Nr. 154 Erstes Blatt
159. Jahrgang
Montag 5. Juli 1909
Der Siebener Anzeiger juw-yiw £»x
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Verantwortlich für den politischen Teil: E. Anderson; f. Feuilleton und „Vermischtes" K. Neurath; für „Stadt u.Land" und „Gerichtssaal": E. Heß; sür den Anzeigenteil: H. Beck.
Die heutige Nummer umfaßt 12 Seiten.
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zur Anbahnung eines neuen K o m p r o mi f s c s
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wirtliche Mehreinnahmen anfzubriugen.
Die Reichrfinanzrefsrm.
Fürst Bülow ist in Travemünde am Freitag abend angekommen und hat sich sofort an Bord der „Hohenzollern" begeben. Bon der Abreise des Fürsten ist in Berlin nichts bekannt gewesen. Es handelt sich also offenbar bei der Reise des Kanzlers z,üm Kaiser um eine plötzliche Entschließung und man rechnet mit wichtigen Ueber- raschungen.
Die „Nordd. Allg. Z." bespricht die durch die Ablehnung der Erbschaftssteuer geschaffene politische Lage und schreibt: Das ZustandekommenderReichsfinanz- reform wird nunmehr davon abhängen, ob es der Mehrheit des Reichstages gelingen wird, die mit der Ablehnung der Erbschaftssteuer übernommene Verpflichtung einzulösen
gewicht, vielmehr geht er bald mit dem einen, bald mit dem anderen Ende auf- und niederwärts, je nachdem die Stelle des Drucks sich ändert.
Die Schwimmkunst beruht daher int wesentlichen darauf, den Schwer Punkt des menschliche Körpers kennen zu lernen. Denn da sie lediglich in der Geschicklichkeit besteht, alle Teile bei den verschiedensten Stellungen des Körpers im Gleichgewicht zu erhalten, so muß man sür jede Lage das gehörige Verhältnis erst suchen. Um schwimmen zu können, genügt aber nicht die Kenntnis der physikalischen Gesetze, auf denen die Schwimmkunst beruht, sondern es kommen noch eine ganze 9lnzahl anderer Umstände hinzu. Im Wasser verliert ein Mensch das Maß seiner eigenen Schwere, er sinlt, seine Füße haben die gewohnte Unterstützung nicht, er gerät in Verwirrung und alle Teile seines Körpers lonrmen aus ihrer gehörigen Lagr, so daß er, anstatt £U schwimmen und zu leben, untergeht und ertrinkt. Würde er die Kontrolle! über sich selbst nicht verlieren, so könnte er unter feinen Umständen untergefien und ertrinken. Das Gefühl der Sicherheit und die Kontrolle über den Körper erlangt der Mensch aber nicht nur dadurch, daß er sich durch öfteres Baden an das nasse Element gewöhnt, sondern auch die Schwimmbunst methodisch erlernt, indem er bereit drei Hanvtteile, nämlich die Armbewegung, die Beinbewegung und die Körperhaltung richtig beobachtet. O. K.
— Göttinger Studentenulk. Die alte Universitätsstadt Göttingen besitzt in der Garthetalbahn, die Göttingen mit Duderstadt verbindet, ein modernes Verkehrsmittel, dessen Leistungen die Göttinger Musensöhne mit lebhaftem Interesse verfolgen, so daß sich in diesen Tagen sogar der hohe Senat zu einem Ein-, schreiten veranlaßt hat, das den Studenten die Lust zu weiteren Kampfspielen mit der Bahn verleiden soll. Vor einigen Tagen hatte sogar der hiesige Akademische Turnverein ein Wettlaufen mit der Eisenbahn in Form eines Stufettenlaufes veranstaltet und dabei den Zug mit vielen Lokomotivenlängen geschlagen, trotzdem der Heizer feuerte, daß die Funken aus dem Schornstein sprühten. Auch sonst hatten sich die Herren Studenten allerlei Scherze mit der Bahn geleistet, so daß sich der Prorektor zu folgendem Anschlag am Schwarzen Brett veranlaßt sah: „Es ist wiederholt vorgekommen, das; Studierende, welche die Garthetalbahn benutzen, sich Ungehörigkeiten, wie das Abspringen während der Fahrt zu schulden kommen ließen. Infolge dieser Verstöße gegen die bahn- volizeilichen Vorschriften sind einige ötubenten mit empfindlichen Geldstrafen belegt worden, auch haben mehrere sich schwere Verletzungen zugezogen. Ich mache die Herren Studierenden darauf aufmerksam, bei Benutzung der Garthetalbahn die bahnpolizeilichen Vorschristen zu beachten, insbesondere den Weisungen der Bahn- bediensteten Folge zu leisten und vor altem das gefährliche Abspringen während der Fahrt zu unterlassen."
