Ausgabe 
9.11.1910 Zweites Blatt
 
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ltt. 265 Zwitter Blatt

160. Jahrgang

Erscheint lLßNch mit lulnebmt bd 6mtnUf

wtU|riw ^QmlllenblStter** werben bem ,Hn»dflCT* Biennal wöchentlich beigelegt, bal Krdsblett für bei Kreis -letzen" zweimal wöchentlich. DieLanöwlrtschastllchen Seit- hM<> erschemen monaUich zweimal.

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhesfen

Mittwoch, y. November MO

lUtatienibmcf nnb Verlag bet vrühlfch« Umecrfuäib - Buch- eitb ÖtflnbcudaeL L. Lange,tefeen.

Nedaktton, Expeditton und Druckerei: Schul» ftrabe 7. Expedition und Verlag: 5L

IUbattüm:e«lli. Tel.-Sll»c-- AnzeigerGietz«.

ein

Tas zweite Buch über das Verfahren in er

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die Wiederaufnahme enthält

die Rechtsmi

folgendes

Urteil:

3 1

Durch die Elektrlzltäts Werke und installations Geschäfte zu beziehen

Auergeseltechaft, Berta 0.17

ftanz wurde im übrigen erledigt, ohne daß an den Beschlüssen erster Instanz etwas geändert wurde.

In der heurigen Sitzung wurde zunächst daS dritte Buck; durchderaten, das in den 8§ 301363 die Bestimmungen übei

Len Grund st ücksverkauf in Gießen wurd n zurück- gestellt. Morgen vormittag 10 Uhr wird eine gemein,ame Beratung mit den Vertretern der Regierung staujinden.

nicht überzeugen, daß die Einschiebung der Vormundschastsbehörbi gangbarer Weg sei.

Vorstellung der Aktuare Distel it Gen. betreffs der Be- jotdulrgsordnung soll Folge gegeben werden. Von Regie­rungsvorlagen wurde nur bte den Grundstücksverkauf in Groß-Umstadt betreffende genehmigt. Die Vorlagen über die Tilgung der Staatsschuld, über den Bopheimer Hof und den Grund st ücksverkauf in Gießen wurd n zurück-

Zum § 301 wollte ein Antrag folgende Bestimmung hinzu fügen: Dienstlick-e Aruoeisungen der Staatsanwaltschaft, welchi die Einlegung eines Nechtsmiltels ohne Rücksicht auf die Lage bet. einzelueu Falles im voraus ordnen, lind mtzulässig. Rtan sand bicini Amrag in seiner Fassung so bedenklich, daß er trotz Aenbe- rung einzelner Worte abgelehitt wurde. Auch im übrigen wurden sämtliche zum dritten Buche in sachlicher Hinsicht gestellten Llnträgi abgelehnt und die Regierungsvorlage bezw. die Beschlüsse erfbei Leiuug durchweg aufrechterhallen. So wollte ein Antrag ba; Berufungsrecht der Staatsanwaltschaft beseitigen oder auf bit Voraussetzung neuer Tat sackten ober Beweismittel ober Gesetzes- Widrigkeit des Urteils beschränken; und ein anderer Antrag wollte die Möglichkeit geben, daß bei Aufhebung eines Urteils zu Gunsten des Angeklagten die Berufung nachträglich auch für Mitangeklagte angenommen wird, auch wenn sie das Urteil nicht angefochten hatten. Ebenso wurden eine Reihe sozialdemokratischer Anträge zu den Revisionsgrüuden abgelehnt. Dagegen wurde die Stras- strozeßordnung in sprachlicher Hinsicht geändert, indem

Was den allgemeinen Teil her Anklage anlangt, so hat die Beweisaufnahme feinen Anhalt dafür ergeben, daß die Ten­denz derWahrheit sich als eine erpresserische darftellt, daß dieWahrhell" ein Revolverblatt ist, oder, wie es hier zur Sprache gekommen ist, daß die bloße Existenz derWahrheit" schon an sich als eine Drohung anzusehen ist. Insbesondere haben die zahlreich verlesenen Artikel einen Beweis dafür nicht erbracht, daß eine solche erpresserische Tendenz obgewaltet hat.

