Ausgabe 
3.12.1908 Drittes Blatt
 
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Nr. 285 Drittes Blatt > 158. Jahrgang

Donnerstag, 3 Dezember 1908

Erscheint KgN- mit Ausnahme deS Sonntags.

DieGießener FamistendlLtter" werden dem ,91njeiflcre viermal wöchentlich beigelegt, das Krelsblotl für öcn Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. Die .Landwirtschaftlichen Leit- fragen" erfchemen monatlich zweimal.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhejftn

NstattonSdruck und Verlag der Vrübkssch« UnwerluälS »Buch- und ©teinbructcreu Ot Lange, Gießen.

Redaktion, ExvediNon und Druckerei: 6c6u!* ftrnfee 7. Expedition und Verlag: 5L

Redaktion.12. TeU-AdruAnjeigerGleßen,

Deutscher Reichstag.

174. Sitzung. Mittwoch. 2. Dezember 1608.

Am Tische deS BundeSratS: v. Bethmonn.Hollweg, Dr. Nie- berding. Dernburg. Graf Lerchenfeld. v. Varnbüler usw.

Haus und Tribünen sind stark besetzt.

Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 20 Min.

Die BerfassungSantrSge.

Auf der Tagesordnung stehen die Initiativanträge der Freisinnigen, der Sozialdemokraten, des Zentrums und der Polen auf Abänderung der Verfassung und der Geschäftsordnung. Der erste Antrag der Freisinnigen ersucht die Verbündeten Negierungen, auf dem Wege der Gesetzgebung die Verant­wortlichkeit des Reichskanzlers und seiner Stellvertreter zu regeln und verantwortliche ReichSmini st er zu feto ff en. Ein weiterer Antrag regelt in sechzehn Artikeln im Anschluß an den Artikel 17 der Reichs- Verfassung die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers, und seines Stellvertreter« im einzelnen. Nach Artikel 17a erstreckt sich diese Verantwortlichkeit auch auf alle Handlungen' des Kaisers, welche die Innere oder die äußere Politik deS Reiches zu beeinflussen geeignet sind. Nach den weiteren Artikeln hot der Reichstag das Neck» der Anklage, zu deren Verhandlung und Entscheidung ein StaatßgerichtShof für das, Deutsche Reich am Reichs, gericht in Leipzig errichtet wird. Der Zentrumsantrag ersucht, ohne auf Einzelheiten einzugehen, die Verbündeten Ne- aicrungcn, dem Reichstag einen Ge'ehentwurf vorzulegen, welcher die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und der Stellvertreter des ReicfzS.'anzlerS sowie das zur Geltendmachung dieser Ver- sntwortlichkeit einzuhaltende Verfahren regelt.

Der Antrag der Sozialdemokraten über die Ver- antwortlichkeit deS Reichskanzlers enthält neun Artikel Artikel 17a lautet nach diesem Anträge: Der Reichskanzler ist für seine Amtssührung dem Reichstage verantwortlich. Diese Ver­antwortlichkeit erstreckt sich auf alle politischen Hand- lungen und Unterlassungen des Kaisers. Der Reichskanzler ist zu entlassen, wenn der Reichstag eS fordert.

Ein weiterer Antrag der Sozialdemokraten will die Verklarung von der Zustimmung nicht nur des Bundesrats» sondern auch des Reichstages abhängig machen. u y

Der Antrag der Polen verlangt die Berufung des Reichstages, sobald sie von einem Drittel der Mitglieder verlangt wird.

Zur Geschäftsordnung fordert der Antrag der freisinnigen eine durchgreifende Rcv'sion. insbesondere in Jer Richtung, daß bei Besprechung von Interpellationen die« t e l lung von Anträgen zugelassen wird. Die tL-u» 0 1 6 c m 0 J r ? t e n verlangen eine Abänderung der Ge- fchattSordnung dahirz. daß über eine jede Erklärung eines «vundesratsvertreters sofort die Diskussion zu eröffnen ist.

