Reimer
n
’J bie burd) baS Gesetz hätten geregelt werben sollen, nunmehr durch bie Ausführungsbestimmungeu georbnet werben
müssen. Das Reichsschatzarnt hat bie von ben Vertretern
'sche Eisenverke.
lanzuge
Westen.
Schulstrassß
Muffln
Tabaksteuergesetzes imugsgeld! in Sachs cu 6600—9300 Acatt imb 240 Mark Woh- Fabrikate unb des | nungsgeld, in Bayern 6400—8400 Mark, kern Wohnungsgelb, in
1,10
1,20
1,30
1,50
1,35
1,45
1,70
nd Preise
,getreten. . _ ~ .
Die Brausteuer, sowie bie Schaumwerntzeuer mit Nachsteuer unb Erhöhung des Schaumweinzolles tritt am 1. August 1909 in Kraft, ebenso die Erhöhung des Kassee- itnb Deezolles unb bie Nachverzollung von Kaffee und -^ee.
Das Gesetz wegen Aenberung bes Tabatsieu"'-- tritt bezüglich ber Zollerhöhungen für Fabrikate
Repräsentationsamivanb. t c .
Tie Oberlanbesgerrchlsrate unb Lanbgerrchtsbrrektorcn be= sichen in dessen 5800—7200 Mark Gehalt unb 576 Mark Woh- nungsgelb, m Preußen 6000—7200 Mark unb 1200 Mark Woh-
Vie Wirkung ver neuen Steuern.
Die Festsetzung bes Inkrafttretens bes neuen Tab ak- stenergesetzes auf ben 15. August ist, ba bis zum Tage □or ber britten Lesung bes Reichstages ber 1. Oktober in -Aussicht genommen war, ber gesamten Jnbustrie vollstänbig unerwartet gewesen. Die erforderlichen Ausführungsbestim- mungen müssen noch in biesem Monate vom Bnnbrsrat genehmigt werben, unb bas Reichsschatzamt hat beshalb ber
Rohtabakwertzollzuschlages am 15. August 1909, bezüglich der Aenberung ber Zigarettensteuer (Erhöhung ber Banbe- rolensteuersätze) am 1. September 1909 in Kraft.
Die Erhöhung bes Effektenstempels, bie Zinsbogensteuer unb bie Steuer von Grunbstücksübertragungen treten am 1. August 1909 in Kraft, ber Scheckstempel am 1. Oktober 1909. Die Erhöhung bes Wechselstempels für langfristige Weck)sel tritt am 1. August 1909 in Kraft.
hem Reichstag gemachten Zusage gemäß bie Vertreter bes Deutschen Tabatvcreins vorige Woche empfangen, um ihre ^ulachtlichen Meinungsäußerungen zu den geplanten Aus- führunasbesttmmungen zu hören. Der Deutsche Tabakverein hatte kürzlich eine außerordentliche Mitgliederversammlung nach Berlin einberufen, welche außerordentlich stark besucht luar. Es stellte sich dabei heraus, daß das Gesetz sehr große Unklarheiten enthält, und baß wichtige Punkte,
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I jeder Preislage ausreichend bleiben, so baß, soweit bies - nicht der Fall ist, hier unb ba Lücken durch neue Sorten irusznfüllen wären. Sie beschließt, einmütig in diesem Sinne vorzugehen und richtet an die Vorstände der einzelnen
I Vereine die Bitte, durch Rundschreiben und durch die Presse in diesem Sinne zu wirken." Für die Begründung dieser Erklärung war ansgeführt worden, daß durch die Mehr- l»elastting des Tabaks eine Verteuerung der Fünfpfennig- ■ forte bis zu 18 Prozent des Fabrikanteupreises, ber Sechs- Pfennigsorte bis zu 20 Prozent, der Siebeupfeunigsorte dis ■ fiii 22 Prozent, der Achtpfennigsorte bis zu 24 Prozent und ■ her Zehnpfennigsorte bis zu 25 Prozent Herbeigeführt wird, und cs wurde mehrerseits bestätigt, daß diese von einem
1 Arbiter aus der Versammlung vorgetragenen Berechnungen i n großen und ganzen zutreffend feien. Es werden nun die Fachverb and.- des Deutschen Tabakvereins in der Rich- ' nrng des Beschlusses der Mitgliederversammlung die Preisausschläge festzusetzen und der Kundschaft bekannt zu geben hohen. Die Versammlungen dazu werden alsbald einbe- ; rufen werden.
