Nr. 252 Zweites Blatt
160. Jahrgang
Donnerstag 27.Oktober 1910
Lrlcheml »glich mit Ausnahme bei Sonntags.
Die „Gießener Familiendlatter" werden dem „Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegl, das „Kreisblatt fflt des Kreis Eiehen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit- frage«" erschemen monatlich zweimal.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberheffen
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'fchen UniverfltätS - Blich- und Slemdruckerei. R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Eroedrtion und Verlag: 5L
Redaktion:12. Tel.-Ad cuAnzeigerGießen.
Die zweite Lesung der Iustizgesetze im Ausschutz.
:: 23erlitt, 26. Okt.
Im Strafprvzeßausschuß berichtete am Mittwoch zunächst der Unterausschuß über seine Beratungen. Jnbezug auf den § 46, der die Schweigepflicht der Beamten regelt, hat der Unterausschuß angeregt, den Abs. 2 dahin ru ändern, daß nicht die Bereitung von Nachteil für das Wohl des Reiches oder eines Bundesstaats die Versaaung der Genehmigung zur Aussage rechtfertigen soll, sondern daß die Genehmigung nur versagt werden dürfe, wenn die Vernehmung die Sicherheit oder Ordnung des Reichs ober eines Bundesstaats gefährden würde. Ferner schlägt der Unterausschuß einen neuen Abs. 3 vor, wonach das Gericht im Falle der Versagung der Genehmigung durch die zunächst vorgesetzte Behörde das Recht haben soll, die Entscheidung der Zentralbehörde etnzuholen. lieber diese Vorschläge entspann sich eine lange Aussprache. Das Zentrum beantragte, daß die Genehmigung zur Aussage nur beim versagt werden tarnt, wenn die Vernehmung die Sicherheit des Reichs oder eines Bundesstaats oder die ordnungsmäßige ErfüZung der Aufgaben der Organe Les Reichs ober eines Bundesstaates gefährden würde. Mit dieser Aen- berung wurden die Vorschläge des Unterausschusses genehmigt und der § 46 angenommen. Der gleichfalls dem Unterausschuß überwiesene § 47 über die Schweigepflicht der Geistlichen wurde nach der Regierungsvorlage angenommen.
. In § 55 wurde der in der ersten Lesung aufgenommene Satz, daß bei der Verfolgung politischer Verbrechen oder Vergehen Aussagen eines Zeugen über Mitteilungen anderer Personen nicht berücksrchtigt werden dürfen, wenn der Zeuge diese Personen zu bezeichnen verweigert, gestrichen und der § 55 unter Ablehnung anderer Anträge angenommen. Bei § 103 war in der ersten Lesung die Bestimmung ausgenommen, daß der Richter, der bei Durchsicht beschlagnahmter Papiere findet, daß ein Teil nicht beschlagnahmt werden durfte, diese dem Betroffenen sofort zurückzugeben hat und daß ihr Inhalt nicht weiter berücksichtigt werden darf. Ein Antrag, diese Bestimmung zu streichen, wurde abgelehnt und der § 103 in der Fassung der ersten Lesung angenommen. Weiterberatung Donnerstag vormittag.
Detanatsfnnobe der Dekanats Gietzen.
B. Großen-Linden, 26. Okt.
Die Synode des evang. Dekanats Gießen wurde heute morgen 9 Uhr mit einem, auch von der hiesigen Gememde gut besuchten Go11esbienst in bei Pfarrkirche eröffnet, in dem Pfarrer Groth- Rödgen über 1. Kor. 15, 58 predigte. In trefflichen Ausführungen ermahnte er zur größeren christlichen Siegeszuversicht, die ihren Grund in der Auferstehung Jesu Christi habe Besonders ansprechend und erbaulich war ein von der 1. Schulklasse unter Leitung des Lehrers Blaß vorgetragenie
Nach* Eintritt m die Verhandlungen gedenkt der Vorsitzende, Dekan Strack- Leihgestern in der üblick/en Weise eines vor kurzem verstorbenen Mitgliedes der Sytwde und begrubt dw
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Die Reichrversicherungsordnung.
:: Berlin, 26. Okt.
