Nr. LSS
Drittes Blatt
160. Jahrgang
Erscheint täglich mit Ausnahme bt5 Sonntags.
General-Anzeiger für Gberhefien
Die „Oietzener FamilienbiStter" werden dem ,Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „Uretsblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtfchastlichen Seit-. fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: 51.
Redaktion: 112. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen.
Donnerstag LZ-. September 1910
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen
SW 4 jZ Universitäts - Buch- und Steindruckereü
W M ti 8 R. Lange, Gießen.
Die Reichrversicherungsordnung.
:: Berlin, 21. Sept.
Der Reichs Versicherung saus schuß setzte seine Beratung fort frei § 561, der den Begriff der Fabrik im Sinne der Unfallversicherung festlegt. Die Sozialdemokraten Mollen darunter auch die Gast- und Schankwirtschaften verstehen, sofern mindestens zehn Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden. Dieser Antrag wird von der fortschrittlichen Volkspartei unterstützt, aber gegen diese und einige zersplitterten Stimmen abgelehnt. Ebenso fällt ein Antrag der Arbeiter, schon Betriebe mit drei Arbeitern statt mit zehn als Fabriken versicherungspflichtig zu machen. 8 561 wird nur unwesentlich geändert.
Ein konservativer Vertteter beantragt die Einschaltung eines § 561a, wonach kaufmännische Unternehmen, in denen weniger als fünf Personen ständig beschäftigt werden, der Unfallversicherung nicht unterliegen sollen. Von der Regierung wird hiergegen auf die Unzuträglichkeiten hingewiesen, die sich ergeben, wenn man eine Zahl als Kriterium des Begriffs Kleinbetrieb annimmt Die Entscheidung solle auch in Zukunft dem Reichsversicherungsamt überlassen werden. Der Antrag wurde abgelehnt. Die §§ 562 bis 565 werden mit einer nicht wesentlichen Aenderung angenommen.
Zu § 566 beantragen die Sozialdemokraten, auch Unfälle auf dem notwendigen Wege nach und von der Arbeitsstätte als Betriebsunfall in die Versicherung aufzunchmen. Ferner sollen, wie die Arbeiter und Bettiebsbeamten, auch Betriebsunternehmer, die allein oder höchstens mit drei Arbeitern arbeiten, der Unfallversicherung umerliegen. Beide Anträge werden abgelehnt, ebenso ein Zentrumsantrag, der die Versicherungsgrenze für Bettiebs- beantte auf 5000 statt auf 3000 Mk. festsetzen wollte.
Bei § 568 wollen die Sozialdemokraten die Unfallversicherung auch ausdehnen auf Erkrankungen, die durch die Arbeit im Betriebe hervorgerufen oder verschlimmert worden sind. Von fort- schrütlicher Seite wird empfohlen, wie in England die Entschädigung der Gewerbekrankbeiten durch ein Spezialgesetz zu regeln. Die Regierung gibt eine entsprechende Entschließung anheim, hat aber erhebliche Bedenken gegen einen Antrag des Zenttums, der dem Bundesrat die Ermächtigung erteilen will, die Unfallversicherung auf einzelne Gewerbekrankheiten auszudehnen. Die Anttäge werden abgelehnt.
Um den sozialdemokratischen Mitgliedern, die dringend wünschen, an der Llbstimmung über die Budgetbewilligung auf dem Magdeburger Parteitage teilzunehmen — u. a. ist es neben Molkenbuhr der bcchische Radikale Eichhorn —, diese Möglichkeit zu geben, wird hierauf die heutige Ausschußsitzung schon nach Zuständiger Dauer abgebrochen.
Weiterberatung: Donnerstag vormittag.
Aus dem Sttafprszehausschutz.
[:: Berlin, 21. Sept.
Der Strafprozeßausschuß setzte heute die Beratung des Abschnittes über das schleunige Verfahren fort. Nach §412 ist die Hauptverhandlung spätestens auf den nächsten Werktag anzuberaumen. Sind die Beweismittel zur Stelle, so soll sie gleich nach der Vorführung stattsinden. Der folgende Absatz dieses Paragraphen, der die Zuziehung von Schöffen zur Verhandlung ausschließt, wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
,Lann hiernach die Sache nicht auf die Tagesordnung einer Sitzung des Amtsgerichts gesetzt werden, so unterbleibt dre Zuziehung von Schöffen zur Verhandlung. Diese Maßnahme kann nicht angefochten werden."
