Ausgabe 
13.4.1910 Drittes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 85

Drittes Blatt

160. Jahrgang

Mittwoch 13. April 1910

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieGießener ZamttienblStter" werden dem Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das Krtisblott für -en Kreis Sießen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen nronatlich zweimal.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

Rotationsdruck und Verlag der Brühlsschen Unwersiläts - Buch- und Stemdruckerci.

R. Lange. Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e^5L Redaktion: 112. Tel.-2ldr^AnzeigerEießen.

Die Annahme der preußischen wahlrechtrvoriage.

16. SitzungdespreußischenAbgeorduetenhanses am Dienstag, 12. April.

Das Haus ist sehr stark besetzt, die Tribünen sind überfüllt. Am Ministertisch: v. Moltke, v. Falkenhain.

Präsident v. Kroch er eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 15 Ndinuten.

Abg. Dr. v. Heydebrand (Kons.): Namens meiner poli­tischen Freunde habe ich die kurze Erklärung abzugeben, daß lmr heute die Abstimmung so vollziehen werden wie am 16. März.

Abg. Dr. Friedberg (Natl.): Meine politischen Freunde werden dieselbe Stellung gegenüber den Kommissionsbeschlüssen her zweiten Lesung einnchmen, wie am 16. März. Meine poli­tischen Freunde sind der Meinung, daß die indirekte und geheime Äahl nicht dazu führt, eine wirklich unabhängige Wahl herbei- -uführen. Unsere Vorschläge zur Abschwächung der nachteiligen Wirkungen der Beschlüsse sütd vom Hause abgelehnl worden. Durch däe Beibehaltung der Drittelung in den Urwahlbezirken und durch die Maximierung wird unsere Industrie entrechtet. Meine poli- ir.schen Freunde werden darum gegen die Vorlage stimmen. L'ebh. Beifall links.)

Abg. Cassel (Vp.): Auf eine so ganz kurze Erklärung iD*te die VorrÄmcr kann ich mich nicht beschränken. Wir haben untere Stellung eingehend begründet und brauchen die Gründe wicht zu wiederholen. Wir fordern die Einführung des Reichs- LgswahlrMZ auch für Preußen unb sind überzeugt, daß cs aus

die Tauer nicht versagt werden kann; in Preußen sind dieselben Grundlagen für das Wahlrecht vorhanden wie im Reich. Wir hallen es um so notwendiger, als eine starke Gegnerschaft im Reich gegen das Reichstagswahlrecht vorhanden ist und wir über­zeugt sind, daß diese sich bemühen wird, daS Reichstagswahlrecht unb damit die Grundlage der Verfass: -q des Deutschen Reiches zu durchbrechen. Deshalb ist es erforderlich, um das Rcichs- tagswahlrecht dem Reiche zu erhalten, auch in Preußen dieses Wahlrecht einzuführen, das allein den Anforderungen der Ge­rechtigkeit genügen kann. Wir würden, da wir nach den parla- mentarischen Verhältnissen nicht annehmen konnten, daß unser Ziel mit einem Schlage zu erreichen sei, uns zunächst damit begnügt haben, wenn durch die Einführung der geheimen und direkten Wahl der Beseitigung dieser Klasseneinteilung und durch eine gerechte Wahlkreiseintcilung für die Zukunst die schreiende Ungerechtigkeit beseitigt würde, daß die eine Hälfte des Landes 303, die andere aber nur 140 Abgeordnete wählt. Das indirekte geheime Wahlrecht ist überhaupt kein geheimes Wahlrecht. (Sehr richtig!) Und wir müssen es bedauern, daß die Regierung das einzige, was in Wahrheit eine Verbesserung des Wahlrechts nach der Regierungsvorlage gewesen wäre, die direkte Wahi, hat fallen lassen, indem sie durch den Ministerpräsidenten in brit.cr Lesung hat erklären lassen, daß sie sich auf den Boden der Kor. ..üssions- beschlüsse stellen würde, ivenn eine erhebliche Mehr t dafür vorhanden sei. Wir müssen das Gesetz ablchnen, i wir in keiner Weise zugeben können, daß es irgendwie ei Verbesse­rung des Wahlrechts darstellt. Die Mehrheitspartci^ aben es

Deutscher Reichstag.

61. Sitzung, Dienstag, den 12. April.

Am Tische bcS Bundesrats: Dr. Lisco.

DaS HauS ist mäßig beseht, die Tribünen find fast leer.

