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wählt worden, der nur 3 Minuten vom Bahnhof entfernt liegt.
cP Ho cbeil heim, 26. Juli. Es dürfte für die Besitzer centenpflichtig er Grundstücke in unserer Gebend von Interesse sein, zu erfahren, wie vorteilhaft es für sie ist, wenn lie ihre Renten möglichst bald bei der Rentenbank zu Münster rblüsen. In einer Ablösungssache ergab sich z. B. folgendes: In den Gemarkungen Lützellinden, Hörnsheim und Hochelheim ist die Rente noch 29, 31 und 32 Jahre lang zu entrichten. Bei 1 Mk. fährt. Rente sind also noch zu zahlen 29, 31 und 32 Mk. Äeschieht aber die Ablösung bis zum 1. Oktober d. I., so werden gerechnet 16,34 Mk. bei Lützellinden, 15,63 Mk. bei Hörnsheim and 15,25 Mk. bei Hochelheim. Hiernach kann jeder Rcnten- pflichtige dieser drei Gemeinden ausrechnen, wieviel erspart bleibt, wenn die Ablösung bald erfolgt. Ganz ähnlich stellen sich die Berechnungen in den übrigen Gemeinden des Kreises Wetzlar, soweit noch Rentenlast besteht.
** Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. Zu den Mitbegründern des Turnvereins Lich, die noch am Leben sind, zählt auch noch Schmiedemeister veinr. Märle von hier. — Anstelle des geflüchteten Bürgermeisters Metzler will man in Münzen berg den Gemeindc- rechner und Ortsgerichtsvorsteher Weil wählen. — Ein kleines Kind stürzte inMünzenberg in einen Zuber kochenden Wassers und starb an den furchtbaren Brandwunden. — Im nahen G a m- bach trug sich ein ähnliches Unglück zu, bei welchem ein fünfjähriges Mädchen sein Leben einbüßte. — In Büdesheim wurden bei der Bürgermeistcrwahl von 256 Stimmberechtigten 244 Stimmen abgegeben, hiervon entfielen auf Beigeordneten Schaub 146 Stimmen, auf Landwirt Wissenbach 98 Stimmen. Ersterer ist somit gewählt. Der seitherige Bürgermeister Otto, der sein Amt 27 Jahre lang verwaltet hatte, hatte eine Wiederwahl wegen vorgerückten Alters abgelehnt. — Bei R'u dlos stürzte ein hochbeladener Heuwagen in einen Graben, eine Frau und zwei Kinder saßen darauf. Die Frau erlitt erhebliche Verletzungen, die Kinder blieben ulnverletztv — In der Siegerliste von der Dünsbergbund-Bundesfahrt in Launsbach ist als 56. Sieger nachzutragen Hch. Reinstädter von Dorlar. — In Schiffe l b a ch int Kreise Kirchhain stürzte die Dienstmagd Lange beim Futterkochen in den Siedekessel und erlitt solche Verletzungen, daß sie bald darauf starb. — In Unterrosphe wurde ein neues Schulhaus eingeweiht. Das alte Schulhaus war auch recht baufällig, früher Pfarrhaus, wurde cs vor 300 Jahren als Schule eingerichtet.
Gießener Strafkammer.
)( Gießen, 26. Juli.
Die Furcht vor dem Arbeitshaus
trieb den Maurer P. M. aus Ohmbachbrücken zur Anfechtung eines Urteils. Er stand einige Tage zu Bad-Nauheim in Arbeit, nachdem er kurz zuvor aus deut Arbeitshaus entlassen worden war. Seiner Gewohnheit gemäß verfiel er wieder in den Müßiggang und bettelte. Das Schöffengericht verurteilte ihn neben einer Haftstrafe von 14 Tagen zur Ueberweisung an die Landcspolizcibchörde. Nur gegen die zuletztgenannte Maßnahme richtet sich seine Berufung, die Haftstrafe erkannte er sofort als rechtskräftig an. Da er in diesem Jahre bereits zweimal wegen Bettelns bestraft worden ist, lagen die Voraussetzungen zur Ueberweisung vor, weshalb das Urteil seine Bestätigung fand.
