Ausgabe 
27.3.1908 Zweites Blatt
 
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Nr. 74 Zweites Blatt

138. Jahrgang

Freitag, 27. März 1908

Erlchetnl ISgNch mti vuSnabm» be8 Sonntag».

Die(Bteficnet ZamtttendlStler- werden drm .Anzeiger" otermal wöchentlich betgelegt, bad KrcUblati ffit den Kreis Gießen" zweimal wöche'Uluch Der ,hejfljcht Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

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Redaktion. Expedition and Druckerei: Schul« strah» ? Expedition and Verlag, 6L Nedaktiow^sS 112. Lei,.Adr. An»eiacr<Sietzea.

Deutscher Reichstag.

131. Sitzung, Donnerstag, 26. März.

Am Tische des Bundesrats: Fürst Bülow, v. Bcth- mann-Hollweg, v. Schön, Kraetke, Dr. Nieder- ding, v. fioebell, Wermuth, Caspar.

Vizepräsident Dr. Paasche

eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Minuten.

Nach Erledigung desjenigen Teiles des Ergänzungsetats, der die kleinen Forderungen für die Militärverwaltung (Truppenaus, rüstung mir leichten Baumwollstoffen usw.) und für die Postver­waltung (Vergütung der Postagenten) enthält, in zweiter Vera- hmg, wird die Beratung des

Etats für den Reichskanzler und die Reichskanzlei fortgesetzt. Es liegen dazu elf Resolutionen vor, die sich auf Fra­gen der inneren Politik beziehen.

Staatssekretär Kraetke kommt auf die vom Abg. Singer beim Postetat erhobene Beschul­digung wegen angeblicher Verletzung des Brief­geheimnisses zurück. Abg. Singer hat sich damals auf eigene Erfahrungen Bebels berufen. Solange nicht ein Beweis erbracht wird, weise ich alle solche Beschuldigungen als leichtfertig und unbegründet zurück. Sobald ein Fall der Verletzung des Briefgeheimnisses zu meiner ficnntniS kommt,, schreite ich mit aller Strenge ein und verschaffe dem Verletzten volle Genugtuung.

Abg. Singer (Soz.):

Der Staatssekretär'möge es uns überlassen, was wir eines ehrenwerten Menschen angemessen halten. Im Bebelschen Falle ist der Brief eines Angeklagten an Bebel in die Hände der Kriminal­polizei gelangt. In der dritten Lesung werde ich darauf zurück­kommen.

Staatssekretär Kraetke:

ES ist doch naiv, anzunehmen, daß das nur durch Vermitte­lung der Post geschehen sein kann.

Diese Aussprache schließt hiermit.

Abg. Lattmann (wirtsch. Vgg.):