Schwimmen und Schwergewicht.
Der heute jedem Schulkiirde geläufige Satz, daß der menschliche Körper spezifisch leichter ist als das Master, hat nicht zu allen weiten Geltung gehabt. So lehrte noch Aristoteles au, Gnmd der Tatsache, daß er Menschen ms Was,er ,allen und ertrinken sah, der menschliche Körper sei ,pezm,ch ichwerer als da- Wasser. Der berühmte Göttinger Umt^sitatsprofessor Mbrecht von Haller stellte die Behauptung auf, daß allein die durch den Uebera'aiia fester Körper in Fäulnis erfolgte Gewichts abu ahme das Schwimmen von Leichen auf der Oberfläche des Masters erklärlich mache. Der französische Naturforscher und Physiker Brisson lehrte daun, daß der Mensch beuiahe emer.ei ,pezNische Sstw-'re mit dem Wasser habe. Früher als er, hatte indes,en der Italiener Borelli die Wahrheit ermittelt, indem er lagt: Gs herrscht kein Zweifel, daß der Mensch, so lange er lebt, spezifisch leichter als das Wasser ist, denn immer ragt ein ^.eil des menschlichen Stör per 5 aus dem Wasser hervor. Und dies ist eine große Wirkung der Natur,^nlcht die Folge einer künstliche Bewegung der Glieder, wie Taucher erfahren, die, ebenso wr^ ein Stück Holz, durch das Wasser, von dem Boden an, die Oberfläche getrieben werden und, im Gegenteil, nicht anders zu einer beträchtlichen Tiefe gelangen können als daß sie entweder Ansatz nehmen und sich aus der Luft ins Wasser stürzen, oder daß sie durch Hilfe ihrer Muskeln nach dem Boden schwimmen, ober c idlick, dstß sie das Gewicht ihres Körpers vermehren indem s e Steine oder Blei zu sich stecken Und -benwwenig formen ta nachher auf dem Bodeu^Mle stehen, wenn sie sich nicht an einem Felsen oder großen eteme sestb.itten.
