Ausgabe 
31.1.1909 Zweites Blatt
 
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Nr. 25

150. Jahrgang

Samdtag, 30, Jamrar 1909

Erscheint täglich mit Ausnahme deS bonniagL

Die ^-tehnree Kamtltendlitter- «erden dem ,Hn<eifler* viermal wöchentlich dergelegt. daS Kreifcblatl ffli de» Krct« Stehen- zweimal wöchentlich. Dre ..Lanöwtrtichastlichen Seit* tragen" erscheinen moitadidj zweiiucU.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Vberhefien

Rotation »druck wn> Verlag der vrabNch«, Unweriuäi» Buch» and StettincudetcL 8t 8em g t, ttießea.

Redaktion. Exveditton enb Druckerei:<6ul* Pratze ?. Expedition und Verlag: bL

Reüa'twn:S^AlI2. Tet.-Adr^AnzergerGxeben-

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Deutscher Reichstag.

196. Sitzung, Freitag. 29. Januar.

8m BundekratStisch: b. Bethmcmn-Hollweg.

Präsident Graf Stolberg

eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Mm.

Die schwarzen Listen.

8uf der Tagesordnung steht die Interpellation des Zentrums:Ist hem Reichskanzler bekannt, daß durch schwarze Listen' und Vereinbarungen ähnlicher Art Ar- beiter und Prioatange st eilte in ihrem Fort­kommen gehindert werden? Was gedenkt der Reichs­kanzler zu tun. um solche die Freiheit des ArbeitSver. träges oder die gesetzlich garantierte Koalitions­freiheit hindernde Mahnohmen zu unterdrücken?'

Lbg. GieSbcrtS (Zentr.)

begründet die Interpellation. Er dankt zunächst dem Staatssekre­tär, daß er die Abgg. Behrens, Sachse, Hue und ihn vorher zu einer Konferenz zusammenberufen hat, um die der Interpellation zugrunde lieaenden Klagen zu besprechen, und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Regierung auch in Zukunft bei Arbeiterfragen Fühlung mit den Vertretern der Organisationen nehmen möge Die Klagen über dieschwarzen Listen' reichen lange Jahre Su rück. Dieschwarzen Listen' gefährden die Existenzen

