Ausgabe 
13.12.1910 Drittes Blatt
 
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Amtlicher TeL

ose im Großherzogtum

gefiattet worden.

empfiehlt

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als zweckmässige Weihnachtsgeschenke -^1

| Friedrich Krogmann

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Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen, den 6. Dezember 1910.

Großh. Hochbauamt Neubaubureau Irrenanstalt. _______________I. V.: Schön.

LnBng non Banarbeittll.

Auf Grund des Ministerialerlasses vom 16. Juni 1898 werben die nachstehend verzeichneten Arbeiten und Lieferungen -öffentlich vergeben.

Los I. Fußböden und Treppenbelag.

Zur Ausführung kommen etwa 200 qm Buchenriemen tn Asphalt, etwa 160 qm Buchenparkettafeln auf Sand­bettung, etwa 33 lfde. m eichene Trittstufen u. dergl.

Los II. Liefern und Einbauen von 18 Stück Feuerhähnen mit Zubehör.

Verdingungsunterlagen und Zeichnungen können auf dem Neubaubureau, Licher Straße 106, eingesehen u. erstere ohne Zeichnungen dorther, soweit der Vorrat reicht, gegen Erstattung der Selbstkosten bezogen werden. Die Angebote! sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, porto- und besiellgeldfrei bis zum Eröffnungstermin am 20. Dezember 1910, vormittags 11 Uhr, auf dem Neu- baubureau, Licher Straße, einzureichen.

KeKanntmachung.

Bctr.: Die Veranstaltung von Verlosungen innerhalb be3 Großherzogtums.

Die Faselmarkt-Kvmmiffion m Butzbach beabsichtigt mit dem am 9. März 1911 in Butzbach statt finden den Fasennrrrkt eine Verlosung von Vieh und landwirtschaftlichem Geräten zu (verbinden.

I IsinMMerei Giessen I GJebr. Grieb i^d,ö.tucn^T0^c4' Bismarck

4. lUuU|9|luu!L strafte 11 (Ecke Ludwigüratze)

Bullen-Verkauf.

Nächsten Mittwoch den 14. Dezember, nachmittags 1 Uhr, verkauft die Gemeinde Nieder-Bessingen auf der Bürgermeisterei dahier einen zum Schlachten abgängigen Bullen in öffentlicher Versteigerung.

Nieder-Bessingen, den 9. Dezember 1910.

Großherzogl. Bürgermeisterei.

Großh. Ministerium des Innern bat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß bis zu 11000 Lose zu 1 Mark das 5tüd ausgegeben werden dürfen und mirrdestens 60 Proz. des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Lose nach Abzug eines Betrages von 250 Mark für Prämiierungszwecke zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.

Zugleich ist der Vertrieb der Lose im Großherzogl

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Gießen, 10. Dezember 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. t)r. U s i n g e r.

Bekanntmachung.

Bet r.: Schweineseuche in Rüddingshauserr.

Die in den Gehörten des H. Magel VI. und der Karl N i c o l a i Witwe zu Rüddings Hausen ausgebrochene Scbweincseuche ist erlösche n. Die Sperre ist aufgehoben.

Gießen, dcu 11. Dezember 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Langermann.

Bekauurmachuttg.

Unter Bezugnahme auf die Artikel 34 und 35 deS^Berg- gesctzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Sep­tember 1899 wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß die Gewerkschaft Friedrich zu Hungen mit dein Braunkohlen- BergwerkFriedrich) III." in den Gemarkungen Bellersheim, Feldbeim und Obbornhofen, Kreis Gießen, beliehen worden ist. Etwaige Einwendungen gegen diese Verleihung müssen bei Meldung des Verlustes des Vorzugsrechts binnen drei Monaten durch gerichtliche Klage gegen die Berg­werkseigentümerin geltend gemacht lverden. ' Lehrend dieser Frist ist die Einsicht des Situationsrisses bei der Berg­meisterei Darmstadt jedem gestattet. Dl3/ii

Darmstadt, den 7. Dezember 1910.

Groß herzogliche Obere Bergbehörde. ______________________Hölzinger.________________Berkes.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 12. November bis 10. Dezember 1910 Ivurden in hiesiger Stadt

gefunden: 5 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Gummischuh, 1 Stativ zu einem Photographieappavat, 1 Damenuhr und 1 Brille;

verloren: 1 kleine schwarze Handtasche mit ca. 4 Mark Znhalt, 1 Armband, 1 Kontobuch, 1 Portemonnaie mit 6 Mark Inhalt, 1 braunledernes Portemonnaie mit ca. 20 Mark und 2 Lotterielosen Inhalt, 1 schwärchederne Handtasche mit 10 Mark und 1 Taschentuch Inhalt, tebn Strangchen blaue Nähseide, 1 Portemonnaie mit 37 Ptark Inhalt und 1 silbernes Perlenarmband.

Sie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben chre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jebem Wochentag von 1112 Uhr vormittags und 45 Uhr nafr mittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen.

Gießen, den 10. Dezember 1910.

Großherzoglichcs Polizeiamt Gießen. Gebhardt.

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