Ausgabe 
1.12.1910 Drittes Blatt
 
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Nr. 282

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Donnerstag, 1. DezemverlSIO

Gießener Anzeiger

Seneral-Anzeiger für Cberhesstn

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mb. Deutscher Reichstag.

00. Sitzung, Mittwoch, den 80. November.

Am Tische des Bundesrats: Dr. Delbrück, Bumm.

Präsident Graf Schwerin eröffnet dre Sitzung um 1 Uhr 20 Minuten.

Auf der Tagesordnung steht zunächst ein mündlicher Bericht rer Kommission für die Geschäftsordnung über ein Schreiben des AmtsanwaltZ beim Kgl. Amtsgericht Füssen (Allgäu), in dem um die Erteilung der Genehmigung zur Strafver­folgung des Abg. Dr. Pachnicke wegen Uebertretung ortspolizeilicher Vorschriften ersucht wird.

Berichterstatter Dr. Junck (nl.)

teilt mit, daß die Uebertretung Dr. Pachnickes darin bestehen solle, daß er seit fünf Jahren unangemeldet in der Gemeinde Fussen wohne und für seine Haushälterin keine Krankenkassenbeiträge befahlt habe. (Große Heiter. Mt.) Die Geschäftsordnungskommission habe sich mit diesen wich. Ligen Fragen gründlich beschäftigt und beantrage, der Hebung des Hauses gemäß, die Genehmigung zu versagen. (Er­neute Heiterkeit.),

Abg. Dove (Vp.):

betritt mit einem Stoß dicker Akten unter stürmischer Heiterkeit die Tribüne: Mit Rücksicht auf die Bedeutsamkeit dieses Falles dürfen wir unseren Beschluß nicht debattelos in die Welt ^ehen lassen. (Heiterkeit.) Das Organ des Reichs, kanzlers tonte sonst darauf Hinweisen, daß es ein Zeichen für die wachsende Verwilderung und 'in Produkt der verhetzenden Tätiakeit sei daß selbst so maßvolle Leute, wie Dr. Pachnicke, mit dem Staatsamvalt in Konflikt geraten (Alls. Heiterkeit.) Es muß daher bte rechtliche Seite dieses Falles gründlich geprüft werden. Unter andauernder Heiterkeit des Hauses schildert der Redner die Einzelheiten des

Falles und weist durch eine umfangreiche juristische Literatur nach, daß in Bayern tatsächlich eine An­meldepflicht besteht, sofern ortspolizeiliche Vorschriften vorhanden sind. Solche Vorschriften bestehen auch in Hopferau, die Straf, rat scheint also in der Tat begangen zu fetn. Wir alle empfin­den das, was Hamlet sagte, als er den PoloniuS durch die Tapete erstach: O schwere Tat! Das hätte uns getroffen, wenn wir daselbst gestanden! (Große Heiterkeit.) Jedenfalls gilt für alle Kollegen jetzt die Lehre, sich in Bauern nicht zuerst danach zu erkundigen, wo daS beste Bier zu haben ist, sondern danach, welche, ortspolizeilichen Vorschriften bestehen. (Heiterkeit.) Wir können allerdings die beruhigende Versicherung mitnehmen, daß wir in einem geordneten Staatswesen leben, daß die Grundlagen von Recht und Gerechtigkeit nicht erschüttert sind. (Heiterkeit.) Wenn bei der Strafprozehreform die Jmmunitätsfrage erörtert wird und der Staatssekretär wieder erklären wird, ! er den Abgeordneten keinen Freibrief geben könne, Verbrechen zu be­geben, wird der Fall Pachnicke eine Rolle spielen, besonders wenn immer behauptet wird, daß überflüssige Sachen nicht vorkommen, und daß man sich auf den Takt und die Geschicklichkeit der Be- Hörden berufen könne. Darum müssen wir dem Bürgermeister dankbar fein, daß er den weltgeschichtlichen Kampf zwischen StaatSautorität und Parlamentarismus um den Fall Pachnicke bereichert hat. (Heiterer Beifall.)

