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26.4.1910 Zweites Blatt
 
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Nr. 96 Zweites Blatt

160. Jahrgang

Dienstag 26. April 1910

Lrlcheinl »glich mit Ausnahme des Sonntag».

DleGießener ZamillenblStter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. Dielandwirtschaftlichen Seit* fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Cberheffen

Rotationsdruck und Verlag der Brühlfch« UnioersitätS - Buch- und Steindruckeret. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: f-O M- Redaktion: 112. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen.

Deutscher Reichstag.

" 72. Sitzung vom 25. April,

Am BundeSralStisch: Kommiffare.

Präs. Gras Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung um 214 Uhr.

Petitionen. 1

Pet einer Petition des Deutschen DlindenkongresseS um B e - rücksichtigung der Blinden durch Ausdehnung der In- Validenrente auf alle unbemittelten Blinden u. a. tritt

Abg. GteSbertS (Zentr.) dafür ein, daß das Porto für die Beförderung von Büchern und Drucksachen in Blindenschrift herabgesetzt werde.

Die Petition wird dem Reichskanzler teilweise zur Be­rücksichtigung, teilweise als Material überwiesen.

Eine Petition betr. Abschaffung der Animier­kneipe wwd dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen.

Eine Petition deS Vereins deutscher Kaffeegroßhändler betr. den Verkehr mit Kaffeesurrogaten wird dem Reichs- lanzler zur Erwägung überwiesen.

Verminderung der ReichLlagSdrucksachea.

ES folgt die Beratung über einen Bericht der Budgetkommisston betr. die Verminderung der Reichstagsdrucksachen. Danach sollen in Zukunft eine Reihe von Denkschriften, die bisher alljährlich er- schienen, nu. noch alle fünf Jahre auSgegeben werden und auch tonst einige Jahresberichte und andere Drucksachen nur noch in be- chrankterem Umfange gedruckt und zwar womöglich in der Reichs- ruckerei, die mehr als bisher mit Aufträgen vom ReichSapU des Innern bedacht werden soll.

Direktor im ReichSamt deS Innern Caspar:

Das ReichSamt deS Innern ist schon seit jeher bemüht, die Reichsdruckerei in erster Linie zu berücksichtigen, allein eS läßt sich nicht vermeiden, daß auch andere Druckereien Aufträae vom Reichsamt erhalten.

Dbg. Erzberger (Zentr.)':

Wir vermissen eine Erklärung des RcichSamtS deS Innern, warum die Reichsdruckerei soviel teurer arbeitet als private Druckereien. Wenn sie erhöhte Beschäftigung erhalten soll, muß sie auch ebenso billig arbeiten als die Privatunternehmen.

Unterstaatssekretär Frank:

Tie Reichsdruckerei arbeitet unter anderen Verhästnissen als die privaten Druckereien. Sie muß viele Sähe liegen lassen ui.b auch die Arbeiter, die als Staatsbeamte pensionsberechtigt sind, anders bezahlen als private Druckereien.

Das QauS beschließt nach den Vorschlägen der Kommission.

Errichtung eines Kolonial- und Konsulargerichtshofs.

Es folgt die erste Lesung eines Gesetzentwurfs über die Er­richtung eines Kolonial- und Konsulargerichtshofs. Danach soll an Stelle der Obergerichte, die bisher in den einzelnen Schutz­gebieten in letzter Instanz Recht sprachen, ein Kolonial- und Konsulargerichtshof mit dem Sih in Berlin treten, dem für Kolonial- und Konsulargerichtssachen die Zuständigkeit des Reichs­gerichts übertragen werden soll.

Dbg. Dr. Am Zehnhoff (Zentr.)';

Wir vermissen in der Vorlage das Material zur Beantwortung der Frage, ob die Schaffung eines obersten Gerichtshofes für Zivil, und für Strafsachen zweckmäßig ist. Der Reichstag hat seinerzeit verlangt, daß die Strafsachen in letzter Instanz dem Reichsgericht und nur die Zivilsachen einem besonderen Kolonial- und Konsulargerichtshof zuzuweisen seien. Die Regelung durch die Vorlage läßt viel an Einheitlichkeit zu wünschen übrig.