Im Reichsversicherungsausschuß gelangte am Mittwoch der , Vericht über das dritte Buch (Unfallversicherung), erstattet vom 8bg. Dr. Mugdan (Vp.), zur Verteilung. — In der fort-- < gesetzten Beratung über den Rest des Abschnittes bett das Verfahren bei der Invaliden- und binterbliebineuoerfich rung wurde die Regierungsvorlage mit einigen geringfügigen Acnderungen an- genommen. In dem hierauf behandelten Mschmlt über die Feststellung der Leistungen im Spruch verfahren • vor d e m Versicherungsamt wurde im § 1597 das Versicherungsamt (Spruchausschuß) auf Antrag der Sozialdemokraten als zuständig nur bet Streit über die Leistungen aus der ► -ranken- nicht auch, wie der Entwurf beftimmt hatte, aus L brr Unfall Versicherung erklärt. Der § 1601, der besagte, daß , die örtliche Zuständigkeit der Sonderversichrungsämter von den Stellen, die sie errichten, bestimmt werde, wurde gesttichen. Im 1 1607 wurde auf Antrag des Zentrums bestimmt, daß im i Jolle der Ablehnung des Vorsitzenden das Oberversicherungsamt | -4* nicht der Spruchausschuß — entscheide, daß es aber einer Entscheidung überhaupt nicht bedürfe, wenn der Abgelehnte das [ Eblehnungsgesuch für begründet halt. Die § 1611 bis 1614, die ' das Verfahren bei Ansprüchen aus die Leistungen der Unfallversicherung regelten, wurden entsprechend der erwähnten Aendc- : amg des § 1597 gesttichen.
V Im übrigen blieb es bei den Bestimmungen des Entwurfes. 1 Neu eingefügt wurde auch in diesem Abschnitt — einem Antrag der Konservativen entsprechend — das Vorbescheids- Verfahren, wozu der Vorsitzende oder der Spruckzausschuß •' berechtigt sein soll, wenn es sich handelt um lediglich rechnerische Feststellung der Dauer und Höhe der Krankenhilfe, um Gewährung der Kranken ha u S pflege anstelle der Krankenpflege, um Sterbegeld und um Leistungen im Gesamtwert von weniger als 50 Mark.
' Gegen den Vorbescheid kann entweder das an sich zulässige Rechts- ' mittel ober ber Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt tver- c den. Diese Beschlüsse bienen der Vereinfachung des Gefchäfts- < ganges und der Beschleunigung des Verfahrens. Die Ve- t jvmmungen über die mündliche Verhandlung (§§ 1620 bis 1637) ( wurden nach Streichung der auf die Unfallversicherung sich be- E gehenden Paragraphen nach der Regierungsvorlage angenommen, j Geändert wurde nur § 1622, der bestimmt, daß das Ber sich rungs- I amt Bevollmächtigte zurückweisen kann, die das Verhandeln vor (Behörden geschäftsmäßig betreiben mit Ausnahme ber Rechts- j anwälte und solcher Personen, denen bas Verhandeln vor Ge- ~ rid)t gestattet ist. Hier würbe auf Anttag ber Reichspartei hinzugefügt, baß auch solche Personen angenommen seien, bie zur geschäftsmäßigen Rechtsvertretung vor den Spruchbehörden der Reichsversicherung zugelassen sind. Heber bie Zulassung entscheidet das Oberversicherungsamt, auf Beschwerde bie oberste Verwaltungsbehörde.
Die Zulassung darf nicht aus Gründen versagt werden, welche sich auf die religiöse ober politische Betätigung des Antragstellers stützen. Die §§ 1638 und 1639 wurden einem Anträge der Nationalliberalen entsprechend dahin abgeändert, baß glgen die Bescheide der Träger nicht nur der Invaliden- und Dinterbliebenenversicherung, sondern auch ber Unfall-Versicherung die Berufung an bas Oberversicherungsamt Spruchkammer) zulässig ist; babei wird die Zuständigkeit ber I Oberversicherungsämter genauer geregelt, als es nach dem Regierungsentwurf der Fall ist
Tie Weiterberatung würbe sodann auf Donnerstag vertagt. — Deute abend findet im „Hotel Bristol" ein gemeinsames Essen d e s Relchsversicherungsausschusses . statt, an dem sich alle Parteien beteiligen werden.
