Nr. 145
159. Jahrgang Donnerstag, 24. Juni 1909
Erscheint Kgll- ntti Ausnahme des tzmmtas».
Die „Stetzen« Zamtltendlätter- werden dem »Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, dar ^Lreirblav fBi de» Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. Die ..Landwirtschaftlichen Lett- tragen" erscheinen monatlich zweimal.
Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhessen
KotaftonSbruek eni vertag der vrühl^ch« Umversuals - Buch- and Ktetndruckeret. 8L Lange, Gießen.
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Redaktion: 112. Tel.-AdruAnzeigerDießen.
Deutscher Reichstag.
268. Sitzung, Mittwoch, 23. Juni.
Am Tische des Bundesrats: Shdow.
Das Haus ist mäßig start besetzt.
Vizepräsident Dr. Paaschc eröffnet die Sitzung um 2 Uhr.
Die Wertzuwachssteuer auf Grundstücke.
Zur zweiten Lesung steht der Kommisfionsbeschluß über die Einführung einer Reichsumsatz- und Wertzuwachs- ft euer. Da inzwischen die Regierung den Entwurf einer Umsatzsteuer eingebracht hat, der heute in der Kommission beraten worden ist, beantragt der Berichterstatter Graf Westarp, die Bestimmungen über die Umsatzsteuer aus der Kommissionsvorlage herauszulassen und hat durch Neufassung der Bestimmungen über die Wertzuwachssteuer diesem Vorschläge Rechnung getragen. EI wird hiernach verfahren.
Abg. Braf Westarp (Kons.):
Die Denkschrift über die Wertzuwachssteuer verschiebt das Beweistbema. Einen mittelbaren Wertzuwachs durch Maßnahmen des Reiches gibt auch die Denkschrift zu. Prinzipiell kann man nicht vor den Interessen der Gemeinden zurückschrecken. Es darf nicht verkannt werden, daß die Großstädte bei ihren Angaben vielfach über das Maß des Notwendigen hinausgchen. Vom Reiche wird Sparsamkeit verlangt, da sollen auch die Kommunen sich einschränken. Nun wipd in der Denkschrift behauptet, daß der Wertzuwachs auf dem Lande und in kleinen Städten geringer ist als in den Großstädten. Das ist eine irrige Ansicht. Auch auf dem Lande sind die Werte erheblich gestiegen. Es ist weiter die Frage aufgerollt worden, ob den Kommunen noch die Freiheit gegeben werden solle, neben der Reichswertzuwachssteuer eine besondere Gemeindezuwachs st euer einzuführen. Wir sind der Ansicht, daß das nicht zweckmäßig wäre, sedenfalls ist es aber den Kommunen freigestellt, besondere Zuschläge zu erheben. Der Redner begründet die Einzelheiten der Kommissionsbeschlüsse. Die Denkschrift rechnet nur einen Ertrag von 22,5 Millionen aus, wovon die Gemeinden die Hälfte erhalten würden; sie spricht aber doch an einer andern Stelle von 20 Millionen Reinertrag für das Reich. Das ist immerhin etwas.