DieWahrheit" vor Gericht.

XIL

4 Berlin, 8. Dov.

Arn heutigen letzten Derhandlungstage im Prozeß gegen die Wahrheit" macht sich das Interesse an den Verhaiidlungen, das in den letzten Tagen ziemlich abgcjlaut war, wieder in erhöhtem Maße bemerkbar. Der Zuhörerraum ist völlig besetzt.

Rach Eröffulmg der Sitzung durch den Vorsitzenden erteilt dieser sofort das Wort dem £>auptangcflagten WiIche 1 m Bruhn, der in ziemlich ruhiger Weise folgende Ausführungen macht: Ter Herr Staatsanwalt hat den Vorwurf erhoben, baß es von Anfang an zu erkennen gewesen sei, es werde mehr aus die Zeugenaussagen als auf die Arttkel derWahrheit" ankommen. Ich kann dem Staatsanwalt den Vorwurf nickst ersparen, daß er die Artikel nicht so bewertet hat, wie es hätte geschehen müssen. Als ich aber aus dem Anträge des Referenten erkannte, daß die Artikel verlesen werden sollten, da wußte ich, wie der Prozeß enden mußte, well das, was man in die Artikel hineingelegt hat, in ihnen nicht enthalten war. Der Staatsanwalt hat in der Anklage verschiedene Behauptungen aufgestellt, die sich durchaus nicht auf Artikel derWahrhell" bezogen. Er hat gesagt, es seien in den Artikeln gelinde Andeutungen und versteckte Drohungen enthalten genxfai. Atan Hütte bann aber abgemartti, was folgen würbe, und wenn keine Inserate aufgegeben wurden, feien schär­fere Drohungen erfolgt. In keinem der verlesenen Artikel hat sich das aber gezeigt. Der Staatsanwalt meint, es hatten sich nicht genügend Zeugen gemeldet. Dabei sind aber in der Vorunter­suchung 10 4 Zeugen vernommen worden und keiner von ihnen hat etwa gesagt: Ich bin ennrfrt worden. Als bte Vor­untersuchung zu Ende war, habe ich bem Oberstaatsanwalt alles Materull, bas wir hier in der Verhandlung untetbmieten, an- geboten. Wir Haden gebeten, die Voruntersuchung noch einmal iu eröffnen. Darüber ist einfach hin weg gegangen worden, und so mußte es kommen, wie es zu meiner Genugtuung gekommen ist. Ter Staatsanwalt sagte, es hätten 20 Fälle zur Erörterung gestanden. Nein, es waren 30 Fälle. Warum verschweigt der Herr Staatsanwalt diese für mich günstige Tatsache? Wenn der Herr Staatsanwalt sagt, die Zeugen hätten Furcht vor mir, so kann man doch nicht annehmen, daß sie sich infolge dieser Furcht eines Meineides schuldig machen werden. Der Angeklagte weist sodann den Vorwurf zurück, daß cs unmoralisch sei, Großinserenten anzugreifen, um bann von ihnen Inserate zu nehmen. Dem Staatsanwalt müsse er sagen, daß auch die Anklagebihörde ebenso wie das zweifelhafte Zeugenmaterial völlig unter dem Druck der Presse gestanden habe, die gegen dieWahrhell" zu Felde gezogen sei, namentlich seit dem Dahsclprvzeß.

Ter Vorsitzende unterbricht hier den Angeklagte» und ersucht ihn, der Staatsanwaltschall keine unlautere» Motive unter» zuschieben.