der Arbeiter auf daS schwerste. Der Zechenverband begnugi sich aber nicht mit dieser ungesetzlichen Maßnahme, sondern er !reift auch zu sehr bedenklichen Mitteln, um die KoalitionS - reiheitderÄrbeiterzu unterbinden. Vor allem kommen ier di, Eisen- und Kohlenschwerindustrie in Betracht. Was will man mit diesen Mitteln erreichen? Ein zu häufiger Arbeiter­wechsel soll vermieden werden. Diese- Ziel ist gewiß zu begrüßen und die Arbeiter sind ihrerseits auch gern bereit, mit den Zechen- besitzern zusammen zu beraten, um einen stetigen Arbei- ter stand zu erhalten. Aber von Verhandlungen mit den Ar- beilern wollen ja die Zechenherren nichts wissen. Ich wäre der erste, der eS scharf verurteilen würde, wenn Arbeiter auS reinem Uebermut ihre Arbeitsstelle verlassen würden. Das geschieht aber nur selten. Für den hohen Belegschaftswechsel sind vielmehr ganz andere Gründe maßgebend, vor allem die mangelhaften Lohn- und Arbeitsverhältnisse. Und hieran sind die Zechenbesitzer dock, nicht ganz unschuldig. Oft verleiten auch einzelne Zechenbesitzer die guten Arbeiter anderer Werke zum Kontraktbruch, indem sie ihnen hohe Löhne versprechen. (Hört! Hört! im Zentrum.) Aw wersten veranlaßt jedoch die ganze Art. wie im Ruhrrevier gearbeitet wird, die Arbeiter zum Verlassen der Arbeit. Fördern! Fördern! das ist die Parole, die von oben herab gegeben wird. Dazu kommt ein in ganz abgefeimter Weise ausgebautes P r a m i e n s y st e m . das zu erhöhter Arbeitsleistung antreiben soll. Dabe, ist doch der Bergbau an und für sich schon eine so ge­fährliche Arbeit, daß man die Arbeiter nicht in solcher Weise chikanieren sollte. Dieschwarzen Listen' verstoßen gegen den fteien Arbeitsvertrag, und wir können daher verlangen, daß die Grubenbesitzer mit diesen Praktiken auf hören. Auch xm Ruhrrevier müßen die Arbeiter zu gleichberechtigten Faktoren bei der Schaffung deS Arbeitövertrages werden. Es kann nicht so weiter gehen, daß die Arbeitgeber ihre wirtschaftli.-be Macht dazu mißbrauchen, um Tausenden von Arbeitern die Arbeitsmög- sichkeit zu nehmen. DaS ist eine Ueberspannung deS A u t o r t t a t s p r i n z i p s . die mit Entschiedenheit znrückge- wiesen werden mutz. Es wäre nur die Frage zu untersuchen, ob xn denschwarzen Listen" nicht eine Umgehung der Bestimmung der Gewerbeordnung zu erblicken ist. die den Arbeitern die Frei- vilgigkeit garantiert. (Sehr richtig!) Außerdem wird durch die Listen den Arbeitern vorsätzlich ein Schaden 3 u g e f u g t . von dem allerdings die Arbeiter selbst meist nichts wissen, t^s wird ia niemandem gesagt, wenn er auf die Liste kommt! Hier fie Gesetzgebung eingreifen. (Beifall im Zentrum.) Recht Mecht behandelt man auch die Beamten. Aus dem Bunde d e r t e ch n xsch-industriellen Beamten will man sie heraus haben. 500 Mk. Belohnung sollen sie erhalten, wenn sie dem Bund den Rucken kehren. DaS ist eine nichtsnutzige Hand. lungSweiie. In Oberschlesien ist bei Griesches Erben jetzt eben eine solche Verfolgungspraris im Gange. Auch dem Steiger- verband will man ans Leben. Jedes Ehrgefühl erstickt man in öen Beamten, und dann verlangt man noch Pflichttreue. Der Kampfgegen dieBeamtenverbände wird aber sicher- uch ebenso erfolglos verlaufen, wie der gegen die Gewerkschaften Die Unternehmer sollten die Dinge nicht auf die Spitze' treiben; sie sollten sich hüten, xhre gut geschulten Beamten und Arbeiter noch werter zu verbittern. (Beifall im Zentr. und bei den Soz.)

Staatssekretär v. Bethmann Hollweg:

Bevor ich auf das tatsächliche Material eingehe, das mir von ver?chiedenen Abgeordneten in dankenswerter Weise zur Der- ftigung gestellt worden ist, muß ich die rechtliche Seite der Frage behandeln. Tie Vorschriften der Gewerbeordnung, die das Koalitionsrecht regeln, enthalten keine Bestimmungen dahin, daß sich d,e eine Partei in den Lohnkämpfen bestimmter Mittel gegen­über der anderen Partei nicht bedienen darf. Die betreffenden Bestimmungen in den §§ 152 und 153 beziehen sich aus die Maß- regeln, welche gegen die Mitglieder der eigenen Partei angewendet werden. Man kann also nach dem CJange der neueren Recht­sprechung sagen, datz die Maßregeln, die von der einen Koalition gegen die andere angewendet werden können, teils nach dem Zivil- recht, teils nach dem Strafrecht beurteilt werden müssen. Zu diesem Gebiete gehören auch die Aussperrungen, und die sind generell nach unserem Zivil- ober Strafrecht nicht verboten.

Auf diesem Standpunkt steht die heutige Judikatur, wenn auch eine Zeit gegeben hat, wo man den durch Arbeiter gegen Gewerbetreibende angewendeten Boykott als groben Unsug be­straft hat. Die Ansickü des Vorredners, daß das Sperrsystem, wenn es von Arbeitgebern angewendet wird, einen Verstoß gegen die Gewerbeordnung >n sich schließt, !ann ich aI5 richtig nicht teilen. Wenn in der Gewerbeordnung von Merkmalen gesprochen wird, die dem Zeugnis nicht beigefügt werden dürfen, und wenn es auch in der Rechtswissenschaft und in der Judikatur noch zweifelhaft sein mag. ob man darunter nur Angaben positiver oder auch negativer Natur zu verstehen hat, so handelt cS sich bei den sclnvarzen Listen doch unzweifelhaft um Schriftstücke, welche neben den Zeugnissen hergehen, also von dem in Betracht kommenden 8 113 nicht getroffen werden. Ver. schieden^von der generellen Zulässigkeit des Sperrst» st emg rst die Frage, ob seine Anwendung nach den Besonderheiten des einzelnen Falles den Tatbestand eines Vergehens darstellt, etwa den der Beleidigung oder gar ein Verstoß gegen die guten Sitten in Betracht komnit, für den ein Schadenersatz gewährt werden mutz. Beides ist unzweifelhaft möglich. So wird man von einer Beleidigung sprechen können, wenn der Aufiiahme

