das; der Wahlprüfungsausschuß für die Dauer jeder SAion gewählt wird, künftighin den Zusatz erhält: „Die Wayl- prüfungskommission ist befugt, ihre Geschäfte auch wahrend der Zeit, in welcher der Reichstag nicht versammelt ist, gai bearbeiten. Ihr steht das Recht zu, die Anstellung von Ermittelungen selbständig zu beschließen."
Es tann keinen: Zweifel unterliegen, daß die Uebcrtragung der Beschlußfassung über Ermittelungen cm den Wahl- prüfungsm-lsschuß, die bisher Sache des Reichstags war, dazu geeignet ist, den Gang der Untersuchung der Wahlproteste einigermaßen zu beschleunigen. Auch die Tagung des Ausschusses während der Ferien durste in derselben Richtung wirten. Aber eine Mhilsc, wie man ste auf Grund der oben geschilderten Verhältnisse verlangen muß, werden diese kleinen Auskunftsmittel doch nicht bringen. Will man sich dazu entschließen, hier lvirklich ganze Arbeit zu machen, also dafür sorge::, daß die Gült:gkeit aller Reichstags- mandate während einer Frist von etwa 3 Monaten nach Eröffnung des neuer: Re:chstags ernwandssre: festgeitcllt ist, so wird man wohl den Wahlprüfungsausschuß als solchen bestehen lassen können, ihm aber eine Art Prüfungsgerichts- hos an die Seite stellen müssen. Wir denken uns das so, daß die Wahlprotcste nach wie vor dem Prüfungsausschuß unterbreitet werden, der die ungerechtfertigten ausscheidet, allen übrigen Wahlproteste aber, bei denen auch nur der geringste Grund zu einer Beanstandung vorliegt, einem au5 Mitgliedern des Oberverwaltungsgerichts (oder auch des Reichsgerichts, das ja allerdings überlastet genug ist) speziell zu diesem Zwecke zu bildenden Untersuchungs- und Spruchtotlegium übergeben werden. Damit wäre nicht nur, da dieses Kollegium, wenn wir von den wenigen Ersatz- und Nachwahlen während der Tauer der Legislaturperiode, gegen die protestiert wird, absehen, in den ersten 3 Monaten nach Zusammeittritt eines neuen Reichstags keine andere Arbeit zu leisten hätte, die jetzige Verschleppung der Wahlprüfungcn behoben, nein, es würden sich auch durch diese Spruchpraxis ganz bestimmte Rechtsnormen her- ausbilden, für die Merkmale der ungültig zu erklärenden Wahlen. Ter jetzige .Hader zwischen den einzelnen Parteien um Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Mandats wäre bannt dem parteipolitischen Milieu entrückt und seine Schlichtung Männern anvertraut, die über den Parteien stehen.
vernburg zwischen zwei Heuern.
:: Berlin, 25. April.
'Ter Budgetausschuß setzte heute die Beratung des Gesetzentwurfs über die Deckung der Mehrkosten des südwestafri konisch en Aus st an des, sowie den Antrag Erzberger auf Einführung einer außerordentlichen Vermögenssteuer aus die Gesellschaften, sowie über die Land- und Bergrechtskonzessionen fort.
