Fünftes Blatt
SamStag, IS. März 1910
160. Jaüranng
Nr. 60
Eichener Anzeiger
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General-Anzeiger für Gberhejjen
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Deutscher Reichstag.
54. Sitzung, F reitag, den 11. März.
Dm Tische des BundeSratS: Delbrück, Krcretke.
Präsident Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung utr 1 Uhr 15 Minuten.
Der „Spaziergang" im Treptower Park.
Auf der Tagesordnung steht die sozialdemokratische Interpellation über daS Verbot des Wahlrechts- spazierganges nach Treptow.
Sie lautet: »Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß der Polizeipräsident von Berlin für eine zum 6. März d. I. nach dem Treptower Park bei Berlin einzuberufcnde öffentliche Versamm lung unter freiem Himmel in Widerspruch zu dem § 7 d e S Reichsvereinsgesetzes, der die Versammlung der Genehmigung nur dann für zulässig erklärt, wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist, die Ge- nehmigung verweigert hat? Welche Maßregeln gedenkt der Herr Reichskanzler zu ergreifen, um eine derartige Beeinträchtigung des Versammlungsrechts für die Zukunft zu verhüten?
Staatssekretär Delbrück erklärt sich zur sofortigen Beantwortung bereit.
Abg. Ledebour (Soz.)
begründet die Interpellation. Auch in Halle, Kiel und Bochum find Versammlungen unter freiem Himmel verboten worden. Wir beschränken un5 auf Berlin, weil der Hauptschuldige an diesem System polizeilicher lieber griffe — Herr v. Jagow — fortgesetzt mit fieberhaftem Eifer in der Presse sogenanntes Entlastungs- material produziert, daS aber geradezu zu seiner Ueberfuhrung dient. In dem jetzigen Wahlrechtskampfe hat die Bevölkerung das Bedürfnis, sich auSzusprechen. Sale reichen nicht mehr au3 Darum zieht das Volk hinaus und demonstriert unter freiem Himmel. Vernünftige Polizeiverwaltungen haben daS nicht verboten, wie in Frankfurt a. M. und Esten, und nirgends wurde die Ruhe gestört. Treptow wurde mit Absicht gewählt, weil dieser Park fern von Berlin liegt. Eine Storung der Ordnung war ausgeschlossen. Der Redner schildert die Verhandlungen zwischen dem sozialdemokratischen Berliner Wahlverbande und dem Oberbürgermeister Kirschner und dem Polizeipräsidenten v. Jagow. Nach einer Kammerger'chtsentscheidung find Demonstrationen nicht rechtswidrig. Dieses Urteil ist doch wertvoller als die Meinung irgend eines Polizerbeamten in Berlin oder Pose- muckel. Nirgends ist die öffentliche Sicherheit gestört worden, wenn sich die Polizei fern hielt. Das war ja der Zweck des Herrn v. Jagow, daß er am letzten Sonntag keine Unruhe Störungen der Ordnung und Menschenverletzungen herbeiführen konnte. (Lachen rechts.)
Herr v. Jagow mit seinem schonen Plakatstrl ist nur em Handlanger des konservativen Polizeiregiments. (Lachen rechts.) ES verdient die allerschärfste Zurückweisung, daß ein von den Groschen der Steuerzahler besoldeter Polizeibeamter sich erlaubt, zu sagen, daßdiepolitischeAgitationimParlament sich »übergenug" betätige. DaS ist eine Anmaßung sondergleichen. Hätte die preußische Regierung Achtung vor dem Parlament, so hätte sie den intellektuellen Urheber einer derartigen Unverschämtheit einfach kassiert. (Unruhe rechts. Beifall der Sozialdemokraten.)
Präsident Graf Schwerin:
Sie dürfen dem Polizeipräsidenten nicht Unverschämtheit oorwerfen. (Großer Lärm bei den Sozialdemokraten.)