Abg. Dr. Arendt (Rp.):

Der Vorredner hat mit Recht die Sache von der humoristischen Seite aufgefaßt, aber sie hat auch einen ernsten Hintergrund. Wie ist eS möglich, daß der Reichstag gezwungen wird, sich mit einer solchen Angelegenheit zu befassen? Das ist doch ein grober Mißgriff der dabei in Betracht kommenden Persönlichkeit. Ter vor- liegende Fall verdient natürlich keine Verfolgung. ES ist daher angemessen, daß auch von dieser rechten Seite des Hauses be­dauert wird, daß ein Mitglied des Reichstags überhaupt durch eine solche Anzeige belästigt wird. (Beifall.)

Abg. Dr Meyer.Kaufbeuren, (Zentr.)t

Der fragliche Ort liegt in meinem Wahlkreise. (Große Heiterkeit.) Der Amtsanwalt konnte gar nicht anders handeln, sonst hätte er gegen den § 346 deS Reichsbeam tengesetzes verstoßen, der jede unterlassene Verfolgung einer strafbaren Handlung mit einer Strafe bis zu 5 Jahren Zuchthaus bedroht. (Stürmische' Heiterkeit.) Der Abgeordnete Dove hat e§ unternommen, auf den Fall Pachnicke sachlich einzugehen. Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren und eS war bisher in diesem Hause nicht üblich, in ein schwebendes Verfahren einzugreifen. (Große Heiterkeit.)

Das Haus tritt dem Antrag der Kommission bei.

Das Reichsbanknotenschutzgesetz wird in dritter Lesung verab­schiedet.

DaS Kurpfuschergesetz.

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes gegen Mißstände im Heilgewerbe.

Staatssekretär Delbrück:

Die Mißstände, die sich aus der Ausübung der Praxis der ärztlichen, aber doch nicht approbierten Personen ergeben haben, sind dauernd Gegenstand der Aufmerksamkeit der Verbündeten Regierungen gewesen. Die Mißstände sind inzwischen derartig geworden, daß ein Einschreiten im Wege der Gesetzgebung ge­boten ist. Die Krankenbehandlung ist erst seit der Gewerbeord­nung von 1869 ein freies Gewerbe. Bis dahin bestand in allen deutschen Staaten der Grundsatz, daß die Qualifikation nachzu- weisen war, und es hat bei der Beratung der Gewerbeordnung nicht an Stimmen gefehlt, man solle sich hüten, an diesem Zu­stand zu rütteln, der sich im wesentlichen bewährt habe, und einen Zustand einzuführen, weniger aus Rücksicht auf das In- Dresse der beteiligten Personen, als aus einer allgemeinen im wesentlichen wirtschaftlichen Doktrin. Man ist damals über diese Einwände hinweggegangen Heute wird man zweifellos das eine anerkennen, daß die Zahl der nicht approbierten Personen, die den ärztlichen Beruf ausüben, ganz außerordentlich gestiegen ist, und daß vor allem die Zahl derer außerordentlich groß ist, denen jede Qualifikation für einen derartigen Gewerbebetrieb fehlt, und die daS Gewerbe in erster Linie nicht im Interesse und zum Segen ihrer Patienten, sondern um ihres Geldbeutels ausüben.

Dasselbe gilt bezüglich der Heilmittel. Man könnte ja zu- Nächst die Frage stellen: Ist es vielleicht zweckmäßig, zu dem Zu­stand vor 1869 zurückzukehren? Gegen eine radikale Behandlung tn diesem Sinne spricht der Umstand, daß eS mißlich ist, einen Zu- stand, der 40 Jahre bestanden hat, ohne weiteres zu beseitigen, und daß wir einem in weiten Bevölkerungskreisen weit verbreite- ten Drang gegenüberstehen, in Krankheitsfällen

