Ausgabe 
4.2.1909 Zweites Blatt
 
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Bekanntmachung.

Die nachstehend abgedruckte Verordnung Großh. Ministeriums deS Innern vom 5. Dezember 1908 wird unter dem Anfügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß damit die §§ 710 der Polizei- Verordnung vom 2. Januar 1891, das Schlachtwesen in der Provinzial- hauptstadt Gießeu betreffend, außer Wirksamkeit treten.

Gießen, den 28. Januar 1909.

Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießeü. J.V.: Keller,

eine

Braun.

Dr. Sev ferch.

§ 9.

Diese Verordnung tritt nm 1. Januar 1909 in Kraft.

Darmstadt, den 5. Dezember 1808

Grokberzoglichcs Ministerium des Innern.

Folgt Abdruck der Verordnung in Nr. 33 des Regierungsblatts.

Verordnung,

das amtliche Verwiegen der Schlachttiere betreffend.

Vom 5. Dezember 1908.

Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit Leö Grotzherzogs wird hierdurch verordnet:

§ 1.

Schlachttiere sind nur dann amtlich zu verwiegen, wenn der Bescher cs beantragt. Das auttliche Verwiegen darf nur von ver­eidigten Verwiegern und nur mit solchen Wagen vorgenommen werden, die den Eichstempel tragen und Eigentum der Gemeinde oder einer öffentlichen Anstalt sind.

Gemeinden mit öffentlichen.Schlachthäusern können verbieten, daß in diesen andere Wagen, als die darin aufgestellten amtlichen, benutzt werden.

Mit der Vornahme der amtlichen Verwiegungen sind, insoweit nicht in öffentlichen Schlachthäusern mtt Schlachtbauszwang besondere Verwieger angestellt sind, die Fleischbeschauer zu betrauen.

S 2. ,

Die Schlachttiere sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt wird, nach den in den §§ 4 und 5 dieser Verordnung ent­haltenen Vorschriften zu verwiegen.

Anträge auf Verwiegungen, die von den in Absatz 1 genannten Vorschriften abwcichen, sind dem Verwieger schriftlich zu übergeben. Sie müssen die Art der verlangten Verwiegung genau bezeichnen und mit Datum und NamcnSunterschrift versehen sein.

§ 3.

Die Verwieger haben über alle amtlichen Verwiegungen Buch zu führen, und zwar getrennt für Verwiegungen:

a. nach den §§ 4 und 5;

b. nach £ 2 Absatz 2 dieser Verordnung.

Tag und Stunde der Gewichtüseststellung sind bei jeder Ver­wiegung in das Verwiegebuch einzutrageir.

8 4.

Für die Feststellung des Lebendgewichts gelten folgende Vorschriften:

a. Großvieh mus; stets einzeln verwogen werden:

b. Kleinvieh und Schweine dürfen, soweit eS die Gröhe der Wage zuläht, bis zu 10 Stück zusammen verwogen werden: e. unbedingt nötige Anbindcstricke sind mit zu verwiegen.

8 5.

Für die Feststellung des Schlachtgewicht? gelten folgende Vorschriften: .

I. Die Gewichlserinittelnng erfolgt bei Großvieh m ganzen Tieren (soweit es die Gröhe der Wage zuläht», in Hälften oder in Vierteln, bei Kleinvich und Schweinen nur einzeln und in ganzen Tieren.

Großvieh und Schweine sind vor dem Verwiegen zu spalten. II. Vor der Gewichtsermittclung sind beim Ausschlachtetl vom

Tiere zu trennen:

A. bei Rindern leinschl. Kälbern», Schafen und Ziegen:

a. die Haut, jedoch so, dah kein Fleisch oder Fett daran ver­bleibt: r ,

b. der Kopf im Genick vor dem ersten Halswirbel ohne icdes Halsfleisch:

c. die Fühc im ersten Gelenk über dem Schienbein:

d. die Eingeweide der Brust-, Bauch- und Bcckenhöblc mit den anhaftenden Fettpolstern, jedoch ohne Nieren, Niercn- fett und Schluhfeit:

e- die an der Wirbelsäule und in dem vorderen Teil der Brusthöhle gelegenen Blutgefähe mit den anhaftenden Geweben, sowie die Luftröhre, die Thnmusdrüscn (Milcher» und der sehnliche Teil des Zwerchfells:

f. das Rückenmark bet gespaltenen Rindern:

g. bei männlichen Tieren den Penis (Ziemer» und die Hoden, ledocb ohne das sogenannte Sackfctt, bei Kühen das Euter, jedoch ohne Voreuter:

h. bei Grohvieh der Schwanz zroischen dem 2. und 3. Schwanzwirbel:

B. bei Schweinen:

a. die Eingeweide der Brust-, Bauch- und Bcckenhöhlc, jedoch ohne Stieren, Niercnfett und Schmalz:

b. die Zunge, die Luftröhre irnd der Schlund, jedoch ohne icües Kinnbacken- und Halsflcisch und ohne Halödrüsen:

e, daS Zwerchfell ohne anhaftendes Schmalz:

d. bei männlichen Schweinen die äuhercn GeschlechtSIcile, bei L»tutterfchweinen die Zitzen:

e. das Rückenmark:

f. die Augäpfel und das Innere der Ohrmuschel.

»LEI. Bei Entfernung der unter II A und B angegebenen Teile, ins­besondere der Geschlechtsorgane, des Afters und der Blase, sowie beim AuSstecheu der Augen und Ohren und beim Entfernen der Zitzen bei Schioemen dürfen nicht auch benachbarte Teile entfernt werden.

IV- Erfolgt die Gcwichtscrmitlelung innerhalb zwei Stundeir nach dem Töten des Tieres, so sind bei Grog und Kleinvieh 2f70, bei Schweinen

bis zu 50 Kilogramm Schlachtgewicht 1 Kilogramm

von 51 bis 75 Kilogramm

über 75 Kilogramm 2 ,

für Warmgewicht in Abzug zu bringen.

< Erfolgt die Gewichtsfeststellung später, so ist ein Abzug nicht »mehr gestattet.

_ 8 6.

Bei Vornahme amilicher Verwiegungen haben die Verwieger jedesmal zu prüfen, ob den in den §§ 4 und 5 enthaltenen Vor­schriften, oder wenn es sich um Verwiegungen nach 8 2 handelt, ob den vertragsmäßig eingegangcnen Bedingungen entsprochen ist.

Sind die in den §§ 4 und 5 enthaltenen Vorschriften oder die vertragsmäßig eingegangelieu Bedingungen nicht eingehalten, ins- bnsondere an einem Schlachttiere mehr Teile als zulässig entfernt worden, so hat der Verwieger die Gewichtsfeststellung dennodi vor- zunehmen und sie, sowie die Verletzung der Verwiegevorschriften nach Art und Umfang in das Vertviegebuch 3a) cinzutragen, die Ausstellung eines Wiegescheines aber zu verweigern/

Der als Verkäufer des Schlachttieres sich ausweiseiidcn Person ist auf Verlangen Einsicht von den nach Absatz 2 gemachten Einträgen in das Verwiegebuch zu gestalten.

8 7.

Neber jede amtliche Verwiegung ist, ausgenommen im Fall deS § 6 Absatz 1, ein Wicgschein zu verabfolgen. Alle Wiegfcheme müssen die Angabe von Tag und Stunde der Gcwlchtsfcstilellung enthalten.

Für die Wiegscheine stnd besondere Formulare zu verwenden, und zwar:

a. für Verwiegungen nach den in den 88 4 und 5 enthaltenen Vor­schriften solche, die in schwarzem Fettdruck die Ueberschrift tragen:

Amtliche Verwiegung nach den iu den 88 4 und 5 der Ver ordnung vom 5. Dezember 1908 enthaltenen Vorschriften."