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PW-BItitetl inb 4.60.
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Die Kafseepreise werden sich, wie von den Inhabern der bekanntesten Kaffeelagereien mit geteilt wird, nach Einführung der Zollerhöhung in folgender Weise erhöhen: Der billigste Kaffee wird, da er sich im Engrosverkauf auf 95 dis 98 Mk. stellen wird, 1.10 Mk. kosten. Das ärmere Publilum wird daher, weil der Preis zu hoch ist, sehr viel Surrogate, Malzlasfee, Zichorientaffee und Feigenkasfee gebrauchen. Auch gebrannte Gerste wird viel gekauft werden, ftaffee, der bisher 1,00 Mk. pro Kilo kostete, wirb 1,10 Mk. kosten
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unb Ob«. ’e 1910 unb 19H m.
DB lnb Angebotsformula« 9 unentgeltlich bezog, 's rum i. August d.r
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Das halbe Kilo Kaffee wirb sich durchschnittlich 15 bis 20 Pfg. höher im Preise stellen. Um eine Ware für eine Mark pro Pfund liefern zu können, wird man Auslesekaffee, das ist Kaffee, zu dem die schlechteren Bohnen verwendet Kerben, noch mehr als schon jetzt in ben handel bringen 1 müssen.
Beim Tee wird, da der Zoll für einen Doppelzentner um 75 Mk.- höher ist als der bisherige Zoll, eine Erhöhung don 40 Pfg. pro 1/3 Kilo eintreten. Die billigste brauchbare Teesorte, die bisher 1.G0 Mk. kostete, wird von nun ab 2 Mk. kosten. £)ie Disserenz zwischen dem bisherigen und dem reuen Preise wird stetig 40 Pfg. betragen.
Zur Glüh körper st euer hatte der Reichstag dem Bundesrat freie Hand gelassen, ob er eine Banderolensteuer ein führen wolle ober nicht. Wie der „Börsen-Couner" erfährt, lverden die verbündeten Regierungen bie Banderolen- fneuer fallen lassen und ben Versuch machen, auf andere Weise die Steuer auf Beleuchtungsartikel zu erheben. Die verbündeten Reaierungen tragen dabei ben Wünschen der zahlreichen Interessenten, Fabrikanten unb Händler Rechnung. *
In beteiligten Kreisen herrschen noch immer Unsicherheit unb Zweifel darüber, wann die einzelnen neuen Steuergesetze in Kraft treten. Es werden deshalb bie Termine aus den verschiedenen Gesetzen nachstehend tzusammengestellt: , ,. i ,
Das neue Branntweinsteuergesetz tritt hiuuchtnch ber neuen Branntweinverbrauchsabgabe und der Betriebsaus- laqe, ber Effigsaure-Verbrauchsabgabe, sowie ber Nachlaß- fteuer am 1. Oktober 1909 in Kraft. Für ben in der Zeit vorn 15. bis einschließlich 30. September 1909 erzeugten Branntwein wird neben der bestehenden Brauntweiusteuer eine besondere Betriebsauflage von 6 Mk. für den Hektoliter Mkohol erhoben. Die Erhöhung der Zollsätze pu: -orannt- loein, Aether- oder weingeisthaltige Riechmittel, -Lchoiiyeits- nüttel, Efsigfüure usw. ist bereits am 10. Juli 1909 in Straft
Die Veamten-Vessldungsrevision in Hessen.
11.
In der ersten Anlage zu dem Kapitel einer Revision der Besoldungsordnung wird eine allgemeine Neberficht über bie Ge- haltssätze' der hessischen Staatsbeamten unb -Beamtinnen gegeben, wie fic sich na chdem Budget von 1909 barsteUen. Bon größter Wichtigkeit für die Beurteilung ber ganzen Besoldungsfrage ist die 2. Anlage dieses Kapitels, bie eine vergleichende Uebersicht über die Eiehaltsverhällnisse der hessischen Beamten mit denen ber anberen Bundesstaaten und dem Reiche gibt. Die Tabelle mußte sich 'bei ber großen Verschiedenartigkeit der Staatsbeamten in der behördlichen Organisation, und in ben Grundsätzen der Vor bilbnng, der Befördernng§ und Tstelverhältnisse auf die Zu । ianunttrftenimg möglichst gleicher ,4h ähntschartiger Beämr: u gruppen beschränken, und einzelne Gruppen, wie die Kreisärzte, Kreisassistenz- und Kreistierärzte, die Hochschulprofessoren, das Verwaltuugspersoual der Heil- unb Dflegeanstalten usw. von dem Vergleich ganz ausscheiden. Immerhin aber ist durch,die Zu sammenftellung ein allgemeiner Ucberblick imb ein Maßstab für die hauptsächlichsten Bestandteile des Dien stein kommens, also Gehalt, W0huuugsgeldzuschuß, und etwaige feste Zulagen, getomtnen worben.
