Nr. 159
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Anzeiger Gießen.
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Erstes Blatt
160. Jahrgang
Montag 11. Juli 1910
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
Rotationsdruck und Verlag der Vrubl'schen Unw.-Vuch- und ZteindruSerei R. Lange. Redaltion, Expedition und Druckerei: Zchulstrahe 7.
Bezugspreis: monatlich 75 Pf., vierteljährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch die Post Mk.2.— viertel- jährl. ausschl. Bestellg. Zeilenpreis: lokallöPs^ auswärts 20 Pfennig. Chefredakteur: A. Goetz. Verantwortlich für den politischen Teil: August Goetz; für ^Feuilleton" und.Vermischtes" K. Neurath; für.Stadt ruLand" und „Gerichts- faal": E. Hetz; für den Anzeigenteil: H. Beck.
Die heutige Nummer umfaßt 10 Seiten.
Zum Rücktritt des Erbprinzen Hohenlohe vom Reichstagspräsidium
schreibt die Ncrllib. Korrespondenz:
„Wir können die Beweggründe, die ihn zu dem Rücktritt veranlaßt haben, Wohl verstehen und geben unserer großen Achtung AuSdruck für einen Mann, der in einer Zeit wie der unserigen, die so reich ist an öffentlicher und politischer Heuchelei, den Mut findet, seine politischen Ueberzeugungen konsequent durch»- zudenken uni) das Ergebnis seiner lieber zeugung en auch praktisch zu verwirklichen.
Wir haben vorausgesehen, daß der mit ehrlichem Wollen unternommene Versuch des Erbprinzen, durch seinen Eintritt in das Präsidium einer Wiederannäherung der Blockparteien vor- zuarbeitQi, werde scheitern müssen. Wir ersehen wieder aus diesem umsonst gebrachten Opfer, daß jeder Versuch, parteipolitische Situationen zu verschleiern oder notwendige Konsequenzen einer parteipolitischen ^Neuorientierung zu hemmen, vergeblich bleiben muß. Das legiere muß, mit untauglichen Mitteln unternommen, immer scheitern. .Es sei denn, daß ein wirklich großer Staatsmann die Lösung einer solchen Aufgabe übernähme.
Wir haben oft in den hinter uns liegenden Monaten die Frage immer banger und immer zweifelnder sich erheben hören: Haben wir in der gegenwärtigen politischen Lage, die sich — darüber wollen wir uns nicht täuschen — nicht nur zu einer augenblicklichen, in absehbarer Zeit zu überwindenden, innerpolitischen Krisis gestaltet hat, sondern die uns in Zustände hineintreibt, bei denen vielleicht die Grundlagen unseres Staatswesens und die wirtschaftliche Zukunft unseres Volkes auf dem Spiele steht — — wir fragen: haben wir in dieser Lage den Staatsmann, der mit großen Mitteln, und nur solche kommen noch in Frage, den Bürgerfrieden im Lande wieder Herstellen kann? Wir haben volle Sympathie mit dem aufrichtigen.Bestreben des Reichskanzlers, den jetzigen Parteihader zu überwinden. Wir haben auch volles Verständnis dafür, daß seine so ungemein schwierige Lage durch den Rücktritt des Erbprinzen Hohenlohe sich noch weiter verschlechtert hat. Diese Verschlimmerung einer an sich schon fast aussichtslosen Lage würde einen kleinmütigen, seinem eigenen Können mißtrauenden Staatsmann zur Resignation bringen. Wir wollen hoffen, und unser ehrlicher Wunsch spricht aus dieser Hoffnung, daß der leitende Staatsmann eine solche Resignation nicht in sich aufkommen läßt. Der Reichskanzler muß sich dann aber gleichzeitig auch darüber klar sein, daß eine Politik wohlwollender, passiver Neutralität unser Staatsleben nicht mehr zur Gesundung führen kann. Das Volk, in allen seinen Schichten von Unzufriedenheit und Mißmut erfüllt, will Endlich und muß endlich wissen, wohin die Fahrt geht. In Zeitläuften, wie den unserigen, bedarf es mehr denn je eines energischen Willens, der durch Zusammenfassung aller positiv schaffenden Kräfte der großen Gefahr einer erschreckend anwachsenden Sozialdemokratie einen wirksamen Damm entgegen zu setzen imstande wäre. Wir wollen hoffen, daß die Erkenntnis dieser Gefahr und die Ueber- zeugung von der schweren historischen Schuld, die die bei der Erledigung der jetzigen Reichsfinanzreform beteiligten Faktoren auf sich genommen haben, in allen Kreisen und auch bei den Personen wachse, die an verantwortlicher Stelle die Geschicke des Vaterlandes zu leiten berufen sind. Einer energischen und zielbewußten Regierung, die von ihrer Autorität den rechten Gebrauch macht, die diese Autorftät einsetzt, nicht zur Konservierung unhaltbar gewordener Zustände, sondern zu gunsten einer gesunden Fortentwicklung des Staatsgedankens, einer solchen Regierung wird unser Volk gern .Vertrauen entgegenbringen, und
die ihrer Verantwortlichkeit bewußten Parteien werden sich der Mitarbeit an einer solchen Gesundung unseres politischen Lebens nicht entziehen können.