Staatssekretär 'Dernburg hatte in der letzten Sitzung seine Ausführungen nicht beenden können, weil die Glocke den Beginn der Plenarsitzung meldete. Er fuhr jetzt in seinen Erklärungen fort. Er Hobe zwischen zwei Feuern gestanden, zwischen der Denkschrift der Lüdcritzbuchtcr und der der Kolonialgesellschaft. Er habe die 14 Tage seit ihrem Erscheinen geschwiegen, um nicht seine Munition gegen die Kolonialgesellschast zu verschießen, do er ja in Vcrtragsvcrhandlungen gestanden habe. Geheimrat Lenz schreibe, daß ferne Gesellschaft (Berliner Handelsgesellschaft! außer am Minenstindikat mit 33 000 Mark an keiner der südwestafrikanifchon Gesellschaften beteiligt sei. Sie habe einen kleinen Teil der Tiamanten-Regie-Gescllschaft übernommen. Da- mit entfalle viel von den Vorwürfen. Daß die Berliner Handelsgesellschaft nickst mit Kapital in Südwestafrika I)abc einsprmgen wollen, stehe damit in Zusammenhang: die Angabe, daß Stauch und Gei rossen., zwei Fünftel iljrcr Anteile an jene Gesellschaft abgetreten liätten, stimme also nicht. lDic Behauptung, da,; er bei den Abmachungen das Reichsürtoresse vernachlässigt habe. Je: stark Bei 15 Millionen Mark Bruttoertrag 8 Millionen int elften Iain für das Reich zu erzielen, sollte ihm einmal einer »ochmachen. Wer solckst Vorwürfe erhebe, sei nicht mehr gutgläubig. ^lnMigenehin sei, daß die Kolonialgesellschaft nicht im Budgetausschuß vertreten sei: so werde cs scheinen, als ob er für ihr Interesse eintretc. Das sei nicht der Fall. Der Abg. Erzberger Hobe erklärt, die Landkommission habe nichts erreicht. Sie habe aber dock) den Rezeß erreicht, den Erzberger selcht als Grundrecht des ReiclieS gegen die Kolonialgesellschast hingcstellt habe Daö sei am 31. Januar 1910 im Plenum des Reichstages gewesen: am Freitag aber habe Erzberger gesagt: die Erfolge der Landkommission seien für die Katze gewesen. 'Xie .Zusage, die Kolonisten an der Pachtgesellschast zu beteiligen, falle er nickst gehalten haben: die Lüderitzbuchter Denkschrift mache da eine große Rechnung aus. Er habe den Kolonisten 25 Prozent Beteiligung an den Pachtfeldern des Fiskus zugcsagt: das sei gehalten. 75 Prozent bekomme der FiskuS, 25 Prozent d:e Gesellschaften. 6i/< Prozent seien 25 fßrojent davon, er habe also sein Versprecknm gehalten. Er hätte die Herren auch am Kapital 1 beteiligen können, aber das lstitte dasselbe Ergebnis gehabt. Taß
er bei der Verpachtung bat Fn.ns um 150000 Mark geschädigt habe, weil die Pacht zu niedrig sei, sei nicht richtig. Die, amtliche Denkschrift enthalte auf Seite 68 den Vertrag betreffend das Schürfen Gerade wenn er nach dem Wunsch der Petenten ver- fahrai hätte, würde der Fiskus um 170 000 Mark geschädigt werden, was Stauch als Vorstand der kolonialen Bergbaugesell- schast genau wisse. In der Lüderitzbuchter Denkschrift werde gesagt: 75 Prozent für bat Fiskus sei zu billig. Erstens seten es nicht 75, sondern 87 Prozent. Die Herren Stauch und Genoßen bieten 80 Prozent des Nutzens für das gesamte Sperrgebiet: tote er da mit 87 Prozent ein schlechtes Geschäft gemacht hoben solle, wisse >er nicht. ‘
Der Staatssekretär erklärt auf Anfrage eines nationallibe- ralen KommissionSmitgl jedes, daß alles stenographiert und der Oesfentlichkeit zugänglich gemacht werde.
Die Behauptung der Lüderitzbuchter Denkschrift, man stehe in der Hochkonjunktur, widerspreche dem Anträge Erzberger, der 100 Prozent zufchlagen wolle. Auf die Regie wolle er den Herren einen größeren Einfluß einräumen.