Die Wohnuugsgeldzuschüsse sind in Hessen durch Gesetz vom 28. Viärz 1907 dahin geregelt worden, daß Bcamten- klassen mit einem .Höchstgehalt bis 2000 Mark in den Städten Tainistadt, Mainz, Offenbach, Worms, Gießen und Bingen 12 Prozent, in ben übrigen Orten des Landes 8 Prorcnt des höchst erreichbaren Gehalts und die Beamteut'lassen mit über 2000 Mark Gebalt in ben genannten Städten 8 Prozent, in den übrigen Orten 6 Prozent des höchst erreichbaren Gehalts als Wohnungs- geldzufchuß beziehen, wobei als Miubestsah in den Städten 240 Mark, in den übrigen Orten 160 Mark gezahlt werben müssen. Für bie Reichsbeamten ist ber Wohmrngsgelbzuschuß bahrn geordnet, baß in 5 Ottsklassen bie Beamten ber ersten Tarifklasse 2250—900 Mark, bie ber zweiten 1800—810 Mark, bie der dritten 1350—630 Mark, die der vierten 570—250 Mark (Leutnants unb weibliche Beamte), die der fünften 810—330 Mark und die der sechsten Tarisklasse 480—150 Mark beziehen. In Preußen werden an die Beamten ber ersten Rangklasse 2000 bis 800 oder durchschnittlich 1512 Mark, in der zweiten und dritten Rangklasse 1600—720 Mark, durchschnittlich 1056 Mark, ht der vierten und fünften Rang klasse 1200—560 Mark, durcl>- schnittlich 800 Mark, in der vierten Abteilung für Beamte ber Provinzial- unb Lokalbehörben 720—290 Mark, durclMnittlich 494 Mark unb in ber letzten Klasse für Unterbeamte 480—150 Mark, burchschnittlich 300 Mark als Wohnungsgelbzuschuß gv- zahlt. In Sachsen werden in 3 Ottsklassen Wohnungsgeld- zuschüsse von 400—60 Mark gezahlt, in Württemberg in 4 Ortsklassen 800—170 Mark und in Baden in 5 Ortsklassen 1800—150 Mark.
Noch instruktiver sind in ber Tabelle bie Vergleiche ber Bezüge der einzelnen Beamtenkategorien. Die drei Minister haben in Hessen je 12 000 Mark Gehalt unb 960 Mark Wohnungsgelb- zuschuß, ber Staatsmiinster freie Wohnung unb 12 000 Mar? Repräsentationsgehalt, die beiden anderen Minister je 2000 Matt. Zm Reich beziehen bie Staatssekretäre bes Auswärtigen Amts unb bes Reichsamts bes Innern 36 000 Matt Gehalt, bie übrigen Staatssekretäre 30 000 Mark unb jeder derselben 14 000 Matt Repräsentationsgehalt. In Preußen haben bie Minister 36000 Aiark Gehalt, ber Präsident des Staatsmini steriums au Berbern 18000 M. Repräsentationsgehalt, bie übrigen Minister je 14000 M. Stellen zu la oe. Sachsen zahlt ben Ministern 26 000 Matt Gehalt unb freie Wohnung oder 4000 Mark Wohnungsgelb, sowie dem Staatsminister 12 000 Mark Tafelgelber, Bayern zahlt 24000 Mark und freie Wohnung oder 5000 Mark Wohnungsentschädigung, sowie 16000 resp. 5000 Mark Repräsentationsgelder, mW ü r t - t cm berg beziehen die Minister 18 000 Diark unb 800 Mark Wohnungsgelb, ber Staatsminister auch 5143 Matt Repräsentationsgeld unb in Baben endlich beziehen die Minister 14000 Mark unb freie Dienstwohnung, bazu ber Präsident des Staats- Ministeriums 10 000 9Jcarf Repräsentationsgehalt unb 6000 Mark Tienstzulage, bie anderen Miniper je 4000 Mark Dieuftzulage. Ter hessische Gesandte in Berlin erhält 10 000 Mark Höchstgehalt, 800 Mark Wohnungsgelb unb 14 500 Matt Repräsen- tationsauswanb, Sachsen zahlt feinem Vertreter in Berlin 14 000 Mjtnrf, gibt freie Wohnung unb 19 300 Matt Repräsentatwus- aufroanb, Bayern 14 000 Mark Gehalt, Nebenbezüge unbetarmt, Württemberg zahlt 6300—7200 Mark Gehalt, 800 Mark Woh- nungSqeld unb 30 000 Mark Repräsentationsauswanb, Baben 9500 Mark Gehalt, 1200 Mark Wohnungsgelb unb 20 000 Mark
Der Bunbesrat wirb sich an ben nächsten Tagen mit ber in ber letzten Zeit beobachteten Massenausgab e neuer Divibenben bogen unb mit ber Frage befassen, burd) welche Maßnahmen ber hierin liegenben Vereitelung ber Absichten oes Talonsteuergesetzes entgegenzu- wirken ist.
