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16/11/1910 Zweites Blatt
 
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Nr. 269 Zweit« Blatt

160. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ru-rsahme der Vonnlags.

DieLtetzener ^amfltcnMatter*' werden dem »Anzeiger^ viermal wöcüenttich bcigelcgt, daS Kreisblatt für den Knds Liehen" zweimal wöchemUch. DieLasdwiNjchaftttcheu Sett- frsgen" crld)einen nwnaUict) zweimal.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

Mittwoch, 16. November MO

Rotationsdruck und Verlag der vrühllchen UnwersuälS - Buch» und bteindruckerei.

R. Lange, Ließen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul» strahe 7. Expevttion und Verlag: 5L

Redatnom «-8-^ 118. rel.-AdruAnzelgerGleßen.

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Durch die Elektrizitäts Werke und Installations Geschäfte zu beziehen

Auergesellschatt» Berlin 0.17

Au» Stadt und Land.

ließen, 16. vtovember 1910.

M Volkszählung. Donnerstag den 1. Dezember findet im ganzen Deutschen Reich die alle 5 Jahre übliche Volkszählung statt, deren Ergebnisse demnächst für gar mancherlei öffentliche Verhältnisse maßgebend sein werden. ES sei da nur an die von den einzelnen Bundesstaaten dem Reich zu entrichtenden Matrikularbeiträge erinnert, die nach der Kopfzahl auSgeschlagen werden. Für unser Großherzog- tum kommt auch noch der Umstand in Betracht, daß in Land- gemeinden die Städteordnung eingeführt werden muß, wenn die Bevälkerungszahl 10 000 erreicht. DieS wird ganz zweifellos bei der bevorstehenden Volkszählung in Neu- Isenburg der Fall sein, das im Jahre 1905 bereits 9864 Bewohner hatte und gegen die Zählung von 1900 um 1863 Bewohner gewachsen war. Die nächstgrößte Landgemeinde ist Lampertheim mit 8930 Bewohnern im Jahre 1905 und einem Wachstum gegen 1900 von 917. Auch bei Lampertheim ist es hiernach nicht unmöglich, daß schon dies­mal die 10 000 erreicht werden. Dann käme Viernheim mit 8176 Einwohnern in 1905 und einem Wachstum von 950 gegen 1900. In Viernheim kommt wohl diesmal die Erreichung von 10 000 Bewohnern noch nicht in Betracht. Tie anderen Gemeinden, die in Betracht kommen könnten,

Größere Geschäfts-Anzeigen für die SamStagSauSgabe beliebe man schon am Freitag vormittag zu bestellen. Nur dann ist eS möglich, der Satz- ausstattung der Anzeigen diejenige Sorgfalt angedeihen zu lasten, die zu einer guten Wirkung erforderlich ist.

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 15. Nov.

Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit

wurde gegen den Taglöhner W. K. in Gießen und dessen Ehefrau wegen Kuppelei verhandelt. Die Angeklagten duldeten das intime Verhältnis des noch nicht volljährigen vorehelichen Sohnes der Frau und einem bei ihnen wohnenden Mädchen. Dem Um­stand, daß die Angeklagten die Unterstützung der beiden an­gewiesen waren, wurde strafmildernd Rechnung getragen, so daß der Mann mit drei Tagen und die Frau mit einer Woche Ge- iängnis durchkamen.

Vergehen gegen das Personenstaudsgesetz

liegt dem Standesbeamten G. D. aus Ilbenstadt zur Last Er hat vor der Eheschließung zwischen einem Brautpaar versäumt, bezüglich der Braut, die Witwe und Mutter eines Kindes war, sich das gerichtliche Zeugnis, daß bezüglich des Kindes in Beziehung auf dessen.Vermögen das Erforderliche gewahrt sei, vorlegen zr lassen. Dieses Versehen wurde mit 5 Mark Geldstrafe geahndet

Bingen, Bensheim usw., haben die Städteordnung schon längst freiwillig eingeführt.

* * Dom StadttHeater wird uns geschrieben: Dir Vorstellungen der Pariser Gesellschaft Roubaud die am Donnerstag hier einen Moliöre-Abend gibt haben in diesen Tagen auch in Frankfurt lebhaften Beifall gefunden. Wieder­holt fei darauf hingewiesen, daß die Herren Studierenden, sowie Schüler und Schülerinnen für diesen Abend ermäßigte Eintrittspreise genießen.