Schatzsekretär Sybow:
Ich habe bereits neulich bei Einbringung der Ersatzsteuern in kurzen Grundzügen die Stellung der Regierung zur Wertzuwachssteuer dargelegt. Die Frage der Einbeziehung der Wertzuwachssteuer in die Finanzreform ist in einem verhältnismäßig späten Stadium auf die Tagesordnung gekommen. So schwierig die Frage auch ist, so kann ich Wohl sagen, daß ich zunächst in der Hoffnung an die Einzelheiten herangegan- Sert bin, noch jetzt für die Finanzreform eine Vorige bringen zu rönnen. Unbedingt geboten war aber dazu eine Besprechung mit Männern, die theoretisch oder praktisch sich mit der Frage beschäftigt haben, und ich habe binnen zehn Tagen mir eine Kommission zusammen berufen. (Zuruf: Wen?) Ich habe die Wahl nicht danach getroffen, wie die Leute voraussichtlich sich zu der Steuer stellen. Ich habe gesucht, Männer, die Erfahrungen auf dem Gebiete haben, heranzuziehen, und es waren einzelne dabei, die bekannt sind als Förderer der Reichs- zuwachsfteuer, zum Beispiel Professor Adolf Wagner, außerdem unter den Bürgermeistern und Stadträten verschiedene, die sich für die Idee der Ausdehnung der Wertzuwachssteuer auf das Reich von vornherein ausdrücklich ausgesprochen haben. Aber das Ergebnis war doch, daß die Schwierigkeiten, die in der Sache liegen, vor allem darin liegen, für das ganze Reich eine Bestimmung, die sowohl in Stadt wie in Land zutreffend sein soll, zu erlösten, überwögen, und daß man augenblicklich noch nicht mit einem fertigen Entwurf, der sich als gangbar erweisen würde, vor das Land treten könne. Die Denkschrift ist im großen und ganzen das Ergebnis dieser Beratungen. .
Ich bin in der Lage, im Namen der verbündeten Negierungen im großen und ganzen die prinzipiellen Bedenken etwas mehr zurückzustellen und nur die Frage, ob augenblicklich schon der Zeitpunkt für die Vorlegung eines Gesetzes gekommen ist, etwas schärfer zu betonen. Die Schwierigkeiten einer einheitlichen Regelung liegen in der Sacke; aber prinzipiell stehen die verbündeten Regierungen auf dem Standpunkt, daß auch dem Reich ein Anteil an dem Jmmobiliarwcrtzuwachs gewährt werden soll. Das Reich bat durch den Schirm, den es drei Jahrzehnte und langer dem Frieden gewährt, durch die Zusammenfassung der wirtichaftlichen Kräfte der Nation viel dazu beigetragen, daß der Wohlstand im allgemeinen sich gehoben Hai. Auf der anderen Seite haben aber auch die Gemeinden sehr erhebliche Einrichtungen getroffen, die unmittelbar in einer wertsteigernden Wirkung auf die Grundstücke zum Ausdruck kommen. Es kommt also darauf an, die Interessen der beiden zu vereinigen. Nun lag uns cm Erfahrungen im wesentlichen doch nur das Material der großen Städte vor. Fast ganz fehlt dagegen eine Erfahrung für das platte Land. Nun hat allerdings die Kommission hier einen Entwurf vorgeleat, der durch die zweimalige Beratung manches gewonnen hat. Er schließt sich bekanntlich an die Kölner Ordnung an, aber er laßt eine Reihe von Fragen offen und hat doch noch recht,<woße Lucken.
^n der Frage der sogenannten Rückwirkung, d. h. der Frage, wie weit beim ersten Verkauf nach Erlaß des Gesetzes auf einen Erwerbsvreis zurückgegangen werden kann, der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes lag, hat die KoEssion das Jahr 1884 genommen. ES kann richtm sein, kcmn aber mich zu wenig und kann auch zu lange sein. Es ist zu toemg pralle Gemeinden bei denen der Aufscywung schon vor 1884 emgesetzt Hot. Es ist zu viel überall da, wo ein Maßstab der Wertschätzung vor °0 Jahren fehlt Ferner die Frage, was u n v e r d i ent e r Wertzuwachs ist, ist im Entwurf der Kommission nicht so Köst, Lß man bereits ein Gesetz daraus aufbauen kmin
Es wird wahrscheinlich im allgemeinen noch notig sein sur das <r an d besondere Bestimmungen zu tresten da geradeaus dem flachen Lande der Nachweis der Verbesserungdureh Aufwendungen und derjenigen Verbesserungen, die durch >ntell^ genz und Fleiß des Eigentümers entstanden sind, viel '^lerrger ist als in der Stadt. Einer besonderen Ordnung bedarf zum Bei- Wei <n$ l»r Fall, M ein Grund«- m.t -,n°m b-f.nd. kicken Srwerbsqeschäft veräußert wird. ©a muf; man lick WS werben, was van dem Preis au das Grund^ck selbst und was auf das Geschäft entsallt. Leidet man da- u.ch., so wird der Ankaufspreis in der Kruvtsacke auf da- ^e™ geschäft geschoben werden, imb das Reich ha - • merfänfen dann, wie liegt die Sache, wenn Aschen den beiden Verkaufen ein Erstfall liegt? Der Erbfa l foll $erMen
Moachssteuer fallen. Es würde also bei den spateren ^eriaus
nur die Differenz zwischen dem Preise, zu dem der Erste das Grundstück übernommen hat, und dem fpateren Preise ht Rechnung kommen.
