Herrn Ledebour ßcftfie^cn ist. '(Lebhafte Zustimmung. Lochen bei den Soz.) Tie geschäftliche Behandlung der Anträge wird sich insofern einfach und glatt vollziehen, alS wir natürlich damit einver- standen sind, daß alle Anträge an die Geschäftsordnungskommission gelangen. An sich wäre es ja wünschenswert gewesen, wenn wir über d a S P r i n z i p der Verantwortlichkeit heute schon zu einer Beschlußfassung gelangen würden, aber die Anträge der Abgg. Ablaß und Graf Honipesch richten sich ja an den Bundesrat, verlangen von ihm einen Gesetzentwurf, da jedoch der Neichs- tag hier die Initiative ergriffen hat, so wird cs auch Sache des Ncichstages sein, zunächst einmal einen Gesetzentwurf auszuarbeiten und ihn dann den Verbündeten Negierungen vorzulegen. Für alle Zeiten unannehmbar ist für uns der Antrag, daß zur Kriegserklärung die Zustimmung des Reichstags erforderlich sei. Wir überlassen hier die Entscheidung getrost dem Kaiser und dem Bundesrat und würden cS als ganz unberechtigtes Miß, trauen gegen den VundeSrat betrachten, wenn wir jetzt ohne Not von der Neichsverfasfung abweichen würden. Wir iind Sber-eugt, daß der Bundesrat in steter Fühlung bleibt mit der Ge- famtheit. Ter Gedanke, daß, wenn einmal unser Vaterland in Gefahr kommen sollte, wenn es sich um Stunden handeln könnte, die Entscheidung aufgehalten werden könnte dadurch, daß Herr Ledebour hier eine mehrstündige Rede hält (Lachen bei den Soz.), ist gar nicht auSzudcnken; dann stände «-3 um unser Vaterland nicht gut. (Lebhafte Zustimmung rechts und bei den Natl.) Wir würden auch nicht zu haben sein dafür, daß zur Ernennung des Reichskanzlers eine Mitwirkung des Reichstages erforderlich wäre. Eine solche Mitwirkung steht ganz außerhalb des Prinzips der Verantwortlichkeit. Auch in der Presse ist von einem Parlaments, rischen Mitwirkungsrechte des Reichstages bei der Ernennung des Reichskanzlers vielfach die Rede gewesen. Zunächst sprach man vom Seniorenkonvcnk, jetzt spricht man von Fühlung mit dem Reichstag. Ter Reichstag soll in einer Resolution zum ÄuSdruck bringen, daß der Monarch vor der definitiven Entscheidung mit dem Reich^tagspräsidium Fühlung nehme; alles andere solle man ruhig der Entwicklung überlassen. Diese Forde- rung ist der Gipfelpunkt der Bescheidenheit. Ich bewundere die staatsmännische Resignation, die hier zutage tritt. Es ist wohl nicht ernst gemeint, sondern mehr ironisch. MktHauSmittelchen wollen wir uns nicht abgeben. Wir wollen auch keine Acnderuna der Rechte des Bundesrats. Wir denken nicht daran, in der jetzigen Situation seine Stellung irgendwie schwächen zu wollen. Der Bundesrat ist übrigens für uns viel unnahbarer als der Kaiser. Wir lehnen aber auch eine Verquickung der jetzigen verfassungsmäßigen Frage mir der Reichsfinanzrcform ab. (Lachen der Soz.) Wir lehnen auch ab, daß die konstitionclle Frage und die Reich-sfinanz- reform gleichzeitig erledigt werden müssen. Wir sind vollkommen der Ansicht, oaß der Reichstag die Mittel verweigern tann, die ein von ihm nicht gebilligtes Regierungssystem fordert. Tas kann aber auSgcübt werden im Nahmen dec einzelnen Budgets, und zu diesem Zwecke soll das Ausgabcnbewilligungs. recht des, Reichstages unversehrt bleiben. Man hat darauf hingcwiesen, daß speziell das englische Parlament immer weiter zur Macht gekommen sei, weil die Krone im Defizit war. Aber nickt die Krone verlangt hier von dem Reichstag Geld, sondern oas deutsche Rcichsfinauziystem soll revidiert werden. Das ist etwas ganz anderes. (Sehr richtig!)
