Donnerstag L8. Januar 1909
Erstes Blatt
159. Jahrgang
General-Anzeiger für Gverhesfen
Die heutige Nummer umfaht 10 Seiten.
Gesetzbuchs
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Nr. 23
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Nvssische Terroristen l« England.
Die politischen Flüchtlinge aller Länder, die in England ein Asyl geiimben haben, lohnen das den Prglündern schlecht. L,as zeigt die Schießerei in London, von der dieser Tage berichtet wurde. Tie Straßenränder von Tottenham, die Helden dieser oc^icßerei, sind Mitglieder der lettisckjen terroeistisä-en Organisation. Der Vorfall vom Samstag hat, die Aufmeryamkeit aus Die h er bestehenden großen ausländischen ^lnarchi^tenkolonien geientL Es sind dies französische, italienische, spanische und russische Gruppen. Die Polizei überwacht diese: m neuerer Zeit scheint es ihr aber schwerer zu sein, die Bewachung aller Mitglieder durchzufuhren. Es macht sich Stimmung gegen das bisher gewährte Asylrecht gelteitfx,
Zur Lage auf dem Balkan.
Die Mobilisation der Bulgaren, die jetzt wieder so viel Unruhe und Besorgnis hervorgerufen Hal, läßt sich daraus zurüäsühreu, daß Bulgarien aus die Türkei einen Druck ausüben null. Der „Jkdam" führt in einem Artikel aus, Bulgarien wisse die Dienste zu fckjätzen, welche die Militärkrast der Politik verleihe, und oeribirte seine Armee vor dem Beginn neuer Verhandlungen mit der P>orte. Dieser Vorfall leine die Türkei erstens, die Rüstungen mit Rüstungen zu beantworten, und -weitens in der äußeren Politik mißtrauisch zu sein, sich nicht zu zerspltttern sondern einig und vorbereitet zu sein. Bulgarien soll übrigens geneigt fein, LOO Mill. Franken zu bezahlen, wenn sich die Türkei mit 150 Millionen begnügen wolle. England bemüht sich, Bulgarien zur Zahlung von 120 Millionen zu veranlassen. — Was das Verhältnis Serbiens zu Oesterreich-Ungarn anlangt, so ist es nach wie vor gespannt. Eine diplomatische Persönlichkeit sagte dem Ehesredakteur der „Allgemeinen Zeitung": Durch die unversöhnlick>e Haltung Serbiens an der Save- und Drina-Grenze habe sich ein Zustand l>erausgebiloet, der für die Wohlfahrt der Habsburgischen Monarchie unerträglich werde und el-estens ohne einen Str i eg ooer durch einen solchen abgeändert werden müsse. In Wien wünsche man den STrieg nicht, sei aber entschlossen, dieses letzte Machtmittel anzuwenden, wenn Serbien nicht bald einlenle. Run l-at aber Oesterreich selbst mit neuen inneren Schwierigkeiten zu tun. Auf der Pforte verlautet, daß die österreichische Regierung den Protokoltentwurf angenommen habe, daß die ungarische Regierung jedoch Schwierigkeiten mache, an der Bezahlung der Entschädigung teiizunchmen. Das Protokoll befindet sich gegenwärtig in Budapest..
Amerika und Japan.
ES wirkt wie der teine Hohn aui die kürzlich tn_ alle Winde hinausposaunten Jrenndschansbeknndungen Japans für Amerika, was man jetzt aus Kaiiiornien Höri. Der Senator Anihony hat im Senat des Slaaies Roh'onüen eine Refolunon eingebracht, in welcher der Kongreß aufgeiorbert wird, Japan zu ersuchen, ieinen Generalkonsul in San Francisco abzu- beruken, weil er versucht batte, die Slaatsgesetzgebnng zu beeinflussen. Der Generalkonsul 'ersuchte Nämlich den Gouverneur, die Annahme der antijapanischen Vorlagen zu verhindern. Die gesetzgebenden Körperschaiten haben inzwischen die Beratung aller antijapanischen Geietzentivürie wegen verschiedener Abänderungen, die in Uebereinfitnunuiig mit den Wünschen der Bundesregierung vorgenommen werden sollen, au'geschoben.
politi§d?c TttgesjeharL.
Borardeiteu zu einem nationalen Tarifvcctragöweseu im Schneibergewerbe.
