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6.7.1910 Zweites Blatt
 
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Nr. 155

Erscheint ISglich mit Ausnahme deS Sonntags.

Die ^Stetzener Zamilienblatter" werden dem »Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die ..Landwirtschaftlichen Seit* * * * § fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Zweites Blatt . 160. Jahrgang

Gießener Anzes

General-Anzeiger für GberheW

Mittwoch 6. Juli 1910

Rotationsdruck und Vertag der Br ü Hachen Universitäts - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e^5L Redaktion:^8K112. Tel.-Adru AnzeigerGießen.

annähernd bestimmen; soweit Schätzungen überhaupt möglich sind, schwanken sie zwischen 4 und 17 Millionen. Diese UngewißbeiL ist für bte Erledigung der Angelegenheit störend und in gewissen Beziehung direkt hinderlich. Deshalb begrüßt Dr. Görcke Absicht der Reichsregierung, der diesjährigen Bolkszählling cmc Vetera neu zählung anzuschließen, womit zwar eine Veo- zogerung. bedingt sei, die er jedoch deswegen für rurgejährlich halt, wen bei dem gegenwärtigen Zu stand der Ungewißheit eine zusriedenstellende Regelung ja doch nicht abzusehen sei. Wie frei­lich nach der Zählung die Deckungsmittel beschafft werden sollen, Usgt noch tnt ungeMssen Dunkel der Zukunft. Die Frage der .öehrsteuer scheint enogiUtig zu den Akten gelegt worden zu sein, nachdem, wie bereits bekannt, der von nationalliberaler Seite tn Allier Konferenz im Reick)sschatzamt vorgelegte Wehrstenerplcrn nach 8 /sstündiger Verhandlung fallen gelassen worden war. Die R elchs wer tzuw a chssteu er bietet nunmehr die einzige Hoff­nung für die Deckung der erforderlichen Summe; aber auch diese Hoffnung ist wenig, sicher, da ja das Schicksal dieser Steuer selbst noch ungewiß ist. Wenn mau weiter bedenkt, daß die ReichK- regierung sich hüten wird, vor den Neuwahlen zum Reichstag noch mit anderen Steuerplänen zu kommen, so sind das alle» dmgs recht unerfreuliche Aussichten für unsre Veteranen Es

ist trotzdem dringend zu wünschen, das; sowohl Regierung wie ^nch die politischen Parteien dieser Frage auch weiterhin ihr« ernsteste Aufmerksamkeit zuwenden, damit nicht immer mehr von denen in Not und Elend sterben, die uns unser Reich unter kämpft Haden.

Die Gehaltsgrenze tn der Sozialen Versicherung.

Eine soziale Versicherung, die ihrem Zweck wirklich gerecht werden will, müßte die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse genau berücksichtigen. Diese selbstverständliche ^Forderung hat aber die Negierung tn der Reichsvcrsicherungsordnung nicht erfüllt, denn die Gehaltsgrenze für die Versicherungspflicht in der Äraitfero« und Jnvaliden-Versicherung ist darin mit 2000 Mk. festgehalten tuorben. Der Reichstagsausschuß ist sich bewußt gewesen, bofc diese Grenze nicht mehr ausreicht und hat sie deshalb in einzelnen Bestimmungen auf 2500 Mk. beraufgesetzt. Diese Aendernng ist aber nicht ausreichend. Stellt man sich auf den Boden der gegenwärtigen Versicherung, so hätte mindestens eine Erhöhung bis zu 3000 Mk. beschlossen werden müssen. Das würde noch nicht einmal eine materielle Erweiterung der Versicherungspflicht bedeuten, da der Geldwert in den letzten siebenundzwanzig Jahren, seit dem Erlaß des Krankenversicherungsgesetzes, so tief gesunken iir, daß «^000 Mk. heute dasselbe bedeuten wie 2000 Mk. im Zohre 1883. Auch die Rücksicht auf die Unfallversicherung, tn

