Ausgabe 
15.10.1910 Viertes Blatt
 
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Nr. 242

Viertes Blatt

160. Jahrgang

Samdtag 18. Oktober 1910

General-Anzeiger für Gberhefjen

Rotationsdruck und Verlag der Br üblichen UnwersttätS - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: 5L

Redaltiom^AAIIL. Tel.-MruAnzeigerGießen»

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieGießener Zamllienblätttr" werden dem »Anzeiger- viermal wöchentlich beigelegt, das Krctsblott für den Kreis Tießen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Gießener Anzeiger

Statistisches über Sie Zleischproduklion.

DieDeutsche Volkstv. Korresp." schreibt:

Nach der letzten Viehzählung kommen im Deutschen Reich durchschnittlich etwa 34 Stück Rindvieh und 36 Stück Schweine auf je 100 Einwohner. Dies entspricht nach ru- verlafsryer Berechnung einer Fleischproduktion von jährlich 48 Kg. auf den Kops der Bevölkerung Mrt dieser Produktionsziffer steht Deutschland an der Spitze der meisten Staaten der Erde. In Europa hat wohl nur Dänemark mit jährlich rund 90 Kg. pro Kopf eine stärkere Fleischproduktion als Deutschland In England z. B. ist die Produktion kaum halb so groß als bei uns, und darum mutz England über die Hälfte seines Fleischbedarfs aus dem Auslande beziehen, während wir nur mit 4 5 Proz. unseres Bedarfs aus ausländische Zu- suhr angewiesen sind. .Auch die Fleischproduktion Ruß­lands betragt, auf den Kopf der Bevölkerung berechnet kaum mehr als die Hälfte der unsrigen.

In Frankreich, Oesterreich, Schweden, der Schweiz, Bul­garien, Rumänien ist zwar der Rindviehbestand im Der- hältnis zur Bevölkerung größer als bei uns, dafür haben aber alle diese Länder einen viel geringeren Schweine- bestand als wir. Der Schweinebestand hat sich in Deutschland vermehrt bon 7124 000 Stück im Jahre 1873 aus 14 275 000 Stück im Jahre 1897 und 22147 000 Stück im Jahre 1907. Gleichzeitig ist der Rindviehbestaiid ge­stiegen von 15 777 000 aus 18491000 und 20 631 000 Stück Dem steht ein Rückgang nur in der Schafhaltung gegenüber, nämlich von 25000000 auf 10 867 000 und 7 704 000 Stück.

Unter den außereuropäischen Ländern ragt namentlich Argentinien hinsichtlich seines Rindvieh- und Schaf- * bestaiides hervor. Dort wurden im Jahre 1908 29117 000 Stück Rindvieh und 57 216 000 Stück Schafe gezählt bei einer Bevölkerung von nur 5 bis 6 Millionen. Brttisch-Auslralien zählt bei 5 bis 6 Millionen Einwohnern rund 12 Millionen Stück Rindvieh und 108 Millionen Stück Schafe. Die Be­völkerung Kanadas beträgt etwa 6 Millionen; dabei hat dieses Land 7 234 000 Stück Rindvieh, 2 913 000 Stück Schweine und 2 705 000 Schafe. In einem ähnlichen Ver- hältnis zur Vevölkerungszahl wie in Kanada steht der Vieh­bestand in den Bereinigten Staaten; dort kommen auf ungefähr 90 Millionen Einwohner etwa 70 Millionen Stück Rindvieh, 48 Millionen Stück Schloeine und 57 Millionen Stück Schafe. Die Fleischproduktion der Vereinigten Staaten ist pro Kopf etwa doppelt so groß als in Deutschland; dubei hat der Fleischverbrauch der dortigen Bevölkerung in den letzten Jahren so zugenommen, daß der früher so bedeutende Export von Fleisch und Fteischwaren immer mehr zurück- gegangen ist.

Wie rann sich öer Qanöroetfer Helsen?