Wie uns von Seilen des .Allgemeinen Deutschen Arbeitgeber- otrbandes für das Schneidergewerbe" mitgeteüt wird, ist z'vlichen biejem und den Gehilienverbänden ein Vertrag abgeschlossen worden durch den sämtliche im Rahmen dieser Orgamjaltonen vorhandenen Sürvoemäge durch die Hauptverbunde übernommen wurden. — ^etchzelllg wurden in diesem Vertrage einheuliche Beslimmnngen üter den Abschluß von Tarifverträgen, Arbcltsverlrägen, über die Einsetzung von Taris-lleberivachungs-Lommrisionen und die Ber- nulttungsläligkeir der Hauptvorslande im Falle von -tarinircuig- ftneu getrossen. — Schließlich wurde die beiderseitige Bereitwillig- leat zum Ausdruck gebracht, alsbald nut den Vorarbeiten zu einem nationalen Tarifvertragswesen zu beginnen.
Zur Klarstellung bet Sachlage.
Bestimmungen des Bürgerlichen §313.
Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil Eigentum an einem Grundstücke zu übertragen.
los
Mk.
Freunden geleisteten Wideriprua-s, ausschließlich in die Häride von Notar und Gericht gelegt morden.
Vor diesem sand die Ausrichtung des die Veräußerung begründenden Vertrages in Starkenburg und Oberhessew vor den Grvßh. Ortsgerichteit statt. In Rheinhessen saird nach dem französ.swen Rechte bis dahin eine Beurkundung des Vertrages, d c r m ü n d l i ch a b g e s ch l o s s c u s ch o n R e ch t s k r a f t hatte, überhaupt nicht statt, oder es formte der Notar zur Beurkundung hinzugezogen werden.
Die Pevdofottierung der JmmobilienvevaußerungsvertrSge vor den Großh. Ortsgerichten in Starkenburg und Oberhessen war bis dahin eine sehr ziocckmißige und in der Bevölkerung äußerst beliebte Einrichtung gewesen. Einmal entsprach sie dem jahrhundertelangen Herkommen, dem Gebrauch, daß vor den O r t s behörden, früher auch ohne jeglichen gerichtlichen Einspruch von außen her, sämtliche Jmmobilienveräuße-' rungsverträge, sogar auch h.jpothelansche Eintragungen, erfolgten; und sodann erschienen doch die Orts- und Gemeindebehörden, als zuverlässigste Kenner der Personen und der Sa ch c n , des öfseiltlichen Vertrauens in höherem Grade befindlich, als cs öle fremden, meist- orts- und sachkundigen Juristen und Gerichts- sckweiber jemals zu werden vermögen. — Es tvar also richtig, so wie es die vvrausgegaltgene Gesetzgebung getan hatte, die Beurkundung des Jmmobilienverkehrs den Gemeindebehörden zu überlassen.
Avec dieser Zustand genügte den Gesetzgebern, die daS B. G. B., seine Einsühmngs- und Aussührungsgesetze schufen, nicht. Unter dem Geschrei, daß alles deutsche Lund ein einziges Recht haben müsse, ob es nun für alle Fälle passe oder nicht, wurde nun das nach Preußischem und Mecklenburgischem Muster verfaßte neue Grundbuch recht und Grundbuchverfahren auch int Gvoßherzogtum Hessen durchgcsetzt.
Ich will hierbei jedoch nicht unterlassen, jener Abgeordneten, die bei Beratung des EinfuhrungsgesetzeS zum B. G. B. in der Kommission des Reichstages dem alten vernünftigen Staude das Wort redeten, mit Tank zu gedenken; ich will nickst unterlassen, jener schon dahingeschiedenen Landtagsabgeordneten mit gleichem Dank zu gedenken, die damals, so viel in ihrer Macht lag, der Vorlage der Großh. Regierung entgegenroirften; ich will aber auch nicht unterlassen, jene Abgeordneten im Landtag, die Abgeordneten Brauer und Erk, die damals der Regierungsvorlage zu stimmten, zu bitten, im vorliegenden Falle der hier geforderten Revision thrv Zustimmung nicht zu versagen.
Denn ganz gewiß kann manches, selbst unter dem zur Zeit geltenden Reichsrecht wieder gebessert werden, nachdem uns tn dieser Besserung sogar die preußische Regierung für einen Teil der Provinz Hessen-Nassau und vollends das Königreich Württemberg die Wege zur Besserung gebahnt hab en.