Versicherungspflicht bis zur Gehaltsgrcnze von 3000 Mk. besteht, erfordert die Heraufsetzung auf den gleichen Betrag in der Krankenversicherung. Die jetzt in der Kranken-, Versicherung bestehende Lücke hat die unerwünschte Folge, daß durch eine uitzureichende Behandlung der Unfallverletzten in bat erften dreizehn Wochen eine glückliche Heilung sehs» leicht ver- hindert und damtt eine vermeidbare Belastung der Unsallver^ icherung geradezu begünstigt wird. Die Unfallverletzten Personen! wben deshalb ebenso wie die Berussgenossenschaften an der Be- eitigung der Mcke ein lebhaftes Interesse. Der Direktor un Reichsamt des Innern, Caspar, meinte allerdings im Reichstage, der Privatangestellte könne die Lasten und Gefahren einer vorüber­gehenden Erkrankung während der ersten dreizehn Wochen aus seinem eigenen Einkommen bestreiten. Diese Meinung beruht aber leider auf einer völligen Verkennung der Tatsachat. Was ür ein Unterschied besteht denn zwischen einem Privatangestellten und einem Arbeiter, die beide jährlich 2400 Mk. verdienens. Doch höchstens der, daß der Privatangestellte einen höheren Auf­wand machen muß und infolgedessen waiiger für andere Zwecke zur Verfügung hat. An der Notwendigkeit, die GehaltsgrenÄe ur Kranken- und Unfall-Versicherung schon im gegenwärtigen Recht gleich hoch anzusetzen, kann demnach wohl kein Zweifel mehr bestehen. Die Organisationen der Angestellten, die sich in der treten Vereinigung für die soziale Versicherung der Privat­angestellten und im Sozialen Ausschuß von Vereinen technischer Privatangestellten zusammengeschlossen haben, gehen int übrigen in ihren Forderungen darüber hinaus: Für die Kranken- und Invalidenversicherung verlangen sie die Gehaltsgrcnze von 5000 Mark bezw. ihre vollständige Beseitigung, während in der Unfall- Versicherung die Versicherungspflicht ganz unabhängig von der Höhe des Gehaltes sein soll.

lerne Kassenpraxis wollen. Daß man das Ehrenwort für wirtschaftliche Verhältnisse in Anwendung gebracht hat, ist ein grober Mißbrauch. Die Regierungsvorlage treffe das richtige.

Der Staatssekretär Dr. Delbrück legte ebenfalls dar, daß es sich um einen wirtschaftlichen Kampf handle, um die Remune ration. Die Regierung steht der freien Arztwahl nicht feindlich gegenüber. Sie mag überall zur Geltung kommen, wo sie nützlich und zweckmäßig ist. Das Kassenarztsystem mutz aber auch zu> gelassen werben. Der Leipziger Aerzteverband übt e i n en Terrorismus schlimmster Art aus. Die Kassen müssen sich z. T. die Bedingungen einfach diktieren lassen, wenn sie bloß ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen wollen.

Ein fortschrittlicher Abgeordneter wies darauf hin, daß auch ber Ehrengerichtshof der Anwälte in die wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Mitglieder eingreife. Die© t re i f b r e d) e r" sind z. T. recht bedenkliche Existenzen, die oft ehren­gerichtlich vorbestraft sind und manchmal noch etwas anderes aus dem Kerbholz haben. Ein durch Gesetz bestehendes Gericht ist wohl selten von Regie rungs Vertretern so angegrif­fen worden, wie der Ehrengerichtshof der Aerzte. Warum ist kein Vertreter der Medizinalbehörde da, um da gegen aufzutreten? So ist noch fein Ehrengerichtshof behandelt worden! Beide Systeme lassen sich nicht nebeneinander gleich­berechtigt aufrechterhalten. § 402 .gibt der Regierung die Möglich­keit, alle Bestimmungen außer Kraft zu setzen undgeeignete ^chiedseinrichtungen" dafür zu schaffen. Dagegen wenden sich die Aerzte. Der Arzt muß unabhängig fein, sonst verliert er das Vertrauen der Patienten. Den "Vorteil hat nur die Kurpfuscherei Es wird immer schlimmer. Da die Regierung nicht hilft, muß der rettende Engel derLeipziger Verband" sein.

®in $.e 9 i e r u n g § b e r t r c t e r erklärte, daß man aller­dings die ärztlichen Organisationen ebensowenig aus der Welt schaffen könne, wie die der Unternehmer und Arbeiter. Es sei keineswegs über die ärztlichen Ehrengerichte abfällig geurteilt worden.

Ein sozialdemokratischer Redner wendet sich gegen den Leipziger Verband.

