Ausgabe 
3.6.1910 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt

Nr. 127

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

tn Komikers.

^uni 1910, abends

Große

160. Jahrgang

DieLietzener Zamilienblätter" werden dem »Anzeiger- viermal wöchentlich beiqelegt, das Kttisblatt für den Kreis Liehen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Teil- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Freitag 3. Juni 1910

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unwersitäts - Buch» und Steindruckerei.

R. Lange. Gießen.

21 its Stadt und Land.

Gießen, 3. Juni 1910.

" Tageskalender fürFreitag,3.Juni. Alldeutscher Verband. Vortrag von Prof. Sievers über seine Forschungs­reise in Pern und Ecuador. Abends 8x/4 Uhr in Steins Garten.

bestehende Fabrik esig. Bezirk laus­ter mietweise zu ichinen u. erbittet £9fngc6.u. 3105 i Gieß. Sing.

je zur Halste an der Unfallversicherung beteiligt sein. Aus dieser Mußbestimmung wird eine Sollbcstimmung gemacht.

Der Ausschuß förderte die Beratung heute bis einschließlich § 65. In 8 67 wird bestimmt, daß die Versicherungsvertreter mrndcstcns je zu einem Drittel statt je zur Halste nach der Vorlage am Sitze des Versicherungsamts selbst oder nicht über 10 Kilometer entfernt wohnen ober beschäftigt sein sollen. In § 59 wird die Höhe der Geldstrafe bei grundloser Ablehnung der Wahl oder der Berufung von 150 auf 50 Mark ermäßigt. In § 63 wird die Bestimmung gestrichen, daß die Vertreter dem Bersicherungsamt auch ohne Auftrag alle ihnen bekannt gewor­denen Angelegenheften, tite nach ihrer Ansicht für das Versiche- rungsoml oder einen Bersicherungsträger wichtig sind, mftzu- teften haben. Bei § 64, der von den Ausschüssen handelt, wird ein Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt, die Zahl der Beisitzer auf je zwei zu erhöhen. Der Spruchausschuß besteht aus dem Vorsitzenden des Vcrsicherungscunts und je einem Versick-erungs- 6ertreter der Arbeitgeber und der Versicherten. Im übrigen werden diese Paragraphen nur unwesentlich geändert. Wefter- beratung: Freitag vormittag.

mb gebeten.

Der Vorstand.

Kaunnann mit 8»M' ng wünscht fiLdu. u. englische iUluPlfl. Angebote unter 04651 ebener Anzeiger erd.

eslerverein.

ag den 4. Ium, lbrnds 9 Uhr, Frankfurter Hof

^gesordnung: esberichi.

mngsablage., Dafit deö Boriumde.^ chiebenc^

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Redaktion, Gxpedftion und Druckerei: Schul» sttaße 7. Expeditton und Verlag: e^5L 8Uba£twn:e=aS112. Tel.»AdruAnzergerViebeu.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhesfen

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Aus dem Ltrasprozctzausschuß.

:: Berlin, 2. Juni.