Ganz besonders habe ich gegen den Entwurf ein Bedenken gegenüber der Art der Beteiligung der Gemeinden im Verhältnis zu der des Reichs. Zunächst soll von der Steuer, die das Reich erhebt, die Hälfte den Gemeinden zufließen; daneben aber soll den ©emeinben noch die Freiheit der eigenen Besteuerung ber6Iei6en. Daß den Gemeinden in letzterer Beziehung freie Hand bleiben muß, ist ganz zweifellos; dann aber ist der Anteil an der Reichssteuer Wohl zu hoch. Die Gemeinden müssen in der Lage sein, die lokalen Verhältnisse zu berücksichtigen. Gesetzt den Fall, das Reich setzt für feine eigenen Zwecke das Jahr 1884 als Ausgangspunkt ein: weshalb soll es den Gemeinden verwehrt sein, für ihre Zwecke ein früheres Jahr festzusetzen? Ferner muß man den Gemeinden die Möglichkeit lassen, wenn sie besondere Verbesserungen für gewisse Stadtteile getroffen, dann auch eine ganz andere Heranziehung in ber Art der Belastung der Adjazenten für ihre Zwecke herbeizuführen. Aus der anderen Seite bin ick der Meinung, daß man den Gemeinden auch nicht volle Schrankcnfreiheit lassen soll. Gewisse Sachen müssen einheitlich geregelt werden.
Für die Schätzung des AusiommenS aus Orten mit 5—20 000 Einwohnern fehlen alle Grundlagen. Es gi ' in Preußen im ganzen sechs solche Orte, die die Steuer einges 'rt haben. Wenn da ein Durchschnitt pro Kopf der Bevölkerung n 5 Mark her- ausgerechnet ist, so liegt das daran, daß Zehlendorf bei Berlin V2 Mark pro Kopf hat. Das beweist also gar nichts. Mau wird wohl zugeben können, daß, abgesehen von anormalen Verhältnissen, die in Vororten ober bei Anlegung neuer Bahnen, Kanäle, Entdeckung neuer Gruben sich bilden, im allgemeinen in ben, kleineren Städten und auf dem Lande der Wertzuwachs viel langsamer vor sich geht als in den großen Städten. Wenn man nun aber danach die Berechnung aufstellt, so wird man über die Zahlen, die Sie in der Denkschrift finden, schwerlich hinausgehen können.
Wenn also die verbündeten Regierungen an die Ausarbeitung eines Gesetzes herantreten werden, so ist,das nicht eine Verbeugung vor der Strömung dieses Hauses, sondern wir halten es für unsere ernste Pflicht. Dann aber würden wir die Frage so zu behandeln haben, daß wir zunächst Sachverständige befragen, daß wir dann einen Entwurf ausarbeiten und die öffentliche Kritik herausfordern.
Abg. Dr. Hieber (Natl.) gibt für seine Fraktion folgende Erklärung ab: Obwohl wir den Wertzuwachs am Boden in Stadt und Land als geeignete Steuerguelle betrachten, so sind wir dock nicht in der Lage, dem Kommissionsantrage auf sofortige Einführung einer Neichswert- zuwachssteuer zuzustimmen.