* * Saugstngsfürsorge in Baden .Anfangs dieser Woche wurde Prof. Dr. Ko epp e, der ärztliche Di­rektor der Zentrale für Mutter- und Säugl'ngsfür-^ sorge in Hessen, von der Großherzogin-Mutter Louise von Baden in Baden-Baden in Audienz empfangen, rm über die Zentrale für Mutter- irnb Säug­lingsschuh in Hessen Auskunft zu geben. Tie Audienz währte 2 Stunden, in der sich die Großherzogin eingehend über die hessische Bewegung orientierte. Bei der nachfolgenden Früh- stückstafel war außer Professor Dr. Koeppe Geh. Ober- Medizinalrat Dr. Hauser von dem Badischen Ministerium- des Innern zugezogen.

* * Lehrerpersonalien. Ernannt wurde der Schulverwalter an der Taubstummenanstalt zu Bensheim Gottfried Kremer zum Reallehrer an dieser Llnstalt unter Belassung in der Kategorie der Bolksschullehrer.

* * Maul- und Klauenseuche. Neue Aus­brüche der Seuche sind gemeldet aus Mülhausen, Bez Ober-Elsaß.

Kreis Friedberfl.

u. Friedberg, 15. Nov. Dte Verpflegungs- Itationen für arme Reisende in Butzbach und Groß- Karben im hiesigen Kreise sollen eingehen. Die Reisenden, die auf ihrer Fußwanderung in Butzbach ober Groß-Karben eintreffen, erhalten daselbst polizeilich eine Fahrkarte nach Friedberg. Die hiesige Herberge zur Heimat nimmt sie aus nnd vermittelt ihnen Arbeit. Durch diese Einrichtung werden der Kreiskaste viele Kosten erspart.

*m. Friedberg, 15. Nov. Die Telephonistinnen H e i m b u r a und M a r k l o f f von hier erhielten von dem Zaren für ihre Dienstleistung während seiner Anwesenheit in Friedberg je eine goldene Brosche mit Brillanten.

--- Vilbel, 15. Nov. Die Herbstversammlung des Mainhezirls des Mittelw stde: tschen St n^graphenbundes Stolze-Schrey fand unter sehr zahlreicher Beteiligung hier statt. Ker Vorsitzende Hasseimann, Frankfurt a. M.- Bockenheim, wurde einstimmig wiedergewählt. Der ge­schäftlichen Sitzung am Nachmittag ging ein Vortrag des Bundesvorsitzenden, Lehrer Puff, Frankfurt a. M., über Stenographie und Schule voraus, dessen Ausführungen darin gipfelten, daß für die Schüler die Erlernung der Kurzschrift große Vorteile biete, daß aber nur ein leicht­erlernbares und zugleich leistungsfähiges System in Frage kommen könne. Am Wettschreiben beteiligtet: sich etwa 300 Personen, darunter zahlreiche Schüler. Preise erhielten für hervorragende Leistungen, 320 Silben. 1. Preis, Könnecke-Sachsenhausen, 300 Silben, 3. Preis, Post-Sachsenhausen, 230 Silben, 3. Preis, Hübschmarm- Bockenheim,80 Silben, 3. Preis, Lischka-Offenbach, 240 Silben, 1. Preis, Straßburg-Sachsenhausen, 240 Silben, 1. Preis, Wegner-Frankfurt a. M., 240 Silben, 3. Preis, Nättcher-Sachsenhausen, 220 Silben, 1. Preis, Geiger-Frank­furt a. M., 200 Silben, 1. Preis, Reitz-Gießen, 200 Silben, 1. Preis, Lortz-Homburg, 200 Silben, 3. Preis, Reichard-Frankfurt a. M. Den Wanderpreis errang der Stenographenverein Sachsenhausen, er war seither im Be­sitze des Vereins Bockenheim.

Erster Staatsanwalt Steinbrecht weist demgegenüber dar­auf hin, daß das Kammergericht die Haftentlassung des Pilz abgelehnt habe.

Tie Rechtsanwälte Rosenfeld und Liebknecht treten den Ausführungen des Staatsanwalts entgegen und meinen, daß man von einer Kollussion nicht ohne weiteres sprechen könne, wenn auch in dem Lokal des Pilz die Streikenden ihre Versammlungen abgehalten haben.

