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28.10.1909 Zweites Blatt
 
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Donnerstag 2^. Oktober 1909

Zweites Blatt

159. Jahrgang

Nr. 253

E?LßeiNr Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhesstn

RotationSdrud und Verlag der Vrühllchm UnwersuälS - Buch- und 6temörudereL 8t Lange, Dießen.

Redaktion, Exvcditton und T ruderet: Schul» (trage 7. Grpeömon und Verlag: 6L

Redaktion: e-4^ 112. ZeL-Slb rj 91 njeig er (Sieben»

Erlchernt tßglld) Ausnahme des Sonntags.

DieLietzener ZamiUendlätter- werden dem /Jlnietqer* viermal wöchentlich beigelegt, daS Kteisblail für den Kreis Lietzen" zweimal wöchentlich. TieLandwirtschaftlichen Seit» fragen" erschemen monatlich jroeunaL

Entwurfs künftig

Geldstrafe

des Ambiau-Tbeaters an dem der BissonscheSchlager" in Szene «Fährte des Tieres wurde von einer holländistzn Spedition ge. bfe Sacke nut den Polizeihunden leichter sehen, die aber, nachdem ne gegen 90 engliichc Merlen ui bte Wildnis vorgedrunaen war, unverrrci

Zustandekommen des Gesetzes zu erschweren. Dagegen er­klärte er, daß er die unterschiedliche Behandlung der Waren­häuser mit Bezug auf den Großhandel aufrecht erhalte. Minister Braun ist der Meinung, daß der Umsatz kern treffendes Bild von der Rentabilität eines Geschäfts geben würde. Er halte den Zuschlag zur Gewerbe st euer für richtig, der überdies bei uns bis zu 200 Proz. betrage. Er bittet, an der Regierungsvorlage sestzuhallen; er sei aber einverstanden damit, daß der Großhandel nicht mit zur Steuer herangezogen werde Und schlägt zu diesem Zweck eine Abänderung im Art. 18 vor. Abg. Dr. Osann erklärt, er müße daran sesthalten, daß den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werde, entweder den Umsatz oder den Zuschlag zur Gewerbesteuer als Grundlage zu nehmen. Nach einigen weiteren Ausführungen des Abg. Reinhart wurde die Weiterberatung au, morgen vertagt.

KleineEhronikausKnnstundWii'lenschaft. Thomas Theodor deine ersucht die Presse, mitzuteileu, daß ivohl bei mehreren Münchener Künstlern, aber nicht bei ihm eine Haussuchung ftattgefimben habe. Heme hat mit demPhönix" weder künstlerisch noch geschäitlich etwas zu tun.Per Buntes Vorgeschichten", die in Berlin von Publikum und Kritik eulstimmig abgelehnt wurden, hatte im Kölner Schauspielhaus einen recht großen Eriolg. Hauptmanns neue ft e § Werk, eine Berliner Komödie .Ratten" wird im Lesstugtheater in Berlin zur Uraufführung kommen. Ter Dichter gezeichnet mitRatten" heruntergekommene Menschen. Das Stück ist realistisch und spielt in einem Lebenskreis wie Fuhrmann Henschel. Tie E r st a u f i ü h r u n g des ,R h e i n g o l d" in der Pariser Großen Oper ist auf den 3. November festgesetzt. Im Frühjahr soll dann der ganze Ring zum ersten Male ge­geben werden. Em Denkmal für Giovanni Segan- t i n i, den berühmten Maler, wurde am Sonntag in Arco, der Paterstadl des Künstlers, unter großer Beteiligung aus ganz Süd­tirol und vielen Städten Lberitaliens enthülst.

*3)ieUebertretungen

sind, wie die obige lieber sicht des besonderen Teils ergibt, aus dem Gesetzbuch nicht ausgeschieden. Die Begründung rechtfertigt die Nichterfüllung dieser vielfach erhobenen Forderung mit der Schwierigkeit klarer Scheidung des sogenannten polizeilichen Un­rechts von dem kriminellen, deren Grenzlinie zu bestimmen bis­her trotz aller aufgewandten Mühe noch nicht gelungen sei.

