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12.1.1910 Drittes Blatt
 
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Mittwoch, 12 Januar 1910

Drittes Blatt

160. Jahrgang

Nr. 9

ßkichetw Üi-llch ntti VuSnahmß bei Eonnta^,

Di«Gtetzene» $cmtltenblätter* «erden dem .Anzeiger^ otermaJ wöchentlich beigelegt, da« ^Lretrbfov Pb e» Kreis Liehe»" «rotimal wöchentlich. Di« ^Lmidwirlschastttchr» »ett- freatn* «scheinen monatlich iroeimaL

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Redaktion. Expedition and Druckerei: Schul« strah« ?. Expedition und Verlag; &L Redaktiom^SIU. ZcL'2lbtJAnzeig erGietzeru

Siebener Anzeiger

General-Anzeiger für Gverheffen

Deutscher Reichstag.

13. Sitzung. Dienstag, 11. Januar 1910, 2 Ühr.

Am Tische des Bundesrats: Dr. Delbrück, mecklenburgi­scher Gesandter v. Brandenstein, Zahlreiche Vertreter anderer Bundesstaaten.

Haus und Tribünen sind gut besetzt.

Vizepräsident Dr. Spahn begrüßt in Vertretung doä Präsi­denten Grasen Stolberg die Abgeordneten mit einem Neujahrs, grüß und dem Wunsch auf fleißigen Fortgang der Arbeiten.

Der Abgeordnete Dr. v. Chrzanowöki (Pole) hat sein Mandat niedergelegt.

Die mecklenburgische Verfassungs-Interpellation.

Die Interpellation Link (Natl.), Dr. P a ch n i ck e. und Reichsgraf v. Bothmer (Linkslib. Fraktionsgeineinschaft) lautet:

»Gedenkt dec Herr Reichskanzler der Erlvartung, welche hin­sichtlich der mecklenburgischen Verfassung der Bundesrat in seiner Sitzung vom 26. Oktober 1875 den mecklenburgischen Regierungen gegenüber ausgesprochen hat, nunmehr weitere Folge zu geben, nachdem die zwischen den mecklenburgischen Negierungen und den Ständen seit fast 60 Jahren resultatlos geführten Verfassungs- Verhandlungen kürzlich iviederum gescheitert sind und nachdem die mecklenburgischen Regierungen den Ständen aus dem diesjährigen Landtage erklärt haben, daß ihnen angesichts der Hal­tung der mecklenburgischen Ritterschaft weitere Verhandlungen zurzeit nicht möglich seien, daß sie die Hoffnung nicht mehr aufrecht erhalten können, zu einer Verständigung zu gelangen, und daß sie bei Verhandlungen im Reichstage ihren bisherigen Standpunkt gegenüber einem Eingreifen des Reiches nicht aufrecht erhallen formten ?"

Staatssekretär Dr. Delbrück

erklärt sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit.

Abg. Link (Natl.)

