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28.4.1909 Erstes Blatt
 
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Nr. «8

Der Sietzener Anzeiger erscheint täglich, außer Sonntags. Beilagen: viermal wöchentlich SietzenerZamllirnblälter; zweimal wöchentl.Ureis- blatt für den Arris Gießen (Dienstag und Freitag); zweimal monatl. Land- Virtschaftliche Zeitsragen Fernsprech - Anschlüsse: für die Redaktion 112, Verlag u. Expedition 51 Adresse für Depeschen:

Anzeiger Gießen.

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Erstes Blatt

ISS. Jahrgang

Mittwoch 28. April 1909

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Vuch- und Zteindruckerei R. Lange. Redaktion, Expedition und Druckerei: Zchulstratze 7.

Bezugspreis: monatlich 75Ps., viertel­jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost Mk.2.vicrtel- jährl. ausschl. Bestellg. Zeilenpreis: lokal IbPs., auswärts 20 Pfennig.

Verantwortlich für den politischen Teil: E. Anderson; f^Feuille- ton undVermischtes" K. Neurath; fürStadl u.Land" undGerichts- faal": E. Heß; für den Anzeigenteil: H. Beck.

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Die heutige Nummer umsatzt 12 Seiten.

Der Znimobiliarftempel bei Erbnbergängen.

lieber hie Wirkung der Nachlaßsteuer neben dem Hess. Jmmobiliarftelupel bei Erbübergängen von landwirtschaft­lichem Grundbesitz sind vielfach falsche Meinungen ver­breitet. Auf agrarischer Seite versuchte man sogar den Jmmobiliarstempel als ein Gegenargument gegen die Nach­laßsteuer Hinzushellen. Es wird daher gerade für die oberhessischen ländlichen Kreise von einigem In­teresse sein, zu erfahren, wie es sich damit in Wirklichkeit verhält.

Es besteht in Hessen wie in allen größeren deutschen Bundesstaaten (wie später noch des näheren beleuchtet wer­den soll) ein Jmmobiliarstempel nicht nur bei Kauf-, Tausch- usw. Verträgen über Grundbesitz, sondern auch bei einfachen Erbübergängen von Grundbesitz. Die diesbezüg­lichen Stempelsätze finden sich in dem Tarif zum Urkunden­stempelgesetz vom 28. März 1907 und zwar kommen hierbei die Tarifnummern 29, 45, 63 und 75 vorwiegend in Be­tracht. Der Jmmobiliarstempel bei einfachen Erbüber- gongen von Eltern auf Kinder beträgt nach genannten Tarif-Nrn. i/4 der Sätze für Tausch- und Kaufverträge (Tarif-Nrn. 29 und 45, Ziffer 1), wozu noch ein geringer sogenannter Notariatsstempel kommt. Er ermäßigt sich aber weiter, wenn das steuerpflichtige Einkommen der Beteiligten unter 2600 Mk. bleibt, noch wesentlich unter dieses Viertel der Sätze für Tausch- und Kaufverträge. Nun muß mau wohl im Auge behalten, daß Pie Sicherung des privaten Grundbesitzes durch Festhaltung desselben in Grundbüchern und Karten, der Schutz gegen Grenzverletzungen usw. die öffentlichen Organe, insbesondere diejenigen der Rechts­pflege in einer Weise in Anspruch nehmen, daß der Staat zum Ersatz für diese oft vielseitigen und umfangreichen )7tü Heleistun gen einen Entgelt in Gestalt des Jmmobiliar- stempels verlangt und auch mit Recht verlangen muß. Dies ivird erst völlig klar, wenn man sich dagegen vor Augen hält, welche Maßnahmen der Staat für die Sicherung und den Schutz des privaten Mobiliarbesitzes (z. B. von Wert­papieren aller Art) im Verhältnis hierzu etwa zu treffen l)at! Der Grundbesitz bietet gerade auch infolge dieser steten Ueberwachung und Sicherung seitens des Staates in Grundbüchern und Karten rc.) an sich einen viel sichereren Besitz als das Mobiliarvermögen. Hierin ist aber in der Hauptsache auch der Grund sowie die Berechtigung für Den Jmmobiliarstempel beim Wechsel von Grundbesitz zu juchen. Wie hoch ist nun dieser Stempel? Derselbe steigt progressiv von 0,22 Proz. mit dem Brutto-Werle des Grundbesitzes von 1000 bis 50 000 Mk. und beträgt z. B. bei einem Kalif- und Tauschgeschäft über einen Grundbesitz inr Bruttowerte von 20 000 Mk.: 240 Mk. Bei einfachen 'Erbübergängen von Eltern auf Kinder ermäßigt sich dieser "stempel, wie oben angegeben, auf 1/4, d. h. auf 60 Mk.; beträgt das Einkonkmen solcher Erben außerdem weniger .als 2600 Mk., was sehr häufig in dieser Vermögenslage iber Fall sein wird, so ermäßigt sich der Stempel noch !»eiter auf 40 Mk.! Dabei ist besonders zu beachten, daß Illeberschreibungen (und damit Stempelentrichtungen) nid).