Es ist merkwürdig, wie man sich in letzter Zeit auf gewisser Seite die Köpfe zerbrochen hat über die Stellung der nationalliberalen Partei zu dieser Frage. Es scheint überhaupt Mode zu werden, daß man, anstatt vor der eigenen Tür zu kehren, überlegt, was andere tun würden. (Sehr gut! bei den Nakl.) Ich befinde mich in voller Uebereinstimmung mit unserem hoch- verehrten Führer Bassermann. Herr Naumann schreibt, juir sollten den Geist unserer ersten großen Führer nicht vergessen. Es hätte dieser GedäcktniSairffrischung wahrlich nicht bedurft. (Sehr richtig! bei den Natl.) In der Konzentration der Verantwort- lichkeit in der Person des Reichskanzlers für die gesamte Reichs- Politik liegt in gewisser Hinsicht ihre Stärke.
Es handelt sich doch auch jetzt gewiß nicht darum, die Bedeutung des Neich^kanzleramteS irgendwie zu beeinträchtigen, im Gegent-il, wir wollen gerade durch das VerantwortlichkeitSaesetz das Gewicht des Reichskanzleramtes erhöhen. Wir würden diesem Gedanken entgegenarbeiten, wenn wir jetzt ein Kollegium von Neichsministern forderten. (Sehr richtig! rechts und bei den Natl.) In gewisser Beziehung haben wir ja auch schon verantwortliche Reichsminister nach dem Stcllver- tretungsgesctz. Alle? in allem ist die Forderung deS ReichSministe- riums von den Verhältnissen überholt und wenn überhaupt noch begründet, jedenfalls bei dieser Gelegenheit nicht vorzubringen. Bei den Vorgängen der letzten Wochen hat der Kanzler diejenigen Konsequenzen gezogen, die an die Verantwortlichkeit des Ministers sich fnüpicn: er hat um seine Entlassung gebeten, und hat, nachdem er wieder im Amte angenommen war, dem Kaiser die Wünsche des Ncichstages übermittelt. An dem Wortlaute der Erklärung wol'en wir nicht deuteln. Wir glauben, daß die Verant- Wörtlichkeit des Ministers der Schlußstein ist an dem Gebäude einer konstitutionellen Monarchie. Auf theoretische Untersuchungen über die Verantwortlichkeit möchte ich mich nicht einlassen. Die Verantwortlichkeit des Ministers ist die unbedingt notwendige Folge der Tatsache, daß der Kaiser nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Es muß eine Person geben, die für alle Rcgicrungshandlungen verantwortlich gemacht werden kann, sowohl im Interesse des Kaisers als auch deS Kanzlers.
In der Verfasfilng fehlt es bisher an einer genügend klaren Abgrenzung des Kreises von Handlungen, für welche die Verant- Wörtlichkeit des Kanzlers überhaupt besteht. Wertvolle staatsrechtliche Vorschläge kann man nur dann machen, wenn man d i e Frage des .wie" derVerantwortlichkeit löst. Der Antrag des Zentrums entspricht dieser etwas höheren Anforderung nicht. Ich habe mich überhaupt gewundert, als ich diesen Antrag
des Zentrum? sah, weil et im Widerspruch stand mit den Worten deS Freiherrn v. Hcrtling am 11. November über Verfassungsänderungen. Freiherr v. Hcrtling führte damals auS, cs könne sich nicht um neue Paragraphen handeln, sondern cS handle sich um ein Verhältnis von Person zu Person. Vierundzwanzig Stunden später kam der Zentrumsantrag. Wir haben es bier mit einem Anträge zu tun, der als mehr ober weniger schätzbares Material der GcschäftSordnungslommission überwiesen werden wird. Auch nach dem. was wir heute von Herrn Spahn ge, hört haben, zur Ergänzung des Antrages Hompesch, ist meine Ncu- gier sehr groß geworden, in welcher Weise sich das Zentrum in der Kommission verhalten wird. Ta sind die Sozialdemokraten andere Leute, die sind sofort mit einem Gesetzentwurf zur Hand, die greifen einfach in das Register und haben uns am 