, Dbg. Dove (53p.):

E§ ist nicht gerade vorteilhaft, daß der neue Gerichtshof zugleich Revision»- und Berufungsinstanz ist. Ten Herren aus Hamburg wäre es vielleicht lieber gewesen, wenn der Gerichtshof in Hamburg statt in Berlin errichtet worden wäre. Ich halte aber Berlin für geeigneter. Es ist kaum möglich, die Vorlage noch vor der Vertagung zu verabschieden. Ta wäre es wohl besser gewesen, die Vorlage erst sorgfältig vorzubereiten, ehe sie eingebracht wurde. Es hat sich jetzt so herausgebildet, daß in den Kommissionen die Entwürfe vollständig umgcarbeitet werden müssen, so daß die Regierung gleichsam nur das Thema angibt und der ?lbg. Erzberger dann erst aus seiner Mappe den eigen!- lichen Entwurf herausnimmt. (Sehr gut und Heiterkeit.) Jeden­falls begrüßen wir den Entwurf als einen ersten Schritt zur Schaffung eme5 einheitlichen Kolonialrechts. .(Beifall links,).

Dbg. Semler (Natl.):

Wir würden es sehr bedauern, wenn die Vorlage nicht mehr von der Kommission erledigt werden könnte, da wir die baldige Verabschiedung des Entwurfs für so wichtig halten. Es wird zu prüfen fein, ob das Laienelement in stärkerem Maße heran, gezogen werden muß. Nicht als Hamburger, sondern als Frak« tionsrcdner halte ich die Verlegung des Gerichtshofs nach Ham- bürg für zweckmäßig. Bedenklich erscheint e8 uns, Verwaltungs­beamte in den Gerichtshof bineinzudelegieren. .(Beifall bei den Nationalliberalen.X

Abg. Schultz (Rp.):' u. Auch wir halten es für höchst bedenklich, den Reichstag noch tn letzter Stunde mit so vielen neuen Gesetzentwürfen zu bepacken. Die Anforderungen, die an den Reichstag von den verbündeten Re­gierungen gestellt werden, gehen zu weit, und es ist zu befürchten, daß die sachlichen Beratungen darunter leiden. Der neue Gerichts­hof wird nicht unbeträchtliche Kosten verursachen. Die Verlegung des Gerichts nach Hamburg würde uns nicht zweckmäßig erschienen jein.

Staatssekretär des Meichskolonialamts Dernburg:

Niemand bedauert es mehr als die Kolonialverwaltung, daß dieser Gesetzentwurf erst so spat eingebracht werden konnte. Allein es bedurfte langer und schwieriger Vorarbeiten, ehe der Entwurf zustande gekommen ist. UnS liegt an baldiger Verabschiedung der Vorlage, weil neuerdings so schwierige und so hochwertige Prozesse in den Kolonien entstanden sind, daß ein oberster Gerichtshof, der aus rechtskundigen Männern zusammengesetzt ist, unS unbedingt notwendig erscheint. Wir wären Ihnen deshalb äußerst verbunden, wenn Sie den Entwurf bald erledigen würden.

Abg. Giese (Kons.):

Wir erlernten an, daß die sog. Obergerichte in den Kolonien für die jetzigen komplizierten Rechtsverhältnisse nicht mehr genü­gen. Wir stimmen daher der Vorlage gern zu, deren Einzelheiten in der Kommission besprochen werden können. Die Bestimmungen über die Zuständigkeit des neuen Gerichtshofes halten wir für zweckmäßig. Ob der Gerichtshof auch als Konsulargerichtshof und als Berufungsinstanz fungieren soll, darüber bestehen unter meinen Freunden Meinungsverschiedenheiten. Wir beantragen Verwei­sung an eine Kommission von 21 Mitgliedern, haben aber auch nichts gegen eine Isgliedrige Kommission oder gegen Verweisung an die Kommission, die sich mit dem Gesetzentwurf betr. die Ent­lastung des Reichsgerichts beschäftigt. (Beifall xechtS.).