Hilfe bei nicht approbierten Personen

zu suchen. Ta erschien eS zweckmäßiger, die Kranken, behandlung nicht schlechtweg zu untersagen, sondern

das Verbot auf bestimmte Krankheiten zu beschränken, bei denen die Ausübung der Krankenbehandlung durch nicht approbierte Personen zweifellos zu Mißständen geführt hat und auch öffent­liche Interessen zu schädigen geeignet ist. Die verbündeten Re­gierungen schlagen also bor. daS Verbot nur auf einen bestimmten Teil der Krankheiten zu beschränken. ES gehören dahin die in d l e Seuchengesetzgebung fallenden Krankhei- ten und d i e Geschlechtskrankheiten. Im übrigen aber beschränkt sich derEntwurf darauf, Vorsorge zu treffen, daß der Gewerbebetrieb der nicht approbierten Krankenbehandlungen einer Kontrolle unterworfen wird Es ist zu diesem Zweck An­meldung vorgeschrieben, Führung von Büchern und ferner Vorsorge getroffen, daß die Möglichkeit besteht, die Aus­übung des Gewerbebetriebes ungeeigneten Personen zu unter­sagen. Was die Frage der G e h e i m m i t t e l anlangt, so hat Der Entwurf in erster Linie darauf Bedacht genommen, die Aus­wüchse der

öffentlichen Reklame

zu beschranken und gewisse Heilmittel zu untersagen. Das be­schränkt sich nicht allein auf reine Arzneimittel, sondern auch auf Instrumente und Apparate, die zur Linderung oder Heilung von Krankheiten und Gebrechen verwendet werden

Die Untersagung soll indes nur erfolgen können nach einem geordneten Verfahren vor einer aus Richtern, Ver­waltungsbeamten und Sachverständia-m zusammengesetzten, dem Kaiserlichen Gesundheitsamte angegliederten Kommission. Im allgemeinen soll die Untersagung nur unter der Voraussetzung erfolgen dürfen, daß fest steht, daß die Anwendung des Mittels ge- eignet ist, die Gesundheit des Patienten zu schädigen. ES sollen zweckwidrige Apparate dem Publikum nach Möglichkeit fernge» halten werden. Das sind die allgemeinen Grundzüge des Ge- sctzes. Die verbündeten Regierungen glauben, daß die Bestim,- ntungen ausreichen werden, die Auswüchse zu beseitigen, ohne auf der anderen Seite übermäßig in einen Gewerbebetrieb einzu­greifen, gegen den Einwendungen nicht zu erheben sind.

Abg. Dr. Faßbender (Zentr.):

Ein Schuh des ärztlichen Standes tft in der Tat am Platze. Ein gesetzgeberisches Vorgehen ist daher mit Freuden zu begrüßen. Der vorliegende Entwurf findet aber selbst in den Kreisen der Aerzte nicht allseitige, Zustimmung. Er schaltet zwar in vielen Fällen die Kurpfuscher 'ganz aus, aber er schafft die Kategorie der nicht approbierten Aerzte, die den approbierten gleichgesetzt werden. Ausschlaggebend bei der Verabschiedung des Gesetzes darf einzig der Schutz des Publikums sein. Aber dieser Schutz darf nicht so weit gehen, daß er zumal auf einem so schwierigen Gebiet Eingriffe in die persönliche Freiheit vornimmt. Auch die Form, in der diese Eingriffe vorgenommen werden, ist nach unserer Meinung nicht richtig. Wenn man auch voll anerkennt, daß ein größerer Schuh des Publikums nötig ist, dann muß man doch fragen, ob die Vorlage auch dieser Absicht entspricht. Es ist auch zu bebenfei;, daß Laien bedeutende Heilkünstler geworden sind, z. B. Hessi n g. Besondere Kau feien wären für die Irren- pflege nötig. Die Naturheilkunde erzielt doch große Er­folge, weil sie die Tatkraft des Kranken spannt, sie ist Erziehung zur Gesundheit. Die ganze Strömung gegen die Naturbeilkundc geht nur von Aerzten einer gewissen Richtung aus, die selbst gegen geprüfte Aerzte der Naturheilrichtung gehässig auftreten. Zu erwägen ist auch, ob man nicht durch die Bestimmungen über die Heilmittel der deutschen chemischen Industrie einen sehr schweren Schlag versetzen würde. Nötig ist, das auch hierbei das Publikum durch die Geheimhaltungspflicht ebenso geschützt wird wie bei den Aerzten.

