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Nr. 64
159. Jahrgang
Mittwoch, 17. März 1909
erscheint tögNch mit RkuSnabm, bei ConnkagR.
Die „rietzener ZamiltendlSNer- werden dem ,Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, da- „Kretsblatt Mr -ev Kreis Siehen" zweimal ivöchentlich. Die ^Laadwtrtschastlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Siehener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhefien
Notationsdruck enl Verlag der vrübNche» UnwersuätS • Buch- und Stemdruckerel.
R. Lang«, Greben.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« stratze 7. Expedition und Verlag: e=$ä> 5L Redaktionen 112. TeU-AdruAnzetgerGießen.
Deutscher Reichstag.
225. Sitzung, Dienstag, den 16. März.
Am Tische des Bundesrats: v. Bethmann-Hollweg, v. Schön, v u. Arnim, Wermuth, Frhr. v. Stein.
Präsident Gras Stolberg eröffnet die Sitzung um 2 Uhr.
Dritte Beratung des Wcingesctzes.
Es wird sofort in die Einzelberatung eingetreten.
Die §§ 1 und 2 werden ohne Debatte angenommen. Es folgt |i j!er § 3, der von der Zuckerung handelt.
Abg. Müller-Iserlohn (Freis. Vp.):
Wir hätten das Gesetz gern noch weiter abgeändert. Wir '■laben aber aus weitere Anträge verzichtet, weil sie doch abgelehnt ncrden. (Zustimmung.) Wir hallen nur den einen Antrag auf- >:cht, die Zuckerungsgrenze vom 31. Dezember auf den 1. Januar auszudehnen. Unser Antrag ist durchaus berechtigt, .as muffen alle anerkennen, die nicht nur einseitige Interessen 'nes einzigen Wahlkreises vertreten. (Widerspruch.)
Abg. Dahlem (Ztr.):
Lehnen Sie den Antrag ab, er ist überflüssig. (Beifall.) Wir u rben bis zur zweiten Lesung ja die Frage genügend geklärt.
Der Antrag wird cxb gelehnt und der § 3 in ter Kom- !• ruissionsfassung angenommen.
Ebenso § 4 bis 6. D i e Verschnittparagraphen |T'a und 6 b werden aus Antrag von Erzberger zusammen behan- - :lt. § 6b, den die Kommission in den Negierungsentwurf einge- ' jgt hat, lautet in seinem ersten Satz: „Ein Verschnitt aus 'eutschem, Weißen Weine mit ausländischem ' *3 eine darf nicht unter einer Bezeichnung seilgehalten oder ver- । uft werden, die den Anschein hervorruft, daß der Wein deutsches ' rzeugnis fei." D i e Negierung hat diese Best im. n utifl für unannehmbar erklärt, da sie nach ihrer Meinung mit dem Geiste des deutsch-italienischen Handelsvertrages e>cht übereinstimme. Gegen die TeklarationSpslicht für den Weiß- i tverschnitt, die der zweite Satz des § 6b enthält, hat die Re- | । erung Einwendungen nicht erhoben.
Die Abgg. Erzberger und Roercn (Ztr.)
j? ! • antragen nun die Streichung des e r ft e n Satzes des ■ 6b, und, falls dieser Antrag angenommen werden sollte, den 1 c iften Absatz des § 6a in folgender Fassung: „Ein Verschnitt aus ?• l rzeugnissen verschiedener Herkunft darf nur dann nach einem der <1 ' iteile allein benannt werden, wenn dieser in der Ge - A s amtmenge überwiegt und die Art bestimmt; dabei findet K bie Vorschrift des § 6 Absatz 2 Satz 2 Anwendung (wonach die U 'luatnen benachbarter oder nahe gelegener Gemarkungen oder Lagen U iuc Benennung gleichartiger imb gleichwertiger Erzeugnisse ver- £ randt werden dürfen). Die Angabe einer Weinbergslage ist sc.
)odi, hiervon abgesehen, nur bann zulässig, wenn ber aus der be- treffenben Lage stammende Anteil nicht gezuckert ist."
