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Kreissatzung für den Bezirk eines Kreises beschlossen werden kann, daß Personen, die gewerbsmäßigen Handel mit ländlichen Grundstücken betreiben, von dem Gewinn aller Vcräußerungsgcschäfte zu einer Steuer heran- < ezogen werden können, die 40 Proz. des Gewinnes nicht .bersteigen darf. — Die vorstehenden kurzen Erläuterungen über die wesentlichsten Punkte der Gewerbesteuer dürften genügen, um den Leser bei der Kammerberatung über diese äußerst verwickelte Gesetzesmaterie zu orientieren.
Die Vertreter der größcrenhessischcnStädte haben an die Zweite Kammer folgende Vorstellung zu dem Gemeinde-
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zwei Monate nach dem Kaufabschluß zu begleichen, so erhöht sich der zollzuschlagspflichtige Gesamtpreis für jeden Monat der Kürzung der Zahlungsfrist um 1/2 Proz. des Grundpreises. Für Spesen, die nicht vom Verkäufer getragen werden, sind einheitliche Sätze aufgestellt. Verkäufer, die auch Tabakblätter .verarbeiten, zahlen den Zuschlag nach dem von ihnen zu zahlenden Gesamtpreis.
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Der Friede im Bnugeroerbe.
d. Mainz, 22. Juni. Die Maurer und Bauhilfsarbeiter hielten heute nachmittag eine starkbesuch^c Versammlung ab, in der es recht stürmisch zuging. Nack) 3i/2|'tüiii)tflcr Beratung wurde beschlossen, sich mit Bedauern den Beschlüssen des Verbandstages zu fügen und^morgen die Arbeit wieder aufzunehmen. Die Baustelle Struth soll! gesperrt bleiben unb die dort beschäftigten Arbeiter sollen weiterhin ihre Streikgclder erhalten.
Straßburg, 22. Juni. Eine auf heute abend ein« berufene von über 1000 Bauarbeitern aus -straßburg und Umgebung besuchte Versammlung faßte den endgültig bindenden Beschluß, daß in Ueberctuslimmung mit dem Verbandstage der Maurer und Bauhilfsarbeiter in Eharlottcn- burg man sich dem Dresdner SchiedSsPruch zu u n t e x - werfen habe und von morgen an die .Arbeit auf allen Plätzen wieder aufzunehmen sei.
Breslau, 22. Juni. Tie hiesigen Maurer haben den Schiedsspruch der Unparteiischen einstimmig ab gelehnt und mit 108 gegen 84 Stimmen beschlossen, morgen in einen Streik einzutreten.
Erfahrungen bei der Tabaksteuer.
Das Tabak steu ergesetz vom 15. Juli vorigen Jahres hatte A u s füh ru n g sbestrm mu n g e n erhalten, die schon jetzt umfangreicher Abänderungen bedürfen. Der Bundesrat hat sie jetzt beschloßen. Zollzuschlagspflichtiger Wert oder Preis, heißt es darin, ist der gesamte Gegenwert, der für den Tabak oder dre Zigarren gegeben lvird, gleichviel, ob dieser Gegenwert in Geld oder ganz oder zum Teil in anderen Werten Tie nicht -in Geld bestehenden Gegenwerte sind in der Wertanmeldung mit ihrem Geldwerte anzugebcn. Der ^oll- -nschlag wird nach dem Gesamtpreis berechnet, den bet Tabakblättern einschließlich der Abfälle der Verarbeiter dem Verläufer sechs Monate nach dem Kaufabstylufte, bet Zigarren der Verzollet dem Lieferer zwei Monate nach dem H (xnr g?prhnuna über ^.abat-
umlagcngcsetz gerichtet
Am 18. Juni d. Js. sand m Mainz unter dem Vorsitze des Oberbürgermeisters Dr. Göttelmann eine Besprechung von Vertretern der größeren Städte unseres Landes statt, welche sich mit Artikel 4 des Gesetzentwurfs über die Gemeiiideumlagen und den Grundsätzen der Besteuerung des Grundvermögens befaßte. Es wurde einmütig anerkannt, daß durch die bevorstehende Reform wohl ein Ausfall bei der Gewerbesteuer entstehen wird. Es wurde darauf hingewiesen, daß eine Besteuerung des Grundvermögens nach dem Ertrag einen weiteren Ausfall bringen könnte. Die Städte würden, da sie an der Gesamtwertsteuergrundlage des Landes mit landwirtschaftlich benutztem Besitze nur in zweiter Linie beteiligt lind, hiernach besonders stark zu den Kosten einer derartigen Reform herangezogen. Es bestände die große Gefahr, daß die Hausbesitzer und Kapitalrentner, zumal die in Preußen erhobenen Sätze erheblich niedriger sind, durch! eine solche Reform doppelt belastet würden.