Der Präsident erteilt daS Wort dem Stellvertreter des Reichs­kanzlers,

Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg:

M. H.l Gestatten Sie mir gleich bei Beginn Ihrer heutigen Beratungen wenige Worte, um die Stellung der Verbündeten Re- gierungen zu kennzeichnen. Der Ausgangspunkt der vorliegenden Anträge scheint mir die Verantwortlichkeit 'des Reichskanzlers zu fein. Sie ist beim Erlaß der Verfassung für den Norddeutschen Bund imb ebenso später beim Erlaß der Verfassung für das Deutsche Reich mit vollem Bewußtsein als ein politisches Prinzip hingestellt, und eS sind die Anträge abgelehnt worden, welche Be­stimmungen über die Rechtsnormen hinzufügen wollten, in denen die Verantwortlichkeit geltend zu machen sei. Man sah in dem politischen Prinzip selbst den wirksamsten und das Wesen der Ministerverantwortlichkeit am sichersten treffenden Ausdruck der geforderten Garantien und dachte, wie sehr charakteristische Aeuße- rungen hervorragender Parlamentarier eS dartun, von dem Wert juristischer Formen nur«ering. Nichtsdestoweniger hat die Frage, welche für die staatsrechtliche Doktrin allezeit ein Gegenstand be­sonderen Interesses gewesen ist, welche aber auch gleichzeitig den programmatischen Grundsatz großer politischer Parteien bildet, auch in der Folgezeit dieses Hohe Haus wiederholt beschäftigt, ohne daß die Erörterung zu festen Beschlüssen sich verdichtet hätte. So. m. H.. ist es gekommen, daß der andere Faktor der Gesetzgebung, her Bundesrat, seither weder Veranlassung nochGelegenheit gefun­den hat, über diese Frage zu beraten und zu beschließen. Wenn nunmehr verschiedene Parteien den Zeitpunkt für gekommen er- achten, um den Gegenstand erneut und in Versuchen zur prakti­schen Ausgestaltung zu behandeln, gleichzeitig allerdings daran zum Teil sehr viel weitergehende Anträge angliedern, dann wollen Sie es begreiflich finden, daß die Verbündeten Regierungen sich außerstande sehen, zu Fragen, welche für die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres politischen Lebens so bedeutungsvoll sind, materiell Stellung zu nehmen, ehe sie Gelegenheit haben werden, auf der Grundlage fester Beschlüsse deS Reichstages ihrerseits an eine Beschlußfassung heranzutreten. Aber auch aus einer solchen nicht unmittelbaren Betätigung und Beteiligung an den heutigen Beratungen und aus dem Abweichen von einer Gepflogenheit, die sonst bei der Beratung von Initiativanträgen den Bundesrat eine weilergehende Zurückhaltung üben läßt, wollen Sie erkennen, welchen Wert die Verbündeten Regierungen darauf legen, auch durch den unmittelbaren Eindruck von Ansichten und Stimmungen dieses Hohen Hauses ihren Entschließungen besondere Unterlagen zu gewähren. (Beifall rechts.)

Abg. Tr. Müller-Meiningen (Fr. 93p.):

Zch beantrage namens der linksliberalcn Fraktionsgemein- schaft sämtliche Anträge an die auf 28 Mitglieder verstärkte Ge­schäftsordnungskommission zu verweisen. (Lebhafter Beifall beim Block.) Bevor ich auf die bedeutsame Erklärung des Staaissekre- täcs eingehe, ein kurzes Wort über unsere Geschäftsordnung. Nach einer Bemerkung unseres früheren Präsidenten Grafen Ballestrem ist sie noch lange nicht so bekannt, wie sie sein sollte, aber

sie ist auch noch lange nicht so klar und deutlich, als sie sein sollte. So enthält Art. 36 unserer Geschäftsordnung eine offene VecfossungS- verletzung. denn nach Artikel 22 der Verfassung müssen alle Sitzun­gen des ReickfstageS öffentlich sein. In der jüngsten Debatte über das Kaiserinterview waren sämtliche Parteien darüber einig, daß unsere JnterpellationSdchatten anSgehen wie das Hornber­ger Schießen. Im engfifeton Parlament erfreuen sich die kurzen Anfragen an die Regierung großer Popularität; auch der deutsche Reichstag muß Gelegenheit erhalten, durch kurze Anfragen auf dem Gebiete der inneren und äußeren Politik die Anschauungen der Verbündeten Regierungen kennen zu lernen; dann brauchie man mit dem großen Apparate der Interpellationen nicht so verschlven» derisch zu arbeiten. Vielleicht möchte e« schließlich auch gelingen, dem Seniorenkonvent einen ordentlichen Platz in der Geschäftsord­nung des Reichstages zuzuweisen. In diesem Sinne verlangen wir eine umfassende Revision unserer Geschäfts, ordnung. (Lebhafter Beifall links.)

