Ausgabe 
28.3.1908 Erstes Blatt
 
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1885, betreffend die Abänderung deZ Zollvereinigungs-Ver- trageS vom 8. Juli 1867 (ReichS-Gesetzblatt S. 109) sind aufgehoben." Die Stadt Gießen erhebt nun zurzeit Oktroi von: a) Schlachtvieh, Wildpret, Fleisch und Fleischmaren; b) Malz, Hirse, Hafer und Mühlenfabrikaten außer Mehl aus Getreide (jedoch ausschließlich solchem aus Mais) und geschälten Erbsen; c) geistigen Getränken mit Ausnahme von Beerenwein; d) Brennholz und Kohlen.

Vom 1. April 1910 ab wird daher die Stadt Gießen den Oktroi für die unter a) und b) aufgeführten Gegenstände, mit Ausnahme des für Wildpret und Malz zu Brauzwecken, entbehren müssen. Es bedeutet dies einen Ginn ahme-- ausfall von etwa 41 000 Mk. jährlich, der auf andere Weise zu ersetzen ist. Falls der Ersatz durch die direkten Steuern beschafft werden müßte, würde sich der Gesamt- ausschlag an Gemeindesteuern von rund 900 000 Alk. um 4% v. H. erhöhen. Für jede Mark Steuer wären mithin 4% Pfennig mehr zu entrichten.

Ob der Ausfall ganz oder teilweise auf die direkten Gemeindesteuern abgewälzt wird oder ob zur Herbeiführung eines Ausgleichs zu anderen Mitteln gegriffen werden soll, liegt in dem Ermeffen der Stadtverordneten-Versammlung. Empfehlenswert wird es sein, die Wertzuwachssteuer zur teil­weisen Deckung des Ausfalles zu benutzen.

Der Gedanke an die Aufhebung des Oktrois auf die notwendigsten Lebensmittel ist der Fürsorge für die un­bemittelten Volksschichten entsprungen. Mit der wesentlichen Erhöhung der Getreide-, Vieh- und Jleischzölle im neuen Zolltarif mußte naturgemäß auch mit einer Steigerung dec Lebensmittel gerechnet werden. Um diese nicht allzu fühlbar werden zu lassen und den unteren Volksklassen in den oktroi- erhebenden Städten eine bessere Ernährungsweise zu ermög­lichen, glaubte man, eine weitere Belastung des zur Er­haltung des menschlichen Körpers Notwendlgsien durch öffent­liche Abgaben untersagen zu sollen.

Ob der angestrebte Zweck erreicht werden wird, muß die Zukunft lehren. Jedenfalls lassen die in dieser Beziehung bisher gemachten Erfahrungen nicht zweifelsfrei den Schluß zu, daß mit der Aushebung des Okirois die erhoffte Ver­billigung emtritt. Beispielsweise sind in Mannheim, nach- dem hier der Oktroi aufgehoben' ivorden war, die Lebens­mittelpreise höher als in Worms, wo noch Oktroi gehoben wird. Es sind denn auch d.e Meinungen über die Wirkung des OktroiaufhebungSparagra phen geteilt gewesen, weshalb seine Annahme einen heißen Kampf der gesetzgebenden Körper­schaften gekostet hat und zwar sowohl in den Kommissions­sitzungen als auch im Plenum. Auch verfassungsrechtliche Bedenken sind, namentlich von dec Regierung, vorgebrachl worden. Dem Kampfe wurde erst m der denkwürdigen 23b. Sitzung des Reichstags am 13./14. Dezember 1902, die vom 13. vormittags 10 Uhr 20 Mm. ununterbrochen bis zum 14. vormittags 4 Uhr 38 Mm.18 Stunden 18 Min. gewährt hat und äußerst bewegt verlaufen ist, mit der An­nahme de§ Zolltarifgesetzes und des Zolltarifs em Ende bereitet.

"Ordensangelegenheit. S.K.H.der Groß Herzog haben dem Kais. D. Generalkonsul v. Herff zu Genua die Erlaubnis zur Annahnie und 511111 Tragen des ihm von dem Deutschen Kaiser, König von Preußen, verliehenen Roten Adler-Ordens 3. Klasse mit der Schleife erteilt.

