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24/06/1909 Zweites Blatt
 
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rufsgcnossenschast zu Darmstadt abgclchuk, weil firß n»rtn nicht bei dem Betriebe der Land- oder ForLiK aft erciMeW Das Gericht frim .icdoch zu anderer Ansicht und verurteilte dst BerutSgenossenschatt zur -'ahlung einer Rente. 11 Dlc

^??ch^ Will;. E. zu Vilbel war am 27. Oktober 1908 abends ?^L^ hnbOr5p11 9tb;CU !" Scheuertenuc gcsallcu und hatte sich hierbei dw.' lnrke Bem Dcricyt. juc Berussgenosscnschast hatte °ba«nt ,ur diesen nicht beim Betriebe der Land- odn Forft^ .wirtielmst erlittenen Unfall eine Entschädigung zu gewähren

Glichen Bctriebsarbeit außer- halb des Betriebs und der diesem eigentümlichen Gesal)rcn be- gebm. ^as Gericht vermochte sich dieser Anschauung nicht an- zuickstießen und ^kannte den Giitschädigungsanspruch des Klägers dem Grmide nach ail. a

J5udLbST EiitsMdigiUigsansvruch des SMftrkncchtes Ivb. Ti- ?u Ebersbach, welch letztercr im Jahre 1905 im landwirtschast- 5U ^"desheim zu Fall gekommen war, wurde dem Grunde nach anerkannt.

Dem Laiidwirt Hch. M. I. zu Wenings hatte die Berufs- geno,|enschaft i>tc ihm für die Folgen einer Schulterverletzuna gewahrt gewe,enc Rallc von 30 Prozent aus Grund bc* vom Grosch. KrciSgesmldheitsamt B. festgestellten objektiven Befundes auf 15 Prozent herabgesetzt. Das Gericht erachtete diese Rcnten- kürzung für gercchtsertigt.

Auch dw nach dem Gutachten derselben Medizinalbehörde serteris der ^xrnd-und soritw. Berufsgenossenschaft vvrgciwmmene verabsetzung der Rente des Verwalters Wilh. t>. zu Gettenbach von 20 Prozent auf 10 Prozent hielt nian für berechtigt.

Mit Bescheid vom 18. Jairuar 1909 hatte die Berufsgcnossen- schast es abgelehnt, dem Ludw. L. aus Lauter für die Folgen eines Betriebsunfalles Schnitt in den rechten Daumen) eine Entschädigung zu gewähren. Das Gericht bestätigte nach An­hörung des Gecichtsarztes Med. :)iat Dr. R. zu Frankfurt a. M. den angefochtenen Bescheid.

In den Folgen des deni Landwirt Karl G. zu Lchnheim am .17. Januar 1908 zugcstoßencn Betriebsunfalles (Bruch des linken Wadenbeins) war nach dem Gutachten Großh. Äreisgesundheits- amts A. eine solche Besserling cingctretcn, daß die land- uitb forstw. iBerusSgeirosscnschaft sich veranlagt sah, die Rente von 50 Prvz. auf 20 Proz. herabzusetzcn. Tie gegen den Hcrabsetzungsbcscheid erhobene Berufung wurde vom Gericht als unbegründet zurück- gcwiesen.