Auf diesen ist das nach § 5 Ziffer IV Absatz 1 in Abzug zu bringende Warmgewicht anzugeben oder aber zu vermerken, daß nach 8 5 Ziffer IV Absatz 2 ein Abzug mcht gestattet ist:

b. für Verwiegungen nach § 2 Absatz2 solche, die in rotem Fett­druck die Ueberschrift tragen:

»Amtliche Verwiegung nach § 2 Absatz 2 der Verordnung vom 5. Dezember 1908, abweichend von den iu den 88 4

und 5 enthaltenen Vorschriften."

Auf diesen ist stets die Art des Verwiegens gcmäfc deS nach § 2 Absatz 2 gestellten schriftlichen Antrags anzugeben.

Die für die amtlichen Verwiegungen vorgeschriebeucn Wieg fcheine dürfen bei nicht amtlichen Verwiegungen nicht verwendet werden.

§ 8.

Die zum Schlachten in ein öffentliches Schlachthaus mit Schlachthauszwaug zu verbringenden Schweine sind auf Verlangen des Embringers am Eingangötor in dauerhafter Weise so zu kenn­zeichnen, daß bei der Feststellung des Schlachtgcwichts (§ 5) Verwechselung mit anderen Schweinen nicht stattfindcn kann.

Bekanntmachung.

Betrifft: Landcsvolizci licke Abnahme des Gleisanschluffes für die Firma Karl Bänninger in Gießen in km 1.830 der Strecke Giehen-Gelnhauscn.

Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 30. Januar 1909.

G.roßherzogliche Bürgermeisterei Gießen,

. Mecum.

Bekanntmachung.

Betriffl: Wie oben.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß Terutin zur landespoltzeilichen Abnahme des Anschlußgleises der Firma Karl Bännlnger in Gießen in km 1.830 der Strecke Gießen - Geln­hausen auf

Freitag, 12. Februar d. I., vormittags 10 Uhr 30 Miu. an Ort und Stelle festgesetzt ist.

Einsprüche hinsichtlich der planmäßigen Ausführung des Pro­jektes können im Termin vorgebracht werden.

Gießen, den 22. Januar 1909.

GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.

B*/»)__I. V-: gez. vr. Merck.______________________

Bekanntmachung,

die Lescbolzuutzuug in den Waldungen der Stadt Gießen bctr.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß nach einem Beschluß der Stadwerordneieu-Versammlung diejenigen Ab­teilungen der Waldungen der Stadt Gießen, in welchen Holz- fällungcn stattüuden, brs zum 15. April d. Js. von dex Leseholz- nutzuug ausgeschlossen sind. Diejenigen Personen, welche entgegen dieser Bestimmung beim Holzauslesen in den erwähnten Walübe- zirken betroffen werden, haben Bestrafung auf Grund des Forst- strafgesetzes zu erwarten.

Gießen, den 30. Januar 1909. B*/i

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

M e c u nt-

B=Vi

die Entfer- vornehmen

Bekanntmachung.

Die auf dem hiesigen Friedhof am Nahrungsberg bclcgeucn

nung des Denkmals und der (Smfnifung von uns aus lasten.

Gießen, den 18. Januar 1909.

Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V-: Keller.

Erbbcgräbnisstätten von

MuSpratt, Friedrich Perm, gestorben am 31. August 1856

Orth, Wilhelm, belegt mit seiner am 10. März 1868 verstorb. Ehefrau

Müller, Johann, geswrben am 1. November 1873 Schwalb, Karl Ludwig, Stein, Hermann Heinrich, Königcr, Dr., Rinn, Andreas, Ullmann, Lina,

14. Januar 1871

25. Oktober 1875

27. Ium 1885

9. Mai 1882

...... 14. März 1884

Kempf, Wilhelm, ,, 5. Dezember INI

iDcrbcit seit mehreren Jahren nicht mehr ordnuligsmäßig unter­halten. Gemäß den Bestimmungen im 8 15 der Friedhofs- und 18c- gräbnisordnung der Stadt Gießen vom 12. Juni 19(Z roirb hiermit den Angehörigen zur Wiederherstellung des Denkmals, der Ein­fassung und der Anpslanzungen der Grabstätten oder zu deren Ent- ferninig eine Frist bis 1. Avril d. IS. gesetzt.

Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werden wir

ZLrbeitsvergebnng.

Die zur Einrichtung zweier Zellen im Polizeigefängnis in der Sandgasse erforderlichen Schreincrarbciteu sollen

Montag, den 8. Februar dS. IS., vorm. IO Uhr öffentlich vergeben werden.

Arbeltsbeschreibung und Bedingungen liegen bei un§ zur Einstcht offen. Angebote auf uorgefdjriebeiicm Formular, das da­selbst erhältlich, sind bis zur genannten Stunde an uns abzugeben. Zuschlaassnst 14 Tage.

Gießen, 2. Februar 1909.

Städtisches Hochbauamt.

[>,'.)G e r bei.

Jagd-Verpachtung.

Dienstag den 2. März d. IS., nadnnittagS 2 ^ur soll die hiesige Gcmeinde-Jagd auf 6 Jahre vffcntlick) meistbietend im 3. Jagd­bezirk verpachtet werden. Die Bedingungell liegen vom 8. Februar ab 14 Tage lang auf dem Bürgermeisteramt zur Einsicht offen.

Königsberg (Kreis Biedenkopf), den 2. Februar 1909.

Jagd Vorsteher Schupp

Bürgermeister. I)«/,

Holz-Submission.

9(u5 den Waldungen der Gemeinde Albach soll nach-- verzeichnetcs Holz auf den» Snbmissionswege vergeben werden: 1 Kiefcrn-Stamm II. Klasse, 45 Etm. Durchm., 3,4 Mir.

Länge 0,54 Fm.

3 Kicsern-Stämme III. Klasse, 3035 Etm. Durchm., 10 Mir. Länge 3,70 Fm.

3 Kiefern-Mämme IV. Klasse, 2429 Etm. Durchm., 715 Meter Länge = 1,59 Fm.

15 Kiefern-Stämme V. Klasse, 1724 Etm. Durchm., 813 Mtr. Länge = 5,57 Fm.

1 Fichten-Stamm I. Klasse, 52 Etm. Durchm., 8 Mtr. Länge 1,70 Fm.

3 Fichtcn-Stämme II. Klasse, 4047 Etm. Durchm., 1019 Mtr. Länge 6,10 Fm.

30 Fichten-Stämme III. Klasse, 3039 Etm. Durchm., 1523 Mtr. Lange = 49,56 Fm.

36 Fichten-Stämmc IV. Klasse, 2529 Etm. Durchm., 622 Mtr. Länge 34,09 Fm.

143 Fichten-Stümme V. Klasse, 1224 Etm. Durchm., 822 Mtr. Länge 54,94 Fm.

Die Angebote sind pro Fm., getrennt nach Sortiment und K(assen, verschlossen nut der AufschriftHolz-Submission" bis spätestens Samstag den 6. Februar d. F., nachm. 2 Uhr an unterzeichnete Bürgermeisterei einzureichen, wo alsdann in dem Gememdesaal dahier die Oeffnung der Offerten stattfindet. Das Holz ist gefällt und wird auf Ver- laitgcn von Forstwart Zimmer vorgezeigt.

Albach, den 30. Januar 1909.

Großhcrzogliche Bürgermeisterei Albach.

737) Balser.__________________

Königl. Lbersörsterei Bralldsbulldlirs.

Fm Wege deS schriftlichen Angebots sollen auS den Forst­orten 2a u. 3 Espaerwaldchen, 42b Harrmsäiälberg, 47 Jaukhardt, 53 Gönsrod und Totalität der Schutzbezirke Weiperfelden u. Hassel-

