Nr. 267
Zweites Blatt
160. Jahrgang
Erlchetnl -Sgllch mit NuSnahmr bei Sonntags.
Die „Stebceer 5a«tNendlStter" werden dem gSIngetfler4 einmal wöchentlich bekriegt, bad „Kreisblatt für bei Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die .Landwirtschaftlichen 5eü- frage!" erichemen monatlich zweimal.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhefsen
Montag, H. Nooemb« 19(0
Rotationsdruck unb Verlag bet Vrühk^cheU Unuxerfuätd - Buch- und Stetnbruckerei.
8t Lange, Gießen.
Redaktion, ExpedMon und Druckerei: Schul- ftraße 7. Expedition und Vertag: e=^5L Redattwu: «-qA 112. Tel.-Adru Anzeig erGieße«.
die höchste fli Attentaten de
digrmg niedergeschossen werden darf.
Me Untersuchung von solchen kriminellen Massenerscheinungen, wie sie das Pariser Apachenturn darstetlen, beweist, daß ohne energische Selbsthulfe der Bürgerschaft nicht mehr auszukommen ist, da sich Polizei und Strafgesetz gegen Liese Attentäter als machtlos erweisen.
Die Reichsverficherungsorünung.
:: Berlin, 12. Nov.
Ter Reichsversichermigscrusschuß faßte heute auf konservativen ArUrag einen Beschluß von grundsätzlicher Bedeutung. Er ging dahin, die Abstimmung über alle Anträge — und auch die Abänderungsbeschlüsse erster Lesung —, die eine Erhöhung der Ziffern, also der geldlichen Belastung, enthalten, bis zum Schlüsse der zweiten Lesung auszusetzen, um sich dann über die aus den Beschlüssen des Ausschusses sich ergebende Gesamtbelastung klar zu werden und Folgerungen daraus ziehen zu können. Auf Grund dieses Beschlusses wurde die Beschlußfassung ausgesetzt u. a. über einen Antrag des Zentrums, die Grenze der 83er* icherungspflicht der Betriebsbeamten statt auf 3000 auf 5000 Mk.
vorbereitet hat. Diesen Tatsachen gegenüber scheint es die höchste Zeit zn sein, daß zur Abwehr von Derartigen Attentaten Der Rechtsgrundsatz aufgestellt würde, daß ein Einbrecher, der nicht bei dem ersten Geräusch der Annäherung ohne werteres flieht, seiner Absicht nach als Mörder betrachtet wird und zum Zwecke der Selb sw erleb-
Einbrecher und Nachtwächter, ein zeitgemäßes Thema für Gießen.
Mr erhalten aus Gießen folgende zeitgemäße Zuschrift:
Die Häufung von Einbrüchen und Einbruchsversuchen in der Stadt Gießen legt es nahe, die Frage der Sicherung gegen solche Ereignisse zu behandele
Zunächst ergibt sich bei dem Vergleich der Zeitungsnachrichten, daß die Erscheinung durchaus nicht in unserer Stadt vereinzelt dasteht, sondern daß an verschiedenen Stetten des Reiches eine Häufung von derarttgen Straftaten zu verzeichnen ist. Was Gießen betrifft, so ist es sehr auffallend, daß diese Dinge in und nahe einer der Hauptstraßen, nämlich der Frankfurter Straße, geschehen konnten, ohne daß die Täter gestört und gefaßt wurden. Offenbar haben bei den Einbruchs versuch en die Täter an einer Reihe von Häusern hintereinander probiert, bis sie an einem davon einen leichten Zugang fanden. Jeden- fatts geht aus diesen Vorfällen, sowie aus denen an der Ost-Anlage und in der Wilhelmstraße hervor, daß der nächtliche Sicherheitsdienst in unserer Stadt völlrg unzureichend ist.
Bevor Maßregeln zu einer Verbesserung getroffen werden, ist es für die Hausbesitzer und Hausbewohner dringend erforderlich, nach Möglichkeit solchen auftegendeu nächtlichen Besuchen vorzubeugen.
