Nr. 157
Zweites Blatt
160. K
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
General-Anzeiger für Gberhesfen
zur
Die Kleiderwerk st ättcn mit
Wetter
Sonnenschein
Höchste Temperatur am 6. bus 7. Juli = 4- 19t0 °(L
SUebrigfte . , 6. „ 7. „ = + 9,2 «C.
Meteorologische Beobachtungen der Station Sietzen.
auf G-rund der Milch-
10 Arbeiterinnen und 1. Januar 1910, betr. nachmittags, in einem
Freitag 8. IM 1910
Rottttionsdruck und Verlag der Brüh lachen Universitäts - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Die Standorte der Petroleumtankwagen auf Grund der Verordnung vom 20. Mai 1893 und besonderer Bestimmungen.
Borstenlager, bezüglich Desinfektion ausläirdischer Borsten und Impfung der Arbiter.
Die Lietzener ZamilienblStter- werden dem «Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Gietzen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich ^roeimaL
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: e=^5L Redaktioru^^llZ. Tel.-AdruAnzeigerGießen.
Latholijche gemeinde.
Gottesdienst.
Samstag den 9. Juli:
Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit heil. Beicht.
"Oie NeiHsverficherungsordnung.
:: Berlin, 7. Juli.
Der Ausschuß für die Reichsversicherung sorduung beriet am Donnerstag die weiteren Bestimmungen über das Verhältnis der Aerzte zu den Krankenkassen. § 381, der nähere Festsetzungen über die Wahl der Aerztevertreter trifft, blieb unverändert, ebenso § 382, der die Wahl des Obmanneß regelt.
Gegen den dritten Absatz des § 383 wurden von fortschrittlicher Sette lebhafte Bedenken erhoben. Der Absatz lautet: „Sein Arzt darf wegen Verletzung der ärztlichen Stande s e h r e oder der ärztlichen Standespflichten aus dem Grunde verfolgt werden, weil er mit Krankenkassen Verträge unter Bedingungen abgeschlossen hat, die denen der Grundsätze entsprechen. Aus Vereinigungen und Verabredungen, die den Abschluß von Verträgen auf der Unterlage der Grundsätze verbieten, findet weder Klage noch Einrede statt."
Ein fortschrittlicher Redner bezeichnete diesen Absatz als Ausnahmebestimmung gegen die Aerzte. Wenn sich ein Arzt ehren wörtlich verpflichtet habe, keine Sonderverträge mit Kassen abzuschließen, und wenn er dann sein Ehrenwort bricht, dann muß er doch vorn Ehrengericht zur Verantwortung gezogen werde::.
Staatssekretär Dr. Delbrück erklärte, daß ein solches Ehren- vwrt gegen d i e guten Sitten verstoße.
Der fortschrittliche Redner gab darauf der Hoffnung Ausdruck, daß in Zukunft für das Offizierskorps Bestimmungen getroffen werden, daß ein Offizier nicht ehrengerichtlich zum Miell gezwungen werden darf, da das Duell strafrechtlich verfolgt wird, ein Zwang zum Duell also gegen die guten Sitten verstößt.
Ein konservativer Redner stellte fest, daß die Konservativen den Forderungen der Aerzte nur darum so entschieden ent- gegentreten, wett diese jetzt einen Terrorismus ausüben, wie er kaum schärfer von irgend einer Sette ausgeübt worden ist.
Ein fortschrittlicher Abgeordneter erwiderte darauf, daß der ärztliche Stand die Taktik erst -vom Bunde der Landwirte gelernt habe. Es sei kein Mensch verpflichtet, Gesetze, die gegen ihn gemacht werden, zur Durchführung bringen zu helfen. Die Aerzte erwarten nach den gefaßten Beschlüssen vom Reichstage gar nichts. Siewerdensichselb st zuhelfenwissen.
Darauf wurde § 383 im wesentlichen nach der Regierungsvorlage angenommen, und zwar der am meisten umstrittene dritte Absatz gegen die Stimme:: der fort- s^tttlrchen Volkspartei, des Polen und eines Nationalliberalen.