Die toürtt. Regierung hat bem Lanbtage ben Entwurf KU einer Abänberung bes württembergischen Biersteucrgesetzes vorgelegt. Der von Württemberg an Stelle ber Branstetter an bas Reich zu zahlenbe Ausgleichungsbetrag bezifferte sich für 1908 auf 1485 770 Mk. Er ist nunmehr burd) die Reichssincmzresorm auf 6 435 626 Mark erhöht worden. Dementsprechenb schlägt Die Regierung eine Mehrbelastung des Bieres vor. Dir Ertrag der Biersteuer wirb nach ber jetzigen Erhöhung unter Annahme eines Berbrauchsrückganges von 10 Prozent auf runb 12 658000 Mk. gefchätzt, was eine Mehrerhebung von 5 127 000 Mk. bebeutet, von welcher nach Mzug bes Betrages für bie Reichs lasse für Württemberg noch runb 170000 Mk. übrig bleiben. Die Steuererhöhung macht auf bas Hektoliter Bier etwa 1.60 Mk. aus.
muffen. ‘•4XL5 ytciaj^iajapanii yar oie von oen Vertretern Ib<§ Deutschen Tabawereins vorgetragenen Wünsche ent
gegengenommen unb tunlichste Berücksichtigung zugesagt. I» ber Mitglieberversammlung wurde allseitig festgestellt, daß ber Versuch ber vollen Abwälzung auf bie Raucher gemacht werben muffe. Eine mehrstünbige Aus- fprache über biese Frage führte zu folgender (Manina: »„Die Mitgliederversammlung bezeid)net es als erwünscht iirtb als zweifellos auch durchführbar, baß bie bisherigen Sorten unb weil möglichst auch bie bisherigen Packungen usw. ll !>eibehalben unb darauf entsprechende Zuschläge gemacht toerben. Selbstverstänblich müßte babei das Sortiment in
Württemberg 6300—7200 9Jlar! und 800 Mark WohnungSgelb unb in Baben 4500—7800 Mark unb 1200 Mark Wohnungsyttb. Die Dirtttvren ber Gymnasien, Realsclmlen und Dbcncalidmlen haben in Hessen 5800—6600 Mark und 528 Mark Wohmmgs- geld, in Preußen 6000—7200 und 1200 Mar? Wolmungsgelb (in Berlin), in SacUen 6600—9300 Mark imb 240 Riatt Wob- nungsgeld, in Bayern 7200—9600 Mark resp. 6000—8400 Mark, kein Wohnungsgelb, in Württemberg 3900—5800 Matt uiti> 500 Mark Wohnungsgelb, in Baden die Direkwren bei" Mittelschulen 4200—7400 Mark resp. 5500—6400 Matt imb 1200 resp 1050 Mark Wohnungsgelb. Lanbrichter unb Amtsttchter beziehen in Hessen 2800—6000 resp. 6500 Mark unb 480—520 Mark Woh muigsgeld, in Preußen 3000—7200 Matt imb 1200 Mar? Woh nungsgeld, in Sachsen bie erste Gruppe 6600—9300 Mark, die zweite Gruppe 3600—7200 Matt und 240 Mark Wohnungsgeld, in Württemberg Landrichter bei ben Landgerichten 3400 bis 4400 Mark und 500 Mark Wohnungsgelb, DiensbmrffichtS- führcnbe Amtsttclüer 3600—4500 Mark unb 500 Mark Wohnung s geld, die übrigen Amtsrichter 2700—3500 Mark und 400 Mark 'Wohnungsgeld, in Baden Richter bei ben Lanbgerichten 3000—5800 Matt resp. 3500—6400 Matt unb 1050 Matt Wvh- mrngsaetd, bei den Amtsrichtern 2500—5800 Mark und 1050 Mark Wohnungsgeld. Den Kreisscliulinspekwren zahlt Hessen 2800 bis 6000 Matt und 480 Mark Wohnungsgelb, Preußen 3000 bis 7200 und 1200 Matt Wohnungsgelb, Baden in drei Abteilungen 2500— 6400 imb 950—1050 Matt