Der Strafprozeß ausschuß verhandelte nach unver­änderter Annahme des § 115 bei § 116 sehr eingehend besonders über die Fragen, inwieweit auf Einwand des Beschuldigten gegen den Haftbefehl die mündliche Verhandlung ausgedehnt werden soll, ob sie sogleich bei der ersten Vernehmung stattfinden muß, ob der Antrag unbeschränkt wiederholt werden darf, ob für die Zulässigkeit des Antrags eine Frist beftimmt werden soll. Weiter­hin wurde über die Frage der notwendigen Verteidi­gung in diesem Stadium des Verfahrens verhandelt und darüber, ob die Beiordnung des Verteidigers bei Vorliegen eures Verbrechens oder Vergehens ganz allgemein ober nur für dieses Verfahren vorgeschrieben werben soll. Auch Hierzu gab es eine lange Reihe von Anträgen. Da biese zum Teil noch nicht ge­druckt vorlagen, wurde die Beschlußfassung ausgesetzt. § 117 be­handelt die flirt der Vollziehung der Untersuchungs­haft. Von den hierzu vorliegenden Anträgen will u. a. ein Antrag der Polen ausdrücklich bestimmen, daß der Untersuchungs­gefangene insbesondere rauchen darf, Drucksachen jeder Art be­ziehen, des Nachts seine Zelle beleuchten, eigene Betten gebrauchen usw. Ein Zcntrumsantrag will dem Untersuchungsgefangenen das Recht geben, einen Arzt, Geistlichen, Rechtsanwalt oder No­tar zuzuziehen. In der Vorlage heißt es: Dem Gefangenen dürfen nur solche Beschränkungen auferlegt werden, die den Zweck der Hast oder die Lrdnung der Anstalt erfordern. Beguemlrchkeften darf er sich auf,sinne Kosten verschaffen, soweit sie mit dem Zwecke der Haft vereinbar sind und weder die Ordnung der Anstalt stören, noch die Sicherheit gefährden: unter diesen Vor­aussetzungen darf er sich seine Beköstigung selbst beschaffen und ich nach eigener Wahl beschäftigen. Tie Regierungsoertreter weisen in Ergänzung dieser Bestimmung und gegenüber den An­trägen darauf hin, daß jede Kasuistik die Gefahr habe, baß der Anscktein erweckt werde, es solle damit der Kreis der dem Unter- uchungsgefangenen einzuräumenden Bequemlichkeiten erschöpft ein. Die Bestimmung in der Vorlage, daß Fesseln dem Ge- angenen nur angelegt werden dürfen, wenn es wegen besonderer Gefährlichkeit seiner Person erforderlich ist, oder wenn er einen Fluchtversuch oder Selbstmordversuch gemacht oder vorbereitet hat, sei lediglich ausgenommen, um Wünschen des Reichstags ent- gegenzukommen. Äe Regierungsvertteter geben die Anregung, den Bundesrat im Einführungsgesetz zu ermächtigen, einheitliche Vorschriften für den Vollzug der Untersuchungshaft zu erlassen. Die Verhandlung dieses Paragraphen kam noch, nicht zu Ende.

Die Pnnz-heinnch-Zahrt.

Zu der Prinz-Heinrich-Fahrt, die gestern in Berlin ihren Anfang nahm, hatten sich von den gemelbcten 127 Wagen 121 eingefunden, die von 6 Uhr an vom Start abgetanen wurden. Die Wagen folgten von Minute zu Minute. Die Strecke, die rund 2000 Km. umfaßt, geht in sechs Strecken von Berlin Braunschweig, BraunschweigKassel, KasselNürnberg Nürn­berg-Straßburg, StraßburgJslenheimMetz, MetzHomburg v. d. H. Die erste Schnelligkeftsprüfung, zu der sich Prinz Heinrich ebenso wie zum Start eingefunden hatte, wurde zwischen Plaue und Genthin abgehalten, die zweite findet zwischen Heiligkreuz Meienheim (Elsaß- statt.

Berlin, 2. Juni. Prinz Heinrich trat um 8 Uhr bei Genthin, am Ziel der Flachrennstrecke, ein. Etwa eine halbe Stunde später gingen die ersten Wagen über die Strecke. Soweft sich bisher feststeÜen ließ, gewann Kvnsul Fritsch-Wies­baden auf Mercedes das Rennen; nächstbester wurde Graf (S>e z a Andrassy.

Der Bergmann-Metallurgigue-Wagen von StengerEe geriet 2 Kilometer vor dem Ziel in Brand. Meterhohe Flammen schlugen aus dem Vergaser des in rasender Geschwindigkeit dahinsausenden Wagens. Dicht hinter dem Ziel wurden die Flammen durch Sand erstickt, Außer dem Wagen Nr. 12, Besitzer Dr Easvar- Hannover, geriet auch der Wagen Nr. 99, Besitze: Walther Reichenstein-Brandenburg a. d. Havel in Brand. Vach dem

Kanu die Reichsversicheruugsorduuug schon als gesichert gelten?