Unser Verfassungsantrag ist in seinem grundlegenden Teil schon im Februar 1907, unmittelbar nach dem Wiederzusamrncn- tritt des Reichstages, gestellt worden. Die Forderung nach ver­antwortlichen ReichSministerien und einem wirksamen Ministerver- antwortlichkeitsgesetz ist eine alte Forderung der Freisinnigen, aber Turf) der Nationalliberalen. Seit Gründung des norddeutschen Bundes ist diese Frage niemals zur Ruhe gekommen und kann und wird bis zu ihrer Lösung niemals zur Ruhe kommen.

Die bekannte Erklärung imNeichsanzeiger" im Anschluß an unsere Verhandlungen vom 10. und 11. November hat in uns trotz der ausfallenden Kürze und Unklarheit die Hoffnung erweckt, daß die in Betracht kommenden maßgebenden Faktoren bereit sind, den verfassungsmäßigen Weg zu gehen, der durch unsere Anträge angedeutet ist. (Zustimmung der Freis.) Wir sind aber der Meinung, daß fester und dauerhafter als imReichSanzeiger" ''olche Grundsätze in der deutschen Neichsverfassung stehen. (Sehr gut!) Unsere Anträge suchen dieser Erklärung das feste ver- t a s s u n g S rn ä ß i g e Fundament zu verleihen. Wir schöpfen aus der Erklärung des Staatssekretärs die Uebcrzeugung, daß auch die Verbündeten Regierungen dem Parlament entgegen» fommen merken. Da das bisher nicht geschehen ist, halten wir eS für nötig, die Initiative auch im einzelnen zu ergreifen und Dem Anträge der Sozialdemokratie, der uns nach verschiedenen Rich­tungen vollkommen unannehmbar erscheint, auch unsererseits eine Vorlage entgegenzustellen. Sie will die moralische Minislerver- antwortlichkeit in eine staatsrechtlich juristische umwandeln.

Tie beste Begründung für die Berechtigung unseres Antrages hat der Reichskanzler selbst in seiner Rede über die Reichsfinanz- reform gegeben, als er sagte, daß die Gründung des Reiches die Grundsteinlegung, der Entwurf des Grundrisses und die Aufführung der Grundmauern war, daß wir aber an dem Hause noch heute bauten. (Sehr wahr! links.) Ter Reichskanzler hat dann aufgefordert, höhere Bau­gelder aufzubringen, um die Hvvotheken abzüzahlen, aber ick glaube, daß er auf dem Gebiete der Bausachen und der Baugelder- beichaffung etwas Laie ist. (Heiterkeit.) An die Hvvotheken- abtragung kann erst herangegangen werden, wenn die Grundpfeiler des Gebäudes gelegt, wenn es etwas wohnlicher eingerichtet und vor ollem, wenn die Einwohner besser gestellt sind. (Lebhafte Zu- itimmung links.) Unsere ganze Verfassung zeigt trotz ihrer bewunderungswürdigen künstlerischen Struktur doch die Lpuren eines ü b e r h a st e t e n V e r l e g e n h e i t s g e s e tz c S. ^'er..^.on^ertoitcn ist die merkwürdigste Verkörverung der zen­tralistischen Staatsidee in unserer bundesstaatlichen Verfassung. Ter Entwurf der Reichsverfassung kannte nur einen UnterstaaiS- wkretär für deutsche Angelegenheiten im preußischen Ministerium rur auswärtige Angelegenheiten. Auf einen Antrag des Abg Bennigsen wurde der Art. 17 der Neichsverfassung geschaffen. Leider aber wurde damals der zweite Satz des Antrages Benn-g- sen, daß das besondere Verfahren der Ministerverantworilickleit durch Gesetz geregelt werden müsse, abgelehnt. So wurde die Miniiterverantwortlichkeit in der Reichsverfassung kein greifbarer Rechtsbegriff, sondern der theoretische Ausspruch eines politischen Prinzivs in vollkommen rudimentärer Form.

