Ausgabe 
6.5.1909 Erstes Blatt
 
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Dr. Schmuttermaier.

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KeKannlmachung

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Wetzsteingasse zwischen Wetzstein- und WaNtorstraße Lion heute an bis auf weiteres für den Fuhr- und Rad- Mhrverkehr gesperrt.

Gießen, den 5. Mai 1909.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

R e i n h art.

Arbeitsvergebunst.

Die nachstehenden Arbeiten und Lieferungen zur Unterhaltung trnr Gebäude und Herstellung von Einfassungsgräbern auf dem Fried- Hirs am Nodberg sollen

Mittwoch den 12. Mai d. I., vormittags 11 Uhr, öjfentlich vergeben werden.

1. Weißbinderarbeiten,

2. Lieferung von Grabeinfassungen aus Basaltlava,

3. Maurerarbeiten.

Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Ein­sicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbll erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichcn. Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen, den 4. Mai 1909. (B5/5

Städtisches Hochbauamt.

G erbet.

Vergebung.

Da? für 1909 im Iustizgebäude zu Gießen erforder- liihe Heizungsmaterial als 3 Meter Tannenscheitholz 1. blasse, 1 Meter Buchenprügelholz, 100 Zentner 9!ußkohlen Größe I, 11)0 Zentner Anthrazitkohlen Größe II und 2800 Zentner Hüttenkoks, 6 bis 10 cm Körnung, soll im Verdingungsweg b'«schasst werden.

Verschlossene Angebote können bis zum Eröffnungstermin Montag den 7. Juni 1909, vormittags 10 Uhr, irrt Zimmer Nr. 33 des Justizgebäudes niedergelegt werden.

Die Vergebung erfolgt unter den in Anlage A zu dem Ministerialerlaß, betr. das Verdingungswesen, enthaltenen allgemeinen und den dahier aufgestellten besonderen Beding- ungen, die dahier offen liegen bezw. kostenfrei erhältlich sind. Letztere dürsten eine Lieferung auswärtiger Bewerber er- schweren. Nähere Auskunft erteilt auch der Gr. Hausmeister Sürths. Der Zuschlag bleibt zehn Tage vorbehalten.

Gießen, den 5. Mai 1909.

Gerichtsschreiberei Großh. Landgerichts:

Empfehle mich in sämtlichen Zenen!-, Gips- und Stußkarlißilen 5of. Lüllcratb, Stukkateur, 03SO2J Burgsolms.

' meldet, daß Z IIk Ändert Köln übkA 20. Mai zu einer Fkn erde. Tie ftertigikh. Ausstellung bestimm! j

al.

vnlmifenen So1 ^°nuar 1909 belLl ner- Es märens ff § 'Ms Tagend

Bekanntmachung.

Die ltzemcindesteuerzettel für 1909 werden in den nächsten Lagen den Steuerpflichtigen burdi die Schutzmannschatt zugestellt.

Diejenigen Einwohner, welche bis zum 1. Juni keinen (tze- vTveindesteucrzettcl erhalten haben, nach ihren Verhältnissen aber onnehmen müssen, daß sie steuerpflichtig sind, werden hiermit auf- oyforoert, davon alsbald, bet Meiduug nachteiliger Folgen, auf der Eürflernieiiterei iZimmer Nr. 9) Anzeige zu erstatten.

Gießen, den 5. Mai 1909. B6/s

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Betrifft: Die Ausführung des Reichsgesetzes über die Abänderung der Gewerbeordnung vom 30. Mai 1908.

Diejenigen H>andwcrkcr, welche eine Meisterprüfung wicht bestanden haben und also die Befugnis zum Anletten b»on Lehrlingen nicht ohne weiteres nach den Bestimmungen des obigen Gesetzes besitzen, jedoch bereits vor dem 1. Oktober 1108 nach den bis dahin geltenden Vorschriften zum Anleiten von Lehrlingen im Handwerk befugt waren, müssen die Verleihung der njeiteren Befugnis beantragen. , ,

Soweit die hiernach Verpflichteten den fraglichen Antrag noch nicht gestellt haben, fordern wir sie hiermit auf, dies bis zum 15. d. Mts. spätestens zu tun unter Benutzung des bei uns Zimmer S"ir. 2 erhältlichen Vordrucks. .

