Nr. 104
JtoettöR SBlfttt 158» Jahrgang
Morttag, 4, Mar 1908
«rscheinl tlgNch «rti Cuenttfjm# be8 TonnkagS.
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General-Anzeiger für Oberheften
Wtefeftflnebrud unb flerlao brr tFTrötndhen ttnwettuär« • Buch» unfc *<etnö$ucUltU tft S a a 8 «, Lieber».
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Deutscher Reichstag.
148. Sitzung, Sonnabend, 2. Mai.
Am Tische des BundeZratS: Dr. Shdow, Dr. lieber# ding, Twele.
Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 15 Minuten.
Eine Reihe von Rechnungssachen wird erledigt. Es folgt die erste Beratung der Ucbcrsicht der Einnahmen und Aus. gaben der Schutzgebiete für 1905.
Abg. Erzbergcr (Ztr.):
Leider ist immer mehr die Gewohnheit eingerissen, uns Rech- mmgssachen erst in letzter Stunde zu überreichen. Das gilt besonders von den Uebersichten über die Verhältnisse der Schutzgebiete. Das ReiiMschatzamt -sollte das Kolonialamt nachdrücklichst dazu veranlassen, etwas rascher zu arbeiten, damit seine Berichte noch zur EtatSberatimg zurecht kommen, sonst verlieren sie für im§ jeden praktischen Wert. Die Ausgaben der Kolonialverwaltung sollten sorgfältiger geprüft werden, man scheint dort von Sparsamkeit nicht viel zu halten. Es ist doch unerhört, wenn z. B. General v. Trotha eine Gehaltserhöhung für einen Ilnterbemnten seines Stabes telegraphisch beantragte. Das ist zum Fenster hinauSgeworfcnes Geld, ein Brief würde auch nod) zur rechten Zeit angekommcn sein. Die Qberrechnunas, kammer sollte solche Ausgaben sorgfältiger prüfen, als das bisher der Fall war. Sic würde dann zu interessanten Resultaten kommen, die ncchezu etwas Romanhaftes an sich haben. Die Kolonialverwaltrmg scheint bei den außerordentlichen Ausgaben ziemlich selbständig vorzugehen. Es scheint, als ob sie das Reichsschatzamt immer nur vor vollendete Tatsachen stellt. Die Etats. Überschreitungen sind wieder ganz erheblich, zum Teil un. geheuerlich. Das gilt besonders für Ostafrika.
Abg. Dr. Arendt (Rp.):
ES ist notwendig, daß unö von nun an die RechmmgSbcrichtc schriftlich erstattet werden, damit chre WicWgkeit besser zum Bewußtsein kommt.
Die Uedersicht geht an die RechrnrngSkomm isston.
Der Lersrcherungsvertrag.
Di« zweite Beratung des Versicherungsvertrages, die gestern abgebrochen wurde, wird bei den »Schluhvorschriften" fortgesetzt. Mit zur Beratung steht die R e s o l u t i o n der Kommission, be. treffend gesetzliche Regelung des Pensionskaffen- und Reliktenkassen, Wesens bei größeren industriellen Betrieben, sowie der sozial, demokratische Antrag Albrecht, der diese Regelung schon im Rahmen deS vorliegenden Gesetzes bewirken will.
Abg. Dove (freis. Vgg.):
Dir linkslDeraile Fraktionsgemeinschaft wird auch dem Rest dieses Gesetzes zustimmcn, ebenso der Resolution der Kommission, aber nicht dem sozialdemokratischen Anträge. Eine gesetzliche Regelung der Pensionskassenmaterie ist notwendig. Sie muß auf Grund der gemachten Erfahrung erreicht werden, aber nicht im Rahmen dieses Gesetzes. Es kommen hier Wohlfahrtseinrichtungen mit in Betracht, auch spielen Fragen des gewerblichen Tarifvertrages und der gesamten gewerblichen Arbeiter, fürsorge mit hinein. Die Wohlfahrtseinrichtungen können nicht ganz aus der gewerblichen Tätigkeit ausgeschaltet werden. Es würde damit doch sehr viel humanitäre Fürsorge ausscheiden. Wir sind gestern vor dem Liebeswerben der sogenannten gelben Ge. wcrkschasten gewarnt worden. Ich muß gestehen, daß ich von einem solchen Liebcswerben bisher nichts gcuierkt habe.