Bruhn fährt dann fort: Ter Staatsanwalt habe ihm ein Jahr der schwersten grick-äftlichen. Sck)äbigung bereitet, denn bessere Zirmen wandten sich bis zum Schluß dieses Prozesses von ihm ab. Selbst die befreundete Firma Rudolf Hertzoa wollte erst den Ausgang dieses Prozesses ablpartm. Nun hat der Herr Staats« mvalt gesagt, in könne nicht erhobenen Hauptes den Saal verlassen. Nun, eine Niederlage hat die Ptozcßo er Handlung für mich doch nicht gebracht. Ich bin mit ganz anderen Gefühlen hierher gegangen, als sie jetzt bei mir sind. Gewiß hat die Ver­handlung mir viel Sorgen gemacht, auch schon die Voruntersuchung. Ich bin dem Vorsitzenden von Herzen dankbar für bte loyale Art und Weife, in der er die Verhandlung führte. Ich freue mich auch, daß der Herr Staatsanwalt meine Freisprechung selber beantragt halle. Ich bitte nickst nur um meine Freisprechung, son­dern auch, um mir die Möglichkeit zu geben, daß ich weiter für meine Ideale kämpfen kann.

Der Staatsanwalt stellt einige Angabe» Wilhelm Bruhns richtig. Die beiden Mitangeklaaten beantrage» kurz ihre Ireisprechüng. Darauf zieht sich der Gerichtshof zur Beratung zurück.

Nach einhalbstüudiger Beratung verkündet der Vorsitzende

2lu$ der Zweiten hessischen Kammer.

Darmstadt, 8 Nov. Die Zweite Kammer der Land stände wird ihre Vollberatungen neueren Be ftimnrungen zufolge er ft gegen Ende des Monats November wieder ausnehmen. Der Kammerpräsident, Herr Geheimerat tz aas, ist von seiner schweren Erkrankung im Frühjahr vollständig hergestellt und hat bereits die Ge schäfte der Kammer wieder übernommen; er wird auch bei den bevorstehenden 33 pH bem hing en der Kammer wieder selber das Präsidium führen.

Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer trat heute unter Vorsitz des Abg. Molt Han zur Erledigung einer Anzahl Berarungsgegenstände zusammen. Der Sitzung wohnte auch Kammerprästoent Geheimerat Haas bei, d n der Vorsitzende freundlich begrüßte. Der Ausschuß b.schloh auch die Absendung eines Bearüßunystelegcmnms an den schwer erkrankten ersten Ausfchußvorsttzend n, Abg Rein­hart, dem die besten Wünsche für seine baldige Wiederher­stellung ausgesprochen wurden. Zur Beratung standen zu­nächst mehrere Nebenbahnprojekte, über die Abg Molthan berichtete. Den Antrag Haas, betr. die Bahn­linie Weinheim Reichelsheim und die Linie Rein­heim-Reichelsheim beschloß der Ausschuß, der Voll­versammlung zur Genehmigung zu empfehlen, den Antrag Dr. Frenat-, betr. die Bahnlinie GonsenheimFin­then dagegen für erledigt zu erklären, desgleichen den An­trag Dr. Frenay, bete, die bessere Beförderung von Obst auf den hessischen Bahnstrecken und den Antraa Ulrich, betr. die M o d a u lalba h n. lieber den Antrag Ulrich, betr. die Aufhebung der Brückengelder und den weiteren Antrag des­selben Abgeordneten, betr. die Revision des Eisenbahn-Ge­meinschaftsvertrages, soll erst die Anschauung re|p. Stellung­nahme der Regierung gehört werden, desgleichen über ben Antrag Haas wegen Versetzung des Landeskriegerdenk­mals. Die Anträge Dr. Pagenstecher und Dr. Schmllt betresssder GemeindesteuerderEisenbahnbeam- ten wurden vom Ausschuß abgelehnt mit Rücksicht auf die mittlerweile Aeuderung der bezüglichen Verhältnifte in Preußen, wonach dort die Eisendat)nbeamten vom 1 .April 1909 ab bis zu 125 Proz. der Gemeindesteuer hecangezogsu werden.

Die Vorstellung von Lampertheim, betr. bäuer­liche Ansiedelungen, wurde abgelehnt, der Antrag Dr. Glässing, betr. die Autonomie der Gemeinden wurde für erledigt erklärt, der Antrag Ulrich, betr. die Er­richtung einer Strafkammer in Offenbach, zurückgestellt, ebenso der Antrag Raab, betr. Volksbibliotheken. Der

Nur dem Strafprozchausschuh.

