Nr. 270
Drittes Blatt
159. Jahrgang
Mittwoch 17. November 1909
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.
£te H6tfßfncr ZamiltenblStter" werden dem Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt. daS '«reisblan für den Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. D»e „Landwirtschaftlichen Seit» fragen" erfchemen monatlich zweimal.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberheften
Rotationsdruck und Beriag der Vrü blichen Unwersuäls • Blich- und Slemdruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion. Exveditton und Druckerei: Schul« straße 7. Exoedinon und Verlag: Redaktton: 112. Tel.-2U>ru2lnzergerGießen.
Dom Diamantenfeld in Deutsch Zudweftafrila. I
Geologe Paul R
ange, bcsonders intet-
Kürzlich wurde gemeldet, daß die Deutsche Diamant- Hesellsch-aft in Südwestafrika einen Diamanten im Gewicht jpn siebzehn Karat gefunden und daß allein diese G.'sell- ^aft im verflossenen Monat eine Ausbeute von 18000 Ißt-at erzielt habe. Bei diesen außerordentlichen Erfolgen lurften die Ausführungen eines genauen Kenners der dor- igen Verhältnisse, des Geologen beim Gouvernement reutsch-Südwestasrika Tr. Paul tflr - 3 - gieren, die dieser in der neuesten Nummer des amtlichen Deutschen Kvlonialblattes veröffentlicht- Wir entnehmen
ilm folgendes:
„Ein Vorkommen von Diamanten, das innerhalb eines Jahres trotz schwieriger klimatischer Umstände auf 260 Ziiloine'er Längserstreckung nachgewiesen wurde, hat jedenfalls Aussicht, längere Jahre aus^uhalten. Bisher ist erst der kleinere Teil dec Lagerstätten in Ausbeutung begriffen; in dem für die Kolonialgesellschaft gesperrten Gebiet harren noch Millionenwerte der Hebung. Natürlich ist eine Berechnung solcher Vorkommen immer eine mißliche Sache, und die von fachmännischer Sei.e abgegebenen Sclzätzungen sind nur Näherungswerte. Die Entdeckung einer primären Lagerstätte liegt aber durchaus nicht außer dem Bereich der Möglichkeit. Dazu werden systematische Untersuchungen auch nach Erschöpfung der obersten Kiesschicht unter dieser an manchen Stellen noch andere, wenn auch ärmere Horizonte erschließen. Uuter- Fchätzt worden sind allerdings vielfach die Produktionskosten; so niedrig wie sie anfangs waren, sind sie schon heute meist nicht mehr, da das Auslesen der reichsten Si eilen ziemlich rasch vor sich geht. Sie werden auch noch weiter steigen, je entfernter dre'bearbci e.en Lag.rs.ätten ^von Lüderitzbucht liegen, da der Nachschub auf dem Lund- iiuege bald sehr teuer, wenn nicht unmöglich wird, und auch »aus dem Seewege viele Schwierigkeiten, die in der Unwirtlichkeit des S^eans ihre Ursache haben, zu überwinden sind. Tie Gesamtförderung betrug in Kvrat (= 204 mg) im vierten ÄLlendervierteljoht 1003 23 853, vorn I muar bis 31. Juli 1909 200 227, insgesamt also 224 079. In den Förderziffern sind nicht enthalten das Gewicht der Diamanten, die beim Schürfen gewonnen wurden. Dies sind, soweit nack)gewiesen, 33 709 Karat, wovon allein 24 553 Karat auf das Pomonagebiet entfallen. Tie Forderung zeigt also noch eine ständige Aufwärtsbewegung und wird erst, nachdem alle Gesellschaften in eine regelmäßige Förderung eingetreten sind, stabilere Werte aufweisen. Tie Qualität der Steine ist ausgezeichnet; ihre Größe sehr gangbar, auch verwöhntere Ansprüche können durch die neueroings gefundenen größeren S eine befriedigt werden. So hat Die Entwicklung der Lüderitzbuchter Diamantlaaerstatten durchweg die Erwartungen übertroffen. unb man kann mit Sicherheit annehmen, daß noch lange Jahre zum Nutzen der südwestafri.'anischen Kolonie und damit des Reichs ein gewinnbringender Bergbau aus ihnen umgehen wird."
Gießener Strafkammer.
X Gießen, 16. Nov.
