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20.1.1910 Zweites Blatt
 
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Donnerstag, 20 Iannar 1910

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Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Gderheffen

Deutscher Reichstag.

20. Sitzung, Mittwoch, den 19. Januar 1910.

Am Tische des Bundesrats v. Schön, Delbrück.

Vizepräsident Dr. Spahn eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Min.

Der Handelsvertrag mit dem Freistaate Bolivien.

Abg. Südckum (Soz.) weist auf die Gefahr hin, die der deutschen Industrie durch zoll­politische Maßnahmen Frankreichs drohe.

Staatssekretär v. Schon:

Die Reichsverwaltung hat der gesetzgeberischen Tä­tigkeit in Frankreich, die auf eine wesentliche Erhöhung der Einfuhrzölle hinauSgeht, von Anfang an eine sorgsame Be­achtung gewidmet. Sie hat auch nicht verfehlt, die Aufmerksam­keit der französischen Regierung in geeigneter Weise auf die Nachteile zu richten, welche die in Frankreich zur Erörterung stehenden zollpolitrschen Maßnahmen, wenn sie zur Einführung gelangen sollten, für die Entwickelung der handelspolitischen Be­ziehungen zwischen uns und Frankreich haben würden. Welchen Erfolg unsere Schritte haben werden, läßt sich zurzeit mit Sicher- heit noch nicht sagen. Es ist selbstverständlich, daß die Regierung bestrebt bleibt, alles zu tun, was in ihren Kräften steht, alles was geschehen kann, um unsere Handelsinteressen nicht schädigen zu lassen, wenigstens nicht in einem Maße, wodurch unsere Han­delsbeziehungen wesentlich beeinträchtigt würden.

Der Freundschafts- und Handelsvertrag wird dann ohne wei­tere Aussprache in erster und zweiter Lesung angenom­men.

Die Anwendung beö Reichsvereinsgesetzes.

Die Interpellation D r. Ablaß (fiib. Fraktionsgemein­schaft) über bie Anwendung des Reichsvcrcinsgejetzcs lautet:

Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die Anwendung deS Reichs-Bereinsgesetzes seitens einzelner Landesbehörden noch immer gegen das Gesetz (§§ 1, 7, 12) verstößt? Was gedenkt er zu tun, um einen folgen Mißbrauch des Vereinsgesetzes zu verhindern?

Was gedenkt der Herr Reichskanzler ferner zu tun, um zu verhindern, daß trotz der Erklärung, die der Staatssekretär des Innern während der Beratung deS Bereinsgesetzes abgegeben hat, nach wie vor Beamte lediglich auS der Tatsache, daß Gastwirte ihre Räume zu politischen Versammlungen hergeaeben haben, den Grund entnehmen, diesen Gastwirten die Erlaubnis zur Ab­haltung von Lustbarkeiten zu beschränken oder zu entziehen, oder sie von der Hergabe ihrer Lokale durch Bedrohung mit derartigen Schädigungen abzuhalten unternehmen?

Staatssekretär Delbrück erklärt sich zur sofortigen Be­antwortung der Interpellation bereit.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (Lib. Fraktionsgemeinschaft) begründet die Interpellation Der Reichstag hat das Rocht, die Ausführungsbestimmungen nicht nur auf ihre materielle Recht­mäßigkeit, sondern auch auf ihre politische Zweckmäßigkeit hin zu prüfen. Er hat auch das Recht der Kritik gegenüber Mängeln der Ausführung durch die Landesbehörden. Ferner steht ihm auch das Recht zu, an rechtskräftigen Urteilen Kritik zu üben, wenn die Rechtsprechung systematisch und prinzipiell in falsche Wege ge­leitet zu fein scheint.