bDrn LsNä Kl. 4) 18 Stamme SZ1 Fm., Los 2 (B Kl.5> 223 Stämme = 48,59 Fm., Los 3 45 Stge 1.. Los 4 10 Stge. 2. Kl., Fichte: (Bauholz bis 27 Mtr. lg. und 33 Etm. Mitlendurchmester) Los 5 (c Kl. 1) 2 Stämme 4,55 Fftm., Los 6 le Kl. 2» 39 Stamme 55,8° Fm, Los 7 (c Kl. 3» 45 Stamme 32,18 Fm., Los 8 (c Kl. 4» 193 Stämme = 32,61 Fm., Los 9 279 Stge. 1, Los 10 484 Stge. 2., Los 11 406 Stge. 3 Kl.: Kiefer: (mtL einiger Lärchen, metst Gruben- Oolä) Los 12 (e Kl. 3» 5 Stämme 3,01 Fm., Los 13 (c Kl. 4) 606 Stämme -- 121,16 Fut., Los 14 4 Stge. 1. Kl.

Das Holz ist eingeschlagen und muffen die iur iedes Verkatus- los, bei Stämmen pro Fstm., bei Stge. pro Stück abzugebenden Ge­bote die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß Käufer fidj den allgemeinen und besonderen Verkaussbedingungen unterroirft. Die Gebote sind biS zum 17. d. Mts. einfchl. portoirei, geschsossen, mit der AufschriftGebote auf Holz" versehen an die hiesige Ober- sörsteret einzureichen und wird die Eröffnung der eingegangenen Offerten am 18. d. Ms., vorm. 10 Uhr ebendmelbst geschehen. D*/2

Bekanntmachung.

Die Holzversteigerung vom 26. Januar l. IS. ist ge-^ nehmigt. Die Abfuhrscheine können vom 5. Februar ab gegen Sicherheitsleistung auf hiesiger Bürgermeisterei in Em­pfang genommen werden.

Allendorf a. d. Lda., den 3. Februar 1909. Großh. Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lda. 806) Nein.

Samstag den 20. Februar l. Fs., nachm. 1 Uhr soll in der Wirtschaft des Heinrich Fuchs dahier die der Ge­meinde Wohnfeld zustehende Wald- u. Feldjagd auf weitere 6 Jahre öffentlich verpachtet werden. Bemerkt wird noch, daß das Jagdgebiet 5 Kilometer von der Bahnstation Weickartshain und Freienseen entfernt liegt.

Wohnfeld, den 1. Februar 1909.

Großh. Bürgermeisterei Wohnfeld.

Hofmann. 805

Vergebung non Wegbaimtemlieil.

Gv. Kurverwaltung Bad-Rauheim vergibt die An­lieferung folgender Wegbaumaterialien frei Verwendungsstellen:

Mainsand ..... 240 Kbm. UsakicS ...... 200 Kbm.

Basaltkleinschlag (kein Maschincnkleinschlag) ür 3 Losen 200, 150 und 250 Kbm. (für Los 3 250 Kbm. auch Quarzitkleinschlag zulässig).

Basaltgrus .... 175 Kbm.

Grubenkies..... 200 Kbm.

Pochkics ..... 620 Kbm.

Nähere Bedingungen und jede weitere Auskunft erteilt der unterzeichnete Forstassistent Gr. Kurverwaltung, auf dessen Bureau (Badchaus 4) Angebote mit Proben bis zum 12. Februar d. Js. unter Bezeichnung: ,Submission von Wegbaumatecialien" einzureichen sind. B*/.

Eröffnung am 13. Februar d. Js., vormittags 10 Uhr. Bad-Nauheim, den 3. Februar 1909.

Eggers ________________________Gr. Forst-Assessor.________________________

Nutzholz - Versteigerung im Gemeindewald von Reiskirchen, Mittwoch den 10. d. Mts., Zusammenkunft vormittags 10 Uhr an der Honig-, müffle (Straße Neiskirchcn-Nauborn).

Eichen: 2 Stämme I. Kl. = 6,88 Fm., 15 II. Kl., ----- 24,29 Fm., 64 III. Kl. = 39,72 Fm., 2 IV. Kl. 0,50 Fm. und 12 Rm. Nutzholz.

Nadelholz: 14 Stämme II. Kl. 22,38 Fm., 57 III. Kl. = 29,45 Fm., 101 IV. Kl. ---- 20,31 Fm., 9611 Stangen I.III. Kl., 1050 Stangen IV. u. V. Kl. (zu, Bohnenstangen geeignet) u. 6 Rm. Nutzholz.