Wohnungsgeld. Den Ge- richtsschreibcrn bei ben Amtsgerichten in Hessen 2000—4000 unb 320 Matt Wohnungsgelb. Das Reich (ben Militärgerichtsschrei - bent) 1800—4500 Mark imb 810 Mark Wohnungsgelb, Preußen 1800—4500 Mark imb 720 Mark Wohnungsgeld, Bayern 1800 bis 3600 resp. 3000 bis 4800 Mark, kein Wohnungsgeld, Wurttem - berg 1800 -2800 resp. 2800—4200 Matt und 340 -680 Mark Wohnungsgeld, Baben in mehreren Gehaltsklassen 1700 - 4100 imb 600—680 Mk. Wohnungsgelb. Die Hilssgerichtsfchreiber erhalten in 5)essen 1800—3000 Mk. imb 240 Mk. WvhnungS- aeld, in Preußen Gehilfen unb Assistenten 1650—3300 Mk. unb 720 Mk. Wohnungsgelb, in Saclsten bie Akttiare bei ben Amts> gerächten 1800 -3300 Mk. imb 150 Mk. Wohnungsgelb, in Baden 1550 -2600 Mk. und 600 Mk Wohnungsgeld. Die Diener beziehen bei den vei-schiedenen Instituten in Hessen 1000—1700 Mk. unb 150—204 Mk. Wohnungsgeld, im Reich 1100—1700 Mk. imb 480 Mk. Wohnungsgelb, ebenso in Preußen, in Sachsen 1300 bis 1700 Mk. und 120 Mk. Wohnungsgeld, in Bayern 1300 bis 2100 Mk., tein Wohnungsgeld, in Württemberg 1000 bis 1500 Mk. imb in Baden 1200—1700 Mk. und 400 Mk. Wvh- nungsgeld.
Von besonderem Interesse ist die dritte Anlage, in ber die Regierung eine Uebersicht über alle int .Laufe ber letzten Landtags- peciobe aus deu Kreisen der Beamten erhobenen Vorstellungen ober in Form von Anträgen ber Abgeordneten an die Regierung .zerichlcten Wünsche und ocren Kosten zusammenstcllt, für die sich, wie schon früher bemerkt, nach ungefährer Berechnung ein Mehr- bebari von jährlich 3 453 100 Mk. und eine Pensionsetatserhöhung von 726 800 Mk. erforderlich machen würde. Es handelt sich im ganzen um 64 Vorstellungen resp. Anträge, darunter 22 Vorfi ellungen allgemeinen Inhalts. Wir erwähnen daraus: Eine Eingabe der Bcamten-Vereinigungen um freie Dienstwohnungen oder angemessenen Wohnungsgeldzuschuß. Ter dadurch erforderliche Mehrbedarf ist auf 132 600 Mk. berechnet. Weiter: Vorstellung der mittleren Finanzbeamten um Wohnungsgeld und freie Dienstwohnung refp. Teuerungszulage von 12',3 Proz. des Höchstgehalts; Mehrbedarf 978 500 Mk. gegenüber dem jetzt gewährten Wohnungsgeldzuschuß. Vorstellung des Richtervereins um Wohnungsgeldzufchuß nach preußischen Grundsätzen re.: Mehr- bedarf 602 900 Mk. und 68 300 Mk. Wiederholte Eingabe des Richtervereins um Gleichstellung der Gehalte mit Preußen; Mehrbedarf 1 369 000 Mk., ferner Eingabe, betr. Anstellung aller dauernd verwendeten Affessoren: Mehrbedarf 153 300 Ml. im ersten Jahre. Die Eingabe verfchiedener Beamtenverbände um völlige Gleichstellung mit den Richtern: 74 200 Mk. Anfrage Dr. Osann um stärkere Anrechnung der Besoldungsdienstzeit: 141900 Mk. und 103 000 Mk. Vorstellung der von 1897 pensionierten Beamten und der von 1900 pensionierten Lehrer um Gleichstellung mit den späteren Pensionären: 128 700 Mk. über den bewilligten Dispositionsfonds von 50 000 Mk. hinaus. Antrag