Amtlicher Heil.
Bekanntmachung.
Vetr.: Vorträge über Obstbau.
Ter Obstbautechniker des Oberhessischen Obstbauvereins, Herr H. Wiesner aus Friedberg beabsichtigt, die nachbenannten Orte des Kreises Gießen zu besuchen, um Vorträge über Obstbau zu halten und an Obstbäumen praktische Unterweisungen zu erteilen.
Die Vorträge beginnen abends 8 Uhr, die praktischen Unler- jweisungen gewöhnlich am anderen Tage, nach Vereinbarung mit den Interessenten.
Dienstag den 28. Januar in Beltershain. Verlosung.
Mittwoch „ 29. r „ Lumda „
Donnerstag , 30. „ , Londorf ,
Freitag „ 31. , , Allendorf.
Samstag „ 1. Februar , Staufenberg.
Den Herren Bürgermeistern und Obmännern gehen noch besoirdcre Mitteilungen zu. Zahlreiche Beteiligung ist erwünscht.
Gießen, den 23. Januar lb08.
Der Vorsitzeiide
des Vereinsbezirks Gießen des Oberhejsischen Obstbauvcreins.
L a n g e r ni a n n, Gr. Kreisamtmann.
Ortsftatut, enthaltend die Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Kanäle in Gießen.
Auf Grund der Artikel 7, 9 und 98 der Städteordnung und des Artikels 5 des Gesetzes vom 22. Februar 1872, die Gemeinde- ausgaben betreffend, wird auf Beschluß der Stadtverordneten- Bersammlung vom 3. Oktober 1907 und vom 16. Januar 1908, mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 22. Januar 1908 zu Nr. M. d. 1.1120 folgendes Ortsstatut erlassen.
§ 1.
Für jede Liegenschaft, die an das allgemeine Kanalnetz der Stadt Gießen angeschlossen ist, oder angeschlossen wird, hat ihr Eigentümer eine jährliche Gebühr für die Benutzung der Kanäle an die Stadt Gießen zu entrichten.
Mehrere Eigentümer haften als Gesamtschuldner.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr ruht auf dem Grundstück als dingliche Last. Die Gebühr unterliegt der Zwangsbeitreibung wie die direkten Steuern.
§ 2.
Die jährliche Gebühr beträgt ein und dreiviertel Pfennig für jeden Quadratmeter grunbbuchmäßigen Flächeninhalts der angeschlossenen Liegenschaft uni) zwei vom Tausend des Brandversicherungswertes der darauf befindlichen Gebäude.
Für ihre Berechnung ist die Grundstückseinteilung in den öffentlichen Büchern nicht maßgebend, sondern die ganze, eine wirtschaftliche Einheit bildende Liegenschaft desselben Eigentümers zu Grunde zu legen.
Wenn der so ermittelte Betrag der Gebühr nicht durch 6 ohne Pfennigrest teilbar ist, werden ihr zur Erzielung eines vielfachen von 6 Pfennig bis zu 3 Pfennig zu- oder abgezählt. Bei einem Rest von 3 Pfennig werden 3 Pfennig zugezählt.
§ 3.
Die Gebührenpflicht beginnt für alle am 1. Februar 1908 angeschlossenen Liegenschaften mit diesem Tage, für alle anderen mit dem 1. des auf den Anschluß folgenden Monats, so daß für Liegenschaften, die im Laufe eines Steuerjahres angeschlossen werden, die Gebühr für dieses Jahr nur im Verhältnis des noch nicht abgelaufencn Teils des Jahres zu entrichten ist.
Die Gebühr ist fällig an denselben Tagen, und für die gleichen Zeiträume wie die direkten Gemeindesteuern.
§ 4.
Aenderungen des Flächeninhalts oder der Brandversicherungswertes bedingen mit Beginn des auf die Aenderung folgenden Steucrjahres die entsprechende Aenderung der Gebühr.
Bei einem Eigentumswechesel tritt mit Beginn des hierauf folgenden Steuerjahres der neue Eigentümer an die Stelle des früheren.
§ 5.