Ter allgemeine Standpunkt des Entwurses wird in der Ein­leitung zur Begründung dahin gekennzeichnet, daß ba: Entwurf nicht die Ansichten einer bestimmten schule ver­tritt, sondern sich vor allem nach den prattischen, BedursNissen richtet, daß er, anknüpfend an die geschichtliche Entwukeluno unter Aufrechterhaltung des bewahrten Bestehciiden, begründeten neuen Forderungen des R^ ch t s l e b e n s gerecht zu werden sucht Soweit sich sein Standpunkt hiernach überhaupt wissenschaftlich bezeichnen lasse, könne er dahm beftimmt werden, daß der Enstvurf zwar im allgemeinen aus dem Boden, der sogen, klassischen Strafrechtsschule stehe, daß er iedoch der nwdernen Schule

steuer.

Minister Gn au t h meint, wenn man eine obligatorische Einführung beschließen wollte, würde man auch un Gesetz leststelleu müssen, wie hoch die Steuer bemessen werden solle; dazu seien aber die Verhältnisse in den Städten zu verschieden. Abg. Reinhart bedauert, daß tm Gesetz- «ntwurf der Begriff dec, Warenhauses nicht naher präzisiert worden fei und hält es für bedenklich, der Re­gierung allein die Bestimmung darüber zu überlassen. Der Äedner sprach sich weiter für den Antrag Molthan aus, den Großl-andel der Warenhäuser nicht mir heranzuzrehen; <>iner obiigau>rischen Einführung der Steuer könne er jedoch nicht das 'Wort reden. Abg. Dr. G u t f l e i s ch erklärie sich ebenfalls für eine fakultative Einführung ber Steuer. Er sei kein besonderer Freund dieser Steuer und verspreche fich and; keine Vorteile davon für den Kleinhandel, aber man musse doch den Gemeinden die Möglichkeit geben, sie einzuführen. Abg. Dr O s a n n ist für die fakultative Einführung der Steuer int Interesse des Mittelstandes, die zu beschließen den ein­zelnen Gemeinden überlassen bleibt. Er hätte aber ge­wünscht, daß anstatt be» Zuschlages zur Gewerbesteuer, wie es die Vorlage beftiimiu, die Steuer wie in Preußen als Um fa^ ft euer erhoben würde. Nach seiner Meinung müßte der Unisatz das Entscheidende sein, denn er sei die beste Grundlage für die Befteuerung. Die Gewerbesteuer olle auf Grund des Betriebskapitals und des Ertrages aufgebaut werden. Diese beiden Faktoren seien aber bei Warenhäusern häufig gar nicht die maßgebeiidcn, denn der Lrtrag könne namentlich bei Warenhäusern mit vielen Filialen meist sehr willkürlich gestaltet werden. Vielleicht lönme man es den Gemeinden überlassen, zu besustießen, ob sie die Steuer nach dem Umsatz oder als Zuschlag zur ^merbefteuer erheben wollen.

Abg. Molthan zog darauf seinen Antrag auf vbli- gatorisci)e Einführung der Steuer zurück, um nicht das

Kleinem Feuilleton.

Leoncavallos neue Operette. Aus Rom wird ' ^richtet- lieber das Libretto der neuen Operette Leoncavallos, bie demnächst in Stateii und zugleich auch tn Deutschland ihre ; Uraufführung erleben soll, werden jetzt nähere Einzelheiten be­kamst. Tas Werk führt dm TitelMa l brou F; bic Hmid- lung ist in ihrem Kerne einer Novelle Boccaccios entlehnt Mal- drouk besitzt eine schöne Frau, zu seinem Unglück aber auch einen itbr leichtt-erzigen Vetter. Tieier Vetter hat einige Aehnlichkeck mit dem General. Er mißbraucht sie dazu, nm ,ich, m der Uniform des Generals verkleidet,, bei denen Mgend,amcr Gattin riirzuschleichen und wird von ihr für ihren Mann gehalten, ^cr heirnkchrende Gatte ahnt durch gctoine UmMnde, -velches Un- Md ihm widerfahren ist. Er vermutet den huldigen unter seinen Offizieren, eilt ins Lager zurück und legt leinen, schla­fenden Leutnants heimlich die Hand ^Ms Herz, um am schlage zu erraten, wer ihm den streich gefpielt Vetter icklaft iroat nicht, et heuchelt zu ,chlumm-rn. ab« er kenn doch nicht verhindern, datz sein Her» am lauteiren pocht. Der hi-neinl er, kennt ihn im Dunkel nicht, aber um ihn am mrchsien ^ag-.wieder, zufinden, fchneidet er ibm vorsichtig die Spitze der einen ^chnnrr- darthälste ab. Doch der, Vetter durchsä-aut die Absicht, kaum ist der betrogene Gatte fort, fo steht oer Vetter lege aus und schneidet allen schlafenden Offizieren in derselben Weise die eure Schuurrbartjpitze ab, so daß Malbrouk am nächsten Jlorgen fein ganzes Offizierskorps mit verstümmeltem Barte vor sich sehen stiuß. Er befdxibet sich schließlich in der Gewißheit, daß ,nne Gattin völlig unschuldig und ahnungslos bu» tbter des Be­truges geworden ist, und das Spiel endet sorglos in einem fröh­lichen Schluß. . _ .