Der Holzhauer Heinrich G. II. zu Ruppertenrod war am 25. Jazruar 1898 von einem fallenden Baume getroffen und zu Boden geworfen worden. Als Entsä)ädigung bezog er seit Sep­tember J907 eilte Reute von 70 Proz. Am 27. August 1908 verstarb G. an den Folgen von Lungenemphhsem. Während der behandelnde Arzt Dr. B. zu Grünberg die Krankheit bczw. den Tod des G. ursächlich aus den Unfall zu rückführte, nahm Großh. Kreisgesundhcitsamt A. an, daß das Lungenemphhsem schon vor dem Unfall bestanden habe. Die land- und forstw. Bcrussgenossen- schast lehnte nun den von der Witwe des G. erhobenen Anspruch aus Hinterbliebenenrente ach da der Tod nicht die Folge des Betriebsunfalles sei. Das Schiedsgericht, das die Witwe anricf, forderte ein Gutachten des Gerichtsarztes Med.-Rat Dr. H. zu Gießen ein. Dieser gelangte in seinem ausführlichen Gutachten zu der Ansicht, daß sich das Lungenemphhsem "als Folge des Unfalles 'ausgebildet habe, und daß der Tod des G. mit dem Unfall im Kausalzusammenhang stehe. Die beklagte Berufs-Ge- nossenschaft wurde daraufhin zur Zahlung der gesetzlichen Hinter­bliebenenrente, sowie eines Sterbegeldes von 50 Mark für ver­pflichtet erklärt.

Landwirt Karl Anton Sch. zu Rieder-Erlenbach erhielt zuletzt für die Folgen einer Verletzung der linken Hand eine Rente von 15 Proz., deren Zahlung von der Berufsgenossenschaft auf Grund eines Gutachtens des Kreisarztes Dr. R. zu Fr. eingestellt wurde. Die gegen den Renteneinstcllungsbcscheid verfolgte Berufung wies das Schiedsgericht als unbegründet zurück.

Landwirt Hch. P. zu Nonnenroth hatte bei dem Verrichten einer landwirtschaftlichen Arbeit einen Blutsturz bekommen. Er starb an dessen Folgen, weshalb die Witwe Antrag auf Gewährung der Hinterbliebenenrente stellte. Die land- und forstw. Berufs­genossenschaft lehnte den Anspruch ab, da der Blutsturz nicht durch die geleistete Betriebsarbeit verursacht, sondern der Ausfluß, einer schon vorher bestandenen Krankheit sei. Das Gericht kam nach dem üon ihm eingeholten Gutachten der med. Klinik hier ebenfalls zu der Ansicht, daß. der Blutsturz des P. durch Anreißen eines Gefäßes infolge tuberkulöser Prozesse hervorgerufen worden ist. Der An- sprnch auf Hinterbliebenenrente wurde als begründet nicht an­erkannt.

Ter Waldarbeiterin Marie H. zu Bieber hatte die Landes- Versiclicrungs-Anstalt Gr. Hessen die ihr durch Entscheidung des .Schiedsgericht voui 13. Juni 1906 zugesprochene Invalidenrente auf Grund eines Gutachtens Gr. Krcisgesundheitsamts A. ent­zogen, womit die H. nicht zufrieden war und deshalb das Schieds­gericht anricf. Dieses kam aus Grund des von Tr. Sch. zu Gießen festgestellten objektiven Befundes und eines Gutachtens des Sanitätsrat Dr. Schl, zu A. zu der Ueberzcugung, daß bei der Klägerin noch Invalidität im Sinne des Gesetzes besteht. Die beklagte Versicherungsanstalt wurde zur Weiterzahlung der Inva­lidenrente für verpflichtet erklärt.

Tie Tienftmagd Elise W. zu Vilbel war mit ihrem Anspruch auf Invalidenrente auf Grund des von Gr. Kreisgesundheitsamt >F. erhobenen Befundes zurückgewiesen worden, weil Invalidität im Sinne des Jnv.-Vers.-Gesetzes bei ihr nicht vorliege. Das Schiedsgericht, an das sich die W. wandte, kam indessen nach dem Ergebnisse der angcstellten Erhebungen zu anderer Ansicht und 'sprach der Klägerin die Invalidenrente zu.