Aenderungen des Flächeninhaltes oder des Brandversiche- rungswertes oder in der Person des Eigentümers sind der Bürgermeisterei vor Ablauf des Steuerjahres schriftlich oder zu Protokoll anzuzeigen.
Geschieht dies nicht, so haftet bis zum Beginn des auf den Eingang der verspäteten Anzeige folgenden Steuerjahres auch der frühere Eigentümer für den Eingang der bis dahin fällig gewordenen Gebühren.
§ 6.
x^eber Pflichtige erhält über seine Heranziehung eine besondere Mitteilung. Gegen die Veranlagung stehen ihm die Rechtsmittel des Artikels 96 der Städteordnung zu.
, § 7.
Diese Gebührenordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft unb gilt bis zur völligen Tilgung des Anlagekapitals.
Der Zeitpunkt der erfolgten Tilgung wird durch Beschluß des Stadtvorstandes mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern festgesetzt werden.
Gießen, ben 25. Januar 1908.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. M e e u m.
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 1 und 8 des Kcankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 25. Mai 1903 und des 8 2 der Verordnung vom 13. Dezember 1899 betreffend die Ausführung des Jnvalidenversicherungsgesetzcs ist der ortsübliche Tagelohn gewöhnlicher Tage arb eiter und der Durchschnittswert der Naturalbezüge mit Wirkung vom 1. Juli 1908 von Großh. Kreisamt Gießen wie folgt festgesetzt worden:
1. Ortsüblicher Tagelohn.
männl. weibl.
Personen über 16 Jahren 3,00 Mk.
„ unter 16 „ 1,50 „
„ „ 14 „ 0,80 „
2. Durchschnittswert der Naturalbezüge: n. Wohnung alleinstehender Personen jährlich b Familienwohnung „
c. Heizung „
d. Beleuchtung „
e. Kost für männl. U. weibl. Personen „
Gießen, den 22. Januar 1908.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
I .V.: K e l l e r.
2,00 Mk.
1,20 „ 0,80 „
72 Mk. 180 „
20 „
10 „
400 „
B28/t
Holzversteigerung
in der fürstlichen Oberförsterei Sich.
Montag den 3. Februar, von vormittags »'/- Ubr an, lm Distrikt Meilbach: Scheiter rm: 537 Buchen; Knüppel rm: 141 Buchen, 14 Eichen, 12 Erlen: Stöcke rm: 138 Buchen, H E chen, 6 Erlen Reisholz-Wellen: 4200 Buchen, 180 Eichen, 2tX) Hartlaubbolz, 750 Weichlaubholz. - Die Zusainmenkumt 'st auf der Kreis- straße Lich-Hattenrod, wo dieselbe vom Vtemalweg Burkhardsfelden —Niederbessingen gekreuzt wird.
Dienstag den 4. Februar, von vormittags 10 Ubr an, in den Distrikten Müblwäldchcn und Lnngebcrg: Scheiter rm: 2 Eichen: Knüppel rm: 2 Buchen, 2<) Eichen, 4 Nadelholz; Stöcke rm: 55 Eichen, 6 Nadelholz; Reisholz-Wellen: 1080 Buchen, 1510 Elchen, 600 Weichhol?,, 130 Nadelholz. — 16 Eichen = 3,47 Fstm. bis 38 cm Durchmesser). .. ,
Von mittags 12 Ubr an im Distrikt Wcbrholz: Knüppel rm: 14 Elchen, 1,8 'Nadelholz; Stöcke rm: 21 (Silben; 380 Eichen- Wellen. - 5Eichen^ 1,61 Fstm. (26 bis 41 en. Durchmesser).
Von mittags 1 Ubr an im Diftrikt Erleöbcrg: 140 rm Kiefer-Knüppel, 1200 Kiefer-Wellen. _ .. f
Die erste Zusammenkunft um Tage ist bei Muhlsachsen am Mühlwäldchen. b /n
Bekanntmachung.