Heinrich Lonried f.

Direktor Conried ist heute nacht um 2 Uhr im Alter lwn 54 Jahren an den Folgen des erlittenen Schlag an - 'ialles, zu dem sich noch eine Lungenentzündung gesellt ldatte, in Meran gestorben.

Mit Conried ist ein Mann dahingegangen, der sich nm die Ausbreitung deutscher Bühnenkunst in Amerika ^roße Verdienste erworben hat. Als Direktor der Metro- raolitan-Oper versuchte er mit Glück die deutsche Oper rn den Vordergrund zu rucken. Conried hat als erster Ibas Wagnis unternommen, Waaner in Newyork auf z uführen und bewerkstelligte auch die erste Aufführung des . .Parsisal" außerhalb Bayreuths. Auch die besten deutschen -schauspieler berief er zu Gastspielen nach Amerika wie '!>ie Niemann-Raabe, Barnay, Mitterwurzer, die Gall- neyer, Tewele, Schratt, Sonnenthal, Possart, Naval, Mottl u. v. a.

Ms junger Charakterspieler kam Conried an das New­arker Thalia-Theater, nachdem er am alten Berliner Nativ wl-Theater unb in Leipzig gewirkt hatte. Im Jahre 1882 ourde er mit seinem Freunde Herrmann Direktor des rhalia-Theaters und führte hier mit deutschen Kräften ne erste große deutsche Operette in Newyork :u f. Nach einer kurzen Direktortätigkeit am Newyorker iaftno-Theater gründete er das Jrving-Place-Theater, um om Jahre 1903 ab gleichzeitig noch das Metropolitan- Opera House zu leiten.

Conried war eine ernste Natur mit einer unbegrenzten ' lrbeitskraft. Vor zwei Jahren erlitt er einen schweren

i Schlag an fall, von dem er sich nicht wieder erholte. Seine ; zerrüttete Gesundheit und mancherlei Mißhelligkeiten mit i.'en Aktionären der Oper veranlaßten ihn schließlich, die Direktion niederzulegen. In Der letzten Zeit hatte er sein Gedächtnis fast ganz verloren.

In deutschen Bädern suchte er Heilung, bis ihn nun m Meran der Tod ereilt hat. Die Leiche wird nach Amerika jaberfüljrt, wo die Beisetzung stattfindet.