Anwesenden. Zu Schriftführern werden ernannt die Herren Psr. W eb er - Langgöns und Geh. Forstrat Dr. Wimmenauer- Gießen. Der Bescheid des Großh. Oberkonsistoriums aus die Besckstüsfe der vorjährigen Dekanatssynode lautet zustimmend. Der Bericht des D e k a n a t s a u s s ch u s s e s lag gedruckt vor und war sckwn vor der Synode jedem Mitglied zugestellt worden. Aus ihm ist folgendes allgemein wissenswert: Ter Zustand der kirchlichen Gebäude ist im allgemeinen gut. An Stelle des Nach-j Offenbach a. M. verzogenen Rechners der Dekanats' kasse wurde Kreiskassengehilfe Roth als Reck-luer bestellt. Mehrere Pfarrstellen wurden neu besetzt, in Daubringen ein alle 4 Wvcken wiederkehrender Gottesdienst eingerichtet, Lollar erhielt einen Assistenten. Missionsfeste, Lichtbildervorträge, Familienabende, Abend- und Silvestergottesdienste wurden in vielen Geineinden abgehalten und gut besucht, Zweigvereine des Evang. Bundes sind in mehreren Gemeinden vorhanden, Missionsvereine und Frauenvereino für Krankenpflege sind mehrfach entstanden. Tie Ziffern des Kirchen- und Abendmahlsbesuchs ergeben gegen das Vorjahr fast keinen Unterschied. Am heiligen Abendmahl haben 99 Prozent der Erwachsenen oder 95 Prozent ber gesamten evangelischen Bevölkerung teilgenommen. Der religiös
sittliche Zustand der Dekanatsgemeinden wird als im ganzen gut und befriedigend bezeidmet; zu beklagen ist ber Leichtsinn und die Ausschewtfung der Jugend, die Laxheit und Gleickigültigkeit vieler Erwachsener, auch vieler Eltern, welche dem Unverstand der Jugend nicht zu mehren wissen. Das Sektenwesen scheint keine weiteren Fortsä-ritte im Dekanat zu machen. An freiwilligen Gaben für Werke der Wohltätigkeit gingen durch die Pfarrämter ein 54 371 Mk., an allgemeinen Kirck-enko lieft en 2678 Mk., für Ortsarme 7890 Mk., für besondere kirckstiche Zwecke 5155 Mk., zusammen 70 094 Mk., ober auf den Kopf der Bevölkerung 1,17 Mark.
lieber denStandder Erziehungsarbeit im Dekanat berichtet Pfarrer Groth- Rödgen, über bie Arbeit ber äußeren Mission Pfarrer G u ß m a n n - Kirch>berg. Er kann eine erfreuliche #unähme des Interesses für die äußere Mission feststellen unb empfiehlt bie Gründung von Frauenvereinen, wie auch den Beitritt der Kirck-envorslande zu dem Oberl)essischen Baseler Missionsverein. Heber bie Tätigkeit bes Gustav- Adolf-Vereins referierte Pfarrer Lic. Gombel - Reiskirchen, Pfarrer D e p b i n g - Dausen über den Evan g. Bund, bet im letzten Jahre auck) im Dekanat Gießen an Mitgliedern und Vereinen zugenommen hat und noch mehr zuuehmen wird.
Heber die Dekanatskrankenpflege kann Pfarrer Schwabe-Gießen nur Gutes berichten. Es wäre zu wünschen, daß sich einige Mädchen aus den Tekanatsgemeinden für diesen Dienst melden wollten. Der Berichterstatter beantragt, jeder vorhandenen Tekanatskrankensckiwester eine Gehaltsaufbesserung von je 5 0 Mark von 1910 an zu bewilligen. Da bie Teckungsmittel dafür vorhanden sind, wird der Antrag einstimmig angenommen.
Kirchenrat D. Schlosser-Gießen gibt sodann eine kurze Hebersicht über die letzte Tagung der L a nde s s y n ode. Pfarrer Köhler-Steinbach wünscht den Anschluß des Zentral- kirck-ensonds an das Postscheckantt Frankfurt a. M.
Dierauf hielt Pfarrer S ch m a l tz - Rockenberg den angekündigten Vortrag über „die Stellung der Kirche zu den Sekten und ähnlichen Besttebungen mit Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Dekanats". Die Aufgabe ber Volks- fird>e ist es, ben mannigfachen Ausprägungen des evang. Volksgeistes Raum zu schaffen unb sie zu tragen. Daher ist ben Gemeinschaften bas Rocht zuzugestehen, neben ben Landeskirchen private Erbauung zu suckxm, aber bie Landeskirche muß diese Gemeinschaft von den ihnen anhaftenden Einseitigkeiten befreien helfen. Das geschieht durch planmäßige Bekämpfung der Sekten, freilich nicht durch weltliche, sondern geistliche Mittel. Dabei hilft die Widerlegung R>er Sondermeinung der Sekten wenig, sondern die Stärkung der Glieder der Landeskirche in der vollen christlichen Entschiedenheit und in der Heberzeugung, daß die Absonderung der Frommen von ben Gottlosen eine fleischliche, un- christliche Anmaßung ist, bie Jesus mit ber Bezeichnung „Heuchelei" gekennzeichnet hat. Nimmt die Landeskirche alle ihre Kraft zusammen, so wird es ihr gelingen, diese extteme Bewegung mteber ins rechte Geleise zu bringen und gar bie Kraft per Kirck>e zu erhöhen.