Ferner wurde noch als vierter Absatz hinzugefügt: Absatz 3 gilt entsprechend bezüglich der Beteiligung von Aerzten an den Wahlen zum Vertragsausschuß und bezüglich ihrer Tätigkeit in diesem.
Die §§ 384 bis 399 blieben unverändert. § 400 erhielt folgende Fassung: Genügt die ärztliche Versorgung und Kranken- hauspflege, die eine Krankenkasse ihren Mitgliedern gewährt, nicht, so kann das Oberversicherungsamt nach Änhören der Kasse und des Vertragsausschusses jederzeit anordnen, daß diese Leistungen noch durch andere Krankenhäuser zu gewähren sind, und für je tausend Mitglieder ein Arzt zur Verfügung steht.
Die Anordnung soll nur auf so lange getroffen werden, als es ihr Zweck fordert, und bedarf, wenn sie über ein Jahr gelten soll, der Genehmigung der obersten Verwaltungsbehörde.
Wird sie nicht binnen der gesetzten Frist befolgt, so kann das Oberversicherungsamt selbst das Erforderliche auf Kosten der Kasse veranlassen, jedoch bleiben dadurch die Verträge der Kassen mit den schon verpflichteten Aerzten unberührt.
Die Kasse hat gegen diese Anordnungen und Maßnahmen binnen einer Woche die Beschwerde bei der obersten Verwaltungsbehörde einzureichen. — § 401 erhielt nur eine andere Formulierung der Einleitung.
Nächste Sitzung: Freitag.
Die Lagerung und Aufbewahrung von Gift und gifthaltigen Farben in offenen Verkatufsstellen, auf Grund der Verordnung vom 15. Juni 1901, Anstände ergaben sich nicht.
89 Milchverkäufer in Bezug auf Gewicht der Milch, Reinhaltung der Gesäße und Fuhrlverke, " '
Verkaufsordnung, feine Anstände.
mehr, auf Grund der Berordmmg vom die Beschäftigung Samstags nad) 5 Uhr- Falle trat Verwarnung ein.
Den Hausierhandel nach 9 Uhr Ladenschluß.
120 Werkstätten mit Motorbetrieb, in denen jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigt werden, bezüglich des 8 l07 der Gewerbeordnung, der Bundesrats-Bestimmung vom 13 Juli 1900 Und der Bekamttmachung vom 1. Januar 1910, in einzelnen Werkstätten fehlten tettweise die Arbeitsbücher, außerdem waren m den mersten Bettieben mit 10 Arbeiter und mehr die Bev- zeichn:sse über d:e Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter, sowtt der Auszug aus der Getoerbeordnung nicht vorhanden, sämtliche Anstände sind beseitigt.
Dn Steinbrüche in Bezug auf Lagerung von Sprengstoffen, nach der Bekannttnachung vom 9. Juni 1884 und der bett, den Verkehr mit Sprengstoffen vom 21. Dezember 1893; Anstände ergaben sich nicht.
. Die Ziegeleien, auf Grund der Poliz-eiverordnung vom 1. April 1907 und der Bekanntmachung vom 21. F^ruar 1910, betr. die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter und Arbetter- ^nnen In den meisten Bettieben wurden Anstände vorgefunden. „ , Ab Barbierstuben, bezüglich der Bekanntmachung vom 14. Marz 1904 bett, die Beschäftigung der Gehilfen und Lehrlinge und die Tätigkeit der Meister Sonntagsnachmittags nach 2 Uhr. Keine Anstii^de.
Fell Handlungen und Lumpensortterereien in Bezug auf Aufenthalts- und Ankleideräume nach § 120 der Gewerbeordnung.
Getreidemühlen in Bezug auf Aushang der Bekannt^ machung des Bundesrats vom 15. November 1903, betr Verwendung von Blei in Getreidemühlen, keine Anstände
Die Beschäft:gung noch schulpflichtiger Kinder in gewerblichen Bettieben. In fünf Fällen wurde auf Grund des Kinderschutzgesetzes Anzeige erhoben.
- M e tz g e r e i e n in Bezug auf Instandhaltung und Rein- lrchkert, Pol:ze:verordnung vom 2. Januar 1891, das Schlacht- Wesen der Stadt Gießen betreffend. Es ergaben sich mehrere Anstände.