In das Genoffenschaftsregister wurde eingetragen : Firma Konsum-Verein II Watzenborn, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Sitz Watzenborn. Gegenstand des Unternehmens: a) Gemeinsamer Einkauf von Lebens- unb Genußmitteln, Bekleidungsgegenständen, Materialien und Artikel für Hauswirtschaft, Wohnungszwecke und persönlichen Bedarf, und, mit oder ohne vorherige Bearbeitung, Ablassung derselben an die Mitglieder oder deren Vertreter, sowie Erwerb oder Bau der für Produktion oder Betrieb erforderlichen Gebäude, b) Abschluß von Verträgen mit Gewerbetreibenden und Kaufleuten, wodurch diese sich verpflichten, bei Lieferung guter, und unverfälschter Waren gegen sofortige Barzahlung einen vereinbarten Rabatt an den Verein zu gewähren, c) Abgabe in eigener Produktion hergestellter oder veränderter Waren auch an Nichtmitglieder. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Beisitzer. Vorsitzender.: Balthasar Happel IV.; Kassierer: Georg Jung IV., Rechner; Beisitzer: Johannes Fett, Kontrolleur. Das Statut ist errichtet am 28. Dezember 1907. Bekanntmachungen erfolgen durch zwei Vorstands- beziehungsweise Aussichtsratsmitglieder in dem Gießener Anzeiger. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Willenserklärungen des Vorstandes erfolgen durch zwei Vorstandsmit-- mitglieder. Die Zeichnung geschieht, indem dieselben der Firma ihre Namensunterschrift beifügen. Ha-ftsumme: Dreißig Mark. Jeder Genosse kann sich mit nicht mehr als 50 Geschäftsanteilen beteiligen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet.
Gießen, den 10. Januar 1908.
Großherzogliches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
Bei der in der Sitzung der Stabiverorbne.en-Versammlung vorn 23. b. Mts. vorgenammenen planmäßigen Verloiung der am l.Mai 1908 zurNückzablung kommenden Schuldverschreibungen OcS AnlcbeuS der Stadt Gießen vom Fabre 1903 wurden folgende Stucke zur Rückzahlung bestimmt:
Reihe III Nr. 2, 18, 133, 137, 170, 210, 285, 370 zu ... 2000 M.
„ III „ 414, 415, 481, 666, 698, 713, 774, 776 zu .. 1000 „
„ III „ 811, 823,890, 970,1015,1157,1201,1240,1249 zu 500 „
„ III „ 1327, 1399, 1490, 1496, 1509, 1550 zu . . . 200 „
„ III „ 1557, 1559, 1658 zu..........100 „
Es wirb dies unter dem Ansügen zur Kenntnis der Besitzer der Schuldverschreibungen gebracht, daß die Einlösung der gezogenen Stücke
bei der Stadtkasse Gießen
bei der Mitteldeutschen Kreditbank in Frankfurt am Main und Berlin
bei der Deutschen Genossenschaftsbank in Frankfurt am Main und Berlin
erfolgen kann, sowie daß die Verzinsung am 1. Mai 1908 aufhört.
Gießen, den 24. Januar 1908.
Großherzoglichc Bürgermeisterei Gießen.
B“/i___________________________Mecum.____________
Bekanntmachung.
Die Heberollen-Auszüge über die fürs II. Quartal 1907 gemäß § 27 des Bauunsallversicherungsgesetzes berechneten an die Hessen-Nassauische Baugewerksberufs-Genossenschaft zu entrichtenden Prämien liegen vom 25. d. Mts. an während zweier Wochen zur Einsicht der Beteiligten bei uns — Zimmer Nr. 2 — offen. Binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen kann — unbeschadet der Verpflichtung zur vorläufigen Zahlung — Einspruch gegen die Pra- mienberechnung beim Genossenschaftsvorstand erhoben werden.
Gießen, den 22. Januar 1908. B25/i
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
______________________I. V.: Keller.______________________
Die Stelle eines
Hilfs-Trichinenschauers ist zu besetzen.
Nähere Auskunft über die Bedingungen erteilt die Schlachthausverwaltung. Bewerber wollen ihre Meldungen bis zum 15. Februar d. Js. hierher einreichen.