Ich nenne einige von solchen vorbeugenden Maßregeln, nämlich sorgfältigen Abschluß der Ketter, Verriegelung der Kellertüren außer dem Verschluß, Verschließen Der Klosette, durch deren Fenster schon öfter Einbrüche verübt worden sind. Ferner empfiehlt es sich, im Hinblick auf Dorfätte, wie sie z. B. in Leipzig bei dem Mordprozeß KoppiuS beobachtet worden sind, daß das Dienstpersonal sich unter keinen Umständen von ftemden, am besten auch nicht von bekannten Personen über das Haus und seine Bewohner ausfragen läßt. In dem Leipziger Fatt hat das Dienstmädchen selbst, gegen dessen Herrschaft das Attentat eigenttich gerietet wär, die Folge seiner Unvorsichtigkeit durch schwere Verletzungen büßen müssen.
Für ein solches Dorbeugungsmittel halte ich bis zu einem gewissen Grad auch die Befolgung der Regel, in der Wohnung möglichst wenig bares Geld oder — bei Besitzenderen — Wertpapiere zu haben.
Zur Aufbewahrung von solchen Werten sotten die Banken und Sparkassen in noch viel höherem Maße heran- gezogen werden, als es bisher der Fatt ist. Allerdings erwächst diesen Instituten dadurch chrerseits die Verpslich- timg zur größten Aufmerksamkeit bei der Bewachung ihrer Gebäude und Wertbestände.
Eine Reihe von anderen kleinen Vorbeugemaßregeln wird sich jeder nach der Lage und Beschaffenheit fernes Wohnhauses selbst schaffen müssen. Vor allein erscheint bei der Häufung dieser Ereignisse eine Selbsthilfe des Publikums bis zu einem gewissen Grade notwendig, da der öffentliche Schutz zurzeit unzureichend ist. Eine große Zahl von Fällen hat sicher erwiesen, daß Einbrecher außerordentlich leicht zu Körperverletzungen und Totschlägen geneigt sind, sobald sie sich ertappt sehen. Oft sind auch nach dem Fliehen der Täter Mordinstrumente am Tatort gefunden worden, wie vor einiger Zeit in einem Fall in der Wetter au. ES sei hierbei auch auf die Mordtat am Ehepaar Tetzke in Berlin verwiesen.
Praktisch geht daraus hervor, daß jeder Einbrecher, der nicht sofort bei dem ersten Geräusch der Annäherung die Flucht ergreift, mtt großer Wahrscheinlich kett als Totschläger zu betrachten ist, und dementsprechend vom Stand- vunkt des Selbstschutzes behandelt werden sollte. Atterdings könnte sich für den Einzelnen, der sich bei einer solchen Sachlage durch Revolverschüsse schützt, die Frage erheben, ob er die Grenzen der Notwehr überschritten hat. Es wäre sehr interessant, hierüber etwas von sachverständiger juristischer Seite zu hören. Vom Standpunkt der Selbstverteidigung ist es jedenfalls sicherer, wegen Ueber- schrertung der Notwehr bestraft, als in der elenden Weise umgebracht zu werden, wie das bei vielen geschehen ist, die sich einem Einbrecher ohne Waffen entgegen stellten. — Dieser Standpunkt erscheint umsomehr gerechtfertigt, als Einbrecher, die, nachdem sie ertappt waren, zur Gewalttat schritten, sich öfter bannt entscyuldiaen, daß sie lediglich zu „chrem persönlichen Schutz" diese Handlung begehen. Der Einbrecher Tippe in Berlin, der das Ehepaar Tetzke nieder geschossen hat, hat nach einem Zeitungsbericht folgendes angegeben:
„Er habe sich den Revolver nur zu seinem persönlichen Schutz gekauft und dann in der Notwehr blindlings daraus losgefchossen."
Unterdessen ist jedoch ermittelt worden, daß er vorher sehr gründliche Schießversuche angestellt und sich jedenfalls auf eine gewaltsame Abwehr bezw. auf einen Mord
Sehr interessant ist in dieser Beziehung folgender, in Paris geschehener Fatt: Ein Mann wird auf offener Straße von einem Apachen angefatten und schießt ihn nieder. Vor das Schwurgericht gestettt, wird er deshalb freigesprochen, jedoch wegen unerlaubten Waffentragens zu einer geringen Sttafe verurteilt, ein Fall, der in der französischen Presse viel besprochen worden ist. — Trotz des sonderbaren Schlusses ist ersichtlich, daß das Schwurgericht sich im wesentlichen auf den Standpuntt der bürgerlichen Selbsthilfe aestellt hat.