Nach dem genannten Zeitpunkt wird die Revision der Betriebe d urch Beauftragte der Handwerkskammer beginnen und es werden Gewerbetreibende, die nach dem 1. Oktober 1908 eingestellte Lehr­linge beschäftigen und weder die Meiflerprü'ung bestanden haben, nioch sich sonst über ihre Leiugnis zum Anwiten von Lehrlingen cuusweisen, in die gesetzliche Strafe bis zu 150 M. ober 4 Wochen Saft verfallen (§ 148 Ziffer 9 b der Gewerbeordnung).

Gießen, den 4. Mai 1909. B6/5

GroßherzogliÄe Bürgermeisterei Gteßeü.

J.B.: Keller.

Lrrerarncye».

Puschmann, Dr. jur.I a g d-, Fv rft- und Vo gel- schutz im Königreich Preußen mit bett Bestimmungen über Vorbereitung und Anstellung im Forstverwalkungs- und o r st s ch u tz d i e n st". Ein Handbuch, bearbeitet nach der Reichs- iind Landesgesetzgebung, sowie Rechtsprechung namentlich des Reichsgerichts unter Berücksichtigung der Partikitlarrechte Anhalts, Bayerns, Badens, Braunschweigs, Hessens, Mecklenburg-Schwerins, 'Meckleiiburg-Strelitz, Oldertburgs, Sachsens, Sachsen-Altenburgs, »Sachsen-Weimars und Württembergs. Verlag Emil Roth in »Gießen. Das Werk ist durchaus neu in seiner Art und Anlage umbrecht zeitgemäß. Ungemein inhaltreich, sind in ihm die ver- »mndten Materien, sehr sorgfältig und übersichtlich geordnet, ge- jttstckt verbunden. Dadurch ist oer Verfasser einem Bedürfnis rach einem Zusammenschluß des gesamten weitverzweigten reichs- intb landcsgesetzlichen Jagd-, Forst- und Vogelschutzrechts gerecht geworden: er illustriert, mit sachkundigem Verständnis, die schwie­rige Materie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung durch zahl­reiche wertvolle und gegteinverständliche Zusätze und Erläuterungen. Durch die Möglichkeit eines Vergleick)s in den wesentlichsten Fragen mit den Partikularrechten aller anderen deutschen Staaten wird das Interesse für das Werk noch mehr erhöht. Dieses bringt ml a. im ersten Teil die Jagüordnung vom 15. Juli 1907, in

** Vom Postscheckverkehr. Rach einer Mitteilung der Schweizerischen Ober-Postdirektion in Bern kommt es vor, daß Firmen in Deutschland, die Inhaber eines deutschen Postscheck- lvnkos sind, ihre Kunden in der Schweiz ersuchen, Bar­zahlungen für die Firmen durch Einzahlung auf deren Postsck?eck- konko mittels Zahlkarte zu bewirten. Ta in der Schweiz Zahl­karten für deutsche Postscheckkonten nicht angenommen werden, er­geben sich für die schweizerischen Postanstalten, insbesondere für die kleinen Poststellen, bei Vorlegung von Zahlkarten Weiterungen. Wünscht der Kontoinhaber, daß die für ihn im Auslande zur Einlieferung gelangenden Zahlungen unmittelbar seinem Postscheck­konto zugeführt werden, so kann dies nur mittels Postanweisung in deren Adresse das Konto bezeichnet und das Postscheckamt ange­geben ist, geschehet:.

Düsseldorf, 5. Mai. Ter Versand des Stahlwerksver­bandes betrug im April d. Js. in Halbzeug ca. 110 000 Tonnen, in Eisenbahnmaterial ca. 132 000 Tonnen, in Formeisen ea. 134 000 Tonnen und in Gesamtprodukten ca. 376 000 Tonnen. Ter annähernde Versand im März 1909 betrug in Halbzeug ca. 145 000 Tonnen, in Eisenbahnmaterial ca. 202 000 Tonnen, in Form eisen ca. 171000 Tonnen und in Gesamtprodukten ca. 518 000 Tonnen. Der Rückgang des Aprilversandes gegenüber dem Märzversande sei neben der geringeren Anzahl an Arbeitstagen im April hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß die Werke größere Mengen im März bereits zum Versand brachten, die ngentlich erst im Aprü hätten verschickt werden müssen.