Abg. Cuno (freis. Vp.):
Gegenüber den Schilderungen der Sozialdemokraten in bezug auf die Verhältnisse der Pensionskaffen in großindustriellen Be. trieben muß ich doch darauf Hinweisen, daß auch bürgerliche Volks. Wirtschaftler sich keineswegs durch die glänzenden Zahlen, mit denen diese Kassen prahlen, blenden lassen. Der Unterschied zwischen den bürgerlichen und den sozialdemokratischen Kritikern ist nur der, daß die Sozialdemokraten eben nur die Schattenseiten sehen. Es heißt nun immer, die Arbeiter seien durch die Pensions- kassen an das Werk gefcffelt, sie würden dadurch wirtschaftlich un. selbständig. Solche Uebertreibungcn muß man doch auf das richtige Maß zurückführen. Schließlich ist doch jeder durch Wirtschart, liche und andere Rücksichten an sein Amt gebunden, so daß er nicht einfach weglaufen kann. Ein Unterschied zwischen dem Beamten- verhältniffe und dem Arbciterverhältnisse besteht in der Unsicherheit der Dauer des Arbeitsverhältnisses beim Arbeiter. Man muß daher dem Arbeiter die Sicherheit eines dauernden Arbeitsverhält. niffcs gewähren. Die gelernten Arbeiter werden sich auch meistens in einem mehr dauernden Arbeitsverhältnis befinden, als die un. gelernten. Die hohen Zahlen über den Wechsel kom. men infolgedessen auch durch die ungelernten Arbeiter. Eine Rege, lung der Frage ist dringend notwendig. So schnell aber, wie sich cs die Sozialdemokraten denken, geht die Sache nicht. Wünschenswert wäre ein Zusammenschluß der einzelnen Werkkasscn zu einem Verbände.
Abg. Hengsbach (Soz.):
Die Ferienstimmung macht sich bereits geltend, denn sonst würde man diese wichtige Materie sorgfältiger behandeln, da Tausende von Arbeitern daran aufs höchste interessiert sind. Wir verzichten auf alle die schönen Wohlfahrtseinrichtungen, die nur eine
Wohlfahrtsplage sind. Allerorten wird das hohe Lied der Wohlfahrtseinrichtungen gesungen. Tatsächlich dienen sie aber nur dazu, die Arbeiter dem Unternehmer vollständig zu überliefern.
Die Millionen, mit denen die Kaffen paradieren, sind doch nur zurückbehaltene Arbeiterlöhne. Mit den gelben Gewerkschaften ziehen sich die Unternehmer nur Schwindler und Heuchler heran. Die Abonnentenversicherung kennt unsere Presse nicht, wohl aber betreibt die Zentrumspresse diese faulen Sachen.
Abg. Sachse (Soz.):
Die Wohlfahrtskaffen tun den Arbeitern schreiendes Unrecht. Sie berauben die Arbeiter ihrer wenigen Groschen.
Abg. Gicsberts (Zentr.):
Die Zustände im PensionskaffcMvesen sind unhaltbar. Wir hätten eine fdjärfer« Stellungnahme der Regierung gewünscht. Der sozialdemokratische Antrag ist ungeeignet, die Materie richtig zu regeln.
Abg. Schultz (Rp.) :
Ich bin der Ansicht, daß, wenn ein Arbeiter tangere Zelt in einem Arbeitsverhältnis gewesen ist, und er unverschuldet ausschei. det, daß ihm dann eine Rückforderung auf einen Teil seiner Beiträge zusteht. Die Firma Krupp denkt nicht daran, die Frei, zügigkcit ihrer Arbeiter zu beschränken. Von den Ausgeschiedenen sind 87 Proz. freiwillig gegangen. Von 1885 bis 1907 sind 6000 Personen von der Firnra Krupp 17 700 000 Mark Pension gezahlt worden. 1906 bekam durchschnittlich jeder Pensionär rund 849 Mk. Pension, wovon er im ganzen nur 425 bis 676 Mk. gezahlt hat. Zu diesen Zahlungen hat die Firma über 16 Millionen Mark beigetragen. Das können Sie nicht aus der Welt schaffen. Das tut keine andere Firma der Welt, auch keine sozialdemokratische.