Aus parlamentarischen Kreisen wird uns geschrieben:

Der Reichstagsausschuß zur Vorberatung der Reichsver­sicherungsordnung ist bereits in der dritten Sitzung mit seinen Arbeiten auf den toten Strang geraten und wenn er zunächst auch weiter arbeitet, so sind doch die Aussichten gering, etwas Positives zustande zu bringen. Der Grund­stock der Vorlage, die neuen Be r sicherun gsam t er, ist abgelehnt, damit fällt eigentlich die .Vorlage. Der Beschluß, aus Sparsamkeit keine neuen Beomtenkorper zu gründen, ist an sich lobenswert, doch kann mit solchen Ab­sichten nicht die große Idee des Ausbaues der sozialpoliti­schen Gesetzgebung verwirklicht werden. Man will den unteren Vermaltungskörpern eine Abteilung für Arbeiter­versicherung angliedern, auf dem Lande also den Landrat bannt belasten. Diese Idee ist in der Praxis gar nicht durchführbar, die unteren Verwaltungsbehörden sind schon setzt überlastet. Mt die^m Beschluß fallen auch die Ober- versicherungsäntter und Die damit zusammenhängenden Vor­schläge der.Vorlage. Die wirkliche Gefahr für die Vorlage lauert aber noch im Hintergründe. Der Ausschuß will die Kosten nicht den Versicherungsträgern (wie die Vorlage vorschlägt), sondern den Einzelstaaten auf­bürden. Aus diesen Vorschlag wird der Bundesrat aber nicht eingehen. Die Aussichten für das Zustandekommen der Vor­lage sind also recht schlecht

** Di eBereiuiaungfürgerichtliche Psycho­logie und Psychiatrie im Großherzogtum Hessen hält am Samstag, 4. Juni, vormittags um 11 Uhr im Kasino Hof zum Gutenberg zu Mainz ihre Frühjahrs-Versammlung ab. Die Tagesordnung enthält u. a. Referate von Justizrat Dr. Horch-Mainz und Prof. Dr. v. Franque-Gießen über das ThemaDie Abtreibung der Leibesfrucht de lege ferenda."

** Gießener Freie Studentenschaft. Durch das Entgegenkommen der Brauerei HhringinLich konnte das Ex kursiv ns amt der Freien Studentenschaft am Samstag zahlreichen Studierenden Gelegenheit geben, die Bierbereitung in allen Einzelheiten kennen zu lernen.

Privaidozent Dr. Feist hatte die Führung übernommen. Unter seinen sachkundigen Erläuterungen wurden bte moderne Mälzerei, das Sudhaus, wo der Betrieb in vollem Gange war, ferner die Kühlanlagen, die riesigen Gär- und Lagerkeller mit ihren ungeheuren Vorräten, und endlich das Maschinenhaus eingehend besichtigt, indem stets die Beamten der Brauerei bereitwilligst die Geheimnisse ihres Revieres entschleierten. Zum Schlüsse wurde auf die Ein­ladung des Herrn Jhring hin eine überaus gründliche Prü jung des Stoffes auf Geschmack und Bekömmlichkeit vor- genömmen.

** Turnerfechten. Die 1. Bezirksfechterstunde des 3. Bezirks wird nächsten Sonntag vormittag in der Turnhalle des Turnvereins Gießen in Anwesenheit des Kreisfechtwarts Stassen-Hanau abgehalten.

** Fleischpreise. Die Ausschreibung der Fleifchlieferungan unser Re gim en t für das zweite halbe Jahr hatte folgendes Ergebnis: Die billigsten An^ geböte gaben ab: jür Los I F?. Schlörb, N. Günther und Ehr. Heßler Lchsenfleisch 1,32 Mt., Kuhfleisch 1,14 Mk., Los II Konrad Malkomesius, Louis Vogt und Will). Vogt Hammelfleisch 1,32 Mk., Los III Aug. Hilgardt, I. Braun, Ad. Möhl und H. Henkel Frisches Schweinefleisch 1,34 Mk., Dörrfleisch und Speck 1,50 Mk., Ausgelassenes Schweine­fett (Schmalz) 1,40 Mk., Los IV Fr. Schlörb Kalbfleisch 1,36 Mk. Die Preise verstehen sich für das Kilo.

** Von der Straßenbahn. Im Mai benutzten die Straßenbahn 114 482 Personen, darunter 1353 städtische und 985 Postbeamte im Dienst Der durchschnittliche Tages­verkehr betrug 3693 Fahrgäste (gegen 3127 im Januar, 3106 Februar, 3045 März und 2883 April). Die Durch­schnittstagesfrequenz seit oer Betriebseröffnung der Tram­bahn stellt sich bis Ende Mai = 192 Betriebstagen bei 638044 beförderten Personen auf 3323 Fahrgäste.