Präfident Gras Schwerin-Löwitz eröffnet die Sihung um 2 Uhr 15 M.n. Bevor wir in die Verhandlungen eintreten, habe ich zweier sehr schmerzlicher Verluste zu gedenken, die der Reichstag während seiner Osterferien erlitten hat. Wenige Tage nach unserer letzten Sihung ist Herr Abg. Dr. Hermes von einem Herzschlag betroffen worden, in dem Augenblick, wo er mit seiner Familie eine Erholungsreise nach dem Süden an- treten wollte. Herr Dr. Hermes ist eines unserer ältesten Mit- glieder. Er hat 25 Jahre lang fast ununterbrochen dem Vor- stände des Reichstages als Schriftführer angehört. Er war, nachdem er auch in der letzten Sihung bis zum letzten Augenblick zu meiner Seite seines Amtes als Schriftführer gewaltet hat, der letzte, dem ich hier im Saale mit dem Wunsche auf Er­holung und gutes Wiedersehen die Hand reichen durfte. Es sollte leider anders kommen. Noch schmerzlicher und erschütternd wird Sie alle aber die Nachricht getroffen haben von dem ver­hängnisvollen Geschick, daS eines unserer längsten Mitglieder, Herrn Dr. Delbrück, betroffen hat. Herr Dr. Delbrück ge­hörte dem Reichstage erst kurze Zeit cm, und er war bis dahin noch wenig hervorgetreten, er war aber mit hohen Gaben und reichen Kenntnissen au-'aestattet und von einem hoben Streben erfüllt. Herr Dr. Dewrück hatte den schönen vaterländischen Ehrgeiz, unserem deutschen Vaterland in der Eroberung der Lüite, im Wettkampf der Völker in der Luftschiffahrt den ersten Platz zu behaupten. Diesem seinem Streben har seine in einer der letzten Sitzungen hier gehaltene Rede gegolten. Diesem Stre­ben hat sein wagemutigerAufstieg mit dem Ballon .Pommern" gegolten, dem er und zwei seiner mutigen Bc- gleiter zum Opfer gefallen sind. Wir alle werden den beiden Heimgegangenen ein treues, ehrenvolles Gedächtnis bewahren. Ich habe den Angehörigen der beiden Heimgegangenen sofort telegra­phisch die herzlichste Anteilnahme des Reichstages ausgesprochen, und Sie haben mir, indem Sie sich von Ihren Sitzen erhoben haben, jetzt die Zustimmung dazu erteilt.

Der literarische und künstlerische Urheberschutz.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des Gesetzentwurfes zur Ausführung der revidierten Berner Uebereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom 13. November 1908. Die Berner Ueber­einkunft selbst ist bereits im voreigcn Jahre vom Reichstage geneh­migt worden. Jetzt handelt es sich darum, durch ein A u 8 f ü h - rungsaesetz einzelne Bestimmungen der inneren deut­schen Gesetzgebung, die mit der Berner Uebereinkunft nicht im Einklang stehen, entsprechend abzuändern.

Staatssekretär des Reichsjustijamts Dr. LiScvr leitet die Beratung mit einer Erläuterung der Vorlage ein. Die choreographischen und pantomimischen Werke sollen auch geschützt werden, soweit der Bühnenvorgang nicht schriftlich festgelegt ist, mit Rücksicht auf die Fortschritte der modernen Reproduktionstechnik, insbesondere der Kinemato­graphie. Von großer Bedeutung ist ferner der Schuh gegen mechanische Wiedergabe für das Gehör; es ist versucht, die Inter­essen., der Komponisten und Musikverlegcr sowie der Fabrikanten mechanischer Musikinstrumente nach Möglichkeit auszugleichen. Auf dem Gebiete der grammophonischen Wieder­gabe von Werken besteht bisher kein Mittel gegen unlauteren Wettbewerb. Durch den vorliegenden Entwurf soll dies ebenfalls geändert werden. Endlich bringt die revidierte Uebereinkunft eine Aenderung der internationalen Rechtslage insofern, als sie die Dauer deS Schutzes nach dem Tode des Urhebers grund­sätzlich auf 50 Jahre festsetzt. Ten einzelnen Verbands- ländern ist c5 überlasten, auch eine kürzere Schutzfrist nach ihrem Belieben aufrecht bestehen zu lassen. Für Deutschland bleibt es bei der dreißigjährigen S ch u h f r i st bestehen.