Damit schließt die Aussprache.
Der Antrag Albrecht wird gegen die Stimmen der Si^iaDemokraten abgelehut, das Gesetz mit den Resolutionen angenommen.
Die Erleichterung des Wechselprotestes.
Es folgt die Lveite Beratung des Gesetzentwurfs über die Er. leichterung des Wechselprotestes.
Die Kommission hat an der Vorlage nur geringe Aenderimgen vorgenommen. Dem Artikel 89 der Wechselordnung ist folgende neue Fassung gegeben worden: Der Wechselschuldner ist nur gegen Aushändigung des quittierten Wechsels zu zahlen verpflichtet. Hat der Wechselschuldner eine Teilzahlung geleistet, so kann er mir verlangen, daß die Zahlung auf dem Wechsel abgeschrieben und ihm Quittung erteilt werde. — Das Gesetz soll am 1. Oktober 1908 in Kraft treten. Ein sozialdemokratischer Antrag will die Gebühren der Post für Erhebung des Wechselprotestes festsetzen. Sie sollen betragen bei Wechseln bis 200 Mark 0,50 Mark, bei Wechseln bmt 200 bis 500 Mark 1,00 Mark und bei Wechseln Über 500 Mark 1,50 Mark.
Abg. Dr. Wagner (kons.) empfiehlt als Berichterstatter die Vorlage zur Annahme.
Wg. Brunstermann (Rp.) sttmmt der Vorlage wegen ihres sozialen Charakters zu. Den so. zialdemokratischen Antrag lehnt er in Hinsicht auf die Reservat, rechte Bayerns imb Württembergs ab,
Wg. Belzer (Zentr.)' ist gleichfalls mit der Vorlage einverstanden. Wechsel sind ein gefährliches Spielzeug. Solche unter 50 Mark sollten überhaupt nicht zugelaffen werden. Die Rcservattechte Bayerns und Württembergs müßten natürlich respettierr werden.
Mg. Quarck (natl.) begrüßt die Vorlage, die eine Erleichterung und Vereinfachung des Protestes sowie Verringerung der Kosten bringe.
Abg. Lehmann (Wiesbaden, Soz.):
Die Bayern und Württemberger wären sehr töricht, wenn sie hierbei auf ihre Reservatrechte pochen würden.
Staatssekretär Kraetke:
Dec sozialdemokratische Antrag wüvdc au? verfassungsrechtlichen und fincrnzvechtlichen Gründen das Gesetz für uns unannehm. bar machen.
Damit schließt die Debatte.
Der Gesetzentwurf wird angenommen, der sozialdemo- kcattsche Antrag abgelehnt.
Der Gesetzentwurf betr. Aenderung des § 883 B. G. V. (Haftung des Tierhalters) wird auf Antrag v. Treuensels (kons.) von der Tagesordnung abgesetzt.
Ter Unterstützungswohnsitz.
Es folgt die dritte Beratung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz. Das Gesetz wird nach unwesentlicher Debatte nach den Beschlüssen der zweiten Lesung endgültig angenommen.
Der kleine Befähigungsnachiveis.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfes betr. die Aenderung der Gewerbeordnung (kleiner Befähigungsnachweis''. Die Kommission hat verschiedene Aenderungen vorgenommen. So sollen die Bestimmungen keine Anwendung finken auf Lehrverhältnisse zwischen Eltern und Kindern mit der Maßgabe, daß das Bestehen eines Lehrverhältnisses durch eine
schriftliche Willenserklärung der Eltern zu erweisen ist, die bei der Ortspolizeibehörde zu hinterlegen ist.
Ein Anttag Irl (Ztr.) fordert, daß der Vater den Beginn und die Dauer der Lehrzeit innerhalb der ersten vier Wochen der zuständigen Handwerkskammer schriftlich anzuzeigen hat.
