Ausgabe 
1.7.1910 Drittes Blatt
 
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Nr. 151

Drittes Blatt

Erscheint täglich mit Ausnahme des SonrrLagS.

S.

Die Einweihung der Kiri

zu Rockenberg (29. August),

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160. Jahrgang

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DieGletzener §amllierrb!A1er" werden dem .Anzeiger" Biennal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. DieLandroirtschaftNchrn Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Gießen, den 30. Juni 1910.

Der Präsident

Großh. Landgerichts der Provinz Oberhesien.

I. V.: Prä tori u8.

Gießener Strafkammer.

)( Gießen> 1. Juli^ Das Urteil über den Einsturz des Neubaues

Freitag l.Juli lSlO

Rotationsdruck und Verlag der Brüh loschen Universitäts - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange. Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag:

Redaktion: 112. Teü-Adr« ÄnzeigerGießen.

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das Weitcrbauen untersagt hatte, er dieses wieder gestattet habe. Es kann ihm auch nicht zum Nachteil angerechnet werden, daß er bei der Niederlegung der Bauleitung der Banvolizei nicht die Gründe der Niederlegung angegeben hat. Die Baupolizei wäre doch in der Lage gewesen?, einzuschreiten. Ferner trifft ihn auch in Bezug auf die schlechte Ausführung des Sockelmauerwerts keine Schuld, da dessen Zustand von außen nicht erkennbar war und er von dessen Aufbau nichts wußte, übrigens die Baupolizei trotz mehrfacher Revision die Arbeiten nicht beanstandet hat. Der Bauherr Sch. bat vielfach Vertrage mit Handwerkern ab­geschlossen; er hat selbst die Lchlosserarbeiten geliefert und hat unter der Behauptung, es brauche dadurch, daß er selbst sehr viel auf den Bau komme, die Bauleitung und Aufsicht nicht so ausgeübt zu werden, wie bei anderen Neubauten, versucht, das Honorar des Bauleiters S., das 1500 Mark betrug, herabzudrücken. Daß S. angenommen hat, er habe nur die Oberleitung, konnte

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhesfen

bei der Veterinärklinik lautete bezüglich des Architekten L.

in Gießen auf Freisprechung. Maurermeister K. St. aus Steinbach wurde wegen Vergehens gegen die Bauordnung im einheitlichen' Zusammentreffen mit fahrlässiger Körperverletzung zu 4 0 0 M k. und Bauunternehmer I. G. Pf. hier zu 3 0 0 M k. Geldstrafe verurteilt. Das Gericht hielt die Behauptung des Bauherrn Sch., er habe den Vorschlag des Angeklagten St., über den gefährdeten Ecken drei eiserne Träger einzuziehen, an S. weitergegeben und ablehnenden Bescheid erhalten zu haben, nicht für erwiesen; ebenfalls galt nicht für erwiesen, daß, nachdem S.

beginnt

Mmtag desi -4. Jtali

die Grundsteinlegung der Kirche zu Frei-Weinheim (12. Sept.) und in Mombach (10. April dieses Jahres), ferner die Erbauung der Pfarrhäuser in Kostheim und Bretzenheim. Für die außer- hessische Diaspora wurden rund 18 000 Mk. aufgewendet. Schul­kinder Hessens aus 37 Gemeinden steuerten zur großenKinder­gabe" 501 Mk.

Als Vertreter des Oberkonsistoriums begrüßte Prälat D. Dr. Flöring die Festversammlung. Angesichts der immer größer werdenden ev. Diaspora, der Gefahr, daß Tausende ohne den Rückhalt ev. Gemeinschaftslebens der Kirche verloren gehen, wüchsen auch die Aufgaben des G.-A.-V., müsse auch die Liebe wachsen, die im freudigen Bewußtsein deS uns anvertrauten kost­baren Pfundes und der jedem Evangelischen damit auferlegten Mitverantwortlichkeit für die Sackx des Evangeliums bereit ist, Opfer zu bringen für die Glaubensgenossen in der Zerstreuung. Solche Geftnnung möge in der ev. Kirche immer mehr Früchte zeitigen. Dekan Knodt überreichte daraus zwei große Altar- kandelaber aus Mesftngbronze als Geschenk für die Diaspora­gemeinde Ober-Roden. Tie Frauen des Dekanats Groß-Umstadt ließen durch die gleiche Hand eine Festspende von 525 Mk. als

Bekanntmachung.

