Erstes Blatt
General-Anzeiger für Oberhessen
160« Jahrgang
Nr. 40 Erstes Blatt 160. Jahrgang Donnerstag 17. Februar 1910
Der Gtehener Anzeiger ä BezngSvrei*.
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bi Domüta?§n9mn^ Notationsdruck und Verlag der yrühl'schen Univ.-Vuch- und Zteindruckerei H. Lange. Redaktion. Expedition und Druckerei: Lchulstratze 7. Anzeigenteil: H."BL
Die heutige Nummer umfahr 12 Seiten.
wahlrechtzphilosophie und wahlrechLztaM.
Bon Professor Dr. jur. et Phil. M. Biermer.
In der auf diesem Gebiete nicht allzu reichen staatsrechtlichen Literatur findet man gelegentlich mehr oder minder tiefgründige Untersuchungen darüber, ob das Wahlrecht ein Naturrecht, also ein angeborenes Recht des Einzelindivi- duums sei oder eine öffentliche Funktion, die der Wähler im Interesse des Staates auszuüben habe. Die erstere — naturrechttlche — Auffassung, wie das ganze Naturrecht überhaupt, findet heutzutage keinen ernsthaften Vertreter mehr. In der Tat: Wie alle Rechte, so ist auch die Befugnis, zu wählen, der Ausfluß der staatlichen Rechtsordnung. Tie Gesetzgebung hat daher zu prüfen — so heißt es in einer berühmten Monographie über das parlamentarische Wahlrecht —, welche Massen der Bevölkerung mit der öffentlichen Funktion des Wählens zu betrauen sind. Der Gesetzgeber würde pflichtwidrig handeln — so heißt es weiter —, wenn er die Befugnis, zu wählen, solchen Personen, cinräumte, von denen zu befürchten wäre, daß sie von derselben, einen dem Staate gefährlichen oder dem allgemeinen Wohle nachteiligen Gebrauch machten. Dieser Grundgedanke har offenbar den Verfassern der preußischen Wahlrechtsvorlage vorge- schwebt. Aber sie haben das Problem im Gegensatz zu ihrem Tetrährsnrcmn nicht sonderlich tief erfaßt, weil sie nicht gleichzeitig auf das Wesen und die Aufgaben der Parlamente cingegangen sind. Wenn man den Könstitutionalis- mus nur vom Standpunkt der Aristokratie, der „Herrschaft der Besten", auf fassen wollte, so müßte man eine Volksvertretung, in der die großen Massen auf Grund von Wahlen zu Worte kommen und so zur Gesetzgebung mitberufen werden, überhaupt als ein liebel ansehen, im günstigsten Fall für ein notwendiges Uebel, wobei wahrscheinlich nur wenige den Ton auf oas Wort „notwendig", die meisten dagegen auf das Wort „Hebel" legten. Wir bezeichnen die erbliche Monarchie für die bewährteste aller Staatsformeu und begründen diese Auffassung und Ueberzeugung an der Hand der menschlichen Natur- und Kulturgeschichte, also induktiv und nicht deduktiv. Man wird billigerweise eine analoge Beweisführung auch für die anderen gesetzgebenden Faktoren dec- Versassüngsstaats anwenden müssen Das Wesen des konstituiionellen Regimes liegt nun einmal darin, daß selbst die beste und einsichtigste Monarchie bei gewissen Akten der Staarsgewalt an die Mitwirkung einer Volksvertretung gebunden sein soll. Tas Volk besteht aber aus Stand en und Klassen. Soll ein Parlament den Namen „Volksvertretung" nicht nur führen, sondern auch verdienen, so muß es alle Votrsteile umfassen. Welckstn Wert und welche Bedeutung diese Volksgruppen und Klassen als Teile des Ganzen zu beanspruchen haben, welche staatsbürgerlichen Tugenden, welches Maß von selbstloser Mitarbeit, von Urteilsfähigkeit und Unbefangenheit von ihnen zu erwarten ist, das. bedarf ebenso der gewissenhaften empirischen Prüfung, nuc die Verdienste der Monarchien und ihrer Herrscherhäuser. Je größer die Verdienste der Letzteren sind, desto berechtigteren Anspruch haben sie auch, als Ver- fassungsfattoren berücksichtigt zu werden. Ganz genau das- fetbe gilt von den einzelnen Bolksklassen. Auch sie haben ihre Traditionen und historisch nachweisbaren Verdienste um den Staat.