eines Arbeiters in eine schwarze Liste eine besonders abfällige Charakterisierung beigegeben ist. Ebenso kann man auf der anderen Seite nach einer Erkenntnis des Berliner Landgerichts einen Verstoß gegen die guten Sitten als vorliegend erachten, wenn die Aussperrung bis zum Ruin der wirtschaftlichen Existenz deS Arbeiters durchgefübrt wird. Das sind aber Einzelerscheinun- gen, die an dem Grundsätze, datz das Sperrsystem an sich zu- lässig ist, nichts ändern.

DaS System, nach dem die Arbeitgeber sich untereinander die Namen solcher Arbeiter, mitteilen. die sie nicht einstellen oder die sie entlasten wollen, ist von den Arbeitgebern nicht frei erfunden worden, sondern ist eine Folge wirtschaftlicher oder sozialer Zustände. Wirtschaftlicher namentlich dann, wenn durch die Aussperrungen einem übermäßigen Wechsel in der Belegschaft durch Kontraktbruch vorgebeugt werden soll. Sozialer Natur kann das System sein, wenn es sich legen die Zugehörigkeit zu bestimmten Organisationen richtet. Eine bedeutende Nolle spielen bei den Ausführungen gegen die schwarzen Listen immer die Verhältnisse* des Zechen, verbandes in Essen. Wie bereit# im November v. I. hier m Reichslage mitgeteilt wurde, hat der Zechenverband die ve- stimmung. datz Arbeiter, die auf einer Zeche kontraktbrüchig ge­worben find, auf keiner anderen Zeche mehr angenommen werden AIS Kontraktbruch wird angesehen, wenn ein Arbeiter drei oder mehrere Male hintereinander willkürlich die Schicht versäumt Hai oder trenn er sonst ohne Grund die Arbeit niedergelegt hat. Nach btm Material, daS mir über das Magdeburgische-Hal- lischeRevier mitgeteilt wurde, sind von 18981902 834 Ar­beiter auf die schwärxen Listen gesetzt worden. Davon 211 als auS- ständig anzusehen, sie sollen Kontraktbruch begangen haben. 88 haben sich widersetzlich gezeigt usw. Wegen Zugehörigkeii zu einer Organisation i st keiner auf die Liste gekommen. Im Ruhrgebiet unb im rheinisch-westfälischen Gebiet sind die Zahlen grötzer. Hier mästen also besondere Ur. lache borliegen. Man bat zum Teil schlechte Lohnverbaltnisie und schlechte Bebandlung der Arbeiter als Grund bingestellt. und solche Verhältnisse werden unzweifelhaft Vorkommen. Aber die Gesamterscheinung begründet man damit nicht. Von anderer Seite ist auch darauf hmgewiesen worden, datz viele Falle von Kontraktbruch darauf zurückzuführen sind, daß die Arbeiter dem Steuerexeku^tor entgehen wollen. Hier liegt viel­leicht auch ein Grund zu einer allgemeinen Erklärung. Gerade im westlichen Industriegebiet ist die Arbeiterschaft keine homogene. Es gibt dort viele fremdsprachige Elemente, die im jugendlichen Alter ohne ökonomischen Halt an anderen in das Gebiet kommen und die wegen der Verschiedenheit der Sprache, der Sitten unb bc5 BildungSstanbeS schwer festwurzeln. Diese liefern ein zahlreiches Kontingent der unsteten Arbeiter. Als eine weitere allgemeine Ursache für den Kontraktbruch wird an- gegeben die Art und Weise, wie daS Gedinge gemacht wird. Man klagt darüber, datz die Jntcresten der Arbeiter nicht gnügend ge­wahrt werden, datz das Gedinge verspätet gemacht wird usw., so daß der Arbeiter vielfach gezwungen ist. bei einem schlechteren Gelinge eine Zeitlang auszuhalten. M i r ist eS bisher nicht gelungen, diese Fragen aufzuklären. Ich bl indessen mit der preußischen Bergverwaltung in8 Benehmen getreten und behalte mit vor, bei anderer Gelegenheit darauf zurückzukommen.

