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die landw. Haushaltungsschulen zu Langen und Lindheim betr.
Die landwirtschaftlichen Haushaltungsschulen zu Langen und L i n d h c i m eröffnen am 2. Juli 1909 einen neuen fünfmonatlichen Kursus.
Der Zweck und die Aufgaben der Anstalten bestehen in der Heranbildung der Mädchen aus dem Bürger- und Landwirtsstande zu künftigen tüchtigen Hausfrauen durch angemessenen wirtschaftlichen Unterricht und durch praktische Unterweisung in allen in einem einfacksen bürgerlichen Haushalte vorkommenden Verrichtungen und Arbeiten.
Gegenstände des Unterrichts sind:
Hauswirtschaft, Gemüsebau, Obstverwertung, Gesundheits- und Ernährungslehre, Krankenpflege, Rechnen, Abfassung von Aufsätzen und Briefen, Buchführung, sowie weibliche Handarbeiten. Auch ist für gute Lektüre gesorgt und wird Gesang gepflegt.
Für Wohnung und Mobiliarbenutzung zahlen:
q) Mädchen aus Hessen.......25 Mark,
b) Mädchen von außerhalb Hessen ... 40 Mark für den ganzen Kursus.
Der Preis für die Verpflegung wird nach den Selbstkosten bezw. den Preisen der Lebensmittel berechnet Weitere Kosten entstehen nicht uird ist insbesondere der Unterricht unentgeltlich.
Die Anmeldungen, welche baldigst erbeten werden, sind bei den Vorsitzenden der Ortsschulkommissionen der Haushaltungsschulen. den Herren:
Bürgermeister Metzger- Langen bezw.
Oekonomierat W e st e r n a ch e r - Lindheim einzureichen, welche ebenso wie die Landwirtschaftskammcr selbst zu jeder weiteren Auskunft gerne bereit sind
lieber die Ausnahme entscheidet der Vorsitzende der Landwirt- schastskammer. _ . ___
Darmstadt, den 5. Mai 1909.
Vorsitzende der LartdwirrjchaststoMkV-
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BekanntmachunA.
Die Steigerer von Brennholz und ungeschältem N a d e l n u tz h 0 l z aus den Waldungen der Stadt Gießen, welche mit der Abfuhr von Holz nod) rückständig Und, werden hiermit aufgefordert, für die Abfuhr des Holzes bts spätestens Ende Juni d. I. zu sorgen, andernsalls forstgerichtlichc Anzeige erfolgt 19
Gießen, den 18. ^OIqi 1909. B /$
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
M e c u m.
Unentgeltliche Arbeitsvermittelung. LtiidtWer Arbkitsllchnieis kicßtli.
Gartenstraße 2, Zimmer 2.
Es können eingestellt werden:
a. bei hiesigen Arbeitgebern:
1 Sckreiner, 1 Friseur, 1 Rockarbetter, 1 Weißbinder, 2 .Hausburschen, 1 Fuhrknecht, 1 landw. Arbeiter, 3 Dienstmädchen, 1 Lauffrau, 1 Maschinenschrciber;n, 1..Putzrrau. ~ .
Lehrlinge: 2 Schreiner. 3 Schlosser, 1 Glaier, 1
2 Tapezierer u. Polsterer, 2 Kellner, 1 Schneider, 1 Kaumrann, 1 Lackierer, 2 Metzger, 1 Friseur.
b. bei auswärtigen Arbeitgebern:
2 Zimmerleute, 2 Weinbinder und 'Anstreicher, 1 Maurer, ein Sägemüller u. landw. Arbeiter, 1 Schreiner, b Arbeiter, 1 land- wirtsch. Arbeiter, 1 Dienstmädchen, 1 Köchin, 1 landw. Dienstmädchen.
Lehrlinge: 1 Bäcker, 1 Schlosser, 1 Schreiner.