Die Geschäftsbücher der Güterhändler im Sinne des Gesetzes vom 27. Juni 1908.
. Die Bandagisten in Bezug auf Anfertigung von Präser- vattvs Und dergl., auf Grund der Bekanntmachung vom 30. Januar
81 Verkaufsstellen bezüglich gewerbsmäßigen Verkaufs und Aufbewahrung von Margarine, Margarinekäse und Kunsh- speisefett. Es ergaben sich, einige Anstände.
Sport.
** Briestauben-Wettslug. Am Sonntag, 12. Juni, veranstaltete der Brieftaubenklub Gießen einen Wettflug von Sanger- Haufen bei Halle a. d. S., 200 Kilometer Lustlinien-Entsernung von Gießen. Die Tauben wurden in Sangerhaufen um 10 Uhr 10 Mm. morgens ausgelassen und infolge des nicht geradezu guten Wetters erreichten die ersten Tauben um 1 Uhr 51 Min. ihre heimatlichen Schläge mit einer Fluggeschwindigkeit von 9 )5 Meter in der Minute. Preise erhielten: H. K. Fieser mit 11 Tauben den 1., 6., 7., 12., 14. und 18. Preis; Karl Wesserlie mit 26 Tauben den 2., 3., 5, 8., 11., 16., 19., 23., 24., 26., 27., 29., 30., 41. und 42. Preis;
Georg Hambach jr. mit 9 Tauben den 4., 9., 22. und 28. Preis
Hrch. Deibel VII. in Wicseck mit 11 Tauben den 10., 31. und 32. Preis; Hrch. Henkel mit 12 Tauben den 13. und 25. Preis;
Konrad Neusch mit 10 Tauben den 15.. 17., 20. und 21. Preis-
A- Geisse jr. mit 10 Tauben den 33. Preis; Karl Böhling mit 5 Tauben den 34. und 43. Preis; Wllh. Scharmann mit 20 Tauben den 3o., 36. und 37. Preis; Hrch. Leun mit 6 Tauben den 38. und 40. und Johs. Altensen mit 4 Tailben den 39. Preis. Herr Karl Wesserlie erhielt außerdem für beste Leistung die silberne Ver- bandsmedallle und für zweitbeste Leistung Herr H. K. Fießer ein Diplom.
bah er unerläßlich, datz 1. Oie ge,evlict-en und behördlichen An-1 forberungen auf wirtschaftlich durchführbare Maßnahmen beschränkt und die genossenschaftlichen Betriebe nicht übermäßig starker belastet werden als Einzelbetriebe, auch die Konkurrent des Auslandes nach Möglichkeit berücksichtigt wird, 2. die heimische Produktion den notwendigen Schutz gegen in- und ausländische unlautere Konkurrenz findet, 3. bei der molkereigenossen- schastlichen Tätigkeit selbst die bewahrten wirtschaftlichen und genossenschaftlichen Grundsätze stets gewissenhaft beachtet werden und alle Beteiligten in genossenschaftlicher Pflichttreue an der Forderung der genossenschaftlichen Unternehmungerl zusammen- wirken und endlich 4. die ruhige Entwicklung und Ausgestaltung genossenschaftlicher Molkereibetriebe durch unberufene Einmischungen und Einwirkungen nicht geftön wird. Der Reichsverbaiid wolle bei seinen angeschlossenen Verbänden wie bei den zuständigen Behörden dahin Wirkern, dajß die im Interesse einer gesunden Weiterentwicklung des genossenschaftlichen Molkereiwesens gebotenen Maßnahmen überall die gebührende Beachtung und Berücksichtigung finiten." — Die Entschließung wurde angenommen.