Einmal erblicken wir, im Einklang mit der Denkschrift der Negierung, in einer Wertzuwachssteuer einen besonders geeigneten Weg zum Ausbau der Gemeinde finanzen.
Sodann halten wir die Ausdehnung dieser Steuer auf das Reich in diesem Augenblick für verfrüht, da sichere Grundlagen für einheitliche Veranlagung und Erhebung unstreitig noch Nicht gewonnen sind. .
Endlich vermögen wir, schon wegen der unzureichenden und schwankenden Höhe des zu erwartenden Ertrags, in dieser Steuer einen Ersatz für eine allgemeine Besitzsteuer nicht zu erkennen. Eine solche finden wir nach wie vor n u r i n d e r E r b a n f a l l - st e u e r. Solange daher die Annahme der letzteren nicht gesickert erscheint, sind wir nicht in der Lage, dem Kommissionsvorschlag einer Reichswertzuwachssteuer zuzustimmen. (Beifall links.)
Abg. Dr. Jäger (Zentr.):
Deii unverdienten Wertzuwachs, den in den letzten Jahren die Grundstücke erfahren haben, kann das Reich recht wohl staatlich belasten. Zarte Rücksichten auf die Gemeinden braucht man nicht zu nehmen Diese Steuer wird auch einen wohltätigen Druck auf die Gemeinden au§üben, so daß sie bei ihren Ausgaben größere Sparsamkeit walten lassen.
Abg. Dr. Südekum (Soz.):
Prinzipiell treten wir für eine Reichswertzuwachssteuer ein. Diejenigen Gemeinden, die soviel soziales Gewissen besaßen, sie einzufuhren, werden durch eine Reichssteuer zwar ge- schädigt, aber sie können sich durch Zuschläge schadlos halten.
Es empfiehlt sich, den Wertzuwachs der ländlichen Grundstücke durch ein Reichsgesetz zu erfassen. Der Antrag Westarp bietet aber nicht die geeignete Handhabe dazu. Wir halten uns nicht für gebunden, den Antrag jetzt anzunehmen. UeberbteS hat ia die Regierung einen solchen Gesetzentwurf für später versprochen. Daher hat dieses Gesetz keine Eile, wir lehnen es ab.
Abg. Dr. Müller-Meiningen (Fr. Vp.):
Ich habe namens der linksliberalen Fraktionsgemeinschaft folgende Erklärung abzugeben: Wir sind keine prinzipiellen Gegner der Wertzuwachssteuer für Grundstücke. Wir halten vielmehr die Besteuerung d^ unverdienten Wertzuwachses für Immobilien für an sich berechtigt und für die Gemeinden sehr geeignet. Wir sind auch bereit, diese Steuer alsReichssteuerzu akzeptieren, wenn und soweit sie praktisch durchführbar und mit den berechtigten Interessen der Gemeinden zu' vereinbaren ist. Wir verhehlen uns auf der andern Seite aber nicht, daß die Einführung dieser Steuer für das Reich den allergrößten Schwierigkeiten begegnen wird, da die glichen Besonderheiten die einheitliche Regelung für das ganze Reich auch nur in den grundlegenden Bestimmungen äußerst schwierig machen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Kommission hat die Behebung dieser großen Schwierigkeiten nicht einmal ernstlich versucht. Deshalb lehnen wir diesen auf rein lokale Verhältnisse zugeschnittenen Gesetzentwurf ab und sehen dem weiteren Vorgehen der verbündeten Regierungen ent.
Abg. Raab (Wirtsch. Vgg.):
Bei der Reichswertzuwachssteuer handelt es fick durchaus nicht um einen neuen Gedanken. Warum sollen wir den Versuch nicht wagen? Wir können ja in ein Paar Jahren die Sache wieder abänbern. Wir können auf diese Steuern nicht verzichten.