4- H a a r Hausen b. Homberg a. d. Ohm, 26. März. Der über ein Jahr hier tätige Lehrer A. Bach wird in den Osterferien unseren Ort verlassen, um eine ihm zu teil ge­wordene Lehrerstelle in Rohrbach, Kreis Büdingen, zu über­nehmen. Die hiesigen Einwohner sehen den jungen, tüchtigen Mann, der sich in seiner kurzen Dienstzeit hier die Sympathie Aller erworben hat, nur imgern scheiden.

X Groß-Karben, 26. März. Der umfangreiche Um- und Erweiterungsbau unseres Bahn Hofs geht seiner Vollendung entgegen. Die Gleisanlagen sind sehr wesentlich verbreitert worden, eine neue Verladerampe wurde angelegt und ein großes Stellwerk erbaut. Auch das Bahnhofsgebäude wird noch eine Erweiterung erfahren.

/\ A u S dem Ohmtal, 27. März. Kürzlich lasen wir in einem Oberheff. Blatt ein Inserat, wonach 1000 Mk. als Preis unter die Löser eines Vexierbildes verteill versprochen wurden, wenn der Löser das ist der Pferdefuß 1.30 Dck. für einen Kalender emsende. Zur Warnung für solche, die gerne auf den Leim gehen, teilen wir unsere Er­fahrung mit einem derartigen Preisrätsel mit. Es war eine

Tat predigen. Möchte ihm dazu recht viel Gelegenheit gegeben werden. In seiner schönen günstigen Lage am Park ladt es gar freundlich dazu ein. Schl.

Wilhelm II. a ls römischer Im per ato r. Der Kaiser hat noch kurz vor feiner Abreise nach Venedig dem Bildhauer Professor Walter Schott in Wilmersdorf bei Berlin einen Besuch abgestattet. Er iah dort in erster Reihe das fertige Modell der lebensgroßen Figur, die ihn leibst dar­stellt, für den großen SchungSfall der Berliner Akademie der Künste bestimmt. Der Kai>er erscheint in der Tracht eines rö­mischen Imperators. Das Haupt ift geschmücti mit der Al- longeperüctc, um die sich der Loroeec windet. Während die linke Hand den Mantel rafit, lehnr sich oer Marichalt- stab gegen das rechte Bein, das auf eine Weltkugel tritt. Zur Seite deuten eine Kartusche mit dem Künirlerwappen und die davor hockende Eule den Sinn des Kaisers für Kunst und Mssenscl)aft an.

Tschudi § Urlaubsreise. Bekanntlich ist der ver­dienstvolle Direktor der 9ialionatgallerie in Berlin, v. Tschudi, plötzlich aus ein Jahr beurlaubt morden, angeblich zur Kräitlginig seiner Gesundheit, wahrscheinlich aber wegen Jmrlguen der Ver­treter einer überlebten Kunstrichtung, wie Anion v. Werner 2c. Jetzt bringen die .Lust. Bl." folgende hübschen Jieime:

Tschudio aus einer Reis' Ob er hemikehrt nimmer weiß. Reist nach Rom und nach Paris Und betrachtet das und dies, Steht sich schöne Bilder an, Die er nicht mehr kauten kann, Ueberlegt sich aut dem Marsch: Ist der Bode solidarsch? Kommt er gleichfalls in die Klemm' ? Oder bleibt er bei S. M. ? Tschudio auf seiner Reis' Absolut von gar nichts iveiß, Wer den Urlaub ihm verschafft, Ist ihm gänzlich jchleierhatt, Bis er nach Reunmonattrist Ganz und gar entbunden ist Bon der Heimkehr irgendwo Aus der Reise Tschudio!