An ber sich an dem Vortrag anschließenben Aussprache beteiligten sich Pfarrer A u s f e I b - Gießen, Kirchenrat O. Schlos- ser-Gießen, Gymnasiallehrer Albach, Pfarrer Weber und' ber Berichterstatter.
Ter vom Dekanatsausschuß vorgelegte Voranschlag 1911/13 finbet die Zustimmung der Synode. Zum Schluß begründet Pfarrer Köhler- Steinbach ausführlich seinen schriftlich vorliegenden Anttag „die anderweitige Regelung der Verwaltung des Kirchenvermögens". Er führte aus, daß die Einzelgemeinden nach der Reformation selbständig ihre Vermögen verwalteten, erst feit 1832 beginnt die Knebelung ber Kirck-envorslänbe burch bie Landrats- bezw. Kreisämter, die heute noch besteht. Dies ist nicht mehr zeftgemäß unb bedarf bringend der Abänderung. Was den Gemeinderäten zugestanden ist, ist auch den Kirchenvorstanden recht und billig, zumal in anderen evang. Landeskirchen die Selbstverwaltung ber einzelnen Kirchengemeinden zur allgemeinen Zufriebenl-eit längst besteht. Es ist beshald eine größere Bewegungsfreiheit z-u wünsck-en, ohne bas Recht ber staatlichen Oberaufsicht zu beschränken.
Dem Anttag folgte eine lebhafte Besprechung, in ber nicht nur zustimmende, sonbem auch gegenteilige Ansichten zum Ausdruck kamen. Kirck-enrat D. Schlosser bringt einen Gegenanttag ein, ber mit großer Mehrheit angenommen wird.
Ter Gegenantrag lautet: Dochlvürdige Dekanatssynode wolle beschlietzen, bei Großh. Oberkonsistorium dahin vorstellig zu werden, daß die im § 138 der Kivck-enVerfassung in Mrssichl gestellte anderweitige Regelung der kivck-lichen Vermögensverwal- rung im Sinne einer Erweiterung der Befugnisse der 5ttrck)eiu- gemeindeu und ihrer Vorstände und der Verminderung des Schreibwerks baldigst in die Wege geleitet werde.
Mit einem Gebet von Pfarrer Aus felb-Gießen wurde die Synode um Vr3 Hhr gesckstossen.
Die „Wahrheit" vor Gericht, in.
4 Berlin, 26. Okt.
Der Vorsitzende Lcmdgerichtsrat Lampe eröffnet bie Sitzung kurz nach 9 Hhr. Da der Saäwerständige Dr. Paul Liman die mühselige Durchsicht von je sechs Nummern der Jahrgänge der ^.Wahrheit" von 1906 an beendet hat, so wirb ihm gleich nach Beginn der Sitzung das Wort erteilt. Dr. Liman erläutert jeden einzelnen Artikel, was naturgemäß ebenso zeittaubend wie ermüdend wirken muß. Wir greifen aus ber Fülle des von dem Sachverständigen gesichteten Materials einige der sogenannten, „Schlager" des Bruhn'schen Blattes heraus. Dr. Liman beginnt mit der Nr. 17 vorn Jahre 1906, wo sich an leitenber Stelle in auffallender Heberschrift ein Artikel „D e r Marmor" befindet. Ter Sachverständige meint daß vom Standpunkt des Bruhn'schen Parteiprogrammes nichts E ustliches gegen ben Artikel einzuwenden sei. „Der Marmor" trage sogar sittlichen Ernst Dr. Liman betont weiter, daß daS von Richard Dietrich redigierte Theaterseuilleton ebensowenig angreifbar sei, wie die poli-
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tische Rundschau. Es finden sich dann mehrere Artikel, die gegen die allzu große Ausdehnung des nächtlichen Kabaratttreibms gerichtet sind und oh’cnbnr von einem Kenner von Berlin bei Nacht herrühren. Bemerkenswert sei dann ferner, daß wiederholt anläßlich der Eulenburgaffäre für Moltke und Eulenburg (Stellung genommen wird, während Darden gegenüber eine gegnerische Stellung Platz greift. In einer der nächsten Nummern hat ber Sachverstänbige bann einen Artikel gegen das bekannte Berliner Warenhaus Janborf entbeckt, ben er für den unerfreulichsten ber ganzen Jahrgänge hält, weil sich ber Verfasser weniger mit dem Warenhaus an sich beschäftigt als mit ben persönlichen Verhältnissen bes Besitzers. In einem anderen Artikel rtnrb erzählt, daß der bekannte Derausgeber ber Wochenschrift „Roland von Berlin", Dr. Leo Leipziger, auf dem Berliner Alexander- Platz von einem Derrn Cuno nach allen Regeln der „Schlagfertigkeit" verprügelt worben sei. Die „Wahrheit" zeige