Bei ungünstiger Witterung findet die Versteigerung inj der Wirtschaft Lehnhardt zu Neiskirchen statt.

Groß-Ncchtenbach, Kreis Wetzlar, den 3. Februar 1909. BV. Das Bürgermeisteramt.

Holzversteigerung

iu dem Frcibcrrlich von Nordcck zur Nabcuauischcn Revier, Groff-Vuscck, Freitag den 5. Februar Ifb. Fs. aus den Distrikten Mvuchwald (Gcrnarlung Groß-Buseck, und Nicderscrlbach (Ge­markung Trais) nach Zusammeukuuft in Si»tritt Münchwald vor-, mittags 10 Uhr.

1. Es kommen zum Ausgebot in Distr. Mönchwald: Stämmev Eiche über 50 cm m. Durchm., 2 Stück mit 2,59 Fm, von 30 bis 39 cm in. Durchm. 4 Stück mit 1,93 Fm, von 2529 cm nt. Durchm. 3 Stück mit 1,29 Fm, unter 25 cm m. Durchm. 24 Stück mit 4,03 Fm. Elsbeere von 2029 cm m. Durchm. 5 Stück mit 0,98 Fm. Tcrbstangcu: Hainbuche 10Stück mit 0,20 Fm Inhalt. Scheiter Rm: Buche 48, Elche 10. KuüVvelRm: Buche 50, Eickie 22, Elsbeere 2, Fichte 4. Reisig, Wellen: Buche 1600, Eiche 575. Stöcke Rm: Buche 24, Eiche 18, Fichte 10.

2. Von 12 Uhr ab in Distr. 2ücberfeUbarti: Slämmc: Elche von 4019 cm m. Durchm. 4 Stück mit 3,13 Fm, von 27 und 31 cm i m. Durchm. 2 Stück mit 0,61 Fm. Lärche unter 25 cm mitt!.' Durchm. 10 Stück mit 1,73 Fm. Fichte unter 25 cm m. Durchm., 19 Stück mit 3,19 Fm- ffteisstaugen: Fichte 60 Stück mit 0,95 Fm Inhalt. Knüppel Rm: Buche 6, Eiche 11, Lärche 2. Reisig, Wellen: Buche 1400, Eiche 1200. Stöcke Rm: Buche 8, Eiche 5, Fichte 6. B l

Sämtliches unter 1 und 2 aufgeführtes Holz wird vorgezeigt.! Die Frciherrl. von Nordeck zur Rabenauische Jorstverwaltung. ' Gelegenheitskaus.

Hochherrschaftliche Wohnungs-Einrichtung

bestehend aus

6 Zimmer, TMche und Vorplatzmöbel

ist besonderer Umstände halber mit

Mark 2500. Nachlatz abzugeben.

(Auf Wunsch kann die Einrichtung geteilt, oder das eine ober andere 3immer auSgeschaltet werden.

Salon Louis XVI.: Salon in Palisander mit reicher Schnitzerei, bestehend aus Vitriue, Tisch, l^Sofa, 2 Sessel, 2 Stühle mit sichtbarem Holz mit Seiden bezug im Stil Louis XVI...........Mk. 2625.

Herrenzimmer: dunkel Eicke in sehr eleg. schwerer Ausführung mit schöner Schnitzerei, Bücherschrank, 150 breit, Umbau mit Seneschriuiken, Spieltisch, 4 Stühle, 1 Schreibtisch, 1 Divan.......Mk. 1890.

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IVoImzimmer:Wobnsalon dunkel EichemitJntarnen,

1 Schrank, 1 Umbau, 1 Schreibtisch, 1 Tisch, 1 Näh­

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Fremdenzimmer: Fremdenzimmer, hell Elche mit Intarsien, 2 Betten, 1 Sdirank, 1 Waschtoilctte, 2 Nachtfchränke, 2 Stühle, 1 Handtuchhalter . . . Mk. 552.

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