p Widernatürliche Unzucht
tferübtert bet Agent 23. K. aus, Heiligenhafen imb der Metzger- Geselle R. B. aus Msselborf. B. lernte K. in einer Kneipe in Hamburg, in der nur Homosexuelle verkehren, kennen und trat mit ihm in Verkehr. Ms B. das Verhältnis abbrechen wollte, verfolgte Ihn K. nach Rendsburg, Düsseldorf und Bad-Nau- het m , wo sie sich überall der Unzucht Hingaben. K., der aus 8 175 bereits bestraft ist und auch wegen anderen aus niedrigen Gesinnungen entspringenden Straftaten verurteilt ist, wurde mit einer Gefängnisstrafe von 8 Monaten belegt, während B. mit ti Monaten durchkam. Beiden wurden die bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre abgesprochen.
Wegen Vergehens gegen die Gewerbeordnung
iojurbe der Weißbinder S. A. von Uffenheim durch das Schöffengericht zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt. Nachdem ihm die Konzession zum Wirtschaftsbetrieb versagt worden war, mietete der sozialdemokratische Wahlverein in seinem Hause ein Zimmer. Er selbst war als Mitglied des Vereins im Besitze des Schlüssels zu bent Lokal. Eine Brauerei überließ die Gerätschaften und zwar an den Verein. Die Gäste, die dem Angeklagten nicht paßten, konnte er abweisen und denjenigen, die Zutritt halten, wurde eine Liste vorgelegt, in die sie sich als Mitglieder des Wahloereins nnzeielpten mußten. Am Schöffengericht gab er an, nicht er, solchem die Mitglieder des Vereins bezögen die Getränke gemeinschaftlich. Trotzdem nahm das Schöffengericht eine Umgehung des Gesetzes an. Infolge Berufung des Angeklagten hielt die Strafkammer für festgestellt, daß es sich um ein Scheinmanöver handelt und daß der Angeklagte die Getränke auf eigene Rechnung bezogen hat: die Ausübung einer Schankwirtschaft durch ihn wurde für vorliegend erachtet imb es ist gleichgültig, in welchem Raume und an welche Personen die Getränke verabfolgt wurden. Das Urteil fand feine Bestätigung.
Tierquälerei
durch Vernachlässigung der Wunden an aufgescheuerten Pferden- brachte dem Fuhrunternehmer Th. Z. in Gießen einen Strafbefehl über 15 Mark ein. Nack ben Angaben des anzeigenden Gendarmen hatte ein Pferd des Angeklagten eine fünfmartstück- große Wunde an der Brust: Vorkehrnngen zur Heilung oder Linderung der Schmerzen warm nicht getroffen. . Gegen das. Den Einspruch zurückweis eiche Urteil des Schöffengerichts legte der Angeklagte Berufung ein, indem er behauptete, er habe das Geschirr mit Filz besetzen lassen; übrigens sei die Wunde geheilt gewesen. Das Berufungsgericht konnte nicht feststelleu, daß der Angeklagte Kenntnis von dem Zustande beß Pferdes und des Geschirres hatte, als es sein Knecht benutzte, weshalb mangels .Beweises, Freisprechung erging.
Wegen Landstreicherei und Bettelns
wurde her Metzgergeselle Fr. A. K. aus Werda zu einer Woche Hast und Überweisung an die Landespolizechehörde verurteilt. Er hat bei einem Metzgermeister zu Altenstadt vorgesprochen und ein Almosen erhalten, behauptet aber, um Arbeit nachgesucht zu haben. Wenn ihm auch das Betteln in genanntem Falle nicht nuchzuw eisen war,, so stand doch die Landstreicherei fest, weshalb seine Berufung mit der Maßgabe verworfen wurde, daß die Verurteilung nur wegen Landstreicherei erfolgte. Bei der Art und Höhe der .Strafe behielt es sein Bewenden.