Die neue preußische Einkommenfteuernovelle.
Unter den bedeutenderen Entwürfen der neuen Session des preußischen Landtags wird an erster Stelle der Entwurf zur Neuregelung der Einkommen-und Ergänzungssteuer stehen. Der Entwurf ist in seinen Grundzügen noch vom Finanzminister Frhr. v. Rheinbaben entworfen worden und dürfte im allgemeinen auch in dieser Gestalt vom neuen Finanzminister übernommen werden. Der Entwurf sieht neben neuen Steuerstufen auch eine Neuregelung des Veranlagungswesens vor, um die Steuerhinterziehungen auf ein Mindestmaß zu beschrän- k e n. Die Einführung eines neuen Steuertarifs erfolgt nicht, um die Steuerschraube zum Schaden der Steuerzahler mehr anzuziehen, sondern um die durch die Novelle von 1909 geschaffenen Härten auszu gleich en. Bekanntlich hatte der Landtag im Frühjahr 1909 zur Deckung der Mehrbedürfnisse aus der Beamtengehaltsvorlage eine Steuernovelle verabschiedet, die eine sehr willkürli.he Erhöhung der Einkommensteuer vorsieht, die auf die Dauer sehr belästigend wirkt. Es wurden Zuschläge vorgesehen von 5, 10, 15, 20 und 25 Proz. ohne alle Zwischenstufen, so daß bei einer geringen Ueber- schreitung der Grenzsummen sofort eine höhereSteuerleistung hervorgerufen wurde. Diese Zuschläge sollen nicht abge- schafft werden, denn die Vorbedingung für ihre Schaffung besteht nach wie vor fort, der Tarif soll aber in den Zwischenstufen reichhaltiger ausgestattet werden und dadurch auch in den einzelnen Steuerleistungen ausgleichender wirken. Beabsichtigt ist auch, den früher vom Landtage nicht befolgten Grundsatz, die unteren Steuerstusen bis 1800 Mk. möglichst nicht durch Zuschläge zu belasten, wieder aufzunehmen. In der Regierungsvorlage von 1909 soll erst von 7500 Mk. ab ein Zuschlag erhoben werden, während der Landtag bereits ein Einkommen von 1200 Mk. mit Zuschlag belegte. Die herrschenden Teuerungsverhältnisse belasten die unteren Steuerklassen schon so erheblich, daß eine kleine Entlastung durch Steuerverminderung wünschenswert erscheint. Eine Mehrbelastung der Steuerzahler wird die Neuregelung in keinem Falle bringen, doch hofft man, durch das neue Veranlagungsverfahren den Ertrag aus den Einkommen- und Eraänzungssteuern zu erhöhen, mdem vielfache Mängel der Selbsteinschätzung fortfallen Einrichtungen getroffen werden, die eine reelle Einschätzung des Einkommens und des Vermögens bedingen. Das Finanzministerium steht im allgemeinen auf dem Standpunkt, daß die Höhe der Steuerhinterziehungen nicht so groß sei, wie man annehme, doch wird zugegeben, daß bei dem bisherigen Verfahren Verschleierungen möglich sind und auch gemacht werden. Die Novelle wird auch ein altes Recht der Kommunen wiederherstellen, das ihnen die Novelle von 1909 genommen hatte, nämlich das Recht, die gleichen Beträge wie der Staat für die Kommunalsteuern zu erheben, wahrend zurzeit die Zuschläge von den Kommunen nicht erhoben werden dürfen. Auch die Berechnung der Zuschläge für Wahlzwecke bleibt jetzt außer Betracht, dies ist nicht zulässig, denn der Einfluß des gesamten Steueraufkommens auf das Wahlrecht ist verbürgt.
politifdic Tagesschau.
Majestättbeleidigung.
