Nr. 80
G^chetnl täglich ottt fhiinatjmt de» VomüagL
Die „Sltßcner Zamllienblätter" werden dem Anzeiger^ oletmal wöchentlich betgelegt. das 'Krclsblati fit öcd Kreb Ließen" zweimal mödjenlltdj. Der Landwirt" erscheint
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158. Jahrgang
Freitag, 3. April 1908
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Sberheften
5Lrt<rttzm6brnif unb Verlag bet Vrühuschen UawerfttütZ • Buch» anb ©ürtnbcurfetet. ÖL Bau 6«, Gießen.
IRcbalttxm, Expedition unb Druckerei! Schul» stratzr 7. Expedition anb Verlag i 6L Redaktion: L-sA l 12. Lel^AdruLlnzetgerGietzen.
Deutscher Reichstag.
138. Sitzung am 2. April.
®m Tische des Bundesrats: v. Vethmann-Hollweg, Der^«lth, Caspar.
Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Min.
Das Haus ich gut besetzt.
Die zweite Lesung des VereinögcseheZ.
Außer den Abänderungsanträgen des Zentrums und der Po« len liegen auch zwei Resolutionen vor.
Eine Resolution der Llockvrrteien fordert bald ige Revision der geschlichen Vorschriften über das Plalatwesen, in?, besondere soweit sie mit dem Vereins» und VersammlimgIwesen Zusammenhängen. Eine Resolution der Elsässer und Lothringer verlangt die baldige Vorlegung eines Gesetzentwurfs beim elsaß-lothringischen LandesauSschuß, durch welchen in Elsaß-Lotbringen für Vereine und Versammlungen aller Art der Mitgebrauch der französischen Sprache im französischen Sprachgebiete gesichert wird.
Abg. Junck (natl.)
erstattet kurz Bericht über die bekannten Verhandlungen der Kom- Mission.
Ueber den Sprachenparagraphen 7 und den Jugendlichenpara- graph 10a soll namentlich abgestimmt werden. Die Beratung beginnt beim § 1, der den Reichsangehörigen das Recht zuspricht, Vereine zu bilden und sich zu versammeln. Die allge- meinen sicherheitspolizeilichen Bestimmungen des Landesrechts sollen Anwendung finden, soweit es sich um die Verhütung unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer an einer Versammlung handelt.
Abg. Trimborn (Zentr.) beantragt folgenden Zusatz: Ausländer können Mitglieder von Vereinen werden und an Versammlungen teilnehmen. Beschränkungen dieser Rechte der Ausländer als Erwiderung der im Aus- lande gegen Reichsaugehörige angeordneten Beschränkungen bleiben dem Bundesrat Vorbehalten. — Im Falle der Ablehnung dieses Zusatzes soll die Bestimmung hinzugefügt werden, daß ein Sietem und eine Versammlung nicht wegen der Beteiligung von Ausländern aufgelöst werden darf. Der Redner empfiehlt seine Anträge, die nur der modernen Entwicklung entsprechen und dte kleinlichen Polizeischikanen verhindern sollen.
Abg. Heine (Soz.):
Dr. Müller-Meiningen hat den Entwurf als großefret- beitliche Errungenschaft gepriesen. Daher erklären sich auch die großen Opfer des Intellekts, der Ueberzeugung — um nicht von ernsteren Dingen zu sprechen l.Heiterkeit) —, die die Freisinnigen gebracht haben. Einige Verbesserungen bringt das besetz Wohl gegenüber den bestehenden Verhältnissen, z. B. gegen- über den Zuständen in Mecklenburg. (Heiterkeit.) Wir messen aber nicht die deutsche Freiheit an Mecklenburg. (Auf der Reckten ergeht man sick in Privatgesprächen. Der Redner bricht verschiedentlich seine Ausführungen ab und erklärt: Ich werde erst weiter reden, wenn Sie still geworden sind! Rach einer halben Minute vockt er feine Papiere zusammen und verläßt die Tribüne mit den Worten: Ich verzichte!)
Präsident Graf Stolberg:
Ich bitte, daß diejenigen Herren, die dem Redner nicht zurren wollen, ihre Unterredungen draußen führen. - (Beifall.)