Abg. Graf Westarp (Kons.):
Wir können den Sprung ins Dunkle ruhig wagen. Wenn wir die Einführung der Steuer noch em paar Jahre verschieben, so entfesseln wir eine ungeheure Spekulation.
Abg. Freiherr v. Gamp (Rp.):
Wir stimmen prinzipiell der Reichswertzuwachssteuer zu. Uebercilen dürfen wir uns aber bei dieser gesetzgeberischen Arbeit nicht. Wir hoffen, daß bis zur dritten Lesung eine Einigung zwischen den Parteien zustande kommt und werden heute für die Vorlage eintreten.
Damit schließt die Diskussion. Der grundlegende § 1 wird in der Fassung des Antrages Westarp gegen die gesamte Linke angenommen. Die Polen enthalten sich der Abstimmung.
§ 2 des Antrages Westarp richtet sich gegen die Praxis, die sich zur Umgehung der Steuer herausgebildet hat, beson- oers gegen die Anstellungen, die weiter übertragen werden, und gegen bas Einbringen in Gesellschaften und Ueberlassung von Gesellschaftsvermögen.
Abg. Cuno (Freis. Vp.):
Ich möchte nur an einem Beispiel die ganze Ungeheuerlichkeit dieses Gesetzes zeigen. Wenn ein Mann den Wert eines in seinem Besitz befindlichen Grundstückes von 100 000 Mark auf 2 Millionen Mark gesteigert hat, und nun dieses Grund- stück verkaufen will, um fein Vermögen leichter unter seine Kinder teilen zu formen, so wäre er nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ein Esel, wenn er so handeln würde. Denn er müßte bann eine halbe Million Steuer beim Verkauf entrichten. Wartet et aber bis zu feinem Tode, so fällt der ganze Zuwachs von 1 900 000 Mark ins Wasser; bann brauchen seine Erben nichts dafür zu zahlen. Dieses kleine Beispiel, das doch in der Praxis häufig Vorkommen kann, zeigt die ganze Unhaltbarkeit der hier gemachten Vorschläge.
Abg. Dr. Südeknm (Soz.):
Ich kann mich der Verwahrung gegen die hier beliebte ® e • setzesmacherei vollinhaltlich ansckließen. Ich behaupte, daß fclbft von den Freunden des Grasen Westarp noch nicht ein Drittel über die Bestimmungen, die hier beraten werden, im klaren sind. (Stürmischer Widerspruch rechts.)
Abg. Dr. Roesicke (Kons.):
Die Herren von der Linken hätten ja dafür sorgen können, daß das Gesetz eine annelj rn- bare Form erhält. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Sie haben Ihrer alten Gewohnheit entsprechend hier immer n u r kritisiert. Es gibt fein Gesetz, das eine schwierige Materie behandelt, das nicht im Laufe der Praxis Aenderungen erfahren muß. (Sehr wahrl rechts.)
§ 2 wird mit den Abänderungsanträgen des Grafen Westarp angenommen.
Es folgt ine Beratung des § 3.
Abg. Graf Westarp (Kons.) begründet seinen Abänderungsantrag zu diesem Paragraphen. Er stellt als Hauptgrundsatz hin, daß die Eintragung im Grundbuch für das Eintreten der Steuerpflicht maßgebend ist, baß aber ba, wo eine solche Eintragung nicht stattfmbet, auch schon bie rechtliche Beurkunbung des Veräußerungsgeschäfts die Steuerpflicht begründet.