Abg. Dr. Pfeiffer (Zentr.):

In der Frage der Schutzfrist ist besonders in Bayern von den Kreisen, die an ihrer Verlängerung in erster Linie interestiert sind, eine lebhafte Agitation in Szene gesetzt worden. Man bat uns vorgercchnet, wie sehr die nationale Wohlfahrt beeinträchtigt werden hriirbe, wenn die Werke Richard Wagners schon nach dreißig Jahren freigegeben würden! Ich will nicht auf die Gründe eingehen, die Bier bei früheren Verhandlungen, ins­besondere von Eugen Richter, dagegen angeführt sind; nur ein Motiv: Man stelle sich vor, welche Folgen es für das deutsche Kul­turleben gehabt hätte, wenn die Werte Goethe? erst 1883 frei geworden wären! Der Ausgleich der Interessen der musika­lischen Autoren und Verleger und der Jnstrumentenfabrikanten kann nur durch Prüfung in der Kommission erfolgen. Ich bean­trage eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (Dp.) k

Auch die Beratung dieses ungemein wichtigen Gesetzes muß in Bausch und Bogen erfolgen, weil die Regierung es erst kurz vor Toresschluß eingebracht hat; diese Gepflogenheit sollte ge­ändert werden. Man sollte an ziemlich neuen Reichsgesehen so wenig wie möglich ändern; schon in dieser Novelle geschieht wohl etwas zu viel. Die Spuren der Gewerbeordnung und der Zivil- prozeßordnimg sollten schrecken. _Sie Verquickung von rechtlichen und volkswirtschaftlichen Interessen ergibt sehr große Schwicrig- keiten. Tie Zwangslizenz mag unter Umständen für daS gewerbliche Urheberrecht Passen, aber hier würde sie zu einer Un­summe höchst unerquicklicher Prozesse führen. In den weitesten

J?er .künstlerischen und literarischen Autoren

besteht die größte Unzufriedenheit mit der Sachverständigenkam­mer, und hier wird sie vollständig souverän gemacht! Tie armen Komponisten würde man alle irrsinnig machen, wenn man sie

zwingt, auch noch die Reproduktion ihrer eigenen Werke auf diesen mechanischen Vorrichtungen anhören zu müssen. Diese Bestim­mung ist geradezu ein legislativer Antrieb zum Selbstmord. (Heiterkeit.) Was die fünfzigjährige Schutzfrist anlangt, so ge- tehe ich zu, meine frühere Anschauung etwas modifiziert zu haben. Ich bin nicht böse darüber, daß die Erweiterung der Schutzfrist unterbleibt. Die Sache hat ihre zwei Seiten, eine internationale und eine nationale, aber das nationale Be­denken nmß den Ausschlag geben. Die Erben Richard Wagners stehen selbst auf dem Standpunkt, daß die unsterblichen Werke des Meisters beim deutschen Volk möglichst bald populär würden. Der Ausweg wäre tatsächlich gut: Die Verleger müßten sich verpflichten, die Honorare um 66% Proz. zu erhöhen: denn die Verleger haben den Vorteil von der Ver- ängerung der Schutzfrist, nicht die Autoren. Unsere Dramatiker I oben viel mehr Schuh für die Gegenwart nötig als für die Zu- ünft. Das unsinnige Zensurverbot von Maeter­lincksMaria Magdalena" macht viel notwendiger einen öffentlich rechtlichen Schuh gegen eine Unterdrückung, die Hand in Hand mit dem preußischen Oberverwaltungsgericht geradezu darauf ausgeht, Deutschland und Preußen in der ganzen gebilde­ten Welt bloß zu stellen. Herr v. Jagow sollte, nachdem er auf einem andern Gebiete seinen Rückzug angetreten hat, auch hier einmal nach dem Rechten sehen. Die neue Bestimmung, wonach Zeitungsartikel in jedem Falle gegen Wiedergabe in Zeitschriften gesichert werden, wird in der zweiten Lesung zu einer autentischen Interpretation des § 18 des Urheberrechts Anlaß geben. Nur noch Holland und Nordamerika haben sich von allen Kulturstaaten von der Urheberkonvention ausgeschlossen. Mehr als alle Friedens- reden und Friedenskongresse wirkt ein Zusammenschluß auf diesem Gebiete für die friedliche Entwicklung der Völker. .(Beifall.),

Abg. Dr. Wagner (Kons.):