nimmt das Wort zur Begründung im Auftrage der inter­pellierenden Parteien: Erst am 15. Juni vorigen Jahres ist eine ähnliche Jntervellation verhandelt worden. Damals erklärten der Reichskanzler und der mecklenburgische Bundesratsbevoll» mächtigte, daß der bisherige Verlauf der Verfassungkvcrhand- lungen in Mecklenburg einem endgültigen Scheitern derselben nicht gleichzustelleu sei. Wir Interpellanten haben schon damals diese optimistische Auffassung nicht geteilt. In­zwischen bat denn auch in Mecklenburg ein erstklassiges Begräbnis der Verfassungsvorlage stattgesunden. Die Ereignisse, die sich seit dem Juni vorigen Jahres in Mcckten- bürg abgespielt haben, haben es uns liberalen Abgeordneten Meck­lenburgs zur gebieterischen Pflicht gemacht, die mecklenburgische Verfaßungsfrage setzt toiebcrum im Reichstage zur Erörterung zu stellen. Wir müßen gegen die in der Preße es war in der .Lreuzzeitung" uns Liberalen gemachte Unterstellung pro­testieren, daß wir mit unserer Jntervellation nur Oppo- flt.ion, aussichtslose Opposition gegen,die Reichs­regierung treiben wollten. Wie kann man aussichtslose Opposition nennen die Vertretung einer Sache, in welcher, der Reichstag schon dreimal unseren mecklenburgischen VersanungS- antrag angenommen hat, zumal jetzt, wo auch die mecklen­burgischen Großherzöge den Ständen gegenüber aus die Reichshilfe hingewiesen yaben? Der Zweck der heutigen Interpellation ist, der Reichsregierung und den mecklenburgischen Regierungen Gelegenheit zu geben, zu der veränderten Sachlage Stellung zu nehmen und die Parteien, ute sich bisher gegenüber dem Eingreifen des Reiches ablehnend ver­hallen haben, zu veranlassen, ihre Ansichten zu revidieren. Drei­mal hat die mecklenburgische Ritterschaft nunmehr die Regie­rungsvorlagen abgelehnt. Zuerst im Juni 1908 mit 291 : 65 Stimmen, bann i.n Oktober 1908 mit 194 : 23 Stimmen. Bei dem im August 1909 fortgesetzten kommissarisch deputatifchcn Verhandlungen zeigten die ritterschaftlichen Deputierten Ent­gegenkommen. DaS Plenum der Ritterschaft aber lehnte die auf Grund dieses entgegenkommenden Verhaltens ausgcarbeitete neue Vorlage der Regierung im Dezember 1909 rein ab und kam auf ihr jetzt fast 60 Jahre altcL c et er um censeo: Au S - bau deS ständischen Staates zurück. Die ritterschaft­lichen Deputierten machten nicht einmal den Versuch, das Plenum auf den von ihnen eingenommenen entgegenkommenden Stand- vunll hinüberzuziehen und stimmte selbst für reine Ablehnung der Regierungsvorlage. Das war eine Brüskierung der Regierungen, wie sie stärker nicht zu denken war. Dieses Votum der Ritterschaft zeigte, daß die mecklenburgischen Regie­rungen in den jahrzehntelangen Verhandlungen dem erstrebten Ziele auch nicht einen einzigen Schritt näher gekommen waren. Da erkannten endlich auch die mecklenburgischen Regierungen, bar, sie durch Verhandlungen mit der Ritterschaft nicht zum Ziele ge­langen könnten und daß sie sich nach geeigneteren Mitteln um­sehen müßten. Als solch Mittel erschien auch ihnen jetzt endlich die Reichshilfe. Dies brachten ihre bekannten, an die Stände erlassenen Noten zum deutlichen Ausdruck., Während die Ritterschaft die von den Regierungen angekündigte Inan­spruchnahme der Reichshilfc als »Revolution von 66c n" und alsS t a a t s st r e i ck" leiinzeichnete, beseelte neue Hoffnung das mecklenburgische Volk. Wir liberalen Abgeord. treten Mecklenburgs haben keinen Augenblick gezögert, den deiit- lichen Wink, den die Regierungen uns in ihren Noten gegeben haben, zu befolgen, unb ihnen Gelegenheit zu geben, hier im Reichstage zu bekennen, daß sie die Hoffnung, mit der Ritter­schaft zu einer Einigung zu gelangen, nicht inehr aufrecht er­halten könnten unb bas Reich um Hilfe zu ersuchen. Wir hoffen, baß der Großherzoglich mecklenburgische Bundesratsbevollmäck- tigte durch seine Erklärunaen unsere iind des mecklenburgischen Volles Erwartungen und Wünsche nicht enttäuschen wird. (Bei­fall links.)

Man wirft uns vor, daß wir aus agitatorischen Rücksichten diese Frage zur Verhandlung bringen. Sie wissen aber nickt, tote sckwer wir Mecklenburger den Sckmerz fühlen, daß wir vom verfassungsmäßigen Leben ausgeschlossen ft tu). (Beifall links.) Sie wissen nicht, wie groß das Verlangen bei unserer bescheidenen unb zurückhaltenden mecklenburgischen Bevölkerung ist, zur politi­schen Mitarbeit aufgerufen zu werden. (Beifall links; Zurufe von den mecklenburgifcken Abgeordneten der reckten Seite.), Sie jind ja die geborenen Vertreter der mecklenburgischen Erbweisheit. (Sehr gut! links, Lachen rechts.) Auch wir wollen uns für unser engeres Vaterland in gemeinnützigem Sinne betätigen. Wir haben den festen Glauben, die feste Zuversicht, daß endlich das Reich uns helfen wird und Helsen muß. Aus diesen Erwägungen heraus interpellieren wir. (Beifall links.) Wir geben den 93er» irctern unserer Negierung die Gelegenheit, im Reichstage zu er» klären, daß auch sie die Hoffnung aufgegeben haben, mit der Ritterschaft fertig zu werden. Wir erkennen eS an, daß ihnen das Wohl der Bevölkerung über etwaigen kleinlichen Bedenken geht: Salus publica, suprema lex! Wir hoffen, daß ihre Erklärungen

MMBW

den Erwartungen des Volkes entsprechen und die Bevölkerung nicht enttäuschen werden.