P>aktisch begründete bann ein anderer Italiener uamms Semaibi durch dir Richtet U Lchr-
satzes Danach sollte man meinen, day das SüMnmmen des menschlichen Körpers von selbst geschehen mufte, zumal hei richtiger ÄrTattimg ber Kopf über dem Wo,1er femvragt unb dos Atmen nicht verhindert wird. Aber wie ,bc'
mnkt, hat doch gerade die Tatsache, daß das Gefühl der Unncher- heit im Wasser, die Abneigung oder das Ai urteil gegen ba^ Schwimmen ’inb die Notwendigkeit das willkürliche Schwimmen erst au erlernen, ihren Grund dämm da,; der menschliche Körper von selbst schwimmt. Dies ist,leicht erklärt. ~cr ine nid)' ftche Körper, der Länge nach ins Wasser gelegt, verhalt 1 ich wie ein Stab. Will er sich erheben und dabei un Gleichgewicht bleiben, so nruß der Punkt, an dem er gehoben wird, der Schwerpunkt sein, sonst wird er sich immer nach denr eenen oder dem anderen Euds hin neigen. Dasselbe geschieht mit dem Stab. Druckt man ihn an seinem Schwerpunkt nieder, so taucht ,er derart ms Uba) i er, daß er stets der Oberfläche parallel bleibt. Erfolgt aber ber xrua außerhalb des SckMerPunkts, so bleibt der e-tab nicht im Gleich-
der Reichsregierung und» der neuen Mehrheit werden durch । einige Mitteilungen der Kölnischen Zeitung ergänzt. Danach ist eine vorläufige Einigung über die B e st e u e - rung der Feuerversicherungen erzielt worden, und zwar unter der Bedingung, daß der von der Regierung beantragte Stempel aus die Hälfte heruntergesetzt wird. Der Umsatz stempel auf Immobilien dürfte ebenfalls vereinbart werden, jedoch wahrscheinlich mit der Maßgabe, daß diese Besteuerung wahrscheinlich nur auf drei Jahre bewilligt wird, und daß dann die Regierung gehalten sein soll, durch Einbringung eines Gesetzes über den Wertzuwachs der Immobilien für einen Ersatz zu sorgen.
In den Kreisen der neuen Reichstags-Mehrheit werden die bisher veröffentlichten Mitteilungen über den Inhalt des Steuer-Kompromisses übrigens für unrichtig erklärt. Tatsache ist, daß das Kompromiß bis zur Stunde noch nicht definitiv festgestellt ist. Auch ein an der Börse heute verbreitetes Gerück)t, wonach die Kotierungssteuer gefallen sei, ist unbegründet. In politischen Kreisen wird vielmehr angenommen, daß die Kotienrngssteuer unter einem anderen Namen und mit entsprechenden Abänderungen angenommen werden wird.
In Berlin begannen am Samstag nachmittag die Beratungen der drei Parteitage der Freisinnigen Vereinigung, der Freisinnigen Volkspartei und der Nationalliberalen Partei unter sehr lebhafter Beteiligung. Auf den Tagungen, über deren Verlauf wir noch berichten werden, nahm man Resolutionen an, in denen die Haltung der liberalen Parteien zur Reichsfinanzreform gebilligt und gegen die Steueroolitik der neuen Mehrheit entschieden Stellung genommen wurde. Auf den beiden freisinnigen Tagungen wurde die völlige Fusion beider Parteien erörtert. Man steht der Einigung sympathisch gegenüber und beauftragte Die beiderseitigen Parteileitungen mit der weiteren Prüfung »der Angelegenheit.
Im Reichstage verlautet, daß eine jungkonservative Partei in der Bildung begriffen ist, bereit Entstehung auf den Gegensatz in der Erbschaftssteuerfrage und anderen schwebenden Fragen zwischen der konservativen Parteileitung und einigen konservativen Vereinen zurückzuführen ist.