Kaum je ist der Name eines Reichsgesetzes in so enge Ver­bindung gebracht mit dem Namen eine» Staatsmanns, wie das Vereinsgesetz mit dem Namen des gegenwärtigen Reichs­kanzlers. Er hat sein Wort bei verschiedenen Gelegenheiten für eine liberale und loyale Handhabung dieses Gesetzes ver­pfändet. Da hätte man erwarten sollen, daß er wenigstens dieses e-ne Mal mit seiner auffallenden Parlaments- schcue gebrochen (Sehr gut!) und es der Mühe wert gehalten hätte, hier im Reichstage zu erscheinen. Gerade weil wir wissen, daß er in dieser Frage loyal denkt, daß er kein verknöcherter Bureaukrat ist, hätten wir gewünscht, daß er seine ganze Autorität eingesetzt hätte. Allmählich ist die Schonzeit für eine verständnislose Bureaukratie vorbei. (Sehr gut 1 links.) Bezeichnend ist, daß gerade aus den Staaten, deren Ver­treter hier damals so scharfe Reden gegen dasreaktionäre" Ver­einsgesetz gehalten haben, auch nicht die geringsten Klagen kommen. Dos beweist, daß das Gesetz, das wir 1908 gemacht haben, ein gutes ist und daß wir uns seiner nicht zu schämen brauchen. Nur rn Preußen und Sachsen will die Einsicht nicht wachsen. (Heiterkeit.) Die preußische und die sächsische Bureaukratie hangt mit einer gewissen Zärtlichkeit an ihren reak­tionären Traditionen.

Der Redner trägt ein großes Material vonFällen" vor. 11. a. wurde in einer sozialdemokratischen Versammlung in Halle ein Redakteur, als er zu reden begann, verhaftet, um ihn vor einem Verstoß gegen das Vereinsgesetz" zu bewahren. (Hört, hört!) Wir haben im Veicinsgeseh ausdrücklich das Präven- tiv-Verbot beseitigt. Was nützt der Jnstanzenzug, wenn es sich um Veranstaltung von Versammlungen Handelti Da kommt die Beschwerde zu spät, da muß der Reichskanzler von oben eingreifen. Ern unzweifelhafter Verstoß ist auch die Auf­lösung von Beamtenvereinen. Und was ist das Vor­gehen der elsässischen Bischöfe anders als der Versuch der Beschränkung des Vereinsrechtes der Lehrer?

Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, daß das neue Reichsvereinsgesetz einen großen politischen Fortschritt bedeutet, um so mehr sind wir verpflichtet, über seine loyale Ausführung zu wachen.

Staatssekretär Dr. Delbrück:

Die Reichsregierung hat, seitdem diese Angelegenheit hier zum letzten Male besprochen wurde, nicht unterlassen, ihr Augen­merk auh weiterhin auf die Ausführung des Vereinsgcsches zu richten. Sie hat mit den beteiligten Bundesstaaten Fühlung ge- nommen und im allgemeinen die strittigen Fälle einer befriedigen­den Lösung zugeführt. Wie mein Vorgänger schöpfe auch ich dar­aus die Ueberzeugung, daß die Bundesregierungen ehrlich bemüht sind, diese Gesetze so auszuführen, wie es vom Gesetzgeber gemeint war. Daß das nicht immer leicht ist, ergibt sich zchou aus dem Zwiegespräch, das ja eben erst zwischen Vatern dieses Gesetzes in diesem Hause geführt wurde. (Heiter- leit.) Ich habe manchen Paragraphen des Gesetzes mehr als zweimal lesen müssen, ehe mir klar geworden ist, wie er vi ver­stehen ist. Ich kann nicht auf die hier vorgebrachten Fälle eiu- gehen, da ich sie vielleicht heute erst vernommen habe und sie der Hauptsache nach aus Zeitungen zu stammen scheinen, deren Richtig­keit ich nicht nachprüfen kann. Eine weitere Beschränkung legen mir die etwas schwierigen Kompetenz-Verhält- nisse des Reiches und der Bundes st aatcn auf. Das Reich hat nicht die Ausführung der Gesetze, sondern diese obliegt

den Bundesstaaten. Verstöße sind nicht zurückzufuhren auf den Geist, in dem die Zentralbehörden das Gesetz ausführen, sondern auf das Verhalten der Lokalbehörden. Wenn Sie bte beiden Erlasse sich ansehen, die der preußische Minister des Innern über die Handhabung des Gesetzes herausgegeben hat, so werden Sie sicher die Ueberzeugung gewinnen, daß an dieser Stelle das ehrliche Bestreben besteht, das Gesetz so auszuführen, wie es gedacyt ift. Die Rechtsprechung der Gerichte ist lediglich dem Gesetz unterworfen, und wenn man mit ihren Entscheidungen nicht zufrieden ist, ist man in der Lage, die Rechtsmittel einzu­legen.