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Eine Universität für Lu ftschis fahrt. Aus London wird berichtet: Die britischeAerial League" hat jetzt irad) eingehender Beratung einen Entschluß gefaßt. Der für die Entwicklung des Flugwesens in England von weittragender A'c- Drutung fein wird: die Errichtung einer Universilät für Luft- i schiffahrt. Unter dem^Dorsitz des bekannten Mathematikers und ; Ingenieurs Dr. Hele--Shaw ist bereits ein Komitee eingesetzt, das ; b:e Plane für die rasche Errichtung des neuen Instituts sofort ' Gearbeitet. Man rechnet damit, daß die Kosten für Besoldung ! t^r Pwfessoren, Einrichtung eitles großen Laboratoriums, 2ln- Ühafsung von Moto reit und Flugmaschinenmodellen und die Be-

etwa bei jedem Erbüb^ergang von Eltern auf Kinder statt­finden müssen, sondern daß solche auf dem Lande bekanntlich vielfach erst bei der dritten oder vierten Generation wieder stattfinden, da ein Zwang hierzu nicht besteht!! Wenn man mtn annehmen wollte, daß die Stempelabgaben vom Grund­besitzwechsel in solcher Höhe nur in Hessen beständen, so ist dies ein großer Irrtum. Hessen hat von allen größeren deutschen Bundesstaaten mit Die niedrigsten Jmmobi­liarstempel, wie folgende Gegenüberstellung ergibt: Es werden beim Verkauf eines Grundbesitzes im Werte von 20000 Mk. an staatlichen Stempeln erhoben in:

Hessen Preußen Bayern Württemberg Baden 240 Mk. 200 Mk. 400 Mk. 240 Mk. 500 Mk.

Von Elsaß-Lothringen ist ja bekannt, daß es noch weit höhere Stempel selbst als Baden erhebt (die ftüheren fran­zösischen enregistrements!). Hiernach bliebe nur Preußen hinter Hessen zurück; jedoch ist dies nur scheinbar, da in Preußen neben dein Staate noch die Gemeinden und Kreise Jmmobiliar-Umsatzstempel zu erheben berechtigt sind und tatsächlich vielfach auch erheben, die bedeutend über den staatlichen Stempel hinausgeben dürfen! In Hessen können die Gemeinden beim Wechsel von Grundbesitz nur einen Zuschlag von höchstens der Hälfte des staat- licljen Jmmobiliarstempels erheben, sofern der Grundstücks­wechsel nicht unmittelbar auf Erbfall beruht; in diesem letzteren Falle dürfen nämlich die Gemeinden in Hessen einen Zuschlag überhaupt nicht erheben!

Ganz anderen Zweck und ganz andere Bedeutung hat aber (gegenüber Dem Jmmobiliarstempel!) die Nachlaß­oder Erbansallsteuer, wie sie das Reich einfuhren will. Es stellt diese eine allgemeine Vermögensbesteuerung LUgunsten des Reiches beim Erbübergang dar, einerlei, ob es sich dabei um Jmmobiliar- ober Mobiliarvermögen handelt, und zwar soll die Nachlaßsteuer nach dem diesbezüglichen Entwurf erst erhoben werden bei einem Rein vermögen von mehr als 20 000 Mk.! Man darf aber wohl annehmen, daß diese untere Grenze mindestens noch auf 30000 Mk. heraufgesetzt werden wird. Bei solcher Untergrenze würden nun nach früheren Feststiellungen in Hessen auf dem Lande durchschnittlich nur etwa VVis aller hessischen Staats­steuerpflichtigen mit ungefähr nur der Hälfte allen länd­lichen Grundbesitzes zur Nachlaßsteuer herangezogen werden. Nun hat man aber absichtlich im Entwurf zur Reichsnachlaß­steuer den ländlichen Grundbesitz (offenbar mit Rücksicht auf die Belastung mit Stempelabgaben re. und die Unmög­lichkeit der Hinterziehung der Nachlaßsteuer beim Erbüber­gang von Grundbesch re.) ganz besonders begünsttgt. Ein­mal kommt dies darin tzum Ausdruck, daß landwirtsa-aftlicber Grundbesitz bei Wiederholung eines Erbfalles innerhalb der nächsten 5 Jahre überhaupt nicht und nach 510 Jahren nur mit der Hälfte zur Nachlaßsteuer herangezogen werden darf,' sowie haß 20jährige Renten-, d. h. Ratenzahlungen für dieselbe ohne Rücksicht auf die Höhe des Nachlasses gestattet werden. Am meisten aber kommt dies darin zum Ausdruck, daß die Nachlaßsteuer bei landwirtschaftlichem Grundbesitz nicht vom gemeinen Wert (Verrehrwert), sondern vom jeweiligen Ertragswert erhoben werden soll. Ein Bauerngut z. B. im Verkaufs werte (gemeinen Werte) schaffung eines geeigneten Platzes für die Ünterfunft den Uni­versität _ mit einem Kvstenaufivand vvn 23 Millionen Mark verknüpft sein werden, die man in kurzer Zeit zusammenzubringen hofft. Von dem Ban eines eigenen Hauses soll einstweilen ab­gesehen werden; der Plan erstreckt sich zunächst auf die Miete von einem geeigneten Uebmrgsplatz und einiger Schuppen; zum Bau eines eigenen großen Heims soll erst geschtttten werden, wenn das praktische Interesse an der Universität sich dazu stark genug erweist. Zunächst werden die Bemühungen darauf ab­zielen, anerkannte Autoritäten aus dem Gebiete der höheren Mathematik und der Technik für die neue Lehranstalt zu ge­winnen, die hier Gelegenheit finden werden, mit praktischen Ver­suchen den Problemen des Fluges und der Lustschiffahft [näher zu kommen und die dann zugleich den Unterricht der Studenten übernehmen.