Weiter werde in der 'Denkschrift behauptet, er habe nicht aus nationalen Gründen gehandelt. Wen bäte er in Lüderitzbucht vorgcfunden? Zwei Abgeordnete der de Beers Company. Auf deni Schiff mit ihm nach Berlin sei der Erektor der Gesellschaft gefahren, der für 367 000 Mark nominell aufgekauft habe. Inzwischen seien zwei Gefellschasten en g l ts ch geworden Fast alles, was draußen geblieben sei, se: heute Kaptfch. Am 3. März 1910 berichtete der Gouverneur, daß de Beers 20 Anteile Pomona und andere erworben habe, daß eut Zusammenschluß des südafrikanischen Kapitals erfolge, daß fchon Optionen auf 500 Felder abgeschlossen seren. Tie Ge>ellschaft soll eine englische werden. Es war also richtig, zu sperren, was ja selbst die Lüderitzbuchter nicht angreifen. Man se: neidifch out die Kolonialgesellschast. Wenn die Behauptungen der Lüdcritz- budrter Denkschrift richtig wären, so liege ja em gewisser Grund dafür vor, aber das sei nicht der Fall. Es werde behauptet, die deutsche Kolonialgesellschast habe die Verwaltung übernommen. Das sei nicht richtig. Es sei davon die Rede gewesen, aber fite habe die Hoheitsrechte nicht bekommen, benn das Rach erhebe Zölle ufw. Die .Kolonialgesellschaft habe außerdem nur einen Wüstenstreifen gehabt, alles andere sei erst vom Reich in Besitz genommen: sollte da auch die Gesellschaft verwalten? Die Gesellschaft sei in ihren Mitteln einmal bis auf 81000 Mark zurückgegangew, sie habe sich völlig aufgezehrt gehabt. Er mache aus dos Erz- bergcrsche Urteil in dem Landkommissionsbericht aufmerßam. Ans Seite 27 der Lüderitzbuchter Denkschrift sei die Lage ganz richtig dargestcllt. In der Landkommission sei gesagt, man wolle sich anständig mit den Gesellschaften einigen, bann werde Frieden sein Das sei aber nicht gekommen. Nach verschiedenen Abtretungen der Kolonialgesellschaft seien die Lüderitzbuchter tm Mai 1909 völlig zufrieden gewesen: man habe bann aber wieder mehr verlangt. Er habe einen Vertrag gemackst, der dem Reichstag nicht gefallen habe. Da habe er um Richtlinien für einen neuen Vertrag gebeten. Diese habe die Kommission ihm gegeben. Damals sei protokolliert worden, daß für das bereits gesperrte Gebiet nur die .Kolonialgesellschaft in Frage kommen könne. Er habe alles erreicht, was ihm die Richtlinien der Budgetkommission an btc Hand gegeben hätten. Mehr als 76 Prozent könne er nickst heraus- schlagen. Nach diesen Wünschen der Kommission habe er sich gewundert, daß der Antrag Erzberger jetzt diese Absichten durchkreuze. Er erwarte von der Kommisswn, daß sie Wort halte, wie er der Kommission durch die Vorlage des neuen Vertrages Wort gehalten habe.
Im Vertrage mit der Diamantcngescllschaft sei bestimmt, daß die Sperre über den 31. März 1911 hinaus verlängert werden solle. Ohne Sperre gehe eS nicht: einen allein dürfe man nicht hereinlassen. Abgaben dürfe für sich der Fiskus nicht erheben: da habe er eine Gesellschaft mit Beteiligung des Fiskus für das Beste gehalten. Der einzige Vorteil sei für die DiamantengcieU- schaft gewesen, daß sie besser habe suchen können, dafür gebe fie 731/4 Prozent. Wenn die Gesellschaft eine Million verdiene, bekomme der Fiskus drei Millionen. Das sei genug ausgeknallt, mehr sei iiicht zu haben. Andere klügere Leute feien ja leider nicht Staatssekretär. Die Wünsche der Budgetkomnnsfton seien erfüllt. Er hoffe, man werde das anerkennen.
Der Staatssekretär wendet sich gegen die Anträge Erzberger. Die Diamantengeschichtc sehe er nicht als Kamps zwischen Klein und Großkapital an, als welcher sie frisiert werde. Gegen das Großkapital zu kämpfen sei billiger Ruhm. Die Lüderitzbuchter Denkschrift sei versaßt vom Millionär Kreplin, Schmidt, der ebenfalls in einem Jahr Millionär geworden sei. Stauch, der zwei Millionen habe. Es sei eine M : llio närspetition. Es fei also nicht richtig, daß das kleine Kapital durch die Petition gegen das große geschützt werde. In Südwest beginne sich ein eigenes Uebersee- b c u t f d) t u m z u bilden, dem es unangenehm sei, von Berlin Gesetze diktiert zu bekommen. Er verfolge seit 1906 planmäßig den Ausbau der Selbstverwaltung.