Als alter Anhänger Naumanns von früher sage ich dem Nau­mann von heute folgendes: Wem Gott eine so herrliche, aber auch gefährliche Gabe der Beredsamkeit verliehen hat, der muß sich doppelt hüten, daß er sich und andere nicht mit Phan­tasien und geistreichen Worten berauscht und sich und andere hineinführt in eine ganz gefährliche Demagogie. Ich habe mit vielen Altersgenossen durch ibn einen gesunden Tropfen demokratischen Oels und starken sozialen Geistes in mich aufge- nrmmen. Aber wir haben gesehen, wie Naumann ganz allmählich und immer mehr gewaltig hinabrutschte nach links. Seine vor­gestrige Rede war, wenn man das Blendwerk der Rhetorik davon abzieht, das Beispiel einer Demagogie, und am meisten trat das zutage bei der Frage des Wahlrechts und in der Ausländerfrage. Er hatte nicht nötig, vom Rechte der Ausländer zu reden, erstens gibt Hs hier niemand. der ein solches nicht anerkennt, und zweitens war die Preße nicht da. (Heiterkeit.) Aber Rechte be­dingen auch Pflichten. Wer die Pflichten in nationaler und sitt­licher Beziehung nicht erfüllt, wird überall hinausgeworfen, und wer der sozialdemokratischen Resolution zustimmt, unterstützt das Streben der Sozialdemokratie, Deutschland zum Tummelplatz von Anarchisten und ähnlichem Gesindel zu machen. (Beifall rechts.) Die Polizei muß das Recht haben, dieses möglichst geräuschlos und möglichst rücksichtslos hinauszu­expedieren. Das Gastrecht darf nicht zum HauSrecht werden. Wir werden in den letzten Jahren vom Osten überschwemmt, besonders mit Juden. Ich weiß sehr wohl, daß, sobald das Wort Jude aus­gesprochen wird, der ganze Blätterwald widerhallt vom Radauanti semitis ni us der Satt- und LieHer­rn ä n n e r. Daran sind wir gewöhnt. Herr Naumann verlangt für Preußen das Neichstagswahlrecht. Ein Mann, der in Würt­temberg, in Heilbronn, gewählt ist, sollte sich nicht in preußische Angelegenheiten mischen. Seine Wähler werden ihn gewiß mit echt schwäbischen Grobheiten zurückweisen. (Zuruf: Gröber.) Ich weiß schon, daß Herr Gröber Schwabe ist, aber von seinemSaubengel" ist nur die erste Silbe schwäbisch, die zweite ist. echt prelihisch. (Heiterkeit.) Herr Naumann hat den Blick fürs praktische Sebcn vollständig verloren. (Soeben links.) Er sollte sich bei seinen schwäbischen Dauepn in Heilbronn Rat holen. Der Redner wendet sich gegen den Terrorismus der Sozialdemo­kratie, die schon für. bie nächsten Landtggswahlen den Botzkott der bürgerlichen Händler und Gewerbetreibenden ankündige. Wenn die Partei der Freiheit daS ableugne, so sei das nichts als dema­gogischer Schwindel. Die Beamten dürsten unter keinen Umständen Sozialdemokraten sein, da sie ihren Treueid nicht ver­letzen dürfen. (Beifall.) Nickt durch Zuchthausgesetze wird jene rote Gesellschaft überwunden, sondern dadurch,, daß wir aus dem Arbeiterstande selber die Bataillone der Gegner der Sozialdemokratie schaffen. Lattmann befürwortet die Resolution der wirtschaftlichen Vereinigung, die für Beamte, Handwerker und Arbeiter im Reichsbetriebe das Neckt fordert, Vereine auch für das ganze Reichsgebiet zu bilden, sowie das Recht, Ausschüsse zu bilden. Eine Resolution des Zentrums fordert gleichfalls das Reckt der Vereinsbildung über das ganze Reichsgebiet.

Reichskanzler Fürst Bülow:

Ich bin den Ausführungen des Herrn Vorredners, des Herrn Dbg, Lattmann, mit großer Aufmerksamkeit gefolgt. Besonders haben mich diejenigen seiner Ausführungen interessiert, die sich auf das Befinden des Beamten, auf daS Verhältnis des Beamten zum Staat bezogen. Ich unterschreibe diese Auffassung. Was die übrigen Anregungen des Abg. Lattmann hinsichtlich der Sage und der Verhältnisse der Beamten angeht, so glaube ich, daß sie eine sorgsame Prüfung verdienen.

Für heute wende ick mich zu einem Gegenstand, den Herr Lattmann vorher behandelt hatte und der in unserer vorgestrigen Debatte einen breiten Raum eingenommen hat, nämlich zu der Reform des preußischen Wahlrechts. Die Sozial­demokraten haben in einer Resolution beantragt, den Reichs­kanzler zu ersuchen, dem Reichstag in seiner näcksten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach in dem Deutschen Reick, in den Bundesstaaten und in Elsaß-Lothringen für die Wahlen znm Reichstage und zu den Landtagen das allgemeine,' gleicke, geheime und direkte Wahlrecht für alle über 20 Jahre alten Reicksange­hörigen ohne Unterschied des Geschlechts nach Maßgabe der Ver­hältniswahl eingeführt wird. Ich brauche wohl nicht zu erklären, daß diese Resolution für den Bundesrat nicht annehmbar ist. Vor allem muß ich wiederholt darauf Hinweisen, daß der Reichskanzler und daß die Minister der Einzelstaaten nicht verpflichtet sind, hier Rechenschaft über Hundes staatliche Ange­legenheiten zu geben. Als Reichskanzler und als preu­