Amt) der Schneider und Rachtlvächtcr Hrch. St. I. zu Storn- dors hatte mit seiner Berufung gegen den ihm die Jnv.-diente versagenden Bescheid Erfolg. Tic Versicherungsanstalt erachtete den St. weder für vcrsicherungspflichtig noch -berechtigt. Die vom Schiedsgericht angestellten Erhebungen ergaben, daß St. früher auch noch Kuhhirte und landw. Arbeiter war. Das Ge­richt konnte die für St. seit 1895 verwendeten Versicherung--- marken als Unrecht verwendet nicht ansehen, da Versicherungs- Pflicht vorgelegen habe. Man bewilligte dem Kläger die Invaliden­rente vom 9. Febr. 1909 ab.

Nachtwächter Georg T. V. zu Gr.-Eichen nm mit 1 einem Anspruch aus Invalidenrente von der Versicherungsanstalt des­halb obgewicsen worden, weil er nach dem Gutachten Gr. Kreis- qesundheitsamts Sch. noch nicht invalid sei. Das Gericht gelangte icdoch, ebenso wie der Ausschuß für Invalidenversicherung bei Gr. KrciSamt Sch., nach den Gutachten des Gcrichtsarzt Tr. Sck. zu Gießen und des behandelnden Arztes Dr. Br. zu Ulrichstein zu der Ueberzeugwig, daß T. nicht mehr imstande ist, durch eine seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit, die ihm unter billiger Berüctsichtigung seiner Ausbildung und seines bis­herigen Berufes zugemutet werden kann, Vs desjenigen zu er­werben, was körperlich und geistig gesunde Personen derselben Art mit ähnlicher Ausbildung in derselben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen. T. erhielt die Jnvaliden-Rentc vom Dez. 1908 ad.

Kirchendiener Johs. Kr. zu Lauterbach war deshalb mit seinem Anspruch aus Jnv.-Rente abgewiesen worden, weil er nach dem Gutachten des Gr Kreisgesundheitsanits L. noch erwerbsfähig sei. Zu gleicher Ansicht kam das Gericht nach Anhörung des Dr. Sch. zu Gießen. Die Berufung des Kr. wurde deshalb als unbegründet verworfen. Ebenso erging es der Ticupmagd 'Jugnlte W. zu Homberg mit ihrer Berufung In llebereinstimmung mit iber beklagten Vers.-Anstalt kam das Gericht aus ©runb der Gut­achten Gr. Kreisgesundheitsanits A. rmd des ^r. Sch. zu bcr, .ln- >sicht, daß bei der Rentenbewerberin dauernde Invalidität tm «inne sdes Gesetzes nicht vorliegt.

Tagelöhnerin Pauline R. zu Vilbel, der durch Entscheidung ides Schiedsgerichts voin 7. 9. 06 die Invalidenrente gemäß ^J.-V.-G. entzogen worden war, hatte im Oktober 1908 eriieut ! Antrag auf Gewährung der Invalidenrente gestellt. Ihre ^n- , Validität hatte sie durch ein Attest des sie behandelnden Arztes !Dr. K. zu Vilbel imchgewiesen. Tic Versicherungsanstalt n* - nach einem Gutachten Gr. Kreisgesundheitsamts <y. an, datz Frau 'R. noch erwerbsfähig fei und lehnte den Nentenanfpruch ab In Uebereinstimmling mit dem Gutachteii des llus>chu|ies inr

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WTC bcionbercn LrgW ihlicn mifncljmcii, jo n- m-, (Uirailje.) Er M tetion in die ErscheiWz ocdingungcii kein ition mehr übrig bleite $ r a rf) m a n n tSiegnii l ber AusnahmebcdmW subrig toigcgongcn Irak, ic lebhaste Agitation er ierbanb cinsetze. (BeiU s, baß es aus someilc iur im Nebenberuf täliza i Verbände auszuWtft ein ('Berlini: Ich fc [er und Redakteurc in da zu fassen. ('BeiiolLl fc iir etwas erreichen. Sc mch allen Richtungen «? t bet Aerzle und Sefc durchsetzen. Bon uni u-1 pagiert worden, nur rui Zotigen haben W gebrüdt ober sie sind uti eit. Merkwürdig ist, d°s jirb gerade von bcu ft, mit der sie paknm ikrbanb, weil er.zu n ausweist. Es ill bok: iiifliiftcn ausnehmen, den ii>-_ erfolgreich begtgk i Herlinf befurchtet Sbmerigieiten btzüD tl hält die GeldbefchaiM je mir das nötige Ctg«B Arbeiterinnen den W g hätten, nnnif bi« ;,; glich sei" - x.Ue£ ülligung von «Jv DCr Miner, reim - c, die Kosten für M Direktor Wen zel russorganisatton nn - Presse wirb anse»^ t^fliif morgen frubj^