Pascal David 7. Ter Chefredakteur der nationallib. ^Straßburger Post", Pascal David, einer der vortrefflichsten deutschen Journalisten, selbst bei politischen Gegnern hoch angesehen, ist infolge eines Schlaganfalls am 27. d. Al. gestorben. Er war ursprünglich Postbeamter, machte sich durch gelegentliche amüsante Plaiidereien in der .Straßb. Post" bei deren Lesern und Verlegern sehr beliebt, wurde m die Redaktion berufen und ist dann viele Jahre lang deren ausgezeichneter Leiter gewesen.

ganz ähnliche Aufgabe gegeben, eine ganz gleiche Bedingung zu erfüllen und ein ähnlicher Preis in Aussicht gestellt. Wir schickten die kinderleichte Lösimg ein nebst dem Betrage für den Kalender. Ein Jahr lang warteten wir vergeblich auf Antwort. Auf unsere Anfrage wurde uns der Bescheid, die Kalender seien noch nicht alle untergebracht. Wieder warteten wir ein Jahr und nun wurde uns auf erneute Anfrage hin die Mitteilung, es sei der betreff. Verlagsanstalt von uns keine Lösung zugegangen.

Täpeziers^Ad am Heinrich Lehr in Hainchen wurde aut' 23. März das Konkursverfahren eröffnet, da der Gemeinschuldner seine Zahlungen eingestellt hat, auch seine Zahlungsunfähigkeit ein- räumt. Sparkassenrechner Wagner in Altenstadt wurde zum Kon­kursverwalter ernannt. Konstirsforderungen sind bis zum 14. April bei dem Amtsgericht Altenstadt anzumelden. lieber das Ver­mögen des Friedrich Debus, Bäckermeister in Westhofen, wurde am 24. März das Konkursverfahren eröffnet, da der Ge­meinschuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Rechtsanwalt Schott in Osthofen wurde zum Konkursverwalter ernannt. Kon- kllrsforderungen sind bis zum 14. April bei dem .Amtsgericht Osthofen anzumelden.

Gießener Strafkammer.

) ( G i e ß e n, 27. März. Diebstähle.

Im letzten Herbst beobachteten sic ei. Leute den Schuh­macher L. R. Sch. von Freiberg (Sachsen), wie er zu Altenburg in die Scheuer eines Landwirts einstieg und bann durch einen Schalter mehrere gefüllte Säcke auf die Straße warf, die er bann fortschafste. Trotzdem er genau er­kannt wurde, leugnete er, der Täter gewesen zu sein. Daß er zu einer solchen Xat fähig ist, beweist seine Vorstrafe wegen Diebstahls. Kurz vorher wurde er betroffen, als er einem Landwirt von der Dreschmaschine in seiner Scheuer einen Sack voll mit Frucht vermengte Spreu entwendete. Er wurde wegen eines einfachen und eines schweren Diebstahls zu einer Ge­samtstrafe von vier Monaten und 2 Wochen Gefängnis verurteilt.

Eine iulereffanle Entscheidung für Jäger.

. Auf Veranlassung der Oberiorsterei erging gegen einen hie­sigen Jagd!' . c,uoer Anklage wegen uebertretung des Artikels 3o, 1 des Jagc,.cafgefetzes, weil er wahrend dec allgemeimm Legezeit im letzte,. Sommer zwei Rehe mit einem »iinb hatte hetzen lassen. Die Verwendung von Hunden zur Jagd ist wahrend der Hegezeit nur zum Verfolgen von angescho steuern Wild ge­battet. uiaci) feinen Angaben hatte er am genannten Tage einen iags zuvor angefchos«enen Rehbock suchen wollen.^ Er wies durch einen Traber nach, dag ein ausgefcheuchtes Stück Wild gelahmt hat und sich an verichieocnen -stellen Blut vorjaiid, woraus zu schließen war, seine Angaben seien richtig. Das schollengericht stellte sich nun die Frage, ob der angezogene Arttlel eine Verfolgung des Wildes durch Hunde nach so langer Zeit noch gestattet, da diese Handlung teilt Verfolgen mehr i|t, sondern «ich als ein Aufsuchen öaruellt. Das Ge,ctz will die Beunruhigung des Wildes wahrend der Periode der Geburt unb ber Auszucht ber Jungen im Interesse ber ungestörten Weiter- eiitiüiaelung bes Wildstanbes möglichst vermeioen, weshalb es bie Verwendung von Hunden wahrend dieser Zeit beichräntt. Da cs Jägcrsitte ist, em cuigeschosienes Wild nie auf der Stelle zu vcrjölgen, weil es leicht über die Grenze geht, wollte das schönVngencht zwischen sofortiger unb späterer Verfolgung teilten Unterschieb machen. Es hielt ben Augetlagten für berechtigt, ben Hunb auf bie Fährte bes angeschostenen Rehbocks zu setzen; baß an biefem Platze sich außer bem angeschossenen Wilb ein anberes aushielt, sei ohne Bebeutliilg. Die Staatsanwaltschaft focht bas ben Augetlagten f r c i s p r e ch c n b e Erkenntnis aus Anregung ber Forsibehörbe au, ba sie ber Meinung war, bad Schöffengericht habe dem Verfolgen einen zu weitgehenden \sinn beigeltgt. Selbst der Vertreter der Forstbehorde tonnte bas Verhalten bes Augetlagten in jagbtechnifcher Beziehung nicht beanftanben. Tas Berufungsgericht hielt eine, spatere Verfolgung bes Wilbes für zulustig, weshalb bas erstinstanz­liche Urteil seine Bestätigung fand.

