Ausgabe 
6.5.1910 Erstes Blatt
 
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Roosevelt in Kristiania.

Roosevelt wird nicht ntübc, immer toiebcr von sich reden zu machen. Und die Welt macht den Spektakel, halb-, not­gedrungen, mit. Jetzt hat Roosevelt auch in Kristiania wieder gesprochen und seine Rede sorgfältig bcn dort lanb- läufigen Anschauungen angepaßt.

In Kristiania fand am Donnerstag abend zu Ehren Roosevelt's ein öffentliches Festmahl statt. Am Mitt woch abend war im Schlosse Galatasel zu Ehren des früheren Präsidenten. Ter König brachte einen Trinkspruch auf Roosevelt aus, den er im Namen aller Norweger will­kommen hieß. Roosevelt sprach seine Freude über den Emp fang aus und darüber, daß er als Präsident den neuen norwegischen König als Träger des alten norwegischen Na­mens Haakon habe beglückwünschen können. Er schloß mit einem Hoch auf den König, die Königin und das Norwegischs Volk. Roosevelt hat einen Vortrag im Nationaltheater zu Kristiania gehalten, wohin er sich mit seiner Gattin in Begleitung des Königs und der Königin begeben hatte. Iw ersten Wagen halten der König und Roosevelt, in dem zweiten die Königin mit Frau Roosevelt Platz genommen, Roosevelt leitete den Vortrog, den er als Preisträger der Nobelstiftung satzungsgemäß halten soll, mit Gedächtnis­worten für B j ö r n s o n ein.

Das Geld habe er zur Begründung eines Fonds zur Förderung des industriellen Friedens in den Vereinigten Staaten verwendet, denn es sei ebenso nötig, die grausame Gier und An maßung des Kapitalismus und die grausame Gier und Gewalttätigkeit der Arbeiterwelt wie den grausamen und ungesunden Militarismus in ben internationalen Bezieh ungen zu beugen. Der Friede sei gut an sich selbst, aber er >ei nicht das höchste der Güter, wenn er nicht mit dem Recht ver­einigt sei. Wenn man nicht alles auf einmal erreicheir können müsse man Schritt für Schritt Vorgehen. Wenn er nun über die Förderung des internationalen Friedens spreche, so spreche er darüber, was er selber als Haupt einer großen Nation erprobt habe, wohl eingedenk ihrer Ehre und ihrer Interessen. Er fordere andere Nationen nur zu solchen Dingen auf, die er seine eigene Nation gern tun sehen würde. . S ch i e d S g e r i ch t s v e r t r ä g e^ die alle zivilisierten Staaten untereinander haben sollten, könnten sich auf fast alle möglichen Fragen erstrecken, wenn sie die 23er- einbarung enthielten, daß jede. Panei das Gebiet der andereiL und ihre absolute Souveränität innerhalb dieses Gebietes zu respektieren habe, und die ebenso ausdrückliche Abmachung, daß alle anderen Streitfragen einem Schiedsgericht unterbreitet wer­den sollten, abgesehen von den sehr seltenen Fällen, in denen die Ehre der Nation in Dttialer Weise betrofsen sei Tie weitere Entwickelung des Schiedsgerichtshvfcs im Haag müsse durch eine dritte Konferenz erreicht werden. In dritter Linie sollte, so bald als möglich, etwas geschehen, um dem Anwachsen der R ü st u n g e n , speziell der Flottenrüstungetl, durch ein intci - nationales Abkommen Einhalt zu tun. Roosevelt schloß: Es würde endlich ein Meisterzug sein, wenn die Groß­mächte, die ehrlich zum Frieden neigen, eine Friedensliga, bildeten, nicht nur um den Frieden untereinander zu erhalten, sondern auch um, wenn nötig, mit Gewalt zu verhüten, daß er von anderen gebrochen werde. Die größte Schwierigkeit bei der Förderung des Friedenswerkes im Haag entsprang aus dem Fehlen einer Exekutivmacht, einer Polizeimacht, um d i e Entscheidungen des Gerichtshofes durchzusetzen. Wie die Dinge jetzt liegen, könnte eine solche Macht, die der ganzen Welt den Frieden diktieren würde, am besten durch eine Kombination der großen Nationen hergestellt werden, die auf­richtig den Frieden wünschen und selber nicht an Angriffe denken. Die Kombination könnte sich vielleicht zunächst nur darauf be­schränken, den Frieden innerhalb gewisser Grenzen und unter gewissen Bedingungen zu sichern. Aber der Herrscher oder- Staats-1 mann, der eine solche Kombination zustande brächte, würde sich seinen Platz in der Geschichte für alle Zeiten und sein Anrecht auf die Dankbarkeit der gesamten Menschheit verdient habett.

