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Verantwortlich für den politljchen Teil: E. Anderson; f. Treuilleton und , Vermischtes $L Neurath; für ^Stadt u.Land" und „Gerichts-
Nr. 81 /L 2 Erstes Blatt ISS.Jahrgang Dienstag (?. April i»O*J
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Die heutige Nummer umsatzt 12 Seiten.
Line demokratische MttelsLan-Lpartei?
Ter Abg. Köhler ist ideenreich, eigentlich zu ideenreich, um wirkungsvoll zu sein. Ein Gedanke jagt den andern, bevor dieser Wurzeln gefaßt hat. So hat es sich der Aba. Köhler selbst zu^uschreiben, wenn die politische Welt eS aufgegeben hat, fernen vielverschlungencn Gedankengängen ^nachzugeyen. Das ist eigentlich schade; wir sind nicht reich an politischen Köpfen und darum beklage ich es doppelt, wenn jemand. dein politischer Wille und Energie nicht abgesprochen werden kann, seine zlraft in Bizarrerien erschöpft und damit auch an sich gesunde Gedanken im Unkraut ersticken läßt.
Der gesunde Grundgedanke in Köhlers Allschauungen ist der, daß er die demokratische G r u n d st i m m u n g des Bauernstandes, speziell deS oberhessischcn, sein „Lechzen nach Freiheit und Selbstbestimmung" richtig erkennt und in den Vordergrund rückt. Und ebenso hat er ein, wenn auch nebelhaftes Verständnis dafür, daß neben dem Drang nach freier Bewegung die wirtschaftliche Existenz ein glei.ch wichtiger Faktor für die politische Gedantenrichtung ist. Wer wie verbindet der Abg. Köljler diese Gedanken? An einer anderen Stelle hat er das ein- mal deutlicher dahin ausgesprochen: er wünscht eine Partei, die wirtschaftlich auf dem Programme des Bundes der Landwirte und politisch auf den Auschauungeu des Freisinns steht. Das kommt mir gerade so vor, als ob jemand Gastwirt und Pfarrer zu gleicher Zeit sein könne. Weshalb ist denn der Bund der Landwirte im Grunde genommen konservativ? (Die weniger „nationalliberalen" Bündler wie Graf Oriola, Frhr. u. Hehl usw." werden wohl von niemandem als Benreis für die Zulassung liberaler Weltanschauung int Bunde angesehen werden.) Einfach deshalb, weil er erkannt hat, daß seine auf wirtschaftliche Sondervorteile und auf Steigerung der Rente auf feiten der Arbeit gerichtete Wirtschaftspolitik nur aufrecht erhalten werden kann, wenn die Staatspolitik in den tyänb.en einer durch Besitz begünstigten Aiinderheit liegt. Tas ist eben der konservative Staatsgedanke, der keine Selbstbestimmung aufkommen läßt, sondern an deren Stelle die Führung öurch „gegebene Autoritäten" setzt, d. h. gegeben durch Besitz und dementsprechende gesellschaftliche Stellung. Die nalürnot- wendigen Folgen aus dieser Staatsausfassung heraus sind, dann politische Knebelung und wirtschasiluche Riederhaltung der Bevölkerung durch ungleiches Wahlrecht und. drückende Kvnfumsteuern, sowie Aufrechterhaltung und Erweiterung aller Vorrechte der Krone und der ihr Nachgeordneten Privilegierten, übermäßige Stärkung der militärischen Macht- mtttel des Staates als Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung dieses Zustandes. Diese Politik treibt in Wahrheit der Bund der Landwirte und er muß sie treiben. Solange Herr Köhler an das wirtschaftliche Programm des Bundes glaubt, so lange bindet er sich damit selbst die Hönde für eine demo- tratifche Volkspolitit.
Herr Kühler läßt sich wie so viele andere blenden durch das Schlagwort „B a u e r n s ch u tz", das der Bund d. L. im Munde führte. Ich will hier auf den billigen Hinweis verzichten, wie die roahren Führer des Bundes, die Staudes- Herren und andere „hohe Herren" schon zu allen Zeiten den „Bauernschutz" betätigt haben. Wer sich die Arbeit des Bundes d, L. einigermaßen genau ansieht, der wird merken, daß er die gleiche Rentenpolitik vorsieht, wie das Kohlenshndikat und die Eisenbarone int Ruhrgebiet. Beide, Bund uitd schwere Industrie, sind diejenigen großkapitalisti-; scheu Mächte, die weit schwerer auf dem deutschen Volte und seiner Entwicklung lasten, als dies der Staat mit all seinen Steuern und seiner gesetzlichen Bindung des Einzelnen vermag. Sie sind — jetzt noch im Bunde mit dem Klerikalis- mus — die Mächte, die Deutschland politisch und wirtschaftlich beherrschen. Das sieht ein politisches Kind.