Vorsitzender Landgerichtsdirektor Lieber teilt mit, daß das Gericht naturgemäß nicht mir über die einzelnen von der Ver­teidigung erwähnten Fälle sich schlüssig machen müsse, sondern auch darüber zu beraten habe, inwieweit die Haftentlassung etwa auch bei den übrigen Angeklagten in Frage komme. Aus diesem Grunde müsse er die Sitzung 1IV2 Stunden vertagen.

. Um 8/< 1 Uhr kehrt der Gerichtshof aus dem Beratungs­zimmer zurück und Landgerichtsdirekwr Lieber verkündet: Das Gericht ist in eine eingehende Prüfung darüber eingetreten, ob nach dem gegenwärtigen Stande des Verfahrens die Hastentlassung gerechtfertigt ist, und hat beschlossen, die Angeklagten Klafter, Moslewsk, Romanowsky und Weiß aus der Haft zu entlassen. (Bewegung.') Im übrigen behält sich der Gerichtshof vor, weitere Haftentlassungen an­zuordnen, , nachdem die Angeklagten vernommen sind.

Es wird dann in die Vernehmung der einzelnen Angeklagten eingetreten, die im wesentlichen beschuldigt werden, Kohlenwagen der Firma Kupfer u. Cie. während der Streikbewegung, soweit sie von Arbeitswilligen geführt wurden, bedroht, mit Steinen beworfen und sonstwie belästigt zu haben. Außerdem sollen sie den die Wagen begleitenden Schutzleuten widersätzlich entgegen­getreten sein.

Dia Angeklagten sprechen durchweg so leise, daß sie vom Vorsitzenden wiederholt aufgefordert werden müssen, lauter zu sprechen. Im wesentlichen bestreiten sie ihre Schuld. Einige geben zwar zu, im Auftrage der Verbandsleitung bezw. der Ver­trauenskommission die Kohlenwagen begleitet zu haben, da sie den Auftrag hatten, ingütlicher Weise" aus die Arbeitswilligen einzureden. Sie behaupten, ihre Festnahme sei erfolgt, weil sie in dem Gedränge von den Schutzleuten willkürlich ergriffen wurden.

Ein Angeklagter Tiedemann erklärt: Ich bin zwar noch iung, aber ich weiß ganz genau, wozu jeder seine Knochen braucht. Ich habe daher niemanden an seinen Knochen schädigen wollen. Auf Befragen gibt der Angellagte zu, bereits wegen Landfriedens­bruchs bestraft zu sein, weil er sich bei Anwesenheit des englischen Königs in Berlin ge.egentlich einer Arbeitslosenkundgebung von Kellers Festsälen aus eine Ausschreitung zu schulden kommen ließ.

Der Angeklagte Meier gibt zu, mit einemKohlenstückchen" geworfen zu haben. Der Angellagte Nörenberg ist geständig, gesagt zu haben: Pfui Teufel, solche Zustände! Vert. R.-A. Rosenfeld: Sie haben einmal gesagt, die Polizei gehe zu scharf vor, warum meinten Sie das? An gekl.: Well sie eben zu scharf vorging. Der Angellagte Tretkowski erllärt: Weil andere Leute Bluthunde gerufen hatten, habe er das auch getan, er habe aber nicht recht gewußt, was es bebeute. Bors.: Sprechen Sie denn zu Hause polnisch? Angekl.: Ja. Angellagte Krämer gibt zu, in bezug aus die Schutzleute ge­tagt zu habett: Haut sie doch in die Fresse!

Dec vielgenannte Angellagte Hagen, ein baumlanger Mensch von 25 Jahren, will an der Beußelbrücke einen Zusammenstoß mit Schutzleuten gehabt haben. Er will dabei von den Beamten mißhandelt worden Jein, wobei ihm sein Hut verloren ging. Er habe» ihn aufnehmen wollen, die Beamten hinderten ihn aber daran. Die Beamten seien wie eine Meute wilder Tiere über ihn hergefallen. Der Angellagte behauptet, daß er bis zum Tage des Aufruhrs im Virchow-Krankenhause gelegen habe und von den Krawallen nichts gewußt habe.