DieNiederschlesisch« HandwerkSzeitung", das amt­liche Publikationsorgan der Handwerkskammer zu Liegnitz, übernimmt einen Artikel über Submijsionsblüten aus der Dachdecker-Zeitung", der so zutrefefnde Ausführungen ent­hält, daß auch wir von ihm Notiz nehmen wollen. Im Anschluß an die Mitteilung, daß für die Dachdecker- und Klempnerarbeiten zum Neubau eines Beamtenwohnhauses in Lehe das Höchstangebot 849,95, das niedrigste Angebot aber 169,50 Mark betragen hat und daß ähnliche Diffe- renzen zwischen höchstem und niedrigstem Gebot auch bei anderen Submissionen zutage getreten sind, fragt der Ver­fasser des Artikels, wre so etwas möglich war und ob die betreffenden Meister nutzt einmal eine frühere ähnliche A Arbeit als Parallele zu dieser gezogen haben. Sodann heißt es weiter:

Aber daran krankt eben das ganze Handwerkertum, daß es sich nicht der Mühe unterzieht, alle fertigen Arbeiten auf- zurechnen, um zu sehen, was ist übrig geblieben. So lange dies nicht geschieht, wird auch der Handwerker stets im Finstern tappen, denn er wird nie lernen, eine Arbeit richtig einschätzen 1 Der weitaus größte Prozentsatz weiß ja nicht einmal, was er überhaupt jährlich an Geschäftsunkosten auszugeben hat. Werden die Versicherungsbeiträge eingezogen, dann weiß er sich zu rühren I und manches ungerechte Scheltwort wird laut. Hat er denn * aber diese Unkosten bei seinen Preisen überhaupt mit in Betracht i gezogen? Doch unmöglich! Aber nicht nur die Versicherungs- j beiträge, nein noch eine ganze .Anzahl anderer Unkosten ruhen auf jedem Geschäfte.

Nachdem darauf eine ausführliche Unkostenrechnung auf- I gemacht worden ist, richtet der .Autor folgende Ermah- ; nungen an die Handwerker:

Warum tun sich die Mitglieder der Innungen oder mehrere Innungen selbst nicht zusammen und richten Meist er kur se ein, wahrlich, dieselben richtig von Fachleuten erteilt, würden manchenbilligen Mann" zur Umkehr bezw. zum richtigen Ge­schäftsbetrieb zurückführen. Arbeitet nicht schon vielfach der Handwerker mehr für den Lieferanten bei seinen Schleuder­preisen als für sich? Was nützen alle Vorträge zur Hebung der Standcsinteressen, wenn der Handwerker nicht selbst eingreift und zwar eingreift in der Winse, daß er erst selbst einmal richtig rechnen und kalkulieren kann. Das ist die erste Grundlage, auf welche das Handwerkertum seine Jnteressen- sragen zur Standesbewegung aufbauen muß. Geschieht dies, dann kommt alles andere von selbst. Zu welchem Zwecke ist denn das Jnnungsweseu da, ich denke doch, daß gerade die Innungen in erster Linie dazu berufen sind, Einhalt zu tun rnn Aussprache unter sich zu halten, wie man am besten die c. icuderpreffe aus der Welt schafft. Daher weg mit den Schleuderpreisen, weg mit dem Geschäftsneid, weg mit allen diesen Kleinigkeiten, die den Handwerkerstand nur ruinieren und nicht heben und zu­sammengetan zu einem Ganzen, das dem Handwerkerstand zu neuem Glanze verhelfen soll, und das sind in erster Linie Reellität, solide Preise, gute Ausführung und strikteste Einigung unter sich selbst. _________________________________________________________________________

Die Reichrversicherungrordnung.

:: Berlin, 14. Okt.