** Gestohlen wurde aus einem Hofe der Lwbigstraßc am 27. v. Mts. ein Fahrrad, Marke: ,)Nekarssulm Pfeil", mft der Fabrik-Nr. 18 076 und der Polrzei-Nr. G. 809. Ferner wurde aus einer Hofreite der Schanzenstraße am 1. l. Mts. ein Fahr - rad, Marke:Allrigth", mit der Polizei-Nr. 4018 gestohlen.

----- Leihgestern, 3. Juni. Mit den Vorbereitungen zu der vom 4. und 5. Juni stattfindenden Gauturnsahrt des Gaues Wett er au verbunden mit Fahne nweil-e des TurnvereinsFrisch auf" ist man gegenwärtig eifrig be­schäftigt. Zum Wetturnen haben sich etwa 380 Mann an­gemeldet. Als Hebungen gibt es in der Oberstufe Stem­men, Klimmen, Freihochsprung und Dreifprung; in der Unterstufe Klimmen, Freihoch-, Stabhoch- und Dreisprung. Am Sonntag mittag wird auf dem Festplatz von einer Anzahl Festjungfrauen und Turnern ein Reigen aufgesührt. Die Fahne tst von detn Vertreter der Hildesheimer Fahnen- fabrik Hisgen-Lich geliefert worden. Die Musik wird von der Kapelle des Jnf.-Regts. Kaiser Wilhelm Nr. 116 aus­

geführt. Der sehr schön gelegene Festplatz ist nur ca. fünf Minuten vom Bahnhose entfernt. (S. Inserat.)

+ Grünberg, 2. Jüni. Bei der Arbeitsver­gebung der hiesigen Bürgerschule ist ein Preis-Mr- gebot von 10 Proz. gegen den Voranschlag erzielt worden, so daß an der Bausumme rund 7000 Mi. erspart werden. Die Mauerarbeiten sind an Karl Fey-Lich für 20000 Mk. übertragen worden. Die Gemeinnützige Bange- n offen schäft, G. m. b. H., hier wird an dxr Straße nach Göbelnrod in diesem Jahre noch 2 Doppelhäuser er­richten lassen, von denen das eine bereits Liebhaber ge­funden, während das andere zum vorläufigen Vermieten errichtet wird. Die Pläne für diese Häuser sind von Bau- rat Diehm-Gießen entworfen; die Gebäude sollen ihrem Zweck entsprechend einfach, aber doch geschmackvoll in der Fassade gehalten roerben.

s. Marburg, 2. Juni. Tic Gegend westlich unserer Stadt, da ido die Kreise Gießen, Wetzlar, Dillenburg, Marburg und Biedenkopf sich berühren, Hot oft unter der Zlgeunerwlage zu leiden. Sie haben dort Gelegenheft, sich in den großen an­einander grenzenden Wäldern zu verbergen, von hier aus die Dörfer zu brandschatzen und, wenn's nicht anders geht, schnell in einen anderen Kreis zu verschwinden. Als sich gestern fcgi Elin Haus en abermals ein Trupp von. etwa 5060 dieser Nomaden zeigte, wurden sie von einem Gendarmerie-Aufgebot und einigen Jägern nrit Kriegshunden verfolgt. Der braunen Gesellschaft gelang cs jedoch, durch den Universitätswald über die Kreisgrenze nach Buchenau zu entkommen, von wo sie, wie sich später herausstellte, mit der Bahn ins Siegerland gefahren sind.

b. Dillenburg, 2. Juni Polizeiscrgeani Kcpper ivurbc in diesen Tagen mit dem hiesigen Polizeihund zwei­mal nach auswärts gebeten. In der Kantine amNikolas- stollen" (Bahnbau Oberscheld - Wallau) galt es einen schweren Einbruchdiebstahl aufzuklären. Nach der Suche des Hundes sind die Täter zwar mit der Bahn abgereist, jedoch will man ihre Namen bereits festgestellt haben. Zum anbernmal handelt es sich um die Zerstörung einer Maschine in einem Stcinbruch bei Hachenburg. Der Hund nahm seinen Weg nach einem im Walde gelegenen Hause eines Mannes, der früher in diesem Steinbruch beschäftigt war, in dem man auch den Täter vermutet.

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24. Wanderausstellung der deutschen Landwirtschastrgesellschaft zu Hamburg.