Aber die Zollfrage? Wird sie nicht gerade von diesen vertreten und hat nicht der Bauer ein vitales Interesse am Schutzzoll? Ich im'.ß es mir für diesmal versagen, auf das irrige der Auffassung einzugehen, als ob bas Lebensinteresse des Bauernstandes an per Zollfrage hänge. Tas kann, wenn erforderlich, nachgeholt werden. Für jetzt nur soviel: Schutzzoll und Freihandel sind an sich keine Dinge, die ein für allemal als feststehende Grundsätze politischer Parteien zu gelten haben. So wie der Großgrundbesitz in Deutschland vor öü Jahren freihändlerisch war, so kann ich mir auch unter bestimmten Voraussetzungen eine schutzzöllnerische Sozialdemokratie vorstellen. Der durchaus freiheitlich gesinnte dänische und ebenso per holländische Bauernstand ist entschieden sreihändlerisch. Hierin entscheidet das jeweiltge Gesamtinteresse einer Nation und nebenbei bemerkt, eine richtige Erkenntnis dieses Gesamt- interesses. An einem aber muß jeder demokratiscy ge- imitte Politiker festhalten: die Wirtschaftspolitik e i n e s L a n d e s d a r f n i ch t b e ft i m m t w e r d e n d u r ch die Interessen der Rente (der Kapttalrente wie der Grundrente), sondern durch die Interessen der Zlrbeit. Was die Rente gewinnt, entzieht sie der Arbeit Arbeit im weitesten Sinne des Wortes). Verfährt man anders, dann stärkt man damit naturnotwendig das politische ilebergewicht der bevorrechteten Rentenschicht und bewirkt üe politische Ohnmacht ^der Masse. Das ist und.emo- 'r a t i s ch.
Darum ist der Gedanke Köhlers: Wirtschaftspolitik des tzundes der Landwirte und politische Grundsätze des Freisinns absolut unmöglich. Daß Herr Köhler dem Freisinn ms solchen Gedanken heraus nicht gerecht )verden kann, ist lat'. Er schreibt u. a.:
Und hier sage ichs nochmals: Weil der Freisinn und die dwkratte zu einer Partei des Großhandels, der Börse, des öroukapaals, der Städte, und dazu unter der Führung des in Sttner Au \uuttaM, kett Verhalten Judentums, in den Anschau- Mgen der WGler ftch entrou£e(t hacke.
Verbissen in gelehrten Doktrinen und Theorien, vergällt durch gehässige, persöitliä>-politischc Kämpfe, irregefühvt durch die schlim- nieu^Mächte von Handel und Börse, endete so der Freisinn und die Demokratie in imsruchtbarer Verneinung: und das Vertrauen zu ihnen sänoand än Volke von Wahl zu Wahl.
Haben denn der Freisinn und die Demokratie die Möglichkeit gehabt, zu zeigen, was sie positiv können? Ist nicht ihre ganze politische Energie schon z>.t allen Zeiten nötig gewesen im Llbwehrkampf gegen die übermächtige konservativ-klerikale Herrschaft im Reiche? Das führt eben zur Verneinung. Ich finde int Gegenteil, beide haben noch viel zuviel ja gesagt, wenigstens in letzter Zeit, wo er das Bedürfnis hatte, auS der Verdammni.- Der Verneinung herans- zukommen.