Ich fordere in meinem Antrag, daß bis zn 5000 Mark Wert Jmmobilienveräußernngsverträge vor den Großh. Ortsgerichten aufzurichten, gesetzlich zuzulassen seien. Ich folge dabei insbesondere dem Vorgang der Preußischen Regierung, die daS Gleiche — freilich nur bis zue einem Sachemverte bis zu 500 Mk. — für einen Teil der Provinz Hessen-Nassau festgesetzt hat. Wenn ich hier anstelle von 500 Mark 5000 Mark als Höchstgrenze setze, so entspricht dies den hohen Gütervreisen, die im Großherzogtum! Hessen vorhanden sind, und Vor allem aber der erfahrungsmäßig hohen Leistungsfähigkeit der Ortsgerichtsvor- lieber im Großherzogtum Hessen. Sagte doch bet verstorbene Landgerichtsrat Meisel in einem vor ca. 8—9 Jahren erschienenen! Zeitungsartikel, daßer im Anfang seiner Nichterlauf- bahn ohne den Rat seiner alten und erfahrenen Ortsgerichtsvorst eher in Grundbuchangelegenheiten sich kaum habe zurecht finden können. UnÄ jetzt, so möchte ich fragen, nacfybem durch allgemeine Neuan- legungdesGruudbuchsimganzenLandeunddurch Erledigung der Feldbereinigungen fast in ganz Oberhessen die Gr u ndbuchverhältnisse überall einfacher und übersichtlicher geworden sind, jetzt könne mandiealtcnunderfah reue nOrtsgerichts- vorsteherundGerichtSmännernichtmehrbrauchen, letzt müßten es partout akademisch gebildete Leute, Juristenundauf denGerichten angelernte Gerichtsschreiber sein,die einzig und allein noch im Grundbuch w es en sich zurechtfinden könnten? Tas begreife, wers mag! Ich begreife es nicht, und außerhalb Oer Jurcktenkreise begreift» überhaupt keiner. Und darum diesex Antrag 1
Berlin, im Reichstag, den 25. Januar 1909.
Köhler-- Langsdorf.
Der Wille zur Macht.
Dir Konservativen hoben ihren Willen zur Macht viel- lischt noch nie fo rücksichtslos durchzusctzen gewußt, wie jetzt imi preußischen Abgeordnetenhause bei der Wahlrechtsdebatte. Wn demselben Tage, an welchem der sächsische Landtag vom Ä61119 durch eine Thronrede geschloßen wurde, in der als fein vornehmstes Werk das Zustandekommen der Wahlreform ge- pinefen wurde, wurden im preußischen Abgeordnetenhause alle 2 Inträge sang- und klanglos abgelehnt, die auf eine Ver- b-kfferung des Wahlrechtes zielten. Dieses Schicksal war au- g.lsichtS dec Zusammensetzung der preußischen Volksvertretung tinb der Stäike der fionfaucüiüen vorauSzusehen, wenngleich mian gehofft hatte, daß wenigstens einige Forderungen, deren Berechtigung fein objektiv Denkender ableugnen kann, aui e ine, wenn auch geringe Majorität rechnen konnte. Auf bei blechten sagt man aber: quod non, man schlug da sehi e aergische Töne an, anscheinend um der Negierung die Lun cauSjutceiben, mit ihrer Wahlreform an den Landtag heran- z utrden. Ja, Freiherr v. Richthofen sprach e5 mit rücksichtsloser Offenheit aus, daß bie Konservativen die Macht haben iinb nicht zulasten würden, daß diese ihnen aus der Hand griffen würde. Wiederutn rote im Dorjahre wurde erklärt, dich baS bestehende Wahlrecht sich durchaus bewahrt habe und such dem fVhtlelftanbe keinerlei Recht nähme, wie behaupte! mac. Den Beweis hierfür blieb man freilich schuldig, ob- wohl gerade niemals die Schwächen des preußischen Wahl- v-wfahcens fo scharf hervorgctrcten sind, als bei den lebten Wahlen im Juni. Infolge der öffentlichen Stimmcnabgabc ist verfchiedentlich der schärfste Terrorismus geübt worden, tuie auch der sozialdemokratische Redner in der Wahlrechts- bebaite lemeswegs verhehlte. Es wäre wahrlich an der Zeit, bie geheime Abstimmung, wie bei den RcichStagswahlen, em- z llführen, aber der darauf abzielende Eintrag wurde glatt ob» ^fletjiit Ebenso veröltet ist die Wahlkreiseinteilung, die noch critS dem Jahre 1848 herrührt, obwohl inzwischen in diesen &0 Jahren beträchtliche Verschiebungen stattgefunden haben; nuc vor zwei Jahren nahm man einen kleinen Anlauf, indem einige größere Bezirke geteilt und 11 neue Sitze geschaffen tourben. Aber selbst diese, in so hohem Maße berechtigte Forderung fiel im Abgeordnetenhaus, wenn auch nur mit »cei Stimmen Mehrheit. Unter diesen Umuänben war das Schicksal derjenigen Anträge, welche die Uebertragung des sfielchstagswahlrechtes auf Preußen von vornherein besiegelt, sie fiel glatt durch.