Die gefälschte Madonna. Nachdem auf Anregung des Kölner Rostaurawrs Fridt Direktor Poppelreuter starke Zweifel au der Echtheit der Kölner Madonna mit der Wicken­blüte geäußert hat, haben mm Professor Dr. Karl Voll und und Kustos 'Dr. Braune das Gemälde einer neuen Untersuchung unterzogen. Denn auch die im Germanischen Museum befindliche Madonna mit der Erbsenblüte wurde mit Bestimmtheit für eine Fäls ch u n g aus Dem Anfang des 19. Jahrhunderts erkannt. Dr. Braune fuhr mit dem Bilde, wie dieKunstchronik" berichtet, nach Köln, um es mit der angezweifelkm Kölner Madonna zu vergleichen. Das Ergebnis ist für ihn unentschieden. Er hat Beob­achtungen gemacht, die für Fälschungen gewisser Partien des Bildes sprechen, während er bei anderen Teilen sich nicht entschließen kann, sie unbedingt für neu zu erklären. Kurz darauf hat Professor Voll eine mehrtägige Untersuchung des Bildes vor- gcnomnien. Das Ergebnis lautet: Die ganze Madonna mit der Wickenblüte ist eine Vvllst ändige Fälschung aus dem Anfang des 1.9. Jahrhunderts. Volt geht sogar noch weiter und glaubt, daß die Liste der Fälschungen altdeutsches, speziell altkölnischer Bilder erst begonnen hat und nochw eiteren Umfang annehmen wird. Die Direktion des Watlnaf-Richarü- Museums hat die Absicht, die Frage, die natürlich die kunst- fteundlichen Kreise der Stadt Köln sehrervegt, einem dazu be­rufenen kleinen Kongreß von Künstkennem und Restauratoren zu unterbreiten.

Di e Ausgrabung des alten Jericho. Wie der N. Fr. Pr." aus Palästina gemeldet wird, ist die Ausgrabung des alten Jericho, die von der 'Deutschen Orientgesellschaft auch in diesem Jahre fortgeführt wurde, unter Leitung von Professor Dr. Sellin, der bis vor Jahresfrist die Lehrkanzel für alttesta- mentliche Wissenschaft an der evangeliscki-theologischen Fakultät in Wien innehatte, nunmehr beendigt, und der Gelehrte befindet sich bereits auf der Heimreise. Durch diese Ausgrabnüg, deren Ergebnisse auf den verschiedensten Gebieten als sehr bedeutsam zu bezeichnen sind, ist zum erstenmal in vollem Umfange die Fvrtisikation einer kananitischen Stadt ausgedeckt und ein großer Teil des Inneren aus kananitischer wie jüdischer Zeit freigelegt. Viele Touristen konnten in diesem FrMahn Die mit einzigartiger