Die Angellagte Frau Friese wlll auf der Polizeiwache außerordentlich unanständig behandelt worden sein. Sie weigert sich, dis betreffenden Ausdrücke wiederzugeben, sie könne das vor Gericht nicht tun. Sie sei eine ordentliche Frau, seit zwanzig Jahren verheiratet und habe sich nie etwas zu schulden kommen lassen. Sie kümmere sich um Krawalle überhaupt nicht und habe außer ihrer Tätigkeit im Hause abends noch eine Garderobestelle inne. Sie sei sogar mit dem einen Inhaber der Firma Kupfer verwandt, habe also um so weniger Veranlassung, etwas gegen die Firma zu unternehmen.

Dec Angellagte Hausdiener Heide erllärt, daß er von Schutz­leuten bis zur Bewußtlosigkeit geschlagen worden sei.

Vert. R.-A. Cohn: Als. besonders radaulustig kann man diüsen Angeklagten nicht bezeichnen, denn er treibt in seiner reien Zeit englische und französische Sprachstudien. Aus Be- ragen durch den Vorsitzenden bestätigt der Angellagte, daß er ich in feiner freien Zeit mit wissenschaftlichen Arbeiten beschäftige.

Daraus wurde die Sitzung auf morgen vertagt.

Der nattonallidersl-freisinnige Limgungsoersuch in Hessen.

Der Vorstand der Fortschrittlichen Volks­partei in Hessen Hat an den geschäftsführenden Aus­schuß der nationalliberalen Landespartei für das Großherzogtum Hessen, die sich dieser Tage aus An­frage prinzipiell #u Verhandlungen über die Reichstags- lvahlen bereit erklärt hatte, folgendes Schreiben gerichtet:

,^Jm Besitze Ihrer geehrten Zuschrift vom 12. d. M. können wir nicht unterlassen, darauf aufmerksam zu machen, daß Ihr Antwortschreiben die Voraussetzungen nicht berührt, unter denen wir nach dem Beschlüsse unsres Landesausschusses ermächtigt sind, mit Ihnen in Verhandlungen wegen eines Zusammengehens bei den nächsten Neichstagswahlen einzutreten. Wir gestatten uns deshalb, diese Voraussetzungen aus unserem Schreiben vom 25. vor. M. hier zu wiederholen:

1. Für eine Unterstützung durch unsere Partei kommen im Einklang mit der auch von der nationalliberalen Reichs- tagsfraktion bei uitit nach der Abstimmung über die Reichs­finanzreform eingenommenen Haltung solche Kandidaten nicht in Betracht, die durch ihre Parteistellung oder ihre politischen Anschauungen der Reich sjinanzreformmehr- heit zuzuzählen fii/tb. Wir rechnen hierher neben den Konser­vativen und dem Zentrum den Bund der Landwirte und die Antisemiten in ihren verschiedenen Schattierungen.

. 2. Die Verständigung muß sich tunlichst auf das ganze Groß- Herzogtum erstrecken.

Daß der gemerlnsame Kampf hn Fall unseres Zusammen­gehens gegen jeden politischen Gegner, also auch gegen die Sozial­demokratie, sich richten muß, halten wir für selbstverständlich. Allein Ihr Schreiben vom 12. d. M. läßt die Frage unbeant­wortet, ob Sie zu einem Zusammengehen mit uns zur Schwächung der gegenwärtigen Reichssinanzresormmehrheit im Sinne der oben angegebenen Voraussetzungen bereit sind. Wir bitten hiernach um gefällige umgehende Mitteilung darüber, welche Auffassung bei.Ihnen über diese von unserem Landesausschuß vorausgesetzte Grundlage für ein Zusammengehen besteht. Unsere Vorschläge wegen des Zeitpunktes, der Zusammenkunft werden wir Ihnen nach Eintreffen Ihrer Antwort unverzüglich unterbreiten. Wir nehmen dabei an, daß Sie ebenso wie wir in der Lage sind, über Ihre sämtlichen Parteikandidaturen innerhalb des Großherzog­tums Hessen, oder doch über die überwiegende Mehrheü der­selben, zu verfügen."

Die Moabiter Stratzentrawalle vor Gericht.

4 Berlin, 15. Nov.

Am Moabiter GerichtSgebLude zeigt sich auch heute nicht die geringste Ansammlung von Menschen, und der Eintritt der Zu­hörer geschieht in vollkommen ruhiger Weise. Die Sitzung beginnt wiederum mit einer Verspätung. Es hat sich eine große Reihe neuer Zeugen eingestellt, die noch Eröffnung der Sitzung bom Vorsitzenden an den Zeugentisch gerufen werden. Es be­finden sich unter ihnen die vier englischen und ameri- kanischenJournalisten, welche bei dem Krawall inMoabft von Polizisten angegriffen wurden, was dann zu einer Entschul­digung von Seiten des Polizeipräsidenten führte. Die Zeugen werden auf Freitag entlassen.