- Es fragt sich nur, ob in einer freien staa ks bürg erlich en Periode, wie wir sie gegenwärtig haben, historische Reminiszenzen allein weitgehende verfassungsrechtliche Sonderrechte begründen können. Modern denkende Politiker werden das bestreiten oder vielleicht auf die Oberhäuser Hinweisen, die sa der eigentliche Platz für Standes- vertretungen auf geschichtlicher Grundlage sind. Der Radikalismus leugnet freilich auch deren Existenzberechtigung, obgleich doch wohl nicht bestritten werden Bann, daß Erste Kammern, wie namentlich die Preußens, sich die allergrößten Verdienste um eine ersprießliche Gesetzgebung erworben und bei verschiedenen Gelegenheiten mehr staatsmännischen Sinn und eine tiefere Erfassung des Grundsatzes „noblesse oblige“ bekundet haben, als die Gesinnungsgenossen ihrer Mehrheit in der Zweiten Kammer. In der Mnderheit des preußischen Herrenhauses, die nicht selten sogar die Führung übernommen hat, steckt eine Fülle von Intelligenz. Sachkunde und staatsmännischer Reist, deren Wirkungen sich fast bei allen großen Reformwerken nachweisen lassen. Zudem hat der Monarch ja das Recht und macht neuerdings einen sehr freigebigen Gebrauch davon, das Oberhaus zu modernisieren.
Was die Volkskammern anbetrifft, so sollen sie ein möglichst getreues Spiegelbild der gegenwärtigen staatsbürgerlichen Gesellschaft sein. Das staatliche Leben ist ein lebendiger Organismus, in dem der Kopf nicht ohne die Hände funktionieren kann, und umgekehrt. Man mag die höheren und niederen Organe, um in diesem Bilde zu bleiben, verschieden bewerten, aber bewerten muß man sie alle, und zwar möglichst frei von Klassenbefangenheit. Wir Menschen sind gewiß nicht gleich/ namentlich nicht in der Richtung hin, daß wir alle gleich gemeinnützig denken, gleich unabhängig in unferm Urteil, gleich sachverständig und besonnen in unserer politischen Betätigung sind. Aber diese uatürliche Ungleichheit, die nicht nur in Erziehung und Besitz, Tradition und Bildung wuselt, darf nicht dazu sichren, daß aufstrebende Stände zurückgedrängt werden und dafür andere eine mit den Entwicklungstendenzen des so-ialen Lebens unvereinbare Bevorzugung gemeßen. Hifto- 1 rffche Verdienste sind und bleiben Verdienste, aber sie verblassen mit der Zeit. Klassen kommen und gehen. Sie ändern sich in ihrer Struktur und ihrer Bedeutung. Gewaltige Umwälzungen, namentlich wirtschaftlicher Natur, sind über sie rücksichtslos hinweggegangen. Vorrechte, die früher begreiflich waren, erscheinen bei einer total veränderten Berufsgliederung als veraltet und unverständlich. Ohne Vorrechte wird es freilich auf keiner Kulturstufe abgehen.
Aber der Kreis der Bevorrechtigten ist wandelbar, und die Maßstäbe für ihre Umgrenzung dürfen feine so rohen und I mechanischen mehr bleiben wie bisher. Verfolgt man diese ernsten Ziele bei der Neugestaltung der Wahlrechte, so kommt man ganz von selbst zu jener „organischen F-ortentwick- lung", von der in der ursprünglichen Thronrede von 1908, die die Wahlrechtsreform verhieß und sie als „eine der wichtigsten Aufgaben der Gegenwart" bezeichnete, die Rede war. Niemand wird behaupten können, daß das feierliche Versprechen durch die endlich erschienene Gesetzesvorlage hinreichend erfüllt worden ist. Ihre Begründung vom Ministertisch war eine derartige, daß man erstaunt fragen muß, warum überhaupt etwas abgeändert werden soll. Die Rede des Ministerpräsidenten, so reich sie war an guten und tiefen Gedanken und kulturhistorischen Rück- und Ausblicken, las sich wie ein Plaidoyer für das Bestehende und wie eine Anklage gegen jede durchgreifende Reform.