Ein Anttag Dr. Görcke (Brandenburg, natl.) wünscht, daß binnen vier Wochen nach Beginn der Lehre dec QrtSpolizeioehö'.'de das Bestehen eines solchen Lehrverhältnisses, der Tag seines Beginnes und die Dauer der Lehrzeit schriftlich anzuzeigen ist.
Weiter wird in der Kommissionsfassung bestimmt, daß nur diejenigen Handwerker Lehrlinge halten dürfen, die über 24 Jahre alt sind und eine Meisterprüfung bestanden haben. Bei den verschiedenen Entscheidungen sollen die Handwerkskammern gehört werden. Der Lehrling soll sich nach Ablauf der Lehrzeit der Gesellenprüfung unterziehen. Die Innung und dec Lehrherr sollen ihn dazu anhalten.
Abg. Irl (Ztr.) begründet seinen Antrag.
Abg. Albrecht (Soz.)' bekämpft da? Gesetz, das Tausende von kleinen Handwerkern schwer schädigen werde. Die Liebe der Agrarier zu den Hand- Werkern ist doch nur sehr platonisch.
Wg. Dr. Görckc (nl.) empfiehlt seinen Antrag zur Annahme. Er bedeute eine Verbesserung gegenüber der Kommissionsfassung, weil er nicht eine schriftliche Willenserklärung der Eltern fordere, die oft schwierig zu erlangen sei, sondern weil er sich mit einer Anzeige begnüge.
Abg. Cuno (freis. Vp.) wünscht verschiedene Abänderungen des Antrags Görcke. Lehrver« bältnisse zwischen Eltern und Kindern sollen erst dann von den Gesetzesbestimmungen ausgeschlossen sein, wenn der Ortspolizeibehörde schriftlich Anzeige erstattet sei.
Mg. Riescberg (wirtsch. Vgg.) empfiehlt den Anttag Irl.
Der Antrag Görcke (nl.) wird mit dem Zusahanttag Cuno (freis. Vp.) angenommen, der Antrag Irl (Ztr.) zu- rückgezogen.
Die Bestimmungen über die Lehrlingshaltung werden darauf angenommen.
ES folgen die Bestimmungen über den Meistertitel. Nur nach dem Bestehen der Meisterprüfung und nach vollendetem 24. Lebensjahr kann der Meistertitel erworben werden. Haben solche Personen die Meisterprüfung nicht für dasjenige Gewerbe oder denjenigen Zweig des Gewerbes bestanden, in welchem die Anleitung der Lehrlinge erfolgen soll, so haben sie die Befugnis dann, wenn sie in diesem Gewerbe oder Gewerbszweige entweder die Lehrzeit zurückgelegt und die Gesellenprüfung bestanden haben, oder fünf Jahre hindurch persönlich das Handwerk selbständig ausgeübt haben oder während einer gleich langen Zeit als Werk- meister oder m ähnlicher Stellung tätig gewesen sind.
Nach kurzen empfehlenden Worten der Abgg. Pauli (Pol?- dam, kons.), Cuno (freis. Vp.) und Bruhn (Neformp.) wurde die Kommissionsfaffung mit einer redaktionellen Aenderung angenommen.
Bei der Bestimmung, daß die Lehrlinge angehalten werden sollen, sich der Gesellenprüfung zu unterziehen, fordert
Wg. Nieseberg (wirtsch. Vgg.)^ die obligatorische Gesellenprüfung.
Die Befugnis zur Führung des Meistertitels in Verbindung mit enter anderen Bezeichnung, die auf eine Tätigkeit im Baugewerbe hinweist, insbesondere deS Titels Baumeister und Baugeiverksmeister, wie die Befugnis zur Führung eines gleichzuachtenden Titels in Handwerken, wo der Meistertitel in Verbindung mit der Bezeichnung eines Hand, werks nicht gebräuchlich ist, wiü) durch den Bundesratge. regelt.
Dbg. Pauli (Potsdam, kons.)' beantragt daß der Bundesrat ermächtigt werde, Vorschriften zu er. lassen über die Führung des Meistertitels in Verbindung mit sonstigen Bezeichnungen, die auf eine Tätigkeit im Handwerk hin. weisen.