Heine (fortfahrend):
Aber auch an den preußischen Verhältnissen gemeßen, briikgt las Gesetz Vorteile, die Dr. Müller mit den Worten charakterisiert dal: „Die erste Frucht des Blocks ist der deutschen Frau in den Tchoß gefallen!" (Heiterkeit.) Es bringt die Beseitigung der Rechtlosigkeit der Frau in Preußen. Das ist aber auch alles. Sonst hat man alles auf das Niveau des Preußentums herabzudrücken versucht. Alles ist verpreußt worden.
Ich habe in der Kommission an den Staatssekretär mehrmals die Frage gerichtet, ob nach Inkrafttreten des Vereinsgesetzes die Landeszentralbehörden noch weiter zu Präventivverboten befugt fein werden, wie es z. B. letzt tm Großherzogtum Sachsen- Weimar her Fall ist, wo jetzt einfach sozialdemokratische Ver- lammlungen verboten werden. Ich habe in der Kommission keine bestimmte Antwort erhalten. (Hört, hört! bei den Sozialdemo. Traten.) Weiter: ob die Polizeibehörden noch das Recht haben sollen, von Vereinen Auskünfte über die Mitglieder, ihre Namen, Bohnungen und bergt zu verlangen. Auch Darauf bekamen wir keine Antwort. Nun 'st ja die Fassung der zweiten Lesung etwas künftiger, aber ick richte noch einmal ausdrücklich an den Staatssekretär und die Mehrheitsparteien die Anfrage.
Dann das A u § l ä n d e r r e ch t. Ich beziehe mich auf die Petition deS Gesamtverbandes der christlichen Gewerkschaften. Hört! hört! bei den Soz.) Sie betont gerade das Interesse der Rutschen Arbeiter an der Aufklärung ausländischer Lohndrücker, lluck Versammlungen von Inländern könnten schikaniert werden Äegen der Teilnahme eines Ausländers. Hier gilt es den Schutz ber nationalen Ehre. (Gelächter rechts.) Lachen Sie, wiehern -st — wir haben die Ueberzeugung, daß Ivir von nationaler Ehre Aindestens so viel und mehr verstehen als Sie. Schmach und 'schände überhaupt die vielen Ausweisungen! Wird der Kom- mssionsbesckluß Gesetz, dann wird der subalternste, ungebildetste Putzmann den Professor, Mitglied so und so vieler Akademien, <us einem wissenschaftlichen Kongreß ausschließen können. Die Möglichkeit dieser Lächerlichkeiten müssen toir beseitigen.
Staatssekretär v. Belhmann-Hollweg:
Der ausführliche Kommissionsbe^ckt gibt über die Stellung 7?r Regierung zu den verschiedenen bedeutungsvollen fragen Auskunft. Ich äußere mich jetzt nur zur Ausländerfrage ^nd zum Präventivverbot. Mir ist kein einzelstaatliches Rutsches Vereinsgesetz bekannt, das den Ausländern das Vereins- Md Versammlungsrecht garantiert, und trotzdem wird die Mög- lichicit, sich an Vereinen zu beteiligen und Versammlungen bci- kMvohnen, tatsächlich im Deutschen Reich toto die von Ausländern ausgeübt. Dabei bleibt es auch in Zukunft, und ich vergehe Herrn Heine nicht. Es wird fein neuer Rechtszustand ge» ffjaffen. Beseitigt wird lediglich die Beschränkung der,Ausländer Y dieser Beziehung, die in einigen Bundesstaaten tatsächlich 6c» M. Mir ist auch keine ausländische Gesetzgebung bekannt, die Cl’m Ausländer das Vereins- und Versammtungsrecht garantiert,
mit Fug und 9led)L A n s d e r T a t s a ch e , haß an einer Versammlung Ausländer teil nehmen, outf_en und können den Inländern in keiner e ’ 1« Schwierigkeiten erwachsen, denn das Ver- emsrecht begrenzt die Befugnisse Der Behörden ganz genau und «bichließend. Sie beschwören mit Ihrem Antrag die Gefahr, daß
ein Staat Ausländern gegenüber, die sich ungastlich benehmen, schnell zum schärfsten Mittel, dem der Ausweisung, greift, unb das wollen wir doch soviel wie möglich vermeiden.