In gleichem Maße interessiert es uns, welche Stellung der Neichstänzler bei der veränderten Sachlage einnimmt. Es ift doch ausgeschlossen, daß der Bundesrat noch nicht an der Erfüllung der von ihm im Jahre 1875 ausgesprochenen Erwartung ver­zweifelt. Er muß jetzt dieser Erwartung weitere Folge geben. Einmal feines eigenen Ansehens und seiner Autorität wegen. Wenn eine so hohe Körperschaft wie der Bundesrat einem einzelnen Bundesstaat gegenüber eine Enoartung aus­spricht, so bedeutet dies nicht einen frommen Wunsch, den der Bundesstaat erfüllen ober unerfüllt lassen mag, sondern eine Auf­lage, die der Bundesstaat erfüllen muß. Aber auck dem Reichstrg gegenüber ist der Bundesrat verpflichtet. Denn die Erwartung ist seinerzeit ausgesprochen aus Anlaß des vom Reichstag ange­nommenen mecklenburgischen Verfassungsantrags. und der Bundesrat hat dem Reichstag von der ausgesprochenen Erlvartung Mitteilung gemacht. Der Reichstag hat sich aber dabei beruhigt in dem Vertrauen, daß der Bundesrat für die Erfüllung der Er­wartung sorgen werde.

Drei Möglichkeiten der Reichseinwirkung kommen in Betracht. Erstens bundrs freundliche Vorstellungen. Sie werden sicher einen Druck auf die Ritterschaft ausüben, den diese spüren wird. Da früher der Bundesrat eine Erwartung ausge­sprochen hat, wird sich jetzt gegen das Minus bundesfreundlicher Verhandlung sicher nichts cinwenden lassen. Ein Präjudiz liegt zudem vor in der vom Reichstage seinerzeit einstimmig ange­nommenen Resolution, der Reichskanzler wolle durch Verhandlung mit den einzelnen Bundesstaaten dahin wirken, daß die reichs­gesetzlichen Grundsätze über den Ausschluß vom Wahlrecht wegen erhaltener Armenunierstützung auch in den Einzelstaaten zur Än- weiidung gelangen. Denselben Weg der bundesfreundlichen Ver­handlung geht auch das Zentrum mit dem in dieser Tagung ein. gebrockten veränderten Toleranzantrag.

Ein zweiter Weg, der von manchen für zulässig gehalten wird, ist die Anwendung deS Art. 76 Abs. 2 der Reichsver­sa s s u n g. Der Einwand, daß in Mecklenburg eine,Behörde zur Schlichtung von Verfassungsstreitigkeiten besteht, ist nicht stich­haltig, da hier eine Kompromißinstanz nur gegeben ist wenn die Stände, nicht aber wenn der Landesherr von sich aus einen Ber­fa ssungs streit zum rechtlichen Austrag bringen will. Bedenklicker ist c8, ob eine Verfassungsstreitigkeit im Sinne des Art. 76 in Mecklenburg überhaupt vorliegt. Nach herrschender Meinung ist dies nur eine Streitigkeit über Recktsbeständigkeit, Auslegung oder Handhabung einer bestehenden Verfassung, nicht über deren Ab­änderung. Für eine weitere Auslegung spricht allerdings der Wortlaut, wie der Zweck des Art 76. B er fa s sungs - konflikte, die andernfalls nur durch Gewalt zu lösen sind, sollen in deutschen Bundesstaaten durck schicdsrickter- lichc Tätigkeit des Reiches erledigt werden, und ein derartiger Konflikt besteht in Mecklenburg.