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^nv.-Versicherung bei Gr. Kreisamt Fr. kam das Gericht nach Einholung eines iycifncn Gutachtens durch Dr. Sck. zu Gießen zu anderer Ansicht wie die Versicherungsanstalt und verurteilte diese zur Zahlung der Jnvalideureutc vom 1. Juli 1908 ab

Drechsler Wilhelm M. zu Alsfeld, der für eine Alsfelder mrma in seiner Wohnung mit Anfertigung von Pfeisen be- ichärtigt war, war deshalb mit seinem Rentenanspruch von der VerficherungSanstalt abgeiuiefm worden, weil er als Haus­gewerbetreibender anzuselren und deshalb zu Unrecht versichert worden sei. Ebenso wie der Ausschuß für Invalidenversicherung bei Gr. Kreisawl A. kam das (Bericht auf Grund der von ihm angcstellten Erhebungen zu der Ucberzeugung, daß M. nicht als Hausgewerbetreibender, sondern als sog. Heimarbeiter zu betrachten sei. Als solcher sei er der Versichemugspflicht unterworfen ge- wesen. die übrigen Voraussetzungen für die Gewährung der >>nv.-Rente nachgewiesen waren, wurde dem M. die Invaliden­rente vom 15. Dezember 1908 ab zugesprochen.

~ 2er Heuer Carl R. zu Ober-RoSbach erhielt luegen her rwlgen eines ihm am 1. Dezember 1906 zugestoßenen Betriebs­unfalles zuletzt eiue Rente von 2O°,o, deren Zahlung die Sektion I der Knappschastsberufsgenosi'enschast zu Saarbrücken auf djrunb eines Gutachtens des Dr. Z. zu Gießen vorn 1. März 1909 ab einstellte. R. wandte sich dieserhalb an das Sckpedsgericht. Dieses stellte zunächst Erhebungen über den Arbeftsverdienst des Klägers an und ließ ihn dann von dem Gerichtsarzt Med.-Rat Dr[ H. zu Gießen untersuchen. Es wurde ihm vom 1. März bis 31. Mai 1909 noch eine Rente von 10 Proz. zugebilligt.

Gg. Gr. II. zu Weickartshain bezog für die Folgen eines aus einen Betriebsunfall zurückzuführenden komplizierten Bruches des lrnkeu Unterscheulels eine Rente von 100 Proz. Die Sekt I gen. Berufsgenosscuschaft hatte diese Rcutc eiitsprechcnd dem Grad der Erwerbsfähigkeit des G. vom 1. März 1909 auf 30 Proz. ^rabgesetzt, wogegen der Verletzte das Gericht anrief. Seine Berufung wurde jedoch nach Anhörwig des Medizinalrats Tr. H. zu Gießen und nach Feststellung des tatsächlichen Arbeitsver­dienstes als unbegründet verworfen.