Herr Heine hat mich bann zu einer Erklärung über das Prä- ventivverbot provoziert. Ich frage die Kommissionsmitglieder, ob cs zutrifft, daß ich ausgewichen bin, und ob ich nicht wiederholt, und zwar klar, über das Prävcntivverbot Auskunft gegeben habe. (Zustimmung.) Ich wiederhole: Genau her Zustand, der heute in Preußen besteht, wo auf Grund kammergerichtlicher Entscheidung ein Präventivvcrbot unzulässig ist, weil cs nicht im Gesetz steht, wird in Zukunft in ganz Deutschland bestehen.
Abg. Dr. Hieber (natl.):
Ich habe im Namen meiner Freunde zu erklären, daß wir den Kommissionsbeschlüssen, wie sic nach mühevollen Verhandlungen zustande gekommen sind, unsere Zustimmung geben iDcphcn, und zwar sämtlichen. Die Abändcrungsanträge, die bis jetzt gestellt sind, lehnen wir aber ab. (Beifall.) Herr Heine hat die Sache so hingestellt, als würde durch dieses Gesetz das Ver. eins- und Vcrsammlungsrecht in Deutschland verschlechtert werden, und als ob vom sozialpolitischen Gesichtspunkte uu5 dieses Gesetz nicht ein Fortschritt, sondern ein Rückschritt sei. Ich will nur zwei Autoritäten für das Gesetz anführen. Zunächst Professor La band. Er hat erhärt: „Der Entwurf ist Mel frei, heitlicher, als irgend eines der jetzt in Deutschland bestehenden Gesetze, aber auch noch freiheitlicher, als die in den meisten Staaten bestehenden Vereins- unb Versammlungsgesetze." (Lebhaftes Hört! hört!) So spricht Herr Laband von dem ursprünglichen Entwurf, der in der Kommission noch erheblich verbessert worden ist. Die zweite Autorität ist Profesior Franckc, der Herausgeber der „Sozialen Praxis". In einer Kritik der Kommissionsbeschlüsse sagt er: „Wir begrüßen vom sozialpolitischen Standpunkte aus das neue Vereins- unb Versammlungsrecht auf das wärmste. E s ist eine nationale und freiheitliche Tat, deren Segnungen besonders für die Gewerkschaften erst in späteren Tagen in Erscheinung treten werden. Aus diesem Grunde wünsche ich, daß es bald unter Dach und Fach kommt." (Hört! hört!) Man gewinnt allgemein den Eindruck, daß draußen im Lande vielfach eine vollständige falsche Vorstellung herrscht, nicht bloß von dem, was in den einzelnen Staaten für Vereins- und Vcr. sammlungsgesetze bestehen, sondern daß auch eine vollständig mangelhafte Kenntnis vorhanden ist übet das, was in dem Entwürfe steht und was in der Kommission beschlossen worden ist. Die Einwendungen gegen den § 1 sind schon behandelt und ausführlich widerlegt worden. Die Sprache b e 5 Gesetzes ist nicht gerade künstlerisch. Wenn es gelingen sollte, bis zur dritten eine schönere zu finden, so werden wir sie mit Vergnügen akzeptieren. Nun zu den Ausländern. Wenn die Herren sich die Mühe geben wollten, die ausländischen Gesetze über das Vereins, und Versammlungsrecht mit einem Blick anzusehen, so werden sie finden, das; nicht ein einziges der ausländischen Gesetze auf das Recht der Ausländer Bezug nimmt. Kein einziges, auch nicht das Nordamerikas oder Frankreichs berücksichtigt auch nur mit einer Silbe im Nahmen des Vereins- und Versammlungsrechts das Reckt der Ausländer bezüglich politischer Versammlungen. Um künstlerische und wissenschaftliche Vereine, Besprechungen unb Vorträge handelt cs sich da nicht. I n t e r n a t i o n a I e Kon g r esse fommen dabei gar nicht in Betracht. Das deutsche Volk ist stolz darauf, daß solche internationale Kongresse in unseren Grenzen stets mit allgemeiner Sympathie ausgenommen werden. Daran wird durch das Gesetz nichts geändert. Nun treten die Sozialdemokraten hier so lebhaft für baS Recht der Ausländer ein. Ich habe hier einen Initiativantrag der sozialdemokratischen