Der dritte Weg ist die von ben Liberalen seit Jahrzehnten vorgeschlagene Ergänzung der Reichsverfassung im Sinne des bekannten mecklenburgischen Ver- fassungSantrageö. Dem Reich steht die Kompetenz­kompetenz zu, das Recht, seine Zuständigkeit beliebig zu er­weitern. Dies Recht findet keine rechtliche Schranke an den Ver­fassungen der Einzelstaalen und an dem föderativen Charakter dcö Reiches. Dem Reichstag ziemt es nicht, seine eigene Zuständig­keit, die ihm die Rechtswissenschaft zuspricht, zu bezweifeln und zu verkleinern. ES handelt sich beim mecklenburgischen VerfassungS» antrag allerdings weniger um eine Frage der rechtlichen Zulässig­keit, als der politischen Ratsamkeit des Zugreifens deS Reiches. Da ist zu betonen, daß mit dem mecklenburgischen Antrag nicht generell die Machtsphäre des Reiches gegenüber dem inneren Ver­fassungsrecht der Einzelstaaten erweitert, sondern nur ein in ganz Deutschland b i s auf Mecklenburg fchon gelten­der bestimmter verfassungsrechtlicher Grundsatz geltend gemacht werden soll. ES handelt sich darum, eine in Mecklenburg be­stehende Anomalie zu beseitigen. Ueberall ist die Macht der Stände, eventuell mit Gewalt, gebrochen. Die Anwendung von Gewalt ist Mecklenburg, das mit seinem ständischen Staat ins Deutsche Reich eingetreten ist, unmöglich gemacht. Das Reich muß ihm Ersatz bieten, und durch feinen Einfluß, eventuell durch seine Gesetzgebung dafür sorgen, daß Mecklenburg in seiner not­wendigen staatsrechtlichen Fortentwicklung vom ständischen zum konstitutionellen Staat nicht gehemmt wird. Wenn jetzt auch die mecklenburgischen Großherzöge das Reich um Hilfe ersuchen, so liegt künftig das ganze Odium der mecklenburgischen Zustände neben der Ritterschaft allein auf dem Reich, wenn cs nicht Abhilfe schafft. Das konstitutio­nelle Reich mit seinem allgemeinen, gleichen, geheimen, direkten Wahlrecht würde die einzige Stühe der Feudalherrschaft der mecklenburgischen Ritterschaft sein. Das Reich muß sich er­innern, daß nach der Reichsoerfassung die Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes zu seinen vornehmsten Aufgaben gehört. Wir hoffen auch darauf, daß die Parteien, die sich bisher ablehnend verhalten haben ober doch zahlreiche Mitglieder dieser Parteien jetzt sich nicht mehr der Notwendigkeit verschließen, Mecklenburg von Reichs wegen zu Helfon. Von der Reichspartei erhoffen wir Beistand, und nehmen nach der Stellung, die ihr Mitglied Herr v. Oertzen in Preßerörterungen eingenommen hat, an, daß sie wenigstens einem ReichSeingreifcn auf Grund des Artikels 76 der Rcicksverfassung zu stimmt.

Wir rechnen ferner auf die Mithilfe des Zen­trums, das doch das Eintreten für die konstitutionellen Rechte und Freiheiten deS Volkes auf seine Fahne geschrieben hat. Wir hoffen, daß die Mitglieder des großen demokratischen Flügels der Zentrumspartei (Lachen int Zentrum, Heiterkeit rechts) ihre poli­tischen demokratischen Ueberzcugungen nickt an den konservativen Nagel hängen, sondern sich in dieser Frage von der Auffassung der liberalen Parteien nicht trennen werden. Daß die Konservativen sich zu einer anderen Ansicht bekehren, wage ick nicht zu hoffen, da sie, meiner Ansicht nach allerdings unbcgründeterweise, K o n - fequenzen für ein Reich seingreifen bezüglich deS preußischen Wahlrechts fürchten. (Lachen rechts.) Aber die Konservativen werden inzwischen doch auch er­kannt haben, daß die mecklenburgische Ritterschaft für alle Ein- wirkungsversucke ein untaugliches Objekt ist, und daß, Wenn sie die Verfassungsreform int eigenen Lande zustande bringen wollen, sie diese nur mit untauglichen Mitteln erstreben. Es hat eine ernste Seite, wenn das Reich Mecklenburg nicht hilft. Sollen die mecklenburgiscken Großherzöge eine von ihnen und aller Welt er­nannte Staatsnotwendigkeit unerfüllt lassen, weil die mecklen- burgischeit Ritter Widerstand leisten? Sollen sie das Wohl ihres Volkes und ihres Staates opfern den überlebten Rechten der meck­lenburgischen Ritterschaft? Oder ist es etwa ihre sittliche Pflicht, bei dieser Sachlage auch von der ultima ratio von Staatsnot­wendigkeiten, dem Gebrauch der Gewalt, der Oktrohie» rung einer Verfassung nickt zurnckztisckrecken. Jedenfalls wird die Beschreitung des Weges der Selbsthilfe den mecklenburgischen