Noack, betr. Witwen- und Waisenversorguug: 280 000 Mk., Antrag Adelung, betr. Gewährung von Stationszulagen: 28 250 Mk., Antrag Tamm, betr. Gewährung von Teuerungszulagen an alle Staatsdienstaspiranten : 80 100 Mk. Vorstellung des Verbandes der mittleren Verwalkimgsbeamten, betr. Vergütung der Bureaugehilfen bet den Provinzialdirettionen und Kreisämtem: 20 900 Mk., Antrag Tr. Osann, betr. Vergütung der mittleren Staatsdienstaspiranten: 20 400 Mk. Im ganzen stellt sich die Summe der auf Gehalts- verhälttiisse und sonstige Dienstbezüge der Staatsbeamten, der Pensionäre und der Hinterbliebenen bezüglichen Anträge und Vorstellungen auf 2 909 000 Mk., die Vorstellungen mit speziellen Wünschen, wie der Hllfsgerichtsschreiber, der Diener bei den Staatsbehörden, der Registratoren, des Verbandes der Schreibgehilfen, der Kanzleigehilfen bei den Kollegialgerichten, der Tomanialforstwarir, der Gerichtsvollzieher, der mittleren Justizbeamten, der Gesangen- ciufscher, der Steueraufseher, der Kreisgeometer, des Verbandes der hessischen Finanzbeamtcn, der Forstassistenten, der akademischen Beamten usw. usw. erfordern 543 300 Mk. Tie Summe der Gehaltserhöhungen allein würde sich nach der Berechnung auf 2 024 400 Mk. belaufen, wozu noch bei Gewährung penfionssähigen Wohnungsgeldzipchusses 704 000 Mk., desgleichen nach preußischen Sätzen weiterhin 602 000 Mk. und bei Gewährung freier Tienst- wohnirng resp. Pensionsfähiger Anrechnung der Wohnungsgeld- zuschüsse z. Z. 168 000 Mk., die sich bei Zugrundelegung der preußischen (§ätze um 134 700 Mk. erhöhen würden, so daß die Gesamterhöhung des pcnsionsfähigen Tiensteinkommens 3 634 000 Matt betragen wurde, woraus sich eine Mehrbelastung des Pensionsetats im Beharrungszustand mit Einfünftel geben würde, also 726 800 Mk.
Tie in Vorstehendem ausführlich bargelegten Vergleiche imb Berechnungen bilben zweifellos eine wichtige Unterlage für die in nicht ferner Zeit zu erwartende Gesetzesvorlage in betreff einer revidierten Besoldungsorbnung. Man wird dabei aber nicht vergessen dürfen, daß in der Berechnung der Tenkschrift nur auf bie Beamten gruppen Bezug genommen worben ist, bie bireft mit Vorstellungen an Regierung oder Kammer herangetreten sind. Es gibt aber in Hessen noch so manche Gruppe von Staatsbeamten, die, vertrauend auf den Gerechtigkeits inn der maßgebenden Faktoren uni) berücksichtigend die allgemeine Finanzlage des Landes, bisher ihre gerechtferttgten Wünsche zurückaehalten haben. Eine durchgreifende Besoldungsrevision wird auch jene Beamten nicht vergessen dürfen, sondern bestrebt sein müssen, die gerechten Ansprüche und Interessen aller Staatsbeamten gleichmäßig zu wahren.
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Nr. 169 Erstes Blatt 159. Jahrgang Donnerstag 22.Jnli 1909
Der Oiehener Anzeige« —SezugSpreiZ: rrscheint täglich, außer ÄEQ, W W ö monatlich 7öM.,vi«r1el-
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