ßischer Ministerpräsident habe ich die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Parlamente nicht gegeneinander ausge. spielt werden. (Beifall rechts.) Ein Durcheinander der Verhandlungen von Neichsangelegenheiten und Angelegenheiten der Bundesstaaten wäre eine Gefahr für eine verfassungsmäßige Ordnung. (Beifall rechts.) Ein solches Durcheinander wider­spricht der Reichsversassung wie der Verfassung der Einzelstaaten. Eine reinliche Scheidung der Angelegenheiten der Einzelstaaten von Angelegenheiten des größeren Gemeinwesens wird in der Schweiz, in den Vereinigten Staaten von Amerika und in jedem föderativen Staatswesen beobachtet. Ich habe niemals zugelassen das betone ich gegenüber den vorgestrigen Ausführungen des Abg. Bebel und werde auch niemals zulassen und niemals dulden, daß die Entschlüsse dieses hohen Hauses von Stellen be­einflußt werden, denen ein verfassungsmäßiges Recht dazu nicht zusteht. Ich darf aber auch nicht dulden, daß ein Organ des Reiches über seine Zuständigkeit hinaus Einflüsse zu nehmen sucht'auf die Verfassung der Einzelstaaten. Die Richtigkeit dieses Standpunktes ist auch von liberaler Seite früher wiederholt an­erkannt worden. Ich entsinne mich, als die Regierung es muß 5 oder 6 Jahre her sein, ich war schon Reichskanzler einen Versuch des preußischen Landtages zurückwies, Einfluß zu nehmen auf die Tarifgesetzgebung im Reich, da billigte die liberale Presse toutement dieses Verhalten der preußischen Regierung, und ein führendes liberales Blatt ich entsinne mich dessen ganz genau verglich das damalige Verhalten des Abg. v. Hetzdebrand und seiner Freunde mit der Bildung von Konföderativen in der alten polnischen Republik und das Hin - und Herreden zwi­schen L an dtagen und Reichstag mit dem alten pol­nischen Reichstage. Was dem einen reckt ist, ist dem anderen billig.

Dies vorausgeschickt, möchte ich noch einige Worte zur Er­klärung hinzufügen. Tie Erklärung der preußischen Staatsregie­rung im preußischen Abgeordnctcnhause enthielt gar feine K r i t i T des Reichstags w a hlrechts l.Hört I Hört I) Die preußische Regierung hat sich nur gegen eine Übertragung dieses Wahlrechts auf Preußen ausgesprochen. (Zuruf links.)