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gedrängter Kurze das Prvvinzialrecht über Aneignung von Hirsch­stangen: die Jagd- und einschlägigen Gesetze von Hantwver, Kur­hessen und Hohenzollern; die noch geltenden Vorschriften Ses Allgemeinen Landrechts mit den Provinzialordnungen über das Töten von Hunden und Katzen: vielfach, wo und soweit dies an­gezeigt schien, die bez. Gesetzgebung der genannten Bundesstaaten in Vergleich stellend. Ferner die Gesetze und Verordnungen., das Forstpersonal bett.: die sonstigen forsttechtlichen Vorschriften, wie z. B. das Gesetz, bett. Schutzwaldungen und Waldgenossen- schasten: das Gesetz, betr. Verwaltung der den Gemeinden und öffentlichen Anstalten gehörigen Holzungen: das Gesetz über den Forltdiebstahl: das Feld- und Forstpotizeigesetz: das Gesetz über gemeinschaftliche Holzungen: das Gemeindesorstgesetz für Hrben- zollern: die land.sgesetzlichen Vorschriften über den Vogelschutz. Jm^zweiten Teil, der das Reichsrecht enthält, sind ausgenommen unter Jagd- und Forstrecht: die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches: des Reichssttafgesetzbuchs: des Reichsgesetzes, betr. Prüfung der Läufe und Verschlüsse bei Handfeuerwaffen: das Zolltarifgesetz; die bez. Vorschriften atts der Eisenbakpr-, Bau- und Bettiebsordnung. Unter Vogelschutz: die Vorschriften d s E. G. zum B. G. B.: des Reichssttafgesetzbuchs: ferner das SSogcb schntzgesetz: das Gesetz, betr. den Schutz der Brieftauben: das Gesetz über den Handel mit lebenden Vögeln. Endlich in einem Anhang: Die Ueberernfunft zum Schutz der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel vom 19. März 1902, sowie ein Verzeichnis der nützlichen und schädlichen Vögel. Die fleißige Arbeit kann allen Berufs- und Laieirkreisen, überhaupt jedem Freund von Wald und Flur mit gutem Gewissen als ein vorzügliches praktisch- wissenschaftliches Lrientierungsmittel auf den Gebieten des Jagd-, Forst- und Vogelschutzes zur Besckiasfung warm empfohlen tverden.

ÄoeauSüchlliche Witterung für Hesse» am Freitag dem 7. Mai: Fortdauernd heiter und trocken. Etwas wärmer. Leb- hafte östliche Winde.

(Drigiaiai»Dral>tineldunßen,

Berlin, 6. Mai. (Orig.-Telegr. des Gieß. Anz.) Zur innerpolitischen Krisis wird soeben gemeldet, daß die konservative Fraktion die beabsichtigten erneuten Verhandlungen über eine andere Art der N'achlaßsteiter endgiltig abgelehnt habe. Damit wäre das Schicksal der deutschen Reichsfinanzreform gegeben.

Rom, 6. Mai. 'In der italienischen Presse wird darüber Klage gefiihrt, daß der Entwurf der neuen deutschen Ver­sicherungsordnung die bestehende Rechtslage zu ungunsten der mlsländischen Arbeiter verändere. Eine Mitteilung der Tribuna weist darauf bin, daß die geplanten Bestimmungen Hun derttausende italienischer Arbeiter treffen und aufs schwerste *

schädigen würden. Es sei zu hoffen, daß die italienische Regie­rung Schritte ergreife, um diese Ungerechtigkeit zu verhindern.

Mailand, 5. Mai. DerSecolo" meldet, daß bei der jüngsten Zusammenkunft der Herrscher von Italien und England König Eduard den Minister Tittoni von der Gefährlichkeit der italienischen Polilit und besonders von dem Mißtrauen überzeugt habe, das diese Politik bei den befreundeten Mäch en Engla id und Frankreich Hervorrufen müßte. König Viktor Emanael habe dieser Unterredung beigewohnt und die Ausführungen König Eduards gebilligt.

Paris, 6. Mai.Petit Parisien" berichtet aus Peters­burg, Stolypin habe sich gesttrn nach Zarskoje Selo begeben und dem Zaren seine Demission angeboten für den Fall, daß die Frage des Marine-Generalstabes nicht in dem von der Duma angedeuteten Sinne geregelt würde.

