Ausgabe 
28.4.1910 Zweites Blatt
 
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ben fiskalischen DüuuLNtfelderbesitz wenn möglich ausgehoben uns durch ein die Interessen des Staates besser berücksichtigendes Ab­kommen ersetzt wird.

Aus ötn Reichstagsarirschiiffen.

:: Berlin, 27. April.

Der K'a liausschuß des Reichstages setzte heute die sozial­politische Verhandlung, von der noch die Entscheidung über den Einigungs-Antrag Brockhausen sowie die Gewinnbeteiligungs-An­träge aussteht, einstweilen nicht fort, sondern wandte sich den folgenden §§ 22 und 33 zM über die B e t e i l i g u n g s z i f f e r m und die Grundsätze für ihre Festsetzung. Beil § 23, der unter an­derem bestimmt, daß maßgebend für die Höhe der Beteiligungs­ziffern die Ausdehnung und die Beschaffenheit der .erschlossenen Kalisalzlager, sowie die Leistungsfähigkeit der Betriebsvorrich­tungen sein soll, machen die Sozialdemokraten den Versuch, den Verstaatlichungsgedanken bis zu einem gewissen Grade dadurch auf Umwegen zur Durchführung zu bringen, daß sie be­antragen, daß der jährliche Zuwachs des Gesamtabsatzes den fis­kalischen und den zu mehr als der Hälfte im Besitz eines Bundes­staates befindlichen Werken zugeteilt werden soll, bis diese Werke ihre volle Leistungsfähigkeit ausnutzen können. Bon der Re­gierung wurde dieser Antrag, den die sozialdemokratischen Antrag­steller im LaiFc der Verhandlung mehrfach abmilderten, in der Hauptsache schon deshalb zurückgewiesen, weil er zwar eine Be­günstigung der im Besitze von Kaliwerken befindlichen Bundes­staaten Preußen und Anhalt sei, aber eine finanzielle Benach­teiligung der anderen Bundesstaaten. Aus dem Ausschuß wurde der Antrag als Erdrosselung der Privatbetriebe angesprochen, was die Antragsteller auch als in ihrer Absicht liegend zugaben. Die fortschrittliche Vvlksvartei wollte die Vergünstigung des sozial­demokratischen Antrages nicht den Bundesstaaten, sondern dem Reich zuwenden und dieses dadurch zum Erwerb von Kaliwerken anreizen. Diese Anträge wurden sämtlich abgelehnt.

Der Kaliousschi'.st nahm sodann den § 24, der die Frage der selbständigen Werte verhandelt, in einer Fassung an, die ver­hindern soll, daß zum Zwecke der Erzielung einer größeren Be­teiligungsquote eine ungemessene Teilung der Werke eintritt. Sodann wnrbc die Frage des Arbeiterschutzes von neuem verhandelt, wonach der Einigungsantrag von Brockhausen (Kons.) mit dem Anträge Müller-Fulda vorliegt, der die Bestimmungen des Antrages Brockhausen da außer Kraft setzen soll, wo bindende Verträge abgeschlossen werden. Die Verhandlungen hierüber kamen noch nicht zu Ende. Der .Kaliausschuß wird morgen den ganzen Tag sitzen. ,

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Der Ausschuß für das H a usarbeits g c setz führte heute die zweite Lesung des Gesetzes bis einschließlich § 16 und be­stätigte die Beschlüsse der ersten Lesung ohne wesentliche Acnde-' rungen. § 3 gibt dem Bundesrat die Ermächtigung, für gewisse Gewerbszweige zu bestimmen, daß Lohntabellen auszuhängen sind. In der ersten Lesung hatte die Kommission diese Bestimmung mit gewissen Ausnahmen obligatorisch gemacht. Es zeigte sich aber die Zahl der Ausnahmen so groß, mnd es ergaben sich auch andere Schwierigkeiten, so daß der Ausschuß jetzt (beschloß, zur Gestaltung des § 3 einen Unterausschuß einzusetzen.