Tas schroffe ablehnende Verhalten der Konservativen ßjgen eine Wahlreform ist im Grunde genommen recht ver- sTändlich, denn die Einführung des allgemeinen gleichen und gjrheimen Wahlrechts würde für den konservcitioen Bcsitzstand b«kgreistlcherwelse die größte Gefahr in sich bergen. Siach Lage der Dinge ist nun allerdings kaum zu erwarten, daß bue Regierung nach Beendigung der ^statlstlfchen" Vorarbeiten eiin solches Wahlrecht Vorschlägen wird. Die Einführung eriner Reform könnte jedoch für die konservative Partei info= fern unangenehme Folgen nachsichziehen, als sie bei den 8<!euwahlen infolge der herrschenden Vollsstimmung erhebliche Mandatsvirluste zu verzeichnen haben könnte. Vorläusig ■ b ürfte es mit Neuwahlen noch gute Wege haben; bet der in ’ b-tn leitenden Stellen Preußens herrschenden Tendenz märe eine Auflösung des Abgeordnetenhauses wegen Scheiterns einer Wahlreform kaum zu erwarten. UeberbieS dürfte sich bie Regierung im Hinblick auf die in der Debatte zu Tage I getretene Kampflust der Rechten mit der Wahlreform nicht sOnderlich beeilen, um nicht einen großen Konflikt hcraufzu- b ischwüren. Aber auch, wenn man sich wirklich entschließen sollte, eine diesbezügliche Vorlage einzubringen, so dürfte diese wahrscheinlich nur recht bescheidene Blenderungen bringen, b4 man sich kaum entschließen wird, tabula rasa zu machen. Cie jüngste Wahlrechtsdebatte im preußischen Abgeordneten» Hause dürfte die Hoffnungen der für eine Reform cmlmenben Parteien auf ein Minimum herabgedrückt Haben.
richt lick) en oder notariellen Beurkundung.
§ 873. Absatz 2.
Vor der Eintragung (in das Grundbuch nämlich) sind die Beteiligten an die Einigung nur gebunden, wenn die Erklänrngen gerichtlich ober notariell beur kündet . . . . sind, . . .
Bestimmung des Eiführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch:
3mmobiitcr=ösräuföerungs Verträge vor den Erstz'>. Gr!sgerichte:r?
Der Abgeordnete Köhler-LaTrgAdorf reicht int Landtag zu dieser Zett folgenden Antrag ein:
Antrag des Abgeordneten Köhler-Langsdorf, betreffend die Zulassung der Zuständigkeit der Groß Herzog!. Ortsgerichte bei Schließung von Iminobiliarver- äußerungsverträgerr.
Ich beantrage:
Die verehrttu.)e Ziveire Kammer Ixrotte beschließen, Großherzogl. Regierung zu ersuchen, noch auf dem gegennürtigeit Landtage der Zweiten Kammer einen Gesetzentwurf zugchen zu las,en, in dem ausgesprochen wird, daß für die Beurkundung von Verträgen gemäß § 313, sowie für bie Beurkundung von Erklärungen im Sinne des § 873 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches außer den Gerichten und Notaren auch die (Siro 6» herzoglichen OrtsgerichtebiszurHöhedesWertes von 5 00 0 Mark einer Sache zuständig fein sollen.