Parteipolitik spielt bei diesem Gesetz keine Rolle. Leider kann Dr. Muller-Meiningen keine Rede halten, ohne an den preußischen Z u st ä n d e n eine abfällige Kritik zu üben. (Dr. Müller: DaS ist mein gutes Recht!) Gewiß, dann sollten Sie aber nicht so empfindlich sein, wenn ein­mal über Süddeutschland gesprochen wird. Hier, wo alle deutschen Stämme vertreten sind, sollte man nicht fortwährend an den Zuständen eines Staates mäkeln. In der Frage der Schutz­rist sind meine Freunde geteilter Ansicht. Ich würde empfehlen, daß der Schutz endet, wenn 30 Jahre nach d-rn Tode des Urhebers und 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung eines Werkes verflossen sind. Mit dem Grundgedanken des Schutzes von Werken der Tonkunst sind wir einverstanden. Die Frage des Urheberrechts an den Walzen bedarf aber noch der Klärung, sonst bleiben alle Rechte auf Seiten des Sängers. Auch ich fürchte, daß die Zwangsliz-nz zu vielen Prozessen führen wird. (Beifall.)

Abg. Dr. Junck (Natl.):

Dttt der Tendenz des Gesetzes sind wir einverstanden. Es wird damit versucht, Autoren und Musikverleger nach Möglich­keit unter einen Hut zu bringen. Die Würfel sind gefallen. Nun gilt es, etwaige Schäden der Konvention möglichst abzu­schwächen. Wir dürfen nicht so vornehm sein und von einer Grammophonwirtschaft und einer modernen schreck­haften Kulturseuche zu sprechen wie früher einmal Dr. Pfeiffer. Bedenken Sie doch, wieviel Arbeiter in den Musikinftrnmenten- Betrieben ihr Brot finden. Wir treten auf den Boden der Zwangslizenz, wie England und Nordamerika. Denn eine Monopolpolitik kann nur schädlich sein. In der Praxis wirdS reilich manche Schwierigkeiten geben. Die Interessentenkreise werden sich zusammenschließen. Das kann aber nichts schaden. Einer bestimmten Künftlerfamilio soll keine be­sondere Schutzfrist gewährt werden. Auch eine Differenzierung zwischen Schriftwerken und musikalischen Werken ist nicht zu empfehlen. Internationale Rücksichten sprechen für eine Verlän- gerung der Schutzfrist, nationale aber für eine Verkürzung. Der Bundesrat hält an ben 30 Jahren fest. A ich wir wollen nichts daran ändern Vor allem aber muß die Schutzfristbestimmung einfach und klar fein. Dem Vorschläge des Dr. Wagner stimmen wir daher nicht zu. Hoffentlich w'rd daS Gesetz recht bald er­ledigt, damit die Konvention ratifiziert werden kann. (Beifall.)

Abg. Dietz (Soz.):

Es ist erfreulich, daß die Reichsreglerung sich von selbst­süchtigen Interessenten nicht hat beeinflussen lassen. Unser Urheberrecht ist durchaus brauchbar. Die wunderbare Ausgestal­tung der Kinematographie erfordert eine weitere Ausdehnung des Urheberschutzes. Die Regierung sollte bestrebt sein, die Ko­pierung von Gravüren in Amerika hintanzuhalten. Sehr not­wendig wäre es, mit Rußland einen Staatsvertrag über das Ur­heberrecht abzuschließen der zwar in Aussicht gestellt war, von dem aber nichts mehr verlautet. Die deutschen Verleger fühlen sich dadurch sehr beeinträchtigt.

Abg. Liebermann v. Sonnenberg (Wirtsch. Vgg.) r, Die Ausführungen des Staatssekretärs über die Nichtver­längerung der 30jährigen Schutzfrist auf 50 Jahre haben uns nicht genügt. Es besteht die Gefahr, daß die Musikverleger sich organisieren und die ernsten Musikwerke im Auslande verlegen. Mit den übrigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs kann man sich eher abfinden. In einzelnen Punkten ist eine Abänderung aber notwendig, besonders hinsichtlich der Zwangslizenz.

Abg. Duffner (Zentr.):

Die Fabrikanten sind durch den Entwurf nicht be. friedigt. Sie verlangen eine prozentual festgelegte Lizenz von dem Nutzen, den sie haben, und Gewährung der Exportfreiheit.

Die Vorlage geht an eine Kommission von 14 Mit­gliedern.

Die Entlastung dcS Reichsgerichts.

Es folgt die e r st e Lesung des Gesetzentwurfes betr. die Zuständigleit des Reichsgerichts und der damit in Zusammenhang stehenden Novelle betr. die Rechtsanwaltsordmmg. Es handelt

sich in der Hauptsache um die Einführung deS sogenannten Disfor- mitälsprinzips, d. h. daß nur solche Sachen revisionsberechtigt sind, bei denen Landgericht und OberlandeSgericht nicht zu gleichen Entscheidungen gekommen sind.