Ein sehr wesentlicher Grund für Kontraktbruche ist auch das ganz ungewöhnlich gespannte Verhältnis, das namentlich in letzter Zeit in dem westlichen Industriegebiet zwischen Unternehmern und Arbeiterschaft besteht. Ich kann hier nicht kritisch darauf eingehen, wer die Schuld daran trägt. Betonen möchte ich nur, daß in der Arbeiterbewegung den Arbeitern die Möglichkeit des jedexzeitigen Stellenwechsels, die Freizügigkeit, immer als besonders hohes Gut geschildert wird. Gleichzeitig haben auch viele Führer der Arbeiterbewegung alle von Unter­nehmern getroffenen Einrichtungen, die bezwecken, sich einen festen Stamm von Arbeitern zu sichern, auf daS heftigste bekämpft. Wenn so tendenziös der Hatz gegen alles, was Unter- nehmer heißt, genährt wird, dann kann man sich nicht wundern, wenn die Sucht, heute hier, morgen dort zu arbeiten, immer mehr zunimmt, (^-ehr richtig! rechts) Dadurch wird natürlich auch der Kontraktbruch gefördert So ist denn in den westlichen In dustriebezirken eine ungeheure Fluktuation der Arbeiterschaft ein­getreten, die sich nicht auf die Bergwerke beschrankt. Die wirt­schaftlichen Schäden, die ein solches unstetes Verhältnis für die Unternehmungen und für die Sicherheit mit sich bringt, sind ja be­kannt. Da ist es nur allzu begreiflich, wenn sich daö Unternehmer­tum gegen diese Fluktuation der Arbeiterschaft zusammenschließt und wenn es schließlich zu dem System der Aussperrungen ge­kommen ist. Druck erzeugt eben Gegendruck. So ist man bei diesen Aussperrungen aber nicht bloß bei der Bekämpfung des Kontraktbruches geblieben, man hat auch Arbeiter auf die Listen gesetzt, die agitatorisch hetzten. Man ist zum Kampf gegen die Zugehörigkeit zu bestimmten Organisationen gekommen. Nun ruft man nach der Gesetzgebung. Dieser Ruf ist von beiden Seiten erhoben worden. Der Gesetzgeber soll gegen die­jenigen Maßregeln einschreiten, die als erträglich angesehen wer- den, solange sie von kleinen Verbänden getroffen werden, die man aber als ungeheuren Druck empfindet, wenn sie von Organisa­tionen ausgehen, die einen großen Bezirk, ein großes Gewerbe um- fassen. Das kleine Scharmützel läßt man sich gefallen, aber die Truppen sollen nicht zu einer Hauptschlacht zusammengezogen werden. Ruft man nach dem Gesetzgeber, dann muh er aber auch paritätisch einschreiten, dann muß er sich gegen jeden Vorwurf wenden. Man sagt, die Machtverhältnisse zwischen Arbeiterschaft und Unternehmertum seien so verschieden verteilt, daß in dieser Frage der Aussperrungen die Arbeiterschaft eine Bevorzugung haben müsse. Man behauptet, das Sperrsystem führe schließlich zum wirtschaftlichen Ruin des einzelnen Arbeiters. Aber man darf nicht vergessen, daß auch das mittlere und kleine Gewerbe darunter leidet, und gerade gegen die Schichten des Mittelstandes richten sich vielfach die Angriffe der Arbeiterschaft mit deson derer Schärfe. Ja selbst die den Gioßunternehrnungen durch Boy­kott zugefugten Sckiäden gehen vielfach weiter, als man nach dem investierten Kapital an sich vermuten würde. Man muß faktisch fragen, ob gegen dieses Sperrshstem ein jus singulare, ein Spezialgesetz, erforderlich ist. Ich bin bei Ansicht, daß den Miß­bräuchen in der Anwendung deS Sperrsystems am wirksamsten vor- gebeugt werden kann, wenn bei der Anwendung des § 826 B. G.-B. der Begriff der guten Sitten immer so a-faht wird, wie eS die wirtschaftlichen und sozialen Zustände erfordern. Der Begriff der au t en Sitten ist nicht starr und darf es nicht sein, wenn er sich den wechselnden Verhältnissen anschkl^tzen soll. Es kann die Aussperrung eines Arbeiters aus den sämtlichen Werken eines kleineren Bezirkes sich als erlaubt barftcCen, während dieselbe Aussperrung aus den Werken eines größeren Bezirkes, sodaß der betreffende Arbeiter brotlos gemacht würde, gegen die guten Sitten verstoßen würde. Auch könnte ich mir ein solches Sprzialgejetz

-------- . J nur wenn umgekehrt ein ähnliches Verbot gegen die Arbeitnehmer erlassen würde.