und die Reichsfinanzreform in einer sachgemäßen, erschöpfenden und für die verbündeten Regierungen annehmbaren Weise zu Ende zu führen. Die „Nord. Mlg. Ztg." bezeichnet es als erfreulich, daß die Abänderungsvorschläge zur Brausteuervorlag'e abgelehut wurden; mit der .Annahme dieses Gesetzes würde das Bier in der Weise zu den Retchslasten herangezvgen sein, wie es durch die finanzielle Lage des Reiches geboten und durch Vergleich mit den Steuern anderer Länder gerechtfertigt erscheint. Dagegen sei es leider bei der Tabaksteuer nicht gelungen, die von den verbündeten Regierungen eingebrachten, wohlüberlegten Vorschläge wiederherzustellen. Das sogenannte Bau- derolensystem stelle nach dem Urteil hervorragender Sachkenner in Theorie und Praxis die gerechteste Form der Besteuerung des Tabaks dar. Es sei zu hoffen, daß die Tabakindustrie in Zukunft diesem Gedanken näher kommen werde. Die größten Schwierigkeiten würden sich bei der Beratung des Ersatzes für die abgelehnten B e - s i tz st e u e r n ergeben, und die Ansicht beginne sich durchzusetzen, daß die ursprünglichen Vorlagen der Regierung gegenüber allen auftauchenden Ersatzvorschlägen den Vorzug verdient haben würden. Wenn nun auch die Verabschiedung derartiger Ersatzsteuern sich nicht vermeiden lasse, so werde die Mehrheit des Reichstags sich die Beschränkung auf- erlegen müssen, daß sie bei dieser Gelegenheit es nicht versucht, wirtschaftspolitische Nebenzwecke in die Steuervorlagen einzufügen. Die verbündeten Regierungen würden auch fernerhin teilte Steuervorfchläge akzeptieren, du. anstelle finanzieller Gesichtspunkte derartige wirtschastsv-oliti'iche setzen. Schließlich warnt die ,.N. A. Z." vor zwei Gefahren: Die eine liege in dem Bestreben, den notwendigen Bedarf unter 500 Millionen Mark herabzudrücken. Es sei unwiderleglich dargetau, daß eine Fmanzreform, bte weniger als 500 Millionen Einnahmen bringt, eine unzulängliche Lösung des gesetzgeberischen Problems wäre; die andere, nicht weniger große Gefahr liege in der Versuchung, solche Steuern zur Verabschiedung zu bringen, die jene Mehreinnahmen nicht in Wirklichkeit, sondern nur scheinbar, gewissermaßen auf dem Papier erbringen. Solche „Finanz- reformen" habe das Reich genug gehabt. Was wer brauchen, seien latsächtich einkommende Mehreinnahmen in der ge- nannteu Höhe. Es werde noch schwerer Arbeit bedürfen,
Die hessische Wohirechlsvor^ge.
Die Beratung der Wahlrechtsvorlage im GesetzgebimgsauSschnß der Zweiten Kammer ist bis jetzt zu einem Ergebnis gelangt, bas eine begründete Aussicht auf die endliche Einführung des direkten Landtagswahlrechts in Hessen eröffnet. Ter Ausichuß hat, nachdem er vorher mehrmals eingehende Besprechungen mit der Regierung gepflogen und bereit Ansicht und Stellung zu den einzelnen Abänderungsvorschlägen festgestellt hatte, die ganze Wahlrechtsoorlage durchberaten und am Samstag nachmittag die erste Ab Itimmung über den Gesetzentwurf, der die Abänderung der Artikel 67 und 75 der Verfassungsurkunde betrifft, wie über den die Land- stände selber betreffenden Gesetzentwurf vorgenommen. Der Ausschuß hat sich bet seinen Beratungen nicht auf einen einseitigen, radikalen Standpunkt gestellt, sondern, da ja doch die Einführung des direkten Wahlrechts in Hessen nach Art. 110 der Versaßungs- urkünde durch eine Verständigung mit der Ersten Kammer erreicht — ------ ----. werden kann, auf deren Stellung bedacht und deren Wünsche zum
gelingt, den Bedarf m voller Höhe und durch Teil berücksichttgt. Die Regierung, von der sich Staatsminiiter h..— Dr. Ewald meist an den Beratungen beteiligte und allen wesent-
^ia bisberiaeu Nachrichten über die Verhandlungen tichen Beschlüssen — wenn auch teilweise unter Vorbehalt —
'.wischen stimmte, wird jedenfalls bemüht sein, bei oen spateren Beratungen
mit der Ersten Kammer auf die Annahme dieser Ausschußbeschlüsfe hinzuwirken und somit eine Verständigung über die so viel umstrittene Wahlrechtsvorlage herbeizuführen.