Abg. Ledebour:
Ich war Zeuge der Vorgänge im Tiergarten. (Lachen rechts.) Wollen Sie die Brutalisierung friedlicher Menschen durch bewaffnete Polizisten etwa decken? Mit feiner Brutalität wurde auf die Wehrlosen eingehauen, Frauen und Kinder wurden nicht geschont. Wenn die Ruhe gestört wurde, wenn Anlagen vernichtet wurden, so sind die Emissäre des Herrn v. Jaqow oaran schuld. Ebenso brutal wütete die Polizei in Treptow Lesen Sie über das Ver. halten der Polizei das »Berliner Tageblatt*. (Gelächter rechts.) Es ist sehr interestant, daß sie immer in höhnisches Gelachter au§- brechen, wenn ein bürgerliches Blatt sozialdemokratische Kund, gelungen verteidigt. (Lachen rechtS.) Der Redner verliest die Beschwerde einer mißhandelten Dame. (Lachen rechts.) Jyr Lachen Graf Westarp, ehrt Sie. Es ist eine Schamlosigkeit sondergleichen, wenn Sie nicht soviel menschliches Mitgefühl haben, ruhig zu fein, wenn von derartigen Brutalitäten gesprochen wird. (Lachen links, Unruhe rechts.)
Präsident Graf Schweriq:
Sie haben den Herren der Rechten Schamlosigkeit borgeworzen.
Abg. Ledebour:
Jawohl, das habe ich getan 1 (Beifall bei den Soz.) Präsident Graf Schwerin:
Dann rufe ich Sie zur Ordnung. (Beifall rechts.) Ich mache Sie auf die Folgen dieses zweiten Ordnungsrufes aufmerksam. (Lärm bei den Soz.)
Abg. Ledebour:
Sie rufen mich erst einmal zur Ordnung. Das erste MU handelte es sich nur um eine Rüge. (Zustimmung links.) Ich verlange das unkorrigierte Stenogramm. (Beifall links.) Herr Gothein hat doch in der Presse betont, daß nur die Polizei die Ruhe störte. Kann man sich da wundern, wenn die Rufe: Bluthunde! ertönten. (Unruhe rechts.) Mit anonymen Briefen operierte der Polizeipräsident. Er schluckte sie und gab sie als Erlasse wieder von sich. (Heiterkeit.) DaS ist ein ganz blamables Treiben.
Präsident Graf Schwerin:
Auch diesen Ausdruck dürfen Sie von einem Beamten nicht brauchen. (Ärm bei den Soz. Abg. Fischer (Soz.) ruft: Was darf man denn überhaupt noch sagen?)
Präsident Graf Schwerin:
Das überlassen Sie nur meinem persönlichen Urteil. (Beifall rechts, Lärm links.)
Abg. Ledebour:
Der Ausdruck enthält nicht die subjektive Absicht, zu blamieren, sondern will sagen, daß die Handlungsweise blamierend wirken kann. (Heiterkeit links.) Das kann allen Leuten geschehen, sogar dem Präsidenten des Reichstags. (Heiterkeit links, Lachen rechts.)
Präsident Graf Schwerin:
Ich bitte, den Ausdruck nicht mehr ?u gebrauchen. (Beifall rechts.)
Abg. Ledebour:
Der Polizeipräsident hat bann den Brief eines Kaufmanns publiziert, der 300 Mk. für die Schutzleute spendet. Gleichzeitig hat dieser Herr seiner Empörung Ausdruck gegeben über die Demonstrationen der »radaulusiigenPöbelmass e". Diesen
Br-ef publizierte der Herr Polizeipräsident und macht ihn so zu einer amtlichen Kundgebung Das ist ein Vorgehen, für baß mir der parlamentarische Ausdruck fehlt. (Heiterkeit links.) Nach diesem AuSspruch würde z. B. auch der Abg. Naumann zur rabau- lustigen Pöbelmasse gehören. Nun, ich weiß, ber Abg. Naumann macht sich sicherlich ebenso wenig aus einer solchen Bezeichnung wie wir, aber f oldic Versuckje des Polizeipräsidenten, seine Rechtsverletzungen nachträglich durch derartige Kundgebungen zu rechte fertigen, muffen in Inland und Ausland einen sehr merkwürdigen Eindruck machen. Das können Sie auch aus den Vlätterstimmen erkennen. Im Ausland hat man zuerst darüber gelacht. Ick' setze voraus, daß d'e Herren ber Negierung dieses Vorgehen nicht billigen werden. Es ist aber auch nicht unmöglich, baß der Korpsgeist sie veranlassen wird, den Herrn v. Jagow zu decken. Dann hätten wir es auch mit den verantwortlichen Vertretern ber Neichöregierung z u tu n, bann würde hie Sacke noch ein ganz anderes Gesicht für die Ccffentlidjfeii bekommen. Wenn Sie aber diese polizeilichen Uebergriffe wieder, | holen lassen, wenn Sie harmlose Demonstranten wiederum nicber« reiten unb nieberfäbeln lassen, wenn Sie ein berartiges Unter- drückungsregime nach russischem Muster hier einfüforen wollen, bann bürfen Sie nicht glauben, daß unsere Parteigenossen auch nur einen Schritt zurückweichen werben «Sehr gut! bei den Soz.) Wir werden für baS gleiche unb freie Wahlrecht in Preußen ben Kampf fortsehen, bis wir bieses Ziel erreicht haben. Sie behaupten, wir untergraben bas Ansehen der Regierung. Tas ist nicht richtig. Sie selbst bewirken diese Untergrabung dadurch, baß Sie solche polizeiliche Uebergriffe begehen lassen und sie decken. Sie untergraben b i e Staatsautorität, wie etwa einzelne Monarchen durch ihr Verhalten das Ansehen der Monarchie weit mehr untergraben haben, als irgend ein noch so heftig gegen die Monarchie redender Sozialdemokrat es tun könnte. Ick erinnere nur an den früheren König von Serbien, an ben früheren König von Belgien. (Zuruf: Unb so weiter! Heiterkeit ) Sehr richtig, und so weiter! Tie heutige Bureaukratie ist nicht einen Pfifferling besser, als die vom Jahre 1806, die einen so schmählichen Zusammenbruch erlitten hat. (Sehr gut! bei ben Soz.)
Wir haben alle möglichen kulturellen Fortschritte gemacht, aber ber Geist ber preußischen Bureaukratie ist berfetbe geblieben. ,
Bisher haben wir im preußischen Abgeordnetcnhause feine Morte staatsmännischer Erkenntnis gehört. Vielleicht bekommen wir sie heute zu hören. (Gelachter b. d. Soz.) Jedenfalls um ein Wort des Herrn v. Jagow zu gebrauchen — ich warne Sie, weiter so fortzufahren. Sie werden ben $ufammenbrud) dieses clenben unb widersinnigen Wahlsvstcms nickt aufhalten. Aber wenn sie sich fortgesetzt gegen ben Volkswillen sträuben, bann wird die Volksbewegung noch weitergretscn, und wir werben uns noch weitere Ziele setzen müssen, wie wir ja jetzt schon genötigt sind, nicht nur das Wahlrecht zu verlangen, sondern auch bas Versammlungsrecht unb das Temonftrationsrecht zu verteidigen, die von diesen unbezeichenbaren Herren angegriffen werden. Je länger Sie sich dagegen sträuben unb vergeblich Versuche machen mit Ihren kleinen Sandhäuflein bie wachsenbe Meeresslut ein- ^ubämmen — daS Meer wirb Sie Niederreißen. Denn die Dämme brechen, dann wirb noch ganz anderes historisches Gerum- vel, als das elende preußische Treirlassenwahlreckt, in die Rumpelkammer der Weltgeschichte gefegt werden. (Beifall bei den Soz.)
Staatssekretär Delbrück:
Um die Interpellation zu beantworten, muß ich mich mit zwei Fragen beschäftigen, erstens mit der Frage, ob eure Verletzung des Vereins- und Verfammlungsgesehes vorliegt und zweitens mit der Frage, ob das in ber Interpellation gefabelte Vorgehen bes Polizeipräsidenten v. Jagow dem Reichskanzler Veranlassung geben müßte, mit der preußischen Regierung sich wegen der Abstellung derartiger Mißstände ins Einvernehmen zu setzen. Ich erinnere daran, daß ich unb mein Vorgänger wiederholt den Standpunkt vertreten haben, daß uns ein Eingriff in bie Exekutive der Einzelstaaten im Reiche nicht zusteht, daß wir eine Verantwortung für die Handlung einzelner Beamten nicht übernehmen können, unb baß auch auf Grunb ber Reichsgesehe ein Einschreiten ben Bundesstaaten gegenüber nur insoweit möglich ist, als wir feststellen können, baß bie Zentral- beworben ber betreffenden Bundesstaaten sich grundsätzlich mit den Bestimmungen der Reichsgesetze in Widerspruch setzen. Der Vorredner hat ja den Hergang im wesentlichen klar vorgetragen. Der Vorsitzende des Aktionsausschusses deS Verbandes ber sozial- demokratischen Wahlvereine Berlins, Herr Ernst, unb der Land- tagSabgeorbnefe Borgmann haben beim Polizeipräsibenten für den 6. März nämlich die Genehmigung zur Abhaltung von Ver- Sammlungen unter freiem Simmel und zur Veranstaltung von Aufzügen in Berlin nachgesucht. Der Polizeipräsident hat dieses i Gesuch abgelehnt und dann, wie daS Vereinsgesetz vorschreibt, schriftlich begründeten Bescheid gegeben. Für ben Treptower Park, der nicht zum Bezirk des Polizeipräsidenten gehört, ist eine Genehmigung bei ber zustänbigen Ortspolizeibehörde nicht nack- gesucht worden. Diese OrtSpolizeibehörde hat die Schließung des ParkeS angeorbnet, nachbem ihr bekannt würbe, daß an Stelle ber verbotenen Versammlung ein Spaziergang im Park ftattfinben solle. Sie hat auch ben Polizeipräsidenten um Unterstützung bei ber Aufrechterhaltung der Orbnung gebeten. (Lärm bei ben Soz.) Ich habe hier lediglich die Tatsachen vorzutragen, die meines Wissens unbestreitbar sind und bie für die weitere Beurteilung ber Ding« nicht von übermäßiger Erheblichkeit sinb. Es breht sich um die Frage, ob ber Polizeipräsibent berechtigt war, die öffentliche Versammlung und die geplanten Umzüge zu verbieten ober nicht. Gegen bie Verfügung des Polizeipräsidenten ist Klage im Verwaltungsstreitverfahren erhoben worden. Das Ver- fahren schwebt, eS wird zweifellos durch alle Instanzen gehen und durch eine letztinstanzliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts feine Erledigung finden. Ich muß Bedenken. tragen, unter diesen Umständen im einzelnen in eine K r i t i k der Tatsachen einzutreten. (Sehr richtig! rechts.) Wenn die Entscheidung gefallen ist, wird es meine Sache fein, zu prüfen, ob nach der Entscheidung des höchsten preußischen Gerichtshofes für mich eine Veranlassung vorliegt, mich mit dem preußischen Mini- fter des Innern wegen des Verhaltens feiner Polizeiorgane in« Benehmen zu fetzen. .
Nach § 7 des VereinSgefetzeS bedürfen öffentliche Versamm- lungen unter freiem Himmel und Umzüge der Genehmigung, die nur versagt werden soll, wenn Gefahr für b i e ö f f e n t - liiie Sicherheit zu befürchten ist Der betreffende entscheidende Beamte muß die Befürchtung haben, daß eine Gefahr- buna der öffentlichen Sicherheit einlntt. Sie werden zugeben müssen, daß damit ein ft a i f t § subjektives Mo men t in bie Entscheibung hineingetragen ist Sie werden auch bei der objektivsten Handhabung bei der Entscheidung den Einfluß von Takt, Temperament und Erfahrung bei den
betreffenden Beamten niemals ausscheiden können. Daneben müssen Tatfachen borliegen, die objektw geeignet sind, eine derartige Befürchtung zu begründen. Nun werocn diese Tatsachen an verschiedenen Orten und unter verschiedenen Voraussetzungen ganz verschieden zu bewerten fein. ES ist zweifellos richtig, daß an sich die Absicht, eine politische Demonstration au veranstalten nicht allem unb unter allen Umständen geeignet ist, bie Befürck- tung zu begründen, baß eine Gefahr für Die öffentliche Sicherheit vorliegt. ES wird überhaupt in den allerseltensten Fallen der Zweck einer Derartigen Veranstaltung allein entscheidend fein können für die Genehmigung ober Versagung. Der Zweck kann an einem Orte unbedenklich sein, am anderen bedenklich. In Betracht kommen noch die Sage deS Platzes, seine Größe, seine Zuwege, bie Zahl ber Mcnschenmeng", die Gewohnheiten ber Bevölkerung, unb ob nicht die Gefahr vorliege, bah außer ben Dernon- ft raufen nickt noch bebenflic&e Elemente sich ein finden, bie ihrer Disziplin nicht unterstehen. (Zuruf bei ben Soz.: bic Schutzleute! Gelächter.) Nun bat ber preußische Minister des Innern mit vollen. ÖLdit angeorbnet, daß eine allgemeine Vorschrift über bie Voraussetzungen, unter Denen eine solche Ver- fammlunrg genehmigt ober nicht genehmigt werden kann, nicht erlassen werden soll. Die Folge davon ist. daß ein Teil ber Polizeibehörden solche Umzüge zum Zwecke ber Wahlrcchtsbemoii- jiration genehmigt hat unb anbere nicht. Es liegt für mich zurzeit keine Veranlassung vor, gegen biese allgemein Dem Wortlaut unb dem Sinn bes Gesetzes entsprechende Anordnung des preu- ßi schen Ministers irgend welche Schritte zu unternehmen. Wir werden zunächst abwarten müssen, wie dte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gegenüber dem Polizei- Präsidenten ausläuft. Nun handelt e8 sich um die Frage, ob daS Verhalten des Polizeipräsidenten inbegug auf ben WahlrechtS- spaziergang anfechtbar war ober nicht. Ich will mir vor ber Entscheibung bcS Gerichts kein Urteil gestatten. Wenn aber bas Verbot des Polizeipräsidenten zu Recht bestand, so war er berechtigt, Vorsorge zu treffen, baß es nickt umgangen wurde. Er bat ganz korrekt ben Herren, bic bie Erlaubnis nachgesucht hatten, mitgeteilt, baß wenn bicser Spaziergang ben Chara 11 c t eines Auszuges annehmen würbe, er genötigt sein würbe, ihn zu verhindern. Der Gang ber Ereignisse hat dem Polizei Präsidenten Recht gegeben. Es handelte sich ni ch t um einen harmlosen Spaziergang. Ich bin auch am Sonntag im Tiergarten gewesen. (Stürmische Heiterkeit.)
Wenn große Mengen von Menschen in geschlossenen Reihen, unter Führern, auf bestimmte Plätze nach einem einheitlichen Plan dirigiert werden, wenn sie äußerlich durch das Entfalten von roten Fahnen, durch Hochs auf das allgemeine Wahlrecht beinonftriercn, so ist das kein Spazierengehen, keine Freude an dem schönen FrühlingSsormenschein. (Oho-Rufe bei ben Soz.) So ist dos eine öffentliche Veranstaltung, ein öffentlicher Umzug. (Sehr richtigI rechts.') Sie können sich wohl nicht beschweren, wenn von der Polizeibehörde dagegen eingeschritten wird. (Oho-Rufe links.) Nun besteht in Preußen die Anordnung, daß in solchen Fällen die Polizei durch geeignete Maßnahmen darauf hinwirken soll, daß sich derartige Ansammlungen zerstreuen, daß sie von den Verkehrs- Zentren abgehalten und in andere Straßenzuge abgelenkt werden. Das ist eine allgemein« Anordnung, deren Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit niemand bestreiten toirb. Nun hat ber Vorredner behauptet, unb auch in der Presse ist das geschehen, daß bic Sache nicht in zweckmäßiger Weise durchgeführt wurde. Es wurde behauptet, daß einzelne Beamten sich Uebergrifseer- I a u b t haben, daß sie mit ungeeigneten Mitteln bestrebt lvaren, ihre Aufgaben zu erfüllen. Eö wird behauptet, daß Unschuldige, Frauen und Kinder, völlig Unbeteiligte durch daS Eingreifen ber Polizei nicht nur in Schrecken gesetzt, sondern auch an ihrer Gc sundheit geschädigt wurden. Ich bin ganz außer stände, diese Einzelheiten zu prüfen. Die Prüfung und Beurteilung dieser Frage gehört auch nicht zur Zuständigkeit des Reichstages. DaS muß dem preußischen Abgeordnetenhaufe und der preußischen Regierung überlassen werden. Wenn aber tatsächlich unbeteiligte, unschuldige Personen, wenn Frauen unb Kinder, durch bas Eingreifen ber Polizei in bezug auf ihr Leben gefährdet und hinsichtlich ihrer Gesundheit geschädigt sein sollten, so ist bas sicherlich auf das äußerste zu beklagen, nickst bloß im Interesse der betreffenden Opfer, sondern auch im Interesse der Polizeimannschaften (Sehr gut! rechts), die den schwersten Dienst hatten. (Sehr richtig! rechts.) Man kann also wohl verstehen, daß unter dem Eindruck dieser Anstrengungen einmal ihre Nerven versagt haben. (Zustimmung rechts. Zuruf links: Sie hätten zu Hause bleiben sollen!) Darüber haben nicht die Beamten zu befinden, sie haben nur ihre Pflicht zu erfüllen. Daß diese Pflichterfüllung in den letzten Monaten manchmal sehr schwer war, das werden Sie bei objektiver Beurteilung nicht bestreiten können. (Sehr richtig! rechts.) Mer wenn man im Anschluß an diese Vorgänge, von denen ich nicht weiß, ob sie sick so zngctragen haben, wie.sie der Redner nach Pressemeldungen darstellt, sagt, daß für diese Vorgänge verantwortlich wären der leitende Staatsmann und Die Polizei, dann möchte ich doch darauf aufmerksam machen, daß die Verantwortung in erster Linie diejenigen trifft, bie ohne die Genehmigung einen Aufzug zu veranstalten (Sehr wahr! rechts, Gelächter bei den Soz.), ihn veranstaltet haben und dadurch der Polizeibehörde nicht nur die Möglichkeit, sondern in gewissen Grenzen auch die Pflicht gegeben haben, einzuschreiten. (Lebhafter Beifall rechts, Gelächter der Soz.),
Auf Antrag des
Abg. Bebel (Soz.)' erfolgt bie Besprechung der Interpellation.
Abg. Frhr. v. Hertling (Zentr.)t
Ich halte mich streng an die Interpellation. Meine politischen Freude halten daran fest, daß die im § 7 des Vereinsgesetzes vorgesehene Genehmigung zur Veranstaltung von Versammlungen unter freiem Himmel und Auszügen nur dann versagt werden darf, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gegeben ist, nicht □ber schon im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung. Ob die öffentliche Sicherheit gefährdet ist^-cksi^Kn zu Fall zu entscheiden, und wenn die Entscheidung a(x verschiedenen Orten verschieden ausfällt, so kann daraus nicht gefolgert werden, daß die Entscheidung an einem Orte unrichtig gewesen ist. Man wird im allgemeinen auch nicht bestreiten können, daß bei einem Massenaufgebot aus Anlaß einer die Gemüter erregenden politischen Frage — man sprach von 200 000 Menschen — den politisch vielleicht sehr hoch disziplinierten Elementen auch bie in großen etAten zahlreich vorhanbenen bedenklichen Elemente sich leicht anschließen. (Lebhafte Zustimmung rechts, Lärm der Soz. und Zurufe: Damit können Sie jedes Verbot rechtfertigen!) Elemente, die ihrem Mutwillen, ihrem Zerstörungstrieb, vielleicht ihrem verbrecherischen Sinn Rechnung tragen wollen. (Zustimmung rechts unb im Zentr.) Es können auch Gegendemonstrationen Und Gegenrufe erfolgen, unb auf Worte folgen leicht Tätlichkeiten. Das Gesetz schreibt vor, daß gegen die Entscheidung der unteren Be-


