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6.5.1910 Zweites Blatt
 
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Die Kunde von dem Zusammenbruch des Vorschuß- und Kredit-Vereins Ober-Mockstadt im Februar 1908 ist längst in weite Kreise gedrungen. Im Dezember v. Js. hat sich ein Komitee mit einem Aufruf an die Öffentlichkeit gewandt, um Mittel zur Hilfe für die zahlreichen ge­fährdeten Existenzen zu gewinnen. Der gesammelte Fonds reicht aber bei weitem nicht aus, um der Not zu steuern. Deshalb erscheint ein nochmaliger Aufruf, diesmal an das ganze Land, geboten.

Der Vorschuß- und Kredit-Verein war eine Genossen­schaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Durch Geschäfte der bedenklichsten Art, die der frühere Vorstand mit dem Bankier Rothschild von Büdingen gemacht hat, ist der Zusammenbruch der Kasse in wenigen Monaten herbei­geführt worden. Die Kassenmitglieder sind daran un­schuldig. Gleich wohl müssen sie nach dem Gesetze den Fehlbetrag von etwa 702 000 Mark als Vorschuß nach Kopfteilen aufbringen. Der Kopfteil ist, da von 423 Mit­gliedern etwa 118 völlig oder doch teilweise leistungs­unfähig sind, auf 2300 Mark berechnet. Diesen Betrag muß der Konkursverwalter von sämtlichen beteiligten Mit­gliedern. erforderlichen Falles im Wege der Zwangs­vollstreckung beitreiben. Da die Mitglieder aber großen­teils aus tiefverschuldeten Kleinbauern, Dorfhandwerkern, Arbeitern und Tagelöhnern bestehen, werden, trotz dankenswerter Unterstützung durch beteiligte Gemeinden, zahlreiche Familien wirtschaftlich zugrunde gerichtet wer­den. Die Hilfsfonds sollen deshalb dazu dienen, die drohenden Konkurse und Zwangsvollstreckungen dadurch abzuwenden, daß besonders schwer Gefährdeten die Auf­bringung des Vorschusses erleichtert und so ihr Zusammen­bruch verhütet wird. Eine vom Kreisausschuß Büdingen bestellte Kommission wird die Verhältnisse aufs sorg­fältigste prüfen und die Unterstützungen direkt an die Gläubiger abführen. Die gesammelten Gelder stehen ledig­lich zur Verfügung dieser Kommission und sind dem Zu­griff der Konkursverwaltung entzogen.

Möge durch rasche und reichliche Hilfe der Ruin vieler schuldloser Familien verhütet werden.

Hauptsammelstelle ist die Kreisfcasse des Kreises Büdingen. Geldspenden nehmen außer­dem entgegen: die Kreiskassen der übrigen Kreise, die Großherzoglichen Bezirkskassen, die staatlichen Unter­erheber, die Fürstlich Yscv rg-Büdingische Rentkammer in Büdingen, sowie die des Giessener

Anzeigers, die von Zeit zu Zeit über eingegangene Beträge öffentlich quittieren wird.

Auskunft erteilt das Großherzogliche Kreisamt Büdingen und das Sekretariat des Großherzoglichen Staats- ministcriums in Darmstadt (Neckarstraße 7).

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