Ter Ausschuß vollzog zunächst die Abstimmung über die Verfassungsänderungen. Art. 67 wurde in der Regie- rungssassung im Absatz 1 und 2 unverändert angenommen, deren entscheidender Teil lautet: Zwischen den Ausschüssen der beiden Kammern findet zunächst eine vertrauliche Besprechung statt. Jede Kammer beschließt hierauf selbständig über den Hauptvoranschlag und das Finanzgesetz. Tie Erste Kammer legt ihrer Beschlußfassung die ihr mitgeteilten Beschlüsse der Zweiten Kammer zugrunde: sie ist berechtigt, über die einzelnen Teile des Haupt» Voranschlags und des Finanzgesetzes auch gesondert zu beschließen." Absatz 3 lautet nach Streichung eines Zwischensatzes: „Lehnt die Erste Kammer das Finanzgesetz ab, so ist über dasselbe in einer Versammlung der -vereinigten Kammern, die unter dem Vorfitz bes Präsidenten der Ersten Kammer stattfindet, zu beraten und im ganzen abzustimmen. Bei dieser Abstimmung entscheidet die absolute Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit enftcheidet die Stimme des Präsidenten der Zweiten Kammer."
Ter erste.Absatz im Art. 75 lautet: „Wenn auch nur eme Kammer gegen einen Gesetzesvorschlag stimmt, so bleibt das Gesetz ausgesetzt." Dieser Absatz wurde einstimmig angenommen. Als Absatz 2 fand der bekannte Antrag Wolf einstimmige Annahme, wonach ein abgelehnter Gesetzesvorichlag, den die Regienuig dem nächsten Landtag wieder vorlegt, im Falle einer von der Zweiten Kammer mit .über Zweidrittel aller Stimmen getroffenen An- Annahme ober Ablehnung bei der Durchstimmung beider Kammern, die Entscheidung durch die absolute Stimmenmehrheit erfolgen, bei einer mit weniger als Zweidrittelmehrheit erfolgten Abstimmung der Zweiten Kammer, jedoch bei der Durchstimmung eine Zweidrittelmehrheit über die Annahme ober Ablehnung bes Gesetzesvorschlages entscheiben soll." Hier würbe vom Ausschuß noch ber Zusatz .angefügt: „Einer Ablehnung steht gleich, wenn eine Kammer ein Gesetz nicht burch Abstimmung im Plenum erledigt. Mit ber, wie schon bemerkt, im Ausschuß einstimmig erfolgten Annahme bes Antrags Wolf hoffte man, ben leibigen Streit ba- rüber, ob bei einer Durchstimmung beiber Kammern, wie bisher, bte einfache Mehrheit, ober, wie ber Initiativantrag ber Ersten Kammer verlangte, eilte Zweidrittelmehrheit, ober enblich nach bem Gläsftng- schen Antrag eine Dreisünftelmehrheit bit* Entscheibnng 6 er bei» führen solle auch zur Zusricbenheit der 1. Kammer aus ber Welt zu schaffen.