So lange Herr Köhler in dem Freisinn und der "Lcmo- kralie eine Partei der Stadt, der Börse, des Großkapitals, des Judentums erblickt, so lange kann man mit ihm über den inneren politischen Werl dieser Partei nicht ernstlich diskutieren. Das ist denn doch mehr als oberflächlich. Wo die wahre Partei des ausbeuterischen Kapitalismus sitzt, haben wir oben kurz angebeutet. Und wenn Herr Köhler wissen will, wo die freiheitlichen bürgerlichen Wähler zu Hanse sind, auf dem Lande oder in den Großstädten, dann soll er nur einmal nach Schwaben oder nach Rheinhessen gehen. — Aber Börse und Judentum? Das ist oer alle antisemitische Kohl, an dem Herr Köhler unentwegt festhalten zu müssen meint. Mich über Wort und Wesen der Börse an dieser Stelle mit Herrn Köhler auseinanderzusetzen, ist einigermaßen gewagt, dazu bedürfte es doch vorher einer gründlicheren Unterhaltung über da» ABC der Volkswirtschaft. Und dann die Juden' Hand aufs Herz, Herr Mg. Köhler, haben Sie die ehrliche Ueberzeugung, daß die einzige absolut „judenreine" Partei in Deutsmland, die antisemitische, nun auch ethisch und moralisch um soviel höher stände als alle anderen Parteien? Und. wie wollen Sie die „Judenfrage" vom demokratischen Standpunkte aus lösen? Entweder ist sie für Sie eine Frage des Staatsrechts, dann muß es doch für jeden demokratisch gesinnten Politiker als ausgeschlossen gelten, einen Unterschied in den staatsbürgerlichen Rechten der Sraalsangehörigen zu machen, oder es ist eine Frage des Geschmackes; der Sympathie und Antipathie, was in aller Welt hätte das dann aber mit Politik zu schaffen? Es ist möglich, daß die Inden in den liberalen Parteien ftöiter vertreten sind, als in anderen. Tas ehrt sie, wenn es auf freier Ueberzeugung beruht, denn das Menschenrecht seiner Mitmenschen achten, ist eine Ehrensache. Vielleicht auch suchen nicht Wenige in den liberalen Parteien nur deshalb Anschluß, weil sie bei ihnen den größten Sehutz ihrer bürgerlichen und staatsbürgerlichen Gieichbereci-tignng erwarten. Man höre endlich einmal damit auf, diese Gleichberechtigung zu bedrohen, dann wird sichs ja zeigen, ob ,ich das kap-ckal- kräftige Judentum nicht etwa bei den Parteien der Rechten, den Beschützern von Besitz and Rente Anschluß sucht. Für die Kaisen der iberalen Parteien wäre das ziemlich belanglos, soviel kann ich Herrn Aöhler verraten.
Also Herr Köhler will eine demokratische Bauernpartei, ober weiter gedacht eine demokratische Nrittelstands- parlei. Das wird er mit seinem Rezepte nicht erleben. Was sich bis jetzt alles als ^Mittelstandsbeweaung" aufgetan hat, war politisch reaktionär und mußte es sein bei dem Grade von wirtschaftlicher Einsicht, die sie bewies. Wir sind heute weiter denn je von wahrhaft demokratischer Politik entfernt. Man vergleiche nun die Volksstimmung in früheren Zeiten (z. B. 1820 und 1848) mit heute und man beachte den Willen zur politischen Macht bei den bevorrechteten Schichten früher und jetzt (3. B. Erste Kammer). Das sieht nicht aus nach Frühlingsluft für neuen deutschen Demokra- tiSmuS. Der Deutsche ist gründlich. Mir scheint, er hat die konservativ-bündlerisch-klerikale Herrschaft noch nicht zur Genüge ausgekostet. Möglich, daß er n a ch h e r auf die andere Seite fällt, vielleicht weiter links, als Herrn Köhler und mir selbst lieb wäre. Wer das bermciben und eine bessere Zukunft vorbereiten will, der kann es nur dadurch tun, daß er die heutige bürgerliche Linke zu starken unb. deren Aufmerksamkeit — wenn das nötig sein sollte — in erhöhtem Maße auf die Lebensinteressen des arbeitenden Volkes in allen seinen Schichten zu lenken sucht.
Wenn Herr Köhler das gerne programmatisch dargestellt schon haben möchte, wie eine wirklich demokratische Miltel- standspartei aussehen soll, so will ich ihm nicht oorenthalten, was ich von einer solchen als Mindestleistung erwarten möchte:
1. Unbedingte Zuverlässigkeit für Wahrung und Erweiterung der Volksrechte, vornehmlich auf dem Gebiete des Wahlrechts und deS allgemeinen Staatsbürgerrechts. Absolute Glaubend- und Gewlsiensfreiheit. Keinerlei Ausnahmegesetze.
2. Wirtschaftlich und steuerlich: Betonung der Interessen der Arbeit gegenüber den Llnsprüchen von Besitz und Rente in allen ihren Formen. Vereinigung der wirtschaftlichen Arbeitsinteressen in.Stadt und Land auf dem Wege der Genoßen schäft.