Der Ausstand in Albanien.

Konstantinopel, 5. Mai. Verläßlichen Nachrichten zu­folge herrscht in Ipek und Prizrend Ruhe. Tie Bevölkerung bringt an einigen Stellen die Aufruhrer zur Anzeige. In Katschonik, Verisovitsch und Ghilan ist das Kriegsgericht proklamiert worden. Es heißt, 'Djakova sei in den Händen der Revolutionäre: man habe Rauchwolken über der Stadt aufsteigen sehen. In der Näh- von Ghilan haben Revolutionäre einen Munitionszug ange­griffen, wobei sechs Soldaten getötet und 16 verwundet wurden. 120 wurden entwaffnet und dann entlassen, sowie 48 Patronen-- kisten wurden erbeutet.

Saloniki, 5. Mai. Weitere Tru p Pen se n b u n g e n nach Albanien werden bis auf weiteres eingestellt. Tie dort operierenden Truppen trachten die Ueberreftc der Rebellen zu umzingeln, durch Aushungerung unschädlich zu machen tutb zur Niederlegung der Waffen zu zwingen. Heute marschierten die Truppen zur Säuberung des Passes von Cernaljcwo auf die Straße nach Prizrend ab, wo die Arnauten noch kampfbereit stehen. Dschawid Pascha ist auf seinen Posten als Kommandant der fünften Nizam-Tivision nach Uesküb zuruckgekehrt. Ter Rebellenführer Jdriß Sefer ist mit etwa 100 Mann bei Ghilan gänzlich unterlegen.

Konstantinopel, 5. Mai. Ein deutscher Reichs­angehöriger mit Namen Kiesel wurde von der ttirfifdjen Militärbehörde in Katschanik verhaftet. Bei Stiefel, bet ein Angestellter einer Kieler Firma ist, wurde ein Verzeichnis der alb anesi schen Führer gefunden. Kiesel, der gemäß den Bestimmungen der Kapitulationen dem mit der Wahrung der deutschen Interessen betrauten österreichisch-ungarischen Konsul in Uesküb zugeführt wurde, wird das türkische Gebiet binnen kurzem verlassen.

Neue Maßregeln in Persien.

Aus Täbris wird gemeldet: Ein hier eingegangener Befehl des Ministers des Innern untersagt die Be­stätigung eines jeden Kaufvertrags mit Auslän­dern vhne vorherige Genehmigung des Ministers des

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Erstes Blatt

Freitag 6. Mai 1910

160. Jahrgang

Nr. 104

Derfcfceiwr »nzel-er erscheint täglich, «u»et Sonntags. Beilagen: viermal wöchentlich »tefcenerSamiiitnblärter; zweimal wöchentl.rkreir- dliiNfinden Urei,Liehen (Dienstag und Freitags; zweimal monail. Land­wirtschaftliche »ciiftagea Fernsprech - Anschlüsse: für die Redaktion 113, Verlag u. Expedition 51 Adresse für Depeschen

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Worum ist der Sonderausschuß für die Bertvaltungsgesctz- reform in der gegenwärtigen Landtagstagung noch nicht ein einiges Mal zu einer Beratung zusammcngetreten? Und ttmrum 'hat er bisher nicht den leisesten Versuch gemacht, die Erledigung dieser beiden Gesetzentwürfe in die Wege zu leiten? Man kann hier einwenden, daß der Sonderaus­schuß mit seinen zwölf Mitgliedern einen recht schwer­fälligen Apparat bildet und daß eine Anzahl seiner Mit­glieder auch in anderen Ausschüssen, besonders im Finanz­ausschuß, tätig sein muß. Aber wenn die Sache so liegt, dann hätten die für die Geschäftsleitung der Kammer ver­antwortlichen Faktoren doch dafür Sorge tragen können, daß dem Uebelstand abgeholfen und ein leichter und rascher funttionierender Ausschuß mit der Erledigung der Aufgabe betraut wurde. Ganz abgesehen davon, daß eine weitere Hinauszögerung der Verwaltungsgesetzrevision eine Reihe von Uebelständen hinsichtlich der Rechtspflege mit sich bringt, mag hier -auch daran erinnert sein, daß eine aber­malige Ausarbeitung und der Druck der großen Aktenstücke (die Entwürfe der Städte- und der Landgemeindeordnung umfassen jeder über 150, der Entwurf über die Verwal- mngsrechtspflege 114 große Druckseiten) sehr erhebliche Kosten verurfachen, die beim Nichtzustandekommcn der Vor­lagen völlig weggeworfen sind.