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Der Ausschuß für die Wertzuwachssteuer, der gestern die §§ 10 und 15 erledigt halte, nahm heute den § 11 der Vor­lage unverändert au. Desgleichen die §§ 12 'und 13. Der § 14 wird, unter Annahme von Anträgen 2r. Arendt!(Rp.), Frhr. v. Hertling (Zentra) und Cuno (Vp.) in sfolgender Fassung an­genommen :

Beschränkt sich der steuerpflichtige Rcchtsvorgang auf einen Teil eines Grundstücks, so wird der Erwerbspreis.dieses Teiles bei Grundstücken, deren früherer Erwerbspreis 60 Mk. -für den Ar nicht übersteigt, nach dem Verhältnis seines Wertes zum Werte des Gesamtgrundstücks, sonst nach dem Verhältnis >der Fläche zur Gesamtfläche berechnet. Unentgeltliche dauernde Ueberlassung von Grundstücken für öffentlickre Zwecke, auch «wenn eine Eigentumsübertragung nicht erfolgt ist, wird in «der Weise berücksichtigt, daß der Gesamterwerbspreis nicht auf die ur­sprüngliche, sondern auf die nach der Abtretung verbleibendei Fläche verteilt wird. Beschränkt sich der steuerpflichtige Rechts- Vorgang auf einen Teil eines früher erworbenen Grundstücks, so sind nur diejenigen Werterhöhungen oder Aufwendungenl (§§ 35) anzurechnen, welche diesen Teil ausschließlich oder gemeinschaftlich mit anderen Teilen betreffen. Im ersten Fall erfolgt bic Anrechnung ausschließlich, im zweiten nach dem Ver­hältnis der Werte der Grundstücksteile zueinander zur Zeit der Veräußerung."

Die 16 und 17 werden unverändert angenommen. Bei § 18:Hei der Vertauschung ist die Zuwachssteuer für jeden Tauschgegenstand gesondert zu berechnen und zu erheben" regt Abg. Dr. Weber <Natl.) an, ob für den § 18 auch der § 1 ohne weiteres Geltung habe. Ein von ihm gestellter Antrag wird durch eine Erklärung zu Protokoll ersetzt. § 19 wird unverändert angenommen. § 20, der die Skala der Zu wachs st euer enthält, ruft eine lange Aussprache hervor. Abg. Cuno (Bp.) spricht sich für die Regierungsstafsel aus, während Abg. Graf Westarp (Kdns.) für eine veränderte Staffelung eintritt. Er will einen Teilbetrag des Erwerbspreises, z. B. 3 Proz. pro Jahr des Besitzes 30 Jahre von der Steuer überhaupt freilassen.

Abg. Dr. Arendt (Rp.) regt an, einen kleinen Teil der Wertzuwachssteuer überhaupt steuerfrei zu lassen.

Abg. Dr. Weber (Ratl.) stimmt dem Grafen Westarp zu und spricht sich für eine prozentuale Bezifferung des Begriffes Wert der Arbeit" aus und führt aus, daß die Höhe des vom Grafen Westarp vorgesehenen Satzes aufs innigste zusammen­hänge mit der Frage, ob man den Wert der Arbeit mit in den Satz hineinrechne oder nicht. Au'.ch sei bei der Höhe der Staffel- sätze in Rücksicht zu ziehen, ob und in welcher Höhe die Gemeinden Zuschläge erheben dürfen.

Abg. Dr. Reumann-Hofer (Vv.) spricht gegen die Re­gierungsvorlage, die ihm zu hoch erscheint. Er ist dagegen für die Anregung von Dr. Arendt.

Die weitere Aussprache über den § 20 wird auf morgen vertagt.