Staatssekretär des ReichSjuftizamtS Dr. LiSco:

Die häufige Wiederkehr derartiger Vorlagen müssen zu einer Beunruhigung des Publikums, der Anwaltschaft und der Behörden fuhren. Deshalb wäre eS den verbündeten Regierungen lieb gc- wesen, ivenn sie diese Vorlage nicht hätten ein bringen brauchen. Allein die Ueberbürdung deS Reichsgerichts ist eine derartige, daß Abhilfe dringend not tut. Schon 1904 hat sich eine Entlastung deS Reichsgerichts als notwendig erwiesen, die damals auch durch eine Vorlage herbeigeführt wurde. Das Gesetz hat gut gewirkt, aber die Wirkung war nicht nachhaltig. Und heute sind bereits wieder n... haltbare Zustände eingetreten. Bei einem Zivilsenat der Reichs­gerichts stehen die Termine schon bis Ende Alai 1911 a-. (Hört! hört!) Wir nnissen also auf Abhilfe sinnen. Ein Fehlschlag war die Novelle von 1905 nicht. Die Zahl der Revisionen ist durch sie erheblich vermindert worden.'ccn wir sie nicht gehabt, so würden wir jetzt 7000 Reste beim Reichs­gericht haben, jetzt find es 50 Proz. weniger. Diese Geschäfts« überbürdung ist eine ernste Gefahr für die Rechtspflege geworden. So konnte es nicht weiter gehen. ES handelt sich hier nicht um daS Interesse der einzelnen Partei, nicht um die Entlastung einzelner Richter, sondern um die Autorität unseres höchsten Gerichtshofes, die auf dem Spiele steht. Durch die neue Rechtsanwaltsgebührenordnung soll auch eine Entlastung des Ehrengerichtshofs der Anwälte herbeigeführt werden.

Abg. Dr. Bitter (Zentr.):

Das Reichsgericht wird nur wirklich entlastet werden, wenn man an eine organische Reform der Zivilprozeßordnung heran­geht. Anscheinend denkt die Regierung aber nicht barem,, in ab­sehbarer Zeit eine solche Vorlage zu bringen. Arn nächsten lag Wohl der Gedanke, die Zahl der Senate zu erhöhen. Wir werden in der Kommission prüfen, ob man nicht auf diese Weise Abhilfe schaffen kann. Gewisse Materien könnte man vom Reichs­gericht abtrennen, z. B. die Patentsachen, und emderen Behörden irberwcisen. Gegen eine Einschränkung der münd­lichen Verhandlung haben wir Bedenken. Gerade auf der mündlichen Verhandlung beruht das Vertrauen des Volkes zu den Gerichten. Schafft man sie ab, dann wird die Volkstümlich­keit der Rechtsprechung bald schwinden. Recht radikal wird man mit dem Difformitätsprinzip wirken, mit dem Ausschluß der Revisionen, bei dem Vorliegen konformer Entscheidungen.

Gewiß, man würde damit das Reichsgericht um die Hälfte entlasten, aber nicht zum Vorteil der Rechtspflege. Dieses Prin­zip ist innerlich nicht berechtigt, denn es tonnen zwei gleiche Urteile vorliegen, ohne daß sie eine innere Uebereinstimmung haben. Das Ansehen des Reichsgerichts würde dadurch schwer geschädigt werden. In Oesterreich und Baden hat man mit dem Drfsormitatsprinzip nur schlechte Erfahrungen gemacht. Wir haben sehr schwere Bedenken dagegen. Die Rechtsanwaltsord­nung billigen wir.

Abg. Dr. Wagner (Kons.):

Wir erkennen die Tätigkeit des Reichsgerichts durchaus tot. Ohne künstliche Gleichmacherei verkörpert eS lebendig die Un* trennbarkeit der Nation. Dieses vornehmste Gericht steht nun vor einem Geschäftsbankrott. Die Zahl der Senate körmen wir nicht rneyr erhöhen. Ein Gerichtshof mit hundert und mehr Richtern ist keine Institution mehr, die eine ein­heitliche Rechtsprechung verbürgt. Das ist eine Herde von Richtern, wo nur Könige von Richtern Recht sprechen sollten. Welche Gebiete wollen Sie denn dem Reichsgericht nehmen? DaS sind doch alles nur Bagatellen, die eine wirksame Abhilfe nicht bringen. Wir behalten uns unsere Stellungnahme in der Kommission vor. Jedenfalls ist der jetzige Zustand bei­nahe eine Rechtsverweigerung. Gegen die Rechts­anwaltsordnung haben wir keine Bedenken. .(SJcifatt.),