Polizeihunde auf der Bühne. Unter dieser ^sntz- marke schreibt das Berliner Tageblatt:^.e.r betaimte Pariser Schwankdickster Alexandre Bisson wandelt, leittern er das auch in Berlin (und auch in Gießen. T. R.) auigembrtc eci;auci> stückLa sernrne L" geschrieben hat, merkwürdige, dramatische Bahnen. Sein neuestes Stück heißtNick Gatter' , uiiö Der Titel besagt bereits alles, was man vom Inhalt besurchten muß. Indessen, der Auwr ist anscheinend mit dieser 1 einer neuesten dramatischen Heldentat noch nicht zufrieden gewesen. Um Die Öanblung nochromantisc^r" zu gestalten, hat er eine neue Szene zu dem Stück hinzugedichtct. Zn dem neuen Bild bringt er Polizeihunde auf die Bühne, die in überaus rcalipiich geschilderter Weise den Bösewicht aufspüren, in wilder ^agd aus der. Bühne verfolgen und schließlich auch stellen. 2/ie lA/irettion

gelven wird, hat sich aber die ^ache mit den Polizeihunden leichter, gedacht, als sie in Wirklichkeit ist.. Die Proben mtt den vier­beinigen Akteuren bereiteten )'o große Schwierigkeiten, baß »Nick Carter" nicht, wie beabsichtigt war, Ende LEtober, lonbern erst am 4. November zur Ausährung gelangen kann Bis bahm, so bösst man, wirb alles tlappen, auch der neueste Buhnenttick, die Menschenjagd mit Polizei Hunden aus osseiier Szene. , Wir selten: £>err B isso n ist ein schlauer Fuchs, er versteht es aus­gezeichnet, die Instinkte beS Zuschauers zu wecken, um nut feimm lämmerlicksen Werken Erfolg uno Gelb zu erroerben. Lr|t bas grelle Mysterium der Mutterliebe nun gar Polizeihunde.

Theatervorstellungen im Keller. Die unge­heure Preissteigerung des Grund und Bodens in Newyork ^at einen unternehmenden Yankee aus die. Idee gebracht, Kellergewolbe zu Theatersälen umzugesialteu. Tie Ne.wyorker Wolkenkratzer die außerorbentlich trete Fundamente besitzen, eignen sich .zu die, en Zwecken am besten. Eines dieser Riesengebaude versug über Kellereien in einer Höhe von 12 Metern. Der Saal konnte dem Unternehmer zu einem verhältnismäßig genügen Pacht,atz uber- lassen werden, und er ist Dabei so geräumig wie ein Theatersaal, der an 18OU Personen fassen kann. Lunderte von Arbeitern imb damit beschäftigt, diesen Riesenkeller in ein Grotzstadtthcater um- zuwandeln. Die Eröffnung soll, wie der B. Bor,. Eour. mckteckt, am 1. Dezember erfolgen.

Nicht sehen und doch glauben. Der Verlag von Rob Lutz in Stuttgart bringt unter dem TitelÖ u m o r Frie b - ricks bes Großen" eine neue Anekdoten,ammlung heran», bic bic ungezählten Schlagfertigkeiten unb Witze bes Königs m Iiandlicher Form zusammengettagen hat. Unter ihnen auch einige, die noch wenig begannt imb. Diec i,t etne ,olche: Jiiebrich 11. Ixxtte um Die Üttkolaikirche zu Potsdam bie bedeckten Gange aus- iübren lasfcn. Dadurch wurden bie ...,ieren ^enstcr verbaut, unb die K.rche verlor an Licht. Den Kiichenvorstehern gcstel bas nicht unb fie baten Den König in einer Eingabe, er möge bod) biejen bie öelligleit Der Uirche beeinträchtigenden Bau miter- laiieu. Doch Friedrich ,"d>rieb unter Die Eingabe:Selig fmb, bie nicht sehen unb boch glauben."