In dem Entwurf des Strafgesetzbuches, betreffend die Bestrafung von Majestätsbeleidigungen, hatte der Reichstag seinerzeit eine Aenderung vorgenommen, die auf den ersten Blick nur redaktioneller Natur zu sein schien. Wie die Regierungsvorlage bestimmte, sollte eine Bestrafung der Majestätsbeleidigung nur dann eintreten, wenn die Beleidigung böswillig und mit Vorbedacht begangen würde. Das
Reichsparlament änderte jedoch letzteren Begriff in „mit Ueberlegung" ab, weil man keinen neuen Begriff einführen, sondern den in Wissenschaft und Praxis schon bekannten Begriff der Ueberlegung verwenden wollte. Man war der Ansicht, daß sich „Vorbedacht" und „Ueberlegung" begrifflich deckten, keineswegs wollte man aber die Strafverfolgung gegenüber der Regierungsvorlage erleichtern. Letzteres ist nun in der Tat, wie die „Deutsche Juristenzeitung" bekannt gibt, nach einer Reichsgerichtsentscheidung vom 8. März 1910 eingetreten:
Eine Strafkammer hatte als erwiesen erachtet, daß eine von dem Angeklagten getane Aeußerung eine gegen den Kaiser gerichtete ehrverletzende Kundgebung enthielt. Sie hat aber sreigefprochen, weil die Aeußerung nicht in der Absicht der Ehrverletzung, böswillig und mit Ueberlegung erfolgt sei, weil der Angeklagte sie nicht „prämeditiert", sondern nur gelegentlich eines langen, freien Vortrages, in,dem er nicht jedes Wort erwog, gebraucht l>abe. Das Reichsgericht hat dies Urteil ausgehoben, well die Novelle vom 17. Februar 1903 eine „prämeditierte" Tat nicht voraussetze. Denn Vorbedacht erfordere, daß der Täler die Aeußerung „vorher bedacht" habe; das Vorherbedenken und Vorausberechnen bilde aber fein Begriffsmerkmal der Ueberlegung, die nur eine im Augenblick der Tat vorhandene, genügend klare Erwägung über die zur Herbeiführung des gewollten Erfolges erforderliche Tätigkeit, sowie über die zum Handeln drängenden und von diesem abhaltenden Beweggründe verlange, und zwar gleichgültig, ob ein etwa schon vorher gefaßter Entschluß zur Tat ebenfalls auf einer derartigen Erwägung beruhe ober ob der Entschluß zur Tat im Affekt gefaßt war. Tie Strafkammer habe deshalb zu viel verlangt, wenn sie em vorbedachtes Handeln als Voraussetzung der Strafbarkeit ansehe.
Tatsächlich hat also hiernach die vom Reichstage vorgenommene Aenderung einer Regierungsfassung eine Erleichterung der Strafverfolgung bewirkt. Diese Wirkung hat aber niemals im Sinne des Parlaments gelegen und die praktischen Erfahrungen werden hoffentlich dazu dienen, die eigenartigen Wirkungen eines terminologischen Schönheitssinnes für die Zukunft unmöglich zu machen.
Eine neue französische Skandalasfäre.
Un. Sachen der Roch ett e-Ang e leg enheit hat der französische Justizminister die Staatsanwaltschaft aufgefordert, eine Untersuchung gegen jene Richter und Beamten einzuleiten, die im Verdachte stehen, von der im März 1908 geplanten Verhaftung des Bankdirektors Rochette Kenntnis gehabt zu haben. . Anzeichen weisen darauf hin, daß mehrere Richter ihre .Mnntnis i in eigennütziger Weise ausnützen.
Zahlreiche Pariser Blätter beschäftigen sich mit dem anläßlich der Rochetteaffäre gegen den früheren Ministerpräsidenten Clemenceau erhobenen Angriffe. — Die „Lan- terne" schreibt: Die von einem Blatte veröffentlichte Behauptung, daß der Polizeipräsident Lspine bei der Verhaftung Rochettes nur einen vom damaligen Ministerpräsidenten Clemenceau erteilten Befehl ausgeführt habe, kann nur vom Polizeipräfekten selbst ausgehen. Wenn das wahr ist, dann muß der Polizeipräsekt den von der Hayd Clemenceaus geschriebenen und unterzeichneter, Haftbefehl vorzeigen, denn ein Beamter übernimmt eine derartige Rolle erst dann, wenn er einen ganz bestimmten Auftrag dazu erhalten hat. Selbst in diesem Falle hätte der Polizeipräfekt aber eher seine Entlassung geben sollen, als daß er eine Maßnahme ausgeführt hätte, die geradezu einer Gesetzesverletzung gleichkam. — Die „Action" meint, die öffentlich erhobenen Anklagen sind so ernst, daß das öffentliche Gewissen um jeden Preis eine Genugtuung erhalten muß. Die gegenwärtige Regierung hat nichts zu befürchten und ihr kann nur gedient sein, wenn sie volles Licht über diefe Angelegenheit verbreitet. — Der royalistische „Soleil" behauptet: Rochette stand Clemenceau im Wege, nicht weil er Unternehmungen gründete und Geschäfte machte, sondern weil er die Idee hatte, ein Werk zu Unterstützen, für das der frühere Ministerpräsident Combes sich interessierte. — Das „Paris Journal" teilt mit, daß die Brüder Clemenceaus versucht hätten, dem gegenwärtig auf einer Fahrt nach Argentinien befindlichen früheren Ministerpräsidenten mittels Funkentelegramms von den gegen ihn erhobenen Angriffen zu verständigen, doch besitze das betreffende italienische Schiff keinen Telefunkenapparat. — Dor Ingenieur Paul Clemenceau und der Advokat Albert Clemenceau
Sprachliches zur Brüsseler Weltausstellung.