Eine erfolglose Berufung
hatte der Maurergeselle F. I. H. aus Ober-Wöll st adt zu verzeichnen. Ohne eine Veranlassung hat er in einer Wirtschaft mit einem Versicherungsbeamten Streit angefangen und diesen unter Mißhandlungen in GAellschast einiger Kameraden zum Lokal hinausgeschleppt. Das Schöffengericht verurteilte ihn, sowie seinen Kameraden F. M. zu 20 Mark Geldstrafe, während des letzteren Bruder H. M. zu 40 Mark Geldstrafe verurteilt wurde. Der Verletzte wurde mit seinem Bußanspruch auf den Zivilklagc- weg verwiesen. H. erhob Berufung, indem er behauptete, er habe sich an den Mißhandlungen nicht beteiligt. Eine Anzahl von ihm geladener Zeugen, die aber teilweise wegen Verdachts der Mittäterschaft nicht beeidigt wurden, bestätigten seine Angaben; doch der Verletzte blieb mit Bestimmtheit dabei, er habe den Angeklagten erkannt und er glaubte, auch die Mißhandlungen, sowie die unrichtigen Aussagen auf den Parteihaß zurückführen zu müssen. Das Gericht bestätigte das Urteil.
Beim Einzug des Grafen zu Ilbenstadt
wurde in der dortigen Wirtschaft Freibier verabreicht. Als einige Burschen aus Burggräfenrode mittranken, gab cs um Mitternacht eine Rauferei, bei der Jlbenstädter Burschen mit Mistgabeln, Hacken, Latten, Knüppeln, Flaschen unb Messer hantierten. Außer weniger erheblichen Verletzungen trug einer einen Messerstich im Rücken davon. Eine größere Anzahl der Burschen wurde in Untersuchung gezogen, doch die Haupttäter haben sich rechtzeitig aus dem Staub gemacht, so daß ihre Ladung vor das Schöffengericht nicht erfolgen konnte. Der Taglöhner W. S. in Ilbenstadt und der aus Rockenberg gebürtige Landwirt F. H. hatten sich vor dem Schöffengericht wegen Körperverletzung zu verantworten. Bei der Angetrunkenheit sämtlicher Beteiligten und der großen Dunkelheit konnte die Sache nicht richtig beobachtet werden, weshalb das Schöffengericht bezüglich des S. mangels Beweises zur Freisprechung kam. H. dagegen, der von dem Verletzten bestimmt ertannt worden war, wurde mit einer Geldstrafe von 40 Mark belegt. Er bestritt, sich an der Rauferei beteiligt zu haben und focht das Urteil an, doch die bestimmten Aussagen des Verletzten führten zur Bestätigung des Urteils.