Dieselbe Sektion hatte beim Schiedsgerichte gemäß §§88, 90 G.U.V.G. den Antrag gestellt, die dem Bergmauii Gg. K. zu In­heiden für die Folgen einer am 28. Rovcmber 1889 zugezogenen Handverletzung geivährte Rente fron 33Vs Prozent auf 20 Proz. herabzusetzen. Das Gericht gab diesem Antrag statt und setzte die ^Kcittc front 1. Juli 1909 ab auf 20 Proz. fest.

guigen je nach Alter und Form das Stück fort zu 140200 Mk. Fettvich wurden gehandelt der Zentner Cchlachtge,vicht: Rinder 1. Qual. 69-71 Mk., 2. Qual. 66-68 Mk., Kühe<l. Qual. 60 bis 62 Mk., 2. Qual. 57 bis 59 ,Mk., 3. Qual. 5355 Mk. Kälber 1. Qual. 6265 Mk. (einzelne vorzügliche Stücke bis 68 Ack.s. 2. Qual. 55-60 Mk., 3. Qual. 50-53 Alk. Der Markt wurde nicht ganz geräumt. Die Preise der Ochsen sind in den letzten Tagen um 2 Mk. der Zentner gefallen, erste Ware wird mit 74 bis 75 Mk., 2. Qualität noch billiger bezahlt.

auk für ta. M 24. Juni. (Teiegr. Orig. - Bericht des -Gieß. Anz.".) Amtliche Notierungen der heutigen Liehmarkt- preise. Zum Verkaufe standen: 32 Ochsen, 00 au§ Oesterreich, 5 Bullen, 0 aus Oesterreich, 131 Kühe,-Fersen, Stiere und Rinder, 896 Kälber, 70 Schafe und Hammel, 659 Schweine, 3 Ziegen 3 Ziegenlämmer, 0 Schailämmer. Bezahlt wurden für 100 Pfund Schlachtgewicht: Ochsen: 1. Qualität 7683 Mk 2. Qualität 7073 Mk., 3. Qualität 6064 Pik.: Bullen':' 1. Qual. 6365, 2. Qual. 5860; Kühe 1. Qualität 7274 Mk 2. Qual. 6062 Mk., 3. Qual. 4850 Alk., 4. Qual. 0000 Mk'' 5. Qual. 0000 Mk. Bezahlt wurden für das Pfund Sckilacht- gew.: Kälber 1. Qual. 93-95 Psg., Lebcndgew. 5357 Pfq. 2.Qual.6875Pfg., Lebendgew.40-45Psg., Schlachtgew. 6065Pfg.' Lebendgew. 3439 Psg.: Schafe: 1. Qual. Schlachtgew. 78 bis 80 Psg., 2. Qual. 7074 Psg. Schweine: 1. Qual. 7071 Ps Lebendgewicht 55,0-55,5 Pf., 2. Qual. 6870 Pf., Lebendgewicht 54,500,0 Psg., 3. Qual. 6468 Psg., Lebendgewicht 00-00 Psg. Geschäft bei Hornvieh gut, Ueberstand unbedeutend, bei Kleinvieh gut, kein Ueberstand.

kg. Kirchhain, 23. Juni. Zu dem heutigen Fohlen- 'uarkt waren ungesähr 70 Fohlen ausgelrieb'en. Da einige Händler aus Süddcutfchland anwefend waren, entwickelte sich bald ein lebhafter Handel. Mit dem Markt war eine Preisverteilung verbunden, bet der folgende Pferdezüchter ans hessischen Ort­schaften bedacht wurden: H. Böckner H.-Angerod, Wilh. Nau- Oberofleiden und H. Kräuter- Obergleen.

Limburg a. d. Lahn, 23. Juni. Fruchtmarkt. Durch- Ichiiittspreis pro Dlaller. Roter Weizen (nassauischer) 21,90 Mk., weißer Weizen (angebaute Fremdsorten) 00,00 Nkk., Koni 14,90 Mk., Gerste: Futtergersie 00,00 Alk., Brauaerste 0,00-00 <P1L Hafer 10.100.00 Mk., Erbsen 0,00 Alk., Kartoffeln 8,50-0,00 Mk.

rttrchliehe Nachrichten.

Gerichtrsaal.