Bei § 413 wurde die zur Erörterung gestellte Frage, ob in schleunigen Verfahren, in allen Fällen oder auch nur, wenn ein Vergehen den Gegenstand der Verhandlung bildet, von Amts wegen em Verteidiger bestellt werden soll, verneiM.
Bei § 414 wird der zweite Absatz dahin aügeändert, daß der Richter die Sache zum ordentlichen Verfahren verweisen oder die Verchandttrng aussetzen muß, wenn der Angeklagte auf seine Verteidigung nicht genügend vorbereitet ist. Nach der Regierungsvorlage müßte der Angeklagte das glaubhaft machen. Der Rest des Abschnittes über das schleunige Verfahren, §§ 415 bis 423, wurde nicht geändert.
Der vierte Abschnitt des vierten Buches handelt vom Strafbefehl. Es lag der Antrag vor, zu diesem Abschnitt folgende Leitsätze anzunehmen:
Der Erlaß eines Strafbefehls ist auch zulässig auf Antrag des Privatklägers wegen eines Vergehens, das im Wege der Privat klage verfolgt wird. Die Bezeichnung einer bestimmten Strafe ist nicht erforderlich. Beantragt der Privatkläger eine bestimmte Strafe, so kann der Amtsrichter trotzdem
eine niedrigere Strafe festsetzen; in diesem Falle steht dem Prrvatkläger der Einspruch gegen den Strafbefehl zu.
Dieser Antrag entfesselte eine sehr lebhafte Aussprache, fand aber dabei so wenig Unterstützung, daß er schließlich zurückgezogen wurde. Man versprach sich davon keine Verminderung der Privatklagen, auch keine Verminderung der Kosten und ebensowenig eine Vereinfachung des Verfahrens.
Zur Beratung der einzelnen Paragraphen lag ein Antrag vor, gegen Jugendliche den Erlaß eines Strafbefehls ganz auszuschließen: ein Unteiantrag will ihn bei Uebertretungen zulassen. Diese Anträge wurden angenommen, ebenso ein Antrag, auch die Festsetzung einer Buße durch Strafbefehl zuzulassen. Bei § 425 wurde hinzugefügt: „Oeftentliche Zustellung des Strafbefehls findet nicht statt. Ist hiernach die Zustellung des Strafbefehls an den Angeklagten nicht möglich, so hat der Richter die Sache zum ordentlichen Verfahren zu verweisen."
Beim § 427 wurden Zweifel geltend gemacht, ob ein erhobener Einspruch beim Ausbleiben des Angeklagten im Termine durch Urteil verworfen werden oder als zurückgenommen gelten soll. Die Regierungsvorlage hat ersteres vorgeschlagen; es wurde dabei belassen.
Weiterberatung: Donnerstag.
7. Sitzung Großherzoglicher Handelskammer Gießen für die Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach.
Protokoll-Auszug.
Gießen, den 12. Sept. 1910.
Anwesend sind die Herren: Kommerzienrat Heichelheim als Vorsitzender, Kommerzienrat Grünewald als 2. stellvertr. Vorsitzender, Dürbeck, Kommerzienrat Heyligenstaedt, Jhring, Noll, Ramspeck, Rühl, Stammler und der Syndikus.
1. Aus dem Geschäftsbericht ist folgendes hervorzuheben :
a) Fleischteuerung. In einer gemeinsamen Eingabe an die Großh. Regierung haben die hessischen Handelskammern gebeten, daß zur Beseitigung der ein getretenen Fleischteuerung Erleichterungen durch die Einfuhr von Schlachtvieh und ausländischem Fleisch und Fleischwaren geschaffen werden.
b) Veredelungsverkehr. Die Handelskammer hatte Bedenken nicht geltend zu machen gegen die Zulassung des zollfreien Veredelungsverkehrs mit aus ausländischen Erbsen her- gestellten Erbsenmehl zur Herstellung von Erbswurst, mit ausländischen, zu Kleider- und Mäntelteilen zugeschnittenen wollenen, halb-, baumwollenen und leinenen Wirkstoffen und gefärbten leinenen Geweben zum Besticken.