Ein nationalliberaler Abgeordneter sprach gegen die Vorschläge der fortschrittlichen Volkspartei. Die Gleichberech­tigung beider Systeme sei prinzipiell notwendig. Das System der freien Arztwahl wird sich von selbst durchsetzen. Mit dem Arzt des Vertrauens" ist viel Unfug getrieben worden. In Orten mit nur einem Arzt muß eben dieser der Vertrauensarzt sein. Die Bestrebungen des ärztlichen Verbandes schießat weit über das Ziel hinaus.

Ein Zentrumsmitglied hebt hervor, daß einer all- gemeinen Mißstimmung gegenüber auch der Aerzteverband sich nicht halten könne. Schließlich bleibt ja noch die Klinke der Gesetzgebung.

Ein anderer Z e ntr um s ab g eordne t er hoffte, daß die Vertreter der freien Arztwahl bei der Invalidenversicherung scharf die Konsequenzen ziehen werden.

Ein nationalliberalcr Redner betonte die Notwendig­keit einer Einigung auf der mittleren Linie.

Ein sozialdemokratischer Redner behauptete, die Si­mulation spuke vornehmlich in den Köpfen der Kassenbeamten Auch die Landkrankenkassen sollten fest angestellte Aerzte haben.

Nächste Sitzung: Mittwo ch.

Die Reichsversichemngsorünung.

i:: Bertin, 5. Juli.

Der Ausschuß für die R e ichs v er sicher u ug s ordn u n g setzte am Dienstag die Aussprache über das Verhältnis der Aerzte zu den Kassen fort. Ein Zentrumsredner wies daraus hin, daß die freie Arztwahl auf dem Lande schwer durch- Mhrbar sei. Eventuell vrüsse bei der freien Arztwahl ein gesetzlicher 'uck auSgeübt, so daß nur Vertrage abgeschlossen werden, die auch für die Krankenkassen annehmbar sind. Der Redner be­antragt, dem § 377 hinzuzufügen, daß die Genehmigung eines b c- '?^dorcn Arzto ertrag s nur bann zu geben ist, wenn em allgemeiner Arztvertrag nicht unter angemessenen Bedingungen zu erreichen ist.

Ein konservativer Redner rückt die Bedenken gegen die freie Arztwahl mehr in den Vordergrund. Das Gutachten des Arztes habe den Charakter einer Vorentscheidung. Es ist aber fraglich, ob ihm eine so große öffentlich-rechtliche Bedeutung beigelegt werden darf. Die Aerzte sind nicht so all­gemein für di e freie Arztwahl, wie das so hingestellt imrd. DerReichsverband der Aerzte" nimmt ebenfalls eine entgegengesetzte Stellung ein. Die Aerzte haben große Vorteile durch die Krankenversicherung. Die A er z teh onor are sind b01,T 8 auf 70 Millionen gestiegen und werden binnen kurzem auf 100 und 120 Millionen steigen. Auf dem Lande ist die freie Arztwahl unmöglich. Die Chancen zwischen Arzt und Krankenkassen sind ungleich: Die .Krankenkasse muß gewähren; der Arzt kann versagen. Ein Teil der Mitglieder des ärztlickien Verbandes hat sich ehrenwörtllch verpflichtet, direktenWider- stand zu leisten, falls die Vorlage Gesetz wird. Die Kassen wüsten ihre völle Entscheidungsfreiheit behalten. Der Gesetzgeber darf vor einer Organisation nicht zurückweichen. Beide Systeme müssen gleichberechtigt fein. Der Krankenkassenvorstand muß ent­scheiden.