Gießen, den 24. Januar 1908.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
__________________J.V.: Keller.___________________
Bekanntmachung.
Der Voranschlag der Gemeinde Eberstadt für 1908 liegt vom 3. Februar L Js. ab 8 Tage lang auf unserem Bureau zur Einsicht offen.
Eberstadt, den 27. Januar 1908.
Großh. Bürgermeisterei Eberstadt.
__________Görlach. ____________ [604
Vergebung von Lieferungen.
Für die innere Einrichtung des Keeiskrankenhauses zu Alsfeld (Oberhessen) sollen nachstehende Lieferungen unter Hinweis auf die im Ministerialerlaß vom 16. Juni 1893 enthaltenen Bedingungen auf dem Submissionswege vergeben werden:
Los I. Lieferung von eisernen Bettstellen für Erwachsene (23 Stück) und Kinder (4 Stück), sowie Lieferung von eisernen Nachttischen (26 Stuck), eisernen Krankenstühlen (4 Stück), Bettschnmen (2 Stück), Krankenbetttischen (3 Stück), Bettfahrer (1 Stück), sowie eisernen Waschgestellen :c.
Los II. Lieferung von dreiteiligen Polstermatratzen mit Roßhaarfüllung für Betten von Erwachsenen (23 Stuck) unb Kinberbetten (4 Stück), Lieferung von Keilkissen mit Roßhaarfüllung für Betten von Erwachsenen (13 Stück) unb Kinderbetten (4 Stück).
Lieferung von Matratzenschonern aus Leinen für 23 Betten von Erwachsenen und 4 Kinderbetten.
LosIII.Lieferung von Holzschränken.
Los IV. Lieferung von Holztischen.
Los V. Lieferung von hölzernen Stühlen und Bänken.
Los VI. Lieferung von Realen unb Gestellen aus Holz.
9lngebotgforimi(arc sind von dem Unterzeichneten zum Selbstkostenpreise zu beziehen und die Zeichnungen für LoS III bis VI auf dessen Bureau einzusehen. Die Angebote sind portofrei und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum 11. Februar 1908, vormittags 11 Uhr, an den Unterzeichneten einzureichen, um welche Zeit die Eröffnung der Angebote erfolgt.
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Alsfeld, den 25. Januar 1908. D,7A
Der Großh. Kreisbaumspektor:
Fischer.
Bau- und Nutzholzverfteigerung
der Gräflichen Obcrförsterei Arnsburg.
Mittwoch, de» 29. Januar 1908, nach Zusammenkunft 9Vr Uhr vormittags im Kloster, werden versteigert in den Distrikten: Hard, Hein, Seewald, Secberg, Seife und Kolnhäuserkopf (u. z. in dieser Reihenfolge):
1. Stämme.
92 Eichen mit bis 77cmDurchm.-- 87 fm) ^Wagne^olz.^
4 Rotbuchen „ „ 52 „ „ = 4 „
330 Fichten ,, „ 41 „ „ = 109 „
20 Kiefern u. Lärchen,, „ 39 „ „ = 17 „
2. Stangen.^
2900FichtenI.,II.u.III.511.—
3. Schichtnnlrholz.
3,8 rm Eichen-Werkfcheiler.
Das Elchenfchnilthvlz kommt meist zu Beginn der Versteigerung zum Ausgebot. B21/i
Arbeitsvergebung.
Die nachstehenden Arbeiten und Licserungen zur Erbauung eines Nebengebäudes mit Abortanlage und Waschküche aus dem neuen Friedhof am Rodberg sollen.
Montag, den 10. Februar d. I s., vormittags 10 Uhr öffentlich vergeben werden
1. Erd- und Maurerarbeiten.
2. Steinhauerarbeitcn:
a) 3.30 cbm Lungstein (Basaltlava);
b) 7.50 cbm Sandstein.
3. Lieferung von Treppenstufen aus Zementbeton.
4. Zimmerarbeiten.
5. Lieferung von Dach-Schalbrettern.
6. Walzeisenlieserung.
7. Dachdeckerarbeiten. BM/i
8. Spenglerarbciten.
Zeichnungen, Arbeitsbeschrcibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf vorgeschriebenem Formular, das daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Zeitpunkt an uns einzureichen.