::: Berlin, 8. Nov.

Der Sriafpro-zcßausschnß setzte in einer Abend sitzung zunächst die Beratung über den § 2457 fort. Nach dem Entwürfe soll nur das Protokoll beweisen, daß die gesetzlichen Vorschriften bei der Haupioerhandllmg gewahrt sind. Gegen feinen Inhalt soll nut bei Beweis bc* Fälschung zulässig sein. Gegen diese Bestimmung wendet sich ein Antrag, der den Beweis der Unrichtigkell in dem allgemeinen objektiven Sinne zulassen wlll. Es wurde betont, daß dieser Antrag früher im Reichstage bei allen Parteien Zu- ftiimnung und Armahme gefunden hat. Aus der arideren Seite venvies man auf die ganz veränderte Rechtslage; namentlich habe man durch das Berichtigungsoerfahren besondere Garamien für .das Zustandekommen des Protokolls geschaffen, die den Antrag übeisiusjig erschrinen ließen. Der Antrag wurde schließlich ab- gelehnt.

Ferner wurde furo § 267 ein Zusatz mll folgendem Wort­lame beantragt:Ueber die rechtskräftigen Verurteilungen werden Strafregifter nach näherer Anordnung des Bundesrats geführt. Aus bem Strafregister sind die Vermerke über Personen zu ent­fernen, welche nach den der Registerbehöcde zugekornmenen Straf­nachrichten sell der Verbüßung oder dem Erlasse ihrer letzten Strafe stch zehn Jahre lang straflos geführt haben." Der Antrag fand allfeittg sympathische Ausnahme, hatte aber in seiner Fassung so große Bedenken, daß die weitere. Beratung verschoben wurde.

rin Ausschußbeschluß statt des Wortes Revision das deutsche Wort Rechtsrüge rinführte.

Tas vierte Buch behairdelt besondere Arten des Ver­fahrens. Die '-Beratung des Abschnitts über daS Verfahren gegen Jugendliche konnte in der heutigen Sitzung noch nickst zu Ende geführt merben. Auch hierzu lag wieder eine Reche von Anträgen vor. U. a. wurde die Einfügung folgender neuer Bestimmung beantragt:Darüber, ob gegen einen Jugendlichen öffentliche Klage zu erheben ist, hat die Vorntundschastsbehörde zu entscheiden. Sie entscheidet in der Besetzung durch ihren Vor^ libenben und vier Waisenratsmitalieder, unter denen stch eine Frau befinden soll. Die VonnunbschastSbehörde hat die Frage, ol öffentliche Klage zu erheben ist, zu vertreinen, wenn die Verfehlung geringfügig ist ober wenn Erzichungs- oder Besserungsmaßregeln nach tfyrer Ansicht geeigneter als eine Bestrafung sind oder wenn die sozialen Ver hälttrisse, in denen der Jugendlich lebt, ober andere Gründe die Tat entschuldbar erscheinen lassen. Vor der Ent­scheidung in der Sache ist der Jugendliche von bem Kollegium zu vernehmen. Hierbei ist sein gesetzlickier Vertreter zuzuziehen. Hanbett es sich um eine Ueberrietung ober um eine geringfügige Sache, so dars die Frage, ob die Änllage zu erheben ist, nur bejaht werden, ronm von dem Jugendlichen eine ähnliche Hand­lung in dem brr Tat voraufgegangenen Jahr berells schon cüunal begangen ist."

Die Bebenken gegen diesen Antrag sind schon in der ersten Lesung ausführlich behandelt. Der Ausschuß komlle sich auch jetzi

Tie Beratung gedieh bis § 368, bei dem in redaktioneller Folge des zu § 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes gefaßten Beschlusses die Regierungsvorlage wiederhergestellt wurde.

Weiterberatung: Mittwoch vormittag.

