Ausgabe 
2.11.1910 Zweites Blatt
 
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Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 1. November.

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beschäftigte die Strafkammer zum zweiten Male. Zwischen zwei hiesigen Herren kam es Anfang d. I. in einem Gasthaus zur vor­gerückten Stunde zu einem Wortwechsel, der zu Tätlichkeiten führte. Die Folge war ein Zweikamps, der im Gießener Stadtwald aus- gefochten wurde lind unblutig verlief. Bereits im letzten Sommer halte sich der eine vor der Strafkammer wegen Zweikampfes zu verantworten. Er gab damals an, absichtlich in die Lust geschossen au haben. Die Strafkammer sprach damals den Angeklagten frei, oa nicht sestzustellen war, daß der Zweikamps ernst gemeint war. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hob das Reichsgericht das Urteil samt seinen Feststellungen auf und verwies die Sache in die Vorinstanz zurück. Wenn es tatsächlich ein Scheinkamps war, so entsprach das nicht dem freien Willen des Angeklagten, sondern dem seines Gegners. In der Verhandlung wiederholte der An­geklagte seine früheren Erklärungen, und sein Gegner, der inzwischen vom Militärgericht zu einer Feslungshaslstrafe von drei Monaten verurteilt worden ist, erklärte als Zeuge, er habe in der Richtung nach dem Gegner geschossen in der Absicht, seine Pflicht zu tun. Da es nach der Rechtssprechung des Reichsgerichts genügt, wenn auf der einen Seite ernstlich gekämpft wird, wurde der Angeklagte zu 8 Monaten Festungshaft verurteilt.

Diebstahl im Ruckfall

liegt dem Taglöhner I. P. aus Bischofroda zur Last. In Fried­berg stahl er aus der Suche nach Arbeit ein Fahrrad. Er war beobachtet worden und wurde sofort der Polizei übergeben. Heule berief er sich auf sinnlose Trunkenheit, in der Verhandlung wurde diese Behaliptung jedoch widerlegt, worauf der Angeklagte zu drei Monaten Gefängnis abzüglich zwei Wochen Untersuchungshaft ver­urteilt wurde.

Wegen Fahrraddiebstahls

im Rückfalle Würbe im Sommer von der Strafkammer ein ziemlich -unsicherer Kantonist zu 2 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehr­verlust, bei Anrechnung von 3 Wochen Untersuchungshaft ver­urteilt. In. diesem Termin hatte sich der Angeklagte auf eine : 'Xeugin berufen, auf die wegen ihres zu spaten Erscheinens die Staatsanwaltschaft ausdrücklich mih der Angeklagte stillschweigend ' verzichtete. Der Angeklagte verfolgte Revision beim Reichsgericht, rndem er sich , auf einen Verstoß gegen die Strafprozeßordnung : beriet weil die Zeugin, die noch so rechtzeitig erschienen war, : daß ihre Vernehmung hätte stattfinden können, nicht gehört worden ist, trotzdem er nicht ausdrücklich auf sie verzichtet habe

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Das Reichsgerich! kam zur Aufhebung und Rückverweisung der Sache, da nach der Strafprozeßordnung eine ausdrückliche Berzichtleiftung erforderlich ist. Inzwischen ist der Angeklagte auch auf seinen Geisteszustand untersucht worden. Er ist ein Mensch, der in der Jugend vernachlässigt worden ist: er hat weder Lesen noch Schreiben gelernt, hat sich arbeitslos und bettelnd in der Welt umhergetrieben, mußte vom Militär als Unsicherer eingezogen, aber wegen Unbrauchbarkeit entlassen werden. Er hat vielfach schwere Strafen und zuletzt eine Zuchthausstrafe von fünf Jahren erlitten. Das Gericht erkannte auf die nämliche Strafe wie früher, da der Angeklagte unverbesserlich ist und für mög­lichst lange Zeit unschädlich gemacht werden muß.

Ueberschreitung des Züchtigungsrechtes

ließ sich der Pfarrer L. in Burkhards zu schulden kommen. Ende Juli fragte er in der Religio ns stunde zu Kaul st o ß, wer am Sonntag zuvor die Kirche nicht besucht habe. Ein achtjähriger Junge, der angab, unwohl und nicht auf der Straße gewesen zu sein, erhielt, weil eine Schülerin das Gegenteil behauptete, Schläge in das Gesicht, und als er weiter beharrte, einige auf den Mund, daß er blutete. Da er auch noch ferner bei seiner Angabe blieb, ließ der Pfarrer durch einen Schüler einen Haselstock schneiden, mit dem er dem Jungen erst sechzehn Hiebe versetzte. Der Junge blieb auch da noch dabei, worauf er auf eine Bank gelegt wurde und achtzehn Hiebe erhielt (ein Kind will 21 gezählt haben). Unter Zittern und Weinen gab der Junge der Wahr­heit z u w i d e r an, er sei aus der Straße gewesen. Die Anklage machte dem Pfarrer auch nock) den Vorwurf, er habe dem Jungen, der zwei Stunden lang vor dem Katheder stehen mußte und auch in der Pause seinen Platz nicht habe verlassen dürfen, wenn er den Kopf senkte, unter das Kinn gestoßen und ihn weiter geschlagen, wenn er sich die Tränen habe abwischen wollen. Letzteres wurde jedoch nicht als erwiesen angenommen. Nach dem ärztlichen Befund, hatte der Junge Schwellungen auf dem Gesäß, o daß er nicht sitzen konnte und mehrere Tage das Bett hüten mußte; auch ist ihm ein Milchzahn, der sich angeblich durch das Schlagen auf den Mund gelockert hatte, durch den Arzt entfernt worden. Nach Ansicht des Gerichts lag nicht der geringste Anlaß zu einer körperlichen Züchtigung des äußerst schwächlichen Jungen vor; der Angeklagte hat sehr unpädagogisch verfahren. Er wurde zu einer Geldstrafe von 50 Mark verurteilt, auch hat er neben dem Kosten des Verfahrens diejenigen der Nebenklage, die der Vater des Verletzten erhob, zu tragen.