Die fünfzigste Strafe
erhielt der Gärtner Fr. T. aus Nossendorf durch das Schöffengericht Grünberg, well er in Londorf bettelnd betroffen wurde. Er bekam neben einer dreiwöchigen Haft strafe die Ueberweisung an die Landespolizeibehörde zudiktiert. -Die Erfahrimgen im Arbeitshaus veranlaßte iljn zur Einlegung der Berufung. Trotz aller Bitten konnte er das Gerietst nicht zur Beseitigung der Ueberweisung veranlassen, denn es bestätigte das Urteil.
verstand, konnten sie niemand ihre Notlage „mitteilen. Im letzten Herbst kamen sie zufällig mit einem polnischen Arbeiter zusammen, wodurch die Sache an den Tag kam. Scoukalski hatte Wind bekommen und ergriff, unter Zurücklassung seiner Familie, die Flucht. Er wurde an der russischen Grenze ergriffen und hierhergeliefert. Der Angettagte, der sich sehr gewandt verteidigte, leugnete sämtliche Straftaten. Ter Amtsanwalt beantragte für jede Straftat 8 Monate, worauf er alles eingestand. Wegen seiner sittlichen Verfehlungen wird der Angeklagte vor das Schwurgericht kommen. Tas Urteil lautete wegen der oben angeführten drei Fälle auf 1 Jahr 2 Monate Gefängnis.
Chemnitz, 15. Nov. Das Schwurgericht verurteilte den Handarbeiter Mann aus Mittweida, der angeklagt war, am 31. März d. I. seine beiden Kinder sowie die Ehefrau des Hauswirts Oehme und bereit 15 jährige Tochter getötet und^dann das Haus in Brand gesteckt zu haben, wegen Mordes und Totschlages in je zwei Fällen sowie wegen Brandstiftung zweimal zum Tode sowie zu 15 Jahren Zuchthaus und dauernden Perlust der bürgerlichen Ehrenrechte.
Landet.
Der Wert der deutschen Einfuhr im Spezialhand e l belief-sich im Oktober 19-10 ohne Edelmetalle auf 754,5 Milliomm Mark und in den zehn Monaten Januar bis Oktober auf 7046 Millionen gegen 6976,6 Millionen Mark im Vorjahre. Der Wert der deutschen Ausfuhr betrug im Oktober 648,5 Millionen und in ben zehn Monaten Januar bis Oktober 6094,7 Millionen gegen 5301,4 Millionen Mark. Tie Golb- und Silbereinfuhr betrug im Oktober 115,2 Millionen, in den Monaten Januar bis Oktober 1910 495,8 Millionen gegen 284,0 Mill. Mark im Vorjahre, die Ausfuhr betrug im Oktober 75,2, und von Januar bis Oktober 225 gegen 247,5 Millionen Mark.
kirchliche Nachrichten«
Meteorologische Beobachtungen öer^Station Gießen.
Loangeüiche wemeinüe.
Lonnerstag den 17. November, abends 8Ubr, im Matthäusfaal:
Bibel stunde. (Bilder aus dem Leben der Apostel.)
Pfarrer D. Schlosser.
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Lingcsanvt.
(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)
Das Eingesandt in Nr. 268 des „Gießener Anzeigers" gibt mir als Inhaber eines Maimfakturwaren- und Konfektionsgeschäftes in der Marktstraße zu einigen Bemerkungen Veranlassung.
statutus, .ähnlich, dem in unseren Nä^barftadten Frankfurt a. M? I und Kassel. Tieses Statut sollte sogenannte Anreißen der Kundschaft auf ben Straßen verbietärt und ben Stadtverordneten ' zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Vorstand des Tetall- listen-Vereins riet mir jedoch dringend davon ab, auf die Einführung eines derartigen OrtsstatuttH hinzuarbeiten. Dagegen brachte er an die in Betracht fominenbtn Geschäftsleute ein Rundschreiben zum Versand, in welchem vor' ben erwähnten unlauteren Geschäftsgrundsätzen gewarnt wurde. Diese Warnung zeitigte aber j nicht ben geringsten Erfolg. Das Anreißen wird vielmehr noch - schwungvoller betrieben als früher nnh scheint immer mehr An- 1 Hänger zu gewinnen. Vielleicht nimmt sich jetzt die Polizeibehörde j der Sache in nachdrücklicherer Weise imlb mit Erfolg an.
I. S ch m Ücker Nach s.
Bemerkenswert
sind die Erfahrungen, bie Herr und Frau Birkly bei ihren Kindern gemacht haben, die regelmWg Scotts Emulsion bekamen.
