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Freitag, 22. Januar 1909
159. Jahrgang
Nr. 18
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Redaktion, ErvedMon und Druckerei: 6cbut* ftrnee 7. Ervedinon und Perlag; eo 6L Redaktion: 112. TeU-Adru ÄlnzeigerGießen»
Die „Stehener ZamiltendlStter" werden dem ^SlnACtger* otermal wöchentlich betgelegl, baS „Krctsblati fflt den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Dre „Landwirtschaftlichen Seit» tragen" erscheinen monatlich zweimal.
Deutscher Reichstag.
190. Sitzung, Donnerstag, 21. Januar, 1 Uhr. Am Tische des Bundesrats: b. Bethmann-Hollweg.
Präsident Graf Stolberg
eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Mm. mit einem Nachruf auf den heute verschiedenen Senior des Reichstags Grafen Hompesch: Ter Verstorbene, seit dem Heimgänge des Abg von Winterfeld-Mcnlin unser Alterspräsident, gehörte bereits dem konstituierenden Reichstage, sowie dem Reichslage des Norddeutschen Bundes als Mitglied an. Er ist dann von 1874 an ununterbrochen 35 Jahre hindurch Mitglied dieses Hauses für den ersten Wahlkreis des Regierungsbezirks Aachen gewesen.. Wir alle kannten und schätzten die außerordentliche Gewissenhaftigkeit, mit der der Entschlafene jederzeit den Pfliclsten seines Mandats nachkam. Wir werden ihm ein treues Gedenken bewahren.
Tie Handhabung des BcreinSgesetzeS.
Auf der Tagesordnung stehen die Interpellationen der Sozialdemokraten und Polen wegen der Handhabung des Reichsvereinsgesctzes, besonders deS Sprachenparagraphen.
Die Interpellation der Sozialdemokraten lautet: Ist dem Reichskanzler bekannt, daß das Reichsvereins- gcsctz, insbesondere dessen § 12 (Sprachenparagraph), von Verwaltungsbehörden vielfach in einer Art und Weise gehandhabt wird, die sich weder mit dem Wortlaute des Gesetzes noch mit den Erklärungen der Vertreter der verbündeten Regierungen vereinbaren läßt? Welche Maßnahmen gedenkt der Reichskanzler zu ergreifen, um gegen diese Uebelstände Abhilfe zu schaffen?
Die Interpellation der Polen, die auch von Zentrumsabgeordneten unterstützt ist, hat folgenden Wortlaut: Ist dem Reichskanzler bekannt, daß die Verwaltungsbehörden einzelner Bundesstaaten durch mißbräuchliche Anwendung der §§ 3 und 12 (Versammlung?- und Sprachenparagraph) des Rcichsverems- gesetzes Reichsangehörigen das Recht verkümmern, sich zu versam- mein und Vereine zu bilden? Was gedenkt der Reichskanzler zu tun, um diese Mißstände abzustellen?
Abg. Brey (Soz.)