At-g. i-iaoiyugea (t&ojj.):

Wir schließen unS den Beschwerden über die späte Einbrin- K neuer Vorlagen vollinhaltlich an. Der vorliegende Entwurf

ell ist noch durchaus nicht genügend durchgearbeitet. Die Sroßc Eile scheint nur dadurch erklärlich, daß man offenbar die ntcresien der großen Kapitalisten möglichst schützen will. Wir glauben, die Vorlage wird bis zum Dezember Zett haben.

Abg. Dr. Heckscher (Fortschr 53p.):

Gegen die überhastete GesetzeSarbcit spricht auch daS Be­denken, daß die beteiligten Kreise gar nicht Gelegenheit baden, sich mit der Vorlage zu befasien, ehe sie schon fertiggestellt ist. (Sehr gut! links.) Die hanseatische Bevölkerung erfährt von dem Entwurf erst am Sonntag und heute Montag steht er schon zur Beratung. 2Bir geraten ja in einen GesetzeSfanatiSmuS hin­ein. Eine wahre Sintflut von Gesetzen gebt über unS hinweg. (Sehr richtig! links.) In der Fixigkeit der Gesetzgebung sind wir nicht mehr zu übertreffen, wohl aber in der Richtigkeit. (Sehr gut! links.) Die Frage, ob Berlin oder Hamburg als Sih gc. eignet ist, hat mein Freund Dove in einfacher Weise gelost, indem er für Berlin eintrat. So leicht ist doch aber die Sache nicht. Wir sind dafür, daß nicht mehr als nötig zentralisiert wird. Und ich meine, daß sich Hamburg oder Bremen oder Lübeck besser eignen als Berlin für einen obersten Kolonialgerichtshof. Wir haben ja in Hamburg die ausgezeichneten Secgerichtshöfe; das käme dem obersten Kolonial- und Konsulargerichtshof bei der Auswahl der Sachverständigen sehr zu statten. Die Gründe der Regierung für Berlin kenne ich nicht freilich ohne meine Schuld, denn sie sind in der Vorlage nicht angegeben, aber ich mißbillige sie. (Große Heiterkeit.) Jedenfalls muß in der Kom­mission ganz sachlich geprüft werden, ob nicht Hamburg der geeigneter Platz ist. (Beifall links.)

Die Vorlage geht an eine Kommission von 14 Mit­gliedern.

Ter KonsulatSgebührengesehentwnrf.

Staatssekretär des Auswärtigen Amtes v. Schoen leitet die erste Lesung ein: Die verbündeten Regierungen bedauern, daß dieser Gesetzentwurf in einer so ungünstigen Zeit dem hohen Hause zugeht. Ter Entwurf bezweckt, die Beschwerden der Schiffahrt über den nunmehr fast vier Jahrzehnte alten Tarif abzustellen, der schon lange nicht mehr den heutigen Bedürfnissen entspricht und unsere Schiffahrt gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt. Ter Entwurf schlägt vor, die gänzliche Aufhebung der nationalpolitisch schädlichen und finanziell bedeu­tungslosen Matrikelgebühr für Deutsche im Ausland führt die Ge- bührenfreiheit für Bedürftige ein und bezweckt eine Herabsetzung der Gebühren für häufige AmtShauShaltungen, sowie für die Tabak- fabrikation. Diese Maßregeln führen zu einem nicht unbedeutenden Ausfall der Reichseinnahmen. Deshalb sollen einzelne Gebühren erhöht, bezw. neu eingesührt werden Der Minderertrag betragt fast 400 000 Mk., die Mehrerträge werden auf 235 000 Mk. geschäht, so daß ein Ausfall von 164 000 Mk. bleibt. ES ist jedoch dringend erforderlich, unsere Schiffahrt zu entlasten.

Dbg. Graf Kanitz (Kons.):

Die Notwendigkeit der Aenderung der Gebühren bedarf noch sehr der Begründung in der Budgetlommission.