Dem Großh. Notar Rämheld in Gießen ifc Urlaub bis 15. Juli 1911 erteilt. Sein Vertreter ist Rechtsanwalt Dr. Spohr in Gießen.

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Beitrag zum Kapellenbau in Ober-Roden, ferner Gemeinde­glieder von Schafheim 20 Mk. für die ausländische Diaspora dem Hauptvereinsvorsitzenden übermitteln. Die Opferbecken füllten sich mit 150 Mk., die den Diasporagemeinden Affolter­bach und Frei-Weinheim zufloss-en.

Das Festmahl im Löwen vereinigte mehr als 100 Teil­nehmer.

Die Schlußversammlung mußte wegen der ungünstigen Witterung wieder im Saale stattfinden. Ein Telegramm des Großherzogs:Innigen Dank für tteues Gedenken" weckte freu­digen Beifall. Sodann ergriff der 1. Vorsitzende des hessischen Hauptvereins vom Evang. Bund, Pfarrer D. Waitz, Darm­stadt, das Wort, um dem allenthalben lodernden Zorn des deutsch- evangel. Volkes über die Schmähungen seiner teuersten Männer Ausdruck zu geben. .Seine Ansprache entfesselte den stürmischen Beifall der Versammlung. Einen katholischen Mitarbeiter der G.-A.-Arbeit schilderte Pfarrverwalter Widmann-Bingen in der Gestalt Peter Roseggers, der sein warmes Interesse an der ev. BÄvegung in Oesterreich dadurch bekundete, daß er den Evangelischen des Mürztals in der Steiermark durch einen begeisterten Ausrufan unsere Freunde im Reich" zu der lang ersehnten Kirche verhalf. Eine Tellersammlung ergab für die drei Diaspora gemeinden Mühlheim, Groß-Steiicheim und Gau- Algesheim einen ansehnlichen Bettag. Gesang- und Musik­vorträge hatten die Feier verschönern helfen. Nach einem kurzen Schlußwort vereinigte sich die Festversammlung in einem ein- helligen:Deutschland, Deutschland über alles."

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bb.Iahresversammlung der Hess. Guftav-Adolf-Stiftung

Groß-Zimmern, 29. Juni.

Festgeläute und Posannenschall kündigten den Anbruch des 2. Festtages. Die Kirche war geschmückt durch eine festlich ge­stimmte Gemeinde. Dekan O r t h - Nieder-Wöllstadt sprach von .dem Zusammenhang vom Liebeswerk des G.-A.-V. und der Le­benskraft der evangelischen Kirche. Ausgehend von der bereü> tigten Entrüstung, die z. Zt. wegen der Borromäusenzy- klika durch unser ganzes deutsch-evang. Volk läuft, wies der Vorsitzende des Hauptvereins, Pros. Trümpert, darauf hin, daß gerade der G.-A.-V. die Evangelischen zuerst zu brüderlichem Zufammenstehen in allen Nöten und Gefahren erzogen habe. Seine Hilfe habe schon viele Mißstände beseittgt, sei aber auch heute noch unentbehrlich. Der hessische Hauptverein nehme keine Ge­meinde als Pflegling auf, die nicht bereits eifrig für ihre Zwecke im Kreise ihrer Glieder gesammelt habe und unterstütze keine weiterhin, die ihre eigene Kraft, auch ihre Steuerkraft, nicht stark genug anspanne. Seine immer rveiter wachsenden Auf­gaben könne der G.-A.-V. dann nur erfüllen, wenn alle Evan­gelischen Hessens tteu zu ihm ständen. Aus dem jetzt erstatteten Jahresbericht des Schriftführers, Dekan Bayer-Groß- Gerau, verdient besonders hervorgehoben zu werden: Der Ge­samtverein brachte in 1908/09 2 031258 Mk. aus und foraite damit 36 Kirckjen und Kapellen fertig stellen, 16 Grundstein­legungen von Gotteshäusern ermöglichen, 16 Schulen, Pfarr- und Gemeindehäuser vollenden und insgesamt 2300 Gemeinden und Anstalten mit Unterstützungen bedenken. Der hessische Haupt- verein hatte in 1909 eine Gesamteinnahme aus Hessen von 70 699 Mk., darunter 4936 Mk. Reformationskollekte und 8965 Mark Beitrage der Frauenvereine. Infolge von drei größeren Schenkungen fomtte er 16 201 Mk. mehr als in 1908 verteilen. Aus der Pflege beS Vereins schieden Bodenheim und Dieburg, dafür aber wurden Dietesheim, Heidesheim, Gustavsburg und Mombach als Pfleglinge neu aufgenommen, so daß sich ihre Zahl auf 33 erhöhte. Sichtbare Zeichen der letzten Jahresarbeit sind:

chi^ nicht verargt werden, wenn dieses rechtlich auch gleichgültig' bleibt. Er hat durch seinen Techniker Anordnungen treffen lassen, dieser hat besonders wegen der übermäßigen "Verwendung von Steinbrocken und wegen des schlechten Verbandes Rügen erteilt, allerdings hat er nicht den nötigen Eindruck gemacht, daß seinen Anordnungen in allen Stücken Folge geleistet worden ist. Es kann dem S. auch kein Strick daraus gedreht werden, daßj er bei dem Wiederaufbau auf 500 Mark Honorar für die Bauleitung verzichtet hat. Der Bauherr Sch. hat in ein ent au S. gerichteten Brief den Schaden mit 9000 Mark angegeben. Der Angeklagte Pf. hat für das zerbrochene Rüstzeug keinen Ersatz verlangt, eben­sowenig für den gelieferten Kalk und Sand; er will vielmehr das neue Material kostenlos liefern, während Sch. auf Mietentschädigung verzichtet, von der gerichtlichen Verfolgung Abstand nehmen u. die Entschädigung für die Verletzte in Güte u. billiger Weise zur Erledig­ung bringen wollte, worüber sich später noch geeinigt werden soll. Die Verletzte hatte sich zwar als Nebenllägerin angeschlossen, doch hat sie weder Antrag auf Bestrafung der Angeklagten ge­stellt, noch im Termin eine Buße beansprucht.

Den Angeklagten St., als Aussührenden des Banes, trifft die unmittelbare Verantwortung für die Ausführung und Sta­bilität des Mauerwerks, wenn er auch nicht immer Mr Stelle war, um die Maurer zu beaufsichtigen. Er hat die schlechten Sockel- mauern entstehen Men, hat gesehen, wie sich Risse zeigten und vergrößerten; er hat sich in die Bauleitung gemischt, indem er den überflüssigen, gefahrbringenden Träger einziehen ließ. Statt den Mängeln nachzugehen, hat er die Risse zugeschmiert, damit sie von außen nicht sichtbar waren und die Gefahr für andere nicht so, augenfällig wurde. Im Bewußtsein der Gefahr hat er den Befehl zum Weiterarbeiten an die Maurer ergehen! lassen und zwar nur wenige Minuten vor dem Einsturz. Daß er die Gefahr erkannt hat, gef)t. aus seinen Worten, nach welchen er am 24. Dezember bezweifelt hat, daß der Bau über die Feier­tage halten werde, hervor. Trotz dieser Erkenntnis und der Warnung durch die Maurer hat er letzteren noch wenige Wrgen- blicke vor der Katastrophe zugemntet, in den vierten Stock zu gehen und weiter zu arbeiten. Dieses letzte Verhalten wird im Urteil alsfrivol" bezeichnet. Ein schwerer Verstoß wurde in dem mangelhaften Absprießen beim Einziehen des Trägers über der Waschküche erblickt. Dieses war die Hauptursachc des Einsturzes. Nur allein seine mangelhafte Befähigung konnte strafmildernd berücksichtigt werden. Pf. hat in erster Linie die Katastrophe verschuldet. Er wäre in der Lage gewesen, jederzeit einzuschreiten, ober er hat es an'der nötigen Kontrolle fehlen, lassen. Ferner hat er sich unbefugt in die Bauleitung gemischt, indem er das Weiterbauen auf sein Risiko angeord­net und den Befehl zur Einziehung des unzureichenden Trägers gegeben hat. Auch er hat die mangelyasten Sockelmauern erdt* stehen sehen, doch ist ihm das Bewußtsern des Vorliegens der Gefahr nicht nachzuweisen. Er ist erfahrener und gewandter als St., er war aber nicht in der Lage, die Ausführung des Baues, so wie es erforderlich gewesen wäre, zu kontrollieren. Das Gericht erkannte an, daß durch das gegenseitige Zuschieben der Verant-> Wortung der Einzelne im Bewußtsein seiner eigenen Verant­wortung geschwächt worden ist. Nock) ihrer Befähigung waren aber die beiden Verurteilten in der Lage, die Gefahr zu erfennei^ Im Uneinoringlichkeitsfalle ist die Geldstrafe des St. mit 40 und die des Pf. mit 30 Tagen Gefängnis zu büßen.

^MTMW