Hamburg, 2. Juni. (23. B.) Heute mittag wurde in Anwesenheit des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin, des Präsidenten des Senats, Predoehl, der Bürgermeister Schröder und O'swald, des gesamten Senats, des preußischen Landwirt- schaftsmlnisters v. Arnim und vieler Mitglieder der Bürgerschaft usw. die24.WanderousstcllungderTeutschcnLand- wirtschafts gesell schäft auf dem H e i l i g en g e i st f c l d eröffnet. Der Präsident des Senats Predoehl begrüßte die Anwesenden und brachte ein Hoch auf den Kaiser und den Ehren­präsidenten Großherzog Friedrich Franz von Mecklenburg-Schwerin aus, der die Ausstellung eröfsnete und seine Ansprache mit einem Hoch auf den Senat und Hamburg schloß. Kammerherr Gra Rantzau-Rastorf begrüßte die Versammlung im Namen der Land­wirtschaft des Gaues und brachte ein Hoch aus die Deutsche Land­wirtschaftsgesellschaft aus. Ritterschaftsrat v. Freier-Hoppenrade, Vorsitzender der Landwirtschastsgesellschaft, dankte den Bürgern der Stadt Hamburg und den Mitarbeitern. In seiner Ansprache führte der Präsident! des Senats u. a. aus: Hamburg verfolge mit warmherziger Amcftnahmc jedes Bemühen um das Wachsen und die Blüte der Landwirtschaft unseres Vaterlandes, von deren Gedeihen das Wohl des Reiches nicht minder abhängc als von dem Wachstum derjenigen Güter, deren Mehrung Hamburgs Sorge und Arbeit vornehmlich sei. «

Hamburg, 2. Ium. Heute abend um 8 Uhr fand im Rat hause eine vom Senat zu Ehren des Grohßcrzogsl von Mecklenburg-Schwerin gegebene Festtafel statt. Bür­germeister Dr. Predoehl hieß den Großhcrzog und den Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg, sowie die Herren der deutschen Landwirtscbastsgesellschafi willkommen. Ter Großherzog dankte für den herzlichen Empfang. Er könne versichern, daß die auf den Schlachtfeldern erhärtete Waft'enbrüderschaft zwi­schen Hamburg und Mecklenburg unvergessen worden ist und un­vergessen bleiben wird. Er sprach alsdann die Hoffnung aus, daß die altbewährten Bezichungen zwischen Hamburg und Mecklen­burg weiter bestehen werden und schloß mit einem Hoch auf den Senat und die Stadt Hamburg.

politische TagesscharL.

Der Besuch des Gottesdienstes durch Schulkinder.

Nach einer Meldung derFrankfurter Zeitung" hat bezüglich des Besuches des Gotteskindes durch Schulkinder das hessische Ministerium des Innern, fllbteilung für Schul­angelegenheiten, folgendes verfügt: Ein Zwang gegen die Schulkmder zum Besuch des Gottesdienstes, eine Bestrafung derselben wegen Nichtbesuches dürfe durch die Schule nicht stattfinden. Dies müsse der häuslichen Zucht, den Eltern der Kinder oder deren Stellvertretern überlassen werden Dieses Verbot gelte nicht nur für Lehrer, sondern auch für Geistliche in Ausübung ihres Amtes als Religionslehrer.

Dazu bemerkt jetzt dieKöln. Volksztg.", eines der führenden Zentrumsblätter:

Nun hat gerade vor wenigen Tagen in der baherischrn 'frommer der Abgeordneten der bayerische Kultusminister von Wehner sich aus erzieherischen Gründen sehr entschieden für den pflichtmäßigen .Kirchenbesuch der Schullinder ausgesprochen, und er konnte gegenüber den liberalen Krittkern dieses staatlichen .Ärchenzwanges" daraus Hinweisen, daß dieser Zwang unter dem liberalen Kulturkampfminister Lutz noch schärfer ge Hand hobt worden sei als jetzt. Wenn nun nnmittelbar noch dieser Debatte gemeldet wird, hessische Regierung verbiete jeden Zwang sunt Besuch des Gottesdienstes, so entsteht wohl auf allen Setten der Eindruck, als habe die hessisdje Regierung mit dieser Ver­fügung die Absicht einer Demonstration gegen die bayerische verbunden. Möglich ist aber auch, daß die hessische Verft'igung schon älter ist und von der liberalen Presse nur her- vorgeholt wirb, um den Eindruck einer solchen beabsichtigten bmtdesfreundlickwn Bosheit zu erwecken. Wie die Lage liegt, wird man ja wohl bald hören." .