Abg. Tove (53p.) 1

Wir halten die Gebühren-Ermäßigung nicht für so bringend, daß sie notwendig schon jetzt beschlossen werden muß. Der Tarif muß im einzelnen genau geprüft werden.

Dbg. Tr. Semler (Natl.)':'

Quo usque tandem? Es ist wirklich unerhört, daß wir mit solchen Entwürfen noch in letzter Stunde belastet werden. Die Gebühren sind nahezu eine Gewerbe st euer auf d i e Schiffahrt. Andere Nationen subventionieren ihre Schiff­fahrt, wir aber besteuern sie, Tie Herabsetzung der Gebühren ist notwendig.

Die Vorlage geht an die Budgetkommission- Dio Ausgabe kleiner Aktien in Kiautschou.

Nach der Regierungsvorlage, die schon dem Reichstag Vor­gelegen hatte, aber in der Budgetkommission nicht erledigt worden war, sollen in den Konsulargerichtsbezirken und in Kiautschou Aktien bis zu 200 Mk. auSgegeben werden dürfen, damit die Deutschen bei Gründung der Aktiengesellschaften nicht in schwieri­gerer Lage sich befinden als die Angehörigen anderer Staaten. V

Staatssekretär be5 Auswärtigen v. Schoen leitet die erste Lesung deS Entwurfs ein. Unsere bewährte Aktiengesetzgebung soll nicht durchbrochen werden. Es handelt sich uoz eintz Ausnahmebestimmung« berechnet für die beson. deren Aerhältnisfe in O st a s i e n. Ter Entwurf entspringt einem lebhaften Wunsche unserer dortigen Kaufmannswelt. Einen Ansporn zur Spekulation für kleine Leute ist nicht zu befürchten; eS handelt sich durchweg um erfahrene Kaufleute. Wir erwarten von dem Gesetz den Vorteil, daß deutsche Unternehmungen künftig nicht mehr wie bisher unter fremder Flagge segeln müssen, um der scharfen Konkurrenz begegnen zu können.

Kapitän z. S. BrlininghauS

führt Material zur Begründung bet Vorlage an. So kursiert z- B. eine deutsche Brauerei, deren Bier an der ostasiatischeu Küste wie im Innern sich allgemeiner Beliebtheit erfreut, unter englischer Flagge. Das kann natürlich dem Wunsch nach Aus­breitung unserer Handelsinteressen und innerer deutschen Sprache nicht förderlich sein. Ter Entwurf ist bei praktischen Bedürfnis entsprungen, und seine Ablehnung würde in unserem Schutzgebiet große Enttäuschung Hervorrufen.

Dbg. Schwache (Zentr.)' äußert namens seiner politischen Freunde schwere Bedenken gegen die Vorlage. Tie Erfahrungen mit den englischen Shares müßten vor diesem Wege warnen.

Dbg. Ortek (Natl.):

Es rft doch ein Unterschied, ob Aktien im Jnlande auSgegeben werden, oder draußen in der Kolonie, wo es sich um die Teil­nahme an kolonialen Unternehmungen handelt. Bei 200 Mk. Anteil kommen kleine Leute kaum noch in Betracht. Daß sich deS kleinen Mannes die Spekulationssucht bemächtigen werde, sei also nicht zu befürchten. Erleichtert daS Reich nicht die Beteiligung an unseren kolonialen Gesellschaften, so wird daS Kapital ins Ausland gehen. Mit einer gewissen Kautele, die wir beantragen werden, stimmen wir der Vorlage zu.