o)FrachtermäßigungenfürdasLahn-,Dill-u. Sieggebiet. Auf die gemeinsamen, mit den übrigen Handelsvertretungen des Lahn- und Dillgebietes an den Herrn preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten gerichteten Eingaben vom 9. und 10. April ist der Handelskammer von der Kgl. Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. folgender Bescheid zugegangen:
Im gramen des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten teilen wir Ihnen ergebenft mit, daß mit Gültigkeit vom 1. Oktober d. I. der Ausnahmetarif für Eisenerz und Manganerz aus dem Lahn-, Dill- und Sieggebiet usw. nach den im Tarif genannten Stationen dieser Gebiete und des Ruhrgebiets der Streckensatz von 1,5 Pf. aus 1,25 Pf. ermäßigt wird, vorbehaltlich jedoch einer Revision der Frachtsätze aus Anlaß der Abkürzungen und Verschiebungen, welche durch die Bahn Weidenau-Dillenburg und durch eine geplante Verbindung Creuzhagen-Olpe-Meinerz- hagen herbeigeführt werden würden.
Ferner erfährt zum gleichen Zeitpunkte der Ausnahmetarif für Steinkohlen und Koks usw. zum Betriebe von Eisenwerken 1. eine Aenderung insofern, als die für das Siegerland bestehenden Einheitssätze 1,4-ft 6 auch nach Stationen des Lahn- und Dillgebietes durchgerechnet werden bis zur Eröffnung der Neubaulinie Weidenau-Dillenburg vorbehaltlich einer anderen Regelung für die Folgezeit, und
2. eine Ergänzung insofern, als der Tarif
a) auf die Steinkohlen- und Koksbezüge der Eisenerz-Bergwerke und
b) auf rheinische, hessen-nassauische und oberhessische Braunkohlenbriketts zum Betriebe der Generatoren der Siemens- Martin-Werke ausgedehnt wird.
Den übrigen Anträgen auf Ausdehnung des ermäßigten Eisenerztarifs auf Blei-, Zink- und Kupfererze, auf weitere Herabsetzung der vorgenannten Steinkohlen- und Kokstarife und ihre Ausdehnung auf die Gießereien des s. -. Notstandsgebiets und auf Ermäßigung der Frachtsätze für Roheisen hat dagegen nicht entsprochen werden können.
d) Unterstützung von Tarifanträgen. Nach An-^ horung der jeweilig in Betracht kommenden interessierten Steife hat bte Handelskammer bei der Kgl. Eisenbahndirektion Kattowitz bezw. bei der Kgl. Preuß. und Großh. Hess. Eisenbahndirektion Mainz folgende, bei der Ständigen Tarifkommission gestellten Anträge befürwortet: Aufnahme der gebrauchten leeren Mineralflaschen, unter bte bedeckt zu befördernden Güter, Versetzung von verdünnter durch Beizen von Etsenwaren stark verunreinigter Salzsäure in ben Sp^ialtaris III, Aufnahme von Glyzerinwasser mit einem? Glyzeringehalt von höchstens 20 Prozent in den Spezialtarif III, von mehr als 20 bis höchstens 50 Prozent in ben Spezialtarif I, Beförderung von Glyzerinwasser in Kesselwagen, Verfrachtung von Futtergemischen nach Spezialtarif III.
e) Winterfahrpl an-Entwurf der Btebertal- frahn. Die von ben beteiligten Kreisen hierzu vorgebrachten Wünsche wurden unter Befürwortung zur Kenntnis dä Großh. Kreisamts Gießen gebracht.
f) Geschäftsbedingungen für den Kartoffel- Handel. In der am 8. September l. Js. in Frankfurt a. M. stattgehabten Vertreterkonferenz der Hess. Handelskammern wurden in gemeinsamer Beratung mit hinzugezogenen Sachverständigen die Wünsche und Abänderungsvorschläge zu dem von der Landwfttschaftskammer für das Großherzogtum ^gearbeiteten Entwurf von Geschäftsbedingungen für den Kartoffelhandel festgestellt.