Ein fortschrittlicher Abgeordneter hebt hervor, daß das vorliegende Gesetz nicht Frieden und Ruhe in die Krankenkassen bringen werde. Einer Honorarerhöhung seien die Krankenkaffen von vornherein abgeneigt, obwohl die Bezahlung vielfach mini­mal sei. Schäden der freien Arztwahl sind nicht vorhanden Wenn Arbeiter sich zur Zeit der Arbeitslosigkeit auskurieren taffen so sei das keine Simulation. Die fortlaufende Ueberwachung ist vom Aerzteverbande vorgeschlagen worden. Der Redner weist den Vorwurf zurück, daß der ärztlich- Ehrengerichtshof sich in w r r t s ch a f t l i ch e K ä vi p i e eingelassen habe. Das würde kaum möglich sein, da er ans 7 Mitgliedern besteht, von betten nur voll den Aerzten gewählt sind, während 5 (Stimmen znm Schuldigspruch nötig sind. Wenn ein Arzt sich ehrenwörtlich verpflichtet, so muß er daran festhalten. Die Aerzte haben an der Leistungsfähigkeit der Kassen das größte In­teresse. Der Leipziger Verband halte die Aerzte nicht unter der Knute. Die Minorität läßt sich nicht Tunten. Sie zählt keinesfalls nach vielen Tausenden. Der Arzt will nur das Recht auf den freien Arbeitsmarkt. Wer will einen Mann über­haupt zwingen, einen Vertrag abzuschließen? Die Unterzeichner des Reverses, die feine Krankenkassenbehandlung übernehmen wollen, weigern sich nicht, Kassemiiitglieder zu behandeln. Sie wollen sich nur nicht den Bestimmungen unterwerfen.

Ein Ministerialdirektor warnte vor der zwangsweisen Emmhrung der freien Arztwahl. Ob ein oder zwei Vertreter - ausichüsse bestehen, sei eine Nebenfrage. Eine Statistik über die Jaol der Kassenärzte liegt nicht vor. Es. gibt viele Aerzte> die!

Der Antrag, gegen den Inhalt des Protokolls statt des Nachweif es der Fälschung den der Unrichtig leit znzulasscn, wurde mit 15 gegen 13 Stimmen abgelehnt.

Darauf wurde das Kapitel: Hauptverhandlung vor dem Schwurgerichte verhandelt.

Ein Antrag der Konservativen, der Reichspartei,

der Nationalliberalen und der Wirtsch. V g g. schlug

vor, den Geschworenen vorzeittg die voraussichtlichen Sitzungstage, sowie die Namen der Angeklagten mftzuteilen, bannt ic sich über ihre Behinderung oder Befangenheit rechtzeittg äußern können, ferner für jeden Hanptgefchworenen mindestens einen Er­gänzungsgeschworenen auszulofen, sodann zu bestimmen, daß Ge- chworene nur aus denselben Gründen abgelehnt werden dürfen wie Schöffeii, sowie jedem Geschworenen nach der Sitzung bekannt zu geben, an welchem Tage er als Geschworener mitzuwirkeist hat und endlich, die Geschworenenbank auf neun > bisher 5wölf Geschworene herabzusetzen. In der Aussprache Tonnte keine Einigung erzielt werden. Darauf wurde der Antrag zurückgezogen.

Die §§ 268 bis 278 wurden ohne Besprechung erledigt. Ein Aütrag zu § 279, die iBckeidiguntg von Zeugen ober Sachv erständi gen zu unterlassen, wenn kein Geschworener re verlangt, wurde abgelehnt; ebenso ein Wänberungsanttag zrml

§ 280 wonach der Vorsitzende aus Antrag jedem Geschworenen, dem Staatsanwalt und dem Angeklagten eine Abschrift der F tagen, die den Geschworenen voraetegt werden sollen, zustellen muß. Es bleibt bei der fakultativen Verpflichtung in der Fnssung des Entwurfs. Die weiteren §§ 281 bis 300 blieben unver­ändert. Damtt ist das tzweite Buch des Entwurfs er­ledigt.

Nächste Sitzung: Mittwoch

Uedrr die Motive tzes Schiffahrtsadgavengesxtzes Wird uns geschrieben:

Im Schiffahrtsabgabengesetz sind für die Zusammen- ftHung und Organisation der S tr o mb au v er b änd e nur allgemeine Bestimmungen getroffen, die den Verbänden eine große Selbständigkeit oerschassen. Die Bildung der Strombauverbände soll zunächst alle Mßstände beseitigen, die sich aus der Verschiedenheit der Tarife auf natürlichen Wasserstraßen ergeben haben. In den neuen Strombau­verbänden werden die Schiffahrtsabgaben für gemeinsame Rechnung nach einheitlichen Tarifen erhoben und ihre Er­träge zur Verbesserung der natürlichen Wasserstraßen ver­wendet werden. Es wird dadureh eine Verallaemeinerung der Schiffahrtsinteressen herbeigeführt und die 'territorialen Interessen gänzlich beseitigt. Es gibt in Zukunft keine besonderen Interessen eines Staates mehr, der Einheits­gedanke des Reichs wird dadurch wesentlich gefördert. Der weitere Ausbau der S ch i f f a h r t s w e g e wird da­durch auch von den einzelstaatlichen Finanzen un­abhängig gemacht. Für den Fall, daß in einz'lnen Verbänden die ©elb|t£often für künftige Strombaute nicht durch die Abgaben gedeckt werden können, erwarte! man StaatsKuschüsse der Anliegerstaaten.