12. November einen Gesetzentwurf vorgelegt, fertig und blitzblank, wie einst Pallas Athene auS dem Haupte des Zeus hervorsprang. (Heiterkeit.) Der Entwurf ist aber auch Danach. (Heiterkeit.! Tie Ministcrverantwortl.ckkeit ist der Schlußstein deS Gebäudes der fonititutionellen Monarchie, und es ist an sich erfreulich, die Sozialdemokratie bei tiefem schönen Werke Mitarbeiten zu sehen, denn nichts kann die Monarchie so schön ausbauen, wie die Ministerverantwortlichkeit. Wer einen Gesetzentwurf einbringt zur Regelung der Minister. Verantwortlichkeit, der ist mindestens der monarchischen Gesinnung hinreichend verdächtig. (Heiterkeit.) Gelungen ist der Versuch, der Monarchie eine Stutze zu verleihen, nickt ganz. Taß der Reickskanzler entlassen werden muß, wenn der Reichstag es verlangt, ist mit dem Gedanken unseres Kaisertums und dem Gedanken der Ministerverantwortlichkcit nicht vereinbar. Ter an- geklagte Reichskanzler soll vom Amte suspendiert werden. Ob der Kaiser inzwiscken einen neuen Reichskanzler ernennen kann, sagen die Herren Sozialdemokraten nickt; vielleicht denken sic daran, daß der Kaiser während dieser Suspension das persönliche Re- giment ausübt. Man muß sich den Begriff der Verantivortlichleit des Reichskanzlers für alle Handlungen und Unterlassungen oes Kaisers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen sind, nur Lar vor Augen halten, um zu sehen, was eigentlich mit einem solcken Entwürfe vorgeschlagen wird. Taß der deutsche Reichskanzler, Der sich durch irgend eine Handlung oder Unterlassung die Mißbilligung der Mehrheit deS Reichstages zugczogen hat, schon deshalb unter Anklage gestellt werden kann, ist ein grob fahrlässiger Angriff gegen unsere Reich § verfas - s u n ß. Tie Besetzung des Staatsgerichtshofes könnte man sich vielleicht etwas anders denken, als nach dem freisinnigen Antrag. Dieser Staatsgerichtshof muß in absehbarer Zeit doch einmal kommen, denn der Bundesrat ist für VerfassungZstreitigkeiten, Thronsolgcstreitigkeiten nach meiner Ansicht nicht zuständig. Was die Besetzung des Staatsgerichtshofes anlangt, so könnte man sich vielleicht dazu entschließen, Mitglieder unserer beutjdjen Verwaltungsgerichtshöfe und Lehrer des Staatsrechtes zuzuziehen, aber das wird alles Kommissionsarbeit sein.
Was der Kreis der verantwortlichen Handlungen anlangt, so ist dieser von den Freisinnigen vielleicht etwas zu weit gezogen, cs wird zu prüfen sein, ob man soweit gehen darf. Was die Frage des Umfanges der Verantwortlichkeit betrifft, so denken sich die Herren die Anklage nicht nur wegen Verfassungsverletzung, sondern auch wegen politischer Unzweckmäßigkeit, aber c>n Gerichtshof wird nicht über politische Zweckmäßigkeit urteilen können. Mir ist auch zweifelhaft, ob die Richter in der Lage sind, die Frage zu prüfen, ob in auswärtigen Fragen einzelne Maßnahmen geeignet sind, zu einer schweren Gefährdung der Sicherheit deS Reiches zu führen, denn in gegenlvärtigen Fragen kann ein Urteil über Gefährdung der Sicherheit des Reiches nicht abgegeben werden. Bei dem Gedanken, daß Bismarck vor einen Staatsgerichtshof hätte gestellt werden können, könnte einem die Schamröte in das Gesicht steigen, dann säßen wir vielleicht nicht hier. Mir schwebt die parlarnen- tarische Verantwortlichkeit vor. Es wird Sache deS Parlaments sein müssen, diejenige Bedeutung zu erringen, die es dem Minister unmöglich macht, gegen den Willen der Mehrheit zu wirken. Eine derartige parlamentarische Bedeutung kann nicht durch Gesetzes- paragcaphen sestgelegt werden.