Abg. Dr. Wlaß (Vp.) -

Wir verlangen möglichst Einheitlichkeit in der Rechtsprechung. Manche Rechtssprüche des Reichsgerichts haben unsere Kritik her­ausgefordert. Im allgemeinen aber steht das Volk dem Reichs­gericht mit einem Gefühl der Befriedigung gegenüber. Darum be­dauern wir die Verminderung des Einflusses des Reichsgerichts, die geradezu einer Zerstörung gleichkommt. Mißstände liegen zweifellos vor. Einzelnen Mitteln zur Abhilfe stimmen wir auch zu, andere sind aber so verfehlt, daß, eine Ver­ständigung schwer möglich sein wird. Gegen das Difformitäts­prinzip haben wir ganz erhebliche Bedenken. Es führt zur Schablone und ist jedenfalls nicht der Ausfluß gesetz­geberischer Weisheit. Es wird schließlich zur Ver­minderung der Senate führen, auf Kosten der Güte der Rechtsprechung. In allen Fällen, wo wir aus dec Rechtsunsicherheit oeraus zu neuem Recht kommen wollen, will man mit einem Federstrich die Tätigkeit des Reichsgerichts lahm legen. Das war gerade die Stärke des Reichsgerichts, daß cs eine Endentscheidung fällte. Die Bureaukratenwirischaft bei den Oberlandesgerichtcn würde dadurch nur gefördert werden. Wenn die Richter wissen, daß sie nur einem bestimmten Stand­punkt zuzustimmen brauchen, und daß dann das Reichsgericht nichts tun kann, so werden sie nach einem anderen Urteil nicht suchen. Die Folge ist eine Verschlechterung der Rechtsprechung der Oberlandesgerichtc. Schon die Beschränkung der Würdigung des Tatbestandes durch das Reichsgericht macht die Vorlage für uns unannehmbar. Wir werden versuchen, das Brauchbare aus dem Gesetz herauszuschälen.

Ein Vertagungsantrag wird angenommen.

Mittwoch 1 llbr: Wahl eines Schriftführers, Petitionen, Re­solution A b l über Eosingerste, Antrag Graf K a n i tz wegen Trennung von Fabrik und Handwerk.

Schluß 6% Ubr-

beschlossen, nicht um eine, wirkliche Reform herbeizuführen, sondern um ihre politische Herrschaft aufrechtznerhalten^ und auch für die Zukunft eine wirkliche Reform zu verhindern. Als Motto schreibe ich über diese Verhandlungen das Wort von Goethe:Das Unzulängliche, hier wirds Ereignis!" (Beifall links.)

Abg. .Herold (Zentr.): Der Abg. Friedberg Hot das Argu» ment wiederholt, durch die Vorlage werde eine Entrechtung der Industrie des Westens eintreten. Wodurch soll diese erreicht werden? Vielleicht durch die geheime Wahl? Für die tritt ja auch der Abg. Friedberg und seine Freunde ein. Oder durch die Aufrechterhaltung der Drittelung in den Urwahlbczirkcn?. Die bringt ja nur einen Zustand, den wir seit 20 Jahren tat­sächlich haben. (Zuruf bei den Natl.: Um so schlimmer!) Ist etwa in dieser Zeit die Industrie des Westens entrechtet worden? (Ruse bei den Natl.: Jawohl!) Dann frage ich: wodurch will sich denn die Industrie des Westens aufreächerhalten? Nur da­durch, daß in der ersten Klasse eine Minderheit von Wählernj die übrigen majorisiert? Dann wäre es schlecht mit ihr bestellt., (Sehr wahr! im Zentrum.) Man verwechsle aber nicht die In­dustrie des Westens mit der nalionaltidcralen Partei. (Lebhafte? Zustimmung im Zentrum.) Wir sind der festen Ueberzeugung» daß eine Entrechtung der Industrie des Westens nicht cintriit; Wir werden jetzt dieselbe Haltung einnehmen, wie bei der früheren Beratung, und für die unveränderte Annahme der danurls ge-' faßten Beschlüsse eintreten. Diese befriedigen uns zwar nutzt! voll (Lachen bei den Natl.), aber «c tzringen uns doch SM