Die durch die Anträge Erzberger hervorgerufene Beunruhigung müsse gemildert werden. Der Bundesrat werde die Forderungen dieser Anträge nicht durchführen. Die Rechtssicherheit sei durch sie in Frage gestellt. Er fordere die Budgetkommission auf, die Sicherheit des Eigentums auch in den Kolonien wie in Preußen zu stabilisieren.
Nach dem Staatssekretär nahm ein n a ti o n al l ib e r al e s Ausschußmitglied das Wort. Tas Hauptpnnziv des Antrages Erzberger sei, die großen Gesellschaften zu den Kriegskosten heranzuziehen. Tas werde anerkannt, aber man müsse von Reichs wegen bona fide handeln und dürfe nicht sprungweise vorgehen. Erst mit schwerer Mühe sei es gelungen, deutsches Kapital für die Kolonie zu interessieren: die Annahme der Anträge würde diese unterbinden. Unsere Regierung habe die schaden reklamiert, die unseren Landsleuten in dem Burenkriege entstanden seien. Wir sollen nun fremde Gesellschaften dafür heranziehen, ohne daß sie zum Aufstand Anlaß gegeben haben! Man müsse den Vertragsweg beschreiten. Tieser Weg habe dazu geführt, daß das Reich mit 47 Prozent am Tiamanten-Rctnertrag beteiligt fei: das fei fein schlechter Erfolg. Ein Bureaukrat hätte nie diese glänzende Beteiligung des Reiches erzielt, das müsse auch Erzberger anerkennen. __ . i
Der nächste Redner ist der Antragsteller von der Wirtschaftlichen Vereinigung. Der Staatssekretär habe die Heranziehung der ftotenic abgelehnt. Gewiß sei der Antrag der Freisinnigen, der, wenn auch nur allmählich, sämtliche Kosten bet Kolonie auferlegen wolle, ungerecht: ober bei einem Teil wäre es etwas anders. Die Steuer lasse sich machen, gerade wie man die Hüttensteuer gemacht habe, ohne kaiserliche eVrordnung. Er habe deshalb in seinem Anträge nur „erforderliche Maßnahmen" gesetzt. Tas Diamantcnmonopol scheine das richtige zu fein. Nach bet Natur des Ausfindens könnten die Diamanten nicht unter die gültigen Berggesetze fallen. Enteignungen im Interesse de: Gesamtheit führe man alle Augenblicke durch. 36 Millionen statt wie im Erzbergerschen Antrag 81 Millionen habe er in seinem Antrag genommen, weil die Kriegskosten ohne die Kosten der Eisenbahn 360 Millionen betragen und er auf Rechnung bet Kolonie 10 Proz. davon nehmen wolle. Ans Einzelheiten lege auch er kein Gewicht. Der Staatssekretär solle helfen, den Weg zu finden.
Ter Wortführer der Reichs Parte, gibt die Erklärung ab, daß seine politischen Freunde keinem der drei Anträge — Antrag Erzberger, Antrag Lattmann und Antrag Gothein zustimmen könnten.
Der Vertreter der Konservativen erklärte, der Antrag Erzberger sei den Konservativen ■ ebenso überraschend gc kommen wie anderen. Et gehe davon aus, daß diese Sache ohne jede persönlichen und parteipolitischen Rücksichten behandelt werden müsse. Er lehne es jedenfalls für seine Freunde ab. Tast derartige Äußerungen gefallen seien, bedauere er. Man wolle rein fachlich handeln und niemand kompromittieren. Ohne spezielle Rücksichten wolle man nur das Beste von Reich und Kolonien. Man müsse die Denkschrift usw. auseinander halten von der Vorlage der Regierung: nur zu der letzteren spreche er. Die frühere Stellung der Kommission habe auf der Tiamalitcndenk' schrift beruht. Ware sie unrichtig, so könne man zu einer anderen Ansicht kommen. Ob die Gegendenkschrift wenigen oder vielen bekannt sei, sei unmaßgeblich; es komme auf die Richtig feit des Inhalts an. Daß die Gutachten des Reichsjustizamtes nicht sekret gehalten seien, sei unerfreulich. Solche (Gutachten präjudizieren, wenn sie veröffentlicht werden, leicht die späteren Entscheidungen. Das Schutzgebietsgesetz gebe dem Reichstag fein Recht, in Steuerfragen mitzusprechen. Es müßte eine alle Leute gleichmäßig trefsende Steuer sein, die wegen der Ausländer un politisch erscheine. Aber auch die neuen Gesellschaften müßten kalkulieren, ohne diese Steuer zu kennen. Ihnen würde der Boden unter den Füßen entzogen. Tie Anträge lehnten seine politischen Freunde mit dem Vorbehalte ab, wie weit den Interessenten Abgaben aufzuerlegen seien.