Die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers nr eine Phrase geblieben. (Sehr wahr! links.) Der Reicks tanzler haftet nicht juristisch, sondern nur politisch-parlamenta. nfd), er Hai sich vor dem Reichstage zu verantworten wenn er will, wenn er aber nickt will, bat die ganze deutscke Volksver­tretung nicht die geringste konstitutionelle Waffe, um ihn zu zwin- gen Die politisch-varlamen^arische Verantwortlichkeit to» Reichskanzlers wurde aber zur Zeit der Schaffung der Verfassung Whr überschätzt. Damals meinten Svbel und Treitfckke: Presse Reickstag und öffentliche Me-nung könnten dem ReickSkanz'er das Leben so sauer macken, daß er es nickt sehr lange aushalten konnte. Aber dann würde ja das Reckt des Parlaments von der korperlicken und Nervenkonstitution deS R e ick S k a n z! e r S abhängen, dann wäre die Idealfigur für den Reickskanzler der bekannte Mann mit den starken Ner­ven. der das Spießrutenlaufen vor dem Parlament und der ofrentlicken Meinung ruhig aushält. Man bat sckon 1867 vor ^nrCtL-^(f,einbcrT0$uno gewarnt. Ich erinnere an Sckuto. Aentzlck und an den späteren pr-ußischen Finanzminister Miauel. Leider haben die Warnungen damals nichts geholfen. Gneist sagte: Wenn die Verfassung fertig ist, dann 'ollen untere Nack'omrnen das Si gel auf diele Verfassung mit der rechtlichen Verantwortung setzen. Die Verfassung ist bereits voll, kommen durckgefuhrr, ebenso eine komplizierte Reichsg-setz^bung sollte nun nickt die Z e 11 d a i e i n , daß die Fruckt reif nt, daß wir auch zu wirklichen konstitutionellen Zuständen im Deutschen Reiche gelangen! (Sehr richtig! links.) Fürst Bismarck tot leider zu spät die Mäna.-l des von ihm selbst geschaffene e äi e i n f o n ft 11 u 11 o n a 11 8 m u § eingesehen. Er bat wie­derholt nach feiner Entlassung zugegeben, daß er die Krone zum Sckaden des Vaterlandes zu stark gemackt habe. Zwei Momente haben damals das Parlament bewogen, die Regelung der Ministerverantwortlichkeit leider hinauszuschie­ben. Dos eine: das große Vertrauen, das man nach den bewun­dernswerten Siegen der preußischen Waffen dem genialen Schür­fer der Verfassung entgegengebracht hat. Das andere Moment das muß offen eingestanden werden: daß die rechtliche Minister- verantwortlickkeit in den einzelnen Bund sstaaten wesentliche Bedeutung nicht hotte. Aber danach den Wert der Ministerver- antivortlichkeit eiiisckätzen zu wollen, wäre grundverkehrt Eines steht unter allen Umständen fest: Je größer der politische Einfluß eines Parlaments ist. desto unnötiger ist die rechtliche Minister. Verantwortlichkeit. Wenn in England durch ein einfaches Miß- traucnStiotum, durch den Abstrich von einem Pfund Sterling ein Ministerium zu Falle gebracht werden kann, dann ist der weite Weg eines gerichtlichen Verfahrens vollkommen unnötig. So, lange das englische Parlament noch nickt die große Macht horte < wie heute war von der recktlichen Ministerverantwortlickkeit sehr i viel die Rede. Seit zwei Jahrhunderten hat das englische Par- i

lammt nickt nötig, solche Prozesse zu führen, da es die tatsächliche - Macht besitzt Bei und in Deutschland ist daS ganz anders. Die ° historische Entwicklung zeigt aber, daß ohne die Ministerverant- r wortung ein dauernder konstitutioneller Friede 3 nicht möglich ist. Der Monarch kann nicht unrecht tun. Das , hecht, daß ein anderer die Verantwortung übernehmen muß. ES t wäre aber ein verhängnisvoller Irrtum eines Monarchen und c eine? Ministers zugleich, zu glauben, daß der König nicht unrecht , tun kann. Dann käme man zu der mystischen Idee der rein 1 persönlichen Unfehlbarkeit. Das kann unter keinen Umständen dem modernen StaatSrecht ««gemutet werden.