Cö 1 Schuhmacher, 1 Handlungsgehilfe, 1 Schmied.l Kellner,
3 Glaser, 1 Rahmenglaser, 2 Schlosser und Installateure, 2 Buchbinder, 4 Bauschlosser, 1 Spengler und Installateur, 2 Polsterer und Tapezierer, 3 Schreiner, l Fuhrknecht, 2 vausburicheu, 6 Arbeiter, 5 Lauffraueu, 12 Erdarbeiter, 2 Waichsrauen, 2 Kindermädchen, 2 Hausmädchen, 1 landw. Arbeiterin.
Lehrlinge: 2 Schlosser, 1 Gärtner, 1 Tapezierer.
Bekanntmachung.
In den nächsten 8 Tagen sollen die Ratten in den städtischen Kanälen und Wasserläufen durch Gift getötet werden.
Um eine durchgreifende Wirkung zu erzielen, ist es erforderlich, daß alle Besitzer der im Stadtgebiet liegenden Hausgrundstücke für gleichzeitige Vertilgung der Ratten in ihren Kanälen, Sinkkästen und Höfen u. s. w. sorgen. Tic Besitzer von Haustieren, Geflügel u. f. w. werden hiervon unter der Aufforderung in Kenntnis gesetzt, solche Tiere von den gefährdeten Stellen fern zu halten, da seitens der Stadt etwaige Schadenersatzansprüche abgelchnt werden.
Gießen, den 13. Mai 1900. B,e/s
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Tüchtige Schreiner werden sofort eingestellt. — Stundenlohn ca. 50—55 Pfg. gg«/, Auskunft erteilt: Arbeitsnachweis in Essen-Ruhr Rellingbauserstraßc 42.
spielt in neuester Zeit in den Schuhgeschäften Deutschlands eine hervorragende Rolle. Diese Preislage ist bei dem stiefelkaufenden Publikum se populär geworden, dass die deutschen Schuhfabrikanten wetteifern, ihren Abnehmern schöne und gediegene Qualitäten zu liefern.
Die ausländische Konkurrenz ist durch die Anstrengungen, welche in der deutschen Schuh-Industrie gemacht worden sind, vollständig überflügelt, ja man darf es offen aussprechen, geradezu geschlagen.
Unter all den vielen 12 Mark 50 Angeboten ist es nun selbstverständlich, wie bei jedem Wettbewerb, dass auch minderwertige Fabrikate in manchen Geschäften zum Verkauf kommen, und der Kunde einen 12 Mark 50 Stiefel kauft, der nur 10 Mark oder vielleicht noch weniger wert ist.
Ich habe es mir deshalb zum Prinzip gemacht, die Herstellung der Marke „Ernst Ludwig“ nur erstklassigen, deutschen Fabrikanten zu übertragen, so dass ich stets in der |Lage sein werde, für jedes bei mir gekaufte Paar | die weitgehendste Garantie zu übernehmen, und was Haltbarkeit, gute Passform und elegantes Aussehen betrifft nur das Beste vom Guten in dieser Preislage zu geben.
Die unterzeichnete Firma hat sich trotz des grossen Angebots, welches heute im Schuhhandel vorhanden ist, ermutigt gefühlt, auch in Giessen ein Spezial-Geschäft von nur Damen- u. Herren-Stiefeln zu eröffnen, weil sie weiss, dass sie wirklich Aussergewöhnliches bietet.
Die Ernst Ludwig Stiefel kosten für Damen und Herren Einheitspreis nur Mk. 12.50 und in Luxus-Ausführung Mk. 15.50.
Die Ernst Ludwig Stiefel werden sehr bald die beliebteste Fussbekleidung, selbst bei dem verwöhntesten Publikum sein. al,/e
Schuhhaus Ernst Ludwig Inhaber: Louis Reiss Giessen, Seltersweg 53
im Hause des Herrn Juwelier Noll. Telephon 754
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Voranzeige.
Voranzeige.
Statt Karten.
Gießen
Margarethe Jung Karl Grosse
V erlobte.
Sangerhausen
20. Mai 1909. 2945