Abg. Freiherr von Hehl (Natl.):
Ich ersuche Sie, die Anträge abznlehnen. Der Antrag zu ! $ 6a würbe das Verschnittgeschäft am Rhein, an ber \ \ che nnb in bet Pfalz vollständig lahmlegen und die Streichung ■ ’i ersten Satzes des § 6b würde eine neue Prämie für die Ein- ■ 'Vhrung süßer französischer Weine sein. Der Staatssekretär hat ■ bei Einbringung des Gesetzes zwei Grundsätze fcftgelcgt: die über- ■ mäßige Streckung soll verhindert werden, und Winzer und Wein- W i.-jiibler sollen in ihrem geschäftlichen Gebahren auf reellere 1 Grundlage gestellt inerten, denn in vino veritas! Fällt aber der H ttrfie Satz des § 6b, so wird die Einfuhr französischer Verschnitt- ■ ith eine viel schädlicher wirken als bisher btc Zuckerung. Der D Handel wird ans viel unreellere Grundlage gestellt werden als B oiisher. Dem reellen Handelsgebrauch entsprach es bisher nicht, französische Weine mit deutschem Wein verstochen als deutsche ch Wine verkauft werten. Dem französischen Kognak, dem fran' V Mischen Champagner haben wir den französischen Namen in ■ I-xutschland geschützt, aber den deutschen Weilt sollen wir schutzlos ümisgeben! Beharren die verbündeten Negierungen auf ihrem Unannehmbar, so ist das Gesetz für den deutschen Winzer nicht m.chr akzeptabel. Ich fasse die Sacke sehr ernst auf, die II 'fmzösische Weißweinproduktion bedeutet eine eminente Gefahr I' mir unseren Weißwein. Das Unannehmbar der Regierung be- : be niet in der Tat das Scheitern des Weingefetzes.
Abg. Erzbcrger (Zentr.):
Wir stehen vor der Frage: soll das neue Weingesetz zustande Klommen ober nicht? Das Unannehmbar ber verbündeten Regie- |i flogen steht nun einmal fest; lassen wir das Gesetz daran scheitern, 'a:nn haben wir wegen einer einzelnen untergeordneten Frage, bioe ja für einzelne von großer Bedeutung sein mag, alle Vorteile r :i§gcgeben, um die die Winzer seit Jahren gekämpft haben: c imlidje und zeitliche Begrenzung ber Zuckerung, gesetzliche Buch- cntroCe nnb amtliche Bestellung von Kontrolleuren im Hauptamt, ji? it muß man, locnn auch blutenden Herzens, lacchgeben. Daß wir dein Interesse des deutschen Winzer- tcrndds damit nicht entgegenwirken, beweisen mir zahlreiche Zn- Nriftcn. Im Rheingau. in Hessen und in der Pfalz liegt die rache allerdings etwas anders. Aber man darf deswegen nicht 11:1 ganze Gesetz preisgebeu, mau mutz einen Ausweg finden, im) diesen Ausweg bietet unser Antrag,
Abg. Dr. Roesicke (Kons.):
Es ist bedauerlich, daß dem Weingesebe durch das Unannehm- c: der Regierung zu dem ersten Absatz des § 6b noch in letzter -Hinte ein Hindernis erwachsen ist. Für uns handelt es sich nun r.r die Frage, ob wir an diesem Paragraphen das ganze Gesetz intern lassen wollen. Das wollen wir nicht, beim es rängt für ben Winzer zahlreiche Vorteile, es ermöglicht ihm ikindezu wieder die Existenz. Wir sind daher bereit, den ersten llvätz des § 6b zu streichen und den Antrag Erzberger anzu- teDmcn.
Abg. Dr. David (Soz.):
Auch der neue Antrag Erzberger ist praktisch unmöglich. Nach hin geben 51 Liter Geisenheimer unb -49 Liter Lanbwein zusam- nen 100 Liter Rüdesheimer, stimmt man dagegen 51 Liter Land- ife n und 49*2iter Wirtlicken Rüdesheimer unb gießt sie zusammen, b gibt das keinen Rüdesheimer. (Heiterkeit.) Dem Schaden mii aber abgeholfen iuerben, indem man zu den 49 Litern iLi t c r Z u ck e r w a f s e r gießt, dann hat man wieder R ii d e s- .e im er. (Erneute Heiterkeit.) So etwas kann man doch nicht HD! Gesetz machen. Darum bitten wir Sie dringend, lehnen Sie ^Antrag Erzberger ab. Im übrigen können auch wir uns nicht schließen, das Gesetz an dem einen Punkt scheitern zu lassen, ia her werden wir, weil es nicht anders geht, dem Unannehmbar >.r Regierung beim ersten Satze des § Ob Rechnung tragen.