Organische Fortentwicklung" ist gleichbedeutend mit einem Ausbau der konstitutionellen Grundlagen des Staats, der den tiefgreifenden Veränderungen im Ge.el schaftskörper vernünftig und weitherzig Rechnung trägt und dabei sowohl das Sprung- und Launenhafte, wie das Zag- und Greisenhafte vermeidet. Unser ganzes Rechtsleben befindet sich in fortwährendem Fluß. Wie ist — um nur eines zu nennen — die Gesetzgebung der letzten Jahrzehnte mit sozialpolitischem Geiste durchtränkt worden, und wie mutig hat man mit Vorurteilen und doktrinären Anschauungen aufgeräumt! Warum soll das Gleiche nicht auch bei dem wichtigsten politischen Rechte einer Nation, dem Wahlrechte, der Fall jein, zumal wenn es sich um ein Land handelt, das mit Recht auf Grund einer glänzenden Geschichte die Führung im Reiche beansprucht? Man hüte sich, diesen Anspruch zu verscherzen. Man gebe ihm vielmehr neue Zugkraft. Die gerechte Beteiligung aller Klassen an der Legislative ist eine so selbstverständliche Forderung, ja ein so unabweisbares Gebot der Selbsterhaltung, daß sich ihm fein e>taat, mag er noch so stolz auf feine Vergangenheit fein, auf die Dauer entziehen kann. Seine Erfüllung isst geeignet, einen ruhigeren und friedlicheren Verlauf der staatlichen Entwicklung, in der die politischen Kraftäußernngen in gesunde Bahnen geleitet werden, zu sichern. Solche Zugeständnisse befördern nicht den Umsturz, sondern sie verhüten ihn. In allen Ländern, wo die Freude am organischen Fortschritt wirksam geblieber ist- hat das auf die Haltung der radikalen wie reaktionären Parteien wohltätig zurück- gewirkt. Man denke namentlich an Großbritannien, die Hochschule der politischen Erziehung und Reife. Auch unsere Verhältnisse im Reiche bieten mancherlei wertvolle Lehren. Die preußischen Sozialdemokraten sind andere als die süddeutschen, der sogenannte „Revisionismus" hat im Süden stärkere Wurzeln geschlagen als im Norden. Unzweifelhaft kann man die Klassengegensätze, unter denen wir so unerträglich leiden, durch staatsmännische Weisheit mildern. Diese Gegensätze wachsen und gehen zurück, je nach den politischen Privilegien der einzelnen Klassen. Wenn die große Masse der Wähler eine geheime Wahl wünscht, so kann sie ihr der Gesetzgeber nicht verweigern; und ebenso verfehlt wäre es, an einer Klasseneinteilung und Wahlkreisgeometrie festhalten zu wollen, die die Ereignisse eines halben Jahrhunderts einfach ignorieren. Theoretische wie taktische Gründe verbieten eine solche Haltung. Sie wäre eine Verblendung sondergleichen.
Line Rede de; Reichskanzler;.
Bei dem (im 2. Blatt erwähnten) Bankett des Deutschen Landwirtschaftsrates hielt Graf von Schwerin-Loewitz die Festrede, in der er ausführte, die Landwirtschaft werde von Jähr zu Jahr mehr ihrer Ausgabe gerecht, unser Volk selbständig zu ernähren. Was die Landwirtschaft erreicht habe, fei nicht auf Kosten anderer Erwerbsstände erreicht. Im vorigen Jahre sei Fürst Bülow, dessen hohe unvergeßliche Dienste um die Landwirtschaft nie vergeßen werden, aus dem Amte geschieden. Sein Nachfolger sei von Jagend auf mit dem Stande der Landwirtschaft verwachsen und habe ihm immer die lebhafteste Förderung zuteil werden lassen. Seine Berufung sei von der deutschen Landwirtschaft ausnahmslos mir'ber größten Freude begrüßt worden. Graf Schwerins Rede klang in ein Hoch auf den Kaiser, die Bundesfürsten und auf die freien Städte aus.