2. Neuregelung dergesetzlichenBestimmungen über die Konkurrenzklausel. Die Handelskammer kann die auf eine allmähliche gänzliche Beseitigung der Konkurrenzklausel hinzielenden Bestrebungen, wie sie in den Vorschlägen und Grundsätzen des preuß. Herrn Ministers für Handel und Gewerbe klar zum Ausdruck kommen, nicht gutheißen. Sie ist der Ansicht, daß ein großer Teil der Geschäftswelt die KonkurrenzNausel nicht entbehren kann und daß ein Verzicht auf eine solche vertragliche Vereinbarung für sie eine schwere Schädigung bedeuten würde. Sie ist ferner der Ueberzeugung, daß schon nach der gegenwärtigen -Rechtslage allen billigen Anforderungen entsprochen wird und kann deshalb eine Aenderung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht empfehlen. Wenn sie dennoch an eine Beurteilung der neuen Vorschläge des Handelsministers herantritt, so geschieht dies, um die Möglichkeit einer Einigung mit der Regierung nicht von der Hand zu weisen und in der Erwartung, daß, wenn eine den Absichten der Regierung entgegenkommende Form gefunden wird, diese Angelegenheit durch die gesetzgebenden Faktoren auf absehbare Zeit oer Erledigung zugeführt wich. Unter Ablehnung des Vorschlages, worin für die über die Dauer des Dienstverhältnisses hinausgehende Beschränkung in der Betätigung des Angestellten ganz allgemein die Entschädigungspflicht des Prinzipals ausgesprochen wiro, glaubt die Handriskarnmer in Uebereinstirn- mung mit den übrigen hessischen Handelskammern folgenden Vermittlungsvorschlag machen zu sollen: Die geltenden Bestimmungen sind dahin zu ergänzen, daß 1. als Regel die Geltung der Konkurrenz klausel auf ein Jahr beschränkt wird und 2. daß eine vertragsmäßige Ausdehnung der Geltung der Konkurrenzklausel über diese Zeit gestattet wird unter der Voraussetzung, daß der Unternehmer dem Angestellten für die Dauer der Geltung eine Entschädigung nach ben Grundsätzen des Handelsministers zu zahlen hat. Durch eine solche Regelung würde einerseits den Interessen des Unternehmers Rechnung getragen, anderseits den Wünschen der Angestellten in weitgehendem Maße entgegengekommen werden. Die Anwendung der Klausel auf längere Zeit als ein Jahr würde sich alsdann nur auf Fälle beschränken, in denen dies die Verhält* nisse unbedingt erfordern. Mit der Forderung des Konkurrenz«' Verbots gegenüber Lehrlingen konnte sich die Handelskammer nicht einverstanden erklären.
3. Sicherungsübereignung. Einer Anregung der Handelskammer Leipzig Folge gebend, hat der Deutsche Handelstag die amtlichen Handelsvertretungen ersucht, sich darüber zu äußern, ob die Einführung einer Eintragspflicht für Sicherungsübereignungen ohne Besitzübertragung zu empfehlen ist. Die lieber«* handnahme von Sicherungsübereignungen, d. h. Verträge, in denen der Schuldner einem Gläubiger, bisweilen auch einem angeblichen Gläubiger, zur Sicherung der dem Gläubiger zustehenden Forderung sein Warenlager, fein Handwerks-, Gewerk- Gewerbe-, Haus- und Wirtschaftsgerät verschreibt, d. h. zu eigen überträgt, aber selbst im Besitz behält, habe zu einer erheblichen Gefährdung des Kreditverkehrs geführt. — Die Handelskammer befürwortet, daß solche Verträge ohne Rücksicht auf die Höhe des Wertgegenstandes zu ihrer Gültigkeit der Eintragung in einer beim Amtsgericht zu führenden öffentlichen Liste bedürfen.
4. Die deutsche Eisenbahnfrage. Um in den weitesten Kreisen der Bevölkerung Aufklärung darüber zu schaffen, welche großen Vorteile in nationaler volkswirtschaftlicher unb
Die Mgmaschine im Manöver.