Den folgenden Punkt der Tagesordnung bildete die Frage der „Ausschließung von Mitgliedern bei Genossenschafte n". Generalsekretär Gennes (Darmftady legte hierzu erne Reihe von Leitsätzen vor, in denen es u. a. heitzt: Die Ausschließung eines Mitgliedes aus einer eingetragenen Genossenschaft kann rechts wirksam nur unter genauer Beachtung der Vorschriften des § 68 des Genossenschafts-Gesetzes erfolgen. Hiernach hat d:e rechtswirksame Ausschließung zur Voraussetzung, daß bei Fassung des Ausschließungsbeschlusses die formellrechtlichen Vorschriften des Gesetzes erfüllt sind und die Tatbeftandsmerkmale etne§ gesetzlichen oder statutarischen Ausschließunasbeschlusses vorliegen. Ist nach dem Statut der Genossenschaft für die Aus- schließung eines Mitgliedes in erster oder auch in letzter Instanz d:e Generalversammlung zuständig, so kann der Ausgeschlossene neben der in erster Linie in betracht kommenden Feststellungsklage gemäß der Sondervorschiift des ß 51 des Gen.-G. Anfechtungsklage erheben. Letztere kann nach ausdrücklicher Gesetzesbestimmung nur darauf gestützt werden, daß der die Ausschließung aussprechende Generalversammlungsbeschluß auf einer Verletzung des Gesetzes oder des Statuts beruht. Für die Festftellungsttage ist zuständig bei einem Wert des Streitgegenstandes bis 600 Mk. ■ das Amtsgericht, in zweiter und letzter Instanz das Landgericht, bei einem Wert des Streitgegenstandes über 600 Mk. in erster 1 Instanz das Landgericht, in zweiter Instanz das Oberlandesgericht; hiergegen ist das Rechtsmtttel der Revision an das Reichs- i gericht gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 2500 । Mart übersteigt. Für die Anfechtungsklage ist in erster Instanz : ausschließlich, also ohne Rücksicht auf den Wert des Stteirgegen- ; standes, das Landgericht, in zweiter Instanz das Oberlandesgericht ! zuständig. Hiergegen ist das Rechtsmittel der Revision an das • Reichsgericht gegeben, und zwar ohne Rücksicht auf den Wert des l Beschwerdegegenstandes. — Die Versammlung erklärte sich mit i diesen Leitsätzen ebenfalls einverstanden. ,
Nach den Beratungen fand gemeinsames Festmahl in der j Städtischen Festhalle statt. [
Gewerbliche Revisionen.
Im April, Mai und Juni wurden in Gießen gewerbepolizeiliche Revisionen der nachstehend neiäeidyneten Arten vorgenommen:
29 Benzinlager, in Bezug auf Lagerung und Aufbewahrung, auf Grund der Verordnung vom 20. Mai 1903, Awstände ergaben sich nicht.
Die Warenhäuser bezüglich Lagerung der Ware, Beleuchtung und Notausgänge.
.Verschiedene Petroleumlager mtt Rücksicht auf die besonderen polizeilichen Bedingungen bezüglich Lagerung.
^e Trödlergeschäste in Bezug auf vorschriftsmäßige Führung der Geschäftsbücher, auf Grund der Verordnung vom 2. März 1899, Anstände ergaben sich nicht.
Der Verkauf von Obst auf Privatplätzen Sonntags- nachnnttags noch gesetzlichem Ladenschluß.
26 Stein brüche und Gräber eien, auf Grund der Polizeiverordnung vom 16. Dezember 1902, Anstände wurden nicht vorgesunden.
Die Steinbrüche und Steinhauereien auf Grund der Bundesrats-Bestimmungen vom 31. Mai 1909; kleinere Anstände bezüglich Aushang dieser Verordnung in einigen Steinhauerei en sind beseitigt.
Gummifabriken.
Die Baustellen der Bal:Handwerker, bett, die Unterkunftsräume der Arbeiter, auf Grund der Polizeiverordnung vom 18. September 1900, die vorgefundenen Anftände wurden beseitigt.
14 Carbidlager auf Grund der Polizeiverordimng vom 4. April 1906, und die Herstellung, Aufbewahrung und Verwendung von Azetylen, nach! der Verordnung vom 2. Oktober 1905, feine Anstände.
Biographen und Kinern ato g raphen.
Die Bäckereien in Bezug auf § 120c der Gewerbeordnung und die Bundesrats-Bestimmungen vom 4. März 1896, betr. Kalendertafel, Arbeits- und Ruhezeit der Gehilfen und Lehrlinge; Anstände ergaben sich rttcht.