Es war notwendig, bevor wir uns zu einer näheren Besprechung des neuen Gesetzentwurfs wenden, auf die ganze Sachlage einen orientierenden Blick zu werfen. 'In der Vorlage wird zunächst eine genauere Abgrenzung des Ge­biets der Verwaltungsrechtspflege von demjenigen der eigentlichen Verwaltung herbeigeführt. Das seither be­stehende Verwaltungsstreitversahren wird besonders durch zwei wichtige Bestimmungen sehr wesentlich verändert. Einerseits wird bestimmt, daß das Ministerium des Innern in Zukunft nicht mehr als Verwaltunasgericht fungieren soll, wie das jetzt der Fall ist. Als Verwaltungsgerichte sollen in Zukunft nur noch der Kreisausschuß als erste Instanz, der Provinzialausschuß als erste In­stanz für Gemeindesachen und als zweite ober Berufs-In­stanz für Kreisausschußsachen und ferner das Verwal­tungsgericht für Sachen, in denen der Provinzialaus- schuß zuständig ist, als Berufsinstanz, für Kreisausschuß- sachen auch als Berufsinstanz in Betracht kommen. Gegen­wärtig ist das Verwaltungsgericht lediglich Revisionsinstanz sür erstinstanzliche Provinzialausschumachen, eine neue Be­to eisaufnahrne usw. war also ausgeschlossen. Ferner ist bemerkenswert, daß sich nach den neuen Bestimmungen das Verwaltungsstreitverfahren dem jetzigen Verfahren in bürgerlichen Streitigkeiten näher anschließt. Da hier fast überall nicht allein die Parteien sondern auch das öffent­liche Interesse in Frage 'kommt, so wird für die Feststellung des Sachverhalts ein weiter Spielraum gegeben, auch im Prinzip die Mündlichkeit festgelegt.

Auf die übrigen wichtigeren Bestimmungen, sowie auf einzelne abweichende Neuerungen des 145 Paragraphen um­fastenden Gesetzentwurfs werden wir in einem weiteren Artikel näher eingehen.

Der Keifer in Wiesbaden.

Wiesbaden, 4. Mai. Ter Kaiser hörte heute vormittag den Vortrag des Reichskanzlers. Um 11 Uhr nahm der Kaiser eine Parcwe über einige hier und in der Um­gegend garnifonierenben Truppenteile am Klurhause ab.

Der Kaiser unternahm heute morgen einen Ausritt. Die Kronprinzestin von Griechenland und die Prinzessin Friedrich Karl von .Hessen trafen im Automobil hier ein und fliegen im Königlichen Schlosse ab. Um 11 Uhr begann diePa- rade, welche stets während des Frühjahrsau,enthaltes des Kaisers hier abgehalten wird. Der Kaiser hat einige Ordensauszeichnungen verliehen.

Mittags sand oeim Kaiser eine größere Tafel statt.

Donnerstag nachmittag unternahm der Kv-ser in Be­gleitung des Reichskanzlers eine Autonrobilsahrt mit anschließendem Spaziergang über Langenschwalbach und Platte. Mends besuchte der Kaiser die Festvorstellung im Königlichen Theater. Gegeben wurdeDie Journalisten". Ter Reichskanzler ist um 9 Uhr 13 Min. nachBerlin ab gereiste

Eine Erkrankung König Eduards.

König Eduard ist erkrankt. Bei dem hohen Alter des Patienten er wurde am 9. November 1841 geboren, ist also nahezu 70 Jahre alt ist sein Zustand nicht un­bedenklich.

London, 5. Mai. Der König leidet an einem hef­tigen Bronchialkatarrh und ist seit 2 Tagen ans Zimmer gefesselt.