Der Staatssekretär verliest sodann einen Erlaß de 8 M i - nisterS deSJnnern, wonach unter Bezugnahme auf die Er­klärung des Staatssekretärs des Innern in der Reichstagskom­mission über das Vereinsgesetz betont und die Erwartung auSge. sprachen wird, daß aus Pnlch der Hergabe von Sälen für poli­tische Versammlungen usw. keine gewerblichen Jlacbteile angedroht werden sollen, wie in Sachen der Polizeistunde usw. 3ie, oll ich bei dieser Sachlage Anlaß nehmen, mich mit dem Münster des Innern ind Einvernehmen,u setzen? Wird im ß'nzelfrll gegen die bargelegten Grundsätze verstoßen, so mögen die Beteiligten den Beschwerdeweg ergreifen, ich glaube nicht, daß der Minister berech­tigte Beschwerden im Gegensatz zu seinen ausdrücklichen Anweisun­gen zurückweisen wird. DaS ist in Preußen nicht Mode. (Lachen und Zurufe links.) Ich bitte Herrn Muller-Meiningen mir zu sagen, ob der preußische Minister des Innern bei ihm etwa sich Rat erholen soll, mit welchen Zwangsmitteln er seinen Anord­nungen Nachdruck verschaffen will. (Heiterkeit rechts.)

In das Beamtenrecht greift das VereinSgeseh nicht ein. Auch die Beschränkung deS Vereinsrechts durch kirch­liche Obere kann nicht aus diesem Gesichtspunkte behandelt werben. ES hanbelt sich da um die Frage, ob bie kirchlichen Obe­ren in her Sage sinb, ben Angehörigen ihrer Kirche gewisse Be­schränkungen in der Anwenbung ihres Vereinsrechtes aufzuer­legen. Es kann sich ferner um bie Frage handeln, inwieweit die Befugnisse ber geistlichen Oberen ihrerseits einschneiben in bie Hoheitsrechte bes Staates, beispielsweise in bem Schulgesetze: aber auch biefe Frage ist nicht zu erörtern auf Grunb beS Vereinsgefetzes, fonbern beS Kirchen- unb Schul­rechts.

Ich werbe baS ganze Material beS Herrn Dr. Müller zur Aufklärung unb evtl Remedur den zuständigen Bundesregierungen übergeben. Ich habe die feste Ueberzeugung, baß bie Zentral­behörden ber Dund'sstaaten eine Losung finden werben, bie dem Klassenbewußtsein unb ber Würbe eines großen unb gut regierten Staates entspricht. (Bei­fall rechts.) Ich kann all bie, denen wirklich unb. ehrlich baran liegt, baß bieses Gesetz burch Verwaltung unb Gericht sinngemäß unb entsprechend» angetoenbet wirb, bringen!» bitten, vor allem da­für zu sorgen, daß Beschwerden auf dem vorgeschriebenen Instan­zenwege hergebracht werben. Nur auf diese Weise werden wir dahin kommen, daß die Grundlagen zweifelsfrei feftg legt werben, nach denen, wie wir alle hier int Haufe einig find, dieses Gesetz angetoenbet werden soll. (Beifall rechts.)

Sächsischer Bevollmächtigter Dr. HeUbouer:

Es ist unrichtig, wenn behauptet wird, baß bas VereinSgefetz in Sachsen völlig ignoriert werde. Auf die ber Dr. Müller vor­gebrachten Einzelfälle kann ich nicht eingehen, da sie mir unbekannt sind. Es scheint mir aber, als ob es sich um polizeiliche Maßnahmen handelt, die sich nicht auf das Vereinsgeseh stützen. Man sollte einzelne Fälle nicht verallgemeinern. Ich glaube nicht, daß es an­gebracht ist, derartige Einzelheiten, wo es sich um Maßnahmen von Unterbehörden handelt, vor das Forum des Reichs­tags zu Bringen. (Widerspruch links.) Was das Haus interessiert, ist nur die Frage, ob die einzelnen Bundesregierungen den Willen gezeigt haben, das neue Gesetz in dem liberalen Sinne zu hand­haben, den ihm der Gesetzgeber gegeben hat. (Hört, hort!) Nach dieser Richtung hin hat die sächsische Regierung alsbald nach dem Erscheinen des Gesetzes eine sogenannte interne In­struktion an die Unterbehörden herausgegeben, in ber als Grunbsatz aufgestellt würbe, es möchte keinesfalls burch einzelne Polizeiverwaltungen ober sonstige Maßnahmen bie liberale Tenbenz b e § Gesetzes beeinträchtigt werben. (Hört, hört!) Auch sonst hat bie sächsische Regierung bie Polizeibehörden bei jeder Gelegenheit angewiesen, von der sogenannten Nadelstich-Po­litik sich fernzuhalten. Wir haben mit aller Energie versucht, das Gesetz so durchzuführen, wie es dem Sinne des Gesetzgebers entspricht Ich verwahre mich entschieden dagegen, baß man uns ben Vorwurf macht, baß wir eine verknöcherte, re'ktionäre unb bureaukratische Hanbhabung beS Gesetzes veranlaßt haben. (Beifall.)

Auf Antrag bes Abg. Dr. Struve (Fr. Vg.) wirb bie B e - sprechung beschlossen.

Abg. Dr. Hicber (Natl.):

Wir nehmen bie Erklärung beS Staatssekretärs mit B e - friebigung entgegen, baß ba5 Gesetz im Sinne bes Gesetz­gebers ausgesuhrt werben soll. Wir entnehmen seinen Worten ben r e b 11 d) e n Willen, daß bas Gesetz tatsächlich in bem liberalen Geiste burchgeführt werben soll, in b'm es geschaffen worben ist. Wenn ber sächsische Bevollmächtigte für feine Re­gierung ausbrücklich eine liberale Handhabung in Anspruch nahm unb bas Wort liberal besvnbers betonte, so entnehmen wir baraus gern, baß nun für bie sächsische Negierung enblich bie Frage: Was ist liberal? ihre Beantwortung gefunden hat. (Heiterkeit.) Der Staatssekretär hat barin recht, baß bie einzelnen Mißgriffe in ber Hauptsache ben untergeorbneten Behörden zur Last fallen. Das Gesetz bebeutet Bruch mit vielen tingetour gelten Gebräuchen So ein Gesetz kann nicht von heute auf morgen in bie Praxis übergeführt werben. Nach Artikel 1 unb 4 der Verfassung hat b^r IRridjeiag auch bas Recht ber Beauf­sichtigung bes Bereinswesens. Dieses Recht kann er nur an b-r Hand» ber Besprechung von Einzelfällen wahren. Der jetzige Reichskanzler hat aber seinerzeit ausbrücklich barauf.hin- gewiesen, baß ja ber Reichstag allsährl.ch bas Recht habe, solche Beschwerben hier zu behanbeln. Wir wünschen brinpenb, baß auf eine einheitliche Gesetzgebung au di eine einheitliche A u 8- f ü h r u n g folgt. Der Rebner führt Besd'werb-' über baB Ver­halten e nes Amtsvorstehers im Kreise Heybekrug in Ostpreußen. Arn 30. Oktober hatte boit ber Abg. Schwabach eine Versamm- lung abgehalten. Als seine Rebe ins Littauische übersetzt wer­ben sollte, verbot bas ber Amtsvorsteher, obgleich er sofort auf sein ungesetzlich.s Verhalten aufmerksam gemacht würbe. Auf eine telegraphische Besd'werbe an ben Minister kam nur ein for­meller Vorbescheid», eine enbgültige Antwort ist bis beute noch nicht eingelaufen. (Hört, hört! linkö.) Dabei hat ber jetzige Reichskanzler, befitn Name mit bem Gesetz eng verknüpft ist, seinerzeit besonbers barauf hingewiesen, baß bie Sitten unb Ge­bräuche ber lohalcn nicht Deutsch sprechenben Bevölkerungskreise, wie bei Littauer, Wcnben, Masuren, Kassuben usw. gewahrt werben zollen. Auch ber Minister bes Innern hat in einer Ver­fügung ausbrücklich bestimmt, baß in ben Regierungsbezirken