Der Redner beantragt Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern.

Agb. Henning (Kons.): begrüßt vor allem die einheitlichen reichsgesetzlichen Maßnahmen gegen die Mißstände und die Beseitigung bet buntscheckigen landespolizeilichen Vorschriften.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (Fortschr. Vp.)':

Dem Grundgedanken des Gesetzes, dem Kampf gegen den Schwindel, stimmen wir durchaus zu. Aber wir verstehen es nicht, daß man uns noch in der letzten Tagung eine Reihe von so strittigen Gesetzesfragen vorlegt. Das kann leicht zu einer legislatorischen Kurpfuscherei führen, die am Volkskörper sich schwer fühlbar machen kann. Das ist ein Ver­stoß gegen die parlamentarische Qekonomie, deDsich der DundeSrat zuschulden kommen läßt. Mißstände leugnet niemand, besonders auf dem Gebiete der Fernbehandlung, der Fruchtabtreibung und Geschlechtskrankheiten. Der ganze Entwurf aber strotzt von einer Ueberschätzung der Zuständigkeit des Bundesrats. Fortwährend schreit man Zeter und Mordio über angebliche Aspirationen auf Ausdehnung der parlamentarischen Rechte. Der Bundesrat aber verlangt eine immer größere Zuständigkeit. Diesem Bestreben des anderen gesetzgebenden Faktors treten wir mit aller Schärfe entgegen. Auch bei dem berüchtigten § 55 des Zuwachssteuer­gesetzes zeigt sich diese Absicht des Bundesrats. Er interpretiert nicht nur selbständig die Reichsverfassung, er maßt sich auch auf administrativem Gebiete Rechte an, die ihm nicht zustehen. Auch in dieser Vorlage werden wir die Befugnisse des Bundesrots stark zusammenstreichen müssen. Erfreulich sind die Maßnahmen gegen das Gesundbeten. Diesen Unfug, der hauptsächlich unter den oberen Zehntausend sich breit macht. Diesem mvstischen Aberglauben muß der Garaus gemacht werden. Aizch die höheren Kreise bedürfen der Aufklärung. Die Bestimmungen über die Suggestion werden den Gerichten unlösbare Ausgaben sein. WaS werden die Theologen sagen, die an die Heilung durch Handauf. legen im Neuen Testament glauben? Erfreulich ist, daß den Dentisten ihr Recht geworden ist. Der § 6 über die Geheim­mittel ist in der vorliegenden Form unannehmbar. Jeder Satz enthält eine gewisse Gefahr, nicht bloß für die chemisch-pharma- zeutische Industrie, sondern auch für die Aerztewelt. Er lehnt sich an BundeSratsverordnungen an, die Monumente bureau- kratischer Willkür sind. Der Schwindel hat trotzdem geblüht. Die dem Gesundheitsamt angegliederte Kommission, die in allen diesen Fragen gutachtend entscheiden soll, ist als chemische Schreckenskammer bekannt. Vorsicht gegenüber dieser JnquisitionSkammerl Berufung an ordentliche Gerichte muß möglich fein.