Die Putzmachereiwerk st ätten, bezüglich Beschäftigung der jugendlichen Arbeiterinnen und Arbeiterinnen über 16 Jahre auf Grund des § 107 der Gewerbeordmmg und der Verordnung vom 1. Januar 1910; besondere Anstände ergaben sich nicht, in einzelnen fehlten für die neu eingetretenen Arbeiterinnen die Arbeitsbücher, wurden jedoch bald angelegt.
39 Betriebe der Weißbinder, Maler und Tüncher, auf Erund der §§ 107 und 120 c der Gewerbeordnung, der Bekamtt- machung vom 27. Juni 1905 betr. Verwendung von Blei und bleihaltigen Farben, und der Verordnung vom 1. Januar 1910, in Bezug auf Beschäftigung und Ruhepausen der jugendlichen Arbeiter. Die vorgefundenen Anstände in Bezug auf Führung von Verzeichnissen für jugendliche Arbeiter und Aushang der Verordnung in Bettieben mit mehr als 10 Arbeiter, wurden beseitigt.
26. Deutscher Landwirtsch. Genossenschaststag.
4 Koblenz, 7. Juli.
Heute morgen begannen im großen Saale der Festhalte die Beratungen der öffentlichen Hauptversammlung. Es waren über 1000 Delegierte aus Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, Sachsen, Elsaß-Lothringen, Hessen, Oesterreich, RuUand, Japan, Frankreich, Italien und der Schweiz vertteten.
Generaldirektor Oekonomierat Caspers (Bubenheim) begrüßte die Erschienenen und wies auf die Wichtigkeit der Tagung hin. Leider sei der Generalanwalt Geh. Regierungsrat Haas (Darmstadt) wiederum durch Krankheit verhindert, die Verhandlungen zu leiten. — Nach der Erlangung geschäftlicher Mitteilungen und der Bildung des Bureaus berichtete Oekonomierat Gaspers über die Entwicklung des landw. Genossenschaftswesens in der Rheinprovinz, die sehr günstig sei.
Dem vom Generalanwalt vorgelegten
Jahresb ericht
für il909/10 ist zu entnehmen, daß das gesamte deutsche Genossenschaftswesen am 1. Juni dieses Jahres 30 000 Genossenschaften umfaßte, davon sind 24 000 ländliche Genossenschaften im Reichs- verbände vereinigt. Unter diesen wieder besinden sich 15 000 Darlehns- und Kreditgenossenschaften, 2200 Bezugsgenossenschaften und 3300 Molkereigenossenschaften. Der Zugang und Abgang gleicht sich ziemlich aus, denn bei einem Bestände von 30 000 ist die Auslösung von 200 Genossenschaften an sich nicht bedeutend. Der Umsatz der Genossenschaften betrug im Berichtsjahre über sechs Milliarden. Man darf sagen, daß das deutsche Genossenschaftswesen fortwährend Fortschritte macht. Sein Stand ist über= au gleich ausgezeichnet.
Sodann berichtet Verbandsdirektor Hoftat Bach (Dresden) über die „Einrichtung von Sterbekassen und die Verbreitung der Volksversicherung", die eine dankbare Aufgabe für die Genossenschaften seien, um die Wohlfahrt ihrer Mitglieder zu fördern. Es wurde hierzu folgerte
Entschließung
OMflettommen: „Der Genossenschaftstag zu Sttaßburg im1 Jahre 1905 hat bereits den Genossensck>aften die Errichtung von Be- gräbniskassen angelegenllichst empfohlen als ein geeignetes Mittel, die Wohlfahrt ihrer Mitglieder zu fördern. Die Erfahrungen, die seitdem gemacht worden sind, lehren, daß die Landwtttschaftlic^i: Genossenschaften nicht genug darauf hingewiesen werden tönnen, solche Bestrebungen auf das eifrigste zu fördern, sie so ftucht- bringend als nur irgend möglich zu gestalten. 'Der Genossenschaftstag lenkt daher die Aufmerksamkeit auf die Sterbekassen und die Volksversicherung, das heißt die Lebensversicherung zu mäßigen Beträgen, und erwartet namentlich von den Darlehnskassen, daß sie sich bemühen werde::, derartige Einrichtungen zum Wohle ihrer Mttglieder zu treffen."