Ter Berliner aus Reisen.

Der 40jährige W. U. aus Berlin slaiid bei der Dresch­maschine zu Steinfurth in Arbeit. Als feine Wirtsleute an einem Sonntag abend die Wohnung verlassen hatten, packte er eine große Anzahl Herren- und Darnentteidungsstücke zu­sammen; auch zog er verichiedcne Kleidungsstücke an und nahm eine Damcnuhr sowie einen Geldbetrag von 6 Mk., der sich bei der Uhc in einer Kommoda befand, womit er nach Fried­berg unb von ba über Gieuen nach Hollanb fluchtete. Balb barauf würbe er festgenommen unb ausgeliefert. Er gestanb ben Diebstahl zu, behauptete aber, geisteskrank zu sein, wes­halb er sechs Wochen wegen seines Geisteszustanbes beobachtet würbe. Ter Arzt schilberte ihn als einen erblich belasteten Menschen, ber wie fein Vater bem Trünke verfallen ist. Er hat sich unftät in ber Welt umhergetrieben unb schon sehr viele unb schwere Strafen erlitten. Als chronifcher Altöhottst zeigt er körperlich uub geistig abnorme Erscheinungen. Geistes­krankheit besteht bei ihm nicht, wenn er auch nicht als geistig vollwertig bezeichnet werben tann. Unter einem Strom von Tränen schilbert er, wie er bestänbig verfolgt würbe. Es komme manchmal so an ihn, bann könne er nicht anbers, er müsse stehlen, fei aber traut unb könne nichts baiür. Nachts tonne er nicht schlafen unb nirgenbs finbe er Ruhe, ba ihm die Würmer das Gehirn zernagten. Diese letzteren Angaben hat er schon mehrfach gemacht und man nahm in früheren Fällen Simulation an; doch der Arzt bestätigte, daß er einen sehr unruhigen Schlaf habe unb er 111 ]einen Trugwahrneh- mungen bie schmerzenben Kopfnerven für im Gehirn besinb- liche Würmer hält. Da auf Grunb bes fachverslänbigen Gut­achtens ber Angeklagte für feine Tat verantwortlich zu machen ist, mit Rücksicht auf feinen Geisteszustaub aber eine mUbere Beurteilung stattfinden soll, wurde von der Zuchthausstrafe ab­gesehen und auf eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren er- iamit, worauf vier Monate Untersuchungshaft in Anrechnung zu bringen sind.

Eine Stempelsteuerfraze.