Sodann hielt der Reichskanzler v. B e t h m a n n - Hollweg eine Rede, die nach dem amtlichen Wolfffchen Bureau lautet:
Meine .Herren! Für die freundliche Begrüßung, die mir in Ihrem Kreise durch Ihren verehrten Herrn Präsidenten und durch den Herrn Vorredner zuteil wurde, bin ich aufrichtig dankbar. Es ist nicht das erstemal, daß eie mir gestatten, Ihr Gast zu fein, und wenn auch im Nebenamte, darf ich mich doch als Ihren Bcrufsgenvssen betrachten. Ich bitte aber, daraus lein besondercs Gewicht zu legen, dem: mein hochverdienter Herr Amtsrorgänger Fürst Bülow gehörte zu den .Kanzlern ohne Ar und Halm und hat sich doch um die deutsche Landwirtschaft Verdienste erworben, die ihm nie vergessen werden können und deren, zu meiner grasen Freude, Herr Graf Schwerin-Löwitz vorhin unter Ihrer allgemeinen Zustimmung mit Dank und Anerkennung gedachte. (Bravo!) Für die vom 'Fürsten Bismarck inangil- riertc und vom Fürsten Bulow fortgesetzte W i r t s ch a f t s p o l i- t i k bin ich in meinen bisherigen Aemtern so oft öffentlich eingetreten, daß es keiner Versicherung bedarf, daß ich an dieser Politik fest halten werde. (Bravo!) Graf Schwerin hat mit stecht hervor gehoben, daß diese Politik nicht nur den Interessen der Landwirtschaft, sondern audi denen von Gewerbe, Handel und Industrie dient. Einen der sMagendsten Beweise dafür erblicke ick darin, daß Deutschland die letzte große Wirtschaftskrisis ohne! wirklich gefährliche Erschütterungen überwunden hat und überwindet. (Beifall!)
Aber, meine Herren, ich will nicht eigentlich von Politik reden, sondern mich freuen, unter solchen Landwirten weilen zu dürfen. Was der Landwirt in feinem Berns jahraus jahrein üben muß, Unverdrossenheit, Ausdauer und Geduld, ist mehr nötig wie das 1 tägliche Brvt. (Heiterkeit.) Zwischen Saat und Ernte liegt auch
in der Politik eine lange Zeit und wer bei schlechtem Wetrer gleich! das Vertrauen verliert, der taugt zum Staatsmann so wenig wie zum Landwirt. All die .Hagelschauer der Kritik, die auf mich herniedersausen, machen mich nicht irre, wobei mir als Wetterschutz nicht so sehr der schon etwas abgetragene Mantel des Philosophen dient, den mir freundliche Mitmenschen immer wieder um die Schullern Rängen (Große Heiterkeit), als die Ueberzeugung, daß mir die Pflicht gegen Kaiser und Reich zu handeln gebietet, wie ich handele. (Lebhafter Beifall.)
Vor Ihnen, meine Herren, die Sic aus allen Gauen unseres Vaterlandes, auch aus dem Süden, hier zusammcngckommen sind, betone ich aber besonders gern die Pflicht gegen das R eich. Sie wissen, um die Angriffe besonders sckwrf und verletzend zu machen, stempelt man mich zum preußischen Partiku- laristen und sagt mir Mißachtung deutschen Wesens zu. Ich wüßte nicht, wie ich deutscher denken tonnte, als wenn ich Preußens Berus, wie ich es neulich aussprach, darin erblicke, sich selbst- stark zu erhalten, dann aber seine Stärke in den Reichsdienst zu stellen. -Bravo?) Und wenn ich neben der Eigenart BatzernS, Schwabens und Sachsens auch die Preußens als berechtigt hinstelle, glaube ich, meine Herren, darin gerade von deutschen Landwirten richtig verstanden zu werden. (Sehr richtig!) Tenn am treuesten und zähesten hält an der Eigenart -einer Heimat und seines Stammes der beutfdje Bauer, der deutsche Landwirt scst, nie aber habe ich wahrgenommen, daß er sich in der Liebe zu unferin gemeinsamen Vaterlande von irgeiti) jemandem übertreffen ließe. (Bravo!) . .
Möge es immer so bleiben, möge die deutsche Landwirtschaft dem deutschen Volke nicht nur Fleisch und Brot, sondern^ als edelste Gabe Männer barbringen, die gesund an Leib und i^eele über ihren eigenen berechtigten Wünschen und her Liebe zur engeren Heimat niemals die Pflichten gegen die Allgemeinheit und das große Vaterland vergessen. (Lebhafter Beifall.., ^ann totrb auch die Reichsregierung ihre Arbeit für das Wohl der Landwirt? schäft wie bisher mit Freudigkeit und voller Kraft in, dem Bewußtsein tun können, damit n i ch k agrarischen Sonder- i n t c r e s s e n sondern der G e s a m t h c i t unseres gesamten Volkskörpers zu dienen. (Bravo!' Die deutsche Landwirtschaft, ste blühe und gedeihe, sie lebe hoch!