Dbg. v. Mchthofen (Kons.)' A spricht in gleichem Sinne. DaS Bedürfnis liegt für K i a u t s ch o u vor, aber Mich für Südwestafrrka; das geht aus der Lüderitzer Denkschrift hervor, man mag sonst zu ihr stehen, wie man will,

Mg. Kaemps (Vp.)' tritt gleichfalls für die Vorlage ein. ES ist sehr fraglich, ob durch die Beschränkung der Aktien auf einen Mindestsatz von 1000 Mk. die Spekulation der kleinen Leute verhindert oder nicht gerade gefördert wird. Jetzt kauft man sich mit 200 ober 250 Mk. eine Aktie von 1000 Mk., beleiht sie und spekuliert mit 45mal so großem Risiko. Es wäre viel bester gewesen, man hätte die e ngl i sehen P f,a n d a f t i e n bei uns zugelasten, als daß

das beuhdje '^uvittum, das nun einmal international genug ist, um in fremden Werten Geld anzulegen, sich an englische Agenten wendet, um an der Londoner Börse zu spekulieren. Man sollte nicht nur in Kiautschou, sondern in allen Schutzgebieten die 200 Mk -Allien zulasten.

Abg. Eichhorn (Soz.)r

Wir treten für die Vorlaae nicht ein. ES wird natürlich nicht bei diesem ersten Schritt bleiben. Man wird das Gesetz in alle« .Kolonien einsührcn, und dann ist nur noch ein Schritt, bis auch in Deutschland kleinere Aktien als zu 1000 Mark auSgegeben werden. Man will auch die kleinen Kapitalisten mit hineinziehen, um die faulen Gründungen deS Großkapitals zu unterstützen.

Staatssekretär deS Reichsjustizamts Dr. LiSco:

Die Befürchtung, daß man weiter gehen wird und daß schließ­lich auch eine Einwirkung auf unsere inländische Gesetzgebung erfolgen wird, ist durchaus unbegründet. Ich kann namens der Reichöregierung erklären, daß derartige Er­wägungen niemals ftatigefunben haben. DI e Regierung denkt gar nicht b a r 1 n , an unserer Aktiengeseh» gebung in irgend einer Weise etwas zu ändern.

Dbg. Schulz (91p.):

Im Namen der Mehrhett meiner Fraktion habe ich zu erklären, daß wir den Entwurf in der Kommission unbefangen und wohl­wollend prüfen werden. Wir legen aber Wert darauf, daß er über den in der Vorlage gekennzeichneten Rahmen nicht hinauv- greift. Daß kleines deutsches Kapital auch Vorteil in den Kolonien zieht, ist wünschenswert.

Abg. Lattmann (Wirtsch. Vg.)' lehnt das Gesetz ab. Der ganze Mittelstand werde dadurch zu ungesunder Spekulation verleitet.

Dbg. Dr. Heckscher (Vp.)' ,äußert Bedenken. Es ist nicht richtig, wenn sich die heimische Ge« jefcgebung von der der Kolonien entfernt. Mit feierlichen Erklärun­gen tun wir nichts. Wenn die Entwicklung einmal begonnen hat, ist sie kaum noch zu hemmen. Darum halte ich eS für meine ver­dammte Pflicht und Schuldigkeit, mit allem Ernst gegen diesen Gesetzentwurf z u protestieren. (Beifall bei der Wirtsch. Vg.) Wir wollen jedes Spekulationsfieber vermei­den. Wir dürfen nichts tun, wodurch die Spielleidenfchaft unsere» Volkes gefördert wird. Ich stehe trotz der Darlegungen meines Freundes Kaempf dem Entwurf mit aller Skepsis gegenüber. (Bei- jfall bei der Wirtsch. Vg.)

Dbg. Dr. Arendt '(Rp.)':___ .........

Ich stimme dem Vorredner burd^aus zu. Auch ich halte sdie Aurführungen des Herrn Kaempf nicht für überzeugend. Mit dieser Vorlage will man den ersten Stein lockern. Kommt der in? Rollen, dann ist kein Aushalten mehr. Ich lege cntfdjiebcn Gewicht darauf, daß diese Vorlage nicht zustande kommt, ©fc liegt nicht im Interests unserer Kolonien, die dadurch ihre Volls- itürnlichleit verlieren könnten. Eine KömmiffionSberatung ist gar nicht nötig, denn die Vorlage darf nicht angenommen werden.

Die Vorlage geht an die Budgetkommission., Dienstag 2 Uhr; Wahlprüfungen. ' _ Schluß 6y9 Uhr.

wahiprüsimgen im Reichstage.

