Ausgabe 
8.12.1910 Zweites Blatt
 
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160. Zichrzai,

tf. 288

Erscheint fllgflt mit «utnefrm U Srnrnt^ft.

D»e «ieBeitr FamIttendlLtter" »erden de» »termai wöchentlich deigelegt, bet Krdsblett flr de» Kreis Gießen" zweimal W-chenlUch. DieLandwirtschaftlichen Mi» fragen" erfchemen monatlich zweimal.

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhefjen

betreffend.

Abg Wolf (Db.) macht hierzu längere Ausführungen. Das neue Gesetz sei nicht nötig gelvesen. Der Redner bedauert, das; der Mann, der an leitender Stelle steht, Dr. Rösicke, nicht in der Weise informiert war, wie er sein mußte, wenn er ein ausschlag­gebendes Wort im Reichstage sprechen wollte. Run das Gesetz da sei, müsse man sich mit ihm abfinben. Der wichtigste Para­graph sei 8 3, der mit Unrecht Zuckerungsparagraph genannt, merbc Man müsse sagen: Weinverbesscruugsparagraph. Für einen vernünftigen Praktiker sei der Paragraph klar. Die Weine vieler Jahre wären nichts wert gewesen, wenn es nübt der Wissenschaft gelungen wäre, sie zai verbessern. Man dürfe keinen Anstand daran nehmen, wenn der verbesserte Wern ein halbes Prozent Alkohol mehr habe rote der Naturweuu Für Weine, die in Flaschen versandt werden, sei der höhere Alkohol- gehalt direkt nötig. Das neue Gesetz schädige besonders den Kleinhandel. Der Redner erläutert sodann eingehend die natür­liche Weinverbesserung, bei deren Anwendung man ledoch bestraft werde im Gegensatz ju der chemischen ,,Vr-r besseren g". Da bic Auskünfte, die man sich an den Weinbau stellen hole, unver­bindlich seien, solle man die Weinbauer, die nach jolchen ver­fahren auch vor dem Staatsanwalt schützen. Die Reglerungs- antwort sei bedauerlich. Auf die Verbi.idlichLeit sei bcr größte Wert zu legen. Das jetzige Verfahren der Wern,achverstandlgen sei sehr zu kritisieren. Weine, die etwas zu viel Alkohol haben, ollten, wenn sestgestellt ist, daß die Menge nicht unerlaubterronse vermehrt worden ist, nicht beanstandet werden. Der Redner richtet an die Regierung das dringende Verlangen, verbmdliclxe Normen etnairfübren, damit nicht Weinbauern, die in guten Glauben handeln um Vermögen und Existenz kommen, und fordert bo sonders die Kollegen ans Rheinhessen auf, ihn zu unterstützen.

Abg Best (Ntl.): Man werde sich mit dem neuen Gesetze abfinden. Der § 3 entfalte unklare Bestimmungen. Der Redner macht noch längere Ausfüllungen, woraus dte Sitzung nach einer längeren Geschäftsordnungsdebatte um l1*« Uhr geschlottert wird.

Nächste Sitzung Donnerstag 9 Uhr.

tzessische Zweite Kammer.

Darmstadt, 7. De^

Um Negiedunqstische: Minister des Innern v. Hornbergk, .eheimerat Süss ert. Geh. Oberschulrat Nodnagel.

Präsident Geheimerat H a a s eröffnet die Sitzung um 9Vr Uhr. )as Haus tritt sofort in die Tagesordnung ein, bereu erster unU die Besprechung über die Anfrage Reh und Genossen, Mr.

die Maßregelung des Oberlehrers Dr. Strecker

t Bad-Nauheim. Die Regierung hat darauf die bekannte, schon on uns erwähnte Regierungserklärung erteilt