Das ist natürlich ein törichtes Gerede. Wie sollte es der hessischen Regierung einfallen, eineDemonstration" gegenüber der bayerischen zu beabsichtigen! Bayern ist uns allerdings in vielen Dingen nicht vorbildlich, und so müßte Hessen ja alle Augenbluke solcheDemonstrationen" machen! Wir halten es für durchaus berechtigt, daß für die Schulkinder kein Zwang von außerhalb oes Eltern­hauses stehenden Personen, die Kirche zu besuchen, aus- geübt wird: denn dabei können auf die Müder sehr wider- ftreitenbe Gefühle einstürmen.

Die erwähnte hessische Verfüguna ist übrigens nicht neu. Heute bemerkt auch dieFranks. Ztg.", daß es sich nicht um eine neue Verfügung handelt, sondern um eine schon im Dezember 1875 erlassene, die nur jetzt wieder in Erinnerung gebracht worden ift

Die Reichrversicherung.

:: Berlin, 2. Juni.

Der Reichsversicherungsausschuß verhandelte heute über den § 49 und die anderen auf die Wahl der Beesrtzer bezüglichen Paragraphen. Die Sozialdemokraten beantragen die direkte Wahl. Ein Zentrumsantrag will die Wahl ncfit den Vorstondcn der Krankenkassen übertragen, sondern den Mttglledern brr Vorstände, um die Durchführung der Verhältniswahlen zu rrlcichterrr. Ein wcftcrer Zentrumsantrag will nur diejenigen Krankenkassen zur Wahl zulassen, die mindestens 50 Mitglieder un Bezirk des Versicherungsamts haben. Die Sozialdemokraten beantragen: bei Ersatzkassen, die un Bezirk des Versicherungsamts eine örtliche Verwaltung haben, übt diese das Wahlrecht aus, bei den Knappschastskassen wählen die Knappschaftsälkesten. Außer­dem liegt noch eine ganze Reche weniger erheblicher Anträge vor.

Bei der Abstimmung über die direkte Wahl stimmt das Zentrum geteilt, infolgedessen hat der Antrag nicht die Mehrheit: Konservative, Reichspartei und Nationalliberale stimmen dagegen. § 49 erhält folgende Fassung:

Die Versicherungsvertreter werden von den Vorständen der Krankentassen gewählt, btc im Bezirk der unteren Verwaltungs­behörde miirdestens 50 Mitglieder haben. An der Wahl nehmen ferner teil die Vorstandsmitglieder der knappschaMichen Kranken^ lassen, Ersatzkassen, Seemamrskassen und anderen obrigkeitlich genehmigten Vereinigrurgen von Seeleuten zur Wahrung ihrer Rechte, soweit sie im Bezirk des Versicherungsamtes mindestens 50 Mitglieder haben: die Ersatzkassen außerdem nur, wenn sw ihre Beteiligung an der Wahl unter Nachweis dieser Mitglieder­zahl dem Wahileiter rechtzeitig anmeldcn."

Die §§ 5054 werden unter Streickmng des auf die Sonder- versichcrungsämter bezüglicheir § 52 mft unwesentlichen Aende- rungen angenommen. § 55 gibt das Wahlrecht nur den Männern. Von freimütiger Seite wird, unter Bezugnahme auf die Eingaben sämtlicher Frauenvereine, beantragt, bei der Arbeiterversicherung auch die Frauen wahlberechtigt zu machen. Das Wahlrecht'der Frau wird mft 13 gegen 9 Stimmen abgelehnt. Angenommen wird auf Antrag der Sozialdemo­kraten die Bestimmung, daß Versichcnte den Arbeitgeberm zuzu- rechnen sind, wenn sie als selbständige Gewerbetrerbende gelten, Hausgewerbetreibende bann, wenn sie in der Regel mehr als zwei Personen beschäftigen. Weiter wird ein Antrag der Reichsvarter angenommen, wonach Arbeitgeber und Versicherte mehreren $ei> sicherungsämtern als Vertreter nicht angehören dürfen. Nach § 56 der Vorlage müssen dte Versicherungsvertreter mindestens