Geheimrat Freiherr v. Stein:
Das groteske Beispiel des Dr. David trifft den von Ihnen in dritter Lesung schon beschlossenen § 6, wonach man einem Wein einen Namen aus einer Ortschaft geben kann, aus ter er nicht stammt. 100 Liter Geisenheimer, in denen kein Tropfen 'Rüdesheimer ist, kann Rüdesheimer heißen. Wir haben Ihnen das Vorschlägen müssen, weil der Handel erklärte, daß er ohne das nicht auskomme. Ja, ein Verschnitt von Geisenheimer und Oppenheimer kann ohne weiteres Rüdesheimer genannt werden. Das hat sich so herausgebildet, daß man ohne solche Gattungsnamen nicht auskommt. Bis jefct brauchte aber ein Wein überhaupt gar nicht aus der Nachbarschaft zu stammen, er brauchte nur ungefähr den betreffenden Charakter zu haben; es ist also immerhin eine Verbesserung, die wir bringen, wenn man auch mit der Mengebestimmung für den Uneingeweihten zu wunderlichen Konsequenzen kommt. Der Namenschutz des Kognak ist gerate eine Schutzbestimmung für unseren deutschen Weinbau, unb wenn das ausländische Gewächs bevorzugt wird, so liegt das nicht am Gesetz. Durch die Bestimmung soll verhindert werden, daß ein ausländisches Produkt geringerer Art, das bei uns verschnitten wird, unter einem berühmten ausländischen Namen geht.
Abg. Vogt-Hall (Wirtsch. 83g.):
Seit der zweiten Lesung habe ich mich mit einer großen Zahl von Winzern in Württemberg in Verbindung gesetzt und habe auftragsmäßig festzustellen, daß ich von allen Seiten aufgefordert bin, an dem ersten Satz des § 6b festzuhalten. Es wurde mir gesagt, daß ter württembcrgische Weinbau beim Handelsvertrag mit Italien geschädigt worden ist. Er war das Handelsobjekt dafür, daß die deutsche Industrie in Italien einen besseren Absatz bekäme. Herr v. Schoen hat das ja neulich offen ausgesprochen; er sprach von Konzessionen auf anderem Gebiete. In dem Moment, wo wir durch dieses Gesetz unserem deutschen Weinbau und allen Personen, die sich mit dem Betrieb des Weins abgeben, scharfe, strenge Vorschriften auferlegen, die sie mit dem Strafgesetz in Berührung bringen können, sind wir auch verpflichtet, unsere deutschen Produkte wieder etwas mehr gegen die ausländische Einfuhr zu schützen.
Abg. Dove (Fr. 93g.):
Wir werden geschlossen gegen den ersten Satz des § 6b ftim. men, einmal wegen des Unannehmbar der Negierung, dann aber, weil wir ihre Gründe auch für zutreffend halten. Wir wollen handelspolitische Folgerungen vermeiden. Ein Teil meiner. Freunde wird deshalb sogar auch gegen ben zweiten Satz des § 6b stimmen. Dagegen können wir uns nicht ent- s ch l je ßen, für den Antrag Erzberger zu stimmen. Ich fürchte, diese Debatte hat nicht dazu beigetragen, daß ber deutsche Wein in seiner Gesamtheit mehr getrunken wird. Ich habe bei der ersten Lesung davor gewarnt, daß die einzelnen In- tereffentengruppen sich gegenseitig alles mögliche vorwerfen. Das kann nur dazu beitragen, unseren Weinhandel und unsere Weinproduktion zu diskreditieren. Beweise für Ihre Behauptungen gegen den Weinhandel sind nicht geführt worden; Einzelfälle reichen dazu nicht aus. Also ich bitte Sie nochmals dringend, hören Sie auf mit dieser Diskreditierung, denn sonst behalt das alte Lied weiter Geltung: Ein echter deutscher Mann mag keinen Franzen leiden, doch seine Weine trinkt er gern.