Fraktion aus dieser Session. Er schlägt ein Versammlungs- und Vereinsgesetz nach dem Sinne der sozialdemokratischen Partei vor. Danach heißt es: „8 1. D i c Reick san gehörigen ohne Unterschied des Geschlechts". (Lebhaftes Hört! hört!) Ferner heißt es: „§ 2. D i e Reichsangehörigen haben bas Recht, Vereine zu bilden." (Lebhaftes Hört! hört!) Alfa hier legen Sie sich für die Ausländer so lebhaft ins Zeug, und in Ihrem Entwurf eines Vereins- unb Versammlungsgesetzes wird nicht mit einer Silbe auf die Ausländer bezug genommen. (Lebhafte Kundgebungen des stark besetzten Hauses.) Wenn Sie also das Gesetz so scharf kritisieren, weil es auf die Ausländer nicht bezug nimmt, so trifft die Kritik gerade Sic mit aller Schärfe. (Lebhafte Zustimmung.)
Die Sozialdemokratie hat erst nachher au5 wissenschaftlichen Bedenken diese Frage bineingeworfen und sie dann zu einer un- geheuren politischen Prinzipienfrage aufgebauscht, während es nickts anderes ist, als eine Frage der Gesetzestechnik. (Sehr richtig!) DaS Ausländerrecht gehört nicht inS Vereins- unb Ver- sammlungsreckt. WirbeharrenaufdenKommissions- beschlössen und werden hier unb bei den folgen- den Paragraphen sämtliche Abänderungs- an träge ablehnen. (Lebhafter Beifall beim Block.)
Abg. Dr. Müller-Meiningen (freis. Vpt.)
(betritt unter dem höhnischen Gelächter der Sozialdemokraten die Lribune): Auch ich beabsichtige nicht, mich mit Herrn Heine über den Begriff „nationale Ehre/ auseinanderzusetzcn. Ich habe namens meiner politischen Freunde folgende Erklärungabzugeben: Wir w erden keinerlei neue Anträge zum Gesetzentwurf selbst stellen unb nur auf die absolut notwendige Abwehr von Angriffen uns beschränken. Wir halten uns durchweg an die Kom- promißfassung des Gesetzes und lehnen alle Abande- rungdanhäge — so sympathisch sie uns auch vom prinzipiellen Standpunkt sind (Gelächter der Sozialdemokraten) — unter allen Umständen ab. Wir werden unb wir müssen so vorgehen, da andernfalls die große Gefahr besteht, daß derAnnahmedes Gesetzentwurfs unüberwindliche Schwierig- feiten bereifet werden (Hört, hört!) — einerseits durch die Hineinzerrung von wichtigen Materien, die direkt mit diesem Vereins- und Versammlungsgesetze nichts zu tun haben, anderer- feit» durch Annahme von Anträgen, von denen wir wißen nacy den Erklärungen der Regierung, daß sie für diese unannehmbar sind. (Gelächter der Sozialdemokraten.) Wir sind der Heber- zeugung, daß das Gesetz trotz des § 7 und trotz der Einbeziehung der Jugendlichen in § 10a einen großen Fortschritt bedeutet. Die Herren von der äußersten Linken wie die Herren vom Zentrum haben bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes anerkannt, daß tatsächlich große Fortschritte in dem Gesetz vorhanden waren. Die Kommission hat in nicht weniger als 28 Punkten dieRegierungs. Verlage noch verbessert. (Na, na! beim Zentrum.) Alles das, was besonders von linköliberaler Seite in der ersten Lesung verlangt worden ist, ist in der Kommission tatsächlich erreicht worden. Ich führe hier unter anderem auf gegenüber den Ausführungen des Herrn Abg. Heine: Befreiung der Wahlversammlungen nach bayerisckem Beispiel von der polizeilichen Anmeldung, Befreiung der Versammlungen nach § 162 der Gewerbeordnung, die Schaf- fung von Rechtsgaraniien gegen die Auflösung von Vereinen unb
Versammlungen, der Ausschluß des Mißbrauches des polizeilichen Landesrechts, der Ausschluß des Präventivverbotes, wie eben der Herr Staatssekretär entwickelt hat. Ich kann nur bestätigen, daß die Erklärung des Staatssekretärs in der Kommission wiederholt mit voller Klarheit abgegeben worden ist.