Meine Herren, wir sind alle so empfindlich gegen jede Störung, die von außen, bietionoben*ommt (Heiterkeit); würde e s fick nicht empfehlen, daß auch wir uns untereinander möglichst loenig störten? (Lebhafte Zustimmung.) Die preußische Staatsregierung hat gar nicht die Frage erörtert, ob das Neichstagswahlrecht im Reich nützlich oder schädlich loirft; sie bat lediglich erklärt, daß nach ihrer lieber- zeugung das Neichstagswahlrecht doch in Preußen dem Staats- ivühle nicht entspräche. Sie hat de lege feranda. nicht de lege lata gesprochen. A r weyu ich wirklich ein kritisch.'s Wort über das Reichstagswahlrecht gesagt hätte, was wäre denn dann? Nock; leben wir ja nicht in dem sozialdemokratischen Zukuuftsstaate, wo von oben befohlen wird, was als wahr zu gelten hat, was nicht (Heiterkeit), ' e die Kri ik erlaubt ui und n-q sie das Maul zu halten hat. (Heiterkeit.) Warum soll denn gerade das Reichs­tagswahlrecht sakrosankt sein, wo alles übrige, Gott und Vater­land, Monarchie und Familie, Gesetz, Verfassung und Ordnung, angegriffen, verhöhnt und untergraben werden darf? (Unruhe bei den Soz.) Warum soll denn gerade das Neichstagswahl. reckt ein Nrli tue tangere sein, während es jedem erlaubt ist und sogar von jedem erwartet wird, daß er das preußische Wahl­recht herunterreißt? Dabei haben wir beide, dieses hohe Haus und ich, kein Bedenken getragen, das Neichtagswahlrecht umzu­modeln, wenn uns danach gelüstete. Ick erinnere nur an dao sogenannte Klosettgesetz, ar die Gewährung der Diäten, an die Ansdehnririg der Freifahrtkarten. (Heiterkeit.) Es sind in der po­litischen Tagessignatur auch noch andere Vorschläge aufgetaucht, z. B. die Heraufsetzung der Altersgrenze u. a. Würde mich irgend jemand widerlegen können, wenn ich sagte, daß kaum ein ande­res Wahlrecht auf Reife des Urteils, geistige Bildung, politische Erfahrung so wenig Rücksicht nimmt wie das gleiche, allgemeine und direkte Wahlrecht? ^Lebhafte Zustimmung rechts.) Erst kurz- sich habe ick einen Artikel gelesen, der das Neichstagswahlrecht angriff, weil es dem vielverzweigten geistigen Kulturleben unse­rer Zeit nicht gerecht würde, weil es den verschiedenen Ständen und Berufen nicht genügend Rechnung trüge. Es heißt in die- sein Artikel: mit dem ich miib nicht im Entferntesten ibentifiicre, So ist her Reichstag in seiner Zusammensetzung wie in seiner politischen Eigenschaft nichts weniger als ein Ideal. Man gelangt im Reichstage über Progranimreden und leere Schlagworte nicht hinaus. Soll der Reichstag mehr fein, als eine große trügerische arithmetische Formel, so muß er tu anderer Weise wirken usw." Es kommt noch viel schlimmer, ich will aber lieber nickt weiterlesen. (Heiterkeit.) Sie denken vielleicht, daß das die Meinung eines hartgesottenen Reaktionärs ist. O nein, meine Herren, der Verfasser dieses Artikels ist ein alter Veteran der liberalen Partei, es ist der unabhängige, freisinnige Denker Frie­drich Dernburg. ^Heiterkeit.) Also, meine Herren, ein Dogma i st das d'rekte allgemeine Wahlrecht nicht; zum Dogma macht es nur der sozialdemokratische Radikalismus mit dem langen Zopf, er macht ein Dogma daraus, einen Fetisch, ein Götzenbild. Ich bin aber fein Fetischanbeter, ich treibe feinen Götzendienst und glaube in politischen Dingen an ein Dogma über­haupt nicht. Oder wollen Sie mich nötigen, die Binsenwahrheit zu beweisen, daß es ein für alle Länder passendes gutes Wahl­recht überhaupt nicht gibt?

Der Abg. Naumann hat hier vorgestern an die verschiedenen Bundesstaaten Z e n i u r e n ausgeteilt (Heiterkeit), je nach der Verfassung und nach der Form des Wahlrechts, di e s ii d - de ursch en Staaten la (Heiterkeit), Preußen 3b (Er­neute Heiterkeit). Mecklenburg 5b. (Stürmische Heiterkeit.) Glauben Sie wirklich, m. H., daß die Wohlfahrt und die Freiheit des Landes ausschließlich und auch nur überwiegend abhängig ist von der Form seiner Verfassung oder gar von der Form eines Wahl­rechts.) H-.rr Bebel hac -hier einmal gesagt, er zöge die englischen Verhältnisse den französischen noch vor. Nun, England be- sitztdasallgemeineundgleichedirekteWahlrecht nicht. Glauben Sie wirklich, daß das von dem Abg. Naumann so sehr perhorreszierte Mecklenburg viel schlechter regiert w: rdal S Haiti (Großer Heiterkeit), aus dem neuerdings ganz eigentümliche Nachrichten zu uns gelangen? Haiti besitzt das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht. (Er­neute stürmische Heiterkeit.)

Um jedes Mißverständnis auszuschließen, will ich ausdrück­lich versichern, daß die verbündeten Negierungen eine Aenderung des bestehenden NeichstagSwahlrechts nicht planen. Die ver­bündeten Regierungen denken an keine Aende­rung des bestehenden Reichstagswahlrechts. Aber was für das Reich gut oder wenigstens erträglich ist, das paßt nicht immer für die Einzelstaaten. Im Neichstagswahlrecht kommt der nationale Gedanke zum Ausdruck gegenüber dem ; föderativen Charakter der Bundes st aaten. Schon deshalb ist eine Gleichstellung von Reich und Bundesstaaten in bezug auf das Wahlrecht nicht zulässig. Ich will weiter hin-