Dem KarrufselbesitzerI. F. Sch. zuNieder-Flor- st a d t, der ohne Erlaubnis fein Karrussel in feinem Hof in Be­trieb gefegt hat, ging ein Verwaltungsstrafbefcheid über 12 Mark uiib Nachentrichtung der vorenthaltenen Steuer von drei Mark zu, gegen den er gerichtliche Entscheidung antrug. Das Schöffengericht gelangte zum Freispru ch. Der Stempeltarif beftimmt, Konzessionen, Genehmigungen usw. der Behörden in gewerbepolizeilichen Angelegenheiten unterliegen dem Urkunden- skempel. Die Unternehmer haben also, wenn ihr Betrieb nur mit Erlaubnis der Behörde ausgeübt werden darf, eine Stempel­abgabe zu entrichten. Das Schöffengericht stand aus dem Slandpmikt, es fei weder durch die Gewerbeordnung, noch durch die Verordnung über Stempelabgaben der Angeklagte zur Kon- zeisionseinholung verpflichtet. Wo keine Konzefsionspslicht be­steht, braucht eine solche auch nicht erteilt zu werden, wes­halb auch keine Stempelpflicht bestehen kann. Es bestehe eine Unklarheit int Gesetz, die trotz einer letztrichterlichen Entschei­dung von der Strafkammer gegenteilig entschieden noch nicht beseitigt ist. Dieses Urteil wurde von der Staatsanwatt- jcljait angefochten. Die Entscheidung der Berufungsinstanz soll nach acht Tagen verkündet werden.

handel.

** Konkurse in Helfen, lieber das Vermögen des Kaufmanns Hermann Stern zu T a r m st a d t, Inhabers der Firma Meyer u. Stern daselbst, wurde am 17. März das Kvnkursv-erfahren eröffnet, da Gemeinschutoner seine Zahlungen eingestellt und Eröffnung des Konlürsverfahrens beantragt hat. Kaufmann Karl Dechert zu Darmstadt wurde zum Konkurs­verwalter ernannt. Kvnkursforderungen sind bis zum 5. April bei dem Amtsgericht Darmsladt I anzumelden. lieber das Vermögen des Aaermanns H e i n r i ch S ch a 11 c r in Badenheim und des Ackermanns Karl Schallet in Pfasfen-Schwabenheim wurde am 18. Marz das Konkursverfahren eröffnet, da ein Gläu­biger wegen Ueberfchuldung der Gemeinschuldner die Konkurs­eröffnung beantragt unb feine Forberung und die Ueberfchuldung der Gemcinschuldner glaubhaft gemacht, auch die Gemeinschuldner ihre Ueberfchuldung selbst zugegeoen hauen. Notariatssekretär Peter K rauer in Sprendlingen wurde zum Konkursvcrlvalter ernannt. Konturssorderungeii jiiu> bis zum 1. April bei dem Amtsgericht Wöllstein anzumelden. lieber das Vermögen des Sattlers und

Briefkasten -er Redaktion.

tAuouyme Anfragen bleiben unberücksichtigt.»

M. R. Ist der Lohn nach Monaten bemessen, so gilt gern. Art. 6 ber Hess. Gesinbeorbnung vom 28. IV. 1877 der Dienstvertrag als auf die Tauer eines 9)lonat§ abgeschlossen. Tann würbe bie KüudiguugsEist 14 Tage betragen unb die Kündigung könnte für ben Schluß jeben Kaleudecmouats erfolgen. Nach Art. 7 ber Gesinbeorbnung ist es jeboch zulässig, durch Ottsslalut hiervon ab­weichende Bestimmungen zu treffen. Für Gießen ist dies durch Ortsstalut vom 30. August 1900 geschehen. Danach gelten Tmsl- botenuevträge, sür die nicht ausdrücklich eine bestimmte Tienslbauer vereinbart ist, als auf bie Dauer eines Kalenderviert e ljahres abgeschlossen. Tie Küubiguug kann bahec nur auf den 1. Januar, I. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen. Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig vor dem Ablauf des Dieustvierleljahres, so gilt der Dienslveuragalsstillschweigend auf dieTauer eines weuereuKaleuder- Vierteljahres verlängert. Tiefe Bestimmungen greifen auch dann Platz, wenn monatliche Lohnzahlung vereinbart ist. Etwas Ab- weichendes kamt nur durch ausdrück 1 ich e Vereinbarung be- ftimmt werden. Wir verweisen aus bie Krelsamlliche Bekannt­machung vom 26. Ium 19ü7 un Amtsblatte des "Glegeuer Auzeigers". Tieje Bestimmuugeli sind bann für Ihre Tochter maßgebend, wenn deren Dienstherrschaft zurzeit der Eiugehuug des Dienstverhältnisses ihren Wohnsitz in Gießen hatte. Zur Emhaltuug der angegebenen Vorschriften ist bie Dleusiyerrschait in gleicher Weise verpflichtet.