von 30 000 Mk., das zu 3 Proz. rentiert (was ja die Regel bildet!) und sonach einen jährlichen Reinertrag von 900 Mk. abwirft, würde nur mit 18 000 Mk. idem 20fachen des jähr­lichen Reinertrags!) bei der Nachlaßbefteuerung in Betracht kommen, d. h. es würde von derselben auch bei deren Beginn mit 20 000 Mk. gänzlich frei sein! Ein Bauerngut im Ver kaufswerte von 50 000 Mk. würde bei gleicher Rente nur mit 30 000 Mk. zur Nachlaßsteuer herangezogen werden und ein solches von 100 000 Mk. Verkaufswert nur mit 60 000 Mark. Je geringer der Reinertrag, desto geringer ist auch dann der Ertragswert bezw. die Nachlaßsteuer und um­gekehrt, je größer der Reinertrag, desto größer ist der Er traaswert bezw. die Nachlaßsteuer. Niemals aber Darf dabei ein" höherer Wert als der Verkaufswert (gemeine Wert) angenommen werden, auch dann nicht, wenn der Ertrags­wert den gemeinen Wert übersteigen sollte! Da nun eine 23 prozentige Rente den Durchschnitt des Reinertrags (aus­schließlich Arbeitseinkommen der bäuerlichen Besitzer) in der Landwirtschaft darstellt, so bedeutet die Berechnung der Nachlaßsteuer nach dem jeweiligen Ertragswert gar nichts anderes als eine wesentliche Hinausschie­bung der unteren Grenze des nachlaßst euer- psüchtigen (G^und-) Vermögens für die gesamte landwirtschaftliche Bevölkerung im Gegensatz zu allem sonstigen Vermögen und zu allen anderen Bevölkerungs­klassen! Zwei Brüder z. B., von denen der eine ein Bauern­gut im Verkaufswert von 50000 Mk. (bei einem Ertrags­wert von 30 000 Mk.) und der ' andere ein Kaufmanns­geschäft einschließlich Gebäude im Verkaufswerte von 50 000 Mk. erben, würden von ihren Erbteilen ganz ver­schiedene Nachlaßsteuern zu zahlen haben, indem auf das Bauerngut nur 0,6 Proz. von 30 000 Mk. = 180 Mk. und auf das Kaufmannsgeschäft 0,8 Proz. von 50 000 Mk. = 400 Mk. entfielen! Es ergibt sich hieraus, daß der land­wirtschaftliche Grundbesitz selbst angesichts der Belastung mit Jmmooiliarstempeln keinerlei besonderen Grund hat, gegen die Reichs-Nachlaß- oder Erbschaftssteuer Stellung zu nehmen. Würde aber die allgemeine Besitzsteuer für das Reich, über deren Berechtigung an und für sich man sich in allen Parteien des Reichstages einig ist, auf dem Wege der Matrttülarbeiträge, d. h. durch hessische direkte Staatssteuern aufzubringen sein, dann wurden gerade die hessischen kleinen und mittleren Landwirte (mit einem Ein­kommen von 500 Mk. und einem Vermögen von 3000 Mk. an!) herangezogen, bezw. belastet werden, ohne daß etwa die höheren Einkommen (infolge der progressiven Ein­kommensteuer in Hessen) und Vermögen wesentlich entlastet mürben! Würde aber Die von den Bundesstaaten einzu­ziehende Beschsteuer nur von Einkommen von 3000 Mk. und von Reinvermögen von 20 000 Mk. an zu erheben sein, wie dies das bekannte Besitzsteuerkompromiß vorsieht, Dann würde für diese hessischen Steuerpflichtigen die jährlich zu zahlende hessische Staatssteuer lediglich für Reichs- zwecke um zirka 25 Proz. gesteigert werden müssen, ohne daß Dabei für die landwirtschaftlichen Einkommen und Vermögen irgend welche Vergünstigung einträte. Eine durchschnittlich nur alle 30 Jahre zu entrichtende Reichs­nachlaßsteuer (oder Erbansallsteuer) verdient sonach vom hessischen Standpunkt aus auch für die Landwirte, ins-

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Sorgfalt dem Schoße der Erde wieder abgerungenen gewaltigen! Rumen bewundern. Die keramischen Funde int Inneren der Läufer Waren bedeutend. Von bejonberetn Interesse ist ein größeres Gebäude der späteren jüdischen Anfiedeliing, in dem mit höchster Wahrscheinlichkeit der Wohnsitz des jüdischen Wiedererbauers der Stadt, des im 1. Königsbuche, Kap. 16, Vers 34, genannten, Chiel, des Zeitgenossen von König Ahab, vermutet wird. Eine flehte Schürfung, die in den letzten Tagen der Grabung zwecks Auf- Nahme des ausgedehnten Ruineitfeldes aus römischer Zeit vor- genommen wurde, führte die glücklichen Finder auf die Reste des Winterpalais des Königs Her ödes, dessen Lage bis jetzt völlig mrbekannt war.

Giftige Primeln. Man schreibt den M. N. N. mit Bezug auf eine kleine Abhandlung über die Chinesische Primel: Vielleicht ist es von weiterem Interesse, wenn ich aus eigener Erfahrung bestätige, wie gefährlich die. Pflege dieser so beliebten und schönen Blume sein kann. Im Herbst des vorvorigen Jahres erkrankten meine Hände und mein Gesicht samt den Augen: sie waren mit großen und kleinen wassergefüllten Blasen bedeckt, die wohl heilten, aber nur für höchstens zlvei Tage, dann wieder entstanden und mir große Pein bereiteten. Die zu Rat gezogenen Aerzte wußten mir mit ihren Salben usw. nicht zu helfen; ich war schon ganz verzweifelt und litt an Appetitlosigkeit und Schlaflosigkeit, denn in der Bettwärme wurde das Brennen und Juckeit fast unerträglich. Nach vier Monaten wechselte ich aberinals den Arzt, und dieser erklärte sofort, es müßte etwas Gifttges in meinen Zimmern fein: er suchte nach und fand die besonders üppig gediehene Chi­nesische Primel mit ihren lila Blüten, in der er den Krank­heitserreger vermutete. Zur Probe mußte ich die eine gerade geheilte Hand mit der Pflanze in Berührung bringen, und nach zwei Stunden war sie wieder mit den Aus­schlägen beoeckt.

Ein originelles Stellengesuch war dieser Tage intBreslauer General-Anzeiger" zu lesen:Junger Kaufmann, zuletzt im Kontor tätig gewesen, sucht, da jetzt nur noch Damen angestellt werden, Stellung im Haushalt Derselbe ist in sämtlichen Haus- und .Handarbeiten firm wurde jedoch gern im Fach bleiben. Gefl. Offerten ufw

Chronik aus Kunst und Wissenschaft Die 38. Wanderoersammlung desDeutsche.^Photographen- Vereins wird voin 23. dis 27. August iu Weimar abqehatteu. ~ie danut verbundene Ausstellung im Gebäude der Großherzoqlichett Baugewerbeschule bleibt bis zum o. September geöffnet. - Auf eme Anfrage erklärte die vreußische Regierung in der Budaet- kommwion des Abgeordnetenhauses, daß die K r e b s i o r s ch ün a bisher ke nie praktischen Erfolge erzielt habe. Zum Studium der ltadlychen Euirichtungeu treffen am 15. Mai 40 M,t- gaeöer oes AcagMrals und der Stadtverordneten-Versammlunq der Städte Manchester und S a l s o r d in D ü s s e l d o r f ein.