Großherzögen erheblick erleichtert durch das verfassungsmäßig ihnen zusiehende Manutenenzrecht, und tn Mecklenburg wird. Wie manche Preßäußerungen ergeben, die Oktrohierung einer Ver­fassung selbst in politisch gemäßigten Kreisen befürwortet und herbeigesehnt. Das Reich hat eine Pflicht, da es die Macht hat. Es wäre eine schwere Beleidigung für die Gründer des Reiches, wenn man annähme, daß sie an das Fortbestehen solcher Zustande gedacht hätten. Das Reich wird sich ein großes Ver­dienst um Mecklenburg, um Fürsten und Volk er­werben, wenn es die Großherzöge bewahrt vor der Notwendigkeit, eine Verfassung zu oktroyieren und das Land schützt vor tief­gehender Beunruhigung und unabsehbaren politischen Wirren. Möge das Reich seine Pflicht Mecklenburg gegenüber erfüllen, zur Ehre des Reiches unb zum Wohle Mecklenburgs. (Lebh. Betfasl links.)

Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück verliest folgende Erklärung: Die mecklenburgische Verfasiungs- frage ist in diesem Hause schon wiederholt zur Sprache gekommen. Die Stellung, die von den verbündeten Regierungen in dieser Frage eingenommen wird, hat zuletzt der gegenwärtige Herr Reichskanzler in der Sitzung dcS Reichstages am 15. Ium vorigen Jahres dargelegt. Seitdem ist in tatsächlicher Be­ziehung eine Acndcrung nur insofern eingetreten, als die im vorigen Jahre schwebenden anfänglich Erfolg verheißenden Ver­handlungen der mecklenburgischen Regierungen mit ihren Stän­den bedauerlicherweise ergebnislos verlaufen sind. Unter diesen Umständen fehlt wie bisher tatsächlich die rechtliche Voraussetzung für die Anwendung des Artikels 76 der Reicksverfassung. Es bleibt daher nur die Frage übrig, ob etwa in Anbetracht der lwhcn Bedeutung, welche die endliche zufriedenstellende Losung der Frage besitzt, durch Erweiterung der versassungSmaßigen Zu­ständigkeit gemäß Artikel 78 der Reichsverfassung Grundlagen für ein Eingreifen deS Reiches geschaffen werden können, ^m Namen der verbündeten Regierungen habe ich die Erklärung ab- zugeben, daß sie es nicht für angängig erachten, den Weg zu be- schreiten, da dies mit den föderativen Grundsätzen, aus denen die Reichsverfassung beruht, unvereinbar ist. (Lebhafter Beifall rechts, lautes Lachen links.)

Mecklenburgischer Gesandter Freiherr von Brandenstein:

Im Namen der großherzoglich Mecklenburg-Schweriner Re­gierung habe ich folgendes zu erklären:

Die Verhandlungen deS letzten Landtag» über btc 93er* fassungsresorm haben einen Verlauf genommen, der d t c Hoff­nung, mit den beiden Ständen de mn achst § u einer Einigung z u gelangen, sehr gering er fche inen läßt! (Sört, hört, links.) Nach dem Verlauf,der Besprechungen, die zur Vorbereitung der Landtagswablen im August vorigen Jahres stattgefunden hatten, glaubte sich die Regierung zu der Hoffnung berechtigt, daß der Landtag eine grundsätzliche Einioung über die 93erfaffungf>refotm zustande bringen würde. Diese Hosf- nuna hat sich nicht erfüllt. (Hört, hört, links.)