Ta es fiel) um einen in die häusliche Gemeinschaft aus­genommenen Dienstboten handelt, ist die Dienstherrschaft verpflichtet, ihm außer dem Geldlohue auch Verkösligimg uud Wohnung in dec üblichen Welse 511 gewähren. Geht die Herrschast auf die Reise, ohne deu Ticuslboteu nntzuuehmeu, so muß sie für die Zwischen­zeit für Verköstigung uud Wohuuug eventuell durch eine angemessene Gelbeutjchäöiguug, sorgen. Darauf, bay die Dienste des Mäbchens m dieser Zeil nicht oder in geringem Maße von der Herrschaft in Anspruch geuommeu wurden, kommt eS mchl an; eS rechtfertigt sich hieraus feine Kürzung ber Gegenleistung.

Meteorologische Beovuchturrgen

Der Station Gießen.

Marz

1908

Bacouieter am 0" reduzierl

Temperatur der PAh

Absolute Feuchtigkeit

oZ

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S CD

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A

Windstärke

Welter

27.

2 ih

753,4

10,9

4,4

45

8

4

Sonnenschein

27.

911

752,4

3,7

4.5

75

SW

2

Bed. Himmel

28.

752,0

1,1

4,4

89

NE

2

Sonueuschein

Höchste

Temv

ivatur

am 2k

1-27

März

= +

10,9 6 C.

yiiebviqfte

26.-27.

1/

2,6 v C.

Te3efoiiisc8i© Kiirsäjerecaifte

des Giesseuei Auzeigers, ungeteilt von der Hank iür Handel und Industrie, Giessen.

Frankfurter itör*«, 28. März, 1.15 Uhr.

3>j°/e Reichsauleihe . . 91.951 6% do. . . 82.10

°/0 Konsols .... 91.75 o% do 82.10

u>jv/0 Hessen.....

u/0 Überliessen . . . 92.00 i>0 Uesterr. Guldreute. Ub 7U 4l/6o uesterr. öilberrente 99 40

Ungar Goldrente . . 93.60 4% Italien. Reute . . .---

3>0 Portugiesen berie 1 60.70

3% Portugiesen 111 61.30

i>tiv10 russ.btaatsani. 19Uo 94 8U 4>äu,0 japuu. otuatsanleihe bb.3u i>0 Uunv.Türken vou luuö 94.7U 1 ürkeuluse 150.00

Gnecii. Monopol-Aul.. 49 40

äussere Argentinier ..75 o°/0 Jiexiaaner . . . 67.00 4>s/o uhineseu .... 95.55

Aktien:

Bochum Guss 204 25

Buderus K W 112.00 '1 enden .; fest.

Blektnz. Luhineyor . . . 119.90

Blektnz. bchuckert . . . 103.90 Eschweiler Bergwerk . . 207.30 Gelsenkirchen Bergwerk . 187.20 Hamburg-Amerik. PaketL 112.50 Harpener Bergwerk. . 196.70

Laurahütte 213.50 Nordd. Lloj'd . ... 98.50

Ubeisehles. Eisen-Industrie 97.40 Beniner Handelsges. . . 162.00 Darmstädter Bank . . . 124.60 Deutsche Bank .... 232.80 Deutsch-Asiat. Bank . . 137.00 Diskuntu-Kuuimandit. . . 158.80 Dresdner Bank .... 139 90 Kieditaktien .... 203.50

Baltimore- und Ohio-

Eisenlahu 83.50

Gottuardbuhu 176.00

L-omuard. Eisenbahn . . -610 uesterr. btaaisbanu . . . 145.00 l'nuce-Heun-Eiseubahu . H9.v0

Berliner liörse. 28 Mälz. Anfaugskurse.

Cauada E. B. . , . . . 153.60 Darmstadter Bank . . . 127.-0 Deutscue Bank .... 233.50 Durtmuuner-Union C. . .

Dresdner Bank . . . 140.50

Tendenz: test.

Uarpeuer Bergwerk. . . 196.70

Laurauütte 213.00

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