Der sozialdemokratische Redner bemerkt: Tie Sozialdemokraten würden ganz anders expropriieren als der Antrag Erzberger. Sie würden gleich das Ganze nehmen. Immerhin finde der Antrag Erzberger bei seinen Freunden natürlich llntcrftüfcuiig, da er wenigstens etwas vom Gewinn beanspruche.
Hierauf nahm der Abg. Erzberger das Wort. Er hab: bereits erklärt, daß ihm jeder politische Gesichtspunkt fern liege Von Ministcrftlirzerci könne keine Rede sein. Mit den Konservativen oder Herrn Lattmann habe er vorher kein Wort über den Antrag gesprochen. Er habe Herrn Dernburg jahrelang unterstützt, als die Herren von Licbert, Dr. Paasche usw. itjn angegriffen hätten. Er stimme dem zu, daß die Kolonien für das Reich erworben feien. Aber leider habe eine Gesellschaft den Hauptanteil davon. In der Kolonie werde kein Pfennig Ein kommen- oder Vermögenssteuer bezahlt. Die Leute ziehen vielleicht nachher an die Riviera, gar nicht einmal nach Deutschland. Hier bei uns wolle man bis zu 36 Proz. Wertzuwachs nehmen, in der Kolonie schreie man im selben Falle über Konfiskation. England habe nach jedem Aufstand Hoheitsrechte cingezogen. Eng land habe 600 Millionen Mark Kosten aus dem Burenausstaim der Kolonie aufcrlegt. Der Fiskus könne in eigener Regie graben. Gewinnbeteiligung des Fiskus sei untersagt, aber nicht eigene Arbeit.
Staatssekretär Dernburg bemerkt, er habe den Kaiser nur als Institution, als Rechtsträger genannt. Da Erzberger erkläre, keine Konfiskation zu beabsichtigen, nehme er das Wort zurück, aber mache darauf aufmerksam, daß die Vorschläge des Erzbergerschen Antrags den gesamten .Kurswert der Aktien in vier Jahren einziehen wollen.
Weiterberatung: Dienstag.
Die geschichtliche wirtlichteit Zesu.
Von Dr. Oskar Holtzmann, a. o. Professor der Theologie an der Universität Gießen.
(Schluß.) n.