Nun haben die Sozialdemokraten im Jahre 1905 verlangt, daß jeder Arbeitgeber streng bestraft werden soll, wenn er mit einem anderen Arbeitgeber eine Verabredung trifft, um Arbeitern Schwierigkeiten bei der Erringung einer Stelle zu machen. Es ist aber unmöglich, die Entlassung oder Nichtannahme eines Arbeiters durch einen einzelnen Arbeitgeber unter Strafe zu stellen. Tas wäre ein ungewöhnlicher Eingriff in die persönliche Freiheit. Man will daher die Verabredung vom Arbeitgeber unter Strafe stellen. Wie soll aber der Tatbestand dieses Deliktes sestgestellt werden. Tie Arbeitgeber können münd­lich, schriftlich oder telephonisch eine Vereinbarung treffen, ohne daß es möglich ist, den Zeitpunkt rechtlich festzustellen. Dieser Weg ist also nicht gangbar. Nun hat man zugegeben, daß auch die Arbeitgeber das Recht Haven müssen, zu Aussperrungen zu greifen, ebenso wie die Arbeitnehmer die Möglichkeit des Bokotts haben. Man will aber diese Möglichkeit nur jpür die KriegSzei- ten, für b i e Lohnkämpfe gelten lassen. Im Frieden sollen derartige Maßregeln verpönt sein. Theoretisch ist das ein aanz sympathischer Gedanke, aber praktisch ist er undurchführbar. Denn die Lohnkämpfe vollziehen sich jetzt meist so, daß niemals genau festgestellt werden kann, wann Friede eingetreten ist. Nur bet großen Lohnbewegungen, die ganze Gebiete erfassen, ist das mög­lich; bei kleineren Betrieben kann man meistens von einem laten­ten Kriegszustände oder einem latenten FriedenSzustande reden. ~ Ich komme also zu dem Resultat, daß der Weg der Spezialgesetzgeb ung nicht gangbar ist. Will man den materiellen Inhalt des Koalitionsrechts regeln, daS kann man nur nach allgemeinen Formeln suchen, nach denen gewisse Handlungen verboten fein sollen, sobald sie von einer Mehrheit von Personen anSgeubt werden. Von einem solchen allgemeinen Gesetz wird man wohl aber nichts wissen wollen. DaS Ergebnis, zu dem ich gekommen bin, soll aber nicht etwa daS sein, daß ich bezüglich des Svstems der schwarzen Listen nun alles schön unb gut finde. Tie Hauptangriffe richten sich darauf, datz unter­geordnete Beamte die Aufnahme in die Li st en meist veranlassen, daß also eine unparteiische Prüfung nicht stattsindet. Weiter ist die Heimlichkeit desVer fahrens vom liebel, weil der Arbeiter nicht die Möglichkeit hat, gegen Mißgriffe zu protestieren. Wenn die Vorwürfe, die gegen das ganze System gemacht sind, richtig sind, so stehe ich nicht an, von großen Mißbräuchen zu sprechen.