Köln-Nipves, Thüringepstr. 16, 13. März 1909.
„Meinen 6 Kindern im Alter von ’ ,--9 Jahren hat Scotts Emulsion sehr gut getan. Ich habe uy/ien das Präparat als Stärkungs- und Kräftigungsmittel verabrtlcht und bin über ben Erfolg, besonders bei meinem jünfielt Mädchen Anna, erstaunt und erfreut. Tie Kleme hat während des (Gebrauches von Scotts Emulsion sogar in einem Monat 2 Pld. zuggnommen und hat heute, sie ist 61/, Monate alt, ein Gewicht von 19 Pfund. Nach ärztlicher Aussage ist Anna ein sehr kräftig enhuioteltcS Kind, an dessen ständiger Gewichtszunahme selbst der es alle 4 Wochen wiegende Arzt seine Freude hat. Es ist dies für uns mm so wichtiger/ weil meine Frau das Kleine nicht selbst stillen fttmn." (gez.) Michael Birkly, Kgl. Eisenbahngehilfe.
f Jebe Mutter, die ihr Kind mit der Flasche groß ziehen mutz weiß, baß es oft recht schwer ist, das Meine recht voranzubringen. Es wirb bann vielfach dies
und jenes versucht, ohne indes den gewünschten Erfolg herbeitzuführen^ Eltern, die in solchen Zeiten zu Scotts Emulsion - greifen und es dem Jüngstem regelmäßig geben, werden es nicht nötig Hachen, andere Mitte, zu probieren, denn Scotts «Emulsion bekommt rarten Kindern außerordenAch gut und ver- schen DerfLhrc.lL! wandelt sie in frische lebensfrohe Geschüpfchen.
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öd,foit vor tzwei Jahren hielt ich es für zweckmäßig, ben Herrn Polizeiamtmann sowohl als ben Vorstand des Detail! isten- Veretns wiederholt auf das eigenartige Gebaren einiger Gesclstifts- inhaber meiner Branchen hinzuweisen. Der Herr Polizeianllnuurn versprach mir damals Abhilfe durch Ausarbeitung eines Orts-
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--M. Friedberg, 15. Novbr. Heute stand vor dem Schöffengericht der Vorarbeiter Scoukalski aus Alberto wegen Unterschlagung, Körperverletzung und Bedrohung. -Der Angettagte war als Vorarbeiter von dem Pächter Reß auf Dem Bajnhardshof als Aufseher für sieben russisch-polnische Mädchen bestellt, und mußte, well er der deutschen Sprache mächtig war, die Verrechnungen und Auszahlungen ausführen. Als Dolmetscher war ein deutsch-polnischer Arbeiter vereidigt. Der Zeuge Reß^erttärte, daß er 3600 Mk. als Arbeitslohn für die Mädchen an Scoukalski ausbezahlt habe, die zum größten Teil von dem ^Angeklagten unterschlagen worden seien, jedoch ließ sich die Höhe der Unterschlagung nicht mehr feststellen. Unter der Vorspiegelung wegen mangelhafter Arbeitsleistung nahm der Angeklagte Strasabzüge vor, und es stellten sich die Wochenlöhne, die sonst nach Abzug der Kost sich auf 15—18 Mk. belaufen, nach der Abrechnung auf 7 Pfg. Unter nichtigen Vorwänden mißhandelte der Angeklagte die Mädchen mit ben schwersten Arbeitsgerät- schasten. Als eines Tages katholischer Feiertag war, und bie ,Mädchen feiern wollten, erttärte der Angettagte,- wer ihm 2 Mk. gebe, könnte in bie Kirche gehen, bie anderen müßten weiterarbeiten. Solche Mißhandlungen kamen tätlich vor, besonders wenn bie Mädchen kein Bier bezahlten, oder rhm nicht zu Willen waren. In sittlicher Hinsicht hatte er sich an allen Mädchen mit Gewalt und unter den schwersten Drohungen vergangen. Einmal hatte er ein 16jähriges Mädchen, das sich jetzt in gesegneten Umständen befindet, von dem Scheuerboden in den Hof hinab- .geschleudert, well es ihm nicht zu Willen war. Weil bie Mäbchen ' durch die Drohungen eingeschüchtert waren, unb weil keine beutsch
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