Königsberg unb Gumbinnen ber Mitgebrauch ber littauischen Sprache gestattet ist. (Hört, hört! links.) Der Vorfall ist um so bebauerlicher, ba es sich hier um einen burch unb burch vater- lanbstreuen Bevölkerungsteil hanbelt. Die nahonallibcrale Fraktion bes Abgeorbnetenhauses wirb bort einen Antrag ein­bringen, wonach bas Recht bes Mitgebrauchs ber littauischen Sprache in biesen Gegenben gesetzlich fixiert werben soll.

Bei uns im Süben hat man kein Verstänbnis bafür, baß burch Polizeimaßregeln der liberale Geist des Vereinsgesetzes ausgeschaltet wird. Das Sch Waben voll hat von dem neuen Gesetz gar nichts bemerkt und ist burdjauS zufrieben; der gemeine Mann weih gar nicht, daß d i e bisherige humane Hebung in Württemberg jetzt Gesetz geworden ist. Ich glaube, daß die oberen Behörden dem Geist und Wortlaut des Gesetzes eher Geltung verschaffen als die unteren, und deshalb sollten alle, bie sich beschwert fühlen, ben Instanzenweg tatsächlich bis zu (5mbe gehen. Wir haben zum jetzigen Staatssekretär bas Vertrauen, baß er im Sinne seines Amtsvorgängers bas Gesetz nicht kleinlich unb vexatorisch wirb ausführen lassen. Eine Politik ber Nadelstiche verurteilen wir, sie würde nur der Sozialdemokratie zugute kommen. , Wir sind nach wie vor überzeugt, daß mit dem Vereinsgesetz eine fortschritt­liche und freiheitliche Gesetzgebung geschafsen worden ist unb bgß bie noch vorhandenen Beschwerden immer mehr verschwinden werden. Der Abg. Grober hat im württembergischen Landtag eine Rede über das Vereinsgesetz gehalten, bie vom Zentrums standpunkt aus ganz vorzüglich war. Tarin wird u. a. gesagt daß das Vereinsgesetz solange bestehen möge, bis eine verständige Mehrheit im Reichstage das Rückschrittliche und Rückständige daraus ausmerzen wirb. Nun, Herr Gröber, biefeverstänbige" Mehrheit ist ja jetzt vorhanben. (tSürniische Heiterkeit); änbern Sie doch bas Gesetz in fortschrittlichem Sinne ab. (Lebhafter Beifall links.)

Abg. Gans Edler zu Putlltz (Kons.):

Auch wir wollen eine richtige Anwendung des LereinsgesetzeS, unb wir würben gegen eine Interpellation nichts haben, wenn es sich nicht, wie hier, um reine Lappalien Ban beite. Die Regierungen haben ihre Pflicht getan. Wir haben im vergangenen Jahre tret Tage an biefer Sache gesessen. 100 Stenogrammseiten geredet und nichts steht darin. Damit schädigen wir bas An­sehen bes R e i ch s t a g s. Dieunverstänbige, bie bumme und verknöcherte Bureaukratie" hat einen großen Teil bes Fortschrittes bes letzten Jahrhunberts bei uns zustanbe gebracht._ Wenn sie auch ihre Schwächen hat, fo will ich sie boch nicht schmähen lassen, wie es hier geschehen ist. (Beifall recht?.)

Abg. Brey (Soz.):

Aus all ben schonen Versprechungen kann nichts werben, wen« wir bem Gesetz nicht bie Giftzähne auSbrechen. Wenn Deutschland mit bem Sprachenparagraphen sich vor ber ganzen Welt blamiert, so berbanlt cs bas bem Block unter Führung bes Dr. Müller, ber sich setzt über diesen Paragraphen bitter beklagt. Der Liberalismus sollte mit unserer Hilfe, mit ber bes Zentrums unb ber Polen alle Ungerechtigkeiten un* Unklarheiten aus bem Gesetze ausmerzen. Sonst werben bie Klagen nicht aufhören.