Abg. Reh (freif.) erklärt, er wolle lediglich die Matzregelung kS Dr. Strecker vom juristischen und politischen Standpunkte aus eleuchtcn, die nach seiner Uederzcugung nicht als berechtigt ngesehen werden kann. Sein Artikel in den Obcrhefsischen Volks- lättcrn, Bad-Nauheimer Anzeiger und verschiedenen anderen Zei- ingen sei nur ein Abwehrartikel gewesen. Redner verliest den (tr ArtikelSonntagsgedanken". Die Sprache in dem Artikel -i ernst und vornehm; Dr. Strecker sei ein Mann von religiöser kjinnung, kein Alltags Philologe. Dies müsse der Regierung cfannt gewesen sein, und daß Dr. Strecker vor seiner Verurteilung id)l Gelegenheit gegeben worden sei, sich zu rechtfertigen, sei zu ügen. Bet dem SatzeVerkehr mit niemand, der deinen Glauben esährdet", handele es sich nicht um einen Glaubenssatz der katho­rchen Kirche, sondern um eine allgemeine Lebensregel. Er be- ühtte also die katholische Religion in dem Artikel überhaupt id)t Letzterer erschien zuerst in der Wormser Volkszeitung, lso einer politischen Zeitung, die für die Schule und Schüler id)t bestimmt ist. (Sehr richtig!) Deshalb sei es ein Irrtum onseüen der Regierung, wenn sie glaube, der Artikel wende ich gegen die Schuljugend. Auch sei es unrichtig, wie es von a Regierung geschehen sei, den SatzDarum meine lieben jungen freunde, halte ich es für richtig, wenn ihr hingeht und tut das -Zegenteil von dem, was euch der katholische Schulkatechismus ehrt" aus dem Zusammenhang heraus zu reisten. Der Ausdruck es Bedauerns vonseiten des $)errn Dr. Strecker beziehe sich nur

votmmtag, 8. Dezember 1910

ÄotetWnlbtnrf «n> Verla, der «rüblich«, UniversuätS - Buch- und Steindruckerei.

R, Lange, Gießen.

Redakttsn, Expedition and Druckerei: Schul­str atze 7. Expedition und Verlag: e« 51.

Redaktion:^« 112. Tet-Adru AnzeigerGietzen.

Der Regierung liege es völlig fern, die Beamten mundtot machen. Die ernste Mistbilligung der Veröffentlichung des

Dr. Strecker, sei gar keine so scharfe Mastregelung gewesen, wie 's dargestellt werde, besonders noch deshalb, weil Dr. Strecker -echt ost öffentlich auftrete und niemals hierin von der Regierung >erhindert wvrden sei. Die Behauptung, Dr. Strecker habe keine Gelegenheit gehabt, sich zu der Angelegenheit zu äustern, sei nicht icbhg. Es sei ihm vielmehr Gelegenheit gegeben worden, sich m verantworten, trotzdem es sich hier nicht um eine Disziplinar- jeflrafung handelte. An der Veröffentlichung der Mastregelung rage die Regierung keine Schuld. Sie habe lediglich eine 9lnt> uort auf die Beschwerde des katholischen Kirchenvorstandes er­eilt, die dieser mit Recht erwarten durfte. Herr Dr. Strecker )abe zuerst selber die Mißbilligung dankbar anerkannt. Neuerdings ibeine er sich allerdings anders besonnen zu haben, wie aus nnem Artikel der Frankfurter Zeitung zu ersehen war. Die Regierung werde noch Gelegenheit nehmen, sich über diesen Ar- Hf ei mit Herrn Dr. Strecker weiter zu unterhalten. (Lebhafte Zustimmung.) Der Redner hofft, daß das Haus sich auf ben Boden der Regierung stellen roerbc, damit es nicht den Anjchem habe, als ob Dr. Strecker ein Märtyrer sei. (Beifall.)

Abg. Dr. Winkler (natL): Die nationalliberale Partei stehe auf dem Standpunkte, jede Störung des tonscssilnullen Frie­dens zu vermeiden. Eine solche Störung (er durch den Artikel veranlaßt worden, und zwar durch einen Mann, der mit staat­licher Autorität umgeben fei, darum sei die Maßregelung zu brfürroorten. Allerdings handele es sich nicht um eine politische Maßregelung, wie die Frankfurter Zeitung auch zugegeben habe. Seine Partei müsse jedoch auch für Dr Strecker Freiheit der polnischen Betätigung verlangen, ohne ihm durch diezen Stand- vunkt zur Gloriole des politischen Märtyrers verhelfen zu wollen.

dem ArtikelSonntagsgedanken" habe sich Dr.© treuer, entgegen den Ausführungen des Abg. Reh, doch an bie Schul­jugend gewendet und viele Verwirrung angenchtet in Herz und Kopf der jungen Leute. Er habe den Takt verletzt, den er als staatlicher Beamter, als Lehrer, zu beachten gehabt hatte. Ledig­lich auf seine Stellung als Lehrer komme es an. Zn weiten Kreisen des evangelischen Volkes fei die Entrüstung groß gewesen und die Maßregelung als viel zu gelinde bezeichnet worden.