Die Arbeitgeberverbande unb die Arbeiterorganisationen ver­folgen aber ein giotzes Ziel. Das hat zur Folge, datz dabei ge­wisse Härten für den Einzelnen nicht zu vermeiden sind. Die Maßregeln an sich richten sich aber nicht gegen den Einzelnen. ES handelt sich um ein großes wirtschaftliches Ziel, das erreicht werden soll. Nicht die Zugehörigkeit deS Einzelnen zu einer Organisation nicht ein einzelner Kontraktbruch kommen in Betracht, cS handelt sich um ein ganzes System. Daher sollte bei der Regelung dieses Systems jeder persönliche Haß, jede persönliche öfrfolpung. jede persönliche Rachsucht auSgcschieden werben. Das Verfahren muß so ausgestaltet werden, daß die jetzt erhobenen Vorwürfe nicht mehr Vorkommen. Derjenige, der weiß, wie auf beiden Seiten die Schuld liegt, wie die kleinsten und niedrigsten menschlichen Leidenschaften eine Rolle spielen, der wird sich fragen, ob eine Aussperrung von 6 Monaten wirklich im rich­tigen Verhältnis zu dem Vergehen steht. Gerade das Gefühl be3 gebildeten Arbeiters gegen Ungerechtigkeit ist sehr groß. Der deutsche Jdealarbeiter verurteilt ebenfalls den Kontraktbruch wie wir, auch die systematisch gewohnheitsmäßige Hetzerei, und er ver­sieht es, wenn er nicht gerade in einer Volksversammlung ist, daß das Unternehmertum gegen diesen Kontraktbruch energisch Front macht. Ter Arbeiter sieht selbst ein, daß der Unternehmer jede Autorität verlieren würde, wenn er nicht energisch wäre. Der Arbeiter ist empört über jede Ungerechtigkeit. Daher ist es not­wendig, daß bei diesem Sperrsystem das Verfahren gewissen­haft ist, daß die Entscheidung aus den Händen unterer Beamten genommen wird, daß das Verfahren der Heimlichkeit entkleidet wird. (Sehr richtig!)

Eine derartige Publizität des Verfahrens wird die sichere Gewähr geben, daß Mißgriffe vermieden werden. Was die Tauer der Aussperrung anlangt, so müssen die Arbeitgeber auch bedenken, daß sie dem einzelnen Arbeiter gegenüber die wirt­schaftlich Stärkeren sind. Ich habe in dieser Beziehung mit dem Z e ch e n v e r b a n d e in Essen verhandelt. Seine Bestimmun­gen schwächen schon das Aussperrungsprinzip ab, indem der Ar­beiter von der Liste gestrichen werden soll, wenn er bei der alten Sccfie, wo er Kontraktbruch begangen hat. wieder Stellung nimmt. Nun hat mir der Zechenverband mitgcteilt, daß in Zukunft ganz allgemein jedem Arbeiter mitgeteilt werden soll, warum er und wann er auf d i e schwarze Liste gesetzt worden ist. Ich würde es für einen großen Fortschritt halten und für ein praktisches Ergebnis diese Beratungen, wenn dieses Verfahren überall ansgeübt würde. (Sehr richtig!)

Der Weg der Gesetzgebung erscheint mir unmöglich. Sozial­politik macht man nicht nur mit Gesetzen. Im Gegenteil, ein Zuviel an Gesetzgebung diskreditiert nur. Tie wirtschaftlichen Gegensätze wird fein lebendiger Mensch, noch viel weniger ein toter Buchstabe auS der Welt schaffen. Sie werden auch immer wieder zum Kampfe führen. Aber gefordert w e rden muß, daß mit anständigen Waffen ge­kämpft wird, daß wir ein fair play haben. (Sehr richtig!) Aber dabei kann die Gesetzgebung nicht alles tun. Wenn sie heute dem einen die Wasfe nimmt, morgen ist eine andere da. Es darf nickst mit der Absicht gekämpft werden, den Gegner niederzuzwingen, sondern zu einer Verständigung zu gelangen. Wenn dieser Grundsatz befolgt wird, dann werden auch die «chwarzen Listen verschwinden, besonders, trenn die bisherigen berufsmäßigen Kampforganisationen sich in berufsmäßige Inter­essenvertretungen verwandeln. Wenn auf beiden Seiten der Wille zur Verständigung vorhanden ist, bann werden wir vorwärts kommen. (Lebhafter Beifall.)

Auf Antrag des Abg. Dr. Spahn (Zentr.) findet eine B e fprechung der Interpellation statt.

Abg. Dr. Stresemann (Natl.):

Recht hat der Staatssekretär betont, daß die Geheim­haltung der schwarzen Listen eine Ungerechtigkeit gegen die Ar­beiter ist. Man kann dem Arbeiter nicht 5Umuten, von Zeche zu Zeche zu wandern, wo er überall abgewiesen wird aus Gründen, die ihm unbekannt sind. Würden die Listen gedruckt versandt toer- ben, so wurden nicht hur Mißverständnisse, die auch wir verur- teuen, beseitigt werden, sondern die Arbeiter selbst würden u-