Der ReichSversichernngsausschuß beschloß in seiner heutigen Sitzung bei dem Abschnitt über die Entriclstmng der Beiträge durch die Arbeitgeber einige von den Konservativen und dem Zentrum beantragten Aenderungen an der Vorlage, die die Sicherung der Arbeitnehmer gegen Gefährdung ihres Renten- anspruchs erhöhen sollen. Nach § 1428 kann der Versicherte die Beiträge binnen vier Jahren nach der Entrichtung zurück- fvrdern, wenn ihm nicht schon eine Rente rechtskräftig bewilligt worden ist. Der Ausschuß erweiterte diese Frist auf zehn Jahr^

Nach § 1441 entscheidet bei Streit über die Veitragsleistung, wenn er nicht bei der Rentenfestsetzung hervortritt, das 23er- siLerungsamt und auf Beschwerde endgültig das Oberver­sicherungsamt. Auf Anttag der Konservativen wird hin- Kugefügt: Diese Behörden sind an die grundsätzlichen Entschei- dunaen des Reick)sversicherungsamtes gebunden. Der Rest des Buches über die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung gab zu Aenderungen keinen Anlaß.

Am Dienstag beginnt die Beratung deS fünften Buches: über die Beziehungen der Versicherungsttäger zueinander und zu anderen Verpflichteten (§§ 14831527). Das letzte Buch (88 15281754) behandelt dann das Verfahren.

Aus Stadt uns Land.

Gießen, 15. Oktober 1910.

LU. Von der Universität. Bei der Anmeldung zum Besuch der Universität Gießen im Wintersemester 1910/11 ist wiederum zu beachten: 1. Studierende, die bereits hier immatrikuliert sind und ihre Studien hier fortsetzen wollen, haben sich aus dem Universitäts-Sekretariat, BiSmarckstraße 22, anzumelden, um die AuSweiSkarte umzutaufchen und ihre Wohnung anzugcben. Die Anmeldungen werden vom 17. Oktober bis zum 12. November 1910, vormittags von 912'/,, nachmittags von 35 Uhr, angenommen. 2. An­meldungen zur Immatrikulation werden vom 17. Oktober bis zum 12. November 1910, vormittags 912'/, Uhr, an- genommen. Nach dem 12. November werden Anmeldungen nur dann angenommen, wenn die Verspätung in genügender Weise entschuldigt wird. 3. Bei der Anmeldung zur Im­matrikulation sind die zum Abschluß des gewählten Studiums gemäß reichsrechtlichen oder hessischen Prüfungsvorschriften erforderlichen Zeugnisie über die Vorbildung einzureichen. Rach dem Ermeßen des Rektors können auch Bewerber zu- gelassen werden, die sich durch andere Zeugnisie über Un­bescholtenheit und wissenschaftliche Vorbildung ausweisen. In jedem Falle bleiben für die Zulassung zu einer Prüfung oder zur Promotion die Bestimmungen der betreffenden Prüfungs­oder Promotionsordnung allem maßgebend. Wer schon eine Hochschule besucht hat, ist verpstichlet, deren Abgangszeugnis einzureichen. Ist seit Ausstellung dieser Zeugnisse eine längere Zeit abgelaufen, so ist für die Zwischenzeit ein Leumunds­zeugnis beizubringen. Minderjährige haben eine beglaubigte Bescheinigung ihrer gesetzlichen Vertreter darüber beizubringen, daß sie mit deren Einwilligung die Universität Gießen besuchen.

** Die Gemälde-AuSstellung am SBranb wird von Samstag den 22. Oktober an wieder geöffnet sein. Es gelangen zwei Kollektionen zur Ausstellung, die des Vereins Düsseldorfer Künstler 1904" und des Malers A. Schöner-Berlin. Es dürste interessieren, daß für die nächsten Ausstellungen schon ganze Sammlungen und Einzeiwerke von namhaften Künitlern angemeLöet sind und noch fortgesetzt Anfragen zur Beschickung der Ausstellung einlaufen, was gewiß darauf zurückzuführen ist, oaß im Derflogenen Jahre zahlreiche Verkäufe im Kunstverein zum Abschluß kamen.