Zu § 21 beantragt Abg. Dr. Weber (Ratl.), den zweiten Absatz zu streichen, da dieser eine kolossale Erschwerung des Grund­stückshandels bedeute. Rach diesem Absatz darf die Auflassung von dem Grundbuchamt erst entgegengenommen werden, wenn eine Bescheinigung der Steuerbehörde vorgelegt ist, daß die Steuer nicht geschuldet oder für die Steuer Sicherheit nicht geleistet ist. Die Steuerbehörde bestimmt den Betrag der Sicherheit nach freiem Ermessen. Der Erwerber ist ermächtigt, die Sicherheit zu leisten jlnb bis zur Höhe der Sicherheit den Veräußerungspreis zurück­zubehalten. Der Redner sckslug vor, sowohl den Veräußerer sowie den Erwerber haftbar zu machen, um eine genügende K'autele zu schaffen. Die Erörterung über diesen Antrag soivic einen Antrag von Dr. Fervers (Zentr.) kam noch nicht zu Ende.

Weiterberatung morgen.

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Der verstärkte Geschäftsordnungsausschuß des Reichstages begann heute die zweite Lesung der Anträge über die Behandlung der Anfragen. Die §§ 32 und 33 wurden nach den Beschlüssen der ersten Lesung angenommen. § 33 a erhielt nach einem Anträge des Abg. Kreth (Kons.) und einem Anträge Roeren (Zentr.) folgende Fassung: i

Bei der Besprechung von Anfragen ist die Stellung vonAnträgenunzulässig. Es bleibt aber jedem Mitgliede des Reichstages überlassen, den Gegenstand in Form eines Antrages weiter zu verfolgen. Bei per Besprechung von Anfragen über die Tätigkeit des Reichskanzlers, .für welche dieser dem Reichstage verfassungsrechtlich verant­wortlich ist, können Anträge gestellt werben, die dahin gehen, daß der Reichstag sich über die Billigung des Verhaltens des Reichskanzlers aussprechen möge. Diese Anträge müssen vmi mindestens 30 Mitgliedern unterzeichnet sein."

Ans Statt unt taut*

Gießen, 28. April 1910.

Hegt die Schwalben.

Jetzt, da ine Schwalben wieder zu uns zurückkehren, sei an alle Hausbesitzer an erster Stelle an die auf dem Lande t>ie eindringliche Mahnung gerichtet, hegt und schützt die Schwalbe, unseren nützlichsten Jnsektenvertilger, insbesondere während der Nist- und Brutzeit. Leider muß man seststellen, daß die Zahl der uns so treuen Hausgenossen sich in fast jedem Jahr vermindert. Hieran tragen nicht allein die zahlreichen Verfolgungen, denen die Schwalben bei ihrer weiten Reise ausgesetzt sind, die Schuld, sondern diese muß auch dem Umstand zur Last geschrieben werden, daß dem Bogel bei uns nicht genügend Schutz und Schonung erwiesen wird. Das gilt in erster Linie von der Hausschwalbe, die gern an der Außenseite der Gebäude nutet und zwar kolonienweise, so daß man an Häusern, an denen die Nester geduldet werden, mitunter ein Dutzend und noch mehr in einer Reihe wahrnehmen kann. So war es auch in den im oberen Lumdatal gelegenen Dörfern bis tior, etwa zehn Jahren, und ganze Scharen der weißbrüstigen Spaltschnäbler bevölkerten damals die Luft und belebten die Straßen und Plätze mit ihrem munteren Gezwitscher. Viele Hunderte würben^ alljährlich hier groß gezogen und rüsteten sich an sonnigen Spätsommertagen aus den hohen Dächern zum weiten Flug. Die int kommenden Frühling an die alten Brutstätten Wiederkehrenden fanden freund­liche Aufnahme bei den Menschen. Um so betrübender ist für den Vogelfreund die Tatsache, daß in jenem Bezirk, Wo früher ungezählte Pärchen ihre Nistplätze hatten, jetzt kaum noch ein Nest der Hausschwalbe zu sinden ist. Eine unverständliche Zer­störungswut hat sich anscheinend der Bevölkerung bemächtigt, die kein neues Nest 'a.uffommcn läßt. Tie Haussckwalbe bringe Ungezieser in die Wohnungen, von dieser unsinnigen, leichtfertig ausgesprengten Behauptung haben sich die Bewohner betören und zur Vernichtung des unschuldigen Vogels treiben lassen. Wenn einzelne nicht soviel Liebe zu unserer Vogelwelt haben, daß sie nicht einmal eilt Nest in ihrem Anwesen dulden, dann sollten sie wenigstens gleich zu Ansang des Nestbaues die Vögel auf gelinde Weise vertreiben, damit sie sich anderswo eine Brut­stätte suchen. Aeußerst verwerflich und roh muß es bezeichnet werden, Nester mit junger Brut zu zerstören. Durch diese grau­same Vernichtung des jungen Nachwuchses wird sich die bcf uns noch nistende kleine Schar mit der Zeit verziehen, so daß die Schwalbe allmählich zu den seltenen Vögeln in unserer Gegend zählen würde. Es ist Pflicht eines jeden Vogelsreundes, dem mit allen Mitteln entgegenzusteuern, denn gerade die Schwalbe verdient es, sie zu hegen, und für ihren Fortbestand bei uns besorgt zu sein. Gönnt deshalb dem schutzlos dem Menschen preisgegebenen schwachen Geschöpf einen Nistplatz an euren Häusern, es wird eure Wohltat durch seinen Nutzen vergelten.