(Um Nachdruck wird gebeten!)
Deutsche, redet in Belgien Deutsch! Das sei, allen gesagt, die da meinen, dort könne man nur mit Französisch durchkommen. Man wird staunen, wie viel Berkehrsbeantte, Dienstleute, Kellner, Friseure, Verkäufer und Verkäuferinnen Hochdeutsch verstehen, wenn es gewünscht wird. Erreicht man in einem Laden mit deutschen Fragen nichts, so gehe man ins nächste Geschäft, und in kurzer Zeit wird auch in jenem Laden jemand angenommen sein, der Deutsch bedienen kann. Treten wir so in belgischen Städten auf, so werden wir zahlreichen Landsleuten, sowie anderen, die Deutsch können, das Fortkommen erleichtern, aber auch französisch gesinnten Belgiern zum Bewußtsein bringen, wieviel sie an Reichsdeutschen verdienen. — Wer Plattdeutsch versteht, mag es in Belgien damit versuchen, ehe er zu Französisch greift, falls Hochdeutsch nicht ausreicht. Denn die Mehrzahl der Belgier sind Niederdeutsche, so gut nrie Holländer, Westfalen, Holsteiner, Mecklenburger u. a.: Vlamen nennen sie sich, und als Büchersprache gilt ihnen das Niederländische, in gleicher Gestalt irrie bei Holländern und Buren. Die Wallonen, der romanische Bestandteil der Belgier, bedienen sich als Sckfristsprache des Französischen. Die räumlichen Gebiete beider Stämme sind durch eine deutliche Linie geschieden, die in ostwestlicher Richtung von Aachen zwischen Waterloo und Belle Alliance hindurch nach Kortrijk (Conrtrai') zieht; Brüssel liegt also im vlämischen Belgien, etliche Meilen nördlich dieser Grenze. Im Jahre 1900 zählte man in Belgien über 2 800 000, die nur Vlämisch, und 2 570 000, die nur Französisch konnten. Unter den 900 000, die beide Sprachen beherrschten, waren gewiß Vlamen, die auch Französisch verstehen, viel zahlreicher als Wallonen, die auch Niederländisch sprechen: und so ist das ziffermäßige Uebergewicht der Vlamen ganz beträchtlich. Warum trotzdem im öffentlichen Seb en das Französische den ersten Platz inne hat, erklärt sich aus Belgiens Geschichte. Daß es aber in den letzten .30 Jahren der vlämischen Bewegung gelungen ist, der lange verachteten Muttersprache die amtliche Gleichberechtigung zu erringen, das wird jeder Rcisenoe gewahr, der es nicht schon von den Freimarken fNiet bestellen op Sonbag — Ne Pas livrer le dimanche) her weiß: an Eisenbahnen und Straßenschildern, an Staatsgebäuden und städtischen Anstalten sieht er zweisprachige
Inschriften. So liest man auf der einen Münze: Leopold deux, roi des Belges, aber auff der anderen: Leopold de Tweede, Koning der Belgen. —- Wenn wir trotz dieser Sachlage bem Französischen ohne Not den Vorzug geben, so hemmen wir die vlämische Bewegung, die jene alten urdeutschen Landschaften Flandern und Brabant, deren Bewohner vor 2000 Jahren die ersten waren, die den Namen Germanen trugen, vom französischen Firnis wieder befreien will. Darum die Bitte:
Redet in Belgien Deutsch! *
Vas Recht auf Lust.