* Der Alic e-Schulv er ein, Abt. II, beabsich­tigt an 20 Abenden, vom 31. Okt. bis 15. Dez., einen Koch- lursns für einfache bürgerliche Küche abzuhalten, wozu 12 Schülerinnen Aufnahme finden können. Der Unterricht ist frei

* Ein Konzert deS erblindeten Pianisten Karl Bofse findet am 17. Oktober, abends 8 Uhr, unter Mitwirkung der Konzertsängerin Fräuleitz Ida Stammler aus Gießen und des Pianisten Herrn Julius Hahn-Gießen in Steins Saalbau statt.

* Gebrauchs mu st erschutz. Buchbindermeister I. P. Sann hier erhielt Gebrauchsmusterschutz Nr. 435 748, Klaffe 11a, für eine neue Heftla de für Buchbinder. Diese soll den Geschäften, welche Fadenhestmaschinen nicht verwenden können, ein wesentlich rascheres Arbeiten und doppelt gute Heftung der Bücher ermöglichen.

X Butzbach, 14. Okt. Feuer Rekruten. Donnerstag nachts gegen 11 Uhr wurde die hiesige Ein- ivohnerschaft durch Feuerrufen in Aufregung versetzt. Im Kesselhaus der Patz'schen Fabrik dahier war ein Brand aus- gebrochen. Durch das energische Eingreifen deS Besitzers der Fabrik und einiger herbeigeeilter Leute konnte der Brand wsort gelöscht werden und die Feuerwehrleute kehrten wieder um, da ihr Erscheinen auf der Brandstelle nicht mehr nötig war. Schaden ist nicht entstanden und der Betrieb der Fabrik konnte heute früh wieder völlig ausgenommen werden. Gestern abend um 9 Uhr trafen die für das hiesige 1. Ba­taillon deS Inf.-Regiments Nr. 168 bestimmten Rekruten, von Offenbach a. M. kommend, hier em.

fj Marburg, 14. Okt. In der heutigen Sitzung der Stadtverordneten wurde beschlosien, die Befold- ungSverhältnifse der Lehrer an der städtischen Ober- Realschule nach den für Staatsanstalten geltenden Sätzen zu regeln. Ferner beschloß man, den in einem anderen Vcr- waltungsrefsort erübrigten Betrag von 12 000 Mk. zur Bildung eines Steuerausgleichsfonds zu verwenden.

[] Marburg, 14. Okt. Generalsuperintendent Möller in Kassel wurde zum Ehrendoktor der theologischen Fakultät der hiesigen Universität ernannt.

** Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten Auf der Nebenbahnstrecke Fürth i. O. Weinheim wurde der Landwirt Nikolaus Kilian aus Birkenau tot aus den Schienen gefunden. Durch einen Treibriemen getötet wurde gestern der 17 Jahre alte Arbeiter Biene- eld in der Zellstoffabrik bei Lampertheim.

ILirche und Schule.

Gießen, 14. Okt. Im Anschluß an den am Dienstag gehal­tenen Vortrag sprach Herr Erzberger-Basel vor einer zahlreichen Zuhörerschaft über das Thema:Das Schicksal der Seele nach i>cnt Tode." Der Redner wies zunächst daraus hin, wie schon So­krates, Cicero und Seneca die Ansicht vertraten: lieber das Lehen nach hem Tode wissen wir nichts, das weiß nur Gott.