Der deutsche Kaiser ist noch der Reichsverfassung nicht Sou­verän von Deutschland er ist primus inter pares, ist die Präsidial- ' gemalt, Vorsitzender deS BundeSratS. (Zustimmendes Nicken am süddeutschen BundeSratStisch.) DaS bloße Erfordernis der (Hegen- 1 Zeichnung für Anordnungen und Verfügungen deS Kaiser- genügt nickt mehr; um so weniger, als bei uns die Regierung-- geschäfte im Umherreisen geführt werden. (Sehr * wahr!) Die Notwendigkeit einer persönlichen Ausdehnung der ' Verantwortlichkeit des Reichskanzlers hat Fürst Bülow selbst in seiner Rede vom 19. Januar 1903 eingeräumt. ES handelte sich - damals um die Klagen bezüglich persönlicher Bemerkungen deS Kaisers. Fürst Bülow erklärte, er nähme keinen Anstand, zu i sagen, daß ein gewissenhafter Reichskanzler nicht würde im Amte » bleiben können, wenn er Dinge nicht verhindern könnte, die dem Wohle deS Reiches zu schaden geeignet wären. In dieser Rede , liegt die Quelle der materiellen Ordnung der Dinge, welche wir > Vorschlägen. Wir hoben daS, was Fürst Bülow als die moralische , Pflicht deS Reichskanzlers zugestanden hat. zur staatsrechtlichen Pflicht gemacht. Wir müssen danach verlangen, eine Haftung für alle' politischen Handlungen des Kaisers in seiner Eigenschaft als Inhaber der Präsidialgewalt. Im einzelnen wird die Begrenzung der Verantwortlichkeit deS Reichskanzler- für die Kundgebungen deS Kaisers oft nicht ganz leicht sein. (Der Redner wendet sich rückwärts- Es ist dock eine auffallende Erscheinung, daß eS immer wieder dieselben Herren der Verbündeten Regierun­gen und des BundeSratS sind, welche durch laute Ge­spräche hier d i e Verhandlungen stören. (Glocke des Präsidenten. Sehr richtig! und Unruhe.)

Präsident Graf Stolberg:

Herr Abgeordneter, überlassen Sie doch mir. für die Ruhe tm House zu sorgen. (Große Unruhe im Hause. Glocke des Präsi­denten.) M. H., ich bitte um Ruhe! (Heiterkeit links.)

Abg. Dr. Müller-Meiningen:

Der Anlaß für eine Kundgebung ist für die VerantworMchreü vollkommen irrelevant. Bei einer Rekrutenvereidiyung kann z. B. eine hochpolitische Kundgebung erfolgen, für die der Reichskanzler dann die Verantwortlichkeit zu übernehmen hätte. Noch schwieriger ist die Unterscheidung zwischen rein privaten und politischen Kundgebungen des Kaisers. In Italien haftet der Ministerpräsident nicht für Handlungen deS Königs als Mensch, sondern nur als Staatsoberhaupt. Wenn der König über eine künstlerische Richtung sich äußert, würde der Minister dafür nicht haftbar gemocht werden können. Wenn aber eine ein­seitig künstlerische Meinung in Geltung gesetzt werden sollte durch Einrichtungen des Staates, bann würde der Minister für derartige Handlungen der Politik einzustehen hoben. Genau dieselbe Stel­lung verlangen wir für unsere Verhältnisse in Deutschland. (Sehr richtig! links.) Es soll nach unserem Anträge gegen den Reichskanzler Anklage erhoben werden wegen Verletzung der Reichsversassung, wegen schwerer Gefährdung der Sicherheit und Wohlfahrt des Reiches durch pflichtwidrige Handlungen ober Unterlassungen. Auf die Verletzung ber Reichsverfassung kann sich die Ministerverantwortlichkeit nicht beschränken. Es gibt die Mög- lichkeit, die Verfassung zu verletzen, b. h. ihren Geist auf ben Kopf zu stellen, ohne daß nur ein Buchstabe biefer Verfassung tangiert -oirb. In bet Verfassung steht z. B. nichts davon, daß der Monarch über den Parteien zu stehen hat und sich nicht in ben täglichen Streit einmischen soll; trotzdem hanbelt eS sich um fundamentale Sätze des ganzen Verfassungsrechtes. Unsere Forderungen entsprechen auch dem Verfassungsrechte sämtlicher konstitutionellen Staaten der Welt. Wir haben die Vorschrift entnommen der spanischen Verfassung, aber auch die französische und englische Verfassung kennt sie, ebenso Belgien, Oesterreich-Ungarn. Norwegen und Schweden usw. Wir aehen nicht soweit, wie Fürst Bülow in seiner Rede vom 19. Jan. 1903, wir beschränken feine Haftung auf die schwere Gefährdung der Sicherheit und ber Wohlfahrt des Reiches. Als logische Folge der Ministerverantwortlichkeit würden nach unserer Ansicht auch verantwortliche Reicköminister zu forbern sein.

Ein einzelner Men ich, selbst wenn er die Intelligenz eine? stein, Hardenberg, Bismarck in sich vereinigte, kann nicht allein die materielle Verantwortung für ben Riesenapparat der Reichsverwaltung übernehmen. (Sehr richtig! links.) Darum brauchen wir verantwortlickeReichsminister, keine verantwortlichen Sprechminister. Dadurch wird die Stellung des Reichskanzlers nickt wesentlich geschmälert werden. Es schwebt i'ns die mächtige Stellung des englischen Ministerpräsidenten vor. Wir wollen ihn nicht etwa auf die Stellung des preußischen Mi­nisterpräsidenten herabdrücken, dessen einziges Reckt, wie Bismarck erflärte, es ist, oben am Tische zu sitzen. Auch die Stellung des Sckatzsekretärs muß gehoben werden. (Sehr richtig! links.) Das Fortwur stein mit dem Sckeinkonstitutio« n a l i S m u s muß ein Ende haben. Das Parlament muß mehr Einfluß bekommen, dann wird auch die Parteizersplitterung im Reichstage aufoören. Dann werden wir mich fähigere Minister toben, die Konflikten gewachsen sind und nickt hineintappen mit ber mangelnden Elastizität gewisser Tiere. Mit unseren Anträgen wollen mir dasReick vor inneren und äußeren Kon­flikten schützen. Die Stellung des Reichskanzlers wird da- durch gegenüber Anforderungen unverantwortlicher Stellen nur ^festig- weiden. Nun ist von einem Teile der Presse eine gerade- u gemeingefährliche Agitation gegen unsere Anträge entfaltet morbrn. Es hieß, Da§ Ansehen des Monarchen werde geschädigt. Das ni unricktig. Als die Mutter tos Kaisers ein Expose über die Mmisterverantwortlickkeit auSgcorbeitet und ihrem Vater, dem Prinzgemahl Albert, abgesandt barte, erhielt sie von ihm zur Antwort:Sie Idee, daß die Verantwortlichkeit feiner Ratgeber tos Monarchen Ansehen und Würde schäbige, ist ein völliger Irr­tum" Das ist auch unsere Anschauung. Unsere Verfassungs- bntrebungen müßen endlich vollen Erfolg haben zum Wohle des Volkes, zum Segen des Deutschen Reiches. (Lebh. Beifall bei OtN ytCl], J

Dog. Tr. Spahn (Zentr.):

Im Interesse der Stetigkeit unserer Politik muß die Verant- wortlickl.-it des Reichskanzlers gegenüber dem Reichstage feftge» JPjrton Den Kaiser können wir nicht persönlich cerant# wörtlich machen. Wir wollen auch keine-wegZ in seine Selbst»