Außer der energischen persönlichen Abwehr kommen besonders folgende Maßregeln in Bettacht:
1. Me in der Literatur schon verlangte Einrichtung einer Reichs-Kriminal-Polizei, die das Zentrum bei der Verfolgung von internationalen Dieben und Än- brechern, sowie der Einbrecherbanden, die Deutschland durchziehen, sein könnte. Ich verweise hier aus einen Ar- titel, der hierüber von dem Abgeordneten Dr. Müller- Meiningen- veröffentlicht worden ist
2. Eine gründliche Organisation des Nacht- wach tdienstes in den Städten. — Hiervon ist für die Verhältnisse unserer mittleren Stadt zunächst der -wette Punrt von Bedeutung.
Es hat sich herausgestettt, da ßdie Verfolgung der Einbrecher, mindestens bis jetzt, soweit dies bekannt geworden ist, erfolglos war. Dabei wird behauptet, daß z. B. Fingerabdrücke, die nach dem Einbruch leicht zu nehmen gewesen wären, nicht gemacht worden sind Ich kann die Richtigkeit dieser Angaben nicht beurteilen; wenn sie stimmen, so liegt ein Fehler der kriminalistischen Verfolgung vor. Man sott bei solchen D ngen nicht erst w irten, bis Mei schen- leben verloren gegangen sind, sondern sott Prinzip.ll ade kriminalistisch möglichen Nachforschungen anstetten, gerade um spätere, noch mehr gefährlichere Handlungen zu verhindern.
Wer die Vorgeschichte von Verbrechern genauer studiert, findet öfter die Tatsache, daß sie gerade durch das Nichtent- decktbleiben nach sogenannten leichteren Einbrüchen immer frecher werden und schließlich zur gewaltsamen Tötung schreiten, sobald sich ihnen jemand entgegenstellt Die genaueste kriminalistische Ermittelung auch bei sogenannten leichten Fällen erscheint als wichtiges Hilfsmittel der Vorbeugung.
Sodann erscheint es nötig, den N a ch t w a ch t d i e n st durch bürgerliche Helbsthilfe besser zu organisieren als er zurzeit ist. Die Polizeiorgane sind jedenfalls durch die fortschreitende staatliche Entwickelung mit einer großen Menge von Funktionen überhäust, die mit dem Sicherheitsdienst als solchem gar nichts zu tun haben und von diesem Teil der Aufgabe eher ablenken.
Me bisher eingerichtete Form der bürgerlichen Selbsthilfe durch Engagement der Wach- und Schließ-Gesellschaft ist nchh den Erfahrungen der letzten Wochen für die Allgemeinheit ebenfalls unzureichend. Man kann von den privaten Angestellten dieser Gesettschast, die nur bestimmte Häuser zu bewachen haben, nicht verlangen, daß sie zugleich für die überwiegende Zahl der Nichtzahlenden wachen, und sich um Häuser bekümmern, die sie dienstlich gar nichts angehen. Es scheint mir daher viel richtiger zu sein, wenn das Bürgertum in der Art zur Selbsthilfe schreitet, daß ein Nachtwachtdienst in den einzelnen Bezirken der Stadt, am einfachsten durch Vermittlung der Bezirksvereine, organisiert wird. Es handelt sich darum, daß in jedem Bezirk von der Bürgerschaft durch den Bezirksverein eine Nachtwache eingerichtet wird, die mit verschiedenen Hilfsmitteln der Ueber- wachung ausgerüstet sein müßte. Hierzu zähle ich einen Polizeihund, ferner ein Fahrrad, auf welchem während der Nacht mehrfach Runden in dem bettesfenden Bezirk zu machen wären.
Die Kosten dieser Einrichtung würden für jeden Bezirk (b. h. ungefähr je ein Viertel der Stadt) nach meiner Berechnung ca. 1200 Mk. betragen. Das Geld wäre in der Weise auszubringen, daß von dem Bezirksverein an sämtliche Einwohner eine Sctbsttiptionsliste herumgesandt würde, in die jeder seinem Einkommen entsprechend einen Bett rag zeichnen könnte.
Ich schlage vor, daß zunLch st in einem oder mehreren der Gießener Bezirke eine solche Einrichtung versucht wird.