Allerdings hatte man Dr. Strecker vor der Verlesung der Disziplinierung Gelegenheit geben müssen, sich au ö-ufcm-. Der Redner geht sodann auf die Erklärung des Dr. Stre^r m der Frankfurter Zeitung ein. Mit der gewissen satten Selbstüber­hebung, die da zum Ausdruck komme, wolle er nicht rechten, nur verschiedene Ausdrücke beleuchten, die da . ä.-B-

brr:fein Entgegenkommen gegenüber der Schulbehör^ sei nicht verstanden worden" ufro. Wenn sich Dr. Str^er als Reformawr aufspiele, sage er nicht wie Luther: Hier stehe uh, 'ich kann nicht anders, Gott helfe mir, Amen, sondern: Hier ftefa_uf), td) kann auch anders, es tvird nicht mehr vorkommen. (Große Derterkett)

Abg. Dr. Schmitt (Zentr.): Wenn Dr Strecker die Ein­setzung einer Kommission Vorschläge zur förtibtening fatfa* lifdjrn ffotecfjiSTTruffeS, so mW- R-^ner für eine stimmen zur Revitnerung des evangelischen^ Dann w-ürden iedoch di- Streitigkeiten zwischen den einzelnen Konscsiionen Überhang nicht mehr aushören. Bei der Bmirteilung des FMes sei es gleichgültig, um welche Religion es sich handele. Bei Dn Strecker drehe es sich nicht um eine einmalige vorübergehende Entgleisung gegenüber dem christlichen Glauben sondern um

Meinung, die er sich in seiner Philosophie ausgebildet habe, der Bevötkerung und wehrlosen Kindern -uftudrängen. Das beweist ein- Aenherunq Dr. Streckers telbst, die,Mdner verl.est Auch der Streit mit einem Nauheimer evangelischen Ge>A'rbcn^ dem gegenüber Dr. Strecker Christi dimmelsahrt als fatel bezeichne habe, sei bezeichnend. Das Mitztrauen, das durch den rf« Strecker bei den Eltern gcschmsen worden sei, sei . Genau mit demselben Rechte oder Unrechte, Mit dem Dr. Eckersnne Meinung seinen simgen Freunden auszuchangen suche, konnten dies auch andere Philosophen, und wenn sie

Wohin würde das iühren'" Wenni die Beschwerde ^7 k"tholi,ck>en Geistlichkeit an die Regierung, s-- segen das Aerhalten des Dr. Strecker ,n schützen, als unkollegial bezmchnet

so sei dies eine Begrisssverwirrnng ohnegleicheri. D^ Redmr steht aus dem Standpunkte, das; Dr Strecker vorher GelegenheU hätte gegeben werben müssen, gehört äv werben, und er > auf Grund der Regierungsantwort geglaubt, gMehenftr

Der Redner hegt Sie Hoffnung, daß Strecker ui Zukunft bie SiW

tui der Angelegenheit ziehen werbe, hast fdn bisheriges Ber- hatte» nicht bas rührige war.

Geh. Dberfdndrat N obnagel möchte sich d«mrf befchränken, erklären, bafj Dr. Strecker keine Beschwerde in seiner An­gelegenheit geführt habe, und bestreitet jode Beschränkung einen Verteidigung. Die Verlesung, zu bet Dr. Strecker geladen wor­den war, sei lediglich eine Mitteilung des Standpunktes bet Negierung gelvesen. Wit ließen ihn in allem frei gewahren, um uns nicht den Vorwurf zruLuziehen, als ob wir ihn mundtot machen wollten.

Abg. Raab (Soz.) beschwert sdch darüber, baß man mit Männern, die eine sozusagen unvorschriftsmäßige Gesinnung an den Tag legten, anders verfahre als gegen solche mit vorsclnifts- mäßiger. Von einem Sturm der Entrüstung in der Bevölkerung wegen des Verhaltens Dr. Streckers habe er nichts bemerken können. Auf religiösem Gebiete solle man jedem seine eigene elyrlidje Ueberzeuguna lassen (sehr richtig), deshalb sei bie Ver­öffentlichung bet Disziplinierung nicht am Platze gewesen. Der Redner protestiert energisch gegen die Praktiken der Regierung und der Mehrheit des Dauses.