Das folgende Thema betraf „M aßnahmen zur Förderung der molkereigenossenschaftlichen Tätigkeit unter den veränderten Wirtschafts- und Absatz- Verhältnisse n". Molkereiinstruktor Schwarz (Bonn) legte hierzu folgende Entschließung vor: „Der Genossenschaftstag erklärt: Die Erhaltung und gesunde Weiterentwicklung des ge- nossensck>aftlichen Molkereibetriebes ist nach wie vor für die deutsche Volkswirtschaft von der größten Bedeutung. Unter den veränderten Wtttschafts- und Absatzverhältnissen wie den sortwährend steigenden Betriebsansorderungen ist die erfolgreiche Weiterentwicklung der molkereigenossenschaftlichen Tätigkeit gegen früher jedoch wesent- lüh erschwert. Zur Sicherung und Förderung desselben ist es ।
Sonntag den 10. Juli, 8. Sonntag nach Pfingsten-
Vormtttags von 67, Uhr an: Gelegenheit zur heil. Beicht. '
, um 7 Uhr: Die erste heil. Dieffe.
- um 8 Uhr: Austeilung der hl. Kommunion.
w um 9 Uhr: Hochamt mit Predigt.
„ um 11 Uhr: Heil. Messe mit Predigt.
Nachmittags um 2 Uhr: Christenlehre; daraus Slndacht.
Montag abend um 8V, Uhr ist apologetischer Vortrag über rbie Rechtsstellung dyr Kirche".
Verantwortlich für den polittschen Teil i. B.: R. Lauge.
iHärtte.
Gießen, 7. Juli. Vieh markt. Bei dem am 5. und 6. Jul: abgehaltenen Markte waren 1798 Stück Rindvieh und 304 Schweine aufgetrieben. — Der nächste Markt findet am 19. und 20. Juli statt, am letzteren Tage auch Krämermarkt.
th. Gießen, 7. Juli. Der zweite Ziegen markt des Kreis-Ziegenzuchtvereins aus der Lärnmeriveide Waldeshude an der Sicher Straße, der gestern abgehaltei: wurde, hatte einen Auftrieb von etwa 125 Böcken und Lämmern Saaner Rasse. Leider hat der während des Tages häufig niederiallende Regen dem Äiarkt sehr geschadet. Trotzdem der Handel besser hätte fern können, wurde doch 7s des Vorrats zu recht desriedigendei: Preisen ab- gesetzt. Bezahlt wurden für junge Böcke 40 bis 70 Mk. und für Lämmer 30 bis 40 Mk. Die Prännrerungskommisfron war bemüht, erstklassiges Material nicht zum Verkauf fommen zu lassen und deren Besitzer zu veranlassen, die Tlere zur Nachzucht zu behalten.
Kird)l8d?e Nachrichten.
iLuaugeilsHe weüiemoe.
7. Sonntag nach Trinitatis, den 10. Juli: Gottesdienst.
Zn der Ztadtkirche.
Vormittags 8 Uhr: Pfarrer Schwabe.
Zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Markusgemeinde.
Vormittags 97, Uhr: Pfarrer D. Schlosser.
Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche <ür die Matthäusgemeinde. Pfarrer D. Schlosser.
Am Sonntag, dem 17. Juli, findet im Anschluß an den Haupt- gottesdlenst Beichte und heil. Abendmahl für die Matthäus- und Markusgemeinde gemeinsam statt. Anmeldung vorher bei dem Psarrer jeder Gemeinde erbeten.
In der Iohannerklrche.
Vormittags 8 Uhr: Pfarrer Adolph.
Zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierteu aus der Johannesgemeinde.
Vormittags 972 Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer.
Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die LukaSgenreWde.
Psarrer Bechtolsheimer.
Juli 1910
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Temperatur der Luft
Absolute Feuchtigkeit
Relative Feuchtigkeit
Wind- richtikng
1 Windstärke
Grad btt Devölbung in Sebntel der pchw. Himmelssl.
7.
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