Ein ErpressnngSversuch
ist dem hier wohnhaften Arbeiter W. K. aus Watzenborn zur Last gelegt. Ein hiesiger Arzt, bei dem seine Frau in Behandlung stand, soll sich bei biefer ungünstig über ihn geäußert haben. K. schrieb deshalb an den Arzt, er habe ihm eine Ehrenkränkung zugefügt, indem er ihn einen arbeitsschauen Drückenberger genannt und seine Jrau drangsaliert habe. Er forderte den Arzt aus, die Beleidigung zurückzunehmen und erwartete Auskunft, indem et ihn mit einer Gebühr von 10 Mark belastete. Er stellte eine bestimmte Frist zur Zahlung des Betrages und Zusendung des Besclieides, andernfalls er gerichtlich gegen ihn vor gehen werde. Ter Arzt, der sich keiner Schuld bewußt war, übergab aus Anraten von Kollegen im Jnterepü der Aerzte den Brief der Staatsanwaltschaft, die iregen Erpresiuirgsversuchs Anklage erhob. Nach den polizeilichen Feststellungen drückt sich der Angeklagte gern von der Arbeit und sucht aus Kosten der Krankenkasse zu leben.. Während er frühe angab, der gesorderte Geldbetrag sollte eine Entschädigung für Verdienst, der dec Frau infolge der Behandlung durch den Arzt entgangen ist, sein, stellte er die Sache bei der Verhandlung so hin, als habe er an eine Sühne gedacht, die den Armen zugute kommen sollte. Auf alle Falle hat er durch Dvohung den Arzt bestimmen wollen, ihm einen Geldbetrag zu zahlen, der ihm nicht zusteht, womit der Taticitanb des Versuchs der Erpressuna gegeben ist. Ter Angeklagte wurde zu der Mindeststrafe von acht TagenGesäng- nis verurteilt, wobei seine Aufregung strafmildernd berücksichtigt wurde.
Zwei Friedensstörer
hatten sich vor dem Schöffengericht wegen Körperverletzung, Be- droliung, Sachbescltädigung und Hausfriedensbruchs zu verantworten. Als im letzten Sommer in einer Wirtschaft zu Erbenhausen Tanzmusik abgeljaften wurde, waren auch die Knechte 8b. und K. L. von Tannen rod amvesend. Ter Zuletztgenannte hob einen Tisch hoch, daß die» Gläser umfielen und teilweise zerbrachen. Ter Wirt stellte ihn zur Rede und verlangte Ersatz des Schadens, worauf er c nen Stuhl erhob und den Wirt mit Totschlägen bedrohte. Als ein Verwandter dos Wirts dazwiscl)LN trat, sprang ö. L. hinzu und schlug diesem ein Bierglas auf den Köpf, dessen Scherben größere Verletzungen hervorriefen, sodaß eine mehrtägige Arbeitsunfähigkeit eintral. Die Brüder L. wurden von Gästen aus dem Lokal gebracht: sie gebärdeten sich aber wie wütend und schlugen gegen Fenster und Türen. K. L. drang in die Ahnung des Wirts unb schlug blindlings auf die Betten in den Schlafzimmern, daß sich eine Fran mit ihrem Kinde flüchten mußte; dabei wurde auch eine Türfüllung eingeschlagen. Tas Schöffengericht verurteilte H. L. wegen Körperverletzung und X)ausfriedensoruch zu 6 Wochen GtefännniS und K. L. bekam löegen Bedrohung und Sachbeschädigung 4 Wochen, während in einem Falle Freisprechung eintrat Tie Angeklagten fochten das Urteil an und versuchten die Zeugen als unglaubwürdig hinzustellen. Es bestand aber kein Anlaß, ihren Aussagen zu mißtrauen, weshalb das Urteil bestätigt wurde.
Einen folgenschweren Steinwurf
hatte der Landwirt S>. Sch. von Schellnhausen zu beklagen. Er hatte bei einem Wirt gemäht, wobei viel Schnaps und Bier getrunken wurde. Es wurde ihm auch erzählt, em Zuckerwarenhändler hätte seinem Sohn nachgesagt, er hätte ihm mittels Einbruchs Zuckerwaren gestohlen. Angetrunken und aufgeregt bombardierte et das Lxrus des Zuckerwarenhändlers mit Steinen, bis dessen Mutter hinaustrat und sich dieses verbat. Kaum draußen, erhielt die Frau einen zwei Pfund schweren Stein in die Seite: sie konnte
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Hamburg. Korrespondent, 14. November 1909.
Sammlung der neuesten Entscheidungen deS Reichsgerichts, des Kaiserlichen Patentamtes, der OberlandeSgerichte, der BcrwaltuugSgerichte sowie zahlreicher Berwaltuugsbehürdeu
in Kartothek Ausgabe. al7/u
Unter der redaktionellen Oberleitung des Herrn Justizrats Dr. Fuld-Mainz.
Verlag von Emil Roth in Gießen.