Abg. Stauffer (Wirtsch. Vgg.):
on., hat nur für feine Person gesprochen. Wir anderen
Mitglieder unterer Fraktion wollen bas Gesetz nicht scheitern lassen, darum sind wir für die Streichung des ersten Absatzes des § 6b' für die Beibehaltung des zweiten und für den Antrag Erzberger.'
Abg. Wallenborn (Ztr.) tritt ebenfalls für den Antrag Erzberger ein.
Damit schließt die Diskussion. Der erste Absatz des § 6b wird g e st r i ch e n. Für die Beibehaltung stimmt nur der Zlbg. Hehl zu Herrnsheim (Natl.). Der zweite Absatz des 6b luirb gegen einige Freisinnige angenommen, ebenso der £ 6a in der Fassung des Antrages Erzberger gegen die Sozialdemokraten und einen Teil der Freisinnigen unb Nationalliberalen.
Die übrigen Paragraphen des Gesetzes werden ohne Debatte angenommen, nachtem
Abg. Schellhirn (Natl.) beim § 19, der von ter Kontrolle über die Ausführung der Gesetzesbestimmungen hantelt, für eine milde Handhabung dieser Ueberwachung eingetreten war. Darauf wurde das Gesetz i n ber G e sa m t ab st im m u n g gegen einige Freisinnige a n g c- n o m m € n.
Ohne Debatte in dritter Lesung erledigt wurde das Gesetz über die Beseitigung ber Doppelbesteuerung.
Dcr Etat des Reichsmilitärgerichts.
Ain Tische des VundeSrats: v. Einem, v. Linde, v. Lochow.
Die Budgetkommission hat die Zulage für 11 außeretats- mäffige militärische Mitglieder des Reichsmilitärgerichts gestrichen, sowie einen ber beiten Adjutanten des Präsitenten.
Abg. v. Giern (Kons.) begründet einen von ihm und dem Abg. v. Byern gestellten Antrag auf Wiederherstellung dieser Stellen; statt dessen soll ein Kanzleisekretär in Zukunft in Fortfall kommen. Ter Antrag wird a n» genommen.
Abg. Dr. Semler (Natl.) befürwortet, nach Möglichkeit den pensionierten O f f i. zieren Stellung bei dem NeichSmilitärgericht zu geben. Ter mangelnde Ersatz des Offizierkorps, ist nicht nur auszugleichen durch eine bessere Besoldung der Offiziere, sondern insbesondere dadurch, daß man ihnen, soweit möglich, Gelegenheit gibt, i n zivilartigen Stellungen unterzukommen, wenn sie aus körperlichen Gründen und dergleichen nicht mehr in der Lage sind, vollen Dienst als Offiziere zu tun. Tas sind doch gewiß Männer, die für ruhige, stille Arbeit brauchbar sind. Umso mehr Aussicht haben wir dann auch, den schwerbelasteten Pensionsfonds budger- mäßig zu erleichtern. (Zustimmung.)
Bei einem späteren Titel ersucht der Präsident des Neichs- miliiärgerickts v. Linde um Wiederherstellung der bei den Ge- schäftsbedürsniffen gestrichenen 4200 Mk., da sonst Etatsüberschreitungen unvermeidlich seien. Der Kommissionsbeschluß wird aber bestätigt.
Ter MilitSretat.