Die vom Ausschuß öorgenommene Abstimmung über den Gesetzentwurf über die Landstände ergab folgendes Resultat: Art 1 • „Tie Stände des Großherzogtums bilden zwei Kammern", wurde angenommen. Bei Art. 2, der über die Zusammensetzung der E0>.:: Kammer bestimmt, wurde Pos. 7 geittichen, wonach cur Mitglied des Senats der Technischen Hochschule vom Großherzog -formen werden soll und dafür ein Zusatz zu Pos. 10 angenommen, daß, wenn das Reichsgesetz über die Arbeitskammern verabschiedet ist, die Regierung den Landständen eine Vorlage machen soll, wonach auch ein 'Vertreter der Arbeiterschaft auf Vorschlag der Arbeitskammer vom Großherzog für die Tauer des Landtags in die Erste Kammer berufen werden sott. Art. 3 der Vorlage, nach dem die Zweite Kammer aus 15 städtischen und 43 ländlichen Abgeordneten, aljo 58 im Ganzen gegen bisher 50, gebildet werden soll, wurde unverändert angenommen, ebenso Art. 4, 5 uuo 6. Bei Art. 7 wurden die Pos. 6 und 7 gestrichen, nach denen Beamte und Rechtsanwälte, die entlassen oder ausgeschlossen wurden, bis 5 Jahre nach dieser Zeit kein Stimmrecht haben sollten: auch bei den übrigen Positionen wurde die Karrenzzeit gestrichen. Die Art. 8 bis 18 wurden nach der Regierungsvorlage angenommen. Zu Art. 19, der über das Wahlrecht der Städte bestimmt, nahm ber Ausschuß einen Zusatzantrag des Abg. v. Brentano an, wonach die Wahl der Abgeordneten in den Städten Mainz, Darmstadt, Offenbach, Worms und Gießen nach den Grundsätzen der Listen- und Verhältniswahl erfolgen sott. Der Ausschuß erklärte sich hierbei einstimmig dahin, daß er für die Proportional- wahl im ganzen Lande sei. Angesichts der derzeitigen Aussichtslosigkeit dieser Forderung habe er für die genannten fünf totabtfc ben Proporz beschlossen. Art. 20—23 würben unveränbert angenommen, ebenso Art. 24—29 unter Streichung eines Satzes int 9(rt. 24. Bei Art. 29 erfolgte bie Annahme mit bem Zusatz „nach Anhörung ber Stabtverorbnetenversammlung bezw. bes Gemeinderats " Art. 30—49 wurden unverändert genehmigt, bet Art. 50 erfolote die Streichung der drei letzten Absätze imd der Bestim- ivung, nach der den Wahlkommissivnen eine Strafbefugnis bis zu 30 Mark zustehen sollte. Art. 51—53 blieben unverändert, bei Art 54 wurde der Zusatz gemacht, wonach bei dem Gewählten, wenn er nicht binnen 8 Tagen auf die Mitteilung über seine Wahl feine Erklärung abgibt, die Wahl als angenommen gilt. Art 55—58 würden unverändert genehmigt, bei Art. 59 ein Zusatz angefügt, „nach Erfordernis insbesondere aus Ersuchen der Kammer". Die Zustimmung zu den Restartikeln des Gefttzentwurfs 60—68' erfolgte bei Art. 67 mit der Erklärung der Ausschuß- mttgücber, baß eine befinitive Stellungnahme bezüglich berWahl- lreiseinteiluiig erst nach ihrer FesÜegung erfolgen können. Tie Ausschußmehrheit ist ber Meinung, baß bei Einführung des direkten Wahlrechts das Mandat der noch für 3 Jahre gewählten Abgeordneten nicht erlöschen soll. Tie Regierung überläßt die Bestimmung über diese Frage der Kammer.
Äusland.
König Eduard ist definitiv entschlossen, auch in diesem Jahr zum Kurgebrauch nach Marien bad zu gehen; er wird in der ersten Hälfte des Augusts daselbst eintreffen.
Die griechische Regierung hat die Ausschreibung der Neuwahlen für die Kammer verschoben, um der Vornahme der Wahlen auszuweichen und die Türkei nicht zu provozieren.
Mohamed Schewket-Pascha erklärte, daß die Untersuchung des Kriegsgerichtes die Schuld Abdul Hamids an ben Ereignissen vom 13. April festgestellt habe, daß Abdul Hamid jedoch entgegen anders lautenden Dieldungen, nicht vordem Staatsgerichtshof gestellt werde.
Die vom amerikanischen Senat angenommenen Bestimmungen des Maximaltarifs ermächtigen den Präsidenten, einen Zuschlagszoll von 25 Prozent auf Waren aus solchen Ländern zu legen, die nach seiner Ansicht die Bereinigten Staaten nicht ebenso behandeln wie andere Länder.
Die russische Regierung hat an die fremden Regierungen eine Zirkulardepesche gesendet, daß Rußland unter Aufrechterhaltung des Grundsatzes der Nichtein-