^?eT ®ortragenbc erklärte Wester: Eine bestimmte und befrie- pioenoc Antwort auf diese Frage vermag uns auch die Wissen- sckwtt von heute nicht xu neben. Der Spiritismus gibt nun vor, mit den Geistern der Verstorbenen in Verbindung zu stehen, sie »stieren zu können und erscheinen zu lassen. Er beruht also auf oer Annahme, daß ein bewußtes Fortleben der menschlichen Zeele nach dem Tode stattfinde. Was sagt nun die Bibel hierzu? Nach den Worten bet heiligen Schrift ist der Mensch zum Bilde Gottes geschaffen. Die göttlichen Eigenschaften der Mlmacht, All- wisfenhest, Ewigkeit wurden ihm nicht gegeben. Er trüge sonst die Unsterblichkeit in sich. Das ist aber nicht der Fall. Die Möglichkeit, die Unsterblichkeit zu erlangen, war ihm an die fcanb gegeben. Die Folge seines Ungehorsams, den göttlichen Geboten gegenüber, bedeutete den Verlust des Paradieses. Der Tod war der Sünde Sold. Aber darin zeigt sich die Güte und Liebe Gottes, daß sie die Oual des Sünders nicht ewig machen Ü* Irisch ist sterblich. Die große Liebe aber hat Gott der Menschheit durch die Sendung seines Sohnes, unseres Hei^ landes Jesu Christi, erwiesen: Also hat Gott die Welt geliebt usw. Durch chn haben wir das ewige Leben, denn er hat dem Grab und dem Tod durch seine Auferstehung die Nacht genom­men. Im Tod ist das Leben, das Gott in seiner Hand hält und zurücknehmen kann, von mis genommen. Es fehlt uns das Be­wußtsein unserer selbst, so baß es ausgeschlossen erscheint, andere zu erkennen ober mit ihnen in Verkehr zu treten. Christus aber wirb dereinst wieder kommen, zu richten die Lebendigen und die utoten. Sein Auferstehungswort wird alle die zum Leben erwecken, die in rechter Weise an ihn glaubten. Auf diesem Standpunkt stehen Christus und alle feine Apostel. Unser Glaube wäre eitel, wenn wir an der Auferstehung und Wiederkunft Christi und somit an ein Leben nach dem Tode zweifetten.

Rcichsgerichtsbrief.

(Nachdruck verboten.) /§. L e i p »i g, 14. Okt.

Em rasender Automobilist^

. Ein vor dem Reichsgericht zur Entscheidung gelangter Rechts­streit läßt erkennen, welche schädlichen Suggestionen die großen zlutomobilrennen auf Automobilisten ausüben können. Der Auto- mobilbesitzer B. in Hagen, Mitglied des Hagener Automobll- unb Motorsahrradllubs, hatte mit dem Architekten F. aus Hagen kme Automobilvergnüguiigssahrt unternommen, um das im Jahre 1907 ftattgefunbene große Taunusrennen zu beobachten. Nach dem Rennen hatten beide Automobllbesitzer einen Wettfahrt- r l bekommen. B., der schon als unvorsichtiger Auto-' mobckist bekannt war, fuhr die Strecke Weilburg Lim­burg MontabaurEhrenbreit stein in rasendem Tempo, wobei er den Vorstellungen seiner zur Gesellschaft mit­genommenen Fahrgäste gegenüber erwiderte, 5060 Km. pro stunde seien noch nicht erreicht! In seiner Begleitung befanden sich außer dem Monteur.Sch. noch zwei andere Fahrgäste. Einer derselben, der Schlosser H., war dem Beklagten bisher beim Durchfahren von Kurven behllflich gewesen, das Steuerrad recht- zettig herurnzudrehen. Auf den Widerspruch des Beklagten mußte auch er sich versetzen. In Niontabaur wurde Halt gemacht. Gleich hinter Niontabaur schlug der Beklagte die schnelle Fahr- wcise wieder ein, trotzdem er sich von der jetzt zu befahrenden kurvenreicben Strecke auf der Karte überzeugt hatte. Er durchfuhr zunächst die 500 Meter gerade, etwas abfallende Sttecke in schnellster Gangart, um, wie er meinte, so viel als möglich her ans zu holen". Bei der schließlich auftauchenden fast rechp- winkcligeu Kurve schoß der Wagen gegen einen E h a u s s e e b a u m, so daß der Kläger hearuSgeschleudert wurde, mehrere Fingerbrüche und eine starke Beinquetschung erlitt, die den Verlust des linken Beines zur Folge hatte. Auf die Schabensersatzllage erwidert der Bellagte, der Kläger habe gewußt, daß er aufs Geratewohl losfahre, auch habe ihn der Kläger zu Anfang der Fahrt zu raschem Fahren mit den Bemerkungenimmer druff!",mehr Gas!" angefeuert Das Landgericht Hagen enjschced auf Abweisung des Klägers. Dahingegen hat das O b e r l a n d e s g e r i ch t Hamm das Urteil des Landgerichts aufgehoben und den Be­klagten zu vier Fünfteln als e r s a tz p f l i ch t i g erflärt; zu einem Fünftel hat es den Kläger aus eigenem Verschulden abgewiesen. Zunächst legt das Oberlandesgericht in seinen Entscheidungs- gründen dar, es könne der Auffassung des Bellagten nicht bei­getreten toerben, der Kläger habe nach der Lage bes Falles bie Gefälligkeit des Bellagten bezüglich des Mitsahrens an­genommen und dadurch auf die Haftung bei etwaigen Unfällen verrichtet Wenn auch das Landgericht darauf eingehe und für diese Auffassung eine Entscheidung des Reichsgerichts zftiere, so ei hervorzuheben, daß es sich dort um die Ausschließung der Haftung bei einem von Pferden gezogenen Fahrzeug handelt. Das ReickfsgerickK habe dort die Tierhalterhaftung im Sinne. Und zwar betreffe das die Fälle, wo Der Tierhalter ohne Verschulden hafte (§ 833 B. G. B.), während im vorliegen­den Falle von einer V er schuldens Haftung auszugehen fei. Der Beklagte habe also auf jeden Fall zu haften, wenn er sich dem Kläger gegenüber einer Fahrlässig­keit schuldig gemacht habe. Diese Fahrlässigkeit wird vom Oberlandesgericht durch das schnelle, unüberlegte Fahren des Bellagten als erwiesen erachtet. Zu dem eigenen Ver- _d) u I b e n bes Klägers wird bargelegt, daß Der Kläger die Schwäche des Bellagten gekannt habe und daß er ihn deshalb auch nicht zu Anfang der Fahrt mit den Aufforderungenmehr Gas!"immer druff!" hätte reizen dürfen. Mithin sei er zum Teil schuld, daß der Bellagte in diesen Wetteifer gegenüber dem Fahrzeug seines Freundes geraten ist. Gegen das Urteil des Oberlandesgericksts Hamm hatte der Bellagte Revision beim Reichsgericht eingelegt, ohne jedoch Erfolg zu erzielen. Der höchste Gerichtshof wies die Revision zurück und bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.