** Der Landesverband der hessischen Bürger­meister hält seine Hauptversammlung am Montag, 9. Mai, in Mainz ab. Außer den Verwaltungsangelegen­heiten des Vereins steht ein Vortrag des Abg. v. Brentano über die neuen hessischen Verivaltungsgesctze nach der Vorlage von 1909 auf der Tagesordnung.

** Jagd nachrichten aus der Provinz. Mit dem 1. Mai endet bei uns die Schonzeit auf Rehböcke. Tas Rehwild ist vorzüglich durch den milden Winter ge­kommen. Die Böcke haben sehr früh gefegt und durch die Buchenmast starke Geweihbildung erhalten; sie sind auch im Wildbret sehr kräftig entwickelt. Ter Hasen bestand hat sich reichlich vermehrt, so daß für die Jäger ein gutes Lasenjahr bevorsteht. Von Hühnern und Fasanen ist eine sehr frühe Brutzeit zu erwarten. Alle Vorbedingungen einer guten Jagd sind also in diesem Jahre-gegeben.

* OeNentliche Lesehalle. Im März wurden 2280 Bände ausgeliehen. Davon kommen ans erzählende Literatur 1046, Zeitschriften 479, Jugendschrüten 245, Bers- dichtungen und Dramen 28, Literaturgeschichte 10, Länder- und Völkerkunde 94, Kulturgeschichte 35, Geschichte und Biographien 125, Kunstgeschichte 14, Naturwissenschaft und Technologie 98, Heer- und Seewesen 15, Haus- und Landwirtschast 20, Gesund­heitslehre 7, Religion und Philosophie 38, Staatswissenfchast 10, Sprachwissenschaft' 9, Fremdsprachliches 7 Bände. Nach auswärts kamen 67 Bände.

** Diebstahl. Aus dem physikalisch-chem. La­boratorium hier wurden gestern mittag sieben Stück Platin-El ekt or öd en im Gesamtwerte von 600 Mk. gestohlen. Verdacht fällt auf einen Unbekannten, der sich als Student ausgab und Erkundigungen im Institut eiuzog.

** Plötzlicher Tod. In dem gestern nachmittag 5.55 Uhr hier eintreffenden Berliner Schnellzug wurde ein Reisender, der mit einer Fahrkarte nach Bad- Nauheim versehen war, tot aufgefunden. Tie Leiche nmrde nach dem neuen Friedhof gebracht und der Arzt stellte als Todesursache Herzschlag fest. Nach einem bei-der Leiche gefundenen russ. Paß handelt es sich um einen Paul Moderoff aus Moskau.