Giehener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberheffen
begründet die sozialdemokratische Interpellation. Herr Baffer- mann hat ja der Regierung schon Gelegenheit gegeben, sich zu der Frage der Handhabung des Vereinsgesetzes zu äußern. Er ahnt es ja öfter voraus, wenn die Regierung zu irgend einer Frage Stellung nehmen will, ehe sie dazu gezwungen wird. Herr Haußmann hat eine recht sonderbare Rolle gespielt, als er dem Staatssekretär ein Vertrauensvotum ausstellte. Wenn er sich nach dem „Berliner Tageblatt" und anderen Zeitungen darüber informiert hätte wie das Gesetz tatsächlich gehandhabt wird, dann würde er vielleicht anders gesprochen haben. Mir sind etwa 50 Fälle bekannt, bei denen es sich um Belästigungen von gewerkschaftlichen Versammlungen handelt, und daS Verbot von Festlichkeiten, Abtreibung der Versammlungslokale, Erzwingung der Mitgliederlisten usw. Kurz und gut, die frühere Praxis ist beibehalten worden. Wir sehen keineswegs in dem Staatssekretär den bösen Geist, der in den Versamm- hingen umherspukt. Allen Respekt vor ihm, aber so hoch schätzen wir seine Macht nicht ein, als daß er imstande wäre, die reaktionären freiheitsfeindlichen Tendenzen zu bannen, die draußen in der Verwaltung ihr Wesen treiben. Herr Müller-Mei- ttingen hat das Vereinsgesetz als eine Frucht gepriesen, die den deutschen Frauen in den Schoß gefallen sei. Die Nachwehen dieser Geburt machen sich aber notig immer bemerkbar. Der Redner behandelt die einzelnen Fälle von Verstößen gegen das Vereinsgesetz. In Gardelegen hat man versucht, die Frauen an der Teilnahme von Versammlungen zu verhindern. In anderen Orten verlangt man Einreichung der Mitgliederlisten und Anmeldung der Vorstandsmitglieder. Die betreffenden Beamten hatten also noch keine Ahnung von den Bestimmungen des neuen Gesetzes. Man hat die unteren Instanzen anscheinend gar nicht instruiert, vor allem nicht in Preußen, denn hier sind unzählige Verletzungen vorgekommen. Die Landräte, Bürgermeister und Gendarmen scheinen hier ganz freie Hand zu haben. In Bayern geht man ganz anders vor, da sind nur zwei Fälle von Verletzungen de» Gesetzes vorgekommen.
Der Redner führt eine Reihe von Fällen aus den verichieden- sten Orten an, in denen der Begriff „politische Betätigung" den Gewerkschaften gegenüber sehr weit gefaßt weroe. Wir gaben daS schon bei der Beratung des Vereinsgesetzes befürchtet. Damals sagte der Staatssekretär, die Begrenzung dieses Be- griff8 muß man der Rechtsprechung überlassen. Nun sind Gerichtsurteil: erfolgt die direkt im Widerspruch mit dem Gent de» Gesetzes stehen. Nach einem solchen Urteil in Kattowitz turnt sich der Gendarm hinter jeden Stammtisch postieren, denn auch da wird politisch verbandelt. Die Agitation für den Holz- arbeiterverband wird als politische Betätigung bezeichnet. In Essen wurden Versammlungen von Brauereiarbeitern und Tapezierern überwacht, in denen über Tarifabschlüffe verhandelt wurde. In Emmerich und Bonn das gleiche. Wollte sich ein Beamter ^n- mal in Arbeitgeberversammlungen verlaufen, da würde er sicher so abgebürstet werden, daß ihm die Lust zum Wiederkommen vergehen würde. In Stettin erschien bei einer Gewerkschastsver. sammlung auch ein Gendarm. Die Arbeiter mutzten sich das gefallen lassen, um die Kosten nicht unnötig aufgewandt zu haben. Natürlich wußte am anderen Tage der Unternehmer genau, was verhandelt war. Der Redner wendet sich dann insbesondere gegen die Entscheidung des Reichsgerichts, wonach große Gewerkschaftsverbände und Vereine mit sehr ausgedehnter Mitgliedschaft, wie z. B. der Metallarbeiterverband, nicht als eine im Sinne des Gesetzes zu behandeln seien, weil ihre Mitglieder innerlich nicht hinreichend miteinander verbunden feien. Diese Auffassung wird von den Polizeibehörden praktisch betätigt Für politische Vereine und Gewerkschaften darf sie aber nicht Geltung haben, denn da verbindet die Mitgliedschaft der gemeinsame Zweck auch innerlich. Auch m Sachsen herrscht noch der alte Geist, dort hat man die Methode der Revision erfunden; man überwacht die Versammlung nicht man „revidiert stenur. Der Sprachenparagraph wird ständig m unrechtmäßiger Weise in Anwendung gebracht. Der Staatssekretär versprach, daß gewerkschaftliche Versammlungen, die über Lohn- und Ar Veits, bedingungen zu verhandeln haben, nicht belästigt werden sollen. In der Praxis sieht es aber ganz cmders aus. Davon weih man in Posen, Oberschlesien und in Rheinland-Westfalen em L,ed zu fingen. Auch Bayern, das sonst vernünftig ist (Heiterkeit), laßt zu wünschen übrig. Für Versammlungen unter freiem Himmel sind in Preußen und vor allem m Sachsen Stempelgebuhren erhoben worden, obwohl das Gesetz vorschreibt, daß die Genehmigung zu Versammlungen unentgeltlich zu erfolgen hat. Es ist hohe Zeit,
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Helsen, sei sie liberal, sozial oder klerikal, sondern müßten in strenger Absonderung von allem Deutschen (Hört! hört!) die nationalpolnischen Pflichten erfüllen. Zur Festigung der nationalen Organisation wurde schon 1884 der sogenannte Polenbund begründet, der seine Ziele tn den Satzungen dahin kennzeichnet, oaß er durch die nationale Organisation zur Erhaltung des Polentums beitragen und auch die Auswanderer, d. h. die Polen, im Westen zu politischer Fähigkeit und Tugend im nationalpolniichen und christlichen Sinne erziehen wolle. Um nun die Arbeiter noch fester an sich zu fesstln, sah der Polenbund die Notwendigkeit ein, besonders für die gewerkschaftlichen Organisationen der Arbeiter zu sorgen. So wurde innerhalb des Polenbundes eine besondere Abteilung der Bergarbeiter gegründet, eine Zeitung für sie geschaffen, eine Nechlsschutzstelle auf der Redaktion des „Wiarus Polsti" errichtet, und überall Vertrauensmänner ernannt. Zur Förderung dieser gewerkschaftlichen Unternehmung erließ der „WiaruS Polski einen Aufruf unter der Ucberfchrift: ..Arbeiter organisiert Euchl Darin wurde ausgeführt, daß im Schoße des Polenbundes sich ein Ausschuß für die Bergarbeiter gebildet habe, dem jeder polnische Bergarbeiter sich anschließen solle. Hingegen sollten s i e den deutschen Vereinen ohne Au 8 nahm eben Rücken kehren, namentlich dem christlichen Gewerkverein, dessen Vorsitzender der Hakalist Brust sei. iGroße Heiterkeit.) Auch die Kr eger- und Knappenvereine dienten nur der Germanisierung Den Schluß bildet eine Mahnung, nicht bei Deutschen zu kaufen, sondern die polnischen Kaufleute und Handwerker zu unterstützen. So geschieht es schon im Westen Deutschlands. (Lebhaftes Hört! hört! rechts.)
Im November 1902 wurde die polnische Gewerk, schaftsvereinigung, die jetzige Berufsvereinigung, gegründet. In der konstituierenden Versammlung wurde ausgerührt, daß die Vereinigung im polnischen G e ist e für die Interessen ihrer Mitglieder sorgen sollte Daß die Beruss- oereinigung nationalpolitische Zwecke mit ihrer wirtschaftlichen Tätigtest verbindet daß sie stets bestrebt ist, bie Sblebr ber Polen von allem Deutschen zu fördern und die Nationalitäten in einen feindlichen Gegensatz zueinander zu bringen, davon gibt die ganze Tätigkeit der Vereinigung den Beweis. Sie richtet ihr Hauptaugenmerk keineswegs auf die wirtschaftlichen Arbeiterverhältnisse, sondern greift unausgesetzt auf das politische Gebiet über. Ich nenne Ihnen nur die Themata einiger Versammlungen: Das Dreiklaffenwahlsystem, die Tätigkeit der polnischen Abgeordneten, die Lage der Polen unter der preußischen Herrschaft, die diesjährigen Reichstagswahlen, über die sogenannte Kultur, die Preußen den Polen gebracht hat, über die Erziehung der Kinder im polnischen Sinne usw. Das sind doch alles politische Themata. In einer Versammlung in Oberhausen wurde in einer Resolution festgestellt, daß die Berufsvereinigung den Zuiammenschluß aller polnischen Arbeiter auf christlicher und nationaler Grundlage bezwecke. Es wirb weiter darin vrotestiert gegen die Aufnahme von Polen in deutschen Organisationen. In Bochum einigt» man sich auf eine Resolution, worin die polnischen Arbeiter zum Austritt au3 den fremden und zum Anschluß an die polnischen Organisationen aufgefordert werden, weil derjenige em Verräter sei, der sich mit dem Feinde verbindet. (Hört! hört!) In einer Dortmunder Versammlung wurde ausdrücklich betont, die Berufsvereinigung soll nicht bloß wirtschaftlichen, sondern auch politischen Zwecken dienen. In einer anderen Versammlung führte der Vorsitzende dort aus, daß die polnische Berufsvereinigung auf nationaler Grundlage stehe. Ein anderer Redner betonte, bie Deutschen seien es nickt wert, daß ein Pole ein deutsches Wort spreche. (Heiterkeit rechts u. links.) Auch in Hannover wurde bei einer Besprechung des Schulstreiks in Posen hervorgehoben, daß die Berufsvereinigung zugleich dazu bestimmt sei. die Polen gegen politische Angriffe auf ihre Nationalität zu schützen. — Alles in Berufsvereinen. m. H.l In einer Versammlung der polnischen Berufs- Vereinigung führte der Vorsitzende aus, wer seinem Kinde einen deutschen Vornamen gebe, solle von seinem Kinde verflucht werden. In Duisburg sagte der Vorsitzende der polnischen Berufsvereinigung: Diejenigen Polen, bie sich deutschen Organisationen anschließen, seien Verräter und den Polen gleich zu achten, die bie heilige polnische Erde verschachern. Ich denke, diese Beispiele werden genügen. (Sehr richtig!) Alle diese Vorgänge haben sich nicht im Osten abgespielt, sondern im Westen. Ich will aber noch, um meinen Beweis noch nach einer Richtung hin zu vervollständigen. Ihnen kurz auSsühren. wie die politischen Parteien und die gewerkschaftlichen Organisationen insonderheit dort im Westen über die polnischen Berufsvereinigungen denken. Die ..Bergarbeiterzeitung" beurteilt die polnische Berufsvereinigung dahin: Sie bringen den Arbeitern feinen Nutzen, sie werden dort mit nationalen Phrasen gefüttert, die polnischen Unternehmer schlagen Kapital aus dieser Bewegung.
Die polnische Berufsvereinigung sei eine nationale Organisation, da sie Mitglieder einer anderen Nation nicht auf nehme. Noch in der jüngsten Zeit fällt bie „Bergarbeiter-Zeitung" das Urteil, daß die polnische Berufsvereinigung ein typisches Beispiel für die Schädigung der Arbeiterbewegung durch nationale und klerikale Schlagworte sei und im rein geschäftlichen Interesse einzelner ausgebeutet werde. (Lebhaftes Hört! Hört!) Auch in dieser Beziehung erhebt die Sozialdemokratie bekanntlich schwere Vorwürfe. In der „Neuen Zeit" vom Jahre 1903 bedauert der Abg. ßue, daß im urgerma- nischen Lande der roten Erde polnische, italienische und slovenische Enklaven s i ch bilden. Die großpolnische Bewegung werde dort noch eine hohe Bedeutung erlangen. (Abg. Hue ruft: Durch wessen Schuld ist sie da?) Auf bie Ursachen gehe ich heute nicht ein, sondern nur auf bie Tatsachen. (Abg. Hue: Ich spreche nur von den Ursachen!) Vor wenigen Wochen hat in der „Neuen Zeit" Herr Schulz-Posen über die polnischen Organisationen geschrieben, daß sie auf wirtschaftlichem Gebiete so gut wie nichts leisteten, nur auf die nationalen Instinkte gestützt seien und von nationalpolitischen Hetzereien lebten. Der Arbeiterbewegung fernstehende Männer, die gut disziplinierte Arbeitermassen für ihre politischen Zwecke gebrauchen wollten, ständen hinter dem ganzen Treiben. (Lebhaftes Hört! hört!) Nun zu dem Urteil der Hirsch- Dunckerschen Organisation. Ihr Organ, der „Bergarbeiter", schildert eine polnische Berufsversammlung. Von der Behandlung von Bergarbeiterfragen sei nie die Rede. Hingegen habe der Referent ausgeführt, daß Deutschland längst keine Dichter und Denker mehr habe, und in der ganzen Welt verachtet werde, während der Name der Polen geachtet da« stehe. (Lautes Gelächter.) Beim zweiten Punkte der Tagesordnung habe man über Knappschafts- und Gemeindewahlen gesprochen, Sie sehen, wie das ineinander läuft, und aufgefordert, keinem Deutschen eine Stimme zu geben. Als ein Mitglied des
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daß die Herren Behörden den Beamten sagen, wie sie daS Gesetz auszuführen haben. (Beifall bei den Soz.)
Abg. BrejSki (Pole):
Noch fein Gesetz hat sich schon so bald nach seiner Einführung als unbrauchbar erwiesen, wie daS Vere'msgesetz. Schuld daran ist, daß es dem Volke aufgezwungen wurde. In später Abendstunde nötigte man den linken Blockflügel, es bedingungslos anzunehmen. Er mußte gehorchen, ober mit seiner Herrlichkeit als Regierungspartei war es aus.^ Der Staatssekretär war der Arrangeur des ganzen Spiels. Alle, selbst die vernünftigsten Abänderungsanträge wurden glatt niedergestimmt. Daher strotzt daS Gesetz von unklaren und dehnba.en Begriffen, durch die Behörden und Bürger irregeführt werden. Der Staatssekretär hat mit zähester Energie jede Begriffserkla- rung verhindert. So sind wir zu Versuchskaninchen geworden. (Heiterkeit.) Wollte ich alle Fälle der Gesetzesverletzung behandeln, so würde ich noch um Mitternackt nicht fertig sein. Sogar unsere Wahlversammlungen bei der neulichen Rach- wähl hat man überwacht. Die Regierungspräsidenten von Arns- berg und Münster haben angeordnet, alle Vereine, die von Polen gebildet werden, al? politisch zu behandeln. In Vordeck besteht ein Lotterieverein, der nichts anderes lut, als für seine Mitglieder Lose der preußischen Klaffenlotierie und andere erlaubte Lose zu spielen; auch er wurde zum politischen Verein gestempelt. Die Regierung in Marienwerder ging selbst so weit, eine Gauversammlung der polnischen Turnvereine aufzulosen. Die vertriebenen Turner versammelten sich dann in einer $noatroobnung, jetzt ist deswegen eine Anklage gegen sie anhängig. Kann man sich nun wundern, wenn sich die polnischen Turnvereine sagen: Wenn schon denn schon! Wenn wir als politische Vereine behandelt werden, gut, bann wollen wir uns auch pol'tisch betätigen, damit dem Gesetze zu seinem Rechte verhalfen wird!
Staatssekretär von Betlmiann-Hollweg:
Zunächst danke ich ben Interpellanten, daß fie meiner Bitte um Mitieilung ihre? Materials cntfprodxn haben, eie haben damit der materiellen Erledigung der Angelegenheit einen wert- vollen Dienst geleistet. Beide Interpellanten haben m itj’.cn Reden wiederholt Kritik geübt an materiellen Bestimmungen deS Gesetzes die sie als verderblich bezeichneten. Selbstverständlich kann ich auf diese Polemik nicht emgehen; wir stehen jetzt nicht in einer vierten Lesung deS Ge>etzeS, wir haben es nur mit feiner Handhabung zu tun. Ter Abg. Brey hat mim, wenn ich ihn recht verstanden habe, provoziert, tn eine Strittf der ergangenen gerichtlichen E ntsche t dun gen einzutreten. Selbstverständlich ist mir dieser Weg a b s o t u t verschlossen. Im Dezember habe ich hier ausgesuhrt, mit welchen Mitteln bie Reichsregierung unb bte Landesregierungen bestrebt sind, für eine einwandfreie Hand b ab u n g des Gesetzes zu sorgen und ich hatte damals den Eindruck, daß Sie von diesen meinen Ausführungen im allgemeinen befrie- bigt waren. Ich habe des weiteren zugegeben, daß von Organen, welche bas Gesetz auszuführen haben, zu meinem Bedauern Fehlgriffe passiert sind, aber ich habe die Bemerkung daran geknüpft, daß in allen Fällen, welche unmittelbar auf dem Beschwerdewege an mich gebracht oder durch bie Presse zu meiner^ Kenntnis gekommen sind, die Landesregierungen überall im Sinne des Gesetzes haben Remedur eintreten lasten, unb daß nur kein einziger Fall bekannt geworden ist, in dem der Reichskanzler auf Grund der ihm übertragenen Beaufsichtigung der Ausführung von Reichsgesetzen hätte eingreifen müssen, unb das ist doch bie Hauptfach-. Trotz bes Materials, das hier vorgebracht worden ist, (teile ich auch jetzt noch bie Behauptung auf, bah mir von keinem Falle Kenntnis gegebentoor« den i st, wo ber Reichskanzler hatte ein schreiten müssen. Ich gehe zunächst auf den Fall ein, bei dem eventuell der Reichskanzler hätte einschreiten können, auf die Be- schwerde, daß ber polnischen B e r u s s v e r e i n i g u n g in ihren öffentlichen Versammlungen bet Gebrauch der polnischen Sprache untersagt wird, weil die preußische Regierung ber Ansicht ist, baß diese Berufsvereinigungen nicht rein gewerkschaftliche Ziele verfolgen, sondern daß sie politischen Bestrebungen auf bet Grundlage groß, polnischer Aspirationen huldigen. Diese Behauptung habe ich bereits im vorigen Jahre ausgestellt. Ich habe da. mit ja auch den starken Widerspruch des Fürsten von Radziwill damals hervorgerufen. Ick habe diese Ansicht neulich hier wieder ausgesprochen, unb der Abg. von Dziembowski.Pomian hat in emphatischer Weise mich darauf aufmerksam gemacht, daß für bie)e meine Behauptung ick den Beweis zu führen hatte. Den Be- weiswillichJhnenjetztbringen
Ich muß Ihnen zunächst bie geschichtliche Entwicklung der polnischen BerufSvere, nigungen mit kurzen Worten ms Gedächtnis zurückrufen. Sie wissen, tm rHeinisch-westfälischen Industriegebiet hat sich eine große Anzahl polnisch sprechender Arbeiter angesammelt. Ihre Zahl wurde im Jahre 1890 auf etwa 20-—30 000 geschätzt. Diese Arbeiter befriedigten damals ihr Vereins- und Versammlungsbedurfnis tn etwa 20 geselligen katholischen Arbeitervereinen. Im Interesse der Seelsorge nahm sich die katholische Kirche dieses Vereinsund Versammlungslebens nachdrücklich an, und sie hatte einen bestimmenden Einfluß daraus Organ dieser Vereine, bie im Jahre 1894 auf die Zahl von 100 000 gestiegen waren, war der tn Bochum begründete „Wiarus Polski . ein polnisches Blatt, mit der Färbung einer katholischen Arbeiterzeitung Im Jahre 1894 trat tn diesen Verhältnissen ein starker Wechsel em. Die katholische Kirche zog sich von ihrer Einflußnahme zurück Der „Wiarus Polski", der in den Besitz des Herrn Johannes Brejski über, gegangen war (Hört! hört), wurde zu einem tabtfaUpoI. nischen Volksblatt gestempelt (Hort! hort!), das nicht nur gegen die Regierung, sondern auch gegen ben Bl fcko f 3 u Felde zog (Hört! hört!), und gleichzeitig setzten bie Bestrebungen der politischen und gewerkschaftlichen Organisationen, insonderheit ber Sozialdemokraten und des Zentrums em, die den Wunsch hatten, bte polnischen Arbeiter in ihre Organisationen aufzunehmen resp. in ihnen zu halten. Die christlichen und die sozialdemokratischen Organisationen gaben sich alle Muhe, für die besonderen sprachlichen Bedürfnisse der Polen zu sorgen, aber t n d e m Wettbewerbe der Organisationen siegten die großpolnischen Führer. Im Jahre 1897 wurde für das gesamte Polentum Rheinland-Westfalens unb der benachbarten Provinzen eine W a h l o r p a n ia t i on unter- ber satzungsmäßig vorgeschriebenen Leitung deS „WiaruS Pols« geschaffen. Ihre Ziele charakterisierte sie in einem Artikel des Wiarus Polksi". „Das Zentrum lockt d'e Polen dahrn, daß kein Pole der Einladung irgend einer deutschen Partei folgen dürfe, sonst werde sich das polnische Volk mit Der gebührenden Verachtung von diesem Zerstörer ber nationalen Solidarität abwen- ben. Die Polen dürften keiner deutschen Parte:
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