Abg. Lehmann (Wiesbaden, Soz.) bekämpft die zünftlerischen Bestrebungen der Handwerker.
Abg. Irl (Zentt.):
Herr Lehmann spielt mit seinen Angriffen gegen das Handwerk hier eine lächerliche Rolle. (Beifall.)
Präsident Graf Stolberg:
Sie dürfen nicht sagen, daß ein Abgeordneter hier eine lächer. liche Rolle spielt. (Heiterkeit.)
Mg. Lehmann (Soz.):
Die Herren von der Wirtschaftlichen Vereinigung reißen nur den Mund weit auf und fallen dann vor dem Stirnrunzeln des Staatssekretärs glatt auf den Bauch. (Gelächter rechts.),
Abg. Rieseberg (wirtsch. Vgg.):
Mit Grobheiten widerlegt man keine Tatsachen.
Die Kommissionsfaffung wird entsprechend dem Antrag Paust abgeändert, der Rest des Gesetzes angenommen. Die Tagesordnung ist erschöpft.
Montag 12 Uhr: Ostrnarkenzulagen, Maß. und Gewichtsord. mtrtg, Tierhalter, Teuerungszulagen.
Schluß 4% Uhr.
Neue Sestimmungen für die diplomatische Laufbahn.
Die von der Negierung wiederholt zugesagte Reform in der Gestaltung der diplomatischen Laufbahn hat nunmehr tn neuen Bestimmungen für den Eintritt in diesen Dienst eine prakttiche Gestalt angenommen. Wir entnehmen diesen Bestimmungen, bte mit bem 1. Mai in Kraft traten, folgende Punkte:
Die Zulassung zur Vorbereitung für bie diplomatische Laufbahn ist zunächst von bem Besitz ber für bieten Beruf ersorder- iichen Eigenschaften abhängig; die Entscheidung hierüber hat der Reichskanzler. In wissenschaftlicher Beziehung wird in der Regel bie erfolgreiche Ablegung ber ersten juristischen Prüfung und der Nachweis französischer unb englischer Sprachkenntnisfe verlangt, bie in einer Vorprüfung erbracht werben muß. Gesuche um Zulassung zum diplomatischen Dienst sinb an ben Staatssekretär bes Auswärtigen Amtes zu richten; unter anderem mutz hierbei auch eine Erklärung über bie Vermögenslage abgegeben to erben.
Der Vorbereitungsbien st soll für Bewerber, bie bie ftste juristische Prüfung bestauben haben, vier Jahre, für solche, bie bie zweite juristische Prüfung ober biejemge für ben höheren Verwaltungsdienst abgelegt haben, ein Jahr, für Bewerber ohne luriftifdje Vorbildung fünf Jahre dauern. Die Bttverber sollen zunächst bei den konsularischen und diplomatischen Behörden oder tm Auswärtigen Amt beschäftigt werben unb nebenbei Vorteliillgen über Geschichte, Staatsrecht, Völkerrecht, usw. hören, ,rch aus wirtschaftlichem Gebiet burch Besuch einer Hanbelshochschule Kenntnisse erwerben; auch wirb bie Beschäftigung in emer Vandels- lammer, einem Hanbelshaus ober Bankinstitut empfohlen. Die Bestimmungen lassen hierin großen Spielraum.