M ü n ch e n, 23. Juni. Wie die Münchener Post meldet, verurteilte das Landgericht in 9)1 ein in ingen den 53 jährigen Benefizianten Eyenbach, der sich an 40 Knaben im Beichtstuhl und der Sakristei sittlich vergangen hat, zu drei Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust. Der Staatsanwalt batte 10 Jahre Zuchthaus beantragt.

Versailles, 23. Jmri. In der heutigen Verhandlung gegen den Kammerdiener Renard wegen Ermordung des früheren Agenten Remy bejahten die Geschworenen alle Schuld­ftagen mit Ausnahme der auf vorsätzlick>cn Acord unter Be- Bewilligung mildernder Umstände. Renard wurde zu lebens­länglicher Zivangsarbeit verurteilt.

B e l g r a d, 23. Juni. Die Angeklagten Jankovie und Müller wurden in erster Instanz wegen Spionage gu je 5 Jahren Gefängnis verurteilt; die Angeklagten Music und Schahin wur- den freigesprochen. _________________________

Reichsgerichtsbrief.

Nachdruck verboten. I. S. Le i p z i g , Juni 1909.

Von der Verpflichtung des Automobilisten zum Anhalten bei Warnungsreichen.

Das Reichsgericht hatte sich in letzter Zeit ivieder einmal mit dem Fall zu befassen, daß es ein Automobilist für gut sand, mit feinem Kraftwagen bei den vorher schon scheuenden Pferden eines ihm entgegenkommenden Fuhrwerks vorbeizusahren, trotzdem der Fuhrwerkslenker mit der Hand Zeichen zum Anhallen gegeben halte. Wie in früheren Fällen, so sieht das Reichsgericht auch diesmal eine Verletzung des § 823 B.G.B. für vorliegend an, und es kam deshalb zur Verurteilung des beklagten Sanllätsrats Tr. G. und des Krastwagenführers H. zu C h a r l o l t e n b u r g.

Die Klage war von der Witwe R. erhoben worden, deren Ehemann am 2. Oktober 1906 auf der Landstraße von Trabuhn nach Tangenstors fuhr und infolge Durchgehens der Pferde seines Fuhrwerks überfahren und auf der Stelle getötet worden war. Tie Pferde, die einen Strohwagen zogen, hatten sich, als sie des großen Mereedeswagens der Beklagten ansichtig ivurden, auf­gebäumt und mit den Husen ausgeschlagen. Der Verunglückte war darauf vom Wagen abgesliegen, hatte ;ich vor seine Pferde gestellt, die er an den Köpfen faßte, und hatte dann den Insassen des Automobils ein Warnungszeichen gegeben, indem er die Hand hochhielt. Die Pferde waren daraufhin ruhiger geworden, hatten aber immer noch die Ohren gespitzt gehalten. Auf das Zeichen des R. verminderten die Beklagten auch die Geschwindigkeit des Auto- inobils von 3040 auf 1012 km m der Stunde und fuhren m diesem Tempo an dem Gespann vorüber. Bei dem Vorüberfahren des Antomobils schellten die Pserde von neuem und es kam hier- alls zum Tllrchgehen der Tierej

Das OberlandeSgericht (Selle hatte Verurteilung der Beklagten aus Grund von § 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintreten lassen. Die Grnildlage zu der hier m Betracht kommenden Ver­letzung ulld Jiichtbeachtuilg eines Schutzgesetzes erblickte das Ober- landesgericht darin, daß nach der Polizeiverordnung des Ober­präsidenten von Hannover der Führer eines Kraitwagens, wenn er merkt, daß ein Pferd vor seinem Kraftivagen scheut, oder daß sonst dlirch befielt Vorbeiiahren Menschen oder Tiere in Gesahr ge­bracht werden, langsam zli sahren, sowie erforderlichenfalls 011311- halten und den Motor anßer Tätigkeit zu feljen hat. Im vor­liegenden Falle fei der (Sfiaufieur zwar langsamer gefahren, jedoch halte er in Angesicht dec dringenden Gefahr in angemessener Ent- sernllng vor dem Wagen anhalten und den Aiolor abstellen müssen, bis die Pserde, wenn sie das Geränsch nicht mehr gehört, sich hätten bernhigen und an dem Kraftwagen vorbeiführen lassen.