3. Größere Anteilnahme der Bewohner des flachen Landes an der allgemeinen Bildung und der kulturellen Entwickelung der Nation unter Bewahrung ihrer Eigenart und Ursprünglichkeit. ___________________________________W. R.
Die Reichsverjicherungsoidnung.
Die nunmehr erfolgte Veröffentlichung der ueichsversiche- rungsordnung leitet einen bedeutsamen Schritt auf dem Gebiete der Arbeckerversicherung im Deutschen Reiche ein.
Das Krankenversicherungsgesetz von 1883 ist in den Jahren 1892 und 19u3 umgestallec worden: die Unfallversicherungsgesetze von 1884 und 1886 haben int Jahre 1900 Veränderungen erfahren, ebenso das Jnvalidenveriis:« : imgsgesetz von 1889 int Jahre 1899.
Der neue Entwurf will formell die bisher gellenden sieben
besonderen Arbeiterversicherungsgesetze in ein einheirlicktes Gesi^tz Zusammenarbeiten, wobei nicht wenige Vorschrrflen für alle Vcr sicherungszweige der leichteren Anwendbarkeit halber einhecklich gestaltet werden konnten. Das erste Buch enthält diese gemein, samen Vorschriften und die Bestimmungen über die für alle Zweige der Reichsversicherung tätigen Versicherungsbehörden. Das zweite regelt die Krankenversicherung, das dritte behandelt die ilnfallversicherung in drei Teilen als gewerbliche, als landwirtschaftliche und als See-Unfallversicherung. Das vierte Buch besaßt sich mit der Invalidenversicherung und der Hinterbliebenenversicherung. Das fünfte und sechste Buch endlich bringen wieder Vorschriften, die für alle Versicherungszweige gemeinschaftlich gelten, nämlich über die gegenseitigen Beziehungen aus den verschiedenen Versicherungszweigen und über das Verfahren in allen Versicherungsangelegenheiten.
Die Hinterbliebenenversicherung soll laut Zolltarifgesetz zum 1. Januar 1910 in Kraft treten. Bei der schwankenden und nicht ausreichenden Höhe der Eingänge aus den Getreide- und Viehzöllen sind die Leistungen an die Hinterbliebenen wie bei der Invalidenversicherung auf Beiträge der Versicherten, der Arbeitgeber und aus Reichszuschüsse gestellt worben. Der Reichszuschuß wird ohne Rücksicht aus die Zollerträge in einem festen Betrage gewährt, der so bemessen ist, das; er im Durchschnitte der Jahre durch die mutmaßlichen Zollerträge gedeckt werden wird. Die Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten werden in der Weise erhoben, daß die bisherigen Beitragsmarken um durchschnittlich ein Viertel erhöht werden, nämlich in Lohnklasse I um 2 Pfennig, in II um 4 Pfennig, in III um 6 Pfennig, in IV um 8 Pfennig und in Lohnklasse V um 10 Pfennig. Im ganzen betragen sie also: 16, 24, 30, 38, 46 Pfennig. Die Invalidenrenten bleiben unverändert. Aehnlich wie bei der Re- liktenfürfvrge der Beamten stehen die Hinterbliebenenbezüge in bestimmtem Verhältnisse zur Invalidenrente des verstorbenen Ernährers, und zwar beträgt die Rente der invaliden Wckwe 8/ie, die Waisenrente beim Vorhandensein einer Waise 3/»o der Invalidenrente des verstorbenen Mannes. Dazu tritt der Reichszuschuß mit je 50 Mark zu jeder Witwenrente und je 25 Mark zu jeder Waisenrente. Die Waisenrente wird den Waisen bis zur Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres gezahlt. Wenn z. B. ein Arbeiter aus Lohnklasse IV, also mit etwa 1000 Mark Jahreseinkommen, nach Vollendung von 1500 Bcilragswochen, mithin nach dreißigjähriger Versicherung stirbt, so erhält seine invalide Witwe 122.40 Mark und fein Kind 61.20 Mark jährlich an Rente, beide zusammen also 183.60 Mark.