Die Verwaltung der Verbände durch Regierungsbeamte und Interessenten ist ein großer Vorzug des Gesetzes, bei allen wichtigen Frage sollen die Strombeiräte gehört werden, auch die Staaten, die kein Hoheitsrecht über Wasserstraßen des Stromgebiets haben, sollen in den Beiräten vertreten sein (Schaumburg, Braunschweig, Lübeck, Thüringm^.

Unter Stromgebiet ober Wasserstraßennetz versteht das Gesetz eine Gruppe von Schiffayrtswegen, bi-e einheitlich unb zusammenhängend Verkehrszwecken innerhalb eines ge­meinsamen Wirtschaftsgebiets dienen. Bei Streitfragen über die Abgrenzung entscheidet § 7 ber Reichsverfassung.

Die Schiff ahrtsab g ab en sollen nach 6en Bef ahrungs- lÄwierigkeiten festgesetzt werden, die schwierigsten Schiffs­strecken werden demnach mit den niedrigsten Abgaben belegt.

iSehr interessant ist auch die Verteilung der Lasten. Die Einzelstaaten haben keinen Anspruch an die gemeinsame Verbandskasse zur Deckung ihrer im Schiffahrts- iirtereffe aufgetoenbeten Strombaukosten. Sie können nur die Zuwendung eines diesen Kosten entsprechenden Antells -au den Einnahmen der Kasse beanspruchen. Die Verteilung erfolgt im Verhältnis des anertannten Kostenaufwandes der einzelnen Verbandsstaaten. Die Verteilungszahlen können iährlich neu berechnet ober für längere Zeiträume festgestellt werben. Dabei bleiben alle nicht für Schiffahrts­inter essen aufgewanbten Strombaukoften außer Betracht, und es müssen Mich die durch die Strombautätigkeit ge­schaffenen wirtschaftlichen Werte (Erträge von Anlandungen und Landgewinnungen) durch Absetzung von den Ausgaben berücksichtigt werden. Wenn die Summe der von den Ver­bandsstaaten im reinen Schiffahrtsinteresse aufgewandten unb berechneten Kosten die Enrnahme der Strombaukasse übersteigt, fällt der ungedeckte Rest der Strombaukosten den Finanzen der (Änzelstaaten zur Last. Werden Ueberschüsse erzielt, so wird uutetive-3 eine Tilgung der Strombaukapi- talien vorgenommen, ein Ausgleichsfonds für schlechte Jahre j angelegt oder der Abgabentarif ermäßigt. i

Politische Tagesschau.

Zur Veteranenfürforge.

Man hat sicherlich bis in die weitesten Kreise unseres Volkes hinein bedauert, daß die Frage der Veteranenfürsorge im letzten Tagungsabschnitt be$ Reichstags zu keinem Ende gekonimen ist Dieses Bedauern tvird sich noch steigern, wenn man hört, daß auch die Streife, die diese so bringltthe Pflicht bes Reiches von! ganzem Herzen ihrer Erfilllung zuzuftihren ivünschen, nach Lage der Dinge wenig Hoffnung aus eine baldige Lösung dieser Frage haben. In einem Arttkel in derNat.-Htg." legt der Michs- tagsabgeordnete Professor Dr. Görckc die Hindernisse bar, die ich dem redlichen Wollen der Freunde einer ausgedehnteren Fürsorge für unsere Veteranen bisher entgegenttirmten unb auch weiter noch entgegentürmen werden. Von entscheidender Bedeutung erscheint, tote Dr. Görcke ausführt, die Frage, wie hoch die Zahl dec nach den neuen Grundsätzen EnipfangSberechtigten sein wird. Daraus ergibt sich die Höhe des Geldbedarfs, und diese wieder ist bestemmend für die Art her Deckung der neuen Air- sorderungen. Handelt es sich dabei, loic anzunehmen ist, um eine Summe von mehreren Millionen Mark, so kann nur eine neue Einnahmequelle ihre Beschaffung ermöglichen, da an dem Grundsatz unter allen Umständen festgehalten werden muß, daß ohne Deckung neue Ausgaben nicht bewttligt werden dürfen Nach den zurzeit vorhandenen Unterlagen läßt sich jedoch die zur Durchführung der Wünsche erforderli^che Summe auch nicht

Aus dem Strafprozetzausschuh.