Abg. Golhein (Freis. Vg.):
Die Herren Roesicke und Graf Westarp haben von der positiven Arbeit gesprochen, bie sie hier leisten. Diese positive ^Arbeit bestaub größtenteils im positiven Ab schreib en. (Stürm. Zustimmung links, lebh. Wiberspruch rechts, große Unruhe.) Wir haben unsere Mitarbeit an bieser Art der Gesetzesmacherei ver- weigert, weil wir der Meinung sinb, baß berartige schwierige Gesetzesmaterien nicht ohne entsprechenbe Vorarbeiten in einer Sitzung erledigt werben können. Ich kann nur wieberholen, was heute hier schon gesagt wurde, baß bie große Mehrheit ber Rechten gar nickt weiß, waS sie eigentlich beschließt. (Stürm. Wiberspruch rechts, lebh. Entrüstungsrufe.) Das ist ber einzige Grund, weshalb man Ihnen mildernde Umstände zugefieben bars. Man kann nur sagen: Herr, verzeihe Ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun. (Stürm. Beifall links, lebh. Widerspruch rechts.)
Vizepräsident Dr. Paasche:
Ich möchte den Hernr Redner darauf aufmerffam machen, daß gegenüber der Mehrheit des Reichstages eine andere Sprache angezeigt wäre. (Große Heiterkeit links.)
Abg. Cuno (Fr. Vp.):
Ich beantragte Zurückverweisung des ganzen Paragraphen an die Kommission. (Heiterkeit rechts.)
Abg. Dr. Roesicke (Kons.):
Das Resultat, das dabei herauskommen würde, würde dasselbe fein, wie das vorliegende.
Der Antrag auf Zurückverweisung an die Kommission wird gegen die Linke abgelehnt. Der § 3 wird in der Fassung des Antrages Westarp angenommen.
Beim § 7 fordert ein Antrag Graf Westarp, baß_ die Steuer nicht erhoben wird bei Ueberlassungsverträgen zwischen Eltern und Kindern, auch „emgekindschafteten", sowie deren Abkömmlingen, sofern dadurck lano- oder forstwirtschaftlich oder ge- werblich benutzte Grundstücke zur Fyrtsetzung dieser Nutzung übertragen werden.
Abg. Cuno (Fr. Vp.):
Auch hier ist wieder das Bestreben, die Großgrundbesitzer zu bevorzugen und vor einer Besteuerung zu schützen.
Abg. Graf Westarp (Kons.):
Es handelt sich hier um die Freilassung von Grundstücken beim Uebergang im Erbfalle von den Eltern auf die Abkömmlinge. Das ist ein Gegenstand ber Erbschaftssteuer. Die-, ses Gesetz Hai aber mit einer Erbschaftsbestcuermig nichts zu tun.
Abg. Dr. Südekum (Soz.):
Also immer sollen die anderen zahlen. Wenn Sie nur Vorteile dabei haben.
Der § 7a bestimmt, daß von der Entrichtung der Steuer befreit sind oer Landesfürst und die Landesfürstin, der Fiskus, alle öffentlichen Anstalten, deutsche Kirchen, gemeinnützige Gesellschaften usw.
Abg. Cuno (Fr. Vp.):
Dieser Paragraph ist aus einer andern Steuerordnung abgeschrieben worden, ohne daß man sich über die Bedeutung der Sacke klar geworden ist. Wenn die Kircken und gemeinnützigen Gesellschaften zum Beispiel Ankäufe machen, so trägt der Veräußerer den Stempel, wenn sie felbft aber Spekulationen machen, bann bleiben sie frei.
Abg. Graf Westarp (Kons.):
Ich bitte Sie trotzdem, den Paragraphen anzunehmen.
Der Paragraph wird angenommen, ebenso bie weiteren.
§ 12, der halbprozentige Stempel der Fideikommisse, wird auf Antrag des Grafen Westarp gestrichen, ba dieser Stempel heute in der Kommission in den Regierungsentwurf über den Umsatzstempel aufgenommen worden ist.
Nach Erledigung der Wertzuwachssteuer vertagt sich das Haus auf Donnerstag 2 Uhr: Erbschaftssteuer.
Schluß 5% Uhr.