Ans Paris wird gemeldet: Die großen Herbstübungen der französischen Armee stehen im Zeichen der Flugmaschine und des Lenkballons, und mit gespannter Aufmerksamkeit verfolgt die Oeffeittlichkeit die Leistungen der Militäraviatiker. Schon die ersten Manövertage haben gezeigt, welchen großen Einfluß die Flugapparate auf die taktische Abwicklung der Kämpfe gewinnen können, unb zugleich scheint der Beweis erbracht, daß die kriegerische Verwendbarkeit der Flugmaschine den Lenkballon bei weitem übertrifft. In den ersten Kämpfen haben die Aeroplane bei einem heftigen Winde von über 30 englischen Meilen in der Stunde ihre Aufgaben gelöst, während die Witterungsverhältnisse die Lenkballcms an ihre Ankerplätze fesselten unb ihr Aufsteigen überhaupt unmöglich machten. Schon eine kurze Skizzierung der Manöveridee läßt ahnen, welche Bedeutung eine glückliche Erkundung durch die Flugmaschine für ben Ablauf der Operationen, gewinnen mußte. Eine feindliche Armee von 30 000 Mann ist bei Rouen gelandet und dringt durch die Picardie überraschend in der Richtung auf Paris vor. General Picguard, der die Verteidigungsarmee befehligt, kann dem Feinde am ersten Tage nur 10 000 Manu entgegenstellen, die erst im Laufe des zweiten und dritten Tages ausreichende Verstärkung empfangen. Seine Ausgabe war, den Gegner so lange als möglich aufzuhalten, um dar Paris Zeit zur Sammlung einer größeren Armee zu gewinnen. Picguard wählte als Verteidigung den Angriff und stieß mit seinen 10 000 Mann energisch gegen den überlegenen, Feilch vor. Alles mußte darauf ankommen, die eigene Schwäche möglichst lange zu verbergen, um den Gegner aufMhalten. Am Morgen gegen 6 Uhr begann der Angriff der kleinen Verteidigungsarmee. Natürlich war das Streben beider Führer darauf gerichtet, möglichst rasch erschöpfende Informationen über Stärke und Stellung des Feindes zu erlangen. Auf beibeit Seiten erhielten sofort Lenkballons und Flngmaschineu ihre Aufträge. Aber ach, das Wetter war so stürmisch, daß fein Lenkballon seinen Schuppen verlassen konnte, und über der Gegend lag ein so dichter, schwerer Nebel, daß auch die Flugmaschinen nutzlos waren. Seuhiant Aquaviva von der angreifenden Armee, den „Blauen", unternahm einen Erkundigungsversiich, aber schon bei 50 Meter Höhe war der Nebel so stark, daß jeder Ausblick unmöglich blieb. Er kehrte zurück, um auf günstigere Gelegenheit yu. warten. Major Hirschauer, der die Oberleitung der Flugmaschmen im Manöver inne hat, befahl, daß erst mit dem schwinden des Nebels neue Kundschafter- flüge versucht werden: sollte^ Die fceiben Gegpex waren also.
zu Beginn des Kampfes auf die gewöhnlichen Rekognoszierungsmittel angewiesen. Erft gegen halb zehn, als die beiden Armeen bereits miteinander in Fühlung getreten waren und ein großartiger Artilleriekampf einsetzte, lichtete sich der Nebel. Einen Augenblick später war Leutnant Aquaviva auf seiner Maschine, neben ihm der Offizier, der beobachten sollte. Trotz des heftigen Windes stieg der Apparat sofort bis zu 1000 Fuß Höhe auf und nahm Richtung auf den Feind. Beim Gegner wurde man sofort auf die Flugmaschine aufmerffam und begrüßte sie mit Gewehrfeuer, aber das Erscheinen des Apparates war so plötzlich und sein Flug so schnell, daß das Feuer wirkungslos blieb. Der Aeroplan überflog die feindlichen Stellungen, kreiste über dem gegnerischen Hauptquartier und hatte in tttrzer Frist die ganze, feindliche Stellung erkundet. Die Motormittailleuse, die in der Nähe in einem Gehölz auf der Lauer lag, nahm sofort die Jagd nach der Luftpatrouille auf. In rasendem Tempo sauste sie hinter dem Flieger her: bann kam plötzlich ein „Halt!", blitzschnell arbeiteten die Bedienungsmannschaften, das Geschütz wurde aufgerichtet, der „Telemeter", der die genaue Entfernung der Flugmaschine angeben sollte, so schnell iafö möglich eingestellt. Doch alles war umsonst. Ehe das Geschütz schußsertig wurde, war die Flugmaschine, die mit einer Schnelligkeit von über 80 