:: Berlin, 5. Juli.

Der Ausschuß für die Strafprozeßordnung beriet heute zunächst die §§ 266 und 267 über die Fertigstellung bezw. Richtigstellung des Protokolls. § 266 wurde mit folgendem Zusatz angenommen:Ist ein Rechtsmittel gegen daS Urteil eingelegt, so muß das Protokoll vor Zustellung des Urteils vollzogen sein." Ferner wurde hinzugefügt:Aus Aw- trag ist den Prozeßbetettigten leine Abschrift des Protokolls zu erteilen. § 267 blieb unverändert.

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Der Kern der deutfch-tfchechischen Ansgleichsverhandluugen.

; . _ Bisher scheiterten diese Verhandlungen an dem Umstande, daß die Tschechen nicht nachgeben wollten, die Deutschen aber . uachgeben konnten. Die Tschechen streben nach einem selbständigen Königreich Böhmen, das zum übrigen Oesterreich in demselben Verhältnis stehen soll wie Ungarn. Nach Auffassung der tschechischen Politiker müßte das von ihnen angeftrebte König­reich Böhmen einen durchaus tschechischen Charakter tragen und SU diesem Zwecke durch die Verwaltung nach Möglichkeit tschechisiert werden, was bereits sett Jahren versucht wird. Mit diesem Staatsideal sind die. Deutschen in Böhmen, 2V3 Millionen an ber Zahl, selbstverstänblich nicht einverstanben und wollen sich durch­aus mcht einer tschechischen Herrschaft ausliefern lassen. Um sich eine gewstse Gleichberechtigung zu sichern, verlangen sie die Ab­grenzung Böhmens in einen tschechischen und in einen deutschen Teil nach einem gleichmäßigen beiden Teilen gerechten Schlüssell Im böhmischen Landesdienst sollen deutsche unb tschechische Be­amte im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ber beiben Stämme an- gestellt werben. Was bie Deutschen fordern, ist im Interesse ihres Volkstums unbebingt notwenbig, ist ein Minimum, von dem sie nichts nachlassen können, ohne sich selbst preiszngeben Das wirb man angesichts ber tschechischen Bestrebungen, aus Böhmen womöglich unter Anschluß von Mähren unb Schlesien einen einheitlichen tschechischen Nationalstaat zu machen und zu diesem Zweck die starke deutsche Bevölkerung zu vergewaltigen, die überdies wett mehr Steuern zahlt als die tschechische Mehr­heit, auch da begreifen, wo man den Deutschen in Böhmen kein besonderes Wohlwollen entgegenbringt, d. h. im Wiener Staats- munsteriuni inte den sonst maßgebenden Wiener Kreisen.

Die Entwickelung des Eisenbahnwesens kn Gberhessen.

Von sehr geschätzter Seite erhalten lvir, geloissermaßen als Erwiderung auf den vor einigen Wochen veröffentückiteu ArtikelPreußischer EisenLähupartikulariSnrns", nach­stehende Ausführungen, die wir veröffentlichen, um1 auch die andere Seite zu Wort komNten zu lassen:

Wie wir in Erfahrung gebracht haben lind itnc auch sonst inr allgemeinen bekannt sein wirb, sind seitens der Preuß- Hess. Verwaltung seit 1897 sehr erhebliche, außerordentliche Aufwendungen fürdie Obe rh e ssis ch e n Eisenbahn- Linien" gemacht worden, deren Höhe auf 1015 Mill Mark geschätzt werden kann. Wer die Bahnlinie nach Fulba« und Gelnhausen öfters befährt, weiß, daß die meisten Bahn­höfe umgebaut bzw. vergrößert tvorden sind, so u. a. Eft:oßen- Buseck, Reiskirchen, Saasen, Grünberg, Mücke, Burg und Nieder-Gemünden, Ehringshausen, Zell, Alsfeld, Renzendorf WMenrvd, Lauterbach, .Salzschlirf, Lich, Hungen, Nidda,'