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ötfc, bei dem er stach seiner eigoittt Angabe 500 Mark verdient haben will.

Staatsanwalt: Ist der Jacobsohst denn so geistes­schwach, daß er von der Bedeutung des Eides keine Ahnung hat. Beuge: Das doch nicht. Aber er ist ein Wichtigtuer und man Turnt chm nicht viel glauben. Vors.: Er ist leider schon fort. 'Zeuge: Er hat sich jedenfalls vor mir gefürchtet. (Heiterkeit.) Ein Beisitzer stellt dann noch fest, daß ein Bruder Jacobsohns sich im Jrrenhause befindet. Zeuge: Jacobsohn ist zu religiös veranlagt. Angeklagter Bruhn: Ach so schlimm wird das auch nicht sein. (Heiterkeit.) Darauf wird beschlossen, den Zeugen Scharrrta morgen mit dem Zeugen Jacobsohn zu konfrontieren und hierauf die Sitzung auf morgen früh vertagt.

Sport.

Fußball. Die Verbandsmeisterschaftsspiele, die am Sonntag ihren Fortgang nahmen, hatten sehr unter der Ungunst der Witterung ru leiden. Tas so mit Spannung erwartete Spiel Siegen gegen Marburg konnte Siegen mit 4:1 Toren für sich entscheiden. Der Verein für Bewegungsspiele Gießen, der in Wetzlar gegen den dortigen Fußballklub spielte, konnte nur knapp mit 2:1 Toren gewinnen. In Gießen trafen sich auf dem Sportplatz an der Hardt die beiden Lokalmanuschasten Sportverein von 1000 und Ballspielklub von 1904, wobei der Sport­verein nach gutem Zusammenspiel sicher mit 4:1 Toren gewinnen konnte.

Am Sonntag dem 30. Oktober spielte der Verein für Bewegungsspiele Wieseck gegen den Sportverein von 19 00. Trotz des scharfen Spieles siegte die 1. Mannschaft des V. f B. W. gegen die 3. Mannschaft des Sportvereins von 1900 mit 12 Toren.

Rad-Sport. Am Sonntag hielt der Rad-Club Germania ferne Klub rennen ab, dessen Ergebnis war: 1. Klub-

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Universitäts-Nachrichten.

hk. Marburgs 31. Okt. Zum Oberarzt an der chirurgischen Klinik wurde an Stelle des nach Zürich berufenen Professors F. Sauerbruch der Privatdozent und erste Assistenzarzt an dieser Klinik Dr. med. Rudolf H a e cf e r ernannt. Dr. Haecker (geb. 1878 zu Kannstatt in Württemberg) war Küher Privatdozent in Greifswald und siedelte am 1. Oktober 1907 mit Professor Paul Friedrich nach Marburg über.

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Märkte.

r. Hungen, 1. Nov. Allerheiligen-Markt. Da die Schweinemärkte zu Grünberg und Ortenberg wegen Kuchen- Verbots nicht abgehalten werden dursten, erwartete man zum hiesigen Markt eine bedeutende Zufuhr, auch hier in Hungen waren nur Schweine der Züchter zugelassen, Händler­schweine dagegen ausgeschlossen. In dieser Voraussetzung waren sehr viele Käufer erschienen, aber der Auftrieb ließ infolge des starken Regenwetters sehr zu wünschen übrig; es waren etwa 200 Ferkel am Markt, die nicht von den Wagen getan werden konnten, aber trotzdem bald verkauft waren. Eine einheitliche Preisstellung konnte für die durchweg zehn bis zwölf Wochen alten Ferkel nicht bemerkt werden, indem anfangs bessere Ware das Paar für 45 Mark, später geringere das Paar zu 50 Mark verkauft wurden. Das Wetter hat den Markt stark beeinflußt, er dauerte etwa eine Stunde, die Leute suchten unter Dach zu kommen oder reisten wieder den Vormittagszügen ab. Ebenso war es den Krämern nicht möglich, ihre Waren auszupacken. Mit dem Hungener Allerheiligenmarkt nehmen die©piim- Huben" in der Umgegend ihren Anfang.

doangeincpe chememoe.

Donnerstag den 3. November, abends 8 Uhr, im MatthäuSsaal' Bibel stunde. (Bilder aus bem Leben der Apostel.)

Pfarrer D. Schlosser.

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