Zuschlagsftist 3 Wochen.
Gießen, den 25. Januar 1908.
Städtisches Hochbauamt.
Gerbet.
erp a ch tun g.
Montag, den 3. Februar 1908 nachmittags 2 Uhr. soll bie der Gemeinde Röthges zustehende Jagd in der Wirtschaft des Wilhelm Butteron dahier, auf weitere sechs Jahre verpachtet werden. Die Bedingungen werden bet der Verpachtung bekannt gemacht.
Röthges, den 22. Januar 1908.
Großherzogliche Bürgermeisterei
529]__________________Meckel._____________________
Jagd-Verpachtung.
Montag, den 3. Februar, nachmittags 2 Uhr soll auf dem dahiesigen Rathaufe die der Gemeinde Climbach zustehende Feld- und Waldjagd auf weitere 6 Jahre verpachtet werden. Das Jagdgebiet ist von der Bahnstation Allendorf a. d. Lumda in einer halben Stunde zu erreichen.
Climbach, am 27. Januar 1908.
Großh. Bürgermeisterei Climbach.
____________________Stein.____________________
Jagd-Verpachtung.
Montag, den 3. Februar 1908, vorm. 11 Uhr, wird auf hiesiger Bürgermeisterei die der hiesigen Ge- meiitde zustehende Jagd, bestehend aus ca. 582 Hektar Wald und 834 Hektar Feld aus 6 Jahre verpachtet.
Allendorf a. d. Lumda am 24. Januar 1908.
Grotzh. Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lumda. _______________________Nein._____________________[563 ' Jägd-Berpachtung.
Mittwoch, den 5. Februar, nachmittttttS 2 Uhr soll auf hiesigem Bürgermeisterei-Bureau die der Gemeinde Allertshausen zustehende Feld- unb Waldjagb auf weitere 6 Jahre verpachtet werben. Tas Jagdgebiet ist von der Bahnstation Londorf m einer halben Stunde zu erreichen.
Allertshausen, den 25. Januar 1908.
Großh. Bürgermeisterei Allertshausen.
y. V.: Römer, Beigeordneter. 594
Jagd-Berpachlung.
Donnerstag, den 6. Februar l. IS., nachmittags 1 Uhr soll im Rathause dahier die der Gemeinde Inheiden zustehende Jagd auf weitere 6 Jahre verpachtet werden. Bemerkt wird, daß unsere Haltestelle der Bahn Friedberg- Hungen in der Mitte des Jagdbezirks liegt.
Inheiden, den 22. Januar 1908.
Großh. Bürgermeisterei Inheiden.
____________________Re i tz. 590
Oeffentiiche Vergebung.
Mittwoch den 29. L Mts., vormittags 11 Uhr, sollen m der Gemeinde Treis a. L. nachstehende Arbeiten und Lieserungen versteigert werden, und zwar:
Erd- und Chaussicrarbeiten, veranschlagt zu 661,25 Mk.
Fuhrleistungen und Steinsetzen „ „ 173,75 ,
Zernentrohrlieserung „ „ 44,00 ,
Gießen, den 24. Januar 1908. [554
Senß seldcr, Kreisstraßenmeister.
Grubenholz.
Samstag, den 1. Febrnar 1908, vorm. 11 Uhr, werden aus den Waldungen der Gemeinde Allendorf a. d. Lumda, Distr. Kaulsköppel unb Lausköppel 215,03 Fm. kiefern Grubenholz im Sudmissionswege vergeben. Angebote sind bis zu genanntem Termin verschlossen mit Aufschrift versehen, an hiesige Bürgermeisterei, wo alsdann Oeffnung stattfindet, einzureichen. Angebote können aufs ganze Holz oder and) auf einzelne Districkte erfolgen. Zur Besichtigung des Holzes wolle man sich an Forstwart Franz dahier wenden.
Allendorf a. d. Lumda am 24. Januar 1908.
Großh. Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lumda.
Rein. [569