Dieses Urteil des OberlandeSgerichts Gelle hatten tue Be­klagten in einer Revision sschrift beim Reichsgericht angegriffen. Der VI. Zivilsenat des höchsten Gerichtshofes erkannte jedoch auf Zurückverweisung der Revision. Er legt dar, daß die Erwägungen des Oberlandesgerichts wesentlich auf der Auslegung einer irrevisiblen Pollzeiverordnimg beruhten und insoweit der Nachprüfung des Revisionsgerlchts entzogen seien. Andererseits seien sie aber auch, soweit Abs. 1 des § 823 B.G.B. in Betracht komme, rechtlich bedenkensrei.

Märkte.

Israelitische Religionsgememde.

Gottesdienst in der Synagoge (Süd-Anlage).

Samstag den 2 6. Juni 1909:

B 0 rabend V.45 Uhr.

Morgens 8.30 Uhr.

Nachmittags 4.00 Uhr. Schrrsterkläruua.

Sabbatausgang 9.40 Uhr.

Israelitische Religionsgesellschast.

Gottesdienst.

Sabbatfeier am 26. Juni 1909:

Freitag abend 8.00 Uhr.

Samstag vormittag 8.00 Uhr.

Nachmittags 4.00 Uhr.

Sabbat-Ausgang 9.40 Uhr.

Wochengottesdienst: Morgens 6.00 Uhr, abends 7.30 Uhr.

Meteorologische Beobachtungen

der Station Gießen.

Jrtni 1909

Barometer auf Ov reduziert

Temperalltr der Lust

Absolute Feuchtigkeit

Relative Feuchtigkeit

Windrichtung

Windstärke

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23.

2

742,3

17,8

9,1

60

SSW

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Bew. Himnull

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- 11,8C.

Verantwortlich i. V.: für Gerichtssaal E. Anderson, für Stadt und Land: Karl Neurath.

Telefonische Kursberichte

dee Giessener Anzeigers, mitgeteilt von der Bank für Handel und Industrie, Giessen.

Frankfurter Börse, 24. Juni, L15 Uhr.

8*/,e/e Beichsanleihe. . . 95.00 3°/, do. ... 85.35 3'/,7» Konsole .... 95.00 3% do. . . . 85.35 31/,0/» Hessen.....93.70

31/,0). Oberhessen . . . 4°/0 Oesterr. Goldrente . . 100.00 47s°/o Oesterr. Silberrente. 99.20 4°/0 Ungar. Goldrente . . 4°/0 Italien. Rente . . . 104.60; 3°/0 Portugiesen Serie I . 62.30, 8°/0 Portugiesen III . 64.15 4*/,% mss. Staatsanl. 1905 98.75 41/,0/. Japan. Staatsanleihe 95.60 4% Conv.Türken von 1903 93.10 Türkenlose...... 144.80

4% Griech. Monopol-An! . 50.00 4°/0 äussere Argentinier . 88.50 3% Mexikaner .... 66.25 4l/,% Chinesen ...» 98.80

Aktien:

Bochum Guss .... * 226.00 Buderus E. W. . »108,50

Tendenz: fest.