Wir werden die Vorschläge in der Kommission Prüfen und unsererscits dazu beitragen, daß etwas wirklich Brauch, bares zustande kommt. Wenn man die Bestimmungen der VerfassungSurknnden der Bundesstaaten aus den fünfziger Jahren sich ansieht, so ist dort von Umsturz der Verfassung und allem Möglichen die Rede, wenn man sich aber überlegt, zu welchen Ergeb- nissen die einzelnen Ministeranklaaen geführt haben, so ist das doch außerordentlich bescheiden. Bei einer Anklage in Hessen stimmte die erste Kammer nicht zu, bei einer Anklage in Sachsen die zweite nicht, und die Badener haben einmal wirklich eine Anklage erhoben, aber der Minister wurde freigesprochcn. Im allge- meinen machen die Ministcranklagen jetzt den Eindruck von etwas Verattetem, das durch Die neuere Technik überholt ist. (Sehr richtig! rechts.) Trotzdem soll man den moralischen Wert der Existenz solcher Mimstcrvcrantwonlich- kcitsgesetze nicht außer acht lassen, denn man darf die Wirkung eines Gesetzes nicht nach der Häufigkeit der Anwendung beurteilen. Wenn auch die Gesetze über Hochverrat und Landesverrat sehr wenig zur Anwendung kommen, so sind sie darum noch nicht überflüssig. Em solches Gesetz wird auch dazu beitragen, dem Minister den Rücken zu stärken gegenüber dem Monarchen, weil cs ihn in den Stand setzt, bei jeder Rcgierungshandliing, bei der ihm die Mitwirkung zugemutet wird, zu prüfen, ob diese Negierungshandlung sich verträgt mit der Verfassung und mit dem Gesetze. Schon das Bewußtsein der Möglichkeit, vor einen Richter zu kommen, ist nicht zu unterschätzen, insbesonderedann nicht, wenn Handlungen, die der Gegenzeichnung bedürfen, dauernd geschehen, ohne daß dem Minister Gelegenheit zur Mit.
, Wirkung gegeben wird.
Wichtiger noch ist, wir schon N*merH vielleicht die borge« scklageue Aenderung der Geschäftsordnung, ich meine wichtiger tm Sinne des PariomcutS. daß Interpellationen binnen bre* Tagen zu beantworten sind, und daß sich an eine Jnterpcllat'cn eine Beschlussfassung au'cklicßcn kann Allerdings liegt die Besoignis vor. dass her NcickSiag dann vielleicht mit solcken Interpellationen überi'd'ivcmmt werden würde, aber eS wird nickt allzu schwer sein, dem in der Geschäftsordnung vorzubeuqen. Man kann vielleicht bestimmen, dass eine grössere Anzahl von Mitgliedern oder der Reichstag selbst zu besckli.ßen bat, ob eine Interpellation mit einem Antrag' verbunden werden soll oder nicht. Durch die Aenderung der GesckäftSordnnng wird der Reichstag in die Laae versetzt, die Konsequenzen seiner Beratung bei einer Interpellation sofort zu ziehen, di- ja untierlennbar auch zu einem Vertrauens, ob', r Mißtrauensvotum führen können. UebrigenS in wirklicken Zeit-n des Konflikt- würde uns auch die jetzige Geschäftsordnung schon crbeblicke Handhaben bieten; man brauchte ja nach einer Interpellation nur einen bestimmten Abtrag gesondert auf eine der nächsten Tagesordnungen stellen; in Konflikiszeiten pflegen papiernc Hindernisse überhaupt lcickt weggeräumt zu werden Trotzdem ist es angebracht, daß der ReickStag von solchen Fesseln befreit wird; Sache deS Parlaments selbst wird eS dann sein, zu sorgen, daß die De« scklüsse, die aus Anlaß von Interpellationen gesaßt werden, auch die notwendige innere Bedeutung haben. Wir werden in diesem Sinne an di- B'ratung 5 rantreten; wir werden für unseren Teil dafür sorgen daß die AuSg'staltung der Verant wo r. tung Vorkommn-ssc verhütet, wie sie leider Gegenstand unserer Verhandlungen im vorigen Monat s in mußten. Aber, wir sind immer Unitarier gewesen, und wir wollen nickt, daß daS Kaisertum als solckeS beeinträchtigt wird. TaS Kaisertum als solckeS wollen wir sckützen gegen Beeinträchtigungen, mögen sie kommen von welcker Seite sie wollen, von unter ober von oben. (Lebhafter Beifall bei den Nat.)