Börsen-Wochenbericht.

Frankfurt a. M., 14. Oktober.

DaS Geschäft an der Börse ist in der letzten Zeit wesenllich HUer geworden; seitdem die Anzeichen auf dem Geldmarkt bi' Möglichkeit einer weiteren Anspannung eröffneten, hat bie Un­ternehmungslust bie bringend erforderliche Einschränkung erfah­ren. Die von der Spekulation vorgenommenen Abwickelungen und Abgaben haben auch bas Kapitalistenpublikum vielfach ver­anlaßt, Erleichterungsverkäufe vorzunehmen ober wenigstens Zu­rückhaltung sich auszuerlegen. Trotzallebem konnte sich eine e ft e Grunbstimmung im großen ganzen behaupten. Die zuversichtliche Auffassung über die weitere Entwicklung unserer Jndusttie ist unverändert bestehen geblieben, aber es ist insofern eine wesentliche Veränderung in dem Vorgehen der Spekulation eingetreten, als sie sich nicht mehr krittklos auf alle Dividenden­werte stürzt, sondern nur solchen Werten sich zuwendet, bei Denen ie greifbare Anhaltspunkte für eine Höherbewertung hat. Wenn die Börse ihre zuversichtliche Stimmung im wesentlichen beibe­halten konnte, so geschah es, weil auf dem Geldmarkt vorerst keine neuen Besorgnisse sich einstellten. Die große Geldflüssig­keit, die kurz nach dem Termin am offenen Markt zum Vorschein kam, blieb allerdings nicht bestehen, aber Der Satz für tägliches Geld hielt sich doch relativ niedrig. Der Privatdiskont hat räu­ber etwas angezogen und man täuscht sich auch nicht darüber daß die GeldfUlssigkett in dem jetzigen Umfange wo hi kaum sich be>*