Den Wünschen des Mittelstandes lammt die Reichsversiche» rungSordnung durch Einführung einer freiwilligen Zusatzversichv- rung entgegen. Diese Kreise, also der selbständige Handwerker, der Werkmeister, der kleine Landwirt usw. erhalten die Möglichkeit, von der neuen Versicherungseinrichtung nach eigener Wahl Gebrauch zu machen und sich eine erhöhte Versorgung aus der Jrrva- lidenversicherung zu schaffen. Die Durchführung ist einfach. Durch Einkleben einer freiwilligen Zusatzmarie iut Werte von 1 Mark erwirbt der Versicherte eine Zusatzrente, deren Betrag mit der Anzahl der Einzahlungen und der Jahre, die seit der Eiuzahlmrg verflossen sind, steig:. Hat er beispielsweise vom 25. bis zum 55. Lebensjahre monatlich 1 Mark eingezahck, so erhält er im Alter von 65 Jahren eine Zusatzrente von jährlich 186 Marl.
Die Krankenversicherung wird auf die land- und sorsttoirt- schaftlichen Arbeiter, die Dienstboten, die Hausgewerbetreibenden u. a. ausgedehnt. Hierbei ist auf die eigenartigen Berhältnuü dieser Personengruppen bei der Organisation, der Bemessung bei Leistungen und der Aufbringung der Beiträge besondere Rücksicht genommen. Weiter werden in der Lkraulenoersicherung die Ge- Gemeindekrankeuversicherungen als die Versicherungsträger, welche die geringsten Leistungen gewähren, beseitigt. Um die Leistungsfähigkeck der Krankenkassen zu heben und die zahlreichen aus der Kassenzersplcklerung herrührenden Mißstände zu beseitigen, werden die Krankenkassen durch Ausmerzung der allzu kleinen Betriebs- und besonders bei kleineren und mittleren Ortskrankenkassen zu größeren Gebilden zusammengefaßt. Wie bei der Invalidenversicherung werden tünftig auch bei der Krankenversicherung Arbeitgeber und Versicherte gleiche Beckrägc zahlen, während das die Versicherten allein belastende Eintrittsgeld wegfällt. Demgemäß wird auch das Stimmrecht im Vorstand und Ausschuß der Kassen zwischen Arbeckgebern und Versicherten gleichmäßig geteilt. Die Verhältnisse der Kassenbeamteu zur Kasse werden nach dem Vorbilde bei den anderen Versicherungstrügern auf eine feste Grundlage gestellt. Um die Beziehungen zwischen Aerzten, Apothekern und Kassen zu ordnen, sind zwei besondere parckätisch zusammengesetzte Schiedsinstanzen vorgesehen. Ein bestimmtes Arztsystem wird nicht vorgeschrieben. Endlich werden die eingeschriebenen Hllsskassen, ebenfalls unter Ausschließung der kleinen Gebilde, in ihrer Eigenschaft als Ersatzkasseu in feste Beziehungen zu den Krankenkassen gebracht, während sie als Zuschußkassen von der Reichsversicherungsordnung nicht betroffen werden.,
_ Die Bauunfallversicherung ist in die gewerbliche Unfallversicherung vollständig eingearbeitet worden. Materiell wird die Unfallversicherung bei Den Handelsbetrieben erwecken und auf das nicht gewerbsmäßige Halten von Reittieren und von solchen Fahrzeugen erstreckt, die durch elementare oder tterischc Kraft bewegt werden. Den seit Jahren geäußerten Wünschen der Berufsgenofsenschaften auf Aendernng der Bestimmungen über die Ansammlung der Reservefonds wird Entgegenkommen gezeigt.
Von dem früher lebhaft erörterten Plane, die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Invalidenversicherung mitt einander zu verschmelzen, ist Abstand genommen. Die in langer Arbeit entwickelte und bewährte Selbständigkeit der Verficyerungs- träger (Versrcherungsanstalten, Berufsgenofsenschaften, Krankenkassen) und die Verschiedenartigkeit ihrer Risiken, Leistungen und, Beiträge läßt eine solche Verschmelzung kaum durchführbar er- cheinen. Dagegen wird ein erheblicher Schrckt zur Annäherung der verichiedenen Versicherungszweige aneinander unternommen. 'Än bie Stelle der»zahlreichen verschiedenen Verwaltungsstellen und Behörden aller Art, die bisher neben den Schiedsgerichten unö dem Reichsucrsicgerungsamte zuständig waren, treten für alle 3metge der Versicherung einheitliche Versicherungsbehörden mit Verwattungs- und Entscheidungsbefugnissen, die sich als Versicherungsamt, Oberversicherungsamt (bisheriges Schiedsgericht) rnifr