Die Tschechen in Prag.
• Ter Prager Siadnal hat beschlossen, an den Ministerpräsidenten unD den Aluuster des Jnneril foiuie den lschechifchen Eanbmommüiiifter ein Telegramm abjuieiiöen, in luelclicm nicht litr das Verbot des Biuniueis, sondern auch das ausviuc.lichc leibot, Farben und Abzeichen zil nagen, für die beui|d)cn EniDcnien verlangt wird. Tie Regierung hat mut un .ibgeotO- r.cieitDanfe veiiauie» lassen, am kommenden Montag werde in 'brog don neuem der AuSnalnnczuiianO verhängt werden, falls es am tciimag wiederum zu Exzessen kommen sollte.
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Artikel 142.
Unberührt bleiben die landeSgesetzlichen Vorschriften, ivelck>e in Ansehung der in dem Gebiete des Bundesstaats liegenden Grundstücke beftimmen, daß für die Beurkundung des im 8 313 des Bürgerlichen Gesetzbuck>cs bezeichneten Vertrages sowie für die nach § 873 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Bindung der beteiligten erfordcrlick-e Beur kun- dung der Erklärungen außer den Gerichten und Notaren auch andereVe Hörden und Beamte zuständig sind.
Hierzu wird in der Handausgabe des B. G. B. von Prvf. Dr. Irischer und Oberregierungsrat Wilhelm Henle bemerkt: „Tie Landesgesctzgebutdg ist ajo befugt, den Abschluß des obli- gatorischenVeräustcrungsvertragesüberGrulid- stücke, anstatt bei Gericht oder 9iotar, nicht nur bei einer anderen als Grundbuchamt bestellten Behörde, sondern auch vor anderen Behörden unb Beamten, namentlich vor Der Gemeindebehörde zu gestatten.
Begründung.
Durch die Beschlüsse des Landtages von 1897—1900 ist das gesamte Jmmobilien-Veräußerungswesen im Großherzogtum Hessen, der Vorlage Großh. Regierung gemäß, und trotz des von dem Unterzeichneten in Gemeinschaft mit seinen
treten, ist her Allein.
L:M., Morn.
aus Heßsen.
D a r tti |t ab t, 27. Jan. Der Finanzausschuß der 2. Kammer setzte gestern die gemeinschaftliche Etalsberatung mtt Den Regierungsverlrctern, Staatsminiper Dr. Ewald, Dr. Braun, Jinanzminister Dr. G n a u t h, die Geheimerüte P ü ck e l, Dr. Best, Alinisterialrate Lorbacher und S ü s i e r t beim Iustizctat fort. Rcscreut Dr. Gu11leisch wies u, a. au] die außerordentliche Steigerung der Ausgaben für Schreib- gebüfjren hin, worauf Staatsminister Dr. E w 'a l d erwiderte, vaß die steigenden Ausgaben einerseits durch die infolge der starken Bevölkerungszunahme bcDingic größere Gesüstiilslättgicit und an» Dererseits Durch Die seit 190? in allen Ministerien gleichmäßig zur AmvenDung gebrachte Neuregelung der Bezahlung mit auf» steigenden Gehaltsklassen verursacht worden seien. Es wurde bann auj Kapitel 136 Z e n t r a l b a u w e s e n eingegangen und die beiden Projekte des N c n b a u s von A rn t s g e r i ch t s g e b ä u » Den in Gießen und Friedberg be,prochen, wo.ür zur Ausarbeitung von Voranschlägen 4000 resp. 2560 Mark ücr.angt und gencljmcgt werden. — Die Beratung griff dann auf Kap. 75 a, S ch l a a) t v ie h v e r s i ch c r u n g , zurück, worin zur Bestreitung cer dem Staat zur Last fallenden Koben der Gefchästs- und Kasse- jührung 37 000 Mark angefordert werden. Abg. Moll Han ist Der Meinung, daß an die,em Gesetz eigentlich niemand Jnterejse oder Freude habe. Abg. Brauer wideripricht dein Vorredner und meint, die viehproduzierenven Louoww.e Ooerhesscns hatten sogar ein recht großes Ingresse an Diesem Gesetz. Er glaube je* doch, daß, wenn mau zu Versicherungszwecken Altttel in den Voranschlag vorgesehen habe, es sich empfehle, diese zur Ent-
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