Abg. v. Dirksen (Rp.):
Im allgemeinen sind wir mit den maßvollen Aeußcrungcn des Vorredners einverstanden. Wenn die Jnierpellatioucu mit einem MißtrauenSvotnm enden würden, so würde ein wahrer Wettlauf mit Interpellationen einsetzen zum Schaben der Geschäfte des Reichstags. Auch politisch würde daS bedenklich sein. Es würde ein Mittel sein, uns einer parlamentarischen Regierung zuzuführcn, wovor uns Gott behüten möge. (Beifall rechts, lebhafte Lhol Rufe links.) Eine Einberufung des Reichstags unter gewissen Umständen durchznsetzen, das ist ein Wunsch, den allerdings auch wir für berechtigt hallen. Tic Gründe beispielsweise, die die Negierung seinerzeit dafür ansührte, ddß sie nicht vor der Expedition nach China den Reichstag einberufen hat, waren mehr als fadenscheinig. Fraglich ist nur, ob der vorgeschlagcne Weg — wonach ein Drittel der Mitglieder die Einberufung soll fordern können — zweckmäßig ist. Die Entscheidung über Krieg und Frieden 'n die Hand des Parlaments zu legen, halten wir nicht für richtig. (Beifall rechts.) Herr Ledebour hat erhebliche Gründe dafür nicht angeführt. Auch fein größerer Zeit- und Fiaktionsgenossc Singer (Heiterkeit) hat uns bei früherer Gelegenheit von einer solchen Notwendigkeit nicht überzeugen können. Wieviel Abgeordnete gibt es nicht, die die politisä)e Lage nicht übersehen können, obgleich sie sonst ganz gescheite Leute sind, ich erinnere nur an den Abg. Virchow. (Sehr richtig! rechts, Lachen links.) Es gibt auch Abgeordnete, die ganz anderer Mei« nung sind als die Mehrheit des Volkes. Denken Sie nur an dir Abgg. Bebel und Liebknecht im Jahre 1870. (Sehr richtig! rechts.) Es ist besser, die Entscheidung bleibt in der Hand des Bundesrats und seines Präsidiums. Nun zur Verantwortlichkeit der Minister. Herr Junck hat ja die Anträge der Sozialdemokraten juristisch schon ganz zerpflückt, Herrn LcdebourS Rechtfertigung hat mich, soviel man bei Der allgemeinen Heiterkeit verstehen konnte, nicht überzeugt. Jedenfalls nehmen wir zu den Anträgen eine ganz ablehnende Stellung ein.
Auch der Reichskanzler ist den Bestimmungen de§ gemeinen Rechts unterworfen. Der sozialdemokratische Entwurf bringt nur „olle Kamellen" und Ungeheuerlichkeiten. Tie Ernennung der Richter des Staatsgerichtshofes durch den Reichstag nehmen wohl auch die Antragsteller nicht ernst. Der Reichstag ist doch [ein Konvent. Ter Kaiser wäre dann nichts als eine Marionette des Reichskanzlers, und der Reichskanzler eine Marionette des Parlaments. (Sehr richtig! rechts.) lieber die Motive der freisinnigen und der Zentrumsanträge will ick nicht reden. Ich nehme an, daß keine Neben, absichten vorliegen, oaß die Anträge lediglich von dem Geist getragen sind, dem Vaterland zu nutzen. Trotzdem fragt e5 sich, ob der Zeitpunkt gerade der richtige ist. (Zustimmung rechts.) Gerade der gegenwärtige Reichskanzler hat immer die Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament getragen —, so auch jetzt wieder bei dem Versehen der letzten Wochen. Ta kann man nicht von unhaltbaren Zuständen sprechen.
Wir haben übrigens schon genug Machtmittel. Denken Sie doch an das Recht der Budgetverweigerung l Ich will nicht den Praezsptor spielen, muh aber doch sagen: Wenn ein Parlament sich machtlos fühlt, so liegt das meist nicht an der Verfassung, sondern am Parlament selbst. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Aber unserem Parlament fehlt es an der Einigkeit. Das haben die bisherigen Debatten über die NcichSfinanzreform gezeigt. (Sehr richtig! rechts.) Vielleicht schaffen die weiteren Arbeiten einen einigen Reichstag. Dann wird auch ohne Verfassungsceform das Parlament die Bedeutung gewinnen, die ihm gebührt. (Lebhafter Beifall rechts.) Wir werden in der Kommission gern mitarbeiten, aber die prinzipiellen Schwierigkeiten der Frage nicht außer acht lassen. (Beifall rechts.).
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