Um 7 Uhr 30 Min. abends wurde folgender Krank­heitsbericht herausgegeben: Der König leidet an Bronchi­tis. Sein Befinden gibt zu einiger Besorgnis Anlaß.

Um 10 Uhr 30 Min. abends wurde bekanntgegeben, daß in dem Befinden des Königs feit Ausgabe des amt­lichen Berichts keine Veränderung zu verzeichnen sei.

London, 5. Mai. Die Königin ist heute nach­mittag von der Reise zurückgekehrt. Der König konnte sie nicht am Bahnhof empfangen. Um der Königin zu er­möglichen, fchnellstens zum Könige zu gelangen, wurde die Zeremonie bei ihrer Ankunft wesentlich abgekürzt. Der Fürst von Wales ist in den letzten beiden Tagen fast ständig im Valais gewesen.

Der heutige Krankheitsbericht ist von den Leibärzten Reid und Laking, sowie von einem hervorragenden Spezia­listen unterzeichnet worden. Der König war die Folgen eines ähnlichen Anfalles, an dem er in Biarritz gelitten hatte, noch nicht völlig losgeworden und obwohl er bei der Rückkehr nach London ziemlich wohl 'aussah, so war doch eine merkliche Veränderung wahrnehmbar, als er in der vorigen Woche die Königliche Akademie besuchte. Er sah gelb und etwas blaß au3z und man hatte

Grund, eine Rückkehr der Hals- und Brustbeschwerden zu befürchten. Nach der Ruhe in Sandrigl)am kehrte der König, augenscheinlich besser, noch London zurück. Der letzte Witterungsumschlag übte wieder seine Wirkung aus. Der König war an den letzten beiden Tagen nicht absolut bettlägerig, sondern hat Audienzen erteilt und Regierungsgeschäfte erledigt; er war noch heute abend auf.

Die Revision der hessischen verwaltungsgesetze.

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R B. D a r m st a d t, 5. Mai.

Ten Mitgliedern der Zweiten Kammer der Stände ist soeben der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verwal- tungsrcchtspflege zugegangen, mit dessen Veröffent­lichung das Darmstädter Rcgierungsorgan bereits am 30. "April begonnen hat, ohne dabei zu bemerken, daß es sich hier nicht um ein fertiges Gesetz handelt, wie solche nach ihrer Verabschiedung in den beiden Ständekammern beim Inkrafttreten veröffentlicht werden, sondern um einen Ge­setzentwurf, der erst noch seine parlamentarische Be- rattmg und Genehmigung durch die legislattven Körper­schaften erfolgen soll. Mit dieser vom 23. April d. I. da­tierten und mit der Unterschrift des Ministers des Innern, Exz. v. Hombergl, versehenen Vorlage IM die Regierung nun auch den Landständen den eigentlich wichtigsten der sechs Gesetzentwürfe zur Beratung und Beschlußfassung über­wiesen, die zur Durchführung der seit vielen Jahren erstreb­ten und notwendigen Revision der hessischen Verwaltungs- gesetzgebung erforderlich sind.

Diese sechs Gesetzentwürfe würden der Zweiten Kammer betanntlich Anfangs Januar des Jahres 1205 als ein großes, einheitlich gedachtes Reformwerk im Truck vorgelegt, das den Zweck verfolgte, die hessische Verwaltungsgesetzgebung einheitlich auszu gestalten und die bisher in den verschie­densten Bestimmungen zerstreuten Vorschriften über das Vc rw al tun a s st r eitv er fahren zu einem abgeschlossenen, über­sichtlichen Gesetzeswerk zusammenzufassen Durch den Erlaß der Reichtzjustizgesetzc vom Jahre 1879 ist auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und des Verfahrens in bürger­lichen Rcchtsstreitigkeiten eine sehr wesentlich veränderte Rechtslage geschaffen worden. Die Bestimmungen des Ge- richtsverfasfungsgesetzes und der Zivilprozeßordnung mußten daher auf die Gestaltung der Verwaltungsgesetz­reform in gleicher Weise von Einfluß sein, wie dies bei der sür die vorliegenden Entwürfe vielfach vorbildlich ge- tücfcnen bezüglichen Gesetzgebung von Preußen, Sachfen und Baden der Fall war. Dabei ist namentlich der Gesichts­punkt vorherrschend gewesen, die Verwaltungsrechtspflege, also die Ausübung der streitigen Gerichtsbarkeit auf dem großen Verwaltungsgebiet, in einem besonderen Gesetzes­werk zu behandeln, so daß also damit der Jurist und das Publikum eine wertvolle Zusammenstellung der gefamten Verwaltungs-Prozeßordnung erhalten. Die sechs Gesetz­entwürfe betreffen die Verwaltungsrechtspflege, die Kreis- und Provinzialordnung, die Städteorvnung, die Londge- meinbeorbnung, die Bestimmungen zur Ausführung des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz und den Ent­wurf über die Gemeindenutzung der Ortsbürger.