Die Landschaft stimmte zwar der Regierungsvorlage grund­sätzlich zu, die Ritterschaft lehnte jedock die Vorlage ab und er» klarte sich nur zu einem Ausbau der Verfassung auf ständischer Grundlage bereit, linier diesen Umständen erscheint e§. her Regierung aussichtslos, eine Einigung der beiden Stande zu erreichen, und sie zog deshalb die Regierungsvorlage zurua. Sic behält sich die Wiedereinbringung der Vorlage vor. Bei dieser Sachlage ist die Regierung nicht mehr imstande, die in der Sitzung deS Reichstages vom 15. Ium v. I. abgegebene Erklärung aufrecht zu erhalten und einem etwaigen Eingreifen des Reiches mit der Begründung entgegen- zutreteu, daß die Erwägung bestehe, mit der Ritterschaft zurzeit zu einer Einigung über die Verfassungsreform zu gelangen. (Lebhaftes Hörtl Hört! links.) Auf der anderen 2-eitc aber (Großes Gelächter links; Große Heiterkeit rechts und un Zentrum.) i st die Regierung nicht in der Lage, em Eingreifen des Reiches zu beantraaen Sie kann ein solches Eingreifen auch nickt wünscken, mit Rücksicht auf die Selbständigkeit der Bundesstaaten und den föderativen Charakter der Reichsverfassung. wie die? in der namenö der verbündeten Regierungen vom Stell . Vertreter deö Reichskanzlers soeben abgegebenen Erklärung zum Ausdruck gekommen ist. Gleichwohl ist btc heutige Der- hanblung für die großberzogliche Regierung von Wert, toetl sie, wenn sic auch ein Eingreifen des Reichs nickt wun,cht, die erwünschte Klärung bringen kann. Die Regierung enb nimmt aus ihr die Bestätigung ihrer eigenen Ausfassung, daß die von ihr als notwendig erkannte VerfassungSreform im Lande selbst und aus eigenem durchzufuhren ist. (Hörtl Hört! rechts.) Im Namen der äroßhe^oglich- mcalenburgisch-strelitzscken Regierung habe ich lediglich die Er­klärung abzugeben, daß für dieselbe nach der soeben verlesenen Erklärung des Stellvertreters des Reichskanzlers fern Anlaß mehr gegeben ist, auf den Inhalt der Interpellation naher ein* zugehen. (Lautes Gelächter und HcitcZeit links; lebhafter Bei­fall rechts.)

Ein Antrag auf Besprechung der Interpellation Wird von der gesamten Linken unterstützt.

Abg. von TrencnselS (Kons.):

Im Auftrage der konservativen Fraktion habe ich Folgendes zu erklären (Großes Gelächter links.) Die konservative Fraktion steht vollständig auf dem Boden der Ausführungen, die der Stell­vertreter des Reichskanzlers soeben namens der verbündeten Regierungen gemacht hat. (Großes Gelächter links.) Sie er­achtet nach Wie vor die Einmischung des Reiches in die Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten als unzu­lässig, weil eine solche Einmischung der Reichsverfassung widerspricht und sowohl die Selbständigkeit der Einzelstaaten wie auch die Existenz des Reiches im höchsten Grade gefährden würde. (Lachen und Hu! Hui links.) Daß Ihnen diese Erklärung nicht gefallen würde, war mir bekannt; ich habe mich der Aufgabe zu entledigen, die meine politischen Freunde mir erteilt haben. Ich kann mir versagen, auf die Interpellation näher einzugehen, möchte nur in meiner Eigenschaft als meck­lenburgischer Abgeordneter noch Einiges sagen. (Zuruf links: Als Ritter.) Jawohl, auch! Ich möchte nur ben Ausspruch zitieren, den ein mecklenburgischer Minister vor kurzer Zeit gebraucht hat. Sie können daraus erkennen, wie die meck« lenbnrgische Regierung gegenwärtig denkt daß eine Einmischung deS Reiches in die Verfassungkangelegenheiten Mecklenburgs ein Herausbrechen des edelsten Juwels aus der Krone Mecklenburgs bedeuten würde. (Großes Gelächter links.) Daß Sie auf Zentralisierung, aus den Einheits­staat hinaus wollen, das ist eine alte Geschichte. Sie haben von Ihrem Standpunkte aus auch ganz reckt: denn zum bemofrah- fieren, Rabikalisieren unserer ganzen Verhältnisse ist es von Vor­teil, wenn bi? Macht der Fürstenhäuser abgeschwäckt wird. (Lachen links, Beifall rechts.) Der Interpellant verwahrt sich dagegen, daß die Interpellation einen agitatorischen Charakter