Man schreibt uns aus Berlin:

Bekanntlich werden die Reichstagswahlergebnisse, gegen die von irgend einer Seite Widerspruch erhoben ist, dem Wahlprüfungsausschus; unterbreitet, der das ganze vor liegende Material prüft, um daun eoentl. die Gültigkeit der Wahl zu beanstanden, und ihre Ungültigkeitserklärung im Plenum des Reichstags zu beantragen. Tiefe Arbeu ist natürlich keine angenehme. Ganz abgesehen davon, daß z. B. die Merkmale der Wahlbeeinflussung, wenn man für sie auch einige bindende Gesichtspunkte aufgestellt hat, doch im allgemeinen noch sehr umstritten sind, und daher jede Partei sich ins Unrecht gesetzt glaub!, wenn eins ihrer Mandate von der Kommission für ungültig erklärt wird, schlepven sich diese Äahlprüfungen fast durch die ganze Legislaturperiode hin, ja es kann sogar Vorkommen, das; ein Abgeordneter, obwohl sein Mandat angefochten ist,-wäh­rend der ganzen Periode Diäten bezieht, an den Sitzungen teilnimmt, und vielleicht auch bet diesen und jenen Ab­stimmungen über Gesetzentwürfe den Ausschlag gibt. So hat z. B. jetzt, wo die Wahlprüfnngen im Reichstag ernt Dienstag und Mittwoch dieser Woche bevorstehen, der Aus­schuß die Wahl von nicht weniger als 7 Abgeord­neten als ungültig zu erklären beantragt, näm­lich 1. die des konservativen Abgeordneten Arnstadt (Mül- Hausen-Langensalza), 2. die des konservativen Abgeordneten Henning (Kalau-Luckau), 3. die des nationalliberalen Ab geordneten Kleye (Wolsenbüttel-Helmstedt), 4. die des Zen trumsabaeordneten Mayer (Pfarrkirchen), 5. die des konser­vativer: Abgeordneten von >i.aphengst (Ost- und West-Stern berg), 6. d:e des ngtionalliberalen Abgeordneten Sievers (Lüneburg-Winsen) und 7. die des nationalliberalen Ab­geordneten Wehl (Celle-Peine-Gifhorn).

Solche Verhältnisse, bei denen, wie hier, 7 nicht gc- nügend legitimierte Abgeordnete seit mehr als 3 Jahren über Wohl und Wehe des deutschen Volkes mit entscheiden, sind natürlich unhaltbar und verlangen dringend nach Ab stellung. Das einfachste wäre natürlich, loenn diejenigen Herren, deren Mandat angefochten ist, sich solange oen Reichstagssitzungen fernbiclten, bis der Wahlprüfungs­ausschuß über die Berechtigung des Wahlprotestes ent­schieden hätte. 2lber freilich, dann würde jede Partei es fich angelegen sein lassen, soviel wie möglich Mandate ihrer Gegner a^ufechten, und der Reichstag ii>äre wahrscheinlich während der ersten Zeit seiner Tagung beschlußunsähia. So ist dieser Weg, wie ü)n allerdings hie und da JdüqI ein besonders feinfühliger Abgeordneter schon freiwillig ei::> geschlagen hat, in seiner Allgemeinheit ungangbar.JJlcm muß also danach trachten, bte Arbeit des Wahlprüfungs- ausschufses besser organisieren, um ihn so in die Lage zu setzen, mit ihr früher fertig zu iverden, als das heute Der Fall ist.

Diese unabweisbare Notwendigkeit ist denn auch von allen Parteien des Reichstags anerkannt worden, ja sogar der Wahlprüfungsausschuß selbst dringt jetzt auf Abhilfe. Zn seinem Namen, bezw. im Namen der in ihm ver­tretenen Mitglieder aller Parteien, hat der Vorsitzende Dr. Goerck einen Antrag im Reichstag eingebracht, nach dem die Geschäftsordnung, soweit sie Bestimmungen über die Wahlprusungs-Kommission enthält, bahin abgeändert wer­den soll, daß der § 5 Abs. 2, der bisher nur dahin lautete,