Die Strafbestimmungen stellen sich als ein codex criminalis specialis draconieus dar. Sie sind eine große Gefahr für d i e Presse, denn nicht nur der Inserent wird $ur Verant- Wartung gezogen, sondern auch der Redakteur. (Hort! Hört!). Es wird sich schließlich jede Zeitung einen Geheimmittelspezialisten anstellen müssen. Wir hoffen, daß der gute Kern der Vorlage herauSgeschält wird Wir sind aber auch weiterhin der Ansicht, daß nicht drakonische Strafverordnungen, sondern, daß die Auf­klärung daS beste Mtttel gegen den Geheimmittelschwindel ist. (Beifall.)

| Ministerialdirektor Dr. von JenequiereS: Ich möchtt ber Annahme widersprechen, als ob es sich hier um einen Ge­setzentwurf zum Schutze der Aerzte handelt. Diese Auffassung ist grundfalsch. Der Stand der Aerzte ist so ehrenwert, daß er vom Regierungstische aus nicht verteidigt äu werden braucht. Wenn er hier angegriffen worden ist, so weroen die Herren aus dem Hause, die Aerzte sind, ihn schon selbst zu verteidigen wissen. Wenn nun die Regierung in letzter Zeit mit einer bestimmten Organisation der Aerzte nicht immer einer Meinung gewesen ist und mit ihr sogar einige Debatten hat führen müssen, sc steht das der besonderen Wertschätzung, die sie diesem Stande auf dem Gebiete des Heilmtttetwesens enlgegenbringt, nicht iw Wege.

Ich betone nochmals, es handelt sich nicht um ein Gesetz zuw Schutze der Aerzte, sondern zum Schutze der Volksgesund­heit. Der Gesetzentwurf richtet sich keineswegs gegen den Stand der Naturheilkunbigen, aber wir mußten selbstverständlich den ganzen Kreis der mchtapprobierten Personen, darunter die Naturheilkundigen und die Dentisten diesen Vor­schriften unterwerfen, weil sie aus dem Rahmen des Gesetzes nicht herauSgelassen werden können. Es ist nicht möglich, den Begriff Kurpfuscher so zu definieren, daß es rechtlich haltbar und für ein Gesetz brauchbar ist. Die Naturheilkundigen und auch die Dentisten sind in keiner Weise gehindert, ihren Beruf wie bisher auSzuüben, soweit nicht öffentliche Interessen ber Ge­sundheitspflege entgegenstehen . Ob das Gesetz Erfolg haben wird, eine schwer zu beantwortende Frage. Die Regierung glaubt an einen Erfolg, nicht daß wir alles erreichen, waS man wünschen sollte, aber daß eine Besserung der Zustände herbeige- führt wird, darauf rechnen wir mit Bestimmtheit, und zwar nach den Erfahrungen auf dem Gebiete des Geheimmittel- wesens. Da haben sich die ^uftänbe doch ganz wesentlich schon gebessert. Gegenüber der Befürchtung, daß infolge zu rigorofet Bestimmungen daS Publikum in dringenden Fällen nicht die nötige Hilfe finden könnte, trifft doch § 11 deS Gesetzes Fürsorge. Wir hoffen, daß die da gegebene Ausnahmebestimmung dem Be­dürfnis entsprechen wird. Sollte das nicht in vollem Umfang bei Fall fein, so wird sich ja m der Kommission darüber reden lassem WaS inbezuH auf die Vorlegung der Bücher verlangt wird, kann jeder anständige Mensch sich gefallen lassen; wir be­dürfen aber der Buchführung und der Vorlage an die zuständigen Behörden, damit der Zweck oeS Gesetzes erreicht wird und damit diejenigen, die wirklich etwas auf dem Kerbholz haben, gefaßt und überführt werden können. Sollte sich ein Arzt erlauben, Abschrif­ten aus den Büchern zu nehmen und zu verbreiten, so könnte da? nur von dieser Stelle aus gebrandmarkt werden. 1 Wir haben die Vorlage sofort gemacht, sobald die Vorarbeite nvollendet waren. Anderenfalls hätte jetzt eine Revision der Geheimmittelliste er­folgen müssen; wir wollten aber der Anregung des Reichstags folgen und die Sache auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Die chemische Industrie wird nicht geschädigt. Summa summa- rum: Ter Entwurf ist nicht getragen von dem Bestreben, einen Stand unseres Erwerbslebens zu bevorzugen und einen anderen zu unterdrücken, sondern er will nur Auswüchse unter­drücken. Wir hoffen, daß trotz der starken Ueberlaftung ber Reichstag die Vorlage noch in dieser Session wird verab­schieden können.