Falsche Beurkundung
brachte den stellv. Ortsgcrichtsvorsteher PH. Fr. von Dorheim unter Anklage. Als int vorigen Jahre der seitherige Ortsgerichtsvorsteher von seinem Amte suspendiert wurde, übertrug ihm das
Amtsgericht die Geschäfte des Ortsgerichtsvorstehers. Im letzten Winter hat er nach der Errichtung und Fertigstellung eines Testaments angeblich im Einverständnis mit dem Testator die Flurnummcr eines Grundstücks nachträglich eingefügt, obwohl bereits beurkundet war, daß das Testament abgeschlossen, vorgc- lesen und genehmigt worden sei. Bezüglich dieses Falles konnte sich das Gericht nicht davon überzeugen, daß der Angeklagte bewußt rechtswidrig gehandelt hat, weshalb Freisprechung erfolgte, trotzdem eine falsche Beurkundung vorlag. Bei dem Abschluß eines Kaufvertrags entwarf er die Kaufnotul bis auf das Datum und die Bezeichnung des Grundstücks und ließ den Akt von dem einen der Beteiligten unterzeichnen. Als er dann die Grundstücksbezeichnung eingefügt hatte, ließ er den anderen Beteiligten unterzeichnen und beurkundete, daß der Kaufvertrag in Gegenwart aller Beteiligten erfolgt sei. Bei einem anderen Kaufvertrag unterzeichneten die Beteiligten den Akt zu verschiedenen Zeiten und der Angeklagte beurkundete, die Unterschriften seien am Tage zuvor vollzogen worden. Bezüglich dieser Fälle hat der Angeklagte von vornherein angegeben, mit der unrichtigen Beurkundung den Beteiligten eilte Gefälligkeit erwiesen zu haben. Er hat sich nie auf die Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen berufen. Das Gericht mußte somit zur Verurteilung des Angeklagten kommen. Es zog aber die seitherige gute Führung, den Umstand, daß er nicht aus Eigennutz, sondern aus Gefälligkeit zu der Tat gelangte und daß kein Schaden entstauben ist, strafmildernd in Betracht und es setzte für jeden Fall die Minimalstrafe von einem Monat Gefängnis an, reduzierte die Strafen aber auf einen Monat und drei Tage. Wie aus der Rede des Staatsanwalts hervorging, ist anzunehmen, daß die Strafe nicht zur Vollstreckung kommt, vielmehr bedingter Strafaufschub erwirkt werden soll.
Die Uebetschreitnng des ZiichtignngSrechtes
durch einen Lehrer, über die wir schon am Samstag berichteten, wurde auch von dem auf Anregung des Angeklagten geladenen Arztes für vorliegend erachtet. Auch die Zeugen aus Lanzenhain, wo die Verletzung des Schülers erfolgt ist, konnten nur bestätigen, „daß die Haut des Jungen die verschiedensten Farben aufwies". Es wurde auf die von der Staatsanwaltschaft beantragte Geldstrafe von 30 Mark erkannt.
Zwei hartnäckige Gegner
sind die Landwirte K. V. und H. E. in Heegheim. Sie haben sich zweimal gegenseitig wegen Beleidigung verklagt. Der eine hat vor dem andern ausgespuckt und gerufen: Pfui Teufel, was eine schlechte Gesellschaft, und der andere hat diesem den Vorwurf des Diebstahls -gemacht und' ihn einen „schönen Gemeinderat" und eilten Spitzbuben genannt. Ein anderes Mal haben sie sich Mörder u. bergt tituliert. In beiden Fällen erfolgte die Bestrafung beider zu Geldstrafen, auch bekam jeder die Befugnis, die Verurteilung des andern zu publizieren. Schließlich wurden die Sachen in die Berufungsinstanz gebracht. Nachdem das eine Urteil bestätigt war, wurde die Berufung in der andern Sache zurückgezogen.
Uirrvcrfttäts-Nachrichte«.
Darmstadt, 26. Juli. Zu der im Oktober an der Technischen Hochschule stattfindenden Diplom-Vorprüfung haben sich insgesamt 12 4 Prüflinge gemeldet und zwar int Hochbaufach 18, Bau-Jngenieurfach 31, Kultur-Jngenieurfach 1, Maschinenbaufach 43, Papiersabrikation 3, elektrotechnischen Fach 17, chemischen Fach 8 und elektrochemischen Fach 3. Bemerkenswert ist, daß sich unter den Angemeldeten zum ersten Male eine Dame befindet, die die Diplomvorprüfung im Hochbaufach abzulegen gedenkt.
Sport.
fc. Wiesbaden, 26. Juni. Die Einweihung der Rennbahn zu Wiesbaden.