Hierauf stellt Rechtsanwalt Dr. C 0 hn für sich und feine Mit­verteidiger den Antrag auf Haftentlassung des noch m Unter­suchungshaft befindliche Teils der Angellagten. Der fast tum ul* tuarische Charakter dieses gcIrzen Verfahrens habe zu der Fülle der Verhaftungen geführt. Man könne ja' verstehen, daß die Polizeibehörde als eine politische die vorläufigen Festnahmen anordnete und damft dem ganzen Verfahren die Basis gab. Die Staatsanwaltschaft treffe aber der Vorwurf, daß sie blindlings den vorläufigen Festnahmen des Kommissars Kuhn folgte. Bis auf einen Angellagten, der übrigens ein Jugendlicher sei, seien fämtliche Angellagte nur eines Vergehens, keines Verbrecheits angeklagt. In einigen Fällen betrage die Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis, in den meisten Fällen weniger wie ein Jahr. Ganz besonders charakteristisch sei es, daß einige Angellagte nur wegen Beleidigung aus § 185 Str. G. B. angeflagt seien. Bekanntlich betrage in diesem Falle die Höchststrafe nur ein Jahr.

Erster Staatsanwalt Steinbrecht: Staatsamoaltschaft und Gericht haben in allen Fällen geprüft, ob die Untersuchungshaft gerechtfertigt ist oder nicht. Es ist keineswegs schematisch vor­gegangen worden. Es ist zu berücksichtigen, daß im vorliegenden Falle ganz besonders schwere Straftaten in Bettacht kommen, die eine besonders ernste Sühne erfordern. Fast eine ganze Woche hindurch ist der Berliner Stadtteil Moabit in Aufruhr gewesen, da Fann nur von schweren Strafen die Rede sein. Es ist ein großer Unterschied, ob eine Beleidigung eines Schutzmannes in einer Bierkneipe einigen Bekannten gegenüber geschieht oder ob sie gelegentlich dieser furchtbaren Unruhen erfolgt ist. Der Unter­suchungsrichter hat alles eingehend geprüft, und es ist auf Grund feines persönlichen Eindrucks in allen Fällen die Inhaftierung aufrecht erhalten worden. Die Verteidigung bat aber übersehen, daß in zehn Fällen die Untersuchungshaft auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft aufgehoben worden ist. Was die Jugendlichen betrifft, so sind ihre Verhältnisse vorfckiriftsgemäß von Fall zu Fall geprüft worden. Es hat sich ergeben, daß gerade d i e §_u gen dl ich en s i ch sehr schwer vergangen haben. Teilweise haben sie die Laternen ausgedreht, damit die Dunkelheit verursacht, und in dieser Dunkelheit hat dann der Aufruhr größere Dimensionen angenommen. Ganz entschieden wende ich mich gegen die Ausführungen der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft habe sich lediglich als Organ des Polizeipräsidiums gezeigt. Das muß ich ganz energisch zurückwersen.

Rechtsanwalt Heinemann meint, daß nicht nur in diesen vier Fällen, sondern auch in anderen Fällen Haftentlassung er­folgen müsse; eventuell möge das Gencht seine Beschlußfassung bis zu dem Augenblick aussetzen, bis zu welchem sich die Ange­klagten zur Anklage geäußert haben.

Rechtsanwalt Cohn beantragt, außer den vier erwähnten Personen auch den Arbeiter Paul Miersch aus der Haft zu ent» lassen, ebenso den Gastwitt Pilz unb den Arbeiter Kratzat.

Rechtsanwalt Rosenfeld ersucht, auch die beiden iugend- lichen Angellagten Meier und Schulz aus der Haft zu entlassen. Rechtsanwalt L i e b k n e ch t tritt in längeren Ausführungen für die Haftentlassung des' Gastwirts Pilz ein. Er sei ein unbe­strafter Männ, bet eit Kaution zu stellen und sein Geschäft erleide wsihrend er in Untersuchungshaft sitze, großen Schaden.