Selbstverständlich müßte diese bürgerliche Nachtwache mit der Polizeiorganisation in zweckmäßige Verbindung ge- -racht werden, indem man speziell die Möglichkeit schasst, daß die bettefsende Nachtwache direkt täephonisch von einer bestimmten Stelle aus die Polizeiwache anrufen kann. Nur bei einer richtigen Verbindung einer solchen Selbsthilfe mit der bestehenden Polizeiorganisation wird es gelingen, die Bewohner der Stadt vor solchen bedrohlichen Einbrüchen zu bewahren, wie sie in letzter Zett in gehäufter Weise geschehen und versucht worden sind.
zu fegen, ferner einen Antrag der Sozialdemokraten, bei Der -Berechnung der Unfallrente den Jahresarbeitsverdienst nicht nur bis 1500, sondern bis 1800 Mark voll und erst darüber Nur Anrechnung zu bringen, und ebenso auch über bie sozialdemokratische Forderung, die Vottrente nicht aus zwei Drittel, sondern auf den vollen Betrag deS zur An- rechnung kommenden Jahresverdienstes festzusetzen.
Don Bedeutung ist ferner ein auf Antrag Dr. Mugdan (Vp.) U7id Dr. H i tz e (Ztr.) gefaßter Beschluß, wonach der Bundesrat die Unfallversicherung auf bestimmte gewerbliche Derufskrmck- Herten ausdehnen kann. In der ersten Lesung waren die Anträge werter gegangen, aber auch diese Vollmacht, die Ministerialdirektor C a s p a r als ein Vertrauensvotum für den Bundesrat bezeichnete, wollte die Regierung nicht gern entgegennehmen. Bei der Begründung des Anttags wurde ausdrücklich davon Abstand genommen, etwa die Tuberkulose unter die Berufskrankheiten einreiben zu wollen; besonders wurde Bezug genommen n. a. auf bie Tropenkrankheiten m der Seeschiffahrt, die Bleiweißkrantz- beit, bie Wurmkrankheit, die gesundheitliche Schädigung der Coisson- arbeiter beim Tiefbau. Soweit es sich hierbei um akute Erkrankungen handelt, trifft ja bie Krankenversicherung die erforderliche Fürsorge; die Invalidenversicherung aber tritt bei chrvnischQi Kcankhettszustanden nur dann ein, wenn Ganzinvalidität in Frage kommt.
Landwirtschaftliche Nebenbetriebe können nach dem Entwurf durch Satzung einer gewerblichen Berufs genossen schäft dieser Kugel eilt werden, wenn in ihnen überwiegend Personen aus einem gewerblichen Hauptbetriebe tätig sind; sie scheiden dann ohne weiteres aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung aus. H§r- zu wurde ein Antrag derKonservativen angenommen, wonach zwar nicht die Zustimmung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erforderlich ist, wie das ein Hauptantrag wollte, aber die Entscheidung in die Hand des Bundesrats gelegt wird,
Weiterberatung: Montag nachmittag.
Vie Moabiter Ltratzenkrawaile vor Gericht.
4 Berlin, 12. No-V.
Nach der zweimaligen Vettagung des Prozesse- wegen befl Moabiter Straßenkrawalle sott nun heute in die materielle Verhandlung eingetreten werden. Die Sitzung war auf y810 Uhr angcsetzt, doch ließ der Gerichtshof eine halbe Stunde auf sich ro art en. Inzwischen wird im Saale bekannt, daß auch seitens bet Rechtsanwälte Bahn und Heine AblehmrugsaTtträge gegen bie Mitglieder des Gerichtshofes vorbereitet sind. In dem in biejer Beziehmrg dem Gericht bereits angekündigten Schriftsatz« des Rechtsanwalts Bahn heißt es, daß er die Mitglieder der dritten Sttafkammer für befangen halte. DaS Bestreben der Staatsanwaltschaft sei dahin gegangen, die Sache gerade vor die dritte Kammer zu bringen. Tas sei geeignet, Mißtrauen in bie Unparteilichkeit der Kammer zu erwecken. Auch die Be- grünbung der Anklage habe den Verdacht der Befangenhett wachgerufen, ebenso bie Fassung, namentlich die Bemerttmg, daß die Straftaten eine Folge der politischen Berhetzuna fettens der Sozialdemokratie seien. Eine Rechtssache müsse ohne politische Tendenz verhandelt werden. Gerade vorn Standpunkt der bürgerlichen Parteien aus sei es zu bebauem, daß die Sache auf die politische Seite gespielt worden fei. Es rechtfertige sich das Mißttcmen in bie Unparteilichkeit der dritten Kammer aber auch dadurch, daß gegen ihn, den Verteidiger, eine Ordnungsstrafe verhängt worden sei und zwar unter besonderen Umständen. Rechtsanwalt Bahn behauptet, daß der Vorsitzende ihn auch nach Schluß der Sitzung hätte zum Wott kommen lassen müssen Er, R.