Hiernach wurde an den hohen Landtag die Bitte gerichtet.' 1. für das Gebiet der staatlichen Vermögensbesteuerungen die derzeitig bestehenden Grundsätze aufrecht zu erhalten,
2 mit Rücksicht daraus, daß die Grundsätze der staatlichen Vermögensoesteuerung in dem Gesetzentwurf über die Kom- munalabgaben für die Gemeindebesteuerung für anwendbar erklärt sind, wird gebeten, die derzeitige staatliche Ver- mögcnsbesteuerung und ihre Grundsätze, wie sie insbesondere in den § 19 und 29 ff. der Anweisung festgelegt sind, aufrecht zu erhalten, .
vorsorglich wird an die hohe Kammer die Bitte gerichtet, dem in dem Antrag des Abgeordneten Dr. Glässiiig für die städtische Besteuerung vorgesehenen Zusatz zu Artikel 4 des Gesetzentwurf über die Kommunalumlagen statt^ugeben,
(Der Zusatz bezweckt, daß die im Artikel 4 vorgesehenen Erleichterungen für landwirtschaftlich benutzte Grundstücke für Städte im Sinnender Städtevrdnung keine Anwendung finden sollen. Red.)
Das neue hessische Gemeindeumlagengesetz.
III. Die Steuer vom Gewerbebetrieb.
Die Reformbedürftigleit der gegenwärtig geltenden G e - werbesteuer in Hessen war seit vielen Jahren von allen Seiten anerkannt worden, da sie lediglich nach äußeren Merkmalen erfolgt und aus eine gerechte Würdigung der Leistungsfähigkeit und des Ertrags eines Gewerbes keinen Anspruch machen kann, obschon sie eigentlich eine Ertragssteuer sein soll. Ter Ausschuß hatte sich nun bei seinen Beratungen zunächst gegen den Negierungsvorschlag erklärt, das Anlage- und Betriebskapital ausschließlich als Unterlage für die Gewerbesteuer heranzuziehen, was in zahlreichen Fällen eine völlige Befreiung oder ungebührliche Entlastung mancher Arten Gewerbetreibender zur Folge haben wurde, z. B. bei Agenten, die kein weiteres Betriebskapital in ihrem Geschäft benötigen. Der Ausschuß betrachtet daher die im neuen Entwurf aufgestellten Grundsätze, daß Betriebskapital und Ertrag als Unterlage für die Gewerbesteuer betrachtet werden müßten, wobei die' Steuer nach dem mittleren Jahresstand des Anlage- und Betriebskapitals erhoben wird, als eine
Die EnzqMa und die Reichnegierung.
Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: „Unsere Mitteilungen vom 15. Juni über die Erledigung des durch die Borromäus-Enzyklika hervorgerufenen Streitfalles werden von einem Teil der Presse unter Berufung auf die Veröffentlichungen vatikanischer Blätter in Zweifel gezogen. Von unseren Mitteilungen haben wir kein Jota zurückzunehmen. Sie geben genau die Erklärungen wieder, die vom päpstlichen Staatssekretariat dem preußischen Gesandten schriftlich und mündlich gegeben worden find. Weber die Klarheit noch die politische Bedeutung dieser Erklärungen können durch nachttägliche Kommentare verdunkelt oder abgeschwächt werden. Ist demnach daran festzuhalten, daß der päpstliche Stuhl den von der preußischen Regierung gestellten For- derungen entsprochen hat, was den Ausdruck des Bedauerns über die durch die Enzyklika hervorgerufene Störung des konfessionellen Friedens bettifft, so ist das in der Note des Staatssekretärs gebrauchte Wort „dispiacere" von uns zu- tteffeiid mit „Bedauern" übersetzt worden, wie sich leicht aus einem italienisch-deutschen Wörterbuch ersehen laßt. Die gleiche Uebersetzung findet sich übrigens auch in der aus Rom datierten Wiedergabe der Note im Wiener „Vaterland". Gefordert wurde ferner am 8. Juni das Unterbleiben der kirchenamtlichen Veröffentlichung der Enzyklika in den deutschen Diözesen. Am 11. Juni, ließ der Staatssekretär dem preußischen Gesandten in amtlicher Form mitteilen, daß der Papst beretts den deutschen Bischöfen befohlen habe, solche Veröffentlichung zu unterlassen. Für die Bedeutung dieses Schrittes ist es unerheblich, ob dre päpstlichen Anordnungen schon vor Erhebung der preußischen Forderung ergangen sind oder nicht. Der preußischen Regierung konnte es nur auf die Tatsache der schleunigen Inhibierung der kirchenamtlichen Publikation ankommen. Das Vorgehen der preußischen Regierung hatte von Anfang an kein anderes Ziel, als die Störung des Friedens unter den Konfestionen abzuwehren und gutzumachen. Tabei befand es sich in Uebercinstim- muuq mit dem preußischen Abgeordnetenhaus und führenden Kreisen des evangelischen Volkes. Daß der Abschluß d e s Konflikts das evangelische Empfinden befriedigen dürfte, ist nach unserer Veröffentlichung vielfältig zum Ausdruck gekommen. Zu einer Aenderung dieser Äufiassung liegt nicht der mindeste Grund vor." Mit dieser Ansicht wird das Blatt des Reichskanzlers ziemlich allein stehen.
Nr. 144 Erstes Blatt 16V. Jahrgang Donnerstag 23.Jnni1vlv
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Deutsches NeeLb.
Der Kaiser ist am Mittwoch mittag um 12 Uhr 40 Min. in Altona cingetroffen. Er besuchte von hier ans General bireltor Ballin in seiner Wohnung, wo das Frühstück eingenommen wurde. Der Kaiser überreichte dem Generaldirektor Ballin seine Büste in Bronze aus einem prächtigen Sockel. Der Kaiser traf kurz nach 3V? Uhr im Automobil an den St. Pauli- Landungsbrücken zu Hamburg ein. An den Landungsbrücken sanden sich der Präsident des Senats, Bürgermeister Tr. Predöhl, und andere Senatsmitglieder ein. Der Kaiser begab sich sodann an Bord der „Hohcnzollern". Der Kaiser empfing, nn Bord den Direktor Voß von der Schiffswerft Blohm u. Vos; and den Oberingenieur Klaus Sievers: er verlieh dem Direktor Voß den Kronenorden 2. Klasse, Herrn Sievers den Roten Adlerorden 4 Klasse, sowie einer Reihe von Meistern und Arbeitern der Werst weitere Auszeichnungen. Um 4 Uhr machte die „Hohen zollem" las und ging unter dem Hurrarufen der Menge elb- abwärts, für die der Kaiser dankte. Tie „Hohcnzollern" ging am Abend in die Brunsbütteler Schleuse und sollte nach der Fahrt durch den Kanal heute vormittag um 11 Uhr in Kiel cmfreffen
Ter Staatssekretär des Reichskolonialamts v. Lindequrst wurde zum Bundesbevollmächtigten ernannt.
Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen erklärte auf eine direkte Anifrage auf Schloß Settenberg: Tas Gerücht meiner Ernennung zum Oberpräsidenten von Schlesien ist nicht zutreffend.
Die Ue Verführung der Leiche der Prinzessin c o - dora zu Schleswig-Holstein 11 ad) Primkenau in Schlesien findet Donnerstag abend 6 Uhr von Achern aus statt: der lieber füljrung wird eine Trauerfeier in der Villa Hochseld vorangehen. Die., kirchliche Einsegnung der Leiche wird Prälat Sckmitthenncr-Karls- ruhe, unter Assistenz von Stadtpfarrer Svitzer-Achern vornehmen.
Die Ersatzwahl für den achten württembergischen Reichstagswahlkreis Cannstatt-Ludwigsburg ist auf den 3 0. Juli anbevaumt worden. .