Dbg. Dr. Arning (Natl.)

weist die Angriffe des sozialdemokratischen Redners gegen den Aerztestand zurück. Für Verfehlungen einzelner Personen darf man auch nicht mit gewissen Einschränkungen ganze Stände ver­antwortlich machen. Auch bei den sogenannten Ä e r z t e st r e i k s ist die ärztliche Hilfe nie verweigert worden. Verweigert worden ist sie nur gegen Kassenschein. Wer auf die Menschheit losgelassen wird, muß eine tüchtige wissenschaftliche Vor­bildung haben. Dabei verfügen viele der nichtapprobierten Heil­kundigen nicht einmal über die gewöhnliche Schulbildung. Hier schreibt mir ein Wunderdoktor aus der Nähe von Bebra­er schreibt: Doktor der Schämt e". (Heiterkeit.)

Es muß gesetzlich vorgegangen werden, um diejenigen, d i e nicht alle werden, vor Schädigungen zu schützen. Aber viele Leute meinen, daß so ein bißchen Kurpfuscherei eigentlich ganz schön sei. (Heiterkeit.) Ich glaube, auch manches Mitglied dieses Hauses geniert sich gar nicht, zum Kurpfuscher zu gehen. Natürlich darf die Gewerbefreiheit nicht durchbrochen werden und ein radikales Verbot der Kurpfuscherei ist undurchführbar.. Die Neigung zur Kurpfuscherei besteht nicht nur in den minder­bemittelten Kreisen, sondern auch bei den Gebildeten, die ja sogai teilweise an die Heilung durch das Gebet glauben. Das G e - sundbeten ist finsterster Aberglaube, der sich denken läßt. Wenn man jemand gesundbeten kann, bann muß man ihn doch auch krank beten können. (Gr. Heiterkeit.) Ich richte daher a n d i c wirklich Gebildeten den Appell, mit gutem Beispiel voranzugehen.

Gegenüber dem Abg. Dr. Müller meine ich, daß unsere doch sehr vorsichtigen Richter schwer die Absichtlichkeit toerber feststellen können. Man sollte nicht so leicht bloße Fahrlässigkelt zuerkensten. (Selb(trafen würben viele Kurpfuscher gar nicht treffen. Es muß streng vorgegangen werben. Aufmerksamkeit verdient auch die Behandlung ber italienischen Aerzte in Deutsch­land», die viel milder ist als umgekehrt die der deutschen Aerzte in Italien. Es muß verhindert werden, daß neue Präparate frei verkauft werden, ehe sie erprobt sind und ihre eventuelle Ge­fährlichkeit ermittelt ist, wie es z. B. jahrelang mit dem Verona! war. Das wird auch gar nicht zum Schaden der chemischen Fabriken sein. Der Redner verweist auf die Er­probung desEhrlich «data 606" hin und gibt seiner Freude Ausdruck, daß Prof. Ehrlich mit seiner Erfindung die beut'chc Wissenschaft wieder an die Spitze gestellt hat. (Beifall.) Wtr halten eine Kommission von 21 Mitgliedern für ausreichend. (Beifall.)

Abg. Höffel (Rp.):

1869 sind die Aerzte selbst, allerdings unter falschen Vorau'- setzuugeu für die Kurierfreiheit eingetreten, weil sie dachten, daß sich das Publikum selbst schützen werde. DaS ist aber nicht ein­getroffen.

Abg. Saftmann (Wirtsch. Vg.):

Das Schicksal der Vorlage ist noch ungewiß. Erst die Kom­mission wird die Entscheidung bringen, denn bisher hat pd) keine Parte: festgelegt. Vielleicht wäre eS besser, mehr aufklärend zu wirken als Gesetze zu erlassen, die doch immer nur Stückwerk sind.

DaS Haus vertagt sich.

Donnerstag 1 Uhr Weiterberatung, Interpellationen über die Nebschädlinge.

Schluß 6K Uhr.