Brachte der Eröffnungstag der Wiesbadener Bahn einen vollen, der zweite einen glänzenden Erfolg, so übertraf der heutige dritte Renntag in jeder Beziehung alle Erwartungen. Trotz des unfreundlichen, trüben Wetters um die Mittagszeit, wo außerdem ein frischer Südwest eingesetzt hatte, war, als um 31/2 Uhr der Starter die ersten Pferde auf die Reise schickte, der Rennplatz von Zuschauern aus Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Frankfurt a. M., Hanau, Gießen, dem Rheingau usw., Mannheim, dicht besetzt und die Sonne brach durch trübes Gewölk und beleuchtete den Erbenheimer grünen Rasen. Unter den Erschienenen befanden sich zahlreiche Offiziere aus den umliegenden Garnisonen, sowie der Gouverneur der Festung Mainz, Generalleutnant von Schliessen, der Fürst zu Stolberg-Roßla-Ortenberg. Den Schöpfern der Rennbahn und den Leitern der Rennen gebührt der Dank für diese sportlichen Veranstaltungen, die sicher zur Hebung der heimischen Pferdezucht, des deutschen Sports und der wirtschaftlichen Interessen der Weltkurstadt, sowie der Städte Biebrich und Mainz-Kastel bei tragen. Mit Befriedigung konnte deshalb am Schluß der heutigen Rennen der Vorsitzende des „Vereins für Hindernis-Rennen" in Berlin und Leiter der hiesigen Rennen, Generalmajor v. Schmidt-Pauli zu dem Wiesbadener Bürgermeister, Geh. Oberfinanzrat Glässing, sprechen: „Der heutige Tag hat gezeigt, daß die Rennen hier gesichert sind", gleichzeitig dankend für die tatkräftige Unterstützung, die die Stadt der Rennsache hat angedeihen lassen, schloß der General: „Im Herbst wird es aber noch besser gehen, größere Flachrennen mit hohen Preisen >— klassische Rennen — werden dann kommen, sowie populäre Verkaufsrennen. Aus Wiedersehen am 17. September!"
Dermiiditc».
* Gin flüchtiger Hotelbesitzer. Aus Berlin wird berichtet: Der Berliner Hotelier Schaurte, der das Hotel „Westminster" unter den Linden betrieb<mirb von der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Betrugs verfmgt. Er ist mit einer
Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Mitteilung, daß unsere liebe Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwester und Tante
Frau Barbara Pflanz
geb. Gremm
heute früh 3'/- Uhr nach langem schweren Leiden im 71. Lebensjahre sanft verschieden ist.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie August Kalbfleisch, „ Kuhlmann, „ Hahu.
Gießen (Rodberg 1), Dahlhausen, d. 27. Juli 1910.
Die Beerdigung findet Freitag den 29. d. M. nachm. 3 Uhr von der Kapelle des neuen Friedhofs aus statt. (4o9o
Die Arbeiten und Lieferungen der Materialien für die Erweiterung des Güterschuppens aus Bahnhof Büdingen sollen zusammen oder getrennt in zwei Losen vergeben werden.
Los 1. Erd-, Maurer-, Zimmer- und Dachdecker-Arbeiten.
Los 2. Klempner-, Tischler-, Schlosser-, Glaser- u. Anstreicher- Arbeiten. Verdingungsunterlagen sind, soweit Vorrat reicht, bei der unterzeichneten Inspektion einzuschen und können auch gegen vost- und beftellgelbfreie Einsendung von Alk. 1.30 für jedes Los in bar bezogen werden. Angebote mit entsprechender Aufschrift sind bis 10. August d I., vormittags 11 Uhr, einzureichen. Zu- schlagssrist 4 Wochen.
Gießen, 26. Juli 1910.
Großherzogliche Betriebs-Inspektion 2._________[B27/?
Bekanntmachung.
In bas Handelsregister Abt. A. wurde eingetragen bezüglich der Firma Recha Loeb in Gießen: Die Inhaberin ist nunmehr Ehefrau des Kaufmanns Ludwig Freybcrgcr in Gießen.