Dazu liegen nicht weniger als 13 Resolutionen der B u d g e t k o ui m i s s i o n vor. Sie fordern anderweitige
Regelung der Naturalkontrolle, Verbilligung der Jntendantur- geschäfte, Aufhebung der Gouvernements- unb Kommandanturgerichte, Besetzung der Stellen der Platzmajore unb der Beamten- stellen im Generalstab mit inaktiven Offizieren, Verbilligung der Bücher, Karten, Drucksachen usw., eventuellen Ersatz der dritten Leutnant? durch Feldwebelleutnants, eine weitgehende Einschränkung der privaten Tätigkeit der Militärmusikkapellen, Beschränkung der Zahl der Hoboisten und Hilfsmusiker bei den Infanterie- Regimentern, eine gleichmäßigere Verteilung des Tischgeldes auf die einzelnen Truppenteile, eine andere Etatisierung der Bei- Hilfen für Repräsentatienspflichten, die Einführung der Geld, strafe an Stelle der Haftstrafe bei geringeren militärischen Vergehen des Beurlaubt.nstandes, eine Umgestaltung des Verdin- gungswesens, eine Vereinfachung unb Verbilligung des Artilleriedepotwesens unb Errichtung einer Pensionskaffe für die in der Militärverwaltung beschäftigten Arbeiter.
Abg. Häusler (Zentr.):
Trotz der mißlichen Finanzlage des Reiches sind in der Kommission alle unsere Anträge auf Erzielung von Ersparnissen von den Mehrheitsparteien zu Falle gebracht worden. Wir sehen deshalb davon ab, weitere Anträge zu stellen, müssen aber die Verantwortung ablehnen. Auf das schärfste gerügt muß d i e Unübersichtlichkeit und System- l o s l g ke i t werden, die im Heeresetat überall sich geltend machen. In den einzelnen Kapiteln werden persönlime und sachliche Ausgaben oft durcheinander geworfen. So erhält zum Beispiel der Minister Gehalt und Repräsentationsgelder auf Grund des Kapitels 14, feine beiden Adjutanten aber auf Rechnung des Ka. pitels 2 Titel 21. Kapitel 14 weist dem Minister die freie Dienst. Wohnung zu. Wenn aber ein Abgeordneter wissen will, was diese den Staat kostet, muß er sich Aufschluß suchen in einer Beilage zu Kapitel 27, wo wiederum zahlreiche andere Posten damit verquickt sind. Diese Systemlosigkeit hat zur Folge, daß ber Reichstag den Etat nicht so prüfen kann, wie das Volk es verlangen darf.
Die Zentralstelle kümmert sich auch viel zu viel um Kleinigkeiten. Die ungemein zahlreichen Dienstvorschriften werden fortwährend mit Abänderungen versehen, die in jedem Bureau eine besondere Kraft erfordern, um auf dem Laufenden zu bleiben. Eine Vereinfachung der Dienstgeschäfte und eine Verminderung des Beamten Heeres ist nur zu erwarten, wenn mit diesem System der Zentralisation endgültig gebrochen wird. Wir empfehlen deshalb zur Vereinfachung der Dienstgeschäfte die Annahme der Resolutionen, die zum Militäretat vorliegen. Bedauerlich ist es, daß die Zahl der höheren Beamten erst neuerdings durch Schaffung von hohen Jntendantur- geschäften vermehrt worden ist. Verlangen müssen wir eine Hebung der Zahlmeisterkarriere, die durch Stellung höherer Vorbedingungen herbeigeführt werden könnte. Der Mangel an Aerz- ten in der Armee ist in höchstem Grade bedenllich; er ist begreiflich, weil die Aerzte vielfach als Offiziere zweiter Ordnung angesehen werden und in ihren Pensionsverhältniffen hinter den Offizieren zurückstehen. Dringlich ist eine Neuorganisation des Veterinärwesens. Eine bezügliche Vorrage ist bisher aus finanziellen Gründen nicht eingebracht worden, obwohl durch allerhöchste Kabinettsordre die Schaffung eures Veterinäroffizierkorps angeordnet worden ist. Das Verfahren bei Pensionierungen der Offiziere ist geeignet, den Unwillen des, steuerzahlenden Volkes im höchsten Grade zu erregen unb in die Familienverhältnisse ber davon Betroffenen auf das Empfindlichste einzugreifen. Ich möchte die diskretionäre Gewalt bei der Anstellung unb Pensionierung ebenso wenig beschränken, wie bie Homogenität unseres Offizierkorps aus Ersparungsrücksichten beeinträchtigt werben soll. Im Gegenteil, wir wünschen, daß durch Verschwinden icten Unterschiedes zwischen adlige n und nichtadligen Offizieren diese Homogenität zu einer vollkommenen wird. (Lebhafter Beifall.) Aber eine Besserung bezüglich der Pensionierungsverhältniffe ließe sich doch her- beiführen in erster Linie durch Beseitigung ber geheimen Qualifikation. Gerate bei Offizieren ist es notroenbig, nach Möglichkeit Männer heranzubilben, bie bas finb, was man einen Charak-- t e r nennt. Die geheime Qualifikation aber veranlaßt viele, sich allen Anschauungen ihrer Vorgesetzten anzuschmiegen. Sie nimmt ihnen die Offenheit und bie Freimütigkeit im Bekennen ber lieber» zeugung. Aus biefen Gründen hat man in Bayern bie Bestimmung getroffen, baß allen Beamten wenigstens der Inhalt ihrer Qualifikation bekannt gegeben werden muß. Ich bitte den Herrn Kriegsminister dahin zu wirken, daß dieses Recht auf Bekanntgabe ihrer Qualifikation auch den Offizieren eingeräumt werde.