Petersburg, 6. Mai. Neuerdings tritt mit Be­stimmtheit das Gerücht auf, daß Iswolsky nicht mehr in seinen hics gen Wirkunyslr.is zurür.kehren w r.e vickm hr den Botscyafterposlen in Rom erhalten wird. Zum Mi­nister des Asußern würde Tscharikow ernannt werden.

Sofia, 6. Mai. Der hiesige französische Gesandte begab sich gestern auf Urlaub. Seine Abreise noch vor Ueber- reichung der neuen Akkreditive wird mit der Skandal-Affäre der W a f f e n f a b r i k S ch n e i d e r - E r e u s o t in Zusammen­hang gebracht, nachdem die bulgarische Regierung wegen der Ab­nahme weiterer noch ausstehender Lieferungen der genanntes Fabrik Schwierigkeiten gemacht hat.

Tanger, 6. Mai. Tie europäischen Kaufleute hielten eine Versammlung ab, in der gegen die ihnen vom Mngzehn bereiteten Schwierigkeiten Einspruch erhoben wurde. Es wurde eine Resolution angenommen, in der die Signatarmächte der Al- gecirasakte gebeten werden, entweder für die volle Durchführung der Akte zu sorgen oder sie wieder aufzuheben.

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Danksagung.

Für die uns anlässlich des Ablebens unseres lieben Bruders, Schwagers und Onkels in so reichem Masse erwiesene Teil­nahme sagen wir hiermit unseren innigsten Dank.

Im Namen der Hinterbliebenen:

H. E. Jughardt.

K174/08~ m?

Donnerstag den 13. Mai 1909, nachmittags 3 Uhr, werden in unserem Amtszimmer die den Franz Wigandt Eheleuten in Gießen zugeschriebenen nach­stehend verzeichneten Parzellen versteigert:

1/223 = 286 qm Hosreite auf dem neuen Weg

1/232= 234 qm Grabqarten das.

Gießen, den 6. April 1909.

Großherzogliches Ortsgericht.

__________Gros.__________

K 4 09. [Bw/}

Donnerstag den 13. Mai 1909, nachmittags 3 Uhr, wird in unserem Amtszimmer die dem Georg Hammel und Ehefrau Franziska geb. Stuckart zuge­schriebene nachstehend verzeich­nete Parzelle versteigert, nämlich

1/264,5 = 331 qm Hofreite auf dem Kreuz.

Gießen, den 19. April 1909.

Grotzherzogliches Ortsgericht.

Gros.

K 48/09.

Donnerstag den 27. Mai 1909, nachmittags 3 Uhr, werden in unserem Amtszimmer die dem Earl Beil u. Ehefrau geb. Rinn zugeschriebenen nachstehend ver- zeickmeten Parzellen versteigert:

2/2ö86l/iqp146 am Grabgarten rechts der Chaussee aus die herrfchaitliche Wiese

2/25885/ioo = 502 qm Hofreite das. Gießen, den 27. Avril 1909.

Großherzogliches Ortsgericht.

Gros.

K 47/09. [B°/j

Donnerstag den 27. Mai 1909, nachmittags 3 Uhr, werden in unserem Amtszimmer die den Carl Göbel Ebeleuren in Gießen zugefchriebenen nachstehend ver­zeichneten Parzellen versteigert:

Flur 5/1957I/ioo 345 qm Hof- reite am Gümhersgraben

5/ltoT5/mo = 192 qm Grabgarten daselbst.

Gießen, den 27. Avril 1909.

Großherzogliches Ortsgericht. Gros.

K 6/09. [B6/j

Donnerstag den 27. Mai 1909, nachmittags 3 Uhr, wird in unserem Amtszimmer die dem Johann Gerlicher und Ehefrau ckllathilde geb. Schwab zuge- fdn'iebcne nachstehend verzeichnete Parzelle versteigert:

1/1151 = 522 qm Hotteite hinter dem Slockliaus (Wirtschaft zum Gambrinus».

Gießen, den 5. Mai 1909.

Gr. Ortsgericht Gießen.

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Arbeitsvergebrinft.

Die Weißbinder-, Maurer- u. Zimmerer- bezw. Tchreiner- arbeitcn zur Unierbaltung der Gebäude der Hofreilen Neuenweg 2 und 4 sollen

Dicnstag den 11. Mai d. Js., vormittags 11 Ubr öffentlich vergeben werden.

Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einznreichen. Zuschlagsfrist 14 Tage. B5/e

Gießen, den 4. Mai 1909.

Städtisches Hochbauamt.

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