Elektriz. Lahmeyer . . , 117.50 Elektriz. Schuckert . . , 122.70 Eschweiler Bergwerk . . 192.00 Gelsenkirchen Bergwerk . 177.50 Hamburg-Amerik. Paketf. 117.00 Harpener Bergwerk . . . 189.50 Lanrahfltte......18L50

Nordd. Lloyd.....89.60

Oberscbles. Eisen-Industrie 96.50 Berliner Handelsges. . . 171.50 Darmstädter Bank . . . 131.00 Deutsche Bank .... 241,80 Deutsch-Asiat. Bank . , 145.00 Diskonto-Kominandit . . 185.75 Dresdner Bank .... 153.40 Kreditaktien ..... 200.00 Baltimore- und Ohie-

Eisenbahn ..... 115.90 Gotthardbahn ...... Lombard. Eisenbahn. . . 21.50 Oesterr. Staatsbahn . . . 155.50 Prince - Henri - Eisenbahn , 130.00

Berliner

Canada E. B. . . . . Darmstädter Bank . . Deutsche Bank . . . Dortmunder-Union 0. . Dresdner Bank . .

Tendenz : fest.

Börse, 24. Juni. .Anfangskurse.

Harpener Bergwerk Laurahütte . . .

Lombarden E. B. .

Nordd. Lloyd . .

TürkenJo&e . .

. 18-7.25 . 131.70 . 242.00 61.80 . 153.30

. 189.40

. 181.60

1 90.00 » 145.50

th. Gicßcu , 23. 3imi. _ Der gestrige Vichmarkt hatte einen Vorrat von 1100 Stück Großvieh und 400 Stück Jungvieh und Kälbern. Ter Handel in Milchvieh ging recht langsam, gute Tiere wurden ja noch hoch bezahlt, aber für mittlere pnd geringere Ware waren angcmcsscuc Preise nicht zu erzieleti. Die fnappc Futtercrnte beeinflußt den Handel übcraus nachtcllig, da bet der schlechten Aussicht auf Besserung des Geschäfts jeder Kauf aus Spekulation in Fortfall kommt. Hierzu fonrmt, daß die Landwirte ihre knappen Viehbestände zwar zu erhalten suchen, aber nicht an Einstellung bon, mehr Vieh denken. In Fcttoieh war weniger Umsatz, ohne daß die Preise wesentlich fron denen des letzten Marktes abwichen. Jungvieh für Zucht und Mast war in schöner Ware am Markt, war aber nicht anzubringen und entwickelte sich hierin ein kaum lohnendes '.Gesckxift. 5)rr Kälbermarft zeigte dasselbe Bild wie vor 14 Tagen. Tic Ware, die draußen im Lande billig angeboten wird, mußte von den Handelsleuten mit einem weiteren Preisabschlag abgegeben werden. Tic Kälberpreise wurden bei diesem Markt so heruntergedrückt, daß die Ware einen so niedrigen Preisstand zu verzeichnen hatte, wic er jeit laugen Fahren nicht dagcwcscu ilt. Wurden doch Die besten Tiere mit 66 Mark pro Zentner verkauft. Tie heimischen Metzger machten reichliche Kälberaukäufc und deckten am Markt teilweise ihren Wochcnbedarf. Gehandelt wurden Kühe, ftisch- melkend und tragend je Stück 1. Qnal. 475 bis 530 Mk. ^einzelne Ttcre bis 650 ML), 2. Qnal. 375430 TUL, 3. Qual. 275 bis 330 All. Junge Stiere und Rinder für Zucht- und Aiastzwecke

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wie vor 20 Jahren unerreicht in Feinheit, Würz­kraft, u. daher Billigkeit ist einzig MAGGIs Würze, Ich empfehle nur diese.

Wenn man sich so recht aus etwas ftent, dann muß aber auch immer was dazwischen kommen! Nun x wollen nur morgen in die Sommerfrische, und Haus und (iriui und 10 erkaltet, daß wir indit reifen können. Warum !"cht sar'. Lagen ^ie doch schleuuigst eine oder zwei Schachteln ob euer Akmeral-Pmtillen, aber nur Fa»s ächte, aus der Avotheke oder Drogerie holen und Sie sollen sehen, die Kinder und Morgen frisch und gesund. 3d) reife übrigen« "ic ohne lodener und etc tun gut, mich ein paar Schachtel« nut zu nehmen. Die schachtet kostet mir 8-, Pfennige,