Abg. Ulrich (Sl^.): Im Falle Strecker gefalle ihm das eine nicht, daß der Mamrzurückgehuft" sei. Was den Fall selbst betreffe, so wäre er nicht der einzige, der vorgekommen sei, und auf Zuruf des Abg. Dr. Schmitt wolle er noch einige er­wähnen. Der Redner kommt sodann auf den Fall Hillenbrand- Nauheim zu sprechen. Dann sei ein Fall vvrgekommen, baß 1 ein katholiscl)et Psarrer zwei Kinder nicht zur Kommunion zu­gelassen habe, weil bie Kerzen nicht beim Pfarrer gekauft worben waren. Aud) ,an die Entfernung uon Roseggers Waldbauembich aus einer Schuld ibliotlxck in Offen bad) müsse er erinnern, bia

erfolgt sei, weil bas religiöse Empfinben ber katholiscl)en Kinder durch diese Schrift verletzt werde (?) Das Vorgehen der Ne­gierung mißbillige et: man müsse ihm feine freie Meinungs­äußerung lassen und ihm nickst vorwerfen, er habe zu viel freie Zeit. Die hätten andere Beamte noch viel mehr. Mit dem Sckiulamte habe die Tat des Dr. Strecker nichts zu schaffen. Wenn Parität gefordert werde, verlange et sie für alle Leute.

Minister des Innern v. Hombergk legt euergischc Ver­wahrung gegen bic Angriffe bes Abg. Ulrich ein, er müsse auch die Verteidigung von feiten des AbZ. Raab niedriger hängen, daß die Regierung mit zweierlei Mast messe. Dies fei, wie aus der Negierungsantwort deutlich hervorgehe, durchaus nicht der Fall. Ferner i ebauert bet Minister, b-fe bei Prä beut dm A..sbruck des Adg. Ulrich, die Negierung fchikaiüere, nicht gerügt habe. Er müsse sich deshalb selbst wehren und dagegen protestieren.

Abg. Brauer (23b.) billigt den Standpunkt der Regierung.

Präsident Haas stellt sest, daß er auch ohne die Aus- ührungen des Ministers den Ausdruck Ulrichs habe rügen wollen, nur hatte er erst das Stenogramm abwarten wollen.

Minister des Innern v. Hombergk erklärt, er habe den 1. Präsident in Wer Pause gebeten, den Ausdruck zu rügen, die- ei aber abgelebt worden mit dem Bemerken, man mühe sich hier in ber Stammet an manches gewöhnen. (Unruhe.)

Präsibent Haas ftellt auf Grund bes Unterbetten ihm über» geben en Stenogramms fest, baß ber Ausdruck schikanieren ge- allen ist und en eilt Abg. Ulrich eine Rüge. (Beifall.)

Abg. Ulrich (Sl^.) springt erregt auf und protestiert hiergegen. Was er gesagt habe, entspreche ganz ber Wahr­heit und könne durch keine Behaupttmg weggekratzt roerbaL. (Große Unruhe. Rufe: Pmü) t

Präsident Haas nift Abg. Mrich zur Ordnung.

Abg. Ulrich (Soz.) wünscht festgestellt zu haben, wa- ber Minister des Innern getagt hat, damit auch et eine Rüge erhält.

Vie Reichrwerlzuwachrsteuer.

rr Berlin, 7. DeK.

Der ReichswertznwQchMeueransschuß setzte heute die dritte Lesung fort. In § 10 Nr. 3 handelt es sich) inrt die Frage, inwiefern Aufwendungen für Bauten und Verbesserungen berücksichtigt werden sollen. Elli Ankratz der fortschrittlichen Volkspartei will die Beschränkung der Aufwendungen für Bauten, die noch vor­handen sind, streichen. Ein Handwerker, der vielleicht zu­nächst sich eine Werkstatt eingerichtet habe und es später für ricytig halle, sie in einen Laden umzuwandeln, würde die für den ersten Umbau aufgewendeten Kosten nicht an­rechnen können. In der Industrie würden durch die wirt- chaftliche und technische Entwicklung fortwährend New- und Imvauten erforderlich. Alle diese belasten das Grund-

us die Form des Artikels. Wenn die Regierung den Artikel ichng gewürdigt hätte, wäre sie nicht zu ber Maßregelung ge- ommen. Die Veröffentlichung berfelben fei eine grobe Takt- ofigfeit Der Standpunkt ber Regierung, Dr. Strecker sei ein Manu riü einem Hang zur Oeffentlichkeit und deshalb ganz besonders cstrasen, sei erklärlich, da es ber Regierung unangenehm sei, »fnn sich bie Beamten öffentlich betätigen, was doch nach ber Verfassung ihr gutes Recht sei.