Weiter die Gleichstellung der öffentlichen Bekanntmachung mit Der polizeilichen Anmeldung, wie sie bisher vor allen Dingen das württembergische Recht enthielt, Erleichterungen der Versammlungen unter freiem Himmel, Bestimmung über die Auflösung, Herabsetzung der Strafbeschränkung des ganzen Gesetzes auf politische Vereine und Versammlungen. Hierzu kann ich vor allem die Milderung der Strafbestimmung im § 7 rechnen. (Lachen bei den Sozialdemokraten und im Zentrum.) Wir werden ja bei § 7 selbst noch im einzelnen darauf zu sprechen kommen. Trotzdem in einer großen Anzahl von Punkten die Regierungsvorlage, die selbst von der Sozialdemokratie als ein wesentlicher Fortschritt bezeichnet worden ist, noch verbessert worden ist, werden wir in und außerhalb dieses Hauses wegen unserer Haltung bei diesem Gesetze leidenschaftlich bekämpft. (Sehr richtig! im Zentrum.) Nichts ist leichter,--(Unruhe und Lärm bei den Sozialdemokraten.)'
Vizepräsident Dr. Pansche:
Vorhin ist von Ihrer Seite (zu den Sozialdemokraten) über die Unruhe im Hause geklagt worden. Ich bitte Sie, doch auch jetzt Rühe zu hatten. (Beifall.)
Abg. Dr. Müllex-Meiningen (fortfahrend):
Nichts ist leichter, als sich hinter dem Schilde der vollen und ganzen Unentwegt h eit aufzustellen, wie es die Sozialdemokratie vor allem tut. (Lebhafter Beifall, Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Nichts ist dankbarer, nach außen vor allem, als wenn man einen Mißbrauch mit der Unkenntnis der Massen von dem Inhalte dieses Gesetzes treibt, um die Andersdenkenden als Volksverräter, als Volksfeinde zu stempeln. Das ist ja die alte sozialdemorkatische Praxis. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter, der hier anwesend ist, hat vor kurzer Zeit einmal gegenüber den eigenen Genossen gesagt: „Das Prinzip hochhalten, das kann jeder, der nichts gelernt hat; dazu gehört gar nichts!" (Hört, hört!) Dieser Ueberzeugung schließen wir uns an in dem Moment, in dem wir die v o l l e Verantwortlichkeit für das Scheitern dieses Gesetzes zu tragen haben würden. Ueber das Erreichte jubeln wir nicht bedingungslos. Wir bedauern, das; mir, auf manche gerechte Forderung haben verzichten wüsten, daß wir manches, was in erster Lesung bereits erreicht war, im Hinblick auf d i e Kräfteverteilung in diesem Hause haben auf geben müssen. Wir gestehen auch ohne weiteres zu, daß die jetzige Fassung uns nicht nach allen Seiten hin befriedigt. Wir stehen auch heute noch auf dem Standpunkt, daß wir die ganze Uebcrwachuna für überflüssig hatten. Wir bedauern von unscrcm prinzipiellen Standpunkt aus die Ueberschätzung der polizeilichen Maßnahmen, aber darüber sind ivir uns alle vollkommen klar, daß dieses Gesetz einen wesentlichen Fortschritt bedeute: in der Betätigung politischen Rechts un d p o l i t i * scher Freiheit. (Beifall.) Sein Scheitern wäre eine unverantwortliche Torheit von unserer Seite. (Lebhafter Beifall.) Ta wir der Ueberzeugung sind, daß die vorliegende Fassung, einen entschiedenen Fortschritt in der allgemeinen politischen Richtung bedeutet, die wir für segensvoll hatten für das ganze deutsche. Volk und Vaterland, so müssen wir wünschen und verlangen, daß der Gesetzentwurf möglichst rasch zur Annahme gelangt. In dem Sinne bitten wir vor allem um Annahme des § 1 in der Kompromiß- sassung. (Beifall.)