i weifen auf die Verschiedenheit der Aufgaben im Reich und in den Bundesstaaten, z. B. in Preußen. Jrn Reich handelt es sich um große Nationalaufgaben, um Heer und Flotte und Kolonien, um Sozialpolitik usw., in den Einzelstaaten, in Preußen um Kirche, Schule und Verwaltung. Jrn Reiche steht die Wählerschaft unter Umständen unter der Wirkung ihrer nationalen Verantwortlich­keit, im Reiche kann das nationale Gewissen aufgerufen, kann an die beste und edelste Seite der Volksseele appelliert Iverden. Das bat sich bei den letzten Neichstagswahlen in einer Weise gezeigt, die der deutschen Wählerschaft zur Ehre gereicht. Im Reich wer­den die großen Verbrauchsabgaben erhoben, an denen jeder Kon­sument mehr oder weniger beteiligt ist; in den Einzelstaaten waltet die direkte Besteuerung nach dem Maße der Leistungsfähig­keit vor. Darum ist hier ein Wahlrecht auf breitester Basis ge­rechtfertigt, dort eine gewisse Abstufung des Wahlrechts nicht unbillig. Jedenfalls besteht in Preußen fein Be­dürfnis, einer auf dem Prinzip des Klassen- fampfes beruhenden Partei noch weiteren Spielraum zu gewähren. (Lebhafter Beifall rechts, Lärm der Sozialdemokraten.)

Das Streben der Sozialdemokratie nach dem Neichstagswahlrecht in Preußen ist ja wohl noch verständlich. Tie Sozialdemokratie braucht die Erregung der Unzufriedenheit und bep Appell an allemateriellen Instinkte. , (Sehr richtig 1) Sie braucht eine skrupellose Agitation. Sie weiß, baß ihr nur mit dem allerradikalsten Wahlrecht gedient ist. Weniger verständlich ist mir das Eintreten der bürgerlichen Linken für die Einführung des Neichstagswablreckts. (Sehr richtig!) Tie bürgerliche Linke kann doch nicht' im Zweifel darüber sein, daß diese Einführung nur auf ihre Kosten erfolgt. (Sehr richtig 1 rechts.) Darüber ist sie durch die Zunahme der Sozialdemokratie in den großen Städten aufgeklärt worden. (Zustimmung rechts.) Darüber hat sie auch der Abg. Bebel aufgeklärt, der schon im An­fang der neunziger Jahre in diesem Hause der bürgerlichen Linken zurief:Mit dem allgemeinen gleichen und direkten Wahlrecht arbeiten Sie auf Ihren Untergang hin. Ich sage das" fügte der Abg. Bebel hinzuauf die Gefahr hin, daß man <ni5 diesen meinen Worten Kapital gegen dieses Wahlrecht schlägt."