Kilometer dahinglitt, aus Sichtweite entschwunden. Die Folgen dieser glücklichen Erkündungsfahrt ließen nicht lange auf sich warten. Der Führer der „Blauen", der nun über die Stellung des Gegners und dessen Schwächen genau orientiert war, stieß sofort mit aller Energie vor und drängte die „Roten" in kürzer Zeit zurück. Inzwischen war auch Leutnant Bellanger aufgestiegen: auch er vollendete mit restlosem Erfolg seinen Flug und entging dem feindlichen Feuer. Der Augenblick, an dem zuerst die Flug- maschine über dem Kampffelde erschien, brachte buchstäblich einen kurzen Stillstand des Geseckftes. Offiziere und Schützen, die Bedienung der Geschütze, ja selbst das Hauptquartier, alles stand da, die Augen und die Feldstecher auf die wundervolle Erscheinung in den Lüften gerichtet, die dort oben in den Höhen wie ein mächtiger Vogel ruhig und schnell dahinglitt. Auch Latham nimmt am Manöver teil, er ist dem Stabe des General Michel zugeteilt, wie auch Paulhan, der seine Uniform als Unterleuttrant der Reserve angelegt hat, das verletzte Handgelenk jedoch noch in der Binde tragen muß. Später wurden sowohl das Automobü- geschütz wie auch die Automobilmitrailleuse gegen Latham mobrlr- fierf, der einen Flug unternommen hatte. Wer auch hier versagten die Geschütze. Sie kamen zu spät, die Flugmaschine war flftÄer. Dje Offiziere aber vertreten die Ansicht daß b.uH
Fiasko der Flugmaschinenjagd auf den Mangel an Hebung zurück- geführt werden muß. Sie nehmen an, daß durch fleißiges lieben büe Bedienungsmannschaften flinker und sicherer arbeiten und dann ihr Ziel auch besser erreichen toerben als bisher. Jedenfalls hat die Flugmaschine den Triunrph des Tages errungen und die Lenkballons völlig in den Hintergrund gedrängt.
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Sada Vaecos neues japanisches Theater. Soda Bacco, die berühmte japanische Tragödin, bereu hinreißende! mimische Kunst auch in Europa verdiente Triumphe feiern konnte, steht nun vor der Erreichung ihres Lebensziels: binnen kurzem wird in Daka ihr neuerrichtetes Bühnenhaus feierlich eingeweiht werden, von dem eine Regeneration des japanischen Theaters und der japanischen Dramatik ausgehen sollen. Denn in dem zarten, zierlichen, gebrechlichen Körper der kleinen Japanerin wohnt ein unerschütterlich starker Wille. Ihre Reisen nach Europa, ihre Berührung mit dem Bühnenwesen der westlichen Kulturländer hat sie rasch die Mängel unb die Primitivität des japanischen Theaters erkennen lassen unb fortan galt ihr Streben dem hohen Ziel, ben Farbenreizen ihres heimischen Theaters die höhere Form des Dramas anzufügen. In ihrem neuen Hause wirb mit allen Traditionen des japanischen.Theaters kühn gebrochen, bte Vorstellung, die sonst zwölf Stunden dauert, wird auf drei Stunden verkürzt, und wo früher auf niedrigen Bänken die Zuschauer; kauerten, ihren Tee tranfen, ihre Mahlzeiten einnahmen und ihre Pfeifen rauchteir, werden künftig in einem nach europäischem Muster gebauten Theater die Japaner die große Kunst der Bacco berounbem können. Das Bühnenhaus ist zlvar aus Holz konstrurett, aber es enthält seine Parkettfauteuils, seine Logen und Galerren wie in Europa, im Winter wärmt Zentralheizung die Räume, elektrisches Licht erhellt Bühne unb Zuschauerranm. Aber der reformatorische Ehrgeiz bescheidet sich nicht mit dem neuen Gewände. Statt der endlosen japanischen Theaterstücke iverben nach ben Regeln der Dramatik gebaute Stücke über die Bretter gehen: Sada Aaccos Theat^er soll im fernen Osten eine Pflegestätte europäischer Theaterkunst werden. Als Eröffnungsvorstellung ist die „Kameliendame" von Dumas in Aussicht genommen; wahrscheinlich wird sie eine besondere Bearbeitung erfahren, um Stoff unb Atmosphäre dem japanischen Empfinden näher zu bringen; es steht noch nicht fest, ob das Werk überhaupt in europäischen! Kostümen herauskommt, oder ob aus der „Kameliendame" eine Chrysanthemendame wird, die als leidende Geisha Hebt und ftirbri