sich aber verhältnismäßig objektiv. Denn schon in ber luichsten Nummer wirb bas Gebicht, bas „Lolo" (Leo Leipziger) im „Noland von Berlin" Derrn Cuno als „einen ber größten Schweine" gewidmet hat, abgedruckt. Dr. Liman meint hierzu, daß wohl allerdings die „Wahrheit" weniger bie Wichtigkeit ber Prügel-« affäre zur Aufnahme des Gedicksts von Leipziger bewogen hat, Derr Bruhn hat wohl eher Freude darüber empfunden, daß auch andere Wochenschriften pikanten Stofs fabrizieren. Einige andere Artikel tragen verlockende Heberschriften wie „Briefe eines Lebemannes", „Selbstmord bet Freundin Sternbergs", in letzterem nimmt Derr Bruhn noch einmal gegen den wegen zahlreick>er Sittlichkeitsverbrechen verurteilten Bankier Sternberg Stellung. Ein Aussatz tadelt, wie der Sachverständige meint, mit vollem Recht, daß eine Broschüre übet Mädchenpensionate in marktschreierischer Weise in ber Friedrichstraße zu Berlin vertrieben wurde. Die Broschüre hatte einen sehr schlüpfrigen Charakter, wie der Sachverständige feststellt.
Weitere Artikel beschliftigen sich mit ber Affäre ber Kammerfrau Milewska, dem Fall bes Gouverneurs Puttkammer, mit Ferdinand Bonn, bem verflossenen „Herrscher bes Berliner Tratet", mit der Politik des Fürsten Bülow, mit König Eduard, mit Aschinger, mit „Eines Fräulein Bibi Krankheit", mit Eulenburg und Moltke, mit den Auswüchsen des „Kientopp", mit der russisck)en Duma, mit ben Gesundbetern, mit der Versicherungsgesellschaft Viktoria und mit ben Jubiskretionen bes Fürsten zu Dvhenlohe, ber „ein boshafter kleiner Zwerg" genannt wird. Ein Angriffsartikel gegen die Charite behauptet, baß dort bie Leichen verstorbenem Juben nicht seziert würden, baß also eine ungleichmäßige Behandlung der Konfession ftattfmbe, wie bet Sachverstänbige Dr. Liman unter allgemeiner Deiterkeit hinzufügt.
Tie Eröffnung des Nachtlokales Moulin Rugo in der Jägerstraße wird unter Mitteilung bes Eröffnungsmobus als eine „Tat" gepriesen, ba es einen erfreulichen Typ bes niebergebrochenen Carbarettwesens repräsentiere. In fast allen Artikeln, so bemerkt Dr. Liman, lasse sich boch eine gewisse reformerische nationale Tenbenz nachweisen. „Ich habe j eben falls nicht den Einbruck gewonnen, baß durch den textlichen ober ben Vriefkasten- teil bestimmte Leute zum Inserieren veranlaßt werden sollten. 11 nb keineswegs kann ich mir denken, daß z. B. das Warenhaus Janborf durch bie schiveren Angriffe in ber „Wahrheit" auf* gefordert werden sollte, bem Blatte Inserate zu geben. Ich benfe mir, im Gegenteil, daß ein anständiger Mensch, der so etwas von sich liest, geradezu abgeschreckt werden muß, in eine Verbindung mit solchem Blatte zu treten. In ben etwa 300 Artikeln, bie mir zur Begutachtung Vorlagen, habe ich auf ber einen Seite bie politische Teridenz zu berücksichtigen gehabt, bie ja unbestritten ist, auf der anderen Seite aber auch das Bestreben mancher Artikel, in den Sumpf des Berliner Nachtlebens eirrzudringen. Unb hierbei habe ich beobachten müssen, daß letzteres nicht gefchah, um ben Leser abzuschrecken, sondern im Gegenteil eine so pikanye Form gewählt wurde, daß der Leser das Bedürftris empsinden mußte, in diese Kreise einzudringen, sie kennen zu lernen. Eine dritte Tenbenz der Bruhnschen „Wahrheit" ist der Kampf gegen das, was der Angeklagte als Korruption bezeickmet. Hub auch hier ist es unbestritten, baß dieser Kampf bered)tigt ist, wenn er z. B. gegen die Warenhäuser, Spielhöhlen u. a. mehr geht. Die Frage ist nur, ob die bafür gewählte Form bie richtige ist So gibt denn auch die „Wahrheit" als Scnsationsblatt, sie ist auch ein Sensationsblatt, indem sie die persönlickien Dinge hi den Vordergrund stellt und wird wohl auch immer als ein Sensationsblotl gelten. Auf die Frage aber, ob mit diesen Sensationen eins Erpressung beabsichtigt wird, muß ich mit einem glatten nein beantworten. (Bewegung.)