** Das Wrack des Zeppelin II in der Schau­bude. Bei den Offizieren der Lustschiffer-Abteilung, die am Montag abend in einem Hotel zu Weilburg speisten, meldete sich ein Schausteller, der für das Gerippe des Luft­schiffes ohne Gondeln und Maschinen, wie es am Webers­berg hing, 100 000 Mk. bot. Auf die Frage, was er denn eigentlich mit dem Wrack anfangen wolle, erklärte der Mann, er verspreche sich ein Bombengeschäft davon, daß er den zerstörten Ballon in großen StäDten, auf Messen und Märkten gegen Eintrittsgeld zur Schau stelle. Tie Offi­ziere bedauerten sehr, das Geschäft nicht machen zu können und erklärten, daß sich das Reich auf einen solchen Handel nicht einlassen werde.

"Wehres Geschichtchen. Bubi hört zu, wie eine andere Frau zu seiner Mama sagt:Oh, diese Männer! Sie sind alle über einen Leisten geschlagen."Nein, das ist nicht wahr", sagt Bubi,der Herr S..... ist doch viel

dicker wie die andern".

-4- Ettingshausen, 27. April. Gestern nachmittag fiel das vierjährige Söhnchen des Försters H. Keil zwischen dem eisernen Steg und der Launspach'schen Mühle in den Aeschersüach. Der Maurer H. Mohr, der nicht weit davon beschäftigt war, wurde durch das Schreien der Kinder aufmerksam und holte das Kind aus der etwa 1 Meter tiefen Stelle. Erst als es gerieben wurde, kam Wasser aus dem Munde und bas Kind sing wieder an zu atmen.

Q Klein-Eichen, 26. April. Gestern ereignete sich hier ein bedauerlicher Unglücksfall. Da? dreijährige Kind des Landwirts Hogy lief unbeachtet tn der Stube herum und fiel dabei in ein vom Dienstmädchen mit kochen­dem Wasser gefülltes Gefäß, wodurch es sich so ver- brannte, daß es bald darauf starb.

m. Mücke, 27. April. Noch vor wenigen Jähren wrr der Fas-an auf unseren Jagden hier ein fremdes Dier. J-etzt hat man solche in dem benachbarten großen Burgwald der Name erinnert an die frühere Merlauer Burg ein­gesetzt. Die Versuche sind als durchaus gelungen zu be­trachten, die Fasanen vermehren sich. In den benachbarten Jeldern ist darum 'her Fasan öfters zu beobachten. Der seitherige Verlauf des Frühjahrs war der Fasanenentwicke- lung sehr günstig, so daß auf eine ergiebige Fasanenjagd geschlossen werden darf.

8. Ulrichstein, 26. April. Am 11. und 12. Juni veranstaltet derGeflügelzuchtverein Ulrichstein und Umgegend" eine Ausstellung, verbunden mit Prämiierung und Verlosung.

x Bad-Nauheim, 26.April. Der hiesige Damen. Turnverein, der zahlreiche Mitglieder aus allen Gesell­schaftskreisen zählt, feiert in diesem Jahre sein lOjähriges Stiftungsfest. Der Verein wurde von Reallehrer Heuser ins Leben gerufen und steht feit dessen Versetzung nach Mainz unter Leitung von Lehrer Hamann. Als Turnraum wird dem Damen-Turuverein von der Stadt die Turnhalle der Stadtschule überlasten. Seit vorigem Jahre besteht auch noch eine Damenriege bc§ Turnvereins.

he. Darmstadt, 27. April. Aus einstimmigen An­trag der Abteilu.ng für Maschinenbau wurde durch Beschluß von Rektor und Großem Senat der hiesigen Technischen Hochschule dem Mitgliede des Direktoriums der Firma Fried­rich Krupp, Aktiengesellschaft, Direktor M. Tr eg er zu Essen in Anerkennung seiner Verdienste um das deutsche Kriegsmaterial, insonderheit um die Perbessernngeu und Einführungen neuerer Konstruktionen auf dem Gebiete des Ar tilleriew es en s, die Würde einesDoktor-In­genieurs Ehrenhalber" verliehen.