Geheimerat Dr. Süssert: Bei ber ganzen Angelegenheit wiibelf e4 sich nicht um eine politische Tat, sondern darum, einen ins dem Gleis gekommenen Oberlehrer wieder in das Gleis urückzubringen, wie ein Bries des Dr. Strecker am besten beweise, n dem er verspreche, ähnliche Anstöße künftig zu vermeiden

Die Munrmer 4 des 8 10 erhalt svlssende Fassung: Dem Erwerbspreis sind hinzu^urechnen: 4. die >Aufwen­dungen, Leistungen und Beiträge für Anlage von Straßen, andere Verkehrsanlagen einschließlich ber Kanaltsierung, sowie ohne entsprechende Gegenleistung und Verzinsung geleistete Betrage für sonstige öffentliche Einrichtungen, soweit bie Aufwendungen, Leistungen und Beiträge inner­halb des für bie Steuerberechnung maßgebenden Zeit­raums gemacht sind, zu^üglick) vier vom Hundert Zinsen für jedes volle Zahr der für die Berechnung der Steueu maßgebenden Bcsitzzett nach Schluß des Kalenderjahrs, in welchem die Aufwendungen getnacht oder die Leistungen oder Beiträge verausgabt sind, längstens jedoch für 10 Jahre.

Etn Antrag, alle Vermögensverluste, bie nachweislich durch Erwerb und Besitz des Grundstücks erwachsen sind, anzurechnen, wird abgelehnt. Dagegen wird ein Zusatz­antrag angenommen, als Abs. 2 der Ziffer 4 chinzuznsügen: Soweit es sich um die Verbesserung von Flachen handelt, die aus Moorland, Sumpftand, Oed- ober Heideland be­stehen, ist auf Antrag des Veräußerers anstelle der ht Ziffer 4 bezeichneten Aufwendunyen dem Erwerbspreis die Erhöhung des Ertragswertes hinzuAurechnen." Der An­trag wird mit bat, besonderen Verhältnissen ber Moor- unb Heidelanbkultur begründet, bei der durch die Anfwen^ düngen plötzlich eine ganz gewaltige Ertragssteigerung bis­her wertlosen Landes äntritt.

Weiter wird auf Antrag eines Mitgliedes der DolkS- partei beschlossen:Vom Erwerbspreis sind ab^uziehen: Enteignungsentsct)ädigungen und Entichädigungen jur Berg­schäden, welche der Veräußerer während der Besitzzeit für Minderung des Wertes des Grundstücks erhalten hat."

Zum ß 11 wird einmal beantragt, den dritten Absatz, der eine längstens vierzigjährige Frist des Rückgriffs vorsieht, zu streichen. Von anderer Seite wird beantragt, bis höchstens zum 1. Januar 1872 zurück- zugreisen, von dritter Seite nur bis 1895 oder 1900. Alle diese Anträge werden abgelehnt und § 11 mit folyender Aen- derung angenomnten. Der zweite Absatz erhält folgende H im Sinne dieser Vorschriften Rechtsvorgänge steuerfrei oder steuerpjlichttg sind, ist auch für die Zeir

tückskonto.

Von nationalliberaler Seite wird der Antrag befürwortet. Man solle an die Fälle denken, daß eine bauliche Aufwendung ihren Zweck verfehle, weil ber Bau etwa einstürzt; man denke an Bauten an Strömen ober an der See. Schatzsekretär Wermuth widerspricht dem Anträge. Die Verbündeten Regierungen können chn nicht annehmen, weil er bas Prinzip bes Gesetzes berühre und in eine Vermögenssteuer überleite. Ebenso wird ber An­trag von konservativer und Zentrumsseite be­kämpft und schließlich abgelehnt.

Ein von mehreren Abgeordneten gestellter Antrag will den Baugewcrb treib enden und Bauhandwerkern für eigene Arbeit beimBau einen Zuschlag von lOProzent statt 5 Prozent gestatten. Dieser Antrag wird an g en o m m e n.