Im Interesse der Berufssicherheit unserer Offiziere verlange ich auch eine Reform des Militärgericht- lichen Verfahrens, worüber der Reichstag bereits vor zwei Jahren eine Resolution angenommen hat. Es wäre interessant zu erfahren, Ivas innerhalb dieser zwei Jahre in dieser Sache geschehen ist. Unser jetziges ehrengerichtliches Verfahren ermangelt jeglicher Bestimmungen über die Verweigerung des Eides. Das Wiederaufnahmerecht und bie Rechte des Verteidigers müssen geregelt werden. Der Luxus m Heere hat in den letzten Jahren in bedauerlicher Weise um sich gegriffen. Waren früher die Offizierskasinos segensreiche Einrichtungen für die Offiziere, so werden jetzt durch sie Luxus und Wohlleben gefördert. Wenn_man auch nicht verkennen darf, dag diese Verhältnisse durch das rasche Anwachsen unseres Volkswohlstandes bedingt sind, so könnte man doch manches bessern. Insbesondere sollte man die Verabreichung kostbarer Geschenke an abgehende Vorgesetzte ab- schaffen. Die landwirtschaftlichen Kurse für Sol- baten haben gute Erfolge gehabt. Man sollte auch für die Mannschaften des Gewerbestantes ähnliche Fortbildungskurse schaffen. Bei ber kavalleristischen Ausbildung liegt noch vieles im argen. Man muß sich doch endlich einmal zu ter Ueberzeugung bekennen, daß die Kavallerie als Waffe im F e hd e erledigt i ft. Seit der Erfindung des Pulvers hat der stolze Reitersmann im offenen Kampf nur noch wenig Bedeutung. Auf dem Schlachtfelte der Gegenwart herrscht allein nur die Feuerwaffe. Daher ist es unbegreiflich, daß auch die neuen Reglements wieder auf die Massenattacken der Kavallerie, auf das Niederreiten des Gegners zugefchnitten sind. Von dem, waS den Soldaten in ter Dienstzeit angelernt wird, kann vieles entbehrt werden, ohne daß die Kriegstüchtigkeit dadurch Schaden leidet. (Sehr richtig! im Zentr. u. links.) Bei entsprechender Vereinfachung des Dienstes der Futztruppen können ausgedehnte 93eurlanbungcn ftattfinten, bie auch im Interesse der Reichsfinanzen liegen. Vorläufig haben wir noch einen Wust von B e ft i m m u n g e n , die absolut nicht mehr in die moderne Zeit bineinbaffen. Wir befinden uns in dieser Beziehung in einer Sackgasse, weil immer noch d e r D r 111 als die Hauptsache ange» sehen wird. (Sehr richtig! im Zentrum u. links.) Auch ich rede einer straffen Manneszucht das Wort, aber Disziplin erreicht man nickt durch Parademärsche und durch Gewehrgriffe. Der deutsche Mann gehorcht, nicht weil ihm das durch den Drill beigebracht wird, fontern weil er gehorchen will. (Beifall.)