Bezeugt ist bei Paulus nur die Abendmahlseinsetzung, der Kreuzestod, das Begräbnis und die Erscheinung des Auf- erflanbencit; die Angabe über Jesu Abstammung von David wird nickst ohne Grund so aufgefaßt, daß Paulus dieses Erfordernis des Meffias auf Jesus übertragen hat, sobald er von dem Messiastum Jesu überzeugt war. Wir hören ferner, daß es bald nach dem Tode Jesu einen Kreis vo.: über fünfhundert Christen gab, daß in diesem Kreis die „Zwölf" eine besondere Stellung einnahmen und daß die „Apostel" eine andere, wohl größere Gruppe in diesem Streife bildeten. Apostel der Urgemeinde leben in EphesuS noch zu der Zeit, da Paulus für die Diakonisse der korinthischen Hafenstadt Knechria den Empfehlungsbrief nach EphesuS schreibt. Vorher find in K'orinth selbst solche Apostel nickst zur Freude des Paulus aufgetreten. Paulus redet auch von dem Gehorsam, der Demut und der Sünderliebe des Messias. Aber auch diese, wichtigen sfttlichen Eigenschaften Jesu scheint Paulus nur aus der Tatsache des Kreuzestodes Jesu, nicht aus besonderer Ueberlieferung zu kennen. Wichtig aber ist, daß er nach seiner Aussage im Galaterbrief aus Eifer für die angestammten jüdischen Satzungen, für das heilige Herkommen IeineS Volkes zum Verfolger der Christengemeinde geworden ist. Daraus darf man schließen, daß schon die urcknistliche Gemeinde diese jüdischen Satzungen nicht genau eingehalten hat. Das Wort, wclckus Paulus hier braucht, ist frciluf) an sich vüeldeut-g: „Ueberlicferungcn". Wer aber einigermaßen das Judentum jener Zeit kennt, muß wissen, daß ein Eiferer für jüdische Ueber- licfcrungen nicht etlva überlieferte Glaubenssätze verficht — die würden so nicht genannt werden —, sondern nur die. das Leben deSgüdifckfen Volkes bestimmenden heiligen Satzungen der Schrift- gelehrten. Paulus verfolgt die Christengemeinde, weil sie mit !öcr jüdischen Ueberlieferung in der Art ihrer Lebensführung ge- ! krochen hat. Dieser Bruch mit der jüdischen Ueberlieferung, der log. Halackw, muß auf Jesus zurückgehen.
Nur löcnn die Urgemeinde sckpm mit der jüdischen Satzung gebrochen hatte, ist es verständlich, daß sie an Paulus keine •weiteren Forderungen stellte, als er ihr die Frage vorlegte, ob er Recht hatte, das jüdische Gesetz seinen Gemeinden nicht aufzuerlegen; nur unter biefer Bedingung begreifen wir, daß l Petrus anfangs in Antiocksta die jüdischen Spcisegebote außer
acht läßt und ebenso BarnabaS, der doch auch aus der Ur- gcmeinde hervorgegangen war. Auch die Gegensttömung, die bann einfetzt, hat nickst die Rückkehr zum vollen Judentum mit Gesetz und Ueberlieferung gefordert: die Gebote, die auch nach dem Wirbericht der Apostelgefchichte damals von Jerusalem aus- gingen, verlangten nur Enthaltung von heidnischem Opferfleisch, Blut, Ersticktem und von Unzucht. Ein Jude, der sich mit diesen Forderungen an die Heiden begnügte, wenn er mit ihnen zufammenleben sollte, war nimmermehr en: verstockter Phariiaer. ES handelt sich hier nur um scheinbar notwendige Schranken gegenüber der Gefahr einer ungehemmten Zuchtlosigkeit.
Die Apostelgeschichte stellt im allgemeinen die urchristliche Gemeinde nach her späteren Anschauung vor, die zwisckzen jüdischer und christlicher Frömmigkeit keinerlei Unterschied kennt. Wie in der Vorgeschichte des Täufers und Jesu bei Lukas, so ist auch hier der Tempel in Jerusalem der Mittelpunkt alles frommen Handelns: hier verkehrt , die christliche Gemeinde Tag für Tag : zur 'Gebetsstunde schreiten PetruS und Johannes miteinander zum Tempel. Zu dieser Idealschilderung, die auch von einem ernst- lickfen Streitfall zwischen der Christengemeinde und der frommen Iudengemeinde nichts weiß, paßt nun aber gar nicht die Anklage gegen Stephanus, wie sie aus offenbar guter Quelle in der ^Apostelgeschichte mitgeteilt ist: „Dieser Mann redet unaufhörlich gegen den heiligen Ort und das Gesetz: denn wir haben ihn sagen hören: Jesus von Nazaret wird diesen Ort zerstören unb die Sitten ändern, die uns Äboses gegeben hat." Auch hier ist ganz dcuttich vorausgesetzt, daß die erste Christengememde mit der pharisäischen Enge der jüdischen Sitte gebrochen hat. Sie criuartet von dem kommenden.Messias, daß er den Jerusalemer Tempel zerstört und eine neue Sitte zur Geltung bringt. Die Gemeinde, die in dieser Weise gegen das angestammte jüdische Herkommen war, hat Paulus verfolgt.