Die Rede ist sachlich erfreulich und in der Form gewandt und temperamentvoll. Die „Hagelschauer der Kritik" fürchtet Herr v. Bethmann-Hollweg niept, aber er erachtete es doch für angebracht, sich bei dieser Gelegenheit scharf dagegen zu wenden, daß man ihn zum preußischen Partikularisten habe stempeln wollen. In der Fürsorge für die deutsche Landwirtschaft will der Kanzler nicht hinter feinem Vorgänger! zurückstehen._______________________________
Die Nie-ermetzelung einer französischen Kolonne im Wadat-Gebiete.
lieber den bereits gestern kurz mitgeteilteu Heber fall im Tschad-Gebiete erhalten wir von imfercm Parisey Mitarbeiter folgende Ergänzungen:
Q Paris, 16. Februar.
Die Niedermetzelung einer französischen Kolonne ink Tschad-Gebiete, bestehend aus einem .Hauptmann, zwei Leutnants, zwei europäischen und Mei eingeborenen Sergeanten, sechs eingeborenen Korporälen und einhundertzwei eilt- geborenen Tivailleurs, wird durch Privatdepeschen,gemeldet uiH im Kolonienministerium bestätigt. Tie den schwarzerr Fanatikern zum Opfer gefallenen Truppen bildeten die Besatzung von Abecher, der Hauptstadt des Sultanats^ Wadai, das durch das englisch-französische Abkommen vom Juni 1898 der französischen Eins luß- sphärezugewiesen wurde. Seit 1904 waren die französischen Truppen in jenes Gebiet eingedrungen, und nach zahlreichen Kämpfen gegen die Anhänger des Sultans Dud- murah gelang es im Juli v. I. dem Leutnant Bourreau^ mit nur 180 Mann, sich der Hauptstadt Abecher zu bemächtigen und Dudnrurah mit seinen 6000 Soldaten in die Flucht zu treiben. Bei dieser glänzenden Waffentat hatten die Franzosen nur sechzehn Verwundete und zwei Tote zu verzeichnen. Leutnant Bourrean proklamierte den Prinzen 2lzhl als Sultan und legte in Abecher ein verschanztes Lager an.
Seither liefen aus der Gegend von Wadai fast gar keine Nachrichten mehr ein und die mit den Verhältnissen vertrauten Offiziere erklärten übereinstimmend, daß man in der beharrlichen Ruhe keineswegs eine Unterwerfung der Anhänger Dudmurahs erblicken dürfte. Nunmehr ist denn auch die erwartete Hiobspost eingetroffen, derzufolge eine französische Kompagnie von den Truppen Dudmurcchs- in Abia-Tauil im Majsalit^Gebiete, das an Wecher grenzt, in einen Hinterhalt gelockt und vollständig aufgerieben worden sei. Was die Kompagnie in jener Gegend zu tun hatte, weiß man noch nicht.
Inzwischen wird ans Paris noch amtlich gemeldet:
Paris, 16. Febr. Der Kvlonialministcr teilt mit: Dee Hauptmann Ti egen schuh, der in Abecher, der Hauptstadt von Wadai, stationstrt ist. unternahm Anfang Januar einen Erkundigungsmarsch nach M assalat: er hatte 109 Senegalschützen sowie eine Anzahl anderer Leute unter zwei Leutnants und einem Sergeanten. Der Hauptmann war im Vertrauen auf einen Brief, den er vom Sultan von Tagcdin erhalten hatte, der Ansicht, daß der Zug friedlich verlaufen würde. Die Kolonne wurde am 4. Januar unversehens in einem Hohlweg bei Abir Tauil, drei Tagemärsche südöstlich von Abecher, am Ueb Kadja, angegriffen. Der Feind, der hinter Felsen und Buschwerk versteckt war, vernichtete die Kolonnen beinahe, da sie sich nicht lvirksam verteidigen tonnte. Nur acht Schützen und einige andere Leute tonnten entfliehen. Sofort wurden Maßnahmen zur Verstärkung der Truppe vou Abecher getroffen, um die Sicherheit der Posten zu gewährleisten und der Wiederholung ähnlicher Vorkommnisse in Wadai zuvorzukommcm.
Au; dem hessischen 8inauzau;schutz.
R. B. Darmstadt, 16. Febr.
Der Finanzausschuß der zweiten Kammer hat sich heut in Gegenwart der Herren Finanzminister Dr. G n a u t h , Geheimrat Frhr. v. Biegeleben und Geh. Oberbaurat Jmroth eingehend mit dem vom Ab^. Dr. Winkler-Oppenheim zu Kap. 140 Tit. des staats»