Es ist vielmehr durch diese Artikel festgestellt, daß eine solche erpresserische Absicht nicht von vornherein dem Angeklagten unter­schoben werben kann, die zu dem Zweck erfolgte, von den Be­troffenen Inserate zu erlangen. Es ist festgestellt, daß die in derWahrheit" enthaltenen Inserate keine sogenannten Angst Inserate sind, solche, die von ben Inserenten ledig­lich zu bem Zweck ausgegeben werden, um sich vor Angnfsen zu schützen. Gegen diese Annahme spricht ohne weiteres, daß große Firmen, die in dieser Beziehung üver jeden Verdacht er­haben stnb, wie die Dresdener Bank, die Große Berliner Straßen­bahn, die Schultheißbrauerci, ebenfalls in bet ..Wahrheit" inse­rierten. Es kommt ferner hinzu, baß festgestellt wurde, daß DieWahrheit" zu ihren Lesern Personen aus ben besten Ge­sellschaftskreisen rechnete. Es kann auch nicht darauf verwiesen werden, daß die Art der Verbreitung für den Charakter eines Revolverblattes geltend zu machen sei. Die Straßenhändler haben hier bestritten, daß sie von ben AngeNagten ober Mittelspersonen einen Auftrag erhielten, in welcher Weise sic dieWahrhell" verbreiten sollten. Dagegen muß man allerdings fagen; daß b ieW ahrheit" ein Sensationsblatt ist , und zwar ergibt sich das daraus, daß in oen Artikeln starke Farben aufgetragen sind und zwar in einer Weise, daß die davon Be­troffenen empsindlich berührt mürben, unb weil in manchen Fällen bas Persönllche in ben Vorbergrunb bestellt wurde, obwohl eS unterbleiben konnte, ohne der beabsichtigten Erörterung Abbruch zu tun. Aber Sensationsartikel sind an sich nicht strafbar. Sie verfolgen teilweise den Zweck der ReName, und sie kommen auch bei anderen Wochenschriften vor. Jndieser Beziehung kann dem Angeklagten kein Borwurf gemacht wer- b e n. Nun hat der Angeklagte Wilhelm Bruhn allerdings Inserate von Leuten genommen, die er sonst bekämpft hat. Er ist dazu aber in geschäftlichem Interesse gezwungen ge- iv e s e n, unb ein Vorwurf kann i h m auch daraus nicht gemacht werben. Dte Beweisausnahme hat also nicht ergeben, daß die im allgemeinen Teil angegebenen Verbucht-- mouiente bestätigt feicit irdensowenig ist die Absicht des An­geklagten erwiesen, baß er bei der Aufnahme der Artikel in die Wahrheit" etwa die Absicht verfolgte, von den Angegriffenen Inserate zu bekommen. Dein widerspricht der Umstand, daß trotz der Inserate später doch noch gegen die Inserenten Angriffe erfolgt sind. Ich gehe nun zu dem speziellen Fall übet unb kann mich hier kurz fassen. Im Fall Isreal fehlt bet Nachweis, baß Bruhn überhaupt Kenntnis von den silllichev Verfehlungen des Kommerzienrats Isreal hatte. Im Falle Koller hat Bruhn ben Jnseratenauftragsfchein vernichte^ als er hörte, Dietrich^habe einen Angriffsartikel gegen Koller in Aussicht ge­stellt. WaS ben Fall Berolina betrifft, so handelt es sich um einen SpielNub, unb diese Klubs hat Bruhn seit langen Jahre« bekämpft. Es ist unverständlich, wie er trotz der Angriffe ans die Idee gekommen sein sollte, Inserate zu bekommen. Es kommt hinzu, daß die Mittelsperson des Klub-, Herr Drriwurst. eine sehr zweideutige Rolle gespielt hat. Im Falle Jandorf hat der Zeuge Janborf an Getichtsstelle erklärt, daß er sich gar nicht bedroht gefühlt hat, und was den Fall Wertheim anlangt, muß es seht zweifelhaft erscheinen, ob Überhaupt AngriftSarrikel gegen Wolf Wertheim erschienen sind. Im letzten Fall Hintze fehlt jeder Beweis einer erpresserischen Handlung. ES kann auch in sämtlichenb Fällen bon leine m st ras ba ren Versuch die Rede fein. Denn auch bet Versuch würde zur Voraussetzung haben, daß Bruhn Angriffe brachte, um darauf­hin Inserate zu erzielen. Die Beweisaufnahme hat aber in dieser Beziehung nichts ergeben. Fällt nun aber somit bte Anklage gegen den Hauptangeklagten Bruhn in sich zusammen und muß er daher f r e i a e s p r o ch e n werben, so ergibt sich daran- ohne weiteres auch die Freisprechung der wegen Beihilfe in emiae« Fällen mitangeklagte Paul Bruhn und Weber. Ganz abgesehen davon, daß auch die Beweisaufnahme gegen sie nichts ®e* lastendes ergeben hat. Dagegen hat die BeweisaNf- nähme ergeben, daß dem Angeklagten Wilhelm Bruhn der Vorwurf des sittliche» Makel- nicht an haftet. Hierauf verkündet Landgerichts rat Lampe gegen 2 Uhr folgendes Urteil:

Sämtliche Angeklagte werden freigesprochen. Die Koste« trägt die Staatskasse.

Bei Verkündung des Urteil-, das der Angellaate Wilhelm Bruhn mit Tranen aufnahm, brach ein Teil des Auditorium- in Bravorufe und Händeklatschen aus. Der Vorsitzende ries mit erregter Stimme, daß hier rin Zuhörer- und kein Zuschauer- raum sei und ließ den Bravoruser festnehmen. Die Angeklagten wurden von allen Seiten umringt und unter allseitigem Hände­schütteln ging da- Drama zu Ende.__________________________

Lin Uebcrblid über den »eichshanrhalt für fyh.

DieNordd. Mlg. Zeitung veröffentlicht einen Uebetblül übet den Entwurf des Reichshaushalts für 1911. In den Dov- bemerfungen heißt es: Das Cllllsgesetz enthält wie im Vorjahre die Bestimmung, daß ein etwaiger Ueberschuß in den eigen« Einnahmen des Reick>s sowie ein das Soll überstriaender Betrag an Ueberweisungssteuern zur Abbürdung de- Fehlbetrags an- bem Rechnungchahr 1909 zu verwenden sind. Der Schatze anweisungskredit wird von 450 auf 375 Millionen Mark herab­gesetzt. Der ordentliche Haushalt schließt in der Einnahme und Ausgabe mit 2 707 819 913 Mark ab. Die Mehv« ertrüge aus den bestehenden Zöllen und Steuern wurden ans 32 670 845 Mark angenommen: darüber hinaus ist m dem Haus­halt der Zölle und Steuern neueingesetzt der Ertrag aus der Grundstücks-Wettzuwachssteuer in Höhe von 13 Millionen Mari. Tie Einnahmen und Ausgaben aus dem Kaligesetz erscheine« mit 4 800 000 Mark im Etat des Innern. Tie lleberschüsse im ordentlichen Haushall sind veranschlagt: a) bei ba Post auf 71 599 349 Mark (gegenüber 1910 mehr 18 648 101), b) bet btt Reichsdruckerri auf 3 688 191 Mark (d. t weniger 866 980 Mark), c) bei ba Eisenbahnverwaltung auf 18 767 495 Mari (mehr 2 659 775 Mark).

Die auf den außerordentlichen Haushalt übernommenen Aus­gaben betreffet Heer, Marine, Post, Eckendahncu, den Kaisa Helm-Kanal und die Wohnungsfürsorge. Die bei da Finanz- reform festgelegten Anlrihegrundsätze sind beachtet. Die Ein­nahmen aus dem Münzgewinn, welck)e bisher zur Vastärkung bet Betriebsmittel der Rrick)sHauptkasse verwendet worden sind, sollen zur Entlastung des Extra-Ordinariums dienen. Die eifernen Bestünde des Reiches betrugen am Ende des ReckmungStahres 1909 105 Millionen Mari. Der Zugang im Haushall für 1910 wird auf

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