Und dazu paßt nun noch ein eigentlich jüdisches Zeugnis. Der jüdische Geschichtsschreiber Flavins JosephuS hat in seiner „Archäologie" das Auftreten Jesu von feinem jüdischen Standpunkte auS chesprockfen : noch Origenes hat im 3. Jahrhundert diese Stelle des Iosephus gekannt: uns ist sie verloren. An ihre Stelle hat cm christlicher llcberarbeiter eine seinem Geschmack entsprechendere Erwähnung Jcfu gesetzt, die für uns wertlos ist. Dagegen blieb eine zweite Stelle von solcher Ueberarbeitung frei; in ihr erzählt Iosephus den Tod des Bruders Jesu Iakolnis. Da sagt er von dem Hohenpriester AnanoS: „weil (der Prokurator) Feftus ge* storben war und Albinus noch unterwegs, hielt er den geeigneten Augenblick für gekommen, setzte ein Gericht ein und führte ihm den Bruder Jesu, des angeblichen Christus, vor — er hieß
Jakobus — und einige andere, verklagte sie als widergesetzliche Leute uni) ließ sie steinigen." Die Stelle zeigt uns nicht bloß, daß Iosephus keinen Augenblick au der geschichtlichen Existenz Jesu zweifelt; sie zeigt und weiter, daß auch er sogar von Jakobus, dem Bruder Jesu, den eine spätere Zeit zum jüdischen Heiligen gestempelt hat, als von einem widergesetzlichen Manne wußte.
Es nst nötig, diese Zeugnisse für die von pharisäischer Satzung freie Eigenart der ersten Christenheit stark zu unterstreichen: jic werden auch in der streng historischen Schule der heutigen Theologie zu wenig beachtet, da um die Mitte des vorigen Jahrhunderts ein unglückliches philosophisches Sckfema dazu führte, den Gegensatz zwischen der urchristlichen Gemeinde und Paulus möglichst groß erscheinen zu lassen. Dadurch ist die geschichtliche Bedeutung Jesu selbst verdunkelt worden.
III.
Ob wir von Jesus ein geschichtlich richtiges Bild noch haben können ober nicht, das hängt also schließlich doch ganz und gar von der Glaubwürdigkeit unserer Evangelien ab. Denn wenn uns auch die anderen Quellen eine Ahnung von der allgemeinen Richtung seiner Wirksamkeit geben, ein Bild von dieser Wirksamkeit geben sie durchaus nicht. An den Evangelien ist nun in den letzten hundert Jahren eine große und ersprießliche Arbeit geleistet worden. Wir wissen jetzt sicher, daß das MarkuLevangelimn das älteste unserer Evangelien ist und daß eS die Grundlage für die Gefchichtserzäblung bei Matthäus unb Lukas bildet. Aber diese drei Evangelien benützen auch eine Sammlung von Worten Jesu, die also älter als unser Markusevangelium war, vielleicht in aramäischer Urschrift auf den Apostel Matthäus zurückging, von unfern drei ersten Evangelisten aber schon in sestgeprägter griechischer Uebersetzung gebraucht wurde. Diese Sammlung von Worten Jesu ist bei Matthäus und Lukas in viel umfassenderer Weise als bei Markus benützt; darin besteht im Wesentlichen der größere Reichtum dieser Evangelien vor Markus. Das späteste unserer Evangelien ist das Iohannesevangelium; auch dieses Evangelium folgt in manchen Stücken bis auf den Wortlaut der Darstellung der drei anderen. Aber die Stoffe, die es behandelt, sind ihm nur Material zur Verarbeitung eigener Gedanken. Es ist nicht ausgeschlossen und an einem Punkte, der Chronologie des Todestages Jesu, sogar sicher, daß das Johanncs- evangelium einer besseren Tradition folgt, als unser heutiger Markustext. Für die Frage nach der Geschichte Jesu scheidet aber das Iohannesevangelium trotz neuester Rettungsversuche im ganzen aus.
Die Erzählungsform des Markiisevangeliums ist nun die der Anekdote, keine großzügige .Geschichtsschreibung. In lauter nach