Im überfüllten Speisesaal eines aus Holz gebauten Luftkurhotels herrscht an einem glühenden Sommertag eine unerträglich Schwüle und schwere Atmosphäre. Einer der unter der Hitze und Uauarbeit stöhnenden Gäste kommt endlich auf den erlösenden Gedanken, einen schwarzbefrackten Jüngling herbeizuwinken und ihm den Auftrag zu geben, eins der zahlreichen luftdicht verschlossenen und verhängten Fenster zu öffnen. Ein allgemeines Aufatmen der Erleichterung geht durch den Saal. Aber die Freude währt nicht gar lange. Dort in einem dem geöffneten Fenster gegenüber liegenden Winkel sitzt eine alte, in einen Schal gehüllte Dame (es kann auch ein älterer oder sogar jüngerer Herr mit seidenem Halstuch sein), deren gewohnheitsmäßiges Hüsteln, sobald sie den Vorgang nicht sowohl gespürt als gesehen hat, sich in bedenkliches Husten verwandelt, und die mit dräuenden Geberden einen anderen Kellner zu Hilfe ruft, ihm den energischen Gegenbefehl erteilend, das Fenster unverzüglich wieder zu schließen. Nun verlangt der ungeschriebene internationale Höflichkeitskodex, daß sich ein paar hundert Willen dem einzelnen Willen unweigerlich, wenn auch murrend unterordnen. Warum soll die — meist eingebildete — Erkältungsgefahr einer einzelnen Person schwerer ins Gewicht fallen als unbehagliche Nervenzustände, Kopfschmerzen, Schwindelanfälle und dergleichen, die bei Dutzenden durch die Luftentziehung herbeigcftihrt werden können? Wari m? Man sage uns, warum'!
Der Schnellzug saust zur Hundstagszeit durch die Ebene. Der Himmel ist bedeckt, aber der ersehnte Regen will sich nicht ein- stellen. Auf einer Zwischenstation steigt zu den sieben Insassen eines Coupss zweiter Klasse eine hochnoble Dame mit rinem Schoßhündcben ein. Nun hat jeder wenigstens das Gefühl der Sicherheit, daß alle Plätze besetzt find und kein weiterer Passagier
mehr eingelassen werden kann. Kaum hat sich die Dame zurechtgerückt, als sie etwas H albverständlich es von Rheumatismus murmelt und die offenen Fenster zuzumachen ersucht. Es geschieht widerspruchslos auf der Windseite, wie es die Eisenbahnvorschriften wollen. Aber die Dame ist nicht damit zuftieden. Sie bittet, auch das andere Fenster zu schließen, und als sich die Na- bant zunächst einmal taub stellen, wird sie immer dringender und setzt eine Miene auf, als ob es sich für sie um Tod und Leben handle. Was beginnen? Ritterlichkeit verpflichtet. Mit einem unterdrückten Fluche und einem hörbaren Ruck zieht der unmittelbar am Fenster Sitzende es hinauf. Nun ist das Coups hermetisch verschlossen, und die darin zusammengepferchten Menschen auf ihren verstaubten Plüschpolstern mögen zusehen, wie sie ohne Leibesschaden wieder herauskommen. Und dies alles um des einen Rheumatismus willen, dessen Besitzer vielleicht gar nicht die Dame selbst, sondern nur ihr Hündchen ist! —
Um es kurz zu machen — in welchen Räumen und zu welchen Zwecken immer Menschenherden zusammengespcrrt werden: eine noch so kleine lustscheue Minderl>eit vermag die lustbedürftige Mehrheit zu tyrannisiere::. Ist das unabloendbares Schicksal? Und warum? Da wir ja im Zeitalter der literarischen Rundfragen leben, entschließt sich vielleicht jemand dazu, bei medi- zinischen Autoritäten über diesen merkwürdigen Fall Erhebungen anzustellen und sie dem neugierigen Publikum mitzuteilen.
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Prof. Galle t-
Potsdam, 11. Juli. Der Geh. Regierungsrat Prof. Dr. Johann Gottstied Galle, der Entdecker des Planeten Neptun, ist geftern nachmittag int Alter von 98 Jahren gestörten.
Galle war am 9. Juni 1812 in Pabsthaus bei Grasen, hainchen geboren. Er studierte von 1830 bis 1833 in Berlin Mathematik mtb Naturwissenschaften, wellte bann als Gymnasiallehrer kurze Zeit iit Guben autb in Berlin und wurde 1835 zum Observator an der Berliner Sternwarte ernannt Im Jahre 1851 wurde er Professor der Sternkunde und Direktor der Stern- warte in Breslau, an der er bis zum Jahre 1895 tätig war Außer einer fruchtbaren s.christstellerischen Tätigkeit hat Galle sich durch die ^Entdeckung dreier neuer Aomete große Vertuenste um bre Sternkunde erworben.