Abg. Gröber (Zentr.)

Die Klagen bezogen sich alle auf Norbbeutschlanb. Bei unS im Süben liegt ei i Anlaß bazii nicht vor. Man kümmert sich einfach um bas Gesetz nicht, soweit es keine Verschlechterung gegen bie bisherigen Zustanbe bringt. Die Bischöfe müssen sich auch um bie Versammlungen ber Lehrer kümmern. (Wiberspruch.) Sie haben bas Recht, bie Angehörigen bes katholischen Glaubens vor Vereinen zu warnen, bie gegen ben kirchlichen Geist gerichtet sinb. Paßt bas ben Lehrern nicht, so können sie aus ber Kirche austreten. Der Rebner führt Beschwerbe barüber, baß man auf dem Breslauer Katholikentage, an besten Loyalität kein Zweifel bestehe, bie Anwenbung ber polnischen Sprache verboten habe., Wir wollen alljährlich eine Abrechnung über bie An- toenbr.ng bes Gesetzes hier abhalten. Damit greifen wir in die Rechte ber Einzelheiten nicht ein.

Abg. Stychcl (Pole):

Von uns verlangt man, baß wir bie Gesetze achten. Die Beamten selbst aber kümmern sich um bas VercinSgesetz nicht. Der Rebner bringt polnische Klagen vor. (Vizepräsibent Dr. Spahn ruft ihn wicberholt zur Sache.)

Abg. Hansen (Däne) führt Klage über Veamtenmatzregelungen unb Versammlungs­verbote im Kreise Flensburg. Tic Sanbräte machen sich ber schlimmsten Saalabtreibungen schulbig. Sogar Hochzeiten wer­ben polizeilich überwacht. D'e Regierungspräsibenten werben burd) irreführenbe unb böswillige Berichte ber unteren Behörben getäuscht.

Abg. Dr. Mugdan (Lib. Fraktionsgem.):

Die Mihstänbe verurteilen auch wir. Herr Groeber sollte nicht immer so tun, als ob in Sübbeutschlanb alles herrlich unb in Preußen alles schlecht sei. (Sehr gut! rechts.) Es wäre eine kolostale Dummheit gewesen, am Sprachenparagraphen ba§ Gesetz scheitern zu lasten, bas in mancher Hinsicht ungeheure Verbesserung gen bringt. Gerade Preußen als Vormacht deS Reiches sollte für die sorgfältigste Ausführung des Gesetzes sorgen. Ich bin kein Freund der Polen, die durchaus nicht harmlos sind, aber ungerecht sollten sie nicht behandelt werden. Säle werden nicht nur von den Konservativen abgejagt. Im württembergischen Oberland sorgt das Zentrum dafür, daß bie Liberalen keine Säle bekommen.

Darauf vertagt sich bas HauS.

Vizepräsibent Erbprinz zu Hohenlohe:

Sie haben Wohl schon aus ber Prestc erfahren, baß bas Par- lamentSgebäube in Konstantinopel abgebrannt ist. Ich bitte um bie Ermächtigung, bem Präsidenten des türkischen Parlaments telegraphisch bas Beileib bes beutschen Reichstags aussprechen zu bürsen. (Beifall.) bezweifelte bie Beschlußunfähigkeit.

Ter Vizepräsibent beraumt bie nächste Sitzung auf Tonnerstari 1 Ilhr an: Hanbelsvertrag mit Bolivia, zweite Lesung bes Etats (Justizetat, ReichBeisenbahnamt).

Abg. Singer (Soz.) beantragt zur Geschäftsorbnung, ferner noch bie Fortsetzung ber Besprechung ber Interpellation auf bie Tagesorbnung zu sehen.

Der Vizepräsibent will abstimmen lassen.

Abg. Gröber (Zentr.) bczwefelt bie Beschlußfähigkeit.

Das Bureau schließt sich bem Zweifel an.

Es bleibt bei ber vorgeschlagenen Tagesorbnung- Schluß IVi Uhr.