X Dornholzhausen (Kr. Wetzlar), 27. April. Unsere Gcmeindejagd, die bisher zu 435 Mk. verpachtet war, erzielte bei der Neu Verpachtung 85 0 Mk. Der Gesamtflächeninhalt der Gemarkung beträgt 542,4 Hektar. Der jetzige Pächter ist Kaufmann Wallenfels aus Gießen.

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 26. April.

Ein nettes Kleeblatt

entdeckte vor einem Jahr ein Landwirt in Reiskirchen in feiner Scheuer. Als er die Scheuer betrat, hörte er auf dem Heuboden leises Gespräch. In der Annahme, der Sohn seines Nachbars habe die Katze mit Jungen entdeckt, fragte er, wie viel Junge da seien. Da er trotz mehrfacher Aufforderung nichts mehr hörte, begab er sich hinaus, wo er sich einem kräftigen Mann gegenüber sah, der ihm auf seine Frage, was er M tue, antwortete, er habe mit seinen zwei Freunden die inzwischen aus dem Heu krochen nur nächtigen wollen. Der Landwirt wollte erst nach der Mistgabel greifen, doch die Leute beruhigten ihn, indem sie angaben, sie seien spät nachts auf der Suche nach Arbeit in dem Ort angekommen; es hätte zu schlecht ausgesehen, wenn sic sich um diese Zeit nach einem Quartier umgcschen hätten. Dadurch wurde er milder gestimmt; er ließ sich in ein Gespräch ein und ließ ihnen Kafsee in der Scheuer auftragen, doch hatte er die Absicht, die Gendarmerie in Kenntnis zu setzen. Seine Frau riet ihm ab, da die Leute anständig gekleidet waren und einen guten Eindruck machten. Am nämlichen Tag besuchte einer der drei eine Wirtschaft; es fiel auf, daß er sich überall um sah und zu den Fenstern hinaus mit Leuten sprach, trotzdem er sic nicht kannte. Einer der anderen hielt vor der Wirtschaft Umschau, während man von dem dritten nichts merkte. Als am andern Morgen ein Gendarm die Wirtschaft besuchte und der Wirt nach einem abends zuvor angebrochenen Zigarrenkistchcn sehen wollte, war dieses verschwunden. Ta auch eine Flasche Brannt­wein vermißt wurde, vermutete der Gendarm einen Einbruch, was man bestätigt fand, als man nach dem Geldbehältcr eines Automaten sah, der mit deut Inhalt verschwunden war. Zum Uebersluß bestätigte das Dienstmädchen, es habe Spuren von Fußtritten auf einer Fensterbank wahrgenommen, sich aber dabei nichts gedacht. Der Gendarm ging nach seiner Wohnung und erfuhr von seinem Hausherrn, daß er ebenfalls nächtlichen Besuch gehabt habe; es sei ihm aus dem Kcllcr Wurst und Speck ge­stohlen worden. Am nächsten Tag brachte ein Forstbeamtcr einen Teil der gestohlenen Wurst, die sein Hund in der Nähe der Ganseburg aufgespürt hatte. Dort hatten die Diebe an scheinend ihre Mahlzeit gehalten und den Rest in einer Schürz eingewickelt vergraben. Am nächsten Tage kehrten die drei in einer Wirtschaft zu Heuchelheim ein. Man beobachtete, daß ihnen das Herannahen eines Gendarmen Unbehagen verursachte. Am andern Morgen war die Bufcttkassc ihres 53 Mk. betragenden Inhaltes entledigt; es fehlten einige Kistchen Zigarren und eine Flasche Branntwein. Die Diebe waren durch das Abortfenstcr eingestiegen, dessen Riegel schon am Tage zuvor zurückgeschoben worden war, der Draht der elektrischen Leitung war durch schnitten. In der nämlichen Nacht wurde einer Wirtin zu Atzbach ebenfalls mittels Einsteigens eine größere Partie Zigarren und Zigaretten, sowie Branntwein gestohlen. Ein Bahn- toräter traf in der Nacht drei Leute am Bahnübergang, von denen einer ihm Branntwein anbot; auch fand man in nächster Nähe am andern Tag eine zertrümmerte. Flasche, die aus der Wirtschaft stammte. Der Verdacht lenkte sich auf beit um die genannte Zeit aus dem Zuchthaus ausgebrochenen Dienstknecht A. A. von Güßel bei Fulda, der mit dem Schlossergesellcik F. R. aus Horras und dem Fabrikarbeiter K. P. aus Fulda auf der Reise nach Belgien durch die hiesige Gegend gekommen war. Nachdem sie die ihnen in Luxemburg juerfannten Strafen verbüßt hatten, wurden sic ausgeliefcrt und den Zeugen gegen- übergestcllt, die sie alle mit Bestimmtheit erkannten. Trotzdem leugneten alle, die hiesige Gegend berührt zu haben. Für das (Bericht bestand fein Zweifel, daß die Angeklagten in allen Fällen in Betracht kommen. Der mehrfach vorbestrafte A., der noch acht Jahre Zuchthaus zu verbüßen bat, bekam wegen eines Haus­friedensbruchs und vier Diebstählen im Rückfall 6 Jahre Zuchthaus. R., ein ungemein frecher Mensch, bekam 4 I a h r c Zuchthaus; beiden wurden die bürgerlichen Ehrenrechte aus 10 Jahre aberkannt und gegen sie die Zulässigkeit der Polizei­aufsicht ausgesprochen. P., der jüngste der Angeklagten, war damals noch nicht bestraft; er kam mit 2 Jahren Gefängnis durch.