Nach Annahme einiger weiterer Aenderungen wird die Ziffer 3 des § 10 in folgender Fassung unbenommen: Dem Erwerbspreis sind hinzuzurechnen: 3. bie Aufwen­dungen für Bauten, Umbauten unb sonstige bauembe be- sonbere Verbesserungen, auch solche lanb- ober forstwirt- schastlick^er Art, sowie für bergmännische Versuchs- unb Ausrichtungsarbeiten, bie innerhalb des für bie Steuer­berechnung maßgebenden Zeitraums yemacht sind, und weder die nach § 5 Abs. 1, Satz 2 abzugssähigen Gegenstände be­sessen (ber Wert ber Etwaignisse ber Grundstücke, solange sie mit dem Boden zusammenl)ängen), noch ber laufenden! Unterhaltung von Baulichkeiten, ober bet laufenden Be- wirtschaftuna von Grundstücken dienen, soweit die Bauten und Verbesserungen noch vorhanden sind, zuzüglich fünf vom Hundert. Hat bei den Bauten/und Verbesserunaen ber Veräußerer als Baugewerbe treibender oder Handwerker eigene Arbeit geleistet, so ist dem anrechnungsfähigen Werte dieser Aufwenoungen anstatt 5 vom Hundert ein.Betrag von 10 vom Hundert des Wertes hinzuzurechnen. Als Auf­wendungen im Sinne dieser Vorschrift gelten Beträge, die aus Versichemngen gedeckt sind, nicht, wenn «sie zur Wieder­herstellung von Baulichkeiten bienen, die vor dem für die Steuerbemessung maßgebenden Zeiträume errichtet waren.

Zu Ziffer 4 des § 10 beantragt ein Mitglied der Volkspartet, für die dort vorgesehenen Aufwendungen für Straß en bauten einen Zinszuschlag von via Prozent wenigstens für 15 Jahre zuzulassen. Es sei falsch, die Urbesitzer und die bloße Terrainspekulation, welche für die Ausschließung des Geländes gar nichts tun, ebenso zu behandeln, wie die Terrainunternehnnnig, welche für die Aufschließung große Mittel aufwendet. Lasse man die Zinsanrechnung nrcht zu, so würbe die solide Unterneh mutig, die für die bauliche Entwicklung ber Städte doch von Bedeutung sei, gehemmt werden. Dio.Gemeinden wür­den selbst die Straßen ausbauen müfien.

Ein Zentrumsantrag null die Zinsanrechnung auf 10 Jahre beschränken, weil diese Frist für die Speku­lation ausreichend sei. Auch von den Konservativen und ber Wirtschaftlichen Vereinigung wirb bie Zinsanrechnung für 10 Jahre für ausreichenb gehalten. Die Zinsanrechnung entspreche auch deu Wünschen der Bodenreformer. Die Mehrheit des Ausschusses ist für 10

(Größte Unruhe.)

Das Haus fährt nach diesem Intermezzo in Der Beratung fort.

Abg. R eh (Freis.) gehl noch weiter in längerer Rebe auf ben Fall Strecker ein und mißbilligt nochmals bas Vorgehen der ^^G^h^Oberfchulrat Dr. Nodnagel hebt hervor, daß Dr. Strecker bei der Vorladung Widerspruch habe ergeben können, nachdem ihm bic Disziplinierung vorgelesen worben war. Er habe bas aber nicht getan.

Abg. 'Dr. Schmitt (Zentr.) erläutert seine Aeußerung hin- ichtlich eines anarchistischen Philosophen, bic Abg. Reh miß­verstanden habe. Auch bas Polemisieren des Abg. Ulrich gegen ihn entstamme einem Mißverstänbnis.

Präsibent Korell verliest alsdcnm bas Stenogramm ber Siebe bes Ministers bes Innern, in der nichts enthalten sei, was zu einem Ordnungsruf Veranlassung geben könne. Mg. Ulrich habe die hier angeroanbten Ausdrücke selbst schon gebraucht.

Abg Dr. Winkler (Ntl.): Abg Ulrich mache ben Versuch, bie Sachlage zu verrücken. Für bic Behauptung bes Abg. Raab, man messe mit anderem Maße, wenn ein Anhänger der anderen Seite bt-s Hauses eine Entgleisung begangen habe, fehle jeder Grund. Tas Verhalten der Regierung fei tadellos gewesen. (Sehr richtig.)

Die Besprechung über diesen Punkt wird darauf geschloffen.

Es folgt die Besprechung der Anfrage des Abg. Wolf-Sta- decken _ ,

die Handhabung des neuen Wcing,fetze»