V o r f.: Könnte man das aber nicht ans vielen Begleib- mn ständen boch annehm en? Sachv er ständiger: Zurzeit noch nicht. Solchen Kombinationen müßte bie gegenwärtige Derlwnd- lung nachgehen, für mich existieren sie zurzeit nod) nicht. Denn wenn man jemand angreift, so ist es bod> an sich ausgeschlossen, daß man von ihm baraushin Inserate erhält. Dann müßten boch erst irgendwelche Zusammenhänge festgestellt werben. Beisitzer: Können Sie uns sagen, ob die „Wal/rheit" als ein sogenamtt^ Revolverblatt zu bezeickmen ist? Sachverständiger: Nein, bas kann ich nicht. Der Beisitzer: Auch nicht im Falle Jan- dors? Sachverständiger: Nein.
Staatsanwalt zum Sachverftänbigen Dr. Liman: Ist es aber nicht eine auffallende Erscheinung, daß Bruhn nicht gegen die Gesamtheit der Warenl)äuser ankämpft, sondern nur immer gegen einzelne und Einzelfälle breittritt? Sachverst: Nein, denn eine Zeitung kann nur immer den Einzelfall erörtern; sie ist abhängig von dem Material, das ihr zugettagen wird. Rechtsanwalt Brederek (zum Sachverstäribigen): Sie können also nicht den Satz der Staatsanwaltschaft unterschreiben, die „Wahrheit" habe sich vom Sensationsblatt allmälstich zum Revolverblatt entwickelt. Sachverst: Nein, darüber könnte ich ärst am Schluß der Verhandlung Auskunft geben.
Ter Verteidiger erklärt Johann namens des Angeklagten Wilhelm Bruhn, daß dieser sich in höchster Erregung befinde, weil die heutige Nummer der Deutschen Nack>richten einen Artikel bringe, in welchem fein Klient bereits als schamloser Erpresser geschildert wird. Es heißt darin, sein Treiben sei entlarvt, weil er ben Patriotismus mit Sittenlosigkeit verbinde.
Es kommt dann zu einem Zusammenstoß zwi schein Gerichtshof und Verteidigung, bei welcher Gelegenheit gerade der Landgeridstspräsibent als Zuhörer den Saal betritt. Rechtsanwalt Meyer I. bittet nämlich in Bezug auf Weber und Paul Bruhn die Verhandlung insoweit zu befdxränfen, als strafbare Beihilfe zur Erpressung vorliegt. Ob Sensation in der „Wahrheit" gemacht worden sei, erscheine gleichgültts» In der bisherigen Verhandlungsart gerate man ins Hf erlöse, Vors.: Wir müssen das ganze Milieu feststellen und das gesamte Geschäftsgebahren des Dauptangeklagten aufrollen. Ems Trennung in Bezug auf die beiden anderen Anaeklagten ist undenkbar, denn wenn der 9lbgeorbnete Wilhelm Brul/n unsdmldig ist, müssen die anderen Angeklagten ohne weiteres freigesprod>m werden. Ich weise das Wort „uferlos", das ber Herr Verteidiger gebrauchte, ganz entschieden zurück.
Staatsanwalt: Ter Angeklagte Weber hat als Redakteur auck) Inserate akguirierl. Ist das nickst ungewöhnlich? Dr. Liman: Das ist eine sehr wichtige Frage. Bei großen Zeitungen ist ein solck>es Vorgehen gairz ausgeschlossen, ^lenn ein Redakteur selbst wegen Annoncen rorspricht, so wird dadurch