Gießen, den 19. Juli 1910. (bw/7
Großherzogliches Amtsgericht.
Für die so überaus zahlreichen Beweise herzlicher und allgemeiner Teilnahme, die uns bei dem Hinscheidcn unserer lieben guten Mutter, Großmutter und Schwiegermutter
Frau Henriette Heddaens
geb. Ab6
dargebracht wurden, sagen wir unseren herzlichen Dank.
Familien Heddacus und Köhler.
Frankfurt a. M., Wiesloch, Gießen,
27. Juli 1910.
D27/7 _______________________
Heue Kartoffel!
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Bringe Donnerstag auf dein Markt 4092 schöne Aprikosen,
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Schuldenlast von 500 000 Mark flüchtig. SchaurtZ war am 1. Juli nach Schanz, einem kleinen Orte in der Nähe von. Marienbad, zur Kur gefahren. Die Briefe, die von dort ein- qesandt wurden, sind am Dienstag mittag hier eingetroffen. Eiw Angestellter reichte aus Rache Denunziation ein, worin er Schaurte vorwarf, Gelder und Wertgegenstände zum Schaden seiner Gläubiger beiseite geschafft zu haben. Der Staatsanwalt stellte Ermittelungen nach dieser Richtung an. Tie Verhältnisse liegen so, baß lediglich die zivilrechtlichen Ansprüche seitens der Gläubiger gegen Schaurte geltend gemacht werden.
* Berechtigte Milbe. Der preußische Minister des Innern hat nach ber „Voss. Zig " folgende Verfügung erlassen: Im vergangenen Jahre ist bie Mutter eines unehelichen Kindes zum Tode verurteilt worden, weil sie sich desselben durch Ermordung entledigt hatte. Diese Strafe wurde im Gnadenwege in eine Zuchthausstrafe von zehn Jahren umgewandelt, weil die Verurteilte sich durch Maßnahmen einer Polizeiverwaltung und verschiedener Gemeindebehörden in einer Notlage befand. Sie war mit ihrer Bitte, ihr uneheliches Kind in von ihr ausgemittelten Pslegestcllen unterzubringen lober zu belassen, abgewiesen unk gezwungen worden, das Kind aus den Bezirken der betreffenden Gemeinden herauszunehmcn, trotzdem die Pflegcgelder von ihr regelmäßig bezahlt worden waren. Ein solches Verfahren verstößt gegen die Vorschriften des § 4 des Freizügigkeitsgesetzes vom 1. November 1867.
Kleine Tn^eschronik.
Der Großherzog und die Großherzogin, sowie bie Großherzogin Luise von Baden haben der „Karlsruher Zeitung" zufolge als Beitrag zur Sammlung zugunsten der durch das Hochwasser Geschädigten dem Minister des Innern 10 000 Mark über* wiesen.
Aus der Strecke Sterkr ade — Neumühl hatten 10* bis 13 jährige Knaben Steine auf die Schienen gewälzt, um einen Zug zum Entgleisen zu bringen. Sie wurden von der Strafkammer in Duisburg zu je einem Jahre Gefängnis verurteilt.
Aus St. Gallen wird gemeldet: Während eines heftigen! Gewitters schlug der Blitz in die Schutzhütte des Schweizer Alpenllubs Alvier 2300 Meter hoch in dem St. Gallener Ober- laude. Die vier Insassen wurden mehr oder weniger schwer verletzt. Einem Bergführer verbräunen die Kleider auf dem Leibe/ so daß er äußerst schmerzhafte Brandwunden erlitt.
Aus London wird gemeldet: Das historische Schloß M e n- lough in der Grafschaft Galwat) ist nieoergeb rannt. Tie: Tochter des Besitzers, Sir Valentin Blakes, ist verbrannt. Zwei Bedienstete sind beim Sprung aus dem Fenster tödlich verunglückt.