Bur Bewältigung dieses überaus schwierigen und um­fangreichen Gesetzstoffes war im Früh.ahr 1905 von der 2. Kammer ein zwöffgliedriger Sonderausschuß niedergesetzt worden, der denn auch bald mit Eifer an die Lösung seiner wichtigen "i ui gäbe heranrrat. Es erschien nach der ganzen Loge der Sache geboten, zuerst die beiden einschneidensten und umfassendsten Gesetzentwürfe in Beratung zu nehmen, die Städteordnung und die Landgemeindeord- n u n g, die denn auch damals in langen, auf viele Monate sich erstreckenden Sitzungen des Sonderausschusses für die Beratung im Plenum fcrtiggestellt wurden. Die Städte­ordnung wurde von den beiden Ausschußberichterstatterq Tr. Glässing und Dr. Frenay, die Landgemcindeord- nung von den Abgeordneten Köhler und Hebel bearbeitet und beide umfangreiche Ausschußberichte sind unseres Wissens damals and) im Truck hergestellt und den anderen Ausschußmitgliedern übergeben worden. Dies konnte jedoch erst au einer Zeit geschehen, in der dem K'ammerplenum für die immerhin zu erwartende ausgedehnte Beratung der beiden Vortagen nicht mehr die nötige Zeit zur Ver­fügung stand und so wurde die 33. Legislaturperiode des Landtags am 20. Juni 1908 geschlossen, ohne daß einer der sechs Gesetzentwürfe von der Zweiten Kammer verab­schiedet worden wäre. Man tröstete sich aber damals all­gemein mit dem Gebauten, daß ja die beiden Gesetzentwürfe im Ausschuß ferttggestcllt worden seien und es darnach nicht mehr schwer fallen würde, gestützt auf das gründlich durchgearbeitete Material, im nächsten Landtag wenigstens die beiden Hauptentwürfe glatt zu erledigen. Die 2chron- redc, mit der alsdann am 17. Dez. 1908 der 34. Landtag eröffnet wurde, sagte auch ausdrücklich:Von den auf dem vorigen Landtag unerledigt gebliebenen Entwürfen zur Re­vision der Verwältungsgesetzgebung werden Ihnen zunächst die Städteordnung, die Landgemeindeordnung und der Ent­wurf eines Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege wieder vorgelegt werden. Jin Hinblick auf die in größerem Untiang verwerteten Vorarbeiten des Sonderausschusses des vorigen Landtags zu den beiden erstgenannten Gesetzen werden diese Entwürfe sich unschwer verabschieden lassen. Die Wieder­vorlage des Entwurfs einer neuen Kreis- und Prooinzial- ordnung ist von dem Zustandekommen der neuen Städteord­nung und der Umgestaltung des Gemeindesteuerwesens ab­hängig."

Die vorstehend ausgesprochene Erwartung hat sich bis jetzt leider nicht erfüllt, trotzdem die Regierung ihr Ver­sprechen in prompter Weise einlöste. Sie hat am 29. April 1909 die Städteordming und am 1. Juli 1909 die Land­gemeindeordnung der Zweiten Kammer wieder vorgelegt und die abermalige Beratung der beiden Vorlagen auch dadurch ivesenllich erleichtert, daß sie in den neuen Ent­würfen die Beschlüsse des Sonderausschusses und die Wünsche der Kammer, so weit sie denselben zusttinmen zu können glaubt, gleich mit in Berücksichtigung zog; jetzt fjat sie nun weiter auch den Gesetzentwurf über die V er w a lt u n g's- rechtspflege ben Ständetammern überwiesen und damit jede Schuld an einer etwaigen abermaligen Verzögerung der Reform von sich abgewiesen.

Es drängt sich hier'nun vor allem die Frage auf:

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