Eine eigenartige Beleidigung

hatte dem Schneider L. G. von N i e d e r - W ö l l st a d t am Schöffengericht 8 Tage Gefängnis eingetragen. Er befand lieh mit einer Stickerin aus Okarben, die nach Frankfurt a. M. fuhr, allein in einem Eisenbahnabteil. Nach den Angaben des Mäd­chens hat sich der Angeklagte, ohne ein Wort zu reden, in einer Weise verhalten, daß sic ein unsittliches Attentat befürchtete und an der nächsten Station den Wagen verließ, um Meldung zu erstatten. Der Angeklagte focht das Urteil an und behauptete, daß er von dem Zustand, in dem ihn das Mädchen gesehen haben will, nichts wisse. Die unter Ausschluß der Oessentlichkeit erfolgte Verhandlung führte zur Freisprechung des Angeklagten.

Wahrnehmung berechtigter Interessen

billigten Schöffengericht und Strafkammer dem wegen Beleidigung verklagten Straßenwart K. D. von Hopfgarten, sowie dem von ihm widerbeklagten Kreisausschußmitglied I. G. von Hcrgers- borf zu. Die Parteien stehen sich schon seit längerer Zeit feind­lich gegenüber. G. hat wieberholt Vorgesetzten bcs T. von einem Gerücht, nach bem er bes Ehebruchs verbachtig wäre, Mitteilung gemacht unb um seine Versetzung nachgcsnchl. Da bieses nichts fruchtete, machte er bei einer Krcisausschußsitzung einem anderen Ausschußmitglieb Mitteilung, was zur Folge hatte, baß ber Kreis­straßenmeister von bem Bauinspektor beauftragt mürbe, bem j-1- darüber Vorhalt zu machen. Dieser regte sich über die Sache sehr auf, er gab auf bem Kreisamt zu Protokoll, G. habe un­erlaubte Beziehungen zu Frauen; er habe ihn zu einer falschen Aussage verleitet unb sei ber Unterschlagung verbächtia, au® habe er bei Anfuhr von Steinen unreblich verfahren. G. eryov Privatklage wegen Beleibigung unb D. Wibcrklagc, aber das Schöffengericht wendete bei beiden den 8 193 an und sprach fte frei. Die Strafkammer wies bic von beiben Teilen eingelegte Berufung zurück.__________ _

Landwirtschaft.

-n. Friedberg, 27. April. Ain Sonntag fand im Same berDrei Schwerter" die Hauptversammlung des K r e t s-

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