Aus Petersburg wird gemeldet: In den letzten vierund- zwauzig Stunden — von Mittag zu Mittag — erkrankten 58 Personen ander Cholera, von denen 16 Personen gestorben sind. Die Zahl der Erkrankten beträgt jetzt 280.
Im Süden von Durham (Quebec) ist ein Personenzug entgleist, wobei fünf Personen leicht verletzt wurden.
Aus vielen Gegenden der Vereinigten Staaten wird große Hitze gemeldet: in Newyork sind am Montag 12, in Pittsburg 6, in Philadelphia 4 und in Boston unb Baltimore je 2 Todesfälle infolge Hitzschlags zu vcrscidmcn. ___________
Märkte.
ke. Frankfurt a. M. Schweinemarktbericht vom 27. Juli. Ausgetrieben waren 1337 Schweine. Vollfleischige Schweine bis zu 2 Zentner Lebendgew. 55 — 56.50 Mk., Schlachtgewicht 70—00 Mk. Vollfleischige Schweine über 2 Zentner Lebendgewicht 56—57 Mk., Schlachtgewicht 70—71 Alk. Vollfleischige Schweine über 2ll2 Zentner Lebendgewicht 55.GO—57 Mk., Schlachtgewicht 70.00—72 Mk. Fettschweine über 3 Ztr. Lebendgewicht 55.50—57.50 Mk., Schlachtgew. 71—72 Mk. Fleischige Schweine Lebendgewicht 63.00—54.50 Mk., Schlachtgewicht 68.00—70 Mk. Sauen Lebendgewicht 00—00 Mk. Schlachtgewicht 00—00 Mk. Geschäft gedrückt, bleibt Ueberstand'
Amtlicher Wetterbericht.
Oeffentliche W e t t e r d i c n st ste l l'e Gießen.
Verlauf der Witterung feit gestern fr ich: Der Nordseewirbel ist rasch nach Rußland abgezogen und bat unserem Gebiet gestern nur vereinzelt etwas Regen gebracht. Der Süden blieb vorwiegend trocken. Im Rücken des abziehenden Wirbels hat sich ein Hochdruckgebiet über Südwesteuropa ausgedehnt, das heute noch Abnahme der Bewölkung bringt. Doch naht bereits wieder eine neue Zyklone westlich Irland.
Wetterausstchten in Hessen am Donnerstag dem 28. Juli 1910: Nur vorübergehend trocken und zeitweise heiter, bald wieder Trübung, Regemälle, auffrischender Südwest, etwas wärmer.
Paris, 27. Juli. Aus Udschda wird gemeldet, daß die hauptsächlich an dem Angriff auf bic französischen? Truppen beteiligten Stämme sich zur Zahlung einer Geld- büße bereit erklärten. Das Anerbieten würbe von ben französischen Behörbcu angenommen.
Paris, 27. Juli. Aus Fez wird gernelbet: E l Mokri würbe zum Minister bes Auswärtigen unb sein Sohn zum Finanzminister ernannt.
Tanger, 27. Juli. Der beutsche Gesandte von Rosen ist von hier abgereist.
Kranken kost.
-Kindermehl
Hervorragend bewährte
Nahrung.
Die Kinder gedeihen vorzüglich dabei u. leiden nicht an
Verdauungsstörung.
Bekanntmachung.
Die am 1. l. Mts. fällig gewesenen Zinsen vow Darlehen aus unserer Kasse können nur noch bis zum 2. August d. I. ohne Kosten bezahlt werden. B’%
Gießen, am 25. Juli 1910.
Bezirkssparkasse Gießen.
Bullenverkauf.
Die Gemeinde Daubringen hat einen abgängigen fetten Bullen zu verkaufen.
Gleichzeitig kauft dieselbe einen sprungsähigen Vogelsberger Bullen an.
Daubringen, am 26. Juli 1910.
Großherzogl. Bürgermeisterei Daubringen. 4090 Walter.
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