Dem Landesausschuß von Elsaß-Lothiingen ist etn Antrag Hauß i Zentrum) und Genossen mit folgendem Wort laich zugegangen: Ter Landesausschuß wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, beim Herrn Reichskanzler dahin zu wirken, daß dem Landesausschuß von Elsaß-Lothringen der Entwurf einer Verfassung zur Aeußerung unterbreitet werde, bevor die gesetzgebende Körperschaft des Reiches endgültig damit besaßt werde. Ter Antrag wird vom Präsidenten aus die Tagesordnung vom kommenden Mittwoch den 29. Juni gesetzt werden: fernen ist dem Landesausschuß in derselben Angelegenheit ein Antrag, Blumenthal mü) Labroise zugegangen, der ebenfalls am kommenden Mittwock) auf der Tagesordnung stehen soll.
AusLanS.
Der Kaiser von Oe st erreich ist in Budapcst ein-, getroffen und am Bahnhose von den Ministern und den Spitzen der Behörden empfangen worden.
T-rtr König von England hat den Herzog von Cornwall zum Prinzen von Wales ernannt.
Die Londoner Handelskammer gab den Mitgliedern des Internationalen Kongresses der Handelskammern ein Bankett Lord Desborough erklärte, Zweck des Kongresses sei, die Schwierigkeiten im Handelsverkehr aus dem Wege zu räumen, aus Handelsrivalen Freunde zu machen, sowie die Bestrebungen zur Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt zu unterstützen. Er hoffe, der Kongreß werde beitragen zur Errichtung eines Tribunals für Beilegung von kommerziellen Streitigkeiten ohne Schiedsgericht und Krieg.
Das Pariser Zioilgericht beschäftigte sick) gestern mit einem durch die letzten K a m m e r w a h l e n veranlaßten charakteristischen Prozeß. Ter sozialistisch-radikale Kandidat des 3. Pariser Bezirkes, Chevaux, hatte sid) mittelst schriftlichen Vcttrages verpflichtet, bei der Stichwahl zugunsten des gleichfalls der sozialistisch-radikalen Partei angehörigen Mandatsbewerbers Jaguc- lin gegen Bezahlung einer Entschädigung von 30 000 Fran? zurückzutreten. Jaguelin siel jedoch durch und weigerte sich, die versprochene Summe zu bezahlen, weshalb Chevaux seinen Anspruch im Klagewege geltend macht. Das Gericht wies jedoch sein Begehren ab.
Staatssekretär Tr. Delbrück und Handelsminister S y d 0 w sind zum Besuch der W e l t a u s st e l l u n g in Brüssel einge- troffen. Ter König gibt ihnen zu Ehren ein Diner.
Die spanische Regierung ordnete die Schließung der sieben Schulen der Brüder der christlichen Lehre an; die Schulen sind seil dem Jahre 1900 in Asturien gegründet.
Ter rumänische Minister des Aeußern überreichte dem italienischen Gesandten in Bukarest eine ergänzende Nr in der die erste Note der rumänischen Regierung weiter ausgeführt wird, und die Modalitäten für die Durchführung der in der ersten Note vorgesehenen Punkte genauer bestimmt werden. Aus diese Weise wird die griechische Regierung in der Lage sein, auf die Forderungen der rumänischen Regierung eine
glückliche Lösung der Frage.
In den Kreisen der Interessenten hatte sich vor altem eine scharfe Gegnerschaft gegen den Art. 10 der Vorlage geltend gemacht, worin bestimmt wird, in welchen Fällen und in welcher Höhe der zu besteuernde Ertragszuschlag einzutreten hat. 91ach der Regierungsvorlage sollte er eintreten, wenn der Ertrag des Gew erve betrieb es auf mehr als 5 Prvz. des rauhen Wertes des dem Gewerbe dienenden gesamten Vermögens sich berechnet, wobei der Zuschlag in steigenden Sätzen bis zum zwanzigfack;en des Mchrerttages erhoben werden sollte; bei Bettieben mit einem Ertrag von weniger als 1300 Mk. sollte ein Zuschlag nicht ein treten, um die kleinen Gewerbetteibenden zu schonen. Infolge der von den hessischen Handelstammern auf dem letzten Handels^immertag erhobenen Bedeuten gegen diesen Tarifsatz und die vorgesehene Staffelung nach dem absoluten Mehrertrag, durch den besonders die Großindustrie in ihrer Entwicklung gehemmt und zur Auswanderung aus Hessen veranlaßt iverden würde, und gedrängt durch zahlreiche andere Vovstellungen aus Jntett^entenkreisen, hatte die Regierung auf Anregung des Aus rsses eine Anzahl a is- führlicher Probeveranlagungen anferttgen lassen. Dadurch wurde sie zur Aufstellung eines neuen Tarifs veranlaßt, der bei weniger als 500 Mk. Mehrertrag das einfache, bei 500—1000 Mk. das zweifache und so fort bei mehr als 10 000 Mk. das zehnfache des Mehrertrags in Ansatz bringt. Diesem neuen Regierungsvorschlag, in dem der Ausschuß ein wesentliches Entgegenkommen gegen die Wünsche der Handelstammern erblickt, hat er noch eingehenden Erwägungen auch seine Zustimmung gegeben mit der Maßgabe, daß der Zuschlag nicht schon bei einem Mehrertrag von .'1 Proz., sondern erst bei 6 Proz. eintteten soll. Zudem ist die Teklaraiionspslicht gegenüber dem früheren Entwurf insofern abgeschwächl morden, als nach dem jetzigen Entwurf nur bei der Erhöhung des BetriebStapitals um mehr als 10 Pro;, und mindestens um 3000 Mk. eine neue Deklaratton erfolgen soll. Die Gemeinden sollen nach Art. 15III auch ermächtigt sein, einzelnen Betrieben eine ausnahmsweise günsttge Steuerbehandlung zuteil werden zu lassen.
Von der Gewerbesteuer befreit sollen zunächst alle Betriebe fein, die ausschließlich wohltätigen oder gemeinnützigen Zwecken dienen, ferner die offenttichen Spar- faffen, „insofern sie nicht in größerem Umfang Bankgeschäfte betreiben und damit den Charatter von Erwerbsinstttuten angenommen haben". Weiter sollen bereit sein solche eingetragene Genossenschaften und rechtsfähigen Konium- vereine, deren Geschäftsbetrieb nicht über den Kreis i^d Mitglieder hinausgeht. Ausgenommen sind von der Befreiung solche Konsumvereine und Genossenschaften, die den gemeinscunen Einkauf von Lebensmitteln oder Gegenständen des yauswirtschaftlichen Bedarfs zum Zwecke des Wiederverkaufs im Kleinen betreiben, wenn ihr Geschäftsbetrieb sich unter gleichen oder ähnlichen Formen oder Einrichtungen vollzieht, wie in KleinhandelSbettieben nrit den näm lichen oder gleichartigen Waren. Die hierzu gestellten viel- erwähnten Anträge Haas und Ulrich wurden vom Ausschuß mit allen gegen eine Stimme abgelehnt.
Eine lange Erörterung widmete der Ausschuß auch der Frage, ob die Ae rz t e und,R e ch ts an wä lt e von der Gewerbe'steuer befreit bleiben sollen, wse es die Regierungs- vorlage im 'islbsatz IV deS Art. 8 bestimmt. Der AuSschutz entschied sich nacki eingehender Motivierung dieser Besttm- mung durch die Regierung mit allen gegen eine Stimme für die Ncickstheranziehung der Aerzte und Rechtsanwälte zur Gewerbesteuer.
Mit der Festsetzung einer B e st e u e r u n g d e r Da r e n- häuser ist .Hessen dem Beispiel von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden gefolgt, und ztvar ist besttmmt worden, daß neben der allgemeinen Gewerbesteuer eine Warenhaussteuer in der Form eines Zuschlags zu jener oder nach dem Umsatz des Unternehmen* erhoben werden kann Durch Ortssatzung kann besttmmt werden, welche dieser beiden Formen für die Steuer maßgebend sein und welche Steuersätze in dem einen oder andern ^-all innerhalb der näher bezeichneten Grenzen erhoben werden sollen^^der Zuschlag bettägt mindestens 2o und höchsten-- 200 Proz. der Gewerbesteuer. Nach Art. 19 kann die Warenhaus- steuer in Gemeinden bis zu 10 000 Einnwhneim bet Geschäften mit einem Jahresumsatz von Mindestens H)000 Wir., in größeren Gemeinden bei mindestens 150 000 Mk. Jahresumsatz eingeführt werden. Ter Ausschuß sttmmte weiter auch den Art. 23 u. ff. zu, wonach etne Gemeinde duvch ML« ran Ä ‘Äh. I bLäÄ'lr über 3^ren Mher al.