-A. Bahn, habe die Handlungsweise des Vorsrtzenden mit dem Wotte „abf dm eiben" charakterisiert. Das sei ber übliche Ausdruck auch im Parlament dafür, wenn jemand das Wott widerrechtlich nicht erhalte. Wenn auch die Sitzung schon geschlossen war, so sei es doch üblich, nach einem unerwarteten plötzlttyen Schluß dem Anwatte noch einmal das Wott $n geben. Er habe sich am 10. November das Wott erbeten zur Protokollierung eines am Tage vorher erfolgten Vorganges unb habe den Ausdruck „abschneiden" nach Schluß ber Sitzung gebraucht. DaS Gericht sei nicht berechtigt gewesen, ihn für einen nach Schluß ber Sitzung erfolgten Vorfall in eine Ordnungsstrafe zu nehmen. Schließlich rechtfertige das Mißttauen auch btt Tcttsache, daß gegen ihn gleich die höchste zulässige Ordnungsstrafe verhängt worben sei.
Kurz nach 10 Uhr betritt her Gerichtshof bat Saal tmb bn? Erste Staatsanwalt Steinbrecht beantragt, ba n-ach dem Gnd« achten bes GefarMisa^tes die Angellagte Reinhardt hochgradig nettws sei, deren Sache abzutrennen und die Angeklagte, wett sie nicht mehr fluchtverdächtig sei, aus der Haft in entlassen.
Verteidiger Rechtsanwalt Cohn konstatiett diesen Ausführungen gegenüber, baß alles das, was der Erste Staatsanwalt zur Begründung ber nunmehr erfreulicher Weise erfolgenden Abtrennung ber Sache Reinhardt gesagt habe, schon im Vorverfahre« sich ergeben habe, ba die Frau Reinhardt von vornherein im Lazarett behändett worden sei.
Nach kurzer Erwiderung des Ersten StaatSanwaÜS, daß der Zustand der Frau sich erst wahrend der Verhandlung verschlechtert habe, und sie von den Aerzten bisher für hastfähig gehaltert worden sei, beschießt der Gerichtshof die Sache abzuttenne« und die Fran aus der Haft zu enttassen.
Der Vorsitzende schreitet darauf, da dar ganze Verfahre« von neuem auszurollen ist, zur Feststellung ber Personalien bet 34 Angeklagten, was geraume Zät in Anspruch nimmt
Verteidiger R.-A Cohn bittet als Ergebnis der Personal- seststellung zu konstatieren, baß von den 34 Angeklagten nur 14 vorbestraft sind, darunter wegen EigenttrmSvergehens! fünf. Der Verteidiger legt Wett daraus dies feftMstellen, damit nicht, wie es in einigen Blättern geschehen, verbreitet werde, daß die Angeklagten gewissermaßen eine Bande von Meben feint Vorsitzender Landgerichtsdirektor Lieber: Ich habe jedem! Angellagten die Vorstrafen irorgebalten, cm einfaches Rechm- exempel führt zu dem von dem Vetterdiger sestgeftellten Ergebnis^ Wir können uns im übrigen nur um bie Vorgänge innerhalb dieser vier Wände hier kümmern. Alles, waS außerhalb dieses SaaleS in Blättern oder sonstwo erwähnt wird, muß für uns beiseite bleiben. Ich kann zu weiteren Erllärnngen das Wott nicht geben, konnte es auch neulich nicht, da die Strafpr^-eßordnung nun einmal die Möglichkeit zu solchen Erllärungen nicht bietet.. Hierauf stellt Rechtsanwatt Heinemann wie bereits neulich^ den Anttag auf Abtrennung ber Sachen, welche nach seiner Heber* zeugung vor bie dritte Strafkammer nicht gehören. Der Stert
W Durch die Elektrlzltäts- W Werke und Installations- W Geschäfte zu beziehen
W Anergesellschaft, Bertln 0.17
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