Reichskanzler Fürst Bülow betritt den Saal.
Abg. Graes (wirtsch. Vgg.):
Meine politischen Freunde halten , die Beschlüsse der Kommission für einen wesentlichen Fortschritt gegenüber dem Regierungsentwurf. Die Regierung ist in anerkennenswerter Weste vielen Beschlüssen der Kommission cntgegengekommen. Trotzdem wir auf der rechten Seite sitzen, sind meine politischen Freunde für ein freiheitliches und I i b e r a l e„s Vereins- gesetz. Wir haben deshalb auch in der Kommission Schulter an Schulter mit den Liberalen und Nationalliberalen die freiheitlichen Forderungen vertreten. Aber bei einem derartigen Gesetz muß auf allen Seiten des Hauses Entsagung geübt werden. Auch die Bayern und Württemberger können der Vorlage zustimmen, da sie auch ihnen Vorteile bringt. Wir haben auch manche Wünsche zurückstellen müsten, wir erkennen an, daß von anderer Seite Opfer gebracht sind. Wir werden für die Kompromißvorschläge unverändert stimmen.
Abg. BrejSki (Pole):
Ich habe die damals vom preußischen Abgeordnstenhaufe ab» gelehnte Umsturzvorlage mit der jetzigen Negierungsvorlage verglichen, und habe gefunden, daß nickt nur der @eijt, sondern ganze Sätze in die Regierungsvorlage übernommen sind. (Hört, hört! bei den Polen.) Insbesondere über die Auslösung von Vereinen und den Ausschluß von Jugendlichen. (Zuruf: Ter Ausschluß der Jugendlichen steht ja gar nicht mehr in der Regierungsvorlage!) Der Redner behauptet, daß die Polizei in Oberschlesien tatsächlich ein Präventivverbot ausübe.
Abg. Bindewald (Reformp.):
Die Regierungsvorlage ist klarer als das Kompromiß. Sie sagte wenigstens, wa§ sie wollte. Um dem Block cntgegenzu- kommcn, will ich wenigstens für dcn § 7 stimmen, obgleich er nicht schön ist. Das Gesetz im ganzen lehne ich aber ab. (Heiterkeit.) Wie leicht ein Veremsgesetz zu Gewalttätigkeiten^ gebraucht werden kann, das beweist das V o rg e h e n d e r h e s s i - schenRegierunggegendieAntisemiten in den 90er Jahren. Die hessische zweite Kammer hat nun auf Antrag deS nationalliberalen Abgeordneten Haas einstimmig beschloßen, die hessische Regierung aufzufordern, im Bundesrat gegen das Vereinsgesetz zu stimmen. (Hört, hört!) Sie sehen also, daß in allen Parteien Männer sind, die das Gesetz verwerfen. Ich bitte die Nationalliberalen, dafür zu sorgen, daß Herr Haas bei der namentlichen Abstimmung hier anwesend, ist und gegen das Gesetz stimmt. (Lachen bei den Nationalliberalen.)
Hessischer Bundesbevollmächtigter Dr. v. Neidhardt:
Die antisemitische Bewegung in Hessen in den 90er Jahren toar äußerst gewalttätig; cs wurden Fenster eingeschlagen und Häuser demoliert. (Lärm der Anttsemiten.) Es mußte daher eingeschritten werden. Das Vorgehen gegen die Exzesse war durchaus gerechtserttgt. (Beifall.) Nun bat bereits der hessische Ministerpräsident ertlärt, daß in Hessen für cm neues VereinSgeseh eigent. lich kein Bedürfnis sei. (Hört! hört!) Allerdings, aber für weite Teile des Deutschen Reiches liegt ein solche? Bedürfnis vor. Wir haben keinen Anlaß, den jahrelangen Bestrebungen nach einem cm, heitlichen Vereinsgesetz uns entgegenzustellen. Aus diesem Grunde