Nun weiß ich wohl, meine Herren, daß ein Teil der Libe­ralen so kalkuliert. Gewiß, bei der Einführung des allgemeinen Wahlrechts in Preußen werden wir zunächst von der sozialdemo­kratischen Flut verschlungen werden, aber das ist nur e i n Uebergangsstadium. Die Flut wird sich verlaufen, und dann wird der Liberalismus emporkommen. M. H., die Melodie kenne ich, die Theorie kenne ich. Sie ist mir auch anderswo begegnet, z. B. in Fraükreich, wo man sie die theorie de la mer rouge nennt, die Theorie vom Roten Meer. Erst die Flut des Radikalismus, bann kommt man in das Ge­lobte Land, wo Milch und Honig fleußt. (Heiterkeit.) Das Un­glück ist nur, daß, wer nicht gerade Moses und Aron zu Führern hat, im Noten Meer zu ersaufen bflegt. (Stürmische Heiterkeit.) Meiner Meinung nach hat die freisinnige Gemeinschaft mit der Sozialdemokratie in der preußischen Wahlrechtsfrage nur einen greifbaren Erfolg gehabt. Spott und Hohn der Sozial- d e m o k r a t e n für die Liberalen. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Es ist merkwürdig, daß in den Reden für die Einführung des Neichstagswahlrechts in Preußen meist das eine übersehen wird. Jede radikale Veränderung des preußischen Wahlrechts führt mit zwingender Logik zu der Frage, ob denn noch das Wahlrecht in den Kommunen aufrecht erhalten werden kann. (Lebhafte Zu­stimmung.) Diese Perspektive, vor der die preußische Staats­regierung die Augen nicht verschließen kann, gestaltet die Reform des preußischen Wahlrechts so besonders schwierig. Gerade im Hinblick auf sie müssen alle Vorschläge sorgsam geprüft werden. Die preußische Städteordnung begeht in diesem Jahre ihre Zentenarfeier. Sie hat sich das müssen wir alle an­erkennen glänzend bewährt. Völlig bewährt hat sie sich unter einem überwiegend liberalen Regime, das fast in allen größeren Kommunen zur Herrschaft gelangt ist. Schon darum kann sich die preußische Negierung nicht leichten Herzens zu einer radikalen Reform des preußischen Landtagswahlrechts entschließen, die eine vollständige Umwälzung auf kommunal- politischem Gebiet nach sich ziehen könnte. Stellen Sie sich doch nur einmal eine Berliner Stadtverordnetenver­sammlung vor, die aus dem gleichen allgemeinen Wahlrecht hervorgegangen wäre (Zustimmung und Heiterkeit), und bann wünschen Sie noch, baß bas gewiß mangelhafte Dreiklassenwahl­recht ersetzt werben soll burch ein Svstem, bas in mehr als einer Kommune bie Herrschaft nur einer Partei bebauten könnte, bie bie unbulbsamste von allen Parteien ist, unb gleichzeitig ber Tob- feinb ber bürgerlichen Gesellschaft und des nationalen Standes. Und nun. meine Herren, ba§ geheime Wahlrecht! Weil ich bas nicht in Aussicht stellen konnte, hat sich ein Sturm er­hoben. In Reben unb Resolutionen bin ich ber Wenbung be­gegnet: Bülow hat bem Liberalismus i n s Gesicht geschlagen berfelbe Bülow, meine Herren, der in einem so stark konservativen preußischen Abgeorbnetenhause bie Reform- bebürftigkeit bes preußischen Wahlrechts anerkannt unb eine grö­ßere Reform in Aussicht gestellt hat, was vor wenigen Jahren mancher wahrscheinlich gar nicht für möglich gehalten hätte I Ich habe im Reiche bas geheime Wahlrecht sogar mit stärkeren Kautelen umgeben unb bin also gewiß kein grunbsätzlicher Gegner bes geheimen Wahlrechts. Aber gerabe bes- halb kann ich sagen: Es hat immer Politiker gegeben, die zwar Anhänger bes allgemeinen Wahlrechts waren, bie aber gegen bie geheime Abstimmung Bebenkcn hatten. Ich nenne außer bem Fürsten Bismarck nur Dahlmann, Gneist, Veseler, Pfizer, Mohl, Schäffle, Winbthorst unb viele anbere. Haben alle biefe Männer bem Liberalismus ins Gesicht geschlagen? Mir macht bie Partei keinen Unterschieb. Auch strengliberale Politiker haben, bie ge­heime Abstimmung nicht als ein Jbeal betrachtet. Wenn also bie preußische Regierung die geheime Abstimmung nicht in Aus­sicht gestellt hat. so befindet sie sich jedenfalls in sehr an- ständiger Gesellschaft. Dabei will ich nickt verkennen, daß die moderne wirtschaftliche Entwicklung neue Abhängigkeits­verhältnisse geschaffen hat (Lebhafte Zustimmung bei den Soz., lebhafte Zustimmung rechts und bei den Natlib., allseitiges Sehr wahr!), die neue Gründe für die geheime Stimmabgabe liefert (Hört, Hört!)

Ich habe vorhin einen Unterschied zwischen lex lata und Jex ferenda gemacht. Dieser Unterschied ist nicht allein logisch, er ist auch hervorragend praktisch. Das allgemeine Wahlrecht, wie es in dieser Resolution verlangt wird, ist in Preußen ja gar nicht einführbar ohne schweren Konflikt. Die kon. servative Partei lehnt es ab, sie sind im Landtage und im Lande stark vertreten. Die nationalliberale Partei will davon zum Teil auch nichts wissen. Wie sollen wir also vorgehen? Ok trotz, ieren? Staats st reich- Revolution von oben gegenRevolutionvon unten? (Heiterkeit.) DaSmache ich nicht. Nachdem ich elf Jahre Minister bin, werde ich eine