Die biplomatische Prüfung habet vor einer ständigen Kommission unter Vorsitz des Staatssekretärs bes Aus> ^oärtigen Amtes statt. Sie zerfällt in eine schriftliche unb in eine mpnbliche Prüfung. Die erste umfaßt eine öinneit sechs Vocheu ohne fremde Hilfe anzusertigenbe Arbeit über ein Thema
ber Geschichte, bes Staatsrcchts, ber Volkswirtschaft ober ähnliches unb bann brei unter Aufsicht anzusertigenbe Arbeiten über ein Thema aus einem dieser Gebiete, ferner eine Arbeit in französischer ober englischer Sprache. Die mündliche Prüfung umfaßt Geschichte, Staatsrecht, auch bas frember Staaten, Bolks- wtttschaft, Finanzwirtschaft und Hanbelspolitik. Auch mutz ber Bewerber einen Vortrag über einen praktischen Fall halten unb seine Kenntnisse in beit Sprachen baburch nachweisen, batz er in Geschichte unb politischer Geographie in französischer unb englischer Sprache geprüft wirb. Für bie Bewerber, bie bereits bie zweite juristische Prüfung bestauben haben, ist bies Examen wesentlich beschränkt. Auf Grunb ber beftanbenen Prüfung erwirbt ber Bewerber ben Titel „Legationssekrctär". Für biejenigen Bewerber, welche auf Grunb ber bisher geltenden Bestimmungen zum diplomatischen Vorbereitungsbienfte zugelassen sind unb vor Schluß bes Jahres 1909 zur biplomatischen Prüfung gelangen, bleiben bie bisherigen Prüfungsvorschrrsten in Geltung.
politische Lagesscharr.
Die Abreise des Kaiserpaares von Korfu.
Tas deutsche Kaiserpaar bat gestern Kürsu verlassen. Bei bet Abreise spendierte der Kaiser den Armen von Kvrfu 2000 Franken und denen von Gasturi 500 Franken. Er gab außerdem vom 1. Juli ab die Besichtigung des Achilleions frei. Für die Besichtigung wird pro Person 1 Frc. Entree erhoben, und bie sich hieraus ergebenden Einnahmen fallen ebenfalls ben Armen überwiesen werden. Die Verabschiedung von der griechischen Königsfamilie war sehr herzlich, dann bestieg die Königsfamilie bie Bat lasse und unter dem Donner, ber von der alten romantischen Jestuiig unb von ben Kriegsschiffen eubröljnte, dampfte sie, begleitet von ben Klängen der deutschen Nationalhymne zur Kaiser- jachl „HohenzoLern".
Ein diplomatischer Zwischenfall.
Die Darstellung des „Standard" von Kaiser Wilhelms Eingreifen wegen ber Besetzung bes norwegischen Gesa n b i e u p o st e n s in London wird im Ehristianiaer „Morgen- blabet" folgendermaßen kommentiert: Tic zugespitzte Form, die der Standardlvrrespondent dieser Epifabe gegeben hat, stellt bie Verhältnisse nicht ins rechte Lichi. Von ber norwegischen Regierung ist überhaupt nut eine Anfrage betreffs bes Gesandtenpostens in Lonbon ergangen, nämlich an den Minister Hagerup in Kopenhagen. Tie Nachricht, baß ber norwegische Gesandte in Berlin, von Titten, für ben Posten ausersehen fei, stamme, Zeitungs- melbmigeii zufolge, nicht aus Regierungskreisen. Wie verlautet, würbe bies vor längerer Zeit ben deutschen Blättern telegraphiert, worauf Kaiser Wilhelm bem beutschen Gesandten in Christiania ein Telegramm sanbte mit bem Wunsch, von Titten möge in Berlin bleiben. Für bie iwrwegische Regierung lag kein Grund vor, bem Wunsche bes Kaisers nicht nackMfammen.
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Die Times über die deutschen Reichsfiuanzea-
Die Londoner „Times" äußern sich in einem Leitartikel über die deutschen Reichsfinanzen. Es heißt da, bie An- Eünbigung des Reichsschatzsekretärs Sydow, batz bie Schuldenlast des Deutschen Reiches sich in ben nächsten fünf Jahren um eine Milliarde vermehren werde, sei weniger beunruhigend, als sie sich zunächst anlfa-re. Allerdings sei die Regulierung des Defizits eine ernste Angelegenheit. Herr Sydow erwerbe sich um die Gestaltung des Budgets ein Verdienst, wenn et bie schwierige Lage anerkenne unb bie öffentliche Meinung aufzutüttetn versuche, bamü man Den Ernst Der Lage begreife. Das Anleihe system bleibe wohl auch fernerhin eine Notwenbigkeir, wenn nicht weitere Steuern beschlossen werben.
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Die rechtgläubige Großfürstin.
Der Uebertritt der Großfürstin Maria Pawlowna von Rußland, Gemahlin des Grobfütstea Wladimir und geborenen Her-