Ein unbekanntes Tier soll sich im Innern bcs noch unerforschten Teiles von L>ollänbisd>-Neugumea auchalten, ein Tier, das nach [einen wissenschaftlichen Namen bei ißt, von Europäern nock) nicht geser-en wurde uhd van den Eingeborenen als sehr groß, schnmrz unb weiß gestreift, mit einer Nase wie ein Tapir unb mit einem häßlichen Gesicht geschildert wirb,

Der vorenlwurs zum neuen Strafgesetzbuch.

Wir haben bereits vor einigen Tagen nach der ,Deutschen Juristen-Ztg.^ einen Auszug aus dem Vorentivurf zum neuen deutschen Strafgesetzbuch mitgeteilt und sind heute in der Lage, diese Mitteilungen zu ergänzen, da inzwischen der Entwurf im Druck erschienen ist. Erfreulicherweise bedeuten die ge­planten Reformen einen guten Fortschritt in liberalem Sinne, indem vielen oft geäußerten Wünschen weitgehend Rechnung getragen wird. Allerdings ist der Entwurf nur bie Arbeit des mit ber Ausarbeitung der Umriffe betrauten Ausschusses, und Regierung und Justizverwaltung haben noch keine Stellung dazu genommen. Wir geben folgende Einzelheiten wieder:

Ter Entwurf zerfällt gleich bem gelt-nben Strafgesetzbuch in einen allgemeinen und einen besonderen Teil. Ter allgemeine ist in 10 Abschnitte, ber besondere in 5 Weber eingetcUt. Tcr allgemeine Teil behandelt in Abschnitt 1 bas Strafgesetz, 2 bie Strafen, sichernden Maßnahmen und den Schadenersatz, 3 die Schuld, 4 die Strafausschließungs- und Dkilderungsgründe, 5 den Strafantrag, 6 den Versuch, 7 die Teilnahme, 8 bie Stras- bemessung, 9 das Zusammentreffen mehrerer Strafgesetze und mehrerer strafbarer Hanblnngen, 10 die Verjährung. Von ben ö Büdscm bes besonderen Teils enthält bas 1. bie Verbrechen unb Vergehen gegen ben Staat, bas 2. bie Verbrechen imb Ver­gehen gegen Änrichtungni bes Staates, bas 3. bie Verbrechen und Vergelten gegen die Person, bas 4. bie Verbrcdien unb Ver­gelten gegen das Vermögen, das 5. bie Uebertrctungen. Ter Entwurj um saßt 310 Pragraphen, also 60 weniger als bas Reichs- strasgesetzbuch, b. h. nach ber auf Grunb ber urfprünglidjen Fassung bes Gefetzl)iichs beibehaltenen nominellen Zählung. iÜach ben Ab- dnberungen unb Ergänzungen, denen das Gesetzbuch unterroorjen worden ist, besteht es in Wahrheit aus 381 Paragraphen, p daß der Entwurf nicht nur um 60, sondern um 71 Keiner ist. -taoon entfallen 99 auf den allgemeinen unb 211 auf ben besonderen Teil.

Tie zahlreichen unb zum Teil umfangreichen sttafredstlichen Nebengesetze bes Reiches imb grundsätzlich in ben Entwurf Nicht eingearbeitet, hiervon ist nur hinsichtlich bes mit ber Materie des Landesverrats in engstem Zusammenhänge stehenden Gesetzes gegen ben Verrat militärischer Geheimnisse vom 3. pult 1893 unb des Gesetzes betr. bie Bestrafung ber Entziehung elektrischer Arbeit vom 9. April 1900, weil biese Entzielfung bem Tiebstoh , ber Unterschlagung ober Beschöbigung einer Sache gleich behandelt werden konnte, eine Ausnahme gemacht.

verhängt werden. Ta ihre Löchstbeträge in den Strafdrohungen bes besondern Teils entsprechend bem veränberten Geldwerte und bem gestiegenen Volkswohlstände beträchtlich erhöht worden sinb und ihre Bemessung unter Berücksichtigung der Vermögensverhatt- «isse vorgeschrieben ist (§ 30), wird die Geldstrafe künftig auch bei erheblichem Vergehen als ausreichend empfindliche Sttafe er­scheinen können. Die im Gesetz vorgesehene Befugnis des Richters, bem Verurteilten behufs Entrichtung ber Gelbsttase Frist ober Teil­zahlungen zu bewilligen, wirb ihre Anwendung auch aus ver­mögenslose Vemrteilte in größerm Maße als bisher gestatten. Eine Verminderung der kurzzeitigen Freiheitssttafen wird auch durch das inv 8 83 dem Richter gewährte außerordentliche Milderungsrecht herbeigeführt werden, das ihn ermächtigt, in besonders leichten Fällen an Stelle der angedrohten Freiheus- strase Geldsttafe ober die Sttafe des Verweises, bie auch gegen Erwachsene zulässig ift (§ 37), treten zu lassen ober, wo btes ausdrücklich zugelasfen ist,

voneinerStrafeganzabznseheu.

________egebrungen war, unverrichteter Tinge umkehren mußte, weil sie nicht mehr burckftam unb alle Teilnehmer schwer an Fieber erkrankt waren. Nun will eine, englische Expebition, die vergangene Woche von London abgereist ist, ihr Glück versuchen. An ihrer Spitze steht der Weltteisende Walter Goodsettow, die anderen Teilnehmer sind die Herren Ogilvie-Grant von ber Orni­thologischen Union, Wollaston, der zuletzt bie Ruwenzori-Erpebition mftmachte, unb Dr. Erik Marshall. Tas holländische Kolonial­ministerium hat ber Exvedition einen Geleitbrief ausgestellt. Man hofft, im Januar ans Werk gehen zu Eöitnen.

Aenbemngen auf bem Saturn. Von ben Pla­neten Mars unb Jupiter sind die Asttonomen Veränderungen ge­wöhnt. Jetzt aber beginnt auch der S a t u r n, wie b.'r vielgenannte Planetenforscher Lowell wahrgenommcn haben will, seine Ober- lache zu verändern. Während ber Saturn sonst nur schwache, zartrosa gefärbte Bänder aufweist, ist jetzt an seinem Aequator ein dunklerer Streifen ausgetreten. Außerdem sind in längeren Zwischenräumen weiße Flecken aus der Oberfläche des Planeten beobachtet worben, bie man als bisher einziges Mittel zur Be­stimmung bes Saturntages benutzt hat. Einer bieser Flecken ist nun in besonderer Helligkeit wieder erschienen unb wirb von ben Asttonomen eifrig weiter verfolgt werden.

gr.iji mwimjuiibii ........... H

eine Reihe von Zugeständnissen mache, bie von bem Bedürfnis ber Zeit unb von der öffentlichen Meinung nicht mit Unrecht gefordert werden.

Was bas Strafensvstem betrifft, so ist bie Festungshaft abgeschafft.

Zuck thaüs unb Gefängnis ^inb beibehalten, bie Haftstrafe ist bc- beut, .o erweitert (regelmäßige Höchstdauer 3 Jahre, da, wo sie an Steile langbauember Festungshaft tritt, 15 Jahre, auch lebens längliche Haft kommt vor). Wie bet besonbere Teil zeigt, ist bas Anwendungsgebiet ber Haft stark ausgedehnt, namentbd) auch cuf bie meisten sogenannten politischen Vergehen (I. Buch, Abschnitt 37 bes besonderen Tests), bie bisher, ab- 1 gefeiten von Hoch- unb Lanbesvcrrat, meist mit Gefängnis be- broht maren, und auf die Fahrlässigkeitsvergehen. Hierin liegt, wenn auch bie Androhung der Haft meist nur wahlweise neben Gefängnis erfolgt ist, eine bedeutende Milderung des geltenden Reckts, die auch auf die Debanbluna der wegen politischer Ver- gehen Verurteilten in der Strafvollstreckung übergreift, da nach i 20 des Entwurfs die Hastgesangenen sich selbst Neiden, bo 'östigen und beschäftigen können. Anerkemicnswert ist weiter, bau auch für gewisse Ueberttetungen (z. B. Lanbstreichen, Betteln, gewerbsmäßige Unznckt) Gefängnis angebrvht wirb (8 305). Ta bie im Gesetz benannten Strafen erst durch den Vollzug ihren Inhalt unb ihre Bedeutung erlangen, ist es natürlich, daß der Entwurf auch

Vorschriften über ben Strafvollzug bringt. In ber Einleitung zur Deyrünbung ist bemerkt, baß burch biese Borschristen allensalls ein beionbercs Sttafvvllznasgeietz für das Reich werde entbehrlich werben. Ob bies ber Fall ist, kann fraglich sein; jeboch gewinnt anscheinenb m neuester Zeit unter den Gefängnispraktikern bie Ansicht immer mehr an Boden, daß die gesetzliche Regelung des Strafvollzuges sich auf bie gründ legenden Punkte zn beschränken habe, während einer solchen Regelung, auch der Einzell)csten, die Verschiedenheit ber Verhältnisse uirb Gewohnheiten in den einzelnen Bundesstaaten entgegenltehc. Ter Entwurf verweist daher die Einzelheiten im $ 23 an den Bundesrat, wodurch noch weiter bie Einheitlichkeit geförbert werben soll, unb erst, insoweit der Bundesrat eine allgemeine Regelung nicht für erforderlich hält, an die Verwaltungen ber Einzelswatcn. In den Sttafvollstreckungsvorfchriften des Entwurfs tritt bas Bestreben hervor, ben U n t e r s ch i e b zwischen ben einzelnen A r - ten ber Freiheits strafenzu vertiefen, jebe von ihnen zu einem wirksamen Strafmittel auszugestalten unb sie _ gleich­zeitig geeignet zu machen, mit ihnen je nach ben Bebürfnissen bes einzelnen Falles bie Präventivzwecke ber Strafe zu verfolgen. Estr größeres Gewicht ist in ben Vorschriften auf bie

Anwenbung ber Einzelhaft gelegt. Ter Entwurf sieht in ihr ein wichtiges Mittel, um bie Freiheitsstrafe unb insbefonbere auch eine solche von kürzerer Dauer cinbrucksvoll und wirksam zu machen, auf ben Gefan­genen bessernd einzuwirken unb ihn vor bem schäblichen Einfluß Mitgefangener zu bewahren. Wo auf Besserung nicht zu rechnen ist, wo es in erster Linie barauf ankommt, burch ben Strasvoilzug möglichst von der Begehung neuer Straftaten abzuschreckcn, schlägt der Entwurf, vielfachen Anregungen folgend, bie Zulaffung von Schärfungen der Zuchthaus- und Gefängnissttasen vor. Diese Schärfungen (8 18) bestehen in Kostschmälerung und h a r- tem Lager und sind nur zulässig, wenn die Tat des Verur- . teilten von besonderer Roheit, Bosheit ober Verworfenheit zeugt. In zahlreichen Fällen, in benen jetzt auf kurze Freiheitsstrafen ernannt werden muß ober mangels eines ausreichenden andern Strafmittels erkannt wird, wird nach den Scftimmungeu des

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Die warenhauösteuer in Hessen.

R. B. Darmstadt, 27. Oft

Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer zeschäfligle sich in seiner heutigen gemeinsamen Beratung nit der Regierung für rocld)e die Herren rNnanzm'.ni,ter 'pnauth, Minister des Innern Braun, Gcheuneral 3 e ft und Oberfinanzrat Kne11 zugegen waren chließlich mit der War en Haus steuer. Dcr Ausschuß :eferent Abg. Molthan beantragte, d ie Waren Haus ,teu e r in den Gemeinden obligatorisch einzusühcen und schlug ferner vor, daß ber Großhandel beim ^^^A^^oekrieb nicht in Berechnung gezogen werden solle. Drosen Vor- jdiläaen widersprach Mimster Braun und bat die Rc- fterungsvorlage in ihrer jetzigen Form zu belassen; die atultodüc Einführung der Steuer entspreche Durchaus dem Bedürjnis, eine obligatorische Einführung wurde eme ^e- fchränlung des Selbstverwaltungsrcchts der Gcm-ktuden be- »euten. Abg. Ulrich ettlürte sich zunächsi gegen jebe Larenhaussteuer und meinte, daß auch etne Anzahl Wail= listen einen Teil ihres Beoarfs aus Warenhanjern bedt-en. Die Steuer würde nach seiner sj)teinang auch nicht zum Schutze des Mittelstandes miihelfen Geh. Rat B e st glaubt, Latz bie Warenhäuser bei ber jetzigen Besteuerung nickst lstnreichend getroffen würden, sondern zu milde dabei wcg- kämen. Sie seien burch den überaus raschen Umsatz des Betriebskapitals andern gegenüber im Vorteil, und deshalb sei es nicht unbillig, bafiir auch eine besondere Abgabe zu erheben. Die vorgeschlagene Steuer bleibe auch hinter den Steuersätzen in Preußen sehr zurück. Die Leiter der Waren- shäuser hätten sich auch bereits mit dem Gedanken ver­traut gemackst, baß bie Steuer zur Einführung kommen würde. Der Regierungsvertrerer sprach sich weiter gegen die obligawrische Einführung der Warenhaussteuer aus. Die städtischen Verwaltungen würden diese, wenn sie not­wendig sei, ebenso rasch beschließen wie die Wertzuwachs-