Diese in monatlichen Lieferungen von 80 bis 100 (Seiten erscheinende und im Jahresabonnement zu Mk. 30 für 12 Lieferungen erhältliche Ausgabe hat die bisher in der Fuchsbergerschen Sammlung aufgenommenen 13 Gesetzesmaterien auf 20 erweitert und umfaßt das ganze für den prakttschen Juristen in Bettacht kommende Rechtsgeknet, Bürgerliches Recht mit allen Nebengesetzen, Urheberrecht, soziale Versicherung, Sttaftecht, Prozeß usw. Ter Nutzen dieser neuen Ausgabe ergibt sich zunächst aus der in Aussicht gestellten schnellen rnonatltchen Folge der Erscheinung, im Gegensatz zu den bisherigen Fuchsbergerschen Bandausgaben, die nur ungefähr alle fünf Jahre einen neuen Ergänzungsband boten. Tie unverkennbare Wichtigkeit dieser Neuausgabe liegt aber in der überaus praktischen und handlichen Form des Kartotheksystems, das den eigentlichen Unterschied dieser Sammlung von den vielfachen fonftigen Sammlungen und Registern ausmacht. Nach diesem schon längere Seit, z. B. bei den Gerichten für Sttaftegister, für Bibliothekskataloge geübten Systeme umfaßt die jedesmalige Lieferung eine größere Anzahl von Kartvnblättern, die den Vordruck der betreffenden Materie tragen und in starkem Druck den bei der Entscheidung hauptsächlich in Frage kommenden Paragraphen oder Arttkel wiedergeben. Für jede der 20 Gesetzesmaterien liefert die Verlagsbuchhandlung praktisch eingerichtete verschließbare Buch- formtäften zum Preise von je?60Pfg., auf deren Rücken und Deckelsette die einzelnen Materien ausgedruckt sind. Der Abonnent hat dann bei jeder Lieferung die einzelnen Kartons an ihre Stelle nach Band und Gefetzesparagraph zu legen, um ein stets ä jour gehaltenes Register der Rechtsprechung zu haben.
Das Oronen der einzelnen Entscheidungen, bereit schnelles Auffinden und leichte Handhabung ist von nicht zu unterschätzendem Vorteil für den prakttschen Juristen, den Verwaltungsbeamten und in Sonderheit auch für Baufachleute und Industrielle. Der Benutzer ist nach diesem System der Arbett enthoben, in zahlreichen Registern nach den zerstreuten Entscheidungen suchen und feststellen zu müssen, welche davon ihre Bedeutung behalten haben, welche durch neuere Erkenntnisse überholt sind. Ta bei der Bearbeitung der Entscheidimgen großer Wett auf ausführliche Mitteilung der Gründe gelegt ist und die Klarhett unb Verständlichkeit der Aus- bruckswetse besonders betticksichttgt worden ist, dürfte diese Sammlung in der neuen Erscheinung allen Interessenten angelegentlich empfohlen werden können. ' 8.
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den Stein noch aufheben und mit in die Wohnung nehmen, mußte aber bann den Arzt zuziehen. Nach zwei Tagen starb die Frau und die Settionsärzte glaubten aus dem blutleeren Gehirn der Frau folgern zu inüs'en, daß der Tod die Folge des Wurfes sei Sch. wurde wegen Körperverletzung angeklagt: es wurde aber auch ein anderer Sachverständiger zuaezogen, der mit größerer Wahrsclnnnliclftmt die Todesursache als Hcrzlähmuno^ femtelltc, zumal festsiand, daß die Verlebte bis kurz vor ihrem Tode — sie war noch in den $x>f gegangen und ist dort zusammengebrochen — gehen konnte. Die Blutleere des Gehirns glaubte dieser Sach.- verständige daraus zurücksühren zu müssen, daß die Verletzte kurz vor ihrem Tod und nach diesem in fast sitzender 'Stellung sich be fand. Es konnte somit nicht angenommen werden, daß die Verletzung infolge des Steinwurss zum Tod der Frau geführt hat. Dagegen stand fest, daß die Frau infolge des Wurfs erhebliche Schmerzen zu lechen hatte. Tas Gericht erkannte auf die von der Slaalsanwaltschaft beantragte Strafe von vier Monaten Ge.- f ä n g n i s , inbean es Körperverletzung mittels gefährlichen Werkzeugs annahm.
Seine Zuständigkeit überschritten
hat der Starchesbeamte G. K. von Mittel-Gründau. Er hat ein Brautpaar getraut, von denen der eine Teil in Büdingen und der andere in Lindheim wohnhaft war, ohne eine schrislluche Ermächtigung des zuständigen Standesbeamten zu haben. Zn seiner Enttclmldigung führte er an, er habe sich für zuständig ci> achttt, west der Bräutigam bis ein halbes Jahr vor der Trauung in Mittckl-Gründau gewohnt habe unb sich auch fast ständig horten aush.elt. Ta nur ein Versehen auf feiten des Angeklagten Dor- liegt und er noch Neuling ist, hielt das Gericht f ü n f Mark Geldstrafe für ausreichend, auf die es wegen Vergehens gegen
Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen.
das Persvncnstandsgesetz crtanntc.
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16. November — -p 4,30 C.
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+ 0,3 °